Download - Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen
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wicklungen im Zuge der Finanzkrise zeigen mehr als deutlich auf, dass<br />
hier Defizite in Hinblick auf Transparenz, Steuerung und Risikokontrolle<br />
bestanden. Die Konsequenzen dieser Mängel reichen auf Bundes- und<br />
Landesebene in Folge der Branchenzugehörigkeit der Beteiligungen und<br />
der Spezifika des Bankgewerbes weit über jene der kommunalen Ebene<br />
hinaus. Beklagten Kommunen als Folge der Ausgliederungen „lediglich“<br />
den Verlust des Gemeinwohlgedankens mit ungewissen Folgen für die<br />
Daseinsvorsorge, nehmen die Folgen der Finanzkrise in einigen Bundesländern<br />
heute existenzielle Ausmaße an. 10<br />
Die Diagnose „systematischer Untersteuerung“ ausgegliederter bzw.<br />
öffentlicher Unternehmen bzw. eines „Steuerungsvakuums“ der öffentlichen<br />
Hand in Hinblick auf ihre Beteiligungen ist hingegen weder ein<br />
typisch deutsches Problem noch neu. 11 So haben international sowohl in<br />
der Verwaltungspraxis als auch in der Verwaltungsforschung Konzepte<br />
wie „joined-up governance“ oder „whole of government“ stark an Bedeutung<br />
gewonnen, die angesichts einer zunehmenden Anzahl verselbständigter<br />
bzw. ausgegliederter Verwaltungseinheiten den Fokus auf<br />
daraus resultierende Koordinations-, Steuerungs- und Fragmentierungsprobleme<br />
der öffentlichen Hand legen. 12<br />
II. Zentrale Fragestellungen<br />
Worin bestehen nun die Besonderheiten öffentlicher Wirtschaft im Vergleich<br />
zur privaten, welche die Entwicklung spezifischer Public Corporate<br />
Governance Regelungen bzw. Kodizes nötig machen bzw. überhaupt<br />
erst rechtfertigen? 13 Zuallererst ist hier die Sicherstellung des politischen<br />
Auftrags und des Gemeinwohls zu nennen, denen das Unternehmen<br />
dient. Dies bedeutet zwangsläufig eine Einschränkung des wirtschaftlichen<br />
Handlungsspielraums und ein unvermeidbares Spannungsfeld<br />
zwischen Gemeinwohl und Wirtschaftlichkeit, das zu den entscheidenden<br />
Fragen der Eigentümerstrategie gehört. In der Praxis finden sich<br />
häufig unklare Zielvorstellungen bezüglich des Unternehmenszwecks,<br />
der allein mit dem Attribut „öffentlich“ bzw. „Gemeinwohl“ oder „öffentliches<br />
Interesse“ eben nicht ausreichend operationalisiert ist.<br />
10<br />
Die Länder Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein mussten<br />
Sicherheitsgarantieren und Eigenkapitalhilfen ausreichen, die teilweise höher als der Jahreshaushalt<br />
waren.<br />
11<br />
Vgl. Budäus (1993), S. 163; Reichard (1994), S. 15; Bremeier u.a. (2006).<br />
12<br />
Vgl. z.B. OECD (2005b); Christensen/Lægreid (2006); Catney (2009).<br />
13<br />
Vgl. Kolbe (2006).<br />
7