Broschüre Praktikant/innen - Bundesministerium für Arbeit, Soziales ...
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V. PRAKTIKA NACH HOCHSCHULAUSBILDUNG<br />
(„GENERATION PRAKTIKUM“)<br />
1. Vertragsrechtliche Situation<br />
PRAKTIKA NACH HOCHSCHULAUSBILDUNG<br />
„Generation Praktikum“ ist ein Schlagwort da<strong>für</strong>, dass zahlreiche<br />
Personen mit bereits abgeschlossener (Fach)Hochschulbildung in<br />
Form von Praktika in die Berufswelt einsteigen. Dabei handelt es sich<br />
entweder um Ausbildungsverhältnisse, auf welche arbeitsrechtliche<br />
Bestimmungen nicht anzuwenden sind, oder die Vereinbarungen<br />
werden zwar als „Volontariat“ oder „Praktikum“ bezeichnet, sind aber<br />
mangels im Vordergrund stehender Lern- und Ausbildungs zwecke<br />
in Wahrheit als <strong>Arbeit</strong>s verhältnisse oder freie Dienstverhältnisse<br />
zu qualifizieren.<br />
Bei <strong>Arbeit</strong>s verhältnissen gelten die gesetzlichen sowie kollektivvertraglichen<br />
arbeitsrechtlichen Vorschriften. Ist der/die <strong>Praktikant</strong>/in<br />
hinsichtlich der konkreten <strong>Arbeit</strong>sverrichtung frei und besteht somit<br />
ein freies Dienstverhältnis, kommen nur die Vorschriften über die<br />
Beendigung von <strong>Arbeit</strong>sverhältnissen (Kündigung, vorzeitiger Austritt,<br />
Entlassung) zur Anwendung. Davon zu unterscheiden sind gesetzlich<br />
vorgesehene Praktika wie Rechtspraxis (Gerichtsjahr), Unterrichtspraktikum,<br />
Praktikum <strong>für</strong> die Ausbildung zum klinischen Psychologen.<br />
2. Sozialversicherungsrechtliche Situation<br />
<strong>Praktikant</strong>en/<strong>Praktikant</strong><strong>innen</strong> mit (Fach)Hochschulbildung sind in<br />
jedem Fall beim zuständigen Kranken ver sicherungsträger zur Sozialversicherung<br />
zu melden.<br />
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