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Anhang<br />

Am 17.09.2008 legte ich gegen die Ablehnung Widerspruch ein und ergänzte diesen am<br />

29.09.2008 mit einer Begründung.<br />

Über meinen Widerspruch wurde am 10.10.2008 nur teilweise positiv entschieden. Es<br />

wurde ein Betrag von 408 Euro für die Betriebs- und Heizkostenschulden für den Zeitraum<br />

vom 01.03.2007 bis 29.02.2008 gewährt.<br />

Gemäß § 22 SGB II werden die Kosten der Unterkunft und Heizung soweit angemessen<br />

in vollem Umfang übernommen. Der Abzug der Warmwasserkosten ist hierbei gerechtfertigt.<br />

In diesem Fall werden die Kosten jedoch nicht in vollem Umfang übernommen, mit der<br />

Begründung, dass in der Stadt Lüneburg 649 Euro für die Kaltmiete (ohne Heizkosten)<br />

als angemessen gelten. Aus der Berechnung gehe hervor, dass monatlich 124 Euro für<br />

Betriebskosten für unsere Bedarfsgemeinschaft angemessen seien und sich daraus ergeben<br />

würde, dass nur ein übernahmefähiger Betrag von 401 Euro bestehe. Da es sich<br />

bei Betriebskosten niemals um einen festen Betrag handelt, also um sich dauerhaft nicht<br />

verändernde Kosten, kann hier auch nicht von einem angemessenen Festbetrag ausgegangen<br />

werden. Auf die anfallenden Betriebskosten habe ich als Mieter nur sehr geringen<br />

Einfl uss. Somit kann von mir auch nicht erwartet werden, dass monatlich nicht mehr als<br />

124 Euro für Betriebskosten anfallen. Dies ist nicht sachgerecht.<br />

Bisher wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass meine Wohnung zu groß oder zu teuer<br />

ist für die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung. Also kann im Nachhinein<br />

auch nicht behauptet werden, dass die Kosten nicht angemessen sind. Die Angemessenheit<br />

von Nebenkosten kann sich nicht ausschließlich aus der Höhe der Miete oder Größe<br />

der Wohnung ergeben.<br />

Frau P<br />

Anlagen (werden in der vorliegenden Arbeit nicht abgedruckt):<br />

Betriebs- und Heizkostenabrechnung vom 27.08.2008<br />

Antrag auf Übernahme der Kosten für Betriebs- und Heizkostenschulden durch die<br />

ARGE Landkreis Lüneburg vom 03.09.2008<br />

Verwaltungsakt vom 04.09.2008 (Ablehnung des Antrags)<br />

Widerspruch vom 17.09.2008<br />

Widerspruchsbescheid vom 10.10.2008 (alles in Kopi e)<br />

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