bdla-Stellungnahme vom 14.03.2013 zum Referentenentwurf der ...
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Kostengruppe 500 <strong>der</strong> DIN 276-1 zugeordnet werden, sodass die<br />
Formulierung, diese seien „neben den Kosten für Außenanlagen“<br />
anrechenbar, <strong>zum</strong>indest irreführend ist.<br />
c) Bereits nach <strong>der</strong> bisherigen Formulierung in § 37 Abs. 1 HOAI konnte<br />
<strong>der</strong> Eindruck entstehen, als handele es sich bei dem Katalog <strong>der</strong><br />
Bauwerke und Anlagen unter Ziff. 1 bis 8 um die „typischen“<br />
Freianlagen. Der Eindruck wird jetzt noch durch den Zusatz<br />
„insbeson<strong>der</strong>e“ in § 38 Abs. 1 des <strong>Referentenentwurf</strong>es verstärkt.<br />
Offensichtlich wird bei diesen Formulierungen <strong>der</strong> Anlass übersehen,<br />
<strong>der</strong> zur Einführung dieses Kataloges durch die <strong>zum</strong> 01.01.1991 in Kraft<br />
getretene 4. ÄndVO zur HOAI als Abs. 4 a in § 10 führte: Mit diesem<br />
Katalog sollte klargestellt werden, dass es sich bei den genannten<br />
Bauwerken und Anlagen nicht etwa um Ingenieurbauwerke o<strong>der</strong><br />
Verkehrsanlagen, son<strong>der</strong>n um Bestandteile von Freianlagen handelt.<br />
Der Katalog diente also <strong>der</strong> Abgrenzung zu den Objektbereichen<br />
Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen und nicht als Aufzählung<br />
typischer Kosten von Freianlagen.<br />
Bei <strong>der</strong> Übernahme des Kataloges durch die HOAI 2009 kam es im<br />
Übrigen zu redaktionellen Fehlern: Statt - wie in § 10 Abs. 4 a HOAI<br />
1991 - die Zuordnung einzelner Anlagen als Bestandteil einer<br />
Freianlage davon abhängig zu machen, ob im konkreten Fall<br />
Leistungen <strong>der</strong> Tragwerksplanung (damals in Teil VIII bzw. § 63 HOAI<br />
1991 geregelt) erfor<strong>der</strong>lich waren, wurde in <strong>der</strong> HOAI 2009 auf alle<br />
Leistungen des Teils 4 und bei den unter Nr. 8 genannten Wegen<br />
sogar auf Teil 3, zu dem auch die Freianlagen gehören, als<br />
Abgrenzungskriterium Bezug genommen. Diese redaktionellen Fehler<br />
sollten nun im <strong>Referentenentwurf</strong> berichtigt werden.<br />
d) An<strong>der</strong>s als bei Gebäuden ist die Herrichtung des Grundstückes und die<br />
nichtöffentliche Erschließung von Grundstücken typischerweise mit <strong>der</strong><br />
Planung und Ausführung von Freianlagen verbunden. Die<br />
Bezugnahme auf § 33 Abs. 2 in § 38 Abs. 2 Ziff. 1 des<br />
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