SEMMELWEIS UNIVERSITÄT 2 0 1 2 / 2 0 1 3 - Asklepios
SEMMELWEIS UNIVERSITÄT 2 0 1 2 / 2 0 1 3 - Asklepios
SEMMELWEIS UNIVERSITÄT 2 0 1 2 / 2 0 1 3 - Asklepios
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
tor) der zuständigen Fakultät als Unterzeichnungsberechtigter befugt. (Für die fremdsprachigen Studiengänge<br />
ist der/die Direktor(in) des jeweiligen Unterrichtsprogramms unterzeichnungsberechtigt.)<br />
7. Korrekturen im Studienbuch dürfen nur von hierfür befugten Personen vorgenommen werden.<br />
8. Die Eintragungen bzw. Korrekturen sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.<br />
9. Das Studienbuch ist dem Studierenden mit Beendigung des Studentenrechtsverhältnisses – außer im<br />
Falle einer Übernahme – auszuhändigen.<br />
§ 21 Annahme der ersetzbaren und frei wählbaren Unterrichtsfächer<br />
<strong>SEMMELWEIS</strong> <strong>UNIVERSITÄT</strong><br />
Hochschulgesetz, § 58<br />
(7) Für die Aneignung eines gegebenen Wissensstoffes können nur einmal Kreditpunkte gegeben werden. Die mit<br />
Kredit anerkannte Studienleistung – sofern deren Vorbedingung besteht – ist anzuerkennen, unabhängig davon,<br />
in welcher Hochschuleinrichtung und auf welcher Ausbildungsebene die Studien absolviert wurden. Die Anerkennung<br />
– auf Grund des Studienfachprogramms – geschieht ausschließlich mit Vergleichen der Kenntnisse, die die<br />
Grundlage für die Feststellung der Kredite bilden. Die Kredite sind anzuerkennen, wenn die verglichenen Kenntnisse<br />
mindestens zu 75 % übereinstimmen. Das Vergleichen der Wissensstoffe führt der von der Hochschuleinrichtung<br />
eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufene Ausschuss (im Weiteren: Kreditübertragungsausschuss)<br />
durch.<br />
1. Die Annahme eines an einer anderen Fakultät oder einem anderen Institut bekannt gegebenen Unterrichtsfaches<br />
bedeutet die Feststellung der Ersetzbarkeit eines Unterrichtsfaches durch ein anderes Unterrichtsfach<br />
(oder Unterrichtsfächer), beziehungsweise der Verschiedenheit von den anderen Unterrichtsfächern.<br />
2. Ein Unterrichtsfach (-fächer) kann (können) durch ein anderes (andere) ersetzt werden, wenn das Programm<br />
des (der) zu ersetzenden Unterrichtsfaches (-fächer) mindestens zu 75 % dem Programm des ersetzten<br />
Unterrichtsfaches entspricht.<br />
3. Ein Unterrichtsfach unterscheidet sich dann von einem anderen, wenn sich die Programme zu mindestens<br />
75 % von einander unterscheiden.<br />
4. Bei der Erfüllung einer mit einem Studienplan zusammenhängenden Anforderung kann nur ein solches<br />
Unterrichtsfach beachtet werden, welches sich von sämtlichen bei der Erfüllung bereits beachteten Unterrichtsfächern<br />
unterscheidet.<br />
5. Die Studierenden können vor der Immatrikulation bzw. vor der Anmeldung zur Fortsetzung ihrer Studien<br />
für das jeweilige Semester auf eine bestimmte Weise die Anrechnung des (der) an einer anderen Fakultät<br />
oder einem anderen höheren Ausbildungsinstitut aufgenommenen oder bereits früher erfüllten Unterrichtsfaches<br />
(-fächer) durch die Fakultät beantragen. Die Entscheidung über die Annahme trifft unter Berücksichtigung<br />
der Absätze (1) und (4) der Unterrichts-, Kredit- und Kreditübertragungsausschuss der<br />
Fakultät. Der Ausschuss entscheidet über die ihm eingereichten Anträge innerhalb einer Frist, die ermöglicht,<br />
dass der beantragende Studierende seinen individuellen Stundenplan für das nächste Semester<br />
unter Berücksichtigung der Entscheidung zusammenstellen kann.<br />
6. Die Anträge bezüglich der Annahme von Studienfächern sind an den Unterrichts- und Kreditübertragungsausschuss<br />
der Fakultät zu richten und im Dekanat der Fakultät abzugeben; dem Antrag ist die Meinungsäußerung<br />
des Leiters der Unterrichts- und Organisationseinheit beizufügen, ebenso die Thematik<br />
des Unterrichtsfaches des empfangenden Institutes.<br />
7. Die Fakultäten an der Semmelweis Universität erkennen gegenseitig den Kreditpunktwert der angebotenen<br />
Unterrichtsfächer an. Als frei wählbares Fach sollte jedes, an der Semmelweis Universität angekündigtes,<br />
Fach aufzunehmen sein, wenn die Vorbedingung des Faches dies zulässt.<br />
8. Im Falle der Annahme von früher erfüllten Unterrichtsfächern vermindert sich die zur Beendigung der<br />
Studien zur Verfügung stehende Zeit bei der Anerkennung von jeden begonnen 30 Kreditpunkten um ein<br />
Semester.<br />
297