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BWGZ 1 - Gemeindetag Baden-Württemberg

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<strong>BWGZ</strong> 1 | 2012 Bilanz und Perspektiven<br />

te Begleitung durch kommunale Mandatsträger<br />

und Verwaltungsmitarbeiter,<br />

um die sich daraus entwickelnde Dynamik<br />

auch gewinnbringend im Sinne einer<br />

Aktivierung von mehr bürgerschaftlichem<br />

Engagement vor Ort zu nutzen.<br />

In der Umsetzung in Deutschland dürfte<br />

insbesondere bezüglich des Teilbereichs<br />

der Online-Sammlung der Unterschriften<br />

und deren Authentifizierung<br />

entsprechendes Neuland betreten<br />

werden. Hierbei nicht vergessen werden<br />

darf, dass durch die Einführung<br />

eines solchen Online-Systems zur Anmeldung<br />

von Initiativen nicht unerhebliche<br />

Kosten entstehen werden. In<br />

der Gewissheit, dass auch die kommunale<br />

Ebene in einem noch abzuwartendem<br />

Umfang innerstaatlich in die<br />

Durchführung der EU-Bürgerinitiativen<br />

mit einbezogen werden wird, stellt<br />

die nunmehr verabschiedete EU-Verordnung<br />

daher neben allen direktdemokratischen<br />

Vorteilen auch eine weitere<br />

Nagelprobe für die Verlässlichkeit<br />

des innerdeutschen Konnexitätsprinzips<br />

zugunsten der kommunalen Selbstverwaltung<br />

mit der ihr ohnehin bereits<br />

immanenten Bürgernähe dar.<br />

2011er-Kommissionsgrünbuch als<br />

erster Vorbote einer anstehenden<br />

EU-Vergaberechtsnovellierung<br />

Die Frage nach der Konnexität stellt sich<br />

der kommunalen Praxis zunehmend<br />

auch bei der Anwendung des EU-Vergaberechts<br />

auf kommunalen Aufträge, insbesondere<br />

mit Blick auf den steigenden<br />

Bedarf an externer Rechtsberatung aufgrund<br />

der zunehmenden Komplexität<br />

dieser Rechtsmaterie und der damit einhergehenden<br />

Rechtsunsicherheit.<br />

Vor diesem Hintergrund kündigte die<br />

EU-Kommission für die anstehende Novellierung<br />

der EU-Vergabe-Richtlinien<br />

entsprechende Vereinfachungen an und<br />

veröffentlichte hierzu im Januar 2011<br />

eine Konsultation zur Reform der EU-<br />

Vergaberichtlinien mit dem „Grünbuch<br />

über die Modernisierung der europäischen<br />

Politik im Bereich des öffentlichen<br />

Auftragswesens“. Dabei stellte sie<br />

das öffentliche Vergabewesen als markt-<br />

<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

basiertes Instrument heraus, das auch<br />

der Umsetzung der im Jahr 2010 verabschiedeten<br />

EU 2020-Strategie dienen<br />

müsse. Ziel des Konsultationstextes, der<br />

114 Fragen zum Vergaberecht in sechs<br />

Kapiteln aufwirft, war es, Meinungen<br />

aus der Praxis zur Gestaltung benutzerfreundlicher<br />

und flexibler Vergabevorschriften<br />

einzuholen.<br />

35-seitige Stellungnahme<br />

der Europabürogemeinschaft<br />

zum EU-Vergaberecht<br />

Mit einer 35-seitigen Stellungnahme zu<br />

allen diesen 114 Fragen, die Rückmeldungen<br />

aller kommunalen Gebietskörperschaftskategorien<br />

aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>,<br />

Bayern und Sachsen umfassen,<br />

hat sich auch das Europabüro über die<br />

Bürogemeinschaft in die Konsultation<br />

eingebracht. Dabei hat es für seine Trägerverbände<br />

erklärt, dass die von der<br />

EU-Kommission in Angriff genommene<br />

Reform des Vergaberechts grundsätzlich<br />

begrüßt wird und dass diese der Auffassung<br />

sind, dass dies insgesamt zu einer<br />

Vereinfachung der Vorschriften und zu<br />

einer Reduzierung der Verwaltungs- und<br />

Kostenlasten im Vergabeverfahren, insbesondere<br />

für kleinere Kommunen, führen<br />

sollte.<br />

Es wurde zudem begrüßt, dass die Kommission<br />

in der Grünbuchkonsultation<br />

dieser vielfach erhobenen Forderung<br />

nach einfacheren, flexibleren und effizienteren<br />

Verfahren nachgehen möchte<br />

und dabei in Erwägung zieht, dass sich<br />

insbesondere für kleine Auftraggeber<br />

die Anwendung des vollständigen Regelpakets<br />

in bestimmten Fällen als praktisch<br />

unmöglich erweist. Hier sei insgesamt<br />

ein einfacherer Verfahrensrahmen<br />

für lokale und regionale Auftraggeber<br />

bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte<br />

wünschenswert. Bei der Reform<br />

sollte zudem bedacht werden, dass neben<br />

der von der Kommission vorgegebenen<br />

Öffnung der Beschaffungsmärkte in<br />

der Europäischen Union das EU-Vergaberecht<br />

sich auch weiterhin auf die<br />

Kernaufgabe beschränken müsse, die<br />

wirtschaftliche Haushaltsführung und<br />

ordentliche Verwendung von Steuergeldern<br />

zu gewährleisten.<br />

Europäische legislative Regelungen für<br />

die Vergabe von Aufträgen unterhalb<br />

der Schwellenwerte sowie für die öffentlich-öffentliche<br />

Zusammenarbeit wurden<br />

abgelehnt. Auch sollte keine Pflicht<br />

zur Berücksichtigung von „vergabefremden“<br />

Kriterien im Rahmen der öffentlichen<br />

Beschaffung bestehen. Es sei<br />

darüber hinaus wünschenswert, dass die<br />

Kommission bei der Reform des Beschaffungswesens<br />

auch den Forderungen<br />

des Initiativberichts des Europäischen<br />

Parlaments zum Vergaberecht<br />

unter Federführung der baden-württembergischen<br />

Europaabgeordneten<br />

Heide Rühle, der im Mai 2010 mit großer<br />

Mehrheit verabschiedet worden<br />

war, mehr Beachtung schenke.<br />

Auch wenn die vorliegende Grünbuch-<br />

Konsultation zum Vergaberecht sich<br />

nicht auf die Dienstleistungskonzession<br />

beziehe, wurde von den Trägerverbänden<br />

der Bürogemeinschaft eine neue<br />

Rechtsetzung der EU im Bereich der<br />

Dienstleistungskonzessionen abgelehnt.<br />

So wurde und wird keine Notwendigkeit<br />

für eine diesbezügliche Gesetzgebung<br />

auf EU-Ebene gesehen. Vielmehr<br />

hat der Europäische Gerichtshof<br />

in verschiedenen Entscheidungen zentrale<br />

Grundsätze des EU-Primärrechtes<br />

in Form von Transparenz, Nichtdiskriminierung<br />

und Wettbewerb für die<br />

Dienstleistungskonzession vorgegeben.<br />

Weitere Regelungen sind daher nicht<br />

erforderlich. Die Vergaberechtsfreiheit<br />

von Dienstleistungskonzessionen darf<br />

nicht angetastet werden.<br />

Europäisches Parlament<br />

positioniert sich<br />

kommunalfreundlich<br />

zum EU-Vergaberecht<br />

Nachdem bereits noch vor der Sommerpause<br />

2011 eine erste Anhörung zum<br />

Entwurf des 2. Berichts der baden-württembergischen<br />

Abgeordneten Heide<br />

Rühle (Grüne) zu diesem Thema stattgefunden<br />

hatte und der zuständige Binnenmarktausschuss<br />

dem Vorschlag der<br />

Berichterstatterin Ende September 2011<br />

einstimmig gefolgt war, stand für Ende<br />

Oktober 2011 die Abstimmung im<br />

Straßburger Plenum an. Mit großer<br />

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