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BWGZ 1 - Gemeindetag Baden-Württemberg

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Bilanz und Perspektiven<br />

Notariats- und Grundbuchamtsreform nimmt Fahrt auf<br />

Bereits im Frühjahr 2010 waren bekanntlich<br />

die landesgesetzlichen Voraussetzungen<br />

für die Umsetzung der<br />

Notariats- und Grundbuchamtsreform<br />

geschaffen worden. Der <strong>Gemeindetag</strong><br />

hatte zu dem Gesetzentwurf mit Schreiben<br />

vom 11. März 2010 ausführlich<br />

Stellung genommen.<br />

Ebenfalls im März 2010 führte das Justizministerium<br />

dann bei allen Grundbuch<br />

führenden Kommunen im badischen<br />

Rechtsgebiet eine Umfrage zu den<br />

Wunschterminen hinsichtlich der<br />

Grundbucheingliederung durch.<br />

Insbesondere wegen des Regierungswechsels<br />

in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> und der<br />

Entscheidung der neuen Landesregierung,<br />

zwei weitere Grundbuch führende<br />

Amtsgerichte einzurichten (zu den bisherigen<br />

11 kommen noch Mannheim<br />

und Ravensburg dazu), hatte sich die<br />

Eingliederungsplanung verzögert. Seit<br />

Mitte Juli 2011 ist die Eingliederungsplanung<br />

allerdings fertig gestellt. Der Justizminister<br />

hat die betroffenen Städte und<br />

Gemeinden mit Schreiben vom 15. Juli<br />

2011 entsprechend informiert.<br />

Mit Schreiben vom 13. Oktober 2011<br />

wurden der <strong>Gemeindetag</strong> und die betrof-<br />

fenen Kommunen des badischen Rechtsgebiets<br />

vom Justizministerium <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> über Veränderungen der<br />

Eingliederungsplanung – aufgrund zahlreicher<br />

Eingaben von Städten und Gemeinden<br />

– unterrichtet. Dabei wurde allerdings<br />

auch um Verständnis gebeten,<br />

dass nicht alle Anregungen mit den personellen,<br />

organisatorischen und technischen<br />

Belangen zu vereinbaren waren.<br />

Das Justizministerium hat aber nicht<br />

ausgeschlossen, dass beim Fortschreiten<br />

der Reform vielleicht doch noch einige<br />

Anliegen der betroffenen Kommunen<br />

berücksichtigt werden können.<br />

Mitte Oktober 2011 haben dann bereits<br />

die Städte und Gemeinden, die im<br />

2. Quartal 2012 eingegliedert werden sollen,<br />

den konkreten Eingliederungstermin<br />

übermittelt erhalten. Dieser Mitteilung<br />

war außerdem ein Eingliederungsleitfaden<br />

und ein Informationsblatt zur<br />

Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle<br />

nach § 35a LFGG beigefügt.<br />

Anlässlich von Besprechungen beim Justizministerium<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im<br />

Juli 2011 wurde von diesem erfreulicherweise<br />

mitgeteilt, dass jetzt zwei Forderungen<br />

des <strong>Gemeindetag</strong>s aus seiner Stellungnahme<br />

vom 11. März 2010 umge-<br />

<strong>BWGZ</strong> 1 | 2012<br />

setzt werden sollen. Dabei geht es um die<br />

Fortführung der bereits vom früheren<br />

Justizminister zugesagten Bundesratsinitiative<br />

zur Änderung des Rechtspflegergesetzes.<br />

Ziel: Auch Ratschreiber des gehobenen<br />

nichttechnischen Verwaltungsdienstes<br />

sollen als Rechtspfleger in die<br />

Grundbuch führenden Amtsgerichte<br />

übernommen werden können. Darüber<br />

hinaus soll über die Bundesratsinitiative<br />

u.a. ermöglicht werden, Verwaltungsfachangestellte<br />

als Ratschreiber beschäftigen<br />

zu können. Das ist für die Gemeinden<br />

wichtig, die Grundbucheinsichtsstellen<br />

einrichten wollen. Das geltende<br />

Bundesrecht fordert dafür mindestens<br />

Beamte des mittleren Dienstes.<br />

Was die Reform des Notariatswesens anbetrifft,<br />

so hat das Justizministerium den<br />

<strong>Gemeindetag</strong> Anfang November 2011<br />

über sein (überarbeitetes) Standortkonzept<br />

unterrichtet. Außerdem wurden die<br />

Städte und Gemeinden, die bisher Notariatssitz<br />

sind bzw. künftig sein sollen,<br />

über das Konzept informiert. Eine Äußerungsmöglichkeit<br />

zu diesem Entwurf besteht<br />

bis zum 20. Januar 2012.<br />

Das Standortkonzept sieht danach in<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 332 Notarstellen<br />

an insgesamt 136 Notariatsstandorten<br />

vor. Das Justizministerium weist in diesem<br />

Zusammenhang ausdrücklich darauf<br />

hin, dass beim Übergang vom bestehenden<br />

Amtsnotariat zum Notariat zur<br />

hauptberuflichen Amtsausübung zu berücksichtigen<br />

sei, dass die bislang von<br />

den staatlichen Notariaten erfüllten<br />

Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit,<br />

die Grundbuch- und Nachlasssachen<br />

und im württembergischen Rechtsgebiet<br />

zusätzlich die Betreuungssachen<br />

auf die Amtsgerichte übertragen würden.<br />

Dies führt letztlich zu weniger Notarstellen<br />

als bisher. Abschließend merkt<br />

das Ministerium an, dass sein Standortkonzept<br />

lediglich den gegenwärtigen<br />

Stand seiner Planungen widerspiegle<br />

und in Anbetracht des zeitlichen Abstands<br />

zum Wirksamwerden der Reform,<br />

der Entwicklung der Rahmenbedingungen<br />

sowie weiterer Anhörungsrunden<br />

durchaus noch Änderungen unterworfen<br />

sein könne.<br />

22 <strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>

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