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Die Schwesternhäuser nach der Augustinerregel - Germania Sacra

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6. Besitz 33<br />

schaften aufgeführt, denen die Klöster beitraten, und Gebetsverbrü<strong>der</strong>ungen.<br />

6. BESITZ<br />

§ 13. Grundbesitz<br />

Entgegen den Grundsätzen <strong>der</strong> <strong>Germania</strong> <strong>Sacra</strong>, die in <strong>der</strong> neueren<br />

Reihe die Geschichte des Grundbesitzes <strong>der</strong> Klöster nicht behandelt,<br />

werden hier die eigenhörigen Höfe, wenn möglich mit dem Datum <strong>der</strong><br />

Erwerbung, aufgeführt, da es sich in allen Fällen nur um wenige Güter<br />

handelt, die eine eigene Untersuchung nicht rechtfertigen würden.<br />

Daneben besaßen die Häuser, soweit sie überhaupt über Eigenhörige<br />

verfügten, meist Einzelstücke von Acker- o<strong>der</strong> Gartenland in <strong>der</strong> Nähe<br />

<strong>der</strong> Städte und hier und da Häuser in <strong>der</strong> Stadt. In einigen Fällen<br />

strebten die Klöster <strong>nach</strong> dem Erwerb ihrer Nachbarhäuser. Da die<br />

städtischen Magistrate solchen Erwerbungen ausnahmslos ablehnend<br />

gegenüberstanden, erfolgten die Käufe über Hintermänner. Sie<br />

mußten rückgängig gemacht werden, wenn das Verfahren offenkundig<br />

wurde.<br />

§ 14. Mobilien<br />

Inventare <strong>der</strong> Klostermobilien sind in den meisten Fällen erst aus<br />

den letzten Jahren des Bestehens <strong>der</strong> Häuser erhalten. Sie fehlen ganz<br />

in den Fällen, in denen die Akten über die Säkularisation nicht auffindbar<br />

sind. Ihr Verlust wiegt nicht allzu schwer, da die Ausstattung<br />

<strong>der</strong> <strong>Schwesternhäuser</strong> bescheiden war. Größere Kunstwerke befanden<br />

sich nicht in ihrem Besitz.<br />

§ 15. Einkünfte<br />

Nach Möglichkeit sind absolute Zahlen bei den Einzeldarstellungen<br />

aus <strong>der</strong> Spätzeit angegeben. Einen gewissen Vergleich <strong>der</strong> relativen<br />

Höhe des Wohlstandes <strong>der</strong> <strong>Schwesternhäuser</strong> in älterer Zeit erlaubt die<br />

Zusammenstellung <strong>der</strong> Beiträge zur Bezwingung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>täufer<br />

(ZVaterländGMünster 24. 1864 S. 322). Da<strong>nach</strong> entrichteten die Häuser<br />

in Ahlen, Beckum, Borken und Coesfeld je 25 Goldgulden, Bocholt<br />

und Dülmen je 20 Goldgulden. <strong>Die</strong> Liste ist vollständig, da die beiden<br />

stadtmünsterischen Häuser Niesing und Rosental, die <strong>der</strong> Grafschaft<br />

Bentheim und in Gel<strong>der</strong>n - Frenswegen, Schüttorf und Groenlo -<br />

ausfallen.<br />

3 Germ. sacra, Bistum Münster

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