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Traktandenbericht 4 - Fahrwangen

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Traktandum 4: Gemeindevertrag Forstbetrieb Lindenberg<br />

(Forstbetriebsvertrag) mit den Ortsbürgergemeinden<br />

Bettwil, <strong>Fahrwangen</strong>, Meisterschwanden und<br />

Sarmenstorf<br />

Sachverhalt<br />

Zusammenfassung<br />

Seit dem 1. Januar 2005 führen die drei Ortsbürgergemeinden Bettwil,<br />

Meisterschwanden und <strong>Fahrwangen</strong> einen gemeinsamen Forstbetrieb, nachdem<br />

sie auch früher zusammen gearbeitet hatten. Der Forstbetrieb ist eine<br />

unselbständige, öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt mit eigener<br />

Rechnungsführung, aber ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Zusammenarbeit<br />

in dieser Form hat sich in den letzten fünf Jahren bestens bewährt.<br />

Der Forstbetrieb mit einer Grösse von rund 230 ha ist für die künftigen<br />

Anforderungen zu klein. Das gleiche gilt für den Forstbetrieb Sarmenstorf. Daher<br />

beschlossen die Gemeinderäte, die beiden Forstbetriebe unter dem Namen<br />

„Forstbetrieb Lindenberg“ in einem zu vereinigen. Für den neuen Forstbetrieb<br />

wurde die gleiche Form gewählt wie für den Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-<br />

Meisterschwanden. Grundlage ist der Forstbetriebsvertrag, dessen Text im<br />

Wesentlichen dem bisher für den Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-<br />

Meisterschwanden geltenden Vertrag entspricht.<br />

Der Werkhof für den neuen Forstbetrieb wird sich in Sarmenstorf befinden. Der<br />

Werkhof in Bettwil wird aufgegeben und allenfalls noch als Holzlager genutzt. Die<br />

Rechnung wird auch für den Forstbetrieb Lindenberg in Bettwil geführt.<br />

Wie bisher bleiben die Oberaufsicht und die politische Verantwortung weiterhin<br />

bei den vier Gemeinderäten.<br />

Vorgeschichte<br />

Seit Jahren arbeiteten die Ortsbürgergemeinden Bettwil, Meisterschwanden und<br />

<strong>Fahrwangen</strong> bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder zusammen. Im Jahre 2005<br />

intensivierten sie die Zusammenarbeit. Die drei Ortsbürgergemeinden schlossen<br />

einen Vertrag ab und vereinbarten, den Forstbetrieb künftig gemeinsam zu<br />

führen. Per 1. Januar 2005 trat der von den Ortsbürgergemeinden Bettwil,<br />

Meisterschwanden und <strong>Fahrwangen</strong> gebildete Forstbetrieb in Kraft. Es handelt<br />

sich dabei um eine unselbständige, öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt mit<br />

eigener Rechnungsführung, aber ohne eigene Rechtspersönlichkeit.<br />

Mit dem gemeinsamen Forstbetrieb konnte die Organisation vereinfacht werden.<br />

Die Zusammenarbeit hat sich in den letzten fünf Jahren bestens bewährt. Man<br />

kann mit Fug und Recht behaupten, dass der Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-<br />

Meisterschwanden ein „Erfolgsmodell“ ist.


Auch wenn drei Gemeinden zusammen den Forstbetrieb bilden, ist die zu<br />

bewirtschaftende Fläche für eine zeitgemässe Bewirtschaftung zu klein. Das zeigt<br />

auch die Entwicklung der übrigen Forstbetriebe. In der näheren und weiteren<br />

Region wurden verschieden Forstbetriebe zusammengelegt oder arbeiten eng<br />

zusammen. Der Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-Meisterschwanden hatte<br />

wiederholt Kontakt mit Nachbarbetrieben, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit<br />

zu prüfen.<br />

Verhandlungen mit der Gemeinde Sarmenstorf<br />

Die Gemeinde Sarmenstorf führt einen eigenen Forstbetrieb, welcher gleich gross<br />

ist wie der Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-Meisterschwanden, für sich alleine<br />

aber zu klein, um als eigenständiger Betrieb in der Zukunft Bestand zu haben. Er<br />

ist also in der gleichen Lage wie der Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-<br />

Meisterschwanden. So war es naheliegend, dass die beteiligten Gemeinden<br />

Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit suchten.<br />

Nach einer grundsätzlichen Bereitschaftserklärung aller beteiligten Gemeinderäte<br />

wurde eine Arbeitsgruppe bebildet mit den Ressortchefs der Gemeinderäte und<br />

den beiden Förstern von Bettwil und Sarmenstorf. Diese Gruppe kam zum<br />

Schluss, dass die Zusammenarbeit im gleichen Sinne erfolgen soll, wie es bisher<br />

unter den Gemeinden Bettwil, <strong>Fahrwangen</strong> und Meisterschwanden der Fall war.<br />

Und so liegt jetzt ein Vertrag für die Bildung des neuen gemeinsamen<br />

Forstbetriebs Lindenberg zur Genehmigung durch die vier Ortsbürgergemeindeversammlungen<br />

vor.<br />

An den Beratungen der Arbeitsgruppe nahm auch ein Vertreter der Gemeinde<br />

Büttikon teil. Doch der Gemeinderat Büttikon entschied, sich nicht am<br />

Forstbetrieb zu beteiligen. Er beabsichtigt aber, seine Waldungen durch den<br />

neuen Forstbetrieb betreuen zu lassen.<br />

Form der künftigen Zusammenarbeit<br />

Für die Zusammenarbeit bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Am ehesten<br />

kommen der Gemeindeverband und der Gemeindevertrag in Frage. Nachdem der<br />

Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-Meisterschwanden basierend auf einem<br />

Gemeindevertrag bestens funktioniert, war bald klar, dass auch für den neuen<br />

Betrieb der Gemeindevertrag gewählt werden soll.<br />

Mit dem Forstbetriebsvertrag wird eine unselbständige Gemeindeanstalt mit<br />

eigener Rechnungsführung gebildet, was eine weitgehende Selbständigkeit des<br />

Forstbetriebes unter der Oberaufsicht der Gemeinderäte gewährleistet. Damit<br />

wird eine zeitgemässe Betriebsführung erreicht, ohne dass aber die Mitsprache<br />

und die Verantwortung der Gemeinden bzw. ihrer Gemeinderäte wegfallen.<br />

Neben dem Förster besteht eine Betriebskommission. Sie ist zusammengesetzt<br />

aus je einem Mitglied der vier Gemeinderäte Sarmenstorf, <strong>Fahrwangen</strong>,<br />

Meisterschwanden und Bettwil, und zwar aus den Ressortchefs. Wie im<br />

bisherigen, gemeinsamen Forstbetrieb für drei Gemeinden, sollen künftig für vier<br />

Gemeinden ein gemeinsamer Waldwirtschaftsplan erstellt und eine einzige<br />

Rechnung an einem Ort geführt werden.


Der Forstbetriebsvertrag bedarf der Zustimmung der vier<br />

Ortsbürgergemeindeversammlungen von Meisterschwanden, <strong>Fahrwangen</strong>, Bettwil<br />

und Sarmenstorf. Weitere Vorschriften und Abmachungen für die Betriebsführung<br />

werden im Betriebsreglement festgelegt, welches die vier Gemeinderäte<br />

gemeinsam beschliessen.<br />

Betriebsorganisation<br />

Der neue Forstbetriebsvertrag lehnt sich weitgehend an den bisherigen an. Auch<br />

das noch zu schaffende Betriebsreglement wird auf dem bisherigen aufgebaut<br />

werden. Im Forstbetriebsvertrag selber wird nur geregelt, was wichtig ist und<br />

längere Zeit Bestand hat. Alles andere wird im Betriebsreglement festgelegt, das<br />

durch einstimmigen Beschluss der vier Gemeinderäte erlassen und geändert<br />

werden kann.<br />

Der Forstbetrieb muss jährlich Voranschlag und Rechnung vorlegen. Die<br />

Ortsbürgergemeindeversammlungen beschliessen nach wie vor den Voranschlag<br />

und genehmigen die Rechnung. Der Voranschlag und die Rechnung bedürfen der<br />

Zustimmung aller vier Ortsbürgergemeindeversammlungen. Wird der<br />

Voranschlag von einer Gemeinde nicht genehmigt oder abgeändert, so ist er neu<br />

zu erstellen und allen Gemeinden nochmals zum Beschluss zu unterbreiten.<br />

Dem Forstbetrieb steht ein Betriebskapital zur Verfügung. Mit diesem<br />

Betriebskapital kann der Forstbetrieb geführt werden, ohne dass weitere<br />

Zuschüsse der Ortsbürgergemeinden nötig sind. Die Gemeinde Sarmenstorf muss<br />

den Zuschuss aus der Forstreserve leisten. Die anderen Gemeinden haben das<br />

Betriebskapital bereits bei dessen Gründung in den Forstbetrieb eingelegt. Sie<br />

haben mit der Gründung des neuen Forstbetriebs keine weiteren Zahlungen zu<br />

leisten.<br />

Die Waldbewirtschaftung soll mindestens Kosten deckend, wenn möglich aber<br />

Gewinn bringend erfolgen. Die vergangenen fünf Jahre zeigen, dass das zum Teil<br />

erreicht wurde, zum Teil nicht.<br />

Das eigentliche Führungsorgan für den Forstbetrieb ist die Betriebskommission.<br />

Sie erhält von den Gemeinderäten weitgehende Kompetenzen und trägt die<br />

Verantwortung für die Betriebsführung. Der Förster erhält seinerseits den für die<br />

direkte Führung des Betriebes nötigen Spielraum. Die Oberaufsicht und die<br />

politische Verantwortung bleiben weiterhin bei den vier Gemeinderäten.<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der neue Forstbetrieb Lindenberg<br />

mit vier Gemeinden mit praktisch gleichem Vertrag und gleichem<br />

Betriebsreglement geführt wird wie der bisherige Forstbetrieb Bettwil-<br />

<strong>Fahrwangen</strong>-Meisterschwanden.<br />

Änderungen<br />

Rechtlich wird sich mit dem neuen Forstbetrieb nicht viel ändern. Hingegen<br />

werden sich praktische Veränderungen ergeben. Nicht zuletzt diese machen eine<br />

Vergrösserung des Forstbetriebes finanziell attraktiv.


Der Betriebsstandort soll künftig das Forsthaus im Zigi in Sarmenstorf sein.<br />

Damit fällt der Betriebsstandort Bettwil weg. Es ist denkbar, dass in Bettwil noch<br />

ein Holzlager bestehen bleibt. Aber das wird der neue Forstbetrieb zu<br />

entscheiden haben. Für die Ortsbürgergemeinde Bettwil bedeutet das, dass der<br />

Mietzins für das Forstmagazin wegfällt bzw. deutlich kleiner wird. Wie der nicht<br />

vom Forstbetrieb genutzte Teil des Forstmagazins künftig verwendet werden<br />

kann, wird sich zeigen.<br />

Heute wird die Buchhaltung des Forstbetriebs Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-<br />

Meisterschwanden in Bettwil geführt, diejenige von Sarmenstorf bei der<br />

Gemeindeverwaltung Sarmenstorf. Die Förster bzw. eine Teilzeitangestellte in<br />

Sarmenstorf erledigen auch administrative Arbeiten. Auch für den neuen Betrieb<br />

soll die Buchhaltung in Bettwil geführt werden. Dazu kommen administrative<br />

Arbeiten, welche die künftig die Gemeindeverwaltung Bettwil für den Forstbetrieb<br />

erledigen wird.<br />

Es besteht die Absicht, das Forstpersonal unter das Dienstrecht der<br />

Einwohnergemeinde Bettwil zu stellen. Bisher unterstand das Personal dem<br />

Personalreglement der Einwohnergemeinde <strong>Fahrwangen</strong>. Die Lohnbuchhaltung<br />

wurde aber wie bereits durch die Gemeinde Bettwil geführt. D.h., dass Löhne,<br />

Ferien, Freitage etc. nach den Bestimmungen der Gemeinde <strong>Fahrwangen</strong><br />

festgelegt wurden. Neu soll das nach den gleichen Kriterien geschehen, wie sie<br />

für das Personal der Einwohnergemeinde Bettwil gelten.<br />

Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen des Forstbetriebsvertrages<br />

Der vollständige Forstbetriebsvertrag kann in der Aktenauflage eingesehen oder<br />

bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde<br />

eingesehen werden.<br />

Im Vertrag ist das geregelt, was nicht in übergeordneten Vorschriften bereits<br />

enthalten ist. Der Vertrag ist bewusst als „Rahmen“ gehalten, um nicht<br />

einengend zu wirken.<br />

Folgende Bestimmungen sind speziell zu erwähnen:<br />

§ 1 Rechtspersönlichkeit und Zweck<br />

Hauptzweck ist die Pflege und Nutzung des Waldes, also die Gewinn bringende<br />

Bewirtschaftung. Als Ergänzung zum Hauptzweck soll der Forstbetrieb aber auch<br />

forstverwandte oder forstfremde Gewinn bringende Arbeiten verrichten.<br />

Das Eigentum an den Waldungen und den Gebäuden bleibt bei den einzelnen<br />

Gemeinden. Einrichtungen, Maschinen und Geräte gehen ins Gesamteigentum<br />

aller Gemeinden über.<br />

§ 2 Waldbewirtschaftung<br />

Die Waldflächen können sich durch Zukäufe oder Abgänge verändern. Das wirkt<br />

sich auf den Anteil am Forstbetrieb aus.


§ 9 Arbeitsverhältnis<br />

Es ist zweckdienlich, wenn das Personal nach dem Recht einer Gemeinde<br />

angestellt wird. So muss der Forstbetrieb nicht selber Anstellungsregeln<br />

aufstellen. Es ist auch sinnvoll, wenn das die Rechnung führende Gemeinde ist.<br />

Wenn die Gemeinde Bettwil die Rechnung führt, was beabsichtigt ist, wird das<br />

Personalrecht der Einwohnergemeinde Bettwil gelten. Das Personal im<br />

Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-Meisterschwanden war dem Dienstreglement<br />

der Einwohnergemeinde <strong>Fahrwangen</strong> unterstellt.<br />

§ 12 Kostentragung<br />

Der Forstbetrieb muss, während einer längeren Zeit betrachtet, mindestens<br />

kostendeckend sein. Grosse Überschüsse werden aus heutiger Sicht nicht<br />

entstehen. Gewinne aber auch Verluste werden direkt über das Betriebskapital<br />

abgebucht.<br />

§ 14 Rechnungsführung<br />

Wie erwähnt, ist vorgesehen, die Rechnungsführung der Gemeinde Bettwil zu<br />

übertragen. Das könnte später auch eine andere Gemeinde sein. Festgelegt ist<br />

lediglich, dass es eine Finanzverwaltung einer Vertragsgemeinde sein muss.<br />

§ 15 Rechnungsprüfung und Genehmigung<br />

Aus praktischen Gründen ist es sinnvoll, wenn die Rechnungsprüfung der<br />

Finanzkommission der Rechnung führenden Gemeinde übertragen wird.<br />

§ 19 Aufnahme weiterer Vertragspartner<br />

Es ist möglich weitere Gemeinden als Vertragspartner aufzunehmen. Dafür ist<br />

aber die Zustimmung der Gemeindeversammlungen aller Vertragsgemeinden<br />

nötig.<br />

§ 21 Inkrafttreten, Vertragsdauer<br />

Der Vertrag wird von den Gemeinderäten unterzeichnet unter dem Vorbehalt,<br />

dass die vier Ortsbürgergemeindeversammlungen zustimmen. Die<br />

Gemeindeversammlungen können zustimmen oder ablehnen. Sie können jedoch<br />

nicht einzelne Vertragsbestimmungen ändern. Weil keine grossen Änderungen<br />

eintreten, kann der Betrieb mit dem nächsten Geschäftsjahr am 1. Januar 2011<br />

starten.<br />

Berechnung der Anteile am Betriebskapital<br />

Gemäss § 12 des Forstbetriebsvertrages beträgt das Betriebskapital<br />

Fr. 550'000.00 und wird im Verhältnis der jeweiligen Waldfläche der einzelnen<br />

Vertragspartner berechnet. Die Berechnung lautet wie folgt:<br />

Ortsbürgergemeinde Fläche<br />

Hektaren<br />

Prozentanteil an<br />

der Fläche und<br />

am Kapital<br />

Kapital<br />

Bettwil 87 19.04 104'720.00<br />

<strong>Fahrwangen</strong> 74 16.19 89'045.00<br />

Meisterschwanden 66 14.44 79'420.00<br />

Sarmenstorf 230 50.33 276'815.00<br />

Total 457 100.00 550'000.00


Die Gemeinden Bettwil, <strong>Fahrwangen</strong> und Meisterschwanden haben das<br />

Betriebskapital bereits bei dessen Gründung in den Forstbetrieb eingelegt. Die<br />

Gemeinde Sarmenstorf muss ihren Anteil noch einzahlen. Da das Betriebskapital<br />

pro Hektare kleiner sein wird als beim heutigen Betrieb, erhalten die bisherigen<br />

Gemeinden einen Teil des seinerzeit einbezahlten Betriebskapitals zurück.<br />

Gemäss bisherigem Vertrag hatte <strong>Fahrwangen</strong> einen Anteil am Betriebskapital<br />

von Fr. 140'180.00. Neu werden es Fr. 89'045.00 sein. Der zurückbezahlte<br />

Betrag ist in die Forstreserve einzulegen.<br />

Die Rückzahlungen bzw. die Nachzahlung berechnen sich wie folgt:<br />

Ortsbürgergemeinde Kapital<br />

neuer Betrieb<br />

Kapital<br />

bisheriger<br />

Betrieb<br />

Rückzahlung (-)<br />

Nachzahlung (+)<br />

Bettwil 104'720.00 164'819.00 - 60'099.00<br />

<strong>Fahrwangen</strong> 89'045.00 140'180.00 - 51'135.00<br />

Meisterschwanden 79'420.00 125'001.00 - 45'581.00<br />

Sarmenstorf 276'815.00 0.00 + 276'815.00<br />

Total 550'000.00 430'000.00 120'000.00<br />

Antrag<br />

Der Gemeindevertrag Forstbetrieb Lindenberg (Forstbetriebsvertrag) mit den<br />

Ortsbürgergemeinden Bettwil, <strong>Fahrwangen</strong>, Meisterschwanden und Sarmenstorf<br />

ist zu genehmigen.

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