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den letzten Willen»<br />

SCHAFT FÜR HUMANES STERBEN<br />

(DGHS) bereits etwas länger gibt<br />

(die DGHS wurde am 7. November<br />

30 Jahre alt), ist der deutsche Staat<br />

weit entfernt, die Autonomie und<br />

das verfassungsrechtlich verankerte<br />

Selbstbestimmungsrecht strafrechtlich<br />

zu schützen.<br />

Im deutschsprachigen Kulturraum<br />

wird gerne aus der Perspektive<br />

des Staates und der bestehenden<br />

Rechtsnormen argumentiert, weniger<br />

aus der Sicht der Betroffenen.<br />

Legalität bedeutet das dem Gesetzgemäße,<br />

die Übereinstimmung einer<br />

bestimmten Handlung oder Maßnahme<br />

mit geltendem Recht. Doch<br />

ein umfassendes geltendes Recht zu<br />

Fragen der Sterbehilfe und Suizid-<br />

Leser fragen<br />

begleitung gibt es in diesem Kulturraum<br />

nicht und im gesamteuropäischen<br />

Raum nur eingeschränkt. Es<br />

ist in meinen Augen eine gravierende<br />

staatliche Unterlassung und Missachtung<br />

des Rechtsstaatsprinzips,<br />

dass diese existenziell so wichtigen<br />

Fragen noch nicht mit verständigen,<br />

nachvollziehbaren und vor allem<br />

humanen Gesetzen beantwortet<br />

wurden. Die Salamitaktik einzelner<br />

Gesetzgeber wird diesem humanitären<br />

Anliegen nicht gerecht.<br />

So wird der Grundsatz der<br />

Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots<br />

kurioserweise<br />

im Bereich der Sterbehilfe gerne unterdrückt:<br />

Wenn ein Schwerkranker<br />

sich nicht mehr selbst helfen kann<br />

Auch wenn eine Spende dazu beitrug, die TV-Spots haben viel<br />

gekostet. Was bringt das EXIT? Name d. Red. bek.<br />

Die Frage ist nicht, was es EXIT bringt, sondern uns allen, die wir<br />

in der Schweiz leben. Der Erhalt von Selbstbestimmung und Sterbefreiheit<br />

ist jeden Franken Wert. Als Nebeneffekt hat die TV-Kampagne<br />

aber auch EXIT etwas gebracht: Neben Imagegewinn und<br />

Verständnis einen Zuwachs an Mitgliedern von bis zu 30 pro Tag.<br />

Die Gesamtkosten, die dank der Gratisarbeit der meisten Beteiligten<br />

unüblich tief lagen, sind so in kurzer Zeit wieder drin.<br />

Im Artikel «Zum Sterben aus dem Heim gewiesen» wird über die Behördensturheit<br />

einer Gemeinde berichtet. Mich würde interessieren,<br />

wie es die vom Gemeinwesen betriebenen Heime allgemein mit EXIT<br />

halten? Name d. Red. bek.<br />

Immer besser! Die Stadt Zürich hat die Vorreiter rolle übernommen.<br />

Seit 10 Jahren ist die Freitodbegleitung in den städtischen Altersheimen<br />

und Pflegezentren für alle Beteiligten erfolgreich geregelt.<br />

Seither schliessen sich immer mehr Heime in der ganzen Schweiz<br />

dem Zürcher Modell an. Die Initiative zur Öffnung der Heime für<br />

EXIT kam übrigens vom Personal, das es als unmenschlich empfand,<br />

Sterbende noch mit dem Krankenauto an anonyme Orte verlegen<br />

zu müssen. EXIT ist der Stadt Zürich sehr dankbar. Die Ängste<br />

der Gegnerschaft, dass das ansteckend sei, sind nie eingetroffen.<br />

Bis heute bleiben Heimbegleitungen Einzelfälle.<br />

Ich habe die E-Mail einer sterbenden Brustkrebskranken aus den<br />

USA erhalten, die nur noch 2 Monate zu leben hat. Sie möchte mit<br />

MITGLIEDER-FORUM<br />

(z. B. durch Suizid), sollte er nicht<br />

schlechter hinsichtlich Selbstbestimmungsrecht<br />

gestellt sein als ein Bürger,<br />

der dies noch kann. Schwerstkranke<br />

Patienten sind in der Regel<br />

Behinderte, in der Sterbepraxis nicht<br />

selten «Verhinderte», denn der Staat<br />

verhindert, dass Patienten, die sich<br />

nicht mehr selbst helfen können,<br />

ihrem Willen gemäß (ultissima<br />

Ratio einer aktiven direkten Sterbehilfe)<br />

geholfen wird. Und selbstverständlich<br />

muss dies auf legale<br />

Weise möglich sein, gerne staatlich<br />

kontrolliert, mit Sorgfaltskriterien.<br />

Missbrauchsgefahren (wie finan zielle<br />

Interessen) gilt es in Schach zu<br />

halten.<br />

DR. KURT F. SCHOBERT, BERLIN<br />

meiner Hilfe 15 Millionen Pfund aus England in die Schweiz an eine<br />

wohltätige Stiftung überweisen. Ich dürfte 30 Prozent behalten. Was<br />

ist davon zu halten? Name d. Red. bek.<br />

Das ist ein Betrugsversuch, wie er täglich in verschiedensten Varianten<br />

und hunderttausenden Kopien vermailt wird. Wer darauf<br />

eingeht und antwortet, wird alsbald aufgefordert, seine Kontoinformationen<br />

preiszugeben – oder gar Geld zu überweisen, angeblich<br />

um an eine grosse Summe zu kommen, und wird dann gnadenlos<br />

ausgenommen. Die Polizei ist machtlos. Vor allem Betrüger aus<br />

Nigeria operieren so. Die Mails sind normalerweise auf Englisch<br />

oder – wie in Ihrem Fall – in maschinell übersetztem Deutsch. Neu<br />

ist nur, dass hier auch Glauben, Ethik, Sterben und Kranksein als<br />

Thematik vorkommen. Finger weg und löschen, ja nicht ant worten.<br />

Was soll dieses unnötige, umwelt-unfreundliche Deckblatt «Ihre Mitgliederzeitschrift»?<br />

Um ein Haar hätte ich als langjähriges Mitglied<br />

das «EXIT-Info» ungeöffnet weggeworfen. P. P. in B<br />

Zuvor war das «Info» gar nicht bezeichnet, sondern neutral weiss<br />

verpackt. Dies weil der Wunsch nach anonymem Versand sehr verbreitet<br />

ist unter den Mitgliedern (siehe ähnliche Frage im Mitgliederforum<br />

im «Info» 3.10, Seite 33). Da nun aber Gefahr bestand,<br />

dass die Mitglieder das weiss verdeckte Heft nicht erkannten, wird<br />

es zur Zeit versuchsweise als Mitgliederorgan beschriftet. Das soll<br />

also verhindern, dass Sie das Heft ungelesen entsorgen. Wir prüfen<br />

den Erfolg dieser nicht billigen Massnahme (anhand von Retouren)<br />

und werden gegebenenfalls zum alten System zurückkehren. Das<br />

Deckblatt gab es schon immer.<br />

EXIT-INFO 4/2010 31

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