Mitteilungsblatt vom 03.09.2009 - Gemeinde Berghülen
Mitteilungsblatt vom 03.09.2009 - Gemeinde Berghülen
Mitteilungsblatt vom 03.09.2009 - Gemeinde Berghülen
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42. Jahrgang<br />
Nummer 36<br />
Donnerstag, 3. September 2009<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
06.09.2009<br />
Walburga Kasper, <strong>Berghülen</strong>, Gartenstr. 7, 83 Jahre<br />
07.09.2009<br />
Hans Schöll, <strong>Berghülen</strong>, Blaubeurer Str. 1, 80 Jahre<br />
07.09.2009<br />
Herbert Matzner, <strong>Berghülen</strong>, Gartenstr. 14, 78 Jahre<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
Abholung Gelber Sack<br />
Die nächste Abholung des Gelben Sacks findet am kommenden<br />
Montag, 07. September 2009 statt.<br />
Hausmüllabfuhr<br />
Die nächste Hausmüllabfuhr findet am kommenden Mittwoch,<br />
09. September 2009 statt.<br />
Verschmutzung von Feldwegen -<br />
Umpflügen von Ackerrandstreifen<br />
Auch in diesem Herbst bittet die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung alle<br />
Landwirte, Verschmutzungen der Feldwege möglichst zu vermeiden,<br />
indem mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen<br />
bzw. Geräten auf dem Grundstück und nicht auf dem Feldweg<br />
gewendet wird. Wo Verschmutzungen unvermeidbar<br />
sind, werden die Verursacher aufgefordert, diese unverzüglich<br />
wieder zu beseitigen.<br />
Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es<br />
verboten ist, die Grünstreifen entlang der Feldwege mit<br />
umzupflügen. Diese Grünstreifen stehen im Eigentum der<br />
<strong>Gemeinde</strong> und sind aus ökologischen Gründen für die Tierund<br />
Pflanzenwelt besonders wichtig. Außerdem wird dadurch<br />
meist der Unterbau der Wege beschädigt, was zu<br />
hohen Folgekosten für die Allgemeinheit führen kann.<br />
Wir fordern daher alle Bewirtschafter auf, die Grenzen einzuhalten<br />
und auch Grenzsteine nicht zu entfernen.<br />
Wir hoffen dabei auf die Einsicht und Vernunft der Betroffenen.<br />
Ihre <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Altglassammlung - Voranzeige<br />
Am Samstag, 12. September 2009 wird <strong>vom</strong> Brüderbund Altglas<br />
gesammelt. Weitere Informationen folgen im nächsten<br />
Blättle.<br />
Schülerferienprogramm 2009<br />
Hallo Kinder,<br />
auf die letzte Veranstaltung des Schüfe wollen<br />
wir euch heute hinweisen:<br />
Schüfeabschlussfahrt am<br />
Mittwoch, 09.09.2009 -<br />
Skylinepark Bad Wörishofen<br />
Seid ihr bereit für Autoscooter, Wildwasserbahn, Achterbahn<br />
usw.??? Bei all diesen Attraktionen und noch vielen mehr könnt<br />
ihr euch im Skylinepark nach Lust und Laune austoben.<br />
Abfahrt in: Bühlenhausen am Heuhaus 07.45 Uhr<br />
<strong>Berghülen</strong> am Rathaus: 08.00 Uhr<br />
Rückkehr ca. 17.30 Uhr<br />
Mitnehmen müsst ihr:<br />
- 10,00 € Eigenanteil pro Kind (wird wieder im Bus eingesammelt)<br />
- etwas Taschengeld<br />
- Vesper und Getränke<br />
- gute Laune!!!<br />
* Die Buskosten werden von der Raiffeisenbank <strong>Berghülen</strong> übernommen<br />
*<br />
Falls ihr kurzfristig nicht mitgehen könnt, bitte auf jeden<br />
Fall abmelden, dass andere Kinder evtl. noch eine Chance<br />
haben, mitzufahren.<br />
Wir wünschen euch viel Spaß und noch schöne und erholsame<br />
restliche Ferientage!<br />
Euer Schüfe-Team<br />
Entwicklungsprogramm ländlicher Raum<br />
(ELR)<br />
Ausschreibung des Jahresprogramms 2010<br />
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat am<br />
13.07.2009 das Jahresprogramm 2010 zum Entwicklungsprogramm<br />
Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.<br />
Den Ausschreibungstext sowie die gültigen Richtlinien zum<br />
ELR-Programm und die Antragsformblätter können Sie im Internet<br />
abrufen unter http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/<br />
servlet/PB/menu/1102457/index oder im Rathaus in <strong>Berghülen</strong><br />
anfordern.<br />
Das Jahresprogramm 2010 konzentriert die Förderung, entsprechend<br />
der Zielsetzung der ELR-Richtlinie, auf die innerörtliche<br />
Entwicklung. Damit sollen zum einen die Ortskerne gestärkt<br />
und zum anderen der Landschaftsverbrauch im Außenbereich<br />
gebremst werden. Darüber hinaus wird die ökologische Komponente<br />
des ELR betont.
2 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Berghülen</strong> 3. September 2009, Nummer 36<br />
Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen<br />
führen der rationelle Energieeinsatz, die Verwendung<br />
erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe<br />
sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten<br />
Projekten zu einem Fördervorrang.<br />
Neben kommunalen Maßnahmen können auch privat-gewerbliche<br />
Vorhaben gefördert werden. Anträge auf Aufnahme in<br />
das Förderprogramm können jedoch ausschließlich von der <strong>Gemeinde</strong><br />
gestellt werden, die hierzu eine Projektliste zu erstellen<br />
hat. Die Aufnahme in das Programm erfolgt in Form einer jährlichen<br />
Programmentscheidung des Ministeriums.<br />
Wenn Sie im Jahr 2010 vorhaben, eine gewerbliche Investitionsmaßnahme<br />
durchzuführen und in die Projektliste der <strong>Gemeinde</strong><br />
aufgenommen werden möchten, dann melden Sie sich<br />
bitte bis spätestens 02. Oktober 2009 (Ausschlusstermin)<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Berghülen</strong>. Die Anmeldung kann<br />
formlos erfolgen.<br />
Bei Fragen zum Programm hilft Ihnen als Ansprechpartner beim<br />
Landratsamt Alb-Donau-Kreis Herr Nerlich unter Tel.<br />
0731/185-1297 gerne weiter. Auskünfte für privatgewerbliche<br />
Projekte erteilt der Wirtschaftsbeauftragte des Landratsamts,<br />
Herr Zander, unter der Rufnummer 0731/185-1300.<br />
Nach Abgabe Ihrer Voranmeldung vereinbaren Sie bitte unbedingt<br />
baldmöglichst einen gesonderten Gesprächstermin mit<br />
Herrn Bürgermeister Bernd Mangold (Tel. 9686-0 oder E-Mail:<br />
mangold@berghuelen.de) zur Abstimmung des Projekts und der<br />
weiteren gemeindlichen Planung.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2009<br />
Gemäß der §§ 193 Abs. 3 und 196 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Berghülen</strong> die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen<br />
des BauGB in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung<br />
zum Stichtag 31.12.2008 ermittelt.<br />
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens<br />
für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im wesentlichen<br />
gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er<br />
ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines<br />
Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).<br />
Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls<br />
auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie<br />
für landwirtschaftliche genutzte Flächen abgeleitet. Bodenrichtwerte<br />
haben keine bindende Wirkung.<br />
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück<br />
in den wertbeeinflussenden Merkmalen und<br />
Für die Landwirtschaft<br />
Landratsamt Alb-Donau-Kreis<br />
Vortrag für gesunde Babynahrung<br />
- Am 9. September im Haus des Landkreises -<br />
Unter dem Titel: „Von Anfang an mit Spaß dabei“ bietet der<br />
Fachdienst Landwirtschaft im Landratsamt Alb-Donau-Kreis am<br />
Mittwoch, den 9. September 2009 jungen Eltern Hilfestellungen<br />
bei der Einführung des ersten Breies in der Babynahrung. Im<br />
Vortrag wird ein Ernährungsplan mit praktischen Tipps vorgestellt,<br />
der dem Bedarf und Entwicklungsstand der Kinder angepasst<br />
ist. Der Vortrag findet von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr beim<br />
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, Kantine, in Ulm<br />
statt.<br />
Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und<br />
Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart,<br />
Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel<br />
entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von<br />
dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte<br />
nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses<br />
für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.<br />
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.<br />
Die Richtwertkarte liegt bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />
im Rathaus <strong>Berghülen</strong>, Zimmer 03, während der<br />
Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />
Jedermann kann über die Richtwerte Auskunft erhalten.<br />
Die aktuellen Bodenrichtwerte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Berghülen</strong> finden<br />
Sie auch im Internet unter http://www.berghuelen.de/servlet/<br />
PB/menu/1395284–l1/index.html!<br />
Gutachterausschuss für Grundstückswertermittlung<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Berghülen</strong><br />
- Geschäftsstelle -<br />
Landratsamt Alb-Donau-Kreis<br />
Europäischer Sozialfonds:<br />
Förderanträge für 2010 jetzt stellen<br />
Bis zum 30. September 2009 können freie Träger der Wohlfahrtspflege,<br />
Vereine mit sozialem Engagement und Weiterbildungseinrichtungen<br />
Anträge auf Projektförderung aus EU-Sozialfonds-Mitteln<br />
für das Jahr 2010 stellen. Für Beschäftigungsprojekte<br />
im Alb-Donau-Kreis stehen Mittel in Gesamthöhe von<br />
200.000 Euro bereit.<br />
Gefördert werden Projekte im Alb-Donau-Kreis, die bei Jugendlichen<br />
den Übergang von der Schule zum Beruf verbessern und<br />
die Ausbildungsreife bei schwächeren Schülern erhöhen. Ebenso<br />
gefördert werden Projekte, welche die Chancengleichheit von<br />
Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erhöhen<br />
und sich um die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von<br />
Langzeitarbeitslosen kümmern, die auf dem Arbeitsmarkt besonders<br />
benachteiligt sind.<br />
Anträge und Informationen<br />
Anträge für das Jahr 2010 können bis zum 30. September 2008<br />
bei der L-Bank, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe gestellt werden.<br />
Das Programm zum EU-Sozialfonds, die Anträge und weitere<br />
Informationen gibt es im Internet unter www.esf-bw.de.<br />
Weitere Auskünfte für Projektträger im Alb-Donau-Kreis gibt<br />
es beim Dezernat Jugend und Soziales im Landratsamt Alb-Donau-Kreis<br />
unter der Rufnummer 0731/185-4364.<br />
Bernd Weltin<br />
Ab dem fünften Monat kann bei Säuglingen mit Beikost begonnen<br />
werden. Der Energie- und Nährstoffgehalt von Muttermilch<br />
oder Säuglingsnahrung reicht für ein gutes Wachstum dann<br />
nicht mehr aus. Der Vortrag informiert darüber, welche Gemüsearten<br />
für eine gesunde Ernährung des Babys geeignet sind,<br />
ob ein Baby Fleisch braucht und er gibt zahlreiche Tipps für<br />
eine abwechslungsreiche Ernährung der Kleinkinder.<br />
Anmeldungen und Informationen:<br />
Anmelden und informieren kann man sich bei Fachdienst Landwirtschaft<br />
des Landratsamtes unter der Telefonnummer<br />
0731/185-3098.