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Broschüre Praktikant/innen - Bundesministerium für Arbeit, Soziales ...

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V. PRAKTIKA NACH HOCHSCHULAUSBILDUNG<br />

(„GENERATION PRAKTIKUM“)<br />

1. Vertragsrechtliche Situation<br />

PRAKTIKA NACH HOCHSCHULAUSBILDUNG<br />

„Generation Praktikum“ ist ein Schlagwort da<strong>für</strong>, dass zahlreiche<br />

Personen mit bereits abgeschlossener (Fach)Hochschulbildung in<br />

Form von Praktika in die Berufswelt einsteigen. Dabei handelt es sich<br />

entweder um Ausbildungsverhältnisse, auf welche arbeitsrechtliche<br />

Bestimmungen nicht anzuwenden sind, oder die Vereinbarungen<br />

werden zwar als „Volontariat“ oder „Praktikum“ bezeichnet, sind aber<br />

mangels im Vordergrund stehender Lern- und Ausbildungs zwecke<br />

in Wahrheit als <strong>Arbeit</strong>s verhältnisse oder freie Dienstverhältnisse<br />

zu qualifizieren.<br />

Bei <strong>Arbeit</strong>s verhältnissen gelten die gesetzlichen sowie kollektivvertraglichen<br />

arbeitsrechtlichen Vorschriften. Ist der/die <strong>Praktikant</strong>/in<br />

hinsichtlich der konkreten <strong>Arbeit</strong>sverrichtung frei und besteht somit<br />

ein freies Dienstverhältnis, kommen nur die Vorschriften über die<br />

Beendigung von <strong>Arbeit</strong>sverhältnissen (Kündigung, vorzeitiger Austritt,<br />

Entlassung) zur Anwendung. Davon zu unterscheiden sind gesetzlich<br />

vorgesehene Praktika wie Rechtspraxis (Gerichtsjahr), Unterrichtspraktikum,<br />

Praktikum <strong>für</strong> die Ausbildung zum klinischen Psychologen.<br />

2. Sozialversicherungsrechtliche Situation<br />

<strong>Praktikant</strong>en/<strong>Praktikant</strong><strong>innen</strong> mit (Fach)Hochschulbildung sind in<br />

jedem Fall beim zuständigen Kranken ver sicherungsträger zur Sozialversicherung<br />

zu melden.<br />

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