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Broschüre Praktikant/innen - Bundesministerium für Arbeit, Soziales ...

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SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR PRAKTIKANTEN/PRAKTIKANTINNEN<br />

VII. SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR PRAKTIKANTEN/<br />

PRAKTIKANTINNEN<br />

Für <strong>Praktikant</strong>en/<strong>Praktikant</strong><strong>innen</strong>, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

haben, sieht das Kinder- und Jugend lichen-Beschäftigungsgesetz<br />

Beschränk ungen der <strong>Arbeit</strong>szeit und der erlaubten Tätigkeiten vor.<br />

Dieses Gesetz gilt sowohl <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>sverhältnisse als auch <strong>für</strong> Ausbildungsverhältnisse.<br />

Für <strong>Praktikant</strong>en/<strong>Praktikant</strong><strong>innen</strong>, die das 18. Lebensjahr bereits<br />

vollendet haben, ist die <strong>Arbeit</strong>szeit hingegen im <strong>Arbeit</strong>szeitgesetz<br />

und im <strong>Arbeit</strong>sruhegesetz geregelt. Diese Gesetze gelten nur <strong>für</strong><br />

<strong>Arbeit</strong>sverhältnisse.<br />

1. Kinder- und Jugendlichen-<br />

Beschäftigungsgesetz (KJBG)<br />

Verboten sind Nachtarbeit, Akkordarbeit, Beförderung höherer Geld-<br />

und Sachwerte, <strong>Arbeit</strong>en in bestimmten Betrieben (z.B. jugendgefährdende<br />

Lokale) sowie gefährliche <strong>Arbeit</strong>en, wie etwa <strong>Arbeit</strong>en<br />

unter Tage, Dachdeckerarbeiten oder auf Baustellen, das Tragen<br />

schwerer Lasten, weiters <strong>Arbeit</strong>en mit gefährlichen <strong>Arbeit</strong>sstoffen<br />

(z.B. Sprengmittel) oder <strong>Arbeit</strong>smitteln (z.B. Säge-, Hobel-, Fräs- oder<br />

Schneidmaschinen). Bestimmte <strong>Arbeit</strong>en dürfen nur unter Aufsicht<br />

verrichtet werden, bestimmte Tätigkeiten ab einem bestimmten<br />

Mindest alter (16 oder 17 Jahre).<br />

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