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Die Schwesternhäuser nach der Augustinerregel - Germania Sacra

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4. Verfassung 13<br />

Hausordnungen liegen für einige Klöster vor. Da Statuten und<br />

Ordensregel den Tagesablauf in eine bestimmte Bahn wiesen, sind<br />

größere Abweichungen nicht zu erwarten. Trotzdem ergeben sich Unterschiede<br />

in einigen Punkten, wie ein Vergleich <strong>der</strong> bei den Einzelhäusern<br />

aufgeführten Ordnungen zeigt.<br />

Fast alle Häuser brachten es zu einer eigenen Kirche und Exemtion<br />

vom Pfarrbezirk. Ausnahmen machen nur das Schwesternhaus Frenswegen,<br />

das sich eng an das gleichnamige Männerkloster anlehnte, und<br />

Rosental in Münster, das am meisten von allen Häusern seine Herkunft<br />

aus dem Beginentum bewahrte und auf eine eigene Kirche nicht nur<br />

aus Gründen mangelnden Reichtums verzichtete.<br />

Das Verhältnis sämtlicher <strong>Schwesternhäuser</strong> zum Ordinarius war<br />

statutenmäßig durch die Ordnung Bischof J ohanns von 1463 geregelt.<br />

Sie for<strong>der</strong>te von den Schwestern bei Ablegung <strong>der</strong> Gelübde einen Treueeid<br />

auf den Bischof von Münster (Schwarz, Studien S. 130ff.). <strong>Die</strong><br />

Häuser unterstanden dem beson<strong>der</strong>en Schutz des Bischofs. Jedoch ließ<br />

er die Ordnung in ihnen durch den Prior von Frenswegen und den Pater<br />

des Fraterhauses zu Münster in seinem Auftrage überwachen. Erst seit<br />

Ende des 16. Jahrhun<strong>der</strong>ts mehren sich die Fälle, daß die Visitationen<br />

durch den Generalvikar vorgenommen o<strong>der</strong> beansprucht werden. In<br />

Bocholt visitierte neben dem Pater des Fraterhauses <strong>der</strong> Prior von<br />

Nazareth. Frenswegen tritt in dieser Rolle seit etwa 1600 ganz zurück.<br />

Nur in Coesfeld war <strong>der</strong> Prior von Frenswegen niemals an <strong>der</strong> Visitation<br />

beteiligt.<br />

§ 9. Ämter und Konvent<br />

<strong>Die</strong> statutenmäßig den <strong>Schwesternhäuser</strong>n vorstehenden Rektoren<br />

waren mit <strong>der</strong> Mutter für die Verwaltung des Klosterhaushaltes verantwortlich.<br />

Sie dienten gleichzeitig als Prediger und Beichtvater. Ihre<br />

Besoldung erfolgte aus beson<strong>der</strong>en Stiftungen. Nur das Kloster Rosental<br />

hatte keinen Pater und bediente sich des Dechanten von Überwasser<br />

als Beichtvater. Ursprünglich wählten sämtliche an<strong>der</strong>en<br />

Häuser ihre Rektoren aus dem Kreis <strong>der</strong> münsterischen Fraterherren,<br />

in einigen Fällen auch aus dem WeseIer Fraterhaus und, aus nicht<br />

näher feststellbaren Gründen, aus <strong>der</strong> Weltgeistlichkeit. Der religiöse<br />

und sittliche Rückgang des Fraterhauses in <strong>der</strong> ersten Hälfte des<br />

17. Jahrhun<strong>der</strong>ts, <strong>der</strong> zu manchen Unzuträglichkeiten mit den<br />

<strong>Schwesternhäuser</strong>n führte, veranlaßte diese, sich von den Fraterherren<br />

abzuwenden und ihre Rektoren aus den Klöstern <strong>der</strong> Windesheimer<br />

Kongregation o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Orden zu wählen. Der Übergang fand in<br />

folgen<strong>der</strong> Reihenfolge statt:

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