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Kriegskosten im Flecken Gieboldehausen im Februar 1675

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Eichsfelder He<strong>im</strong>atzeitschrift – Die Monatsschrift für alle Eichsfelder 445<br />

richtenden Wohnhäuser nicht mehr, wie bisher<br />

geschehen, hinter einer Wand, Mauer, einem<br />

Zaun oder Garten versteckt werden dürfen.<br />

Sie seien unmittelbar an die Straße zu setzen,<br />

und zwar mit der langen Frontseite „von einem<br />

Nachbarn zum andern”, jedoch nicht mit der<br />

Giebelseite zur Straße hin (§ 1). Die Schwellen<br />

„unter den Häusern”, da mit „sie nicht in<br />

einigen Jahres verfaulen”, sollten etwa 2 bis<br />

3 Schuh (1 Schuh = 12 Zoll = 30 cm) hoch<br />

über der Erde auf einer Mauer aufliegen (§ 2).<br />

Um einer „allzu großen Feuersgefahr” vorzubeugen,<br />

mussten fort an neu aufgeführte<br />

Schornsteine 1½ bis 2 Schuh über das Dach<br />

hinausragen, alle Strohdächer nach und nach<br />

abgebaut, und Neubauten durften nicht mehr<br />

mit Stroh gedeckt werden(§§ 3 u.4). „Vermögende<br />

Untertanen” wurden nach § 5 sogar<br />

dazu angehalten, die sich auf ihren Gebäuden<br />

befindenden Strohdächer innerhalb eines Jahres<br />

abzubauen und mit Ziegeln zu belegen.<br />

Allen Untertanen war es von nun an nach § 6<br />

untersagt, hochwachsende Obstbäume „unmittelbar<br />

an ein Haus zu pflanzen.” Die noch<br />

an den Wohnhäusern stehenden Bäume<br />

sollten recht bald „abgehauen und hinweggeschafft”<br />

werden.<br />

In Zukunft durfte nach § 7 an den durch die<br />

eichsfeldischen Marktflecken Dingelstedt,<br />

<strong>Gieboldehausen</strong> und Lindau verlaufenden<br />

Haupt-, Land- und Poststraßen „kein anderes<br />

als ein übersetztes zweistöckiges Haus”<br />

mehr gebaut werden, dessen „unterer Stock”<br />

wenigstens eine Höhe von 11 Schuh aufweisen<br />

durfte, während der „obere Stock” auf 10<br />

Schuh eingegrenzt wurde.<br />

Wer in diesen Marktflecken ein neues Wohnhaus<br />

bauen wollte, der musste nach § 8 vor<br />

Baubeginn „den Riss mit beigezeichnetem<br />

Maßstab” dem ihm vorgesetzten Beamten<br />

vorlegen und dessen Ge nehmigung unentgeltlich<br />

einholen. Zusätzlich erging an die<br />

einzelnen Dorfschulzen und Vorsteher die<br />

Weisung (§ 9), dem Amt oder Gericht den<br />

Bau eines jeden neuen Gebäudes <strong>im</strong> Dorf<br />

anzuzeigen, und zwar unter der Zusicherung,<br />

dass dies „nach der Vorschrift regelmäßig in<br />

gerader Linie der Straße” zu und unter Beachtung<br />

„der Feuersgefahr” erfolge. Weiterhin<br />

oblag es ihnen nach § 10, strengstens auf die<br />

„Reinlichkeit der Ort schaften“ zu achten, zu<br />

gewährleisten, dass die Straßen von Dung,<br />

Kot und Holzhaufen gesäubert, Dung und<br />

Holz von jedem Einwohner auf dessen Hofreite<br />

gelagert und „die Mistlacken in eine auf<br />

dem Hof anzulegende Grube geleitet werden.”<br />

Angehalten wurden die Ortsschultheißen und<br />

Vorsteher letztend lich nach § 11 noch dazu,<br />

das Pflaster auf den durch die Ort schaften führenden<br />

Landstraßen „in gutem Stand zu erhalten”<br />

und, wenn es dazu an den erforderlichen<br />

finanziellen Mitteln mangele, diese wenigstens<br />

„mit kiesigem Grund oder klein geschla genen<br />

Steinen dauerhaft zu beschütten.”<br />

Diese Verordnung hatten nunmehr alle kurfürstlichen<br />

Beamten, die adeligen, klösterlichen<br />

sowie städtischen Gerichtsvorge setzten<br />

in den ihnen unterstehenden Amts- und<br />

Gerichtsorten be kannt zu machen, für deren<br />

Durchsetzung zu sorgen, die einzelnen<br />

Schultheißen und Vorsteher zur „fleißigen<br />

Befolgung, Aufsicht und schuldigen Anzeige”<br />

aufzufordern. Sollten sich <strong>im</strong> Ergebnis durchgeführter<br />

Visitationen „Unordnungen“ zeigen,<br />

dann sei man als Landesregierung des Eichsfeldes<br />

dazu gezwungen, „Schuldtragende mit<br />

ernstgemessenen Strafen” zu belegen.<br />

Zur Zwangskollektivierung der Landwirtschaft vor 50 Jahren<br />

Bericht eines Zeitzeugen<br />

In diesem Jahr feiern wir 20 Jahre Deutsche<br />

Einheit. Dabei ist vergessen worden, dass<br />

es <strong>im</strong> Mai noch einen Grund gab, einer historischen<br />

Entwicklung, die das ganze Leben<br />

<strong>im</strong> Dorf bei uns verändern sollte, zu geden-<br />

von Bertram Strecker<br />

ken. Als Betroffener fällt es mir auch heute<br />

noch schwer, mich mit der Problematik auseinanderzusetzen.<br />

Aber, ich will keine alten<br />

Narben <strong>im</strong> Dorf aufreißen und versuchen die<br />

Geschichte locker zu erzählen, als wäre sie

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