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Erschliessungsprogramm - Fahrwangen

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Gemeinde <strong>Fahrwangen</strong><br />

Kanton Aargau<br />

Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland<br />

<strong>Erschliessungsprogramm</strong><br />

5600 Lenzburg 6280 Hochdorf 4665 Oftringen 5734 Reinach 5703 Seon 5034 Suhr<br />

Sägestrasse 6a Bellevuestr. 27 Perry Center Marktplatz 2 Oberdorfstr. 11 Tramstr. 11<br />

Tel. 058 / 733 33 44<br />

Fax 058 / 733 33 45<br />

Flury Planer + Ingenieure AG<br />

Dipl. Kult. Ing. ETH/SIA<br />

Planer, Pat. Ingenieur Geometer<br />

www.fluryag.ch info@fluryag.ch<br />

Juli 2011<br />

tb_fahrwangen_RevNupla_<strong>Erschliessungsprogramm</strong>/sm


<strong>Fahrwangen</strong> - Nutzungsplanungsrevision, <strong>Erschliessungsprogramm</strong> Seite 1<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Anlass ................................................................................................................................. 2<br />

1.1 <strong>Erschliessungsprogramm</strong> ......................................................................................... 2<br />

1.2 Zweck und Rechtswirkung ....................................................................................... 2<br />

1.3 Inhalt ........................................................................................................................ 2<br />

1.4 Gebiete ..................................................................................................................... 2<br />

2 Grundlagen ......................................................................................................................... 3<br />

3 Planungsablauf und Mitwirkung .......................................................................................... 3<br />

4 <strong>Erschliessungsprogramm</strong> ................................................................................................... 3<br />

4.1 Inventar .................................................................................................................... 3<br />

Anhang<br />

[1] Übersicht über die Gebiete<br />

[2] Inventarblätter<br />

[3] Kostenschätzung<br />

[4] Zeitplan


<strong>Fahrwangen</strong> - Nutzungsplanungsrevision, <strong>Erschliessungsprogramm</strong> Seite 2<br />

1 Anlass<br />

1.1 <strong>Erschliessungsprogramm</strong><br />

Gemäss § 33 Abs. 1 und 2 BauG sind die Gemeinden verpflichtet, die Bauzonen zeitgerecht<br />

zu erschliessen und zu diesem Zweck ein <strong>Erschliessungsprogramm</strong> zu erarbeiten.<br />

Das <strong>Erschliessungsprogramm</strong> wird vom Gemeinderat erstellt und kann von ihm bei Bedarf<br />

abgeändert werden. Es wird der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt.<br />

Private können im Rahmen eines Sondernutzungsplanes die geplanten Erschliessungsanlagen<br />

auf eigenen Kosten erstellen.<br />

1.2 Zweck und Rechtswirkung<br />

Das <strong>Erschliessungsprogramm</strong> wird im Rahmen der Revision der kommunalen Nutzungsplanung<br />

der Gemeinde <strong>Fahrwangen</strong> erarbeitet. Als Führungsinstrument des Gemeinderats<br />

bezweckt die raumordnerisch sinnvolle, zeitgerechte und finanziell tragbare<br />

Steuerung der Erschliessung der grösseren unüberbauten und teilweise überbauten<br />

Bauzonenflächen der Gemeinde. Es ist lediglich behördenverbindlich und somit vergleichbar<br />

mit einem kommunalen Richtplan oder einer Absichtserklärung. Eine Beschlussfassung<br />

über einzelne Kredite für die Erstellung oder Erneuerung einer Erschliessungsanlage<br />

bleiben vorbehalten. Mit der Planung sollen folgende Ziele verfolgt<br />

werden:<br />

- Bauland optimal nutzen, füllen von Baulücken<br />

- Entwicklungsspielraum offen halten<br />

- Entscheidungsgrundlage für die Siedlungsentwicklung<br />

- Aufzeigen der Erschliessungsaufgaben und Abstimmung mit der Nutzungsplanung<br />

- Übereinstimmung (Koordination) der verschiedenen Planungen<br />

- Abstimmung auf den Finanzplan der Gemeinde<br />

1.3 Inhalt<br />

Das <strong>Erschliessungsprogramm</strong> besteht aus Bericht, Inventar der Bestandesaufnahme<br />

sowie einem Zeitplan (Horizont maximal 15 Jahre) und zeigt, wann welche Gebiete erschlossen<br />

werden sollen (Etappierung) und welche bestehenden Anlagen geändert oder<br />

erneuert werden müssen. Zudem werden in Abhängigkeit des Erschliessungsgrades<br />

weitere Investitionen aufgezeigt.<br />

Das Erschliessungsprogamm ermöglicht eine Abstimmung der entsprechenden Investitionen<br />

auf den Finanzplan der Gemeinde.<br />

1.4 Gebiete<br />

Das <strong>Erschliessungsprogramm</strong> wird für folgende Gebiete erarbeitet (siehe auch Anhang<br />

1):<br />

- Gebiet 1: Helgenhüsliweg/Richtplatzweg<br />

- Gebiet 2: Oberes Zelgli/Ebnetweg<br />

- Gebiet 3: Alte Bettwilerstrasse<br />

- Gebiet 4: Zelglistrasse/Bündten<br />

- Gebiet 5: Schützenhaus<br />

- Gebiet 6: Rankweg (Arrondierung Bauzone / Gartenzone, Gebiet bereits erschlossen)


<strong>Fahrwangen</strong> - Nutzungsplanungsrevision, <strong>Erschliessungsprogramm</strong> Seite 3<br />

2 Grundlagen<br />

- Generelle Entwässerungsplanung (GEP) der Gemeinde <strong>Fahrwangen</strong><br />

- Kantonales Baugesetz (1. April 1994, Stand 1. Januar 2010)<br />

- <strong>Erschliessungsprogramm</strong>, Arbeitshilfe (Baudepartement des Kantons Aargau, Abteilung<br />

Raumplanung, Februar 1995)<br />

- Bauzonenplan und diverse Reglemente der Gemeinde <strong>Fahrwangen</strong><br />

3 Planungsablauf und Mitwirkung<br />

Das <strong>Erschliessungsprogramm</strong> wird im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision Siedlung<br />

und Kulturland erarbeitet und ist Teil dieses Verfahrens. Der Ablauf des Nutzungsplanungsverfahrens<br />

ist im zugehörigen Planungsbericht ersichtlich.<br />

4 <strong>Erschliessungsprogramm</strong><br />

4.1 Inventar<br />

Im Inventar wird für jedes Gebiet die vorhandene Infrastruktur (Strasse, Wasser, Abwasser,<br />

Elektrisch) erfasst und ein allfällig notwendiger Ausbau aufgezeigt. Genauere Angaben<br />

zu den einzelnen Gebieten können den Inventarblättern entnommen werden (Anhang<br />

2).<br />

Bei den Gebieten 1, 2 und 3 handelt es sich um zusätzliches Baugebiet, das noch nicht<br />

eingezont ist. Die zukünftige Nutzung wäre in allen Gebieten Wohnnutzung, teilweise<br />

auch Mischnutzung. In den Gebieten 1, 2 und 3 liegen Einzonungsbegehren diverser<br />

Grundeigentümer vor. Im Gebiet 4 besteht ein rechtskräftiger Erschliessungsplan, welcher<br />

ca. zur Hälfte realisiert und überbaut ist. Für die Erschliessung und Überbauung<br />

besteht ein Erschliessungsprojekt sowie Bauprojekte für EFH (Stand Baugesuchsverfahren).<br />

Im Gebiet 1 sind neben mehreren Quellen (keine Trinkwasserqualität) auch ein Baumgarten<br />

vorhanden. Diese Flächen stehen nicht für bauliche Nutzungen zur Verfügung.<br />

Es muss nicht das ganze Gebiet eingezont werden, je nach Bedarf und Bauabsichten<br />

können auch einzelne Teilgebiete ausgeschieden werden. Aufgrund der Interessenabwägungen<br />

und tatsächlichen Verfügbarkeit und Begehren hat sich der Gemeinderat entschieden<br />

nur die Teilfläche westlich des Richtplatzweges als zusätzliches Baugebiet<br />

auszuscheiden.<br />

Gebiet 2 grenzt an die Kantonsstrasse K369 Hintergasse, davon ist hauptsächlich die<br />

Parzelle 1600 betroffen. Die Planungswerte können nicht sicher eingehalten werden. Mit<br />

der Anordnung von Lärmschutz gerecht konzipierten Grundrissen können lärmempfindliche<br />

Räume über Fenster gelüftet werden, welche die Grenzwerte einhalten können. Es<br />

ist im Rahmen der Erschliessungsplanung mit einem Lärmgutachten konkreter nachzuweisen,<br />

wie die Planungswerte (mit planerischen und/oder gestalterischen Massnahmen)<br />

eingehalten werden können. Für die übrigen Flächen können die Planungswerte<br />

eingehalten werden.<br />

Gebiet 3 besteht aus 3 Teilgebieten. Die Teilgebiete 3.1 und 3.2 sind an unproblematischer<br />

Lage und relativ einfach zu erschliessen. Das Gebiet 3.3 ist an einer Hanglage.<br />

Die landschaftliche Einordnung ist dadurch besonders zu beachten. Im Rahmen des<br />

Planungsverfahrens wurde das Gebiet auf eine Bautiefe beschränkt.


<strong>Fahrwangen</strong> - Nutzungsplanungsrevision, <strong>Erschliessungsprogramm</strong> Seite 4<br />

Beim Gebiet 5 handelt es sich um Flächen von zusätzlichem Baugebiet, welches der<br />

Erweiterung der Gewerbezonen dient. Das Gebiet 5.1 sollte ursprünglich neu eingezont<br />

werden. Aufgrund der Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung wird eine Einzonung nicht<br />

mehr weiterverfolgt. Dieses Gebiet wird deshalb zurückgestuft und dient als langfristige<br />

Möglichkeit der Baugebietsentwicklung, die später erneut geprüft werden sollte. Das<br />

Gebiet 5.2 ist aktuell der Wohn- und Gewerbezone WG 2 zugeteilt. Aufgrund der Lage<br />

(Schützenhaus, Kantonsstrasse) ist eine Nutzung für Wohnen eher ungeeignet. Eine<br />

Umzonung in die Gewerbezone scheint daher sinnvoll.<br />

Beim Gebiet 6 handelt es sich um eine Arrondierung der Bauzone. Anlässlich einer früheren<br />

Revision wurde westlich des Rankwegs nur die erste Bautiefe eingezont. Es verblieb<br />

ein Spickel in der Landwirtschaftszone, der landwirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar<br />

ist und mit Ausnahme der Parzelle 1909 auch keine Möglichkeit für Bauplätze bietet. Im<br />

Rahmen der Nutzungsplanungsrevision soll nun die Einzonung dieses Spickels geprüft<br />

werden. Im Hinblick auf die wesentlich einfachere Umgebungsgestaltung auf den betroffenen<br />

Parzellen steht vor allem eine Gartenzone im Vordergrund. Die baulichen Massnahmen<br />

sind auf die gärtnerische Nutzung, ökologische Siedlungsdurchgrünung und<br />

damit zusammenhängende Kleinbauten und Anlagen zu beschränken.

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