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Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag

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WAS MÜSSEN SIE TUN, UM DIESE LEISTUNGEN ZU BEKOMMEN?<br />

ANTRAGSTELLUNG<br />

Die <strong>Familienbeihilfe</strong> wird nur auf Antrag gewährt; diesen bringen Sie bei Ihrem<br />

zuständigen Wohnsitzfinanzamt ein. Die <strong>Familienbeihilfe</strong> (einschließlich der<br />

Alterszuschläge und der Geschwisterstaffelung) und die erhöhte <strong>Familienbeihilfe</strong> (für<br />

erheblich behinderte Kinder) – diese muss aber gesondert beantragt werden - kann auch<br />

rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der<br />

Antragstellung.<br />

Die entsprechenden Formulare zur Antragstellung können Sie über Internet beziehen<br />

(www.bmf.gv.at – Formulare - Formulare Steuern/Beihilfen – Beihilfen).<br />

Sie finden hier insbesondere die Vordrucke<br />

Beih 1 zur Beantragung der <strong>Familienbeihilfe</strong> und<br />

Beih 3 zur Beantragung des Erhöhungszuschlages für erheblich<br />

behinderte Kinder.<br />

Die Auszahlung der <strong>Familienbeihilfe</strong> erfolgt alle zwei Monate, jeweils für ein Monat im<br />

Voraus. Geben Sie bitte eine Kontonummer bekannt, auf die die Geldbeträge überwiesen<br />

werden.<br />

Hinweis :<br />

Sie sind verpflichtet, bei Beantragung der <strong>Familienbeihilfe</strong><br />

vollständige Angaben zu machen, die der Wahrheit entsprechen<br />

müssen. Ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen<br />

dieser Angaben, müssen Sie dies umgehend dem Finanzamt<br />

melden. Unterlassen Sie die Bekanntgabe von Umständen, die<br />

zum Wegfall des Anspruches auf <strong>Familienbeihilfe</strong> führen, oder erfolgt<br />

diese nicht zeitgerecht, werden die zu Unrecht bezogenen <strong>Familienbeihilfe</strong>nbeträge<br />

zurückgefordert.<br />

Auch der <strong>Mehrkindzuschlag</strong> muss beantragt werden. Er ist für jedes Kalenderjahr<br />

gesondert im Wege der (Arbeitnehmer-) Veranlagung beim Finanzamt geltend zu<br />

machen; der Antrag ist in den Vordrucken<br />

L1 („Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung“) unter<br />

www.bmf.gv.at – Formulare – Formulare Steuern/ Beihilfen – Lohnsteuer und<br />

E1 („Einkommensteuererklärung“) unter<br />

www.bmf.gv.at – Formulare – Formulare Steuern/Beihilfen – Einkommensteuer<br />

integriert.<br />

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