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beteiligungsantrag propangas-tankbefüllung - Fiscus.fgov.be

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I. IDENTIFIZIERUNG<br />

II. ANGABEN ZUR<br />

LIEFERUNG<br />

III. AUSZAHLUNG<br />

IV. BEIGEFÜGTE<br />

UNTERLAGEN<br />

V. EIDESSTATTLICHE<br />

ERKLÄRUNG<br />

Föderaler<br />

Öffentlicher Dienst<br />

FINANZEN<br />

Nationale Nummer<br />

Name und Vorname<br />

Wohnung des Antragstellers<br />

Wohnung eines Dritten<br />

Lieferadresse<br />

Postleitzahl<br />

Ortschaft<br />

Lieferdatum<br />

% <strong>be</strong>rufliche Nutzung<br />

(falls <strong>be</strong>rufliche Nutzung)<br />

Kontonummer<br />

Rechnung<br />

Lieferschein<br />

Andere Belege<br />

BETEILIGUNGSANTRAG PROPANGAS-TANKBEFÜLLUNG<br />

(für eine Privatwohnung)<br />

Spätestens bis zum 31. Mai 2006 einzureichen <strong>be</strong>i Ihrem Steuerkontrollamt für natürliche Personen oder in Ermangelung<br />

dessen <strong>be</strong>i dem Steuerkontrollamt, das für den Wohnort zuständig ist.<br />

Sprache (D, F oder N)<br />

Gesamtliterzahl der Lieferung<br />

1 ANTRAG PRO LIEFERUNG<br />

Literpreis MwSt. ein<strong>be</strong>griffen 0 ,<br />

Der Unterzeichnete(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in seiner(ihrer) Eigenschaft als (Eigentümer(in), Mieter(in), Verwalter(in) der<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erklärt an Eides statt die Richtigkeit der o<strong>be</strong>n eingetragenen<br />

Anga<strong>be</strong>n und versichert, dass er(sie) diese Erstattung nur für die einzige und gleiche Wohnung <strong>be</strong>antragt, die für<br />

die Unterkunft seines Haushalts oder des Haushalts von Dritten <strong>be</strong>stimmt ist.<br />

Zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Unterschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Dem FÖD FINANZEN vor<strong>be</strong>haltener Rahmen<br />

Antrag erhalten am :<br />

Datum des Antrags<br />

Tel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Die auf vorliegendem Formular gefragten Anga<strong>be</strong>n werden in einer vom FÖD FINANZEN verwalteten Datenbank gespeichert. Sie unterliegen<br />

dem Gesetz vom 08/12/1992 ü<strong>be</strong>r den Schutz des Privatle<strong>be</strong>ns <strong>be</strong>i Verar<strong>be</strong>itung personen<strong>be</strong>zogener Daten . Der Antragsteller verfügt ü<strong>be</strong>r<br />

ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung dieser Daten.<br />

ES WIRD KEINE EMPFANGSBESTÄTIGUNG ZUGESTELLT


Auf Propangas-Tank<strong>be</strong>füllungen, die zwischen dem 1. Juni 2005 und dem 31. Dezem<strong>be</strong>r 2005 getätigt worden sind,<br />

wird jedem Eigentümer, Mieter oder Benutzer der Wohnung (dem Anspruchs<strong>be</strong>rechtigten) eine Zulage als Beteiligung<br />

an der Zahlung der für diese Wohnung <strong>be</strong>stimmten Propangas-Tank<strong>be</strong>füllung gewährt.<br />

Diese Zulage wird ihm nur gewährt, wenn der Preis des in den Tank gelieferten Propangases ü<strong>be</strong>r 0,4708 EUR pro Liter<br />

liegt und nur für eine einzige Wohnung, die seine Haupt- oder Zweitwohnung bildet.<br />

Der Betrag der Zulage wird von den Diensten des FÖD Finanzen <strong>be</strong>rechnet unter Berücksichtigung der mitgeteilten<br />

Auskünfte und wird sich auf einen Höchst<strong>be</strong>trag von 17,5 % des Preises <strong>be</strong>laufen, den der Antragsteller gezahlt hat,<br />

ohne dass der wirklich gezahlte Preis, <strong>be</strong>rechnet nach eventueller Ermäßigung, unter 0,4708 EUR pro Liter sein darf.<br />

Falls der Antragsteller <strong>be</strong>reits vorher einen Beteiligungsantrag für Heizöl oder Leuchtöl eingereicht hat oder in den<br />

Genuss einer Beteiligung in Form einer Preisminderung für Heizöl oder Erdgas für eine Wohnung seines Haushalts<br />

gelangt ist, darf der vorliegende Beteiligungsantrag nur dann eingereicht werden, wenn er sich auf diesel<strong>be</strong> Wohnung<br />

<strong>be</strong>zieht.<br />

I. IDENTIFIZIERUNG<br />

Der Antrag muss grundsätzlich vom Anspruchs<strong>be</strong>rechtigten der Zulage eingereicht werden.<br />

Wird der Antrag von einer anderen Person als dem Anspruchs<strong>be</strong>rechtigten der Zulage (Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />

gesetzlicher, juristischer oder vertraglicher Vertreter,... ) eingereicht, dann fügen Sie bitte als Anlage (siehe Punkt IV)<br />

die gesetzlichen Unterlagen <strong>be</strong>i, die Ihre Eigenschaft in Bezug zum Anspruchs<strong>be</strong>rechtigten <strong>be</strong>legen.<br />

Im Fall von Zwangsmiteigentum muss der Antrag vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft eingereicht<br />

werden. In den anderen Fällen von Miteigentum kann der Antrag durch den Hausverwalter oder einen vertraglichen<br />

Vertreter eingereicht werden. In <strong>be</strong>iden Fällen <strong>be</strong>treffen die Anträge nur die Wohnungen, für die die Bewohner in den<br />

Genuss der Zulage gelangen möchten.<br />

In allen Fällen, wo der Antragsteller nicht der Bewohner der Wohnung ist, ist das Kästchen mit der Bezeichnung<br />

„Wohnung eines Dritten“ anzukreuzen.<br />

II. ANGABEN ZUR LIEFERUNG<br />

Lediglich die Propangas-Tank<strong>be</strong>füllungen, die zwischen dem 1. Juni 2005 und dem 31. Dezem<strong>be</strong>r 2005 stattgefunden<br />

ha<strong>be</strong>n, sind <strong>be</strong>troffen.<br />

Der Antragsteller muss den Prozentsatz der gekauften Gas<strong>tank<strong>be</strong>füllung</strong> ange<strong>be</strong>n, der für die <strong>be</strong>rufliche Nutzung<br />

der Wohnung <strong>be</strong>stimmt ist. Es wird nichts eintragen, wenn keine <strong>be</strong>rufliche Nutzung vorliegt.<br />

Der Literpreis des Propangases entspricht dem Preis, MwSt. ein<strong>be</strong>griffen, der mit dem Lieferanten vereinbart worden<br />

ist unter Berücksichtigung einer eventuellen Ermäßigung, so wie er auf dem Dokument, das die Lieferung oder den<br />

Ankauf feststellt, vermerkt ist.<br />

IV. BEIGEFÜGTE UNTERLAGEN<br />

Fügen Sie dem Antrag bitte das Original, eine Kopie oder ein <strong>be</strong>im Lieferanten angefordertes Duplikat der Rechung<br />

oder des Lieferscheins <strong>be</strong>i, oder in Ermangelung dessen, jegliches Beweisstück, das die Wirklichkeit der Lieferung <strong>be</strong>legt.<br />

Betrifft der Antrag ein Zwangsmiteigentum, dann muss eine Kopie der Ernennungsurkunde des Hausverwalters sowie<br />

eine Aufstellung der Identitäten sämtlicher von der Zulage <strong>be</strong>troffener Eigentümer und Mieter und der <strong>be</strong>ruflich genutzten<br />

Anteile jeder Wohnung <strong>be</strong>igefügt werden.<br />

Betrifft der Antrag ein anderes als das hiervor <strong>be</strong>zeichnete Miteigentum oder eine Mitmieterschaft, dann muss dem<br />

Antrag eine Kopie der Ernennungsurkunde des vertraglichen Vertreters und eine Aufstellung der Identitäten sämtlicher<br />

Bewohner, die in den Genuss der Zulage gelangen wollen, sowie der <strong>be</strong>ruflich genutzten Anteile jeder Wohnung <strong>be</strong>igefügt<br />

werden.<br />

Wird der Antrag von einem gesetzlichen, juristischen oder vertraglichen Vertreter eingereicht, dann muss, je nach Fall, ein<br />

Dokument, dass die Existenz des Mandats <strong>be</strong>legt, oder eine Kopie des Urteils ü<strong>be</strong>r die Ernennung des juristischen oder<br />

gesetzlichen Vertreters <strong>be</strong>igefügt werden. Ferner sind die Anga<strong>be</strong>n zum Empfangs<strong>be</strong>rechtigten der Zulage anzuge<strong>be</strong>n.<br />

V. EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG<br />

Der Antragsteller verpflichtet sich hierdurch, die Zulage nur für eine einzige Wohnung zu <strong>be</strong>antragen, die ihn persönlich<br />

<strong>be</strong>trifft, oder für eine einzige Wohnung, die die Dritten <strong>be</strong>trifft, die ihre Absicht <strong>be</strong>kundet ha<strong>be</strong>n, in den Genuss der Zulage<br />

für diese Immobilie zu gelangen. Die Personen, die für Dritte handeln (Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />

gesetzliche, gerichtliche oder vertragliche Vertreter, ...), werden weder für die Anga<strong>be</strong>n, die ihnen von Dritten mitgeteilt<br />

werden, noch für einen nachfolgenden Antrag, der durch diese eingereicht würde und sich auf eine ihrer anderen<br />

Wohnungen <strong>be</strong>zieht, zur Verantwortung gezogen.<br />

Die im Fall eines widerrechtlichen Antrags anwendbare administrative Geldbuße <strong>be</strong>läuft sich höchstens auf den<br />

doppelten Betrag der gewährten oder zu gewährenden Zulage.<br />

>>> Weitere Hilfe<br />

Falls Sie Schwierigkeiten <strong>be</strong>im Ausfüllen dieses Formulars ha<strong>be</strong>n, können Sie auf der Internetseite des FÖD<br />

FINANZEN (www.minfin.<strong>fgov</strong>.<strong>be</strong>) nachschlagen oder Sie können sich an allen Werktagen von 8 Uhr bis 17 Uhr<br />

an das Call Center wenden unter der Nr. 02/33.66.999

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