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Zeitschrift Heft 03/08

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Neu entwickelte Software im Einsatz<br />

Eigens für die Abwicklung solcher Projekte hat Sensus ein<br />

neues internes Werkzeug geschaffen, die Software MetEx.<br />

Sie soll zukünftig als integraler Bestandteil die Qualität der<br />

angebotenen Dienstleistung noch erhöhen. Mit ihr lassen sich<br />

Ablese- bzw. Übertragungsfehler, wie sie bei der rein manuellen<br />

Eingabe von Zählerdaten häufiger passieren, praktisch<br />

ausschließen.<br />

Kundendaten wie etwa Name, Adresse und Zählernummer<br />

werden vom Wasserverband digital zur Verfügung gestellt<br />

und in das Sensus-System eingespeist. Der Techniker kann<br />

auf diesem Weg alle für den Zählerwechsel relevanten Daten<br />

jederzeit über sein Handheld (PDA) abrufen und für die Erstellung<br />

eines Tourenplans nutzen.<br />

Fotografische Dokumentation von Zählerständen<br />

Mit dem Handheld wird die Seriennummer des Zählers eingescannt<br />

und weitere Informationen elektronisch erfasst. Zusätzlich<br />

verfügt die MetEx-Software über eine Fotofunktion.<br />

Sie erlaubt es, mit dem PDA digitale Aufnahmen der Zähler-<br />

stände anzufertigen. Mit diesem, auf dem Markt neuen, fotografischen<br />

Dokumentationselement lassen sich im Zweifel<br />

auch Unstimmigkeiten auflösen, wenn nachträglich die korrekte<br />

manuelle Erfassung des Zählerstandes in Frage gestellt<br />

wird. Außerdem kann so die beweissichernde Aufbewahrung<br />

der ausgebauten Zähler entsprechend verkürzt werden.<br />

Der Kunde unterzeichnet nach einem durchgeführten Zählerwechsel<br />

das elektronisch erstellte Wechselprotokoll auf dem<br />

PDA und bekommt einen entsprechenden Beleg unmittelbar<br />

vor Ort ausgedruckt. Die kompletten, aktualisierten Datensätze<br />

werden nach Beendigung einer Tages Tour in das System<br />

des Wasserverbandes zurückgespielt und bilden hier dann<br />

den jeweils aktuellen Status exakt ab.<br />

In der Praxis hat sich die Full-Service-Lösung und auch der<br />

Einsatz der neu entwickelten Software bewährt. „Dadurch,<br />

dass wir die praktische Abwicklung komplett ausgelagert haben,<br />

konnten wir unsere Mitarbeiter deutlich entlasten“, so<br />

Römer. „Zudem sind mit dem Einsatz der elektronischen Dokumentation<br />

Erfassungsfehler praktisch ausgeschlossen“.<br />

Weitere Informationen können unter www.sensus.com abgerufen<br />

werden.<br />

Abwasserentsorgung: Vergabekammer stellt Konzessionsmodell in Frage<br />

Die Planungen vieler Gemeinden für eine zukunftsfähige<br />

Wasser- und Trinkwasserversorgung haben einen kräftigen<br />

Dämpfer erhalten: Das zunehmend favorisierte Konzessionsmodell<br />

kann nach einer aktuellen Entscheidung der Vergabekammer<br />

Thüringen vorerst nicht wie angedacht realisiert<br />

werden. Die Kammer stoppte ein Verfahren zur Vergabe einer<br />

so genannten Dienstleistungskonzession mit den Argumenten,<br />

dass eine Konzession im Bereich Abwasser nicht<br />

möglich sei, da das Landesrecht Thüringen keine Übertragung<br />

dieser Aufgabe auf Dritte vorsehe und der angebliche<br />

„Konzessionär“ kein Betriebsrisiko übernehme, da er eine<br />

Monopolstellung erhalte. Damit sei die Konzession eigentlich<br />

ein Dienstleistungsauftrag. Für einen solchen gelten bei<br />

Ausschreibungen die strengen Maßstäbe des Kartellvergaberechts<br />

(Az.: 360-40<strong>03</strong>.20-4253/2007-<strong>03</strong>4 GTH, Beschluss<br />

vom 24. Januar 20<strong>08</strong>).<br />

„Da in keinem Bundesland die Übertragung der Aufgabe Abwasserentsorgung<br />

auf Dritte möglich ist, sind die Konzepte<br />

jetzt mit einem Fragezeichen zu versehen“, erläutert Rechtsanwalt<br />

Christoph Germer von der Kanzlei FPS Fritze Paul<br />

Seelig in Berlin. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung<br />

der Vergabekammer ist beim Oberlandesgericht Thüringen<br />

schon anhängig. Denn ihre Sicht der Dinge ist sehr umstritten.<br />

So erachtet etwa das Innenministerium Brandenburg<br />

das Konzessionsmodell für zulässig, obwohl auch dort das<br />

Landesrecht keine Übertragung der Abwasserentsorgung auf<br />

Dritte vorsieht.<br />

Das Konzessionsmodell ist für Kommunen und Zweckverbände<br />

eine der interessantesten Varianten für die zukunftsfähige<br />

Gestaltung der Wasserver- und Abwasserentsorgung.<br />

So können Dienstleistungskonzessionen ohne ein förmliches<br />

Kommunalwirtschaft <strong>03</strong>/20<strong>08</strong> 177

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