Broschüre Praktikant/innen - Bundesministerium für Arbeit, Soziales ...
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III. VOLONTARIATE<br />
1. Vertragsrechtliche Situation<br />
Bei einem Volontariat handelt es sich in der Regel um ein Ausbildungsverhältnis.<br />
Im Vordergrund stehen die Erweiterung und Anwendung<br />
von gelernten Kenntnissen in der Praxis sowie der Erwerb<br />
von Fertigkeiten, nicht jedoch die Erbringung von <strong>Arbeit</strong>sleistungen.<br />
<strong>Arbeit</strong>srechtliche und kollektiv vertragliche Bestimmungen finden<br />
daher normale r weise keine Anwendung. Zu beachten ist, dass ein<br />
Volontariat so ausgestaltet sein muss, dass keine persönliche Abhängigkeit<br />
sowie keine <strong>Arbeit</strong>s pflicht des Volontärs bzw. der Volontärin<br />
gegeben ist. Andernfalls liegt trotz Bezeichnung des Vertrages als<br />
Volontariat ein <strong>Arbeit</strong>sverhältnis vor. Dies hat zur Folge, dass alle<br />
arbeitsrechtlichen (inklusive kollektiv vertraglichen) Vorschriften<br />
einzuhalten sind.<br />
2. Sozialversicherungsrechtliche Situation<br />
VOLONTARIATE<br />
Volontäre/Volontär<strong>innen</strong> sind nur in der Unfallversicherung pflichtversichert<br />
und sind von ihrem/ihrer „<strong>Arbeit</strong> geber/in“ direkt bei der<br />
Allgemeinen Unfall ver sicher ungs anstalt (AUVA) zur Versicherung zu<br />
melden. Im Fall eines <strong>Arbeit</strong>sverhältnisses besteht allerdings volle<br />
Sozialversicherungspflicht.<br />
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