Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse
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Gruppe Deutsche <strong>Börse</strong> Version 4.6<br />
Information Products / Design September 2002<br />
<strong>Leitfa<strong>den</strong></strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />
<strong>Aktienindizes</strong> <strong>der</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Börse</strong> Seite 32<br />
b) Die Stammaktien wer<strong>den</strong> erstmals in Frankfurt notiert.<br />
Es wird keine Verkettung durchgeführt. Die Anzahl <strong>der</strong> Aktien <strong>der</strong> Stämme wird aus <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Aktien<br />
<strong>der</strong> Vorzüge übernommen. Falls mehr Stammaktien <strong>zu</strong>m Handel <strong>zu</strong>gelassen wer<strong>den</strong>, als es vorher<br />
Vor<strong>zu</strong>gsaktien gab, so wird bei <strong>der</strong> nächsten regelmäßigen Verkettung q it <strong>der</strong> Stammaktien angepasst, aber<br />
q i0 und p i0 nicht verän<strong>der</strong>t.<br />
3.13 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zusammenset<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Auswahlindizes<br />
3.13.1 Neuaufnahmen und Löschungen<br />
Planmäßige Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Index<strong>zu</strong>sammenset<strong>zu</strong>ng fin<strong>den</strong> nur vierteljährlich <strong>zu</strong>m Verkettungstermin<br />
statt. Ausschlaggebend sind die unter Kap. 2.2 beschriebenen Kriterien.<br />
3.13.2 Fusion zweier Gesellschaften<br />
Hier sind zwei Fälle <strong>zu</strong> unterschei<strong>den</strong>:<br />
a) Die Gesellschaften sind im DAX 100 und/o<strong>der</strong> SDAX o<strong>der</strong> im NEMAX 50 vertreten.<br />
Wenn beide Hauptversammlungen <strong>der</strong> Fusion <strong>der</strong> Verschmel<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>gestimmt haben, wird das Gewicht <strong>der</strong><br />
einen Gesellschaft <strong>zu</strong>m nach <strong>den</strong> Hauptversammlungen liegen<strong>den</strong> Quartalstermin angepasst. Richtgröße ist<br />
dabei das im Fusionsvertrag vorgesehene Umtauschverhältnis unter Verwendung <strong>der</strong> <strong>zu</strong>letzt im Index<br />
benutzten Aktienzahlen. Die an<strong>der</strong>e Gesellschaft wird <strong>zu</strong>m gleichen Termin aus dem Index<br />
herausgenommen.<br />
b) Nur eine Gesellschaft ist im DAX 100, SDAX o<strong>der</strong> NEMAX 50 vertreten.<br />
Zum Quartalstermin nach dem Verschmel<strong>zu</strong>ngstermin wird das Gewicht <strong>der</strong> im Index vertretenen<br />
Gesellschaft an die neue Anzahl Aktien angepasst.<br />
Die übernommene Gesellschaft wird gelöscht, wenn sie nicht mehr an <strong>der</strong> <strong>Börse</strong> notiert wird und es wird<br />
eine Verkettung durchgeführt. Das Kapital <strong>der</strong> übernehmen<strong>den</strong> Gesellschaft bleibt unverän<strong>der</strong>t. Bei <strong>der</strong><br />
nächsten regelmäßigen Verkettung wird q it und ff it <strong>der</strong> übernehmen<strong>den</strong> Gesellschaft angepasst, aber q i0<br />
nicht verän<strong>der</strong>t.<br />
Entsteht die neue Aktie nicht aus <strong>der</strong> Weiterführung <strong>der</strong> Notierung einer <strong>der</strong> alten Gesellschaften, so wird die<br />
neue Gesellschaft in <strong>den</strong> Index aufgenommen, wobei die Anzahl Aktien (q i0 und q it) <strong>der</strong> bereits vorher im<br />
Index vertretenen Gesellschaft übernommen wird. Bei <strong>der</strong> nächsten regelmäßigen Verkettung wird q it <strong>der</strong><br />
neuen Gesellschaft angepasst, aber q i0 nicht verän<strong>der</strong>t.<br />
3.13.3 Umwandlung von Vor<strong>zu</strong>gsaktien in Stammaktien<br />
a) Die Stammaktien sind im Index vertreten.<br />
Es wird keine Verkettung durchgeführt. Die Anzahl <strong>der</strong> Aktien bleibt bis <strong>zu</strong>r nächsten Verkettung<br />
unverän<strong>der</strong>t.<br />
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