Alles zum Thema Autokauf und -verkauf - Zur R+V24
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wie Winterreifen oder einen Satz neuer Fußmatten,<br />
die ein Händler dazugeben kann.<br />
Finanzierung<br />
Kredit gibt es immer, auch für Gebrauchtwagen.<br />
Prinzipiell gelten die gleichen Regeln wie beim Neuwagenkauf<br />
(siehe ab Seite 15). Ob der Kredit bei der<br />
Hausbank günstiger ist als der von der Autobank,<br />
hängt davon ab, ob der K<strong>und</strong>e als Barzahler oder mit<br />
einer Überweisung mehr Nachlass beim Händler<br />
aushandeln kann, als ihn der Kredit mehr kostet.<br />
Die Kaufabwicklung<br />
Sie haben sich für einen Wagen entschieden <strong>und</strong><br />
sind auch mit dem Verkäufer über den Preis einig. So<br />
wickeln Sie den Kauf richtig ab.<br />
Kein Kauf ohne Vertrag<br />
Ohne schriftlichen Vertrag sollte wirklich kein Auto<br />
gekauft werden. Fahrzeugdaten, Zusicherungen<br />
über Unfallfreiheit <strong>und</strong> Kilometerstand sollten im<br />
Kaufvertrag vermerkt werden. Denn sind diese<br />
Angaben falsch, muss der Verkäufer das Auto<br />
zurücknehmen. Gr<strong>und</strong>sätzlich sind alle Gebrauchtwagenkaufverträge<br />
ähnlich aufgebaut. Rechtlich<br />
einwandfreie Muster mit Kauftipps gibt es <strong>zum</strong><br />
Beispiel bei Autoclubs. Ein Muster für einen Kaufvertrag<br />
unter Privatpersonen fi nden Sie ab Seite 41.<br />
Gewährleistung von Fall zu Fall<br />
Gewährleistung, die gesetzliche Version der Garantie,<br />
gilt seit 2002 für alle Gebrauchtwagenverkäufe<br />
von Autohändlern <strong>und</strong> Firmen, die Autos an Privatk<strong>und</strong>en<br />
<strong>verkauf</strong>en. Beim Verkauf von privat an privat<br />
kann sie nach wie vor ausgeschlossen werden –<br />
muss aber nicht.<br />
Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Kauf vom<br />
Händler mindestens ein Jahr ab Kauf. So lange haftet<br />
ein Verkäufer ohne Rücksicht auf ein Verschulden,<br />
dass die <strong>verkauf</strong>te Sache zurzeit des Verkaufs<br />
fehlerfrei ist. In den ersten sechs Monaten muss der<br />
Verkäufer bei einem Defekt beweisen, dass der<br />
Gebrauchte bei Übergabe mängelfrei war. Ab dem<br />
siebten Monat ist der Käufer in der Beweispfl icht.<br />
23<br />
Nicht unter Gewährleistung fallen Mängel, die im<br />
Kaufvertrag beschrieben worden sind, aber auch<br />
Verschleißerscheinungen während der Gewährleistungszeit.<br />
Die Fahrzeugübergabe<br />
Sind sich Käufer <strong>und</strong> Verkäufer einig, fehlt nur noch<br />
der Austausch der vereinbarten Kaufsumme <strong>und</strong> des<br />
Autos. Nicht vergessen werden darf vor der Bezahlung<br />
außerdem die Übergabe von:<br />
Fahrzeugbrief<br />
Fahrzeugschein<br />
K<strong>und</strong>endienstheft<br />
Bedienungsanleitung<br />
Schlüssel <strong>und</strong> Nachschlüssel<br />
Prüfberichten (TÜV)<br />
vereinbartem Zubehör<br />
vereinbarten Extras