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Anhang<br />
Am 17.09.2008 legte ich gegen die Ablehnung Widerspruch ein und ergänzte diesen am<br />
29.09.2008 mit einer Begründung.<br />
Über meinen Widerspruch wurde am 10.10.2008 nur teilweise positiv entschieden. Es<br />
wurde ein Betrag von 408 Euro für die Betriebs- und Heizkostenschulden für den Zeitraum<br />
vom 01.03.2007 bis 29.02.2008 gewährt.<br />
Gemäß § 22 SGB II werden die Kosten der Unterkunft und Heizung soweit angemessen<br />
in vollem Umfang übernommen. Der Abzug der Warmwasserkosten ist hierbei gerechtfertigt.<br />
In diesem Fall werden die Kosten jedoch nicht in vollem Umfang übernommen, mit der<br />
Begründung, dass in der Stadt Lüneburg 649 Euro für die Kaltmiete (ohne Heizkosten)<br />
als angemessen gelten. Aus der Berechnung gehe hervor, dass monatlich 124 Euro für<br />
Betriebskosten für unsere Bedarfsgemeinschaft angemessen seien und sich daraus ergeben<br />
würde, dass nur ein übernahmefähiger Betrag von 401 Euro bestehe. Da es sich<br />
bei Betriebskosten niemals um einen festen Betrag handelt, also um sich dauerhaft nicht<br />
verändernde Kosten, kann hier auch nicht von einem angemessenen Festbetrag ausgegangen<br />
werden. Auf die anfallenden Betriebskosten habe ich als Mieter nur sehr geringen<br />
Einfl uss. Somit kann von mir auch nicht erwartet werden, dass monatlich nicht mehr als<br />
124 Euro für Betriebskosten anfallen. Dies ist nicht sachgerecht.<br />
Bisher wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass meine Wohnung zu groß oder zu teuer<br />
ist für die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung. Also kann im Nachhinein<br />
auch nicht behauptet werden, dass die Kosten nicht angemessen sind. Die Angemessenheit<br />
von Nebenkosten kann sich nicht ausschließlich aus der Höhe der Miete oder Größe<br />
der Wohnung ergeben.<br />
Frau P<br />
Anlagen (werden in der vorliegenden Arbeit nicht abgedruckt):<br />
Betriebs- und Heizkostenabrechnung vom 27.08.2008<br />
Antrag auf Übernahme der Kosten für Betriebs- und Heizkostenschulden durch die<br />
ARGE Landkreis Lüneburg vom 03.09.2008<br />
Verwaltungsakt vom 04.09.2008 (Ablehnung des Antrags)<br />
Widerspruch vom 17.09.2008<br />
Widerspruchsbescheid vom 10.10.2008 (alles in Kopi e)<br />
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