BWGZ 1 - Gemeindetag Baden-Württemberg
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Bilanz und Perspektiven<br />
Notariats- und Grundbuchamtsreform nimmt Fahrt auf<br />
Bereits im Frühjahr 2010 waren bekanntlich<br />
die landesgesetzlichen Voraussetzungen<br />
für die Umsetzung der<br />
Notariats- und Grundbuchamtsreform<br />
geschaffen worden. Der <strong>Gemeindetag</strong><br />
hatte zu dem Gesetzentwurf mit Schreiben<br />
vom 11. März 2010 ausführlich<br />
Stellung genommen.<br />
Ebenfalls im März 2010 führte das Justizministerium<br />
dann bei allen Grundbuch<br />
führenden Kommunen im badischen<br />
Rechtsgebiet eine Umfrage zu den<br />
Wunschterminen hinsichtlich der<br />
Grundbucheingliederung durch.<br />
Insbesondere wegen des Regierungswechsels<br />
in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> und der<br />
Entscheidung der neuen Landesregierung,<br />
zwei weitere Grundbuch führende<br />
Amtsgerichte einzurichten (zu den bisherigen<br />
11 kommen noch Mannheim<br />
und Ravensburg dazu), hatte sich die<br />
Eingliederungsplanung verzögert. Seit<br />
Mitte Juli 2011 ist die Eingliederungsplanung<br />
allerdings fertig gestellt. Der Justizminister<br />
hat die betroffenen Städte und<br />
Gemeinden mit Schreiben vom 15. Juli<br />
2011 entsprechend informiert.<br />
Mit Schreiben vom 13. Oktober 2011<br />
wurden der <strong>Gemeindetag</strong> und die betrof-<br />
fenen Kommunen des badischen Rechtsgebiets<br />
vom Justizministerium <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> über Veränderungen der<br />
Eingliederungsplanung – aufgrund zahlreicher<br />
Eingaben von Städten und Gemeinden<br />
– unterrichtet. Dabei wurde allerdings<br />
auch um Verständnis gebeten,<br />
dass nicht alle Anregungen mit den personellen,<br />
organisatorischen und technischen<br />
Belangen zu vereinbaren waren.<br />
Das Justizministerium hat aber nicht<br />
ausgeschlossen, dass beim Fortschreiten<br />
der Reform vielleicht doch noch einige<br />
Anliegen der betroffenen Kommunen<br />
berücksichtigt werden können.<br />
Mitte Oktober 2011 haben dann bereits<br />
die Städte und Gemeinden, die im<br />
2. Quartal 2012 eingegliedert werden sollen,<br />
den konkreten Eingliederungstermin<br />
übermittelt erhalten. Dieser Mitteilung<br />
war außerdem ein Eingliederungsleitfaden<br />
und ein Informationsblatt zur<br />
Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle<br />
nach § 35a LFGG beigefügt.<br />
Anlässlich von Besprechungen beim Justizministerium<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im<br />
Juli 2011 wurde von diesem erfreulicherweise<br />
mitgeteilt, dass jetzt zwei Forderungen<br />
des <strong>Gemeindetag</strong>s aus seiner Stellungnahme<br />
vom 11. März 2010 umge-<br />
<strong>BWGZ</strong> 1 | 2012<br />
setzt werden sollen. Dabei geht es um die<br />
Fortführung der bereits vom früheren<br />
Justizminister zugesagten Bundesratsinitiative<br />
zur Änderung des Rechtspflegergesetzes.<br />
Ziel: Auch Ratschreiber des gehobenen<br />
nichttechnischen Verwaltungsdienstes<br />
sollen als Rechtspfleger in die<br />
Grundbuch führenden Amtsgerichte<br />
übernommen werden können. Darüber<br />
hinaus soll über die Bundesratsinitiative<br />
u.a. ermöglicht werden, Verwaltungsfachangestellte<br />
als Ratschreiber beschäftigen<br />
zu können. Das ist für die Gemeinden<br />
wichtig, die Grundbucheinsichtsstellen<br />
einrichten wollen. Das geltende<br />
Bundesrecht fordert dafür mindestens<br />
Beamte des mittleren Dienstes.<br />
Was die Reform des Notariatswesens anbetrifft,<br />
so hat das Justizministerium den<br />
<strong>Gemeindetag</strong> Anfang November 2011<br />
über sein (überarbeitetes) Standortkonzept<br />
unterrichtet. Außerdem wurden die<br />
Städte und Gemeinden, die bisher Notariatssitz<br />
sind bzw. künftig sein sollen,<br />
über das Konzept informiert. Eine Äußerungsmöglichkeit<br />
zu diesem Entwurf besteht<br />
bis zum 20. Januar 2012.<br />
Das Standortkonzept sieht danach in<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 332 Notarstellen<br />
an insgesamt 136 Notariatsstandorten<br />
vor. Das Justizministerium weist in diesem<br />
Zusammenhang ausdrücklich darauf<br />
hin, dass beim Übergang vom bestehenden<br />
Amtsnotariat zum Notariat zur<br />
hauptberuflichen Amtsausübung zu berücksichtigen<br />
sei, dass die bislang von<br />
den staatlichen Notariaten erfüllten<br />
Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit,<br />
die Grundbuch- und Nachlasssachen<br />
und im württembergischen Rechtsgebiet<br />
zusätzlich die Betreuungssachen<br />
auf die Amtsgerichte übertragen würden.<br />
Dies führt letztlich zu weniger Notarstellen<br />
als bisher. Abschließend merkt<br />
das Ministerium an, dass sein Standortkonzept<br />
lediglich den gegenwärtigen<br />
Stand seiner Planungen widerspiegle<br />
und in Anbetracht des zeitlichen Abstands<br />
zum Wirksamwerden der Reform,<br />
der Entwicklung der Rahmenbedingungen<br />
sowie weiterer Anhörungsrunden<br />
durchaus noch Änderungen unterworfen<br />
sein könne.<br />
22 <strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>