BWGZ 1 - Gemeindetag Baden-Württemberg
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<strong>BWGZ</strong> 1 | 2012 Bilanz und Perspektiven<br />
te Begleitung durch kommunale Mandatsträger<br />
und Verwaltungsmitarbeiter,<br />
um die sich daraus entwickelnde Dynamik<br />
auch gewinnbringend im Sinne einer<br />
Aktivierung von mehr bürgerschaftlichem<br />
Engagement vor Ort zu nutzen.<br />
In der Umsetzung in Deutschland dürfte<br />
insbesondere bezüglich des Teilbereichs<br />
der Online-Sammlung der Unterschriften<br />
und deren Authentifizierung<br />
entsprechendes Neuland betreten<br />
werden. Hierbei nicht vergessen werden<br />
darf, dass durch die Einführung<br />
eines solchen Online-Systems zur Anmeldung<br />
von Initiativen nicht unerhebliche<br />
Kosten entstehen werden. In<br />
der Gewissheit, dass auch die kommunale<br />
Ebene in einem noch abzuwartendem<br />
Umfang innerstaatlich in die<br />
Durchführung der EU-Bürgerinitiativen<br />
mit einbezogen werden wird, stellt<br />
die nunmehr verabschiedete EU-Verordnung<br />
daher neben allen direktdemokratischen<br />
Vorteilen auch eine weitere<br />
Nagelprobe für die Verlässlichkeit<br />
des innerdeutschen Konnexitätsprinzips<br />
zugunsten der kommunalen Selbstverwaltung<br />
mit der ihr ohnehin bereits<br />
immanenten Bürgernähe dar.<br />
2011er-Kommissionsgrünbuch als<br />
erster Vorbote einer anstehenden<br />
EU-Vergaberechtsnovellierung<br />
Die Frage nach der Konnexität stellt sich<br />
der kommunalen Praxis zunehmend<br />
auch bei der Anwendung des EU-Vergaberechts<br />
auf kommunalen Aufträge, insbesondere<br />
mit Blick auf den steigenden<br />
Bedarf an externer Rechtsberatung aufgrund<br />
der zunehmenden Komplexität<br />
dieser Rechtsmaterie und der damit einhergehenden<br />
Rechtsunsicherheit.<br />
Vor diesem Hintergrund kündigte die<br />
EU-Kommission für die anstehende Novellierung<br />
der EU-Vergabe-Richtlinien<br />
entsprechende Vereinfachungen an und<br />
veröffentlichte hierzu im Januar 2011<br />
eine Konsultation zur Reform der EU-<br />
Vergaberichtlinien mit dem „Grünbuch<br />
über die Modernisierung der europäischen<br />
Politik im Bereich des öffentlichen<br />
Auftragswesens“. Dabei stellte sie<br />
das öffentliche Vergabewesen als markt-<br />
<strong>Gemeindetag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
basiertes Instrument heraus, das auch<br />
der Umsetzung der im Jahr 2010 verabschiedeten<br />
EU 2020-Strategie dienen<br />
müsse. Ziel des Konsultationstextes, der<br />
114 Fragen zum Vergaberecht in sechs<br />
Kapiteln aufwirft, war es, Meinungen<br />
aus der Praxis zur Gestaltung benutzerfreundlicher<br />
und flexibler Vergabevorschriften<br />
einzuholen.<br />
35-seitige Stellungnahme<br />
der Europabürogemeinschaft<br />
zum EU-Vergaberecht<br />
Mit einer 35-seitigen Stellungnahme zu<br />
allen diesen 114 Fragen, die Rückmeldungen<br />
aller kommunalen Gebietskörperschaftskategorien<br />
aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>,<br />
Bayern und Sachsen umfassen,<br />
hat sich auch das Europabüro über die<br />
Bürogemeinschaft in die Konsultation<br />
eingebracht. Dabei hat es für seine Trägerverbände<br />
erklärt, dass die von der<br />
EU-Kommission in Angriff genommene<br />
Reform des Vergaberechts grundsätzlich<br />
begrüßt wird und dass diese der Auffassung<br />
sind, dass dies insgesamt zu einer<br />
Vereinfachung der Vorschriften und zu<br />
einer Reduzierung der Verwaltungs- und<br />
Kostenlasten im Vergabeverfahren, insbesondere<br />
für kleinere Kommunen, führen<br />
sollte.<br />
Es wurde zudem begrüßt, dass die Kommission<br />
in der Grünbuchkonsultation<br />
dieser vielfach erhobenen Forderung<br />
nach einfacheren, flexibleren und effizienteren<br />
Verfahren nachgehen möchte<br />
und dabei in Erwägung zieht, dass sich<br />
insbesondere für kleine Auftraggeber<br />
die Anwendung des vollständigen Regelpakets<br />
in bestimmten Fällen als praktisch<br />
unmöglich erweist. Hier sei insgesamt<br />
ein einfacherer Verfahrensrahmen<br />
für lokale und regionale Auftraggeber<br />
bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte<br />
wünschenswert. Bei der Reform<br />
sollte zudem bedacht werden, dass neben<br />
der von der Kommission vorgegebenen<br />
Öffnung der Beschaffungsmärkte in<br />
der Europäischen Union das EU-Vergaberecht<br />
sich auch weiterhin auf die<br />
Kernaufgabe beschränken müsse, die<br />
wirtschaftliche Haushaltsführung und<br />
ordentliche Verwendung von Steuergeldern<br />
zu gewährleisten.<br />
Europäische legislative Regelungen für<br />
die Vergabe von Aufträgen unterhalb<br />
der Schwellenwerte sowie für die öffentlich-öffentliche<br />
Zusammenarbeit wurden<br />
abgelehnt. Auch sollte keine Pflicht<br />
zur Berücksichtigung von „vergabefremden“<br />
Kriterien im Rahmen der öffentlichen<br />
Beschaffung bestehen. Es sei<br />
darüber hinaus wünschenswert, dass die<br />
Kommission bei der Reform des Beschaffungswesens<br />
auch den Forderungen<br />
des Initiativberichts des Europäischen<br />
Parlaments zum Vergaberecht<br />
unter Federführung der baden-württembergischen<br />
Europaabgeordneten<br />
Heide Rühle, der im Mai 2010 mit großer<br />
Mehrheit verabschiedet worden<br />
war, mehr Beachtung schenke.<br />
Auch wenn die vorliegende Grünbuch-<br />
Konsultation zum Vergaberecht sich<br />
nicht auf die Dienstleistungskonzession<br />
beziehe, wurde von den Trägerverbänden<br />
der Bürogemeinschaft eine neue<br />
Rechtsetzung der EU im Bereich der<br />
Dienstleistungskonzessionen abgelehnt.<br />
So wurde und wird keine Notwendigkeit<br />
für eine diesbezügliche Gesetzgebung<br />
auf EU-Ebene gesehen. Vielmehr<br />
hat der Europäische Gerichtshof<br />
in verschiedenen Entscheidungen zentrale<br />
Grundsätze des EU-Primärrechtes<br />
in Form von Transparenz, Nichtdiskriminierung<br />
und Wettbewerb für die<br />
Dienstleistungskonzession vorgegeben.<br />
Weitere Regelungen sind daher nicht<br />
erforderlich. Die Vergaberechtsfreiheit<br />
von Dienstleistungskonzessionen darf<br />
nicht angetastet werden.<br />
Europäisches Parlament<br />
positioniert sich<br />
kommunalfreundlich<br />
zum EU-Vergaberecht<br />
Nachdem bereits noch vor der Sommerpause<br />
2011 eine erste Anhörung zum<br />
Entwurf des 2. Berichts der baden-württembergischen<br />
Abgeordneten Heide<br />
Rühle (Grüne) zu diesem Thema stattgefunden<br />
hatte und der zuständige Binnenmarktausschuss<br />
dem Vorschlag der<br />
Berichterstatterin Ende September 2011<br />
einstimmig gefolgt war, stand für Ende<br />
Oktober 2011 die Abstimmung im<br />
Straßburger Plenum an. Mit großer<br />
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