10.08.2013 Aufrufe

Die Schwesternhäuser nach der Augustinerregel - Germania Sacra

Die Schwesternhäuser nach der Augustinerregel - Germania Sacra

Die Schwesternhäuser nach der Augustinerregel - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3. Historische Übersicht 37<br />

§ 7. Geschichte<br />

Wahrscheinlich schon bald <strong>nach</strong> Beginn des 15. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

stifteten einige Bürger <strong>der</strong> Stadt mit Unterstützung und vielleicht auf<br />

Anregung des Priesters Hermann MatteIer in Borken das erste<br />

Schwesternhaus auf münsterischem Boden. Als Stifter werden bei<br />

dieser Gelegenheit Hilbrand ter Mollen und seine Frau Sophia sowie<br />

Albert ter Mollen und seine Frau Meke genannt. Über das Gründungsgut<br />

verlautet nichts Näheres. Im Wesentlichen handelte es sich wohl<br />

um das Haus, in das die Beginen Aleke tor CapelIen, Grete Balsem und<br />

AsseIe Odinck einzogen und ihr bisheriges Vermögen mitbrachten. Damit<br />

ging das schon seit längerer Zeit bestehende Borkener Beginenhaus<br />

im Süsternhaus auf (Eckelt, Beginen S. 65). <strong>Die</strong> Erinnerung an diese<br />

Entwicklung lebte noch im 16. Jahrhun<strong>der</strong>t fort: noch damals wurde<br />

das Süsternhaus zuweilen auch als Beginenhaus bezeichnet. Ob Heinrich<br />

von Ahaus und <strong>der</strong> Prior Heinrich Lo<strong>der</strong> eine Rolle bei <strong>der</strong><br />

Gründung spielten, läßt sich urkundlich nicht <strong>nach</strong>weisen, ist jedoch<br />

wahrscheinlich, da beide als Wohltäter des Hauses verehrt wurden.<br />

Eine spätere chronikalische Aufzeichnung nennt sie mit den Stiftern<br />

und dem Priester Hermann MatteIer gemeinsam als Beginner des<br />

Hauses, dem die adligen Familien von Gemen, Pröpsting, Galen,<br />

<strong>Die</strong>penbrock, Senden, Velen, Virmundt und Dorth zu dieser Zeit und<br />

später ihr beson<strong>der</strong>es Wohlwollen schenkten (BDAM, GV, Borken<br />

A. 84). Außerdem wird auch Heinrich von Ahaus in <strong>der</strong> Frensweger<br />

Chronik als Grün<strong>der</strong> von Borken bezeichnet (ZVaterländGMünster 28.<br />

1868 S. 43 Anm. 150).<br />

Erstmals urkundlich in Erscheinung tritt das Schwesternhaus am<br />

28. September 1414, als <strong>der</strong> Apostolische Legat in Deutschland, Kardinal<br />

Petrus (Pierre d'Ailly), den Frauen, die zu Borken im Hause des<br />

Bernhard tor Mollen wohnen, erlaubte, einen Tragaltar zu besitzen, an<br />

dem auch zu Zeiten eines Interdikts Messe gelesen werden durfte. Auch<br />

die Anstellung eines Beichtvaters wurde gestattet (Urk. 13). <strong>Die</strong> letztere<br />

Genehmigung erneuerte am 10. November 1436 <strong>der</strong> Kardinallegat<br />

Julianus (Urk. 28).<br />

Zu dem raschen Aufstieg des Hauses trug wahrscheinlich die im<br />

Gegensatz zu an<strong>der</strong>en <strong>Schwesternhäuser</strong>n zu beobachtende engere Verbindung<br />

mit den bedeuten<strong>der</strong>en Adelsfamilien <strong>der</strong> Gegend beson<strong>der</strong>s<br />

bei. 1431 besaß es bereits genügend Ansehen, um als gleichwertiges<br />

Mitglied mit den Bru<strong>der</strong>häusern zu Münster, Köln und Herford sowie<br />

den <strong>Schwesternhäuser</strong>n zu Schüttorf, Coesfeld und Wesel in eine Union<br />

treten zu können (Unionsvertrag und Statuten des sog. Münsterschen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!