Traktandenbericht 4 - Fahrwangen
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Traktandum 4: Gemeindevertrag Forstbetrieb Lindenberg<br />
(Forstbetriebsvertrag) mit den Ortsbürgergemeinden<br />
Bettwil, <strong>Fahrwangen</strong>, Meisterschwanden und<br />
Sarmenstorf<br />
Sachverhalt<br />
Zusammenfassung<br />
Seit dem 1. Januar 2005 führen die drei Ortsbürgergemeinden Bettwil,<br />
Meisterschwanden und <strong>Fahrwangen</strong> einen gemeinsamen Forstbetrieb, nachdem<br />
sie auch früher zusammen gearbeitet hatten. Der Forstbetrieb ist eine<br />
unselbständige, öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt mit eigener<br />
Rechnungsführung, aber ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Zusammenarbeit<br />
in dieser Form hat sich in den letzten fünf Jahren bestens bewährt.<br />
Der Forstbetrieb mit einer Grösse von rund 230 ha ist für die künftigen<br />
Anforderungen zu klein. Das gleiche gilt für den Forstbetrieb Sarmenstorf. Daher<br />
beschlossen die Gemeinderäte, die beiden Forstbetriebe unter dem Namen<br />
„Forstbetrieb Lindenberg“ in einem zu vereinigen. Für den neuen Forstbetrieb<br />
wurde die gleiche Form gewählt wie für den Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-<br />
Meisterschwanden. Grundlage ist der Forstbetriebsvertrag, dessen Text im<br />
Wesentlichen dem bisher für den Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-<br />
Meisterschwanden geltenden Vertrag entspricht.<br />
Der Werkhof für den neuen Forstbetrieb wird sich in Sarmenstorf befinden. Der<br />
Werkhof in Bettwil wird aufgegeben und allenfalls noch als Holzlager genutzt. Die<br />
Rechnung wird auch für den Forstbetrieb Lindenberg in Bettwil geführt.<br />
Wie bisher bleiben die Oberaufsicht und die politische Verantwortung weiterhin<br />
bei den vier Gemeinderäten.<br />
Vorgeschichte<br />
Seit Jahren arbeiteten die Ortsbürgergemeinden Bettwil, Meisterschwanden und<br />
<strong>Fahrwangen</strong> bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder zusammen. Im Jahre 2005<br />
intensivierten sie die Zusammenarbeit. Die drei Ortsbürgergemeinden schlossen<br />
einen Vertrag ab und vereinbarten, den Forstbetrieb künftig gemeinsam zu<br />
führen. Per 1. Januar 2005 trat der von den Ortsbürgergemeinden Bettwil,<br />
Meisterschwanden und <strong>Fahrwangen</strong> gebildete Forstbetrieb in Kraft. Es handelt<br />
sich dabei um eine unselbständige, öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt mit<br />
eigener Rechnungsführung, aber ohne eigene Rechtspersönlichkeit.<br />
Mit dem gemeinsamen Forstbetrieb konnte die Organisation vereinfacht werden.<br />
Die Zusammenarbeit hat sich in den letzten fünf Jahren bestens bewährt. Man<br />
kann mit Fug und Recht behaupten, dass der Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-<br />
Meisterschwanden ein „Erfolgsmodell“ ist.
Auch wenn drei Gemeinden zusammen den Forstbetrieb bilden, ist die zu<br />
bewirtschaftende Fläche für eine zeitgemässe Bewirtschaftung zu klein. Das zeigt<br />
auch die Entwicklung der übrigen Forstbetriebe. In der näheren und weiteren<br />
Region wurden verschieden Forstbetriebe zusammengelegt oder arbeiten eng<br />
zusammen. Der Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-Meisterschwanden hatte<br />
wiederholt Kontakt mit Nachbarbetrieben, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit<br />
zu prüfen.<br />
Verhandlungen mit der Gemeinde Sarmenstorf<br />
Die Gemeinde Sarmenstorf führt einen eigenen Forstbetrieb, welcher gleich gross<br />
ist wie der Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-Meisterschwanden, für sich alleine<br />
aber zu klein, um als eigenständiger Betrieb in der Zukunft Bestand zu haben. Er<br />
ist also in der gleichen Lage wie der Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-<br />
Meisterschwanden. So war es naheliegend, dass die beteiligten Gemeinden<br />
Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit suchten.<br />
Nach einer grundsätzlichen Bereitschaftserklärung aller beteiligten Gemeinderäte<br />
wurde eine Arbeitsgruppe bebildet mit den Ressortchefs der Gemeinderäte und<br />
den beiden Förstern von Bettwil und Sarmenstorf. Diese Gruppe kam zum<br />
Schluss, dass die Zusammenarbeit im gleichen Sinne erfolgen soll, wie es bisher<br />
unter den Gemeinden Bettwil, <strong>Fahrwangen</strong> und Meisterschwanden der Fall war.<br />
Und so liegt jetzt ein Vertrag für die Bildung des neuen gemeinsamen<br />
Forstbetriebs Lindenberg zur Genehmigung durch die vier Ortsbürgergemeindeversammlungen<br />
vor.<br />
An den Beratungen der Arbeitsgruppe nahm auch ein Vertreter der Gemeinde<br />
Büttikon teil. Doch der Gemeinderat Büttikon entschied, sich nicht am<br />
Forstbetrieb zu beteiligen. Er beabsichtigt aber, seine Waldungen durch den<br />
neuen Forstbetrieb betreuen zu lassen.<br />
Form der künftigen Zusammenarbeit<br />
Für die Zusammenarbeit bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Am ehesten<br />
kommen der Gemeindeverband und der Gemeindevertrag in Frage. Nachdem der<br />
Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-Meisterschwanden basierend auf einem<br />
Gemeindevertrag bestens funktioniert, war bald klar, dass auch für den neuen<br />
Betrieb der Gemeindevertrag gewählt werden soll.<br />
Mit dem Forstbetriebsvertrag wird eine unselbständige Gemeindeanstalt mit<br />
eigener Rechnungsführung gebildet, was eine weitgehende Selbständigkeit des<br />
Forstbetriebes unter der Oberaufsicht der Gemeinderäte gewährleistet. Damit<br />
wird eine zeitgemässe Betriebsführung erreicht, ohne dass aber die Mitsprache<br />
und die Verantwortung der Gemeinden bzw. ihrer Gemeinderäte wegfallen.<br />
Neben dem Förster besteht eine Betriebskommission. Sie ist zusammengesetzt<br />
aus je einem Mitglied der vier Gemeinderäte Sarmenstorf, <strong>Fahrwangen</strong>,<br />
Meisterschwanden und Bettwil, und zwar aus den Ressortchefs. Wie im<br />
bisherigen, gemeinsamen Forstbetrieb für drei Gemeinden, sollen künftig für vier<br />
Gemeinden ein gemeinsamer Waldwirtschaftsplan erstellt und eine einzige<br />
Rechnung an einem Ort geführt werden.
Der Forstbetriebsvertrag bedarf der Zustimmung der vier<br />
Ortsbürgergemeindeversammlungen von Meisterschwanden, <strong>Fahrwangen</strong>, Bettwil<br />
und Sarmenstorf. Weitere Vorschriften und Abmachungen für die Betriebsführung<br />
werden im Betriebsreglement festgelegt, welches die vier Gemeinderäte<br />
gemeinsam beschliessen.<br />
Betriebsorganisation<br />
Der neue Forstbetriebsvertrag lehnt sich weitgehend an den bisherigen an. Auch<br />
das noch zu schaffende Betriebsreglement wird auf dem bisherigen aufgebaut<br />
werden. Im Forstbetriebsvertrag selber wird nur geregelt, was wichtig ist und<br />
längere Zeit Bestand hat. Alles andere wird im Betriebsreglement festgelegt, das<br />
durch einstimmigen Beschluss der vier Gemeinderäte erlassen und geändert<br />
werden kann.<br />
Der Forstbetrieb muss jährlich Voranschlag und Rechnung vorlegen. Die<br />
Ortsbürgergemeindeversammlungen beschliessen nach wie vor den Voranschlag<br />
und genehmigen die Rechnung. Der Voranschlag und die Rechnung bedürfen der<br />
Zustimmung aller vier Ortsbürgergemeindeversammlungen. Wird der<br />
Voranschlag von einer Gemeinde nicht genehmigt oder abgeändert, so ist er neu<br />
zu erstellen und allen Gemeinden nochmals zum Beschluss zu unterbreiten.<br />
Dem Forstbetrieb steht ein Betriebskapital zur Verfügung. Mit diesem<br />
Betriebskapital kann der Forstbetrieb geführt werden, ohne dass weitere<br />
Zuschüsse der Ortsbürgergemeinden nötig sind. Die Gemeinde Sarmenstorf muss<br />
den Zuschuss aus der Forstreserve leisten. Die anderen Gemeinden haben das<br />
Betriebskapital bereits bei dessen Gründung in den Forstbetrieb eingelegt. Sie<br />
haben mit der Gründung des neuen Forstbetriebs keine weiteren Zahlungen zu<br />
leisten.<br />
Die Waldbewirtschaftung soll mindestens Kosten deckend, wenn möglich aber<br />
Gewinn bringend erfolgen. Die vergangenen fünf Jahre zeigen, dass das zum Teil<br />
erreicht wurde, zum Teil nicht.<br />
Das eigentliche Führungsorgan für den Forstbetrieb ist die Betriebskommission.<br />
Sie erhält von den Gemeinderäten weitgehende Kompetenzen und trägt die<br />
Verantwortung für die Betriebsführung. Der Förster erhält seinerseits den für die<br />
direkte Führung des Betriebes nötigen Spielraum. Die Oberaufsicht und die<br />
politische Verantwortung bleiben weiterhin bei den vier Gemeinderäten.<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der neue Forstbetrieb Lindenberg<br />
mit vier Gemeinden mit praktisch gleichem Vertrag und gleichem<br />
Betriebsreglement geführt wird wie der bisherige Forstbetrieb Bettwil-<br />
<strong>Fahrwangen</strong>-Meisterschwanden.<br />
Änderungen<br />
Rechtlich wird sich mit dem neuen Forstbetrieb nicht viel ändern. Hingegen<br />
werden sich praktische Veränderungen ergeben. Nicht zuletzt diese machen eine<br />
Vergrösserung des Forstbetriebes finanziell attraktiv.
Der Betriebsstandort soll künftig das Forsthaus im Zigi in Sarmenstorf sein.<br />
Damit fällt der Betriebsstandort Bettwil weg. Es ist denkbar, dass in Bettwil noch<br />
ein Holzlager bestehen bleibt. Aber das wird der neue Forstbetrieb zu<br />
entscheiden haben. Für die Ortsbürgergemeinde Bettwil bedeutet das, dass der<br />
Mietzins für das Forstmagazin wegfällt bzw. deutlich kleiner wird. Wie der nicht<br />
vom Forstbetrieb genutzte Teil des Forstmagazins künftig verwendet werden<br />
kann, wird sich zeigen.<br />
Heute wird die Buchhaltung des Forstbetriebs Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-<br />
Meisterschwanden in Bettwil geführt, diejenige von Sarmenstorf bei der<br />
Gemeindeverwaltung Sarmenstorf. Die Förster bzw. eine Teilzeitangestellte in<br />
Sarmenstorf erledigen auch administrative Arbeiten. Auch für den neuen Betrieb<br />
soll die Buchhaltung in Bettwil geführt werden. Dazu kommen administrative<br />
Arbeiten, welche die künftig die Gemeindeverwaltung Bettwil für den Forstbetrieb<br />
erledigen wird.<br />
Es besteht die Absicht, das Forstpersonal unter das Dienstrecht der<br />
Einwohnergemeinde Bettwil zu stellen. Bisher unterstand das Personal dem<br />
Personalreglement der Einwohnergemeinde <strong>Fahrwangen</strong>. Die Lohnbuchhaltung<br />
wurde aber wie bereits durch die Gemeinde Bettwil geführt. D.h., dass Löhne,<br />
Ferien, Freitage etc. nach den Bestimmungen der Gemeinde <strong>Fahrwangen</strong><br />
festgelegt wurden. Neu soll das nach den gleichen Kriterien geschehen, wie sie<br />
für das Personal der Einwohnergemeinde Bettwil gelten.<br />
Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen des Forstbetriebsvertrages<br />
Der vollständige Forstbetriebsvertrag kann in der Aktenauflage eingesehen oder<br />
bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde<br />
eingesehen werden.<br />
Im Vertrag ist das geregelt, was nicht in übergeordneten Vorschriften bereits<br />
enthalten ist. Der Vertrag ist bewusst als „Rahmen“ gehalten, um nicht<br />
einengend zu wirken.<br />
Folgende Bestimmungen sind speziell zu erwähnen:<br />
§ 1 Rechtspersönlichkeit und Zweck<br />
Hauptzweck ist die Pflege und Nutzung des Waldes, also die Gewinn bringende<br />
Bewirtschaftung. Als Ergänzung zum Hauptzweck soll der Forstbetrieb aber auch<br />
forstverwandte oder forstfremde Gewinn bringende Arbeiten verrichten.<br />
Das Eigentum an den Waldungen und den Gebäuden bleibt bei den einzelnen<br />
Gemeinden. Einrichtungen, Maschinen und Geräte gehen ins Gesamteigentum<br />
aller Gemeinden über.<br />
§ 2 Waldbewirtschaftung<br />
Die Waldflächen können sich durch Zukäufe oder Abgänge verändern. Das wirkt<br />
sich auf den Anteil am Forstbetrieb aus.
§ 9 Arbeitsverhältnis<br />
Es ist zweckdienlich, wenn das Personal nach dem Recht einer Gemeinde<br />
angestellt wird. So muss der Forstbetrieb nicht selber Anstellungsregeln<br />
aufstellen. Es ist auch sinnvoll, wenn das die Rechnung führende Gemeinde ist.<br />
Wenn die Gemeinde Bettwil die Rechnung führt, was beabsichtigt ist, wird das<br />
Personalrecht der Einwohnergemeinde Bettwil gelten. Das Personal im<br />
Forstbetrieb Bettwil-<strong>Fahrwangen</strong>-Meisterschwanden war dem Dienstreglement<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Fahrwangen</strong> unterstellt.<br />
§ 12 Kostentragung<br />
Der Forstbetrieb muss, während einer längeren Zeit betrachtet, mindestens<br />
kostendeckend sein. Grosse Überschüsse werden aus heutiger Sicht nicht<br />
entstehen. Gewinne aber auch Verluste werden direkt über das Betriebskapital<br />
abgebucht.<br />
§ 14 Rechnungsführung<br />
Wie erwähnt, ist vorgesehen, die Rechnungsführung der Gemeinde Bettwil zu<br />
übertragen. Das könnte später auch eine andere Gemeinde sein. Festgelegt ist<br />
lediglich, dass es eine Finanzverwaltung einer Vertragsgemeinde sein muss.<br />
§ 15 Rechnungsprüfung und Genehmigung<br />
Aus praktischen Gründen ist es sinnvoll, wenn die Rechnungsprüfung der<br />
Finanzkommission der Rechnung führenden Gemeinde übertragen wird.<br />
§ 19 Aufnahme weiterer Vertragspartner<br />
Es ist möglich weitere Gemeinden als Vertragspartner aufzunehmen. Dafür ist<br />
aber die Zustimmung der Gemeindeversammlungen aller Vertragsgemeinden<br />
nötig.<br />
§ 21 Inkrafttreten, Vertragsdauer<br />
Der Vertrag wird von den Gemeinderäten unterzeichnet unter dem Vorbehalt,<br />
dass die vier Ortsbürgergemeindeversammlungen zustimmen. Die<br />
Gemeindeversammlungen können zustimmen oder ablehnen. Sie können jedoch<br />
nicht einzelne Vertragsbestimmungen ändern. Weil keine grossen Änderungen<br />
eintreten, kann der Betrieb mit dem nächsten Geschäftsjahr am 1. Januar 2011<br />
starten.<br />
Berechnung der Anteile am Betriebskapital<br />
Gemäss § 12 des Forstbetriebsvertrages beträgt das Betriebskapital<br />
Fr. 550'000.00 und wird im Verhältnis der jeweiligen Waldfläche der einzelnen<br />
Vertragspartner berechnet. Die Berechnung lautet wie folgt:<br />
Ortsbürgergemeinde Fläche<br />
Hektaren<br />
Prozentanteil an<br />
der Fläche und<br />
am Kapital<br />
Kapital<br />
Bettwil 87 19.04 104'720.00<br />
<strong>Fahrwangen</strong> 74 16.19 89'045.00<br />
Meisterschwanden 66 14.44 79'420.00<br />
Sarmenstorf 230 50.33 276'815.00<br />
Total 457 100.00 550'000.00
Die Gemeinden Bettwil, <strong>Fahrwangen</strong> und Meisterschwanden haben das<br />
Betriebskapital bereits bei dessen Gründung in den Forstbetrieb eingelegt. Die<br />
Gemeinde Sarmenstorf muss ihren Anteil noch einzahlen. Da das Betriebskapital<br />
pro Hektare kleiner sein wird als beim heutigen Betrieb, erhalten die bisherigen<br />
Gemeinden einen Teil des seinerzeit einbezahlten Betriebskapitals zurück.<br />
Gemäss bisherigem Vertrag hatte <strong>Fahrwangen</strong> einen Anteil am Betriebskapital<br />
von Fr. 140'180.00. Neu werden es Fr. 89'045.00 sein. Der zurückbezahlte<br />
Betrag ist in die Forstreserve einzulegen.<br />
Die Rückzahlungen bzw. die Nachzahlung berechnen sich wie folgt:<br />
Ortsbürgergemeinde Kapital<br />
neuer Betrieb<br />
Kapital<br />
bisheriger<br />
Betrieb<br />
Rückzahlung (-)<br />
Nachzahlung (+)<br />
Bettwil 104'720.00 164'819.00 - 60'099.00<br />
<strong>Fahrwangen</strong> 89'045.00 140'180.00 - 51'135.00<br />
Meisterschwanden 79'420.00 125'001.00 - 45'581.00<br />
Sarmenstorf 276'815.00 0.00 + 276'815.00<br />
Total 550'000.00 430'000.00 120'000.00<br />
Antrag<br />
Der Gemeindevertrag Forstbetrieb Lindenberg (Forstbetriebsvertrag) mit den<br />
Ortsbürgergemeinden Bettwil, <strong>Fahrwangen</strong>, Meisterschwanden und Sarmenstorf<br />
ist zu genehmigen.