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7 Anhang I – Schriftsatzmuster aus den<br />

Fallanalysen<br />

7.1 Muster von Schriftsätzen und Telefonvermerke n<br />

7.1.1 Schriftsatz 1: Widerspruch Verwaltungsakt<br />

Frau P Lüneburg, den 17.09.2008<br />

Musterstraße 99<br />

21999 Lüneburg<br />

ARGE Landkreis Lüneburg<br />

Horst-Nickel-Str. 4<br />

21337 Lüneburg<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

gegen den Verwaltungsakt vom 04.09.2008, Nr.-BG: XXXXXXXXX erhebe ich<br />

Widerspruch.<br />

Meine Begründung wird in den nächsten Tagen folgen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Frau P<br />

292<br />

R. Krüger (Hrsg.), Sozialberatung, DOI 10.1007/978-3-531-92711-4,<br />

© VS Verlag für Sozialwissenschaften | <strong>Springer</strong> Fachmedien Wiesbaden GmbH 2011


7.1.2 Schriftsatz 2: Ergänzung zu Widerspruch Verwaltungsakt<br />

Anhang<br />

Frau P Lüneburg, den 29.09.2009<br />

Musterstraße 99<br />

21999 Lüneburg<br />

ARGE Landkreis Lüneburg<br />

Horst-Nickel-Str. 4<br />

21337 Lüneburg<br />

Ergänzung zu meinem Widerspruch vom 17.09.2008<br />

Nummer BG: XXXXXXXXXX<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

am 17.09.2008 habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt gegen Ihren Verwaltungsakt<br />

vom 04.09.2008.<br />

Die von Ihnen vorgenommene Berechnung meiner Heiz- und Nebenkosten sowie Ihre<br />

Aussage, dass mir keine Leistungen nachgezahlt werden können, sind für mich nicht<br />

nachvollziehbar. Bitte erläutern Sie mir diese.<br />

Gemäß § 35 Abs. 1 SGB X ist ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich<br />

oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt mit einer Begründung zu versehen. In der<br />

Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die<br />

die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen<br />

muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei<br />

der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.<br />

Sobald eine entsprechend nachvollziehbare Berechnung vorliegt, werde ich meinen Widerspruch<br />

weiter begründen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Frau P<br />

293


Anhang<br />

7.1.3 Schriftssatz 3: Nebenkostennachzahlung Vermieter<br />

Frau P Lüneburg, den 30.10.08<br />

Musterstraße 99<br />

21999 Lüneburg<br />

Hans-Hermann Vermietermann<br />

Haus- und Grundstücksverwaltung<br />

Vermieterstraße<br />

21999 Lüneburg<br />

Bezug nehmend auf ihr Schreiben vom 15.09.2008<br />

Sehr geehrter Herr Vermietermann,<br />

zu Ihrem Schreiben vom 15.09.2008 teile ich Ihnen Folgendes mit:<br />

1. Ihre Forderung bezieht sich nicht auf eine Mietzahlung, sondern auf eine von Ihnen<br />

geforderte Nebenkostenzahlung.<br />

2. Ihrer Nebenkostenabrechnung wird widersprochen.<br />

a. Die Umlageausfallwagnis, die Sie in Ihrer Rechnung geltend machen, wird nicht<br />

anerkannt. Diese wäre nur dann zulässig, wenn die Wohnung eine staatlich geförderte<br />

Sozialwohnung wäre. Ein entsprechender Nachweis wurde bisher nicht erbracht.<br />

b. Die Aufstellung Heiz- und Warmwasserabrechnung ist für mich nicht nachvollziehbar.<br />

Die Aufteilung in Grundkosten Warmwasser bezogen auf Quadratmeter ergibt<br />

sich nicht aus § 9 der Heizkostenverordnung. Diese Aufteilungsberechnung ist nicht<br />

sachgerecht.<br />

c. Sonstige Nebenkosten wie zum Beispiel die Müllgebühren können nicht auf die<br />

Wohnfl äche umgelegt werden. Dies ist ebenfalls nicht sachgerecht.<br />

Werden Sie nicht zeitnah auf mein Schreiben eingehen, werde ich die Nebenkostenzahlung<br />

bis auf weiteres einstellen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Frau P<br />

294


7.1.4 Schriftsatz 4: Widerspruch Heizkosten<br />

Anhang<br />

Frau P Lüneburg, den 30.10.2008<br />

Musterstraße 99<br />

21999 Lüneburg<br />

ARGE Landkreis Lüneburg<br />

Horst-Nickel-Str. 4<br />

21337 Lüneburg<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

gegen den Verwaltungsakt vom 15.10.2008, Nr.-BG: XXXXXXXXX erhebe ich Widerspruch.<br />

Ich beantrage die Rücknahme Ihrer Forderung einer angeblichen Überzahlung der Heizkosten<br />

von 99,07 Euro.<br />

Begründung:<br />

Betriebskosten sowie Heizkosten sind laufende Kosten und können von mir als Mieter<br />

nur in geringem Maße beeinfl usst oder gesenkt werden. Sie sind gemäß § 22 SGB II in<br />

vollem Umfang zu übernehmen.<br />

Es erscheint mir widersprüchlich, zum einen meine Betriebskosten nicht in vollem Umfang<br />

zu übernehmen und zum anderen angebliche Überzahlungen der Heizkosten zurückzufordern.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Frau P<br />

295


Anhang<br />

7.1.5 Schriftsatz 5: Klage Sozialgericht<br />

Frau P Lüneburg, den 30.10.2008<br />

Musterstraße 99<br />

21999 Lüneburg<br />

An das<br />

Sozialgericht Lüneburg<br />

Lessingstraße 1<br />

21335 Lüneburg<br />

Ich erhebe<br />

Klage<br />

gegen die Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lüneburg,<br />

Horst-Nickel-Straße 4, 21337 Lüneburg,<br />

wegen Nichtgewährung der gesamten Übernahme meiner Betriebskostenschulden<br />

und stelle den folgenden Antrag:<br />

Die Arge wird verpfl ichtet, die Betriebskostenschulden von 518,18 Euro in vollem Umfang<br />

zu übernehmen.<br />

Begründung:<br />

Seit dem 01.07.2005 erhalten meine Kinder und ich Arbeitslosengeld II /Sozialgeld als<br />

Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Bestimmungen des SGB II.<br />

Ich lebe mit meinen Kindern in einer 94,46 qm großen Wohnung in der Stadt Lüneburg.<br />

Meine Mietkosten betrugen in dem streitbefangenen Zeitraum 705 Euro (Kaltmiete). Dabei<br />

handelt es sich um 525 Euro Mietkosten und um 180 Euro Betriebskosten. Gemäß §<br />

22 SGB II wurden meine Kosten für Unterkunft und Heizung, abzüglich der Warmwasserkosten,<br />

für den unten aufgeführten Zeitraum übernommen (Vorauszahlungen).<br />

Am 27.08.2008 erhielt ich von meinem Vermieter eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung<br />

für den Zeitraum vom 01.03.2007 bis zum 29.02.2008, die ebenfalls eine Nachzahlungsaufforderung<br />

von 518,18 Euro enthielt.<br />

Die Übernahme der Betriebskostenschulden beantragte ich am 03.09.2008 bei der Arbeitsgemeinschaft<br />

Arbeit und Grundsicherung des Landkreises Lüneburg. Dieser Antrag<br />

wurde am 04.09.2008 durch die Arge abgelehnt, da angeblich eine Berechnung meiner<br />

Heiz- und Nebenkosten ergeben hatte, dass mir keine Leistungen nachgezahlt werden<br />

können.<br />

296


Anhang<br />

Am 17.09.2008 legte ich gegen die Ablehnung Widerspruch ein und ergänzte diesen am<br />

29.09.2008 mit einer Begründung.<br />

Über meinen Widerspruch wurde am 10.10.2008 nur teilweise positiv entschieden. Es<br />

wurde ein Betrag von 408 Euro für die Betriebs- und Heizkostenschulden für den Zeitraum<br />

vom 01.03.2007 bis 29.02.2008 gewährt.<br />

Gemäß § 22 SGB II werden die Kosten der Unterkunft und Heizung soweit angemessen<br />

in vollem Umfang übernommen. Der Abzug der Warmwasserkosten ist hierbei gerechtfertigt.<br />

In diesem Fall werden die Kosten jedoch nicht in vollem Umfang übernommen, mit der<br />

Begründung, dass in der Stadt Lüneburg 649 Euro für die Kaltmiete (ohne Heizkosten)<br />

als angemessen gelten. Aus der Berechnung gehe hervor, dass monatlich 124 Euro für<br />

Betriebskosten für unsere Bedarfsgemeinschaft angemessen seien und sich daraus ergeben<br />

würde, dass nur ein übernahmefähiger Betrag von 401 Euro bestehe. Da es sich<br />

bei Betriebskosten niemals um einen festen Betrag handelt, also um sich dauerhaft nicht<br />

verändernde Kosten, kann hier auch nicht von einem angemessenen Festbetrag ausgegangen<br />

werden. Auf die anfallenden Betriebskosten habe ich als Mieter nur sehr geringen<br />

Einfl uss. Somit kann von mir auch nicht erwartet werden, dass monatlich nicht mehr als<br />

124 Euro für Betriebskosten anfallen. Dies ist nicht sachgerecht.<br />

Bisher wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass meine Wohnung zu groß oder zu teuer<br />

ist für die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung. Also kann im Nachhinein<br />

auch nicht behauptet werden, dass die Kosten nicht angemessen sind. Die Angemessenheit<br />

von Nebenkosten kann sich nicht ausschließlich aus der Höhe der Miete oder Größe<br />

der Wohnung ergeben.<br />

Frau P<br />

Anlagen (werden in der vorliegenden Arbeit nicht abgedruckt):<br />

Betriebs- und Heizkostenabrechnung vom 27.08.2008<br />

Antrag auf Übernahme der Kosten für Betriebs- und Heizkostenschulden durch die<br />

ARGE Landkreis Lüneburg vom 03.09.2008<br />

Verwaltungsakt vom 04.09.2008 (Ablehnung des Antrags)<br />

Widerspruch vom 17.09.2008<br />

Widerspruchsbescheid vom 10.10.2008 (alles in Kopi e)<br />

297


Anhang<br />

7.1.6 Schriftsatz 6: Zahlungsaufforderung Arbeitsagentur<br />

Frau P Lüneburg, den 18.11.08<br />

Musterstraße 99<br />

21999 Lüneburg<br />

Forderungsmanagement<br />

Bundesagentur für Arbeit<br />

Regionaldirektion<br />

Niedersachsen Bremen<br />

Zahlungsaufforderung vom 15.10.2008<br />

Mein Zeichen: XXXXXXXXX<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich gegen den Verwaltungsakt der Arge des<br />

Landkreises Lüneburg vom 15.10.2008 Widerspruch eingelegt habe. Daher werde ich<br />

auch Ihrer Zahlungsaufforderung vom 15.10.2008 zunächst nicht nachkommen. Ich bitte<br />

Sie, bis auf Weiteres auf kostenpfl ichtige Mahnungen zu verzichten und die Entscheidung<br />

der Arge über den Widerspruch abzuwarten.<br />

Da ich durch Frau X von der Jugend- und Sozialberatung der AWO-Kreisverband Lüneburg/Lüchow-Dannenberg<br />

e. V. unterstützt werde, wird sie dieses Schreiben per E-mail<br />

an Sie weiterleiten. Benötigen Sie eine von mir unterschriebene Version dieser Mitteilung,<br />

bitte ich Sie dies Frau X schnellstmöglich mitzuteilen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Fra u P<br />

298


7.1.7 Schriftsatz 7: Inkassoabteilung Citibank<br />

Citibank<br />

- Inkassoabteilung -<br />

Frau E<br />

Postfach 100230<br />

47051 Duisburg<br />

Anhang<br />

Zuständig:<br />

Kristine Langhorst<br />

1.7.12.M-O-04-### 04131 – 409 00 11<br />

20.09.2008<br />

Unsere telefonische Vereinbarung vom 11.09.2008, 12.00 Uhr<br />

Kundennr.: ##########/Kontonr.: ##########/ZV-Nr.: ##########<br />

Sehr geehrte Frau E,<br />

Bezug nehmend auf das Telefonat vom 11.9.2008 wird nachstehend noch einmal schriftlich<br />

wiedergegeben, was im Beisein unserer Klientin Frau X und dem Filialleiter der<br />

Citibank in Lüneburg, Herrn N, besprochen wurde:<br />

Bis zum 30.09.2008 wollen Sie nachweisen, wann welche Forderungen gegen Frau<br />

X in welcher Art entstanden sind. Diese Nachweise wollen Sie an die AWO Jugend-<br />

und Sozialberatung, Zweigstelle Auf dem Meere 41, 21335 Lüneburg, schicken.<br />

Des Weiteren haben Sie zugesagt nachzuweisen, inwiefern Frau X eine Lohnabtretung<br />

unterschrieben hat und wie es sein kann, dass das Einkommen (Sozialleistungen,<br />

die unpfändbar sind) unserer Klientin vollkommen - und eben nicht nur über den<br />

Pfändungsfreibetrag hinaus - einbehalten wurde.<br />

Wir hingegen wollen bis zu dem o. g. Datum bzw. der vollständigen Aufl istung die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unbeteiligt lassen. Ebenso legen wir<br />

keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Filiale der Citibank in Lüneburg bzw. die<br />

Zuständigen der Inkassoabteilung ein und wenden uns auch nicht an die Presse.<br />

Sofern die ausstehende Forderung klar nachvollziehbar und unstrittig von Ihnen<br />

nachgewiesen worden wäre, hätten wir über eine neue Abzahlungsvereinbarung verhandelt<br />

bzw. ggf. mithilfe der Schuldnerberatung Antrag auf Privatinsolvenz gestellt.<br />

Innerhalb von drei Tagen kamen zwei der drei von Ihnen angekündigten Briefe, auf den<br />

letzten bzw. eine Nachricht von Ihnen warten wir bis heute.<br />

Leider ist es Ihnen nicht gelungen, die Ursprungsforderung bis zur genannten Frist hinreichend<br />

nachzuweisen. Es fehlen noch immer Informationen (Unterlagen), wie die Ursprungsforderung<br />

zustande gekommen ist.<br />

299


Anhang<br />

Demzufolge gehen wir davon aus, dass die Forderung an Frau X nicht zu Recht besteht,<br />

sodass wir uns gezwungen sehen weitere rechtliche Schritte einzuleiten.<br />

Zudem werden wir überprüfen, ob die bisherigen Zahlungen an die Citibank zurückgefordert<br />

werden können.<br />

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass Frau Xs Einkommen lediglich geringfügig<br />

über der Pfändungsfreigrenze liegt.<br />

Zur Aufklärung ziehen wir nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hinzu.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

i. A.<br />

Kristine Langhorst<br />

(AWO Jugend- und Sozialbe ratun g)<br />

300


7.1.8 Schriftsatz 8: BaFin<br />

BaFin<br />

Banken- und Versicherungsaufsicht<br />

Graurheindorfer Str. 108<br />

53117 Bonn<br />

Anhang<br />

Zuständig:<br />

Kristine Langhorst<br />

1.7.12.M-O-08-###04131 – 409 00 11 05.10.2008<br />

Beschwerde über die Citibank/Bitte um Überprüfung<br />

Kd.-Nr. bei der Citibank: ########## (Frau X, Muster Str. 1, Lüneburg)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit bitten wir Sie, die Schuldenforderung aus einem Kreditvertrag mit der Citibank<br />

gegenüber unserer Klientin Frau X zu überprüfen.<br />

In der Vergangenheit haben sowohl Frau X als auch die Mitarbeiter der AWO Jugend-<br />

und Sozialberatung in Lüneburg unzählige Versuche unternommen, die Ursprungsforderung<br />

bei der Citibank zu klären – leider vergeblich.<br />

Frau X kann nicht erklären, wie es zu dieser Summe gekommen ist. Sie erklärte weiter,<br />

dass ihre Rente eine Zeit lang komplett von der Citibank einbehalten wurde.<br />

Als ihre Rente einbehalten wurde, ging sie zu der Citibank und bat um Klärung. Seitens<br />

der Citibank wurde Frau X erklärt, sie müsse einen Zettel unterschreiben, um wieder<br />

Geld zu bekommen. Ihr wurde versichert, dass daraus für sie keine Nachteile entstehen<br />

würden; es sei nur eine Formalität. Sie wurde nicht darüber aufgeklärt, dass sie neue Kreditverträge<br />

und unnötige Versicherungsverträge unterschrieb und sogar eine sittenwidrig<br />

formulierte Lohnabtretung.<br />

Diese Aufklärungen wären allerdings notwendig gewesen, da es Frau X nicht möglich<br />

war, die kleine Schrift in diesen Verträgen zu lesen.<br />

Seit 2004 ist uns, der AWO Jugend- und Sozialberatung, bekannt, dass Frau X in fi nanzielle<br />

Not geraten ist. Daraufhin wurde die CiV-Unfallvorsorgeversicherung und die CiV-<br />

Lebensversicherung der Citibank-Partner mit unserer Hilfe gekündigt.<br />

301


Anhang<br />

Mit dem Schreiben der AWO vom 17.03.2005 wurde der Citibank mitgeteilt, dass Frau X<br />

Einkommen nur 42,00 Euro über der damaligen Pfändungsfreigrenze lag und sie bis auf<br />

Weiteres den Zahlungsverpfl ichtungen nicht nachkommen könne.<br />

Mit einem Schreiben vom 31.03.2005 teilte die Citibank mit, dass ihr Konto gekündigt<br />

werde und die Außenstände von 1622,55 Euro fortan von der Inkassoabteilung eingefordert<br />

werden würden.<br />

Am 23.5.2005 erklärten wir, die AWO Jugend- und Sozialberatung, für unsere Klientin<br />

noch einmal die Zahlungsunfähigkeit und gaben ihre Scheckkarte ab.<br />

Infolgedessen wurde in einem Schreiben der Citibank der von ihr aufgenommene Kredit<br />

in damaliger Höhe von 13.938,52 Euro sofort fällig.<br />

Frau X hat darauf reagiert, indem sie dem Bestehen der Kreditlebensversicherung widersprach<br />

und diese fristgerecht zum 01.07.2005 kündigte.<br />

Bis zum 14.04.2008 hatten sich die Schulden durch den Kredit und Verzugszinsen auf<br />

14.958,50 Euro erhöht.<br />

In einem Schreiben bat unsere Klientin am 28.04.2008 um Aufschlüsselung der Forderung<br />

und um Stundung des säumigen Betrages, mit dem Hinweis, dass ihr Einkommen<br />

unter der Pfändungsfreigrenze läge.<br />

Einen Kontoauszug schickte die Citibank am 14.05.2008.<br />

Wir nahmen darauf Bezug und sandten am 23.06.2008 erneut ein Schreiben an die Citibank<br />

mit der Bitte um Aufschlüsselung der 14.958,50 Euro und um Stundung, noch<br />

einmal mit dem Hinweis, dass sie unter der Pfändungsfreigrenze lebe.<br />

Es erfolgte ein Telefonat am 26.05.2008 mit der Inkassoabteilung, in dem von uns ein<br />

Vorschlag unterbreitet wurde; Frau X war bereit, die Außenstände in kleinen Raten abzubezahlen.<br />

Die Citibank lehnte diesen Vorschlag ab.<br />

Nun hat die Citibank gedroht, Ihre Forderung gerichtlich geltend zu machen. Frau X ist<br />

nach wie vor zahlungsunfähig und lebt von 991,00 Euro (u. a. Rente) im Monat, also<br />

knapp über der aktuellen Pfändungsfreigrenze.<br />

Es ist der Citibank nicht möglich gewesen, die Ursprungsforderung zu belegen. Seitens<br />

der Citibank wurde sogar behauptet, die Frist zur Aufbewahrungspfl icht wäre längst verronnen<br />

und die Dokumente dazu vernichtet. Diese Information entspricht nicht der Wahrheit,<br />

da die Aufbewahrungsfrist laut ihrer Telefonauskunft 10 Jahre beträgt.<br />

302


Anhang<br />

Wie kann eine Bank bzw. ein Kreditunternehmen Geld fordern, ohne den Nachweis der<br />

Ursprungsforderung zu erbringen?<br />

Es ist also nicht verwunderlich, dass bis heute keine so vielfach rechtlich angedrohten<br />

Schritte eingeleitet wurden. Des Weiteren wurde Frau X eine Zeit lang fast täglich mit<br />

Anrufen der Citibank genötigt, nun unverzüglich das Geld zu zahlen.<br />

Unserer Klientin wurde angedroht, dass ihr bei Nichtzahlung Schlimmes passieren würde.<br />

Diese Nötigungen belasten unsere Klientin emotional und körperlich so stark, dass<br />

sie sich außerstande sah, ans Telefon zu gehen, die Haustür zu öffnen oder nur nach der<br />

Post zu schauen.<br />

Seit 4 Jahren bekommt Frau X nun eine Zahlungsaufforderung nach der anderen und<br />

fordert nunmehr mit unserer Hilfe die Aufschlüsselung der Grundforderung an – ohne<br />

Erfolg.<br />

In einem persönlichen Gespräch mit dem Leiter der Citibank, Herrn N und einem Telefonat<br />

mit der Inkassoabteilung wurden Vereinbarungen getroffen, mit denen beide Parteien<br />

einverstanden waren. Das Schreiben an die Citibank mit den getroffenen Vereinbarungen<br />

füge ich diesem Schreiben bei. Diese Vereinbarungen wurden seitens der Citibank nicht<br />

eingehalten.<br />

Wir bitten Sie daher um Prüfung dieser Angelegenheiten.<br />

Wir bitten um eine Klärung<br />

der Ursprungsforderung aus 1999<br />

sowie um eine rechtliche Überprüfung der Einbehaltung des Einkommens, welches pfändungsfrei<br />

war – ohne die Betroffene über diese Handlungen zu informieren.<br />

Für Fragen und ggf. noch fehlende Nachweise stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Auf<br />

dem Meere 41, 21335 Lüneburg; Tel.: 04131 – 409 00 11 (Mo. 18 - 19:30 Uhr)<br />

In Erwartung Ihrer baldigen Rückantwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.<br />

i. A.<br />

Kristine Langhorst<br />

AWO Jugend- und Sozialberatung<br />

Anlage: (wird in der vorliegenden Arbeit nicht abgedruckt):<br />

Kopie des letzten Schreibens an di e Citibank.<br />

303


Anhang<br />

7.1.9 Telefonvermerk 1: Telefonat Citibank vom 18.02.2009<br />

Ansprechpartnerin der Citibank bezüglich Frau X:<br />

Frau W<br />

Tel.: 0211 – ## ## ## ##<br />

Telefonat am 18.02.2009 gegen 16:30 Uhr mit Frau W der Citibank. Sie war sehr freundlich<br />

und ist ebenfalls an einer schnellen Problemlösung interessiert.<br />

1. sie erklärte mir, dass die Citibank selbst nicht den gesamten Lohn von Frau X einbehalten<br />

konnte. Der Arbeitgeber hätte der Citibank den Betrag überwiesen bzw. übertragen,<br />

wenn also zu viel Lohn einbehalten wurde, sollte das durch Belege nachgewiesen<br />

werden. Die Citibank wäre dann ggf. sogar bereit Rückzahlungen vorzunehmen.<br />

Diesbezüglich müsste man die Abrechnung ansehen und prüfen und ggf. noch einmal<br />

Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen.<br />

2. Bezüglich der enormen Schulden, die angefallen sind.<br />

Die Citibank möchte gerne folgende Unterlagen von Frau X zugeschickt bekommen:<br />

a. Aktuelle Einkommensnachweise<br />

b. Monatlich anfallende Kostenaufschlüsselung um daraus ein Vergleichsangebot bzw.<br />

eine Forderungsfestschreibung zu entwickeln.<br />

Frau W sagte mir, dass die Citibank die Zinsforderung einstellen und eine Forderungsfestschreibung<br />

aufsetzen wird, damit Frau X die Möglichkeit erhält gegen die Schulden<br />

anzukommen.<br />

Nachdem die oben angegebenen Unterlagen bei der Citibank eingegangen sind, werden<br />

sie den Betrag der Forderungsfestschreibung errechnen und uns bzw. Frau X mitteilen.<br />

Frau W teilte mir mit, dass sie eine monatliche Ratenzahlung von ca. 50 Euro für möglich<br />

hält, sofern dieses Frau X möglich ist.<br />

Sobald Frau X der Ratenzahlung jedoch nicht nachkommen sollte/kann bzw. einen Monat<br />

aussetzt, würde die Gesamtforderung wieder zum Tragen kommen und das „Angebot“<br />

der Forderungsfestschreibung würde nichtig werden.<br />

K. Langhorst<br />

304


7.1.10 Schriftsatz 9: Übersendung von Unterlagen an die Citibank<br />

Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA<br />

Verfahrensabteilung/Recht<br />

Frau W/AH<br />

Kasenstraße 10<br />

40213 Düsseldorf<br />

Anhang<br />

Zuständig:<br />

Kristine Langhorst<br />

1.7.12.M-O-04-###04131 – 409 00 11 27.04.2009<br />

Übersendung von fehlenden Unterlagen/Angaben<br />

Bezug: unser Telefonat vom 18.02.2009<br />

Kundennr.: ##########/Kontonr.: ##########/ZV-Nr.: ##########<br />

Sehr geehrte Frau W,<br />

Bezug nehmend auf unser Telefonat am 18.02.2009 möchte ich Ihnen hiermit die geforderten<br />

Angaben übersenden, die Sie für die Vergleichsangebotserrechnung für Frau X<br />

benötigen.<br />

Sie sagten mir, dass Sie zum Einen die aktuellen Einkommensnachweise benötigen, diese<br />

liegen diesem Schreiben bei, und zum Anderen eine Aufl istung der monatlich anfallenden<br />

Kosten von Frau X:<br />

Telefonkosten ca. 30 Euro<br />

Miete<br />

(diese Angabe wird sich in den nächsten Monaten ändern, da Frau X aufgrund eines<br />

Zwangsauszugs ihre Wohnung wechseln muss, d. h., es werden in den nächsten Monaten<br />

noch zusätzliche Umzugs- und Renovierungskosten auftreten) ca. 390 Euro<br />

Lebensmittel/Medikamente ca. 360 Euro<br />

Strom ca. 20 Euro<br />

Lebensversicherung ca. 40 Euro<br />

Rundfunk ca. 55 Euro<br />

Heizkosten ca. 60 Euro<br />

Bekleidungskosten ca. 30 Euro<br />

monatlich anfallende Kosten 985 Euro<br />

Frau X Rente pro Monat 999,25 Euro<br />

305


Anhang<br />

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass dieses Schreiben lediglich eine Aufforderung<br />

ist, uns ein Angebot zukommen zu lassen und keine Zusage unsererseits darstellen<br />

soll.<br />

Bitte übersenden Sie uns zudem alle Kontoauszüge für das Konto ########## von Frau<br />

X aus den Jahren 2004 - 2009.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

i.A.<br />

Kristine Langhorst<br />

(AWO Jugend- und Sozia lberatung)<br />

306


7.1.11 Telefonvermerk 2: Telefonate Citibank vom 14.05.2009<br />

Telefonate am 14.05.2009<br />

Anhang<br />

Mit Frau X<br />

Ich informierte sie über die beiden Schreiben der Citibank und besprach das weitere<br />

Vorgehen. Sie willigte ein, dass ich mit Frau W einen geringeren Betrag versuche auszuhandeln.<br />

Mit Frau W der Citibank<br />

Ich bedankte mich für die Schreiben und erklärte ihr, dass es Frau X nicht möglich sei,<br />

einen so hohen Betrag (2500,00 Euro) auf einmal aufzubringen und bot ihr einen Betrag<br />

von 400 Euro an. Leider darf Frau W dieses nicht entscheiden und forderte dieses<br />

Angebot freundlich schriftlich an. Sie sagte mir zudem, dass es aufgrund des geringen<br />

Betrages dann wohl eher auf eine Ratenzahlung hinauslaufen würde. Dabei würde der<br />

Betrag etwas höher werden und ein Ratenbetrag festgelegt werden.<br />

Sie versicherte mir, nachdem ich ihr erklärte, dass es sein könnte, dass es Frau X einen<br />

Monat schwer werden könnte, die Rate fristgerecht zu zahlen, dass dieses kein Problem<br />

darstelle, wenn sie rechtzeitig mit der Citibank Kontakt aufnimmt.<br />

Wir verabredeten, dass ich bis zum 31.05. ein Schreiben mit unseren Angeboten aufsetze<br />

und ihnen zuschicke und sie uns dann ein Angebot zurücksende. Die Frist aus dem Brief<br />

vom 07.05.2009 wäre damit eingehalten und es würde daher zu keinerlei Problemen<br />

kommen. Die Telefonnotiz wollte sie zudem in die Akte legen.<br />

Mit Frau X<br />

Ich beschrieb Frau X die Situation und berichtete ihr, was ich mit Frau W vereinbart<br />

habe. Zum Einen versicherte mir Frau X, dass sie 200 Euro noch auf den Betrag des<br />

Guten Nachbarn von 400-490 Euro dazugeben könnte für die Einmalzahlung. Monatlich<br />

sei sie bereit 100 Euro zu bezahlen. Ich erkundigte mich noch einmal, ob ihr das wirklich<br />

möglich ist, ohne sich zu verausgaben und sie sagte mir nur lachend, dass sie sich das<br />

alles gut überlegt habe und dass es wirklich kein Problem sei. Sie wird dabei von ihrer<br />

Tochter unterstützt.<br />

Zusammenfassung:<br />

Es wird von mir in den nächsten Tagen ein Schreiben an die Citibank aufgesetzt, in dem<br />

voraussichtlich zum Einen ein Angebot für die Einmalzahlung stehen wird (ca. 450 - 650<br />

Euro) und zum Anderen ein Angebot bzgl. der Ratenzahlung. Frau X würde 100 Euro pro<br />

Monat zahlen, da es ihr wirklich am Herzen liegt, dieses Verfahren endlich zu beenden<br />

und die Schulden abzubezahlen.<br />

K . Lan ghorst<br />

307


Anhang<br />

7.1.12 Schriftsatz 10: Angebot zur Entschuldung<br />

Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA<br />

Verfahrensabteilung/Recht<br />

Frau W/AH<br />

Kasenstraße 10<br />

40213 Düsseldorf<br />

Zuständig:<br />

Kristine Langhorst<br />

1.7.12.M-O-04-###<br />

04131 – 409 00 11 18.05.2009<br />

Angebot zur Entschuldung<br />

Bezug: unser Telefonat vom 18.02.2009<br />

Kundennr.: ##########/Kontonr.: ##########/ZV-Nr.: ##########<br />

Sehr geehrte Frau W,<br />

Bezug nehmend auf unser Telefonat am 14.05.2009 und Ihren Schreiben vom 04.05. und<br />

07.05.2009 möchte ich Ihnen hiermit unser Angebot unterbreiten:<br />

Frau X ist es aufgrund ihrer fi nanziellen Situation nicht möglich, einen Betrag von<br />

2.500,00 Euro einmalig zu zahlen. Ich könnte Ihnen zurzeit maximal einen Betrag von<br />

400,00 Euro aus caritativen Mitteln einmalig anbieten, wenn Sie dadurch auf all Ihre darüber<br />

hinausgehenden Ansprüche gegenüber Frau X verzichten. Wie bereits erwähnt liegt<br />

Frau X Einkommen nur knapp über der Pfändungsfreigrenze und es ist ihr daher nicht<br />

möglich, anderen Zahlungen nachzukommen.<br />

Aufgrund meines fristgerechten Antwortschreibens bitte ich Sie daher die mitgeteilte<br />

Frist, 31. Mai 2009, neu zu berechnen und unser Angebot zu überdenken. Ich hoffe auf<br />

Ihr Entgegenkommen und verbleibe<br />

mit freundlichen Grüßen<br />

i. A.<br />

Kristine Langhorst<br />

(AWO Jugend- und Sozialberatung)<br />

308


8 Anhang II – Weitere Schriftsatzmuster<br />

8.1 Schriftsatzmuster zur Arbeit in der Sozialberatung<br />

8.1.1 Vollmacht<br />

Absender<br />

Hiermit erteile ich Herrn/Frau _______________________<br />

Anhang<br />

(als Mitarbeiter/in der)____________________________________________________<br />

eine Handlungsvollmacht in folgender Angelegenheit:<br />

Auftrag:<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

Diese Vollmacht beinhaltet auch die Einwilligung zum Austausch meiner personenbezogenen<br />

Daten, soweit dies zur Erledigung der Sache erforderlich ist.<br />

Diese Vollmacht erlischt automatisch mit Erfüllung des Auftrages bzw. im Fall meines<br />

schriftlichen Widerrufs, jedoch spätestens am ________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

309<br />

R. Krüger (Hrsg.), Sozialberatung, DOI 10.1007/978-3-531-92711-4,<br />

© VS Verlag für Sozialwissenschaften | <strong>Springer</strong> Fachmedien Wiesbaden GmbH 2011


Anhang<br />

8.1.2 Antrag<br />

Absender<br />

An die ARGE (Datum)<br />

Betreff: Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen Schwangerschaft,<br />

BG-Nr.: ...<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit beantrage ich einen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft.<br />

Wie Sie dem beiliegenden Attest meines Gynäkologen entnehmen können, werde ich<br />

mich ab dem 06.08.2009 in der 13. Schwangerschaftswoche befi nden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

___________________________________________<br />

(Ort, Datum, Unterschrift)<br />

310


8.1.3 Antrag nach § 44 SGB X<br />

Absender<br />

Anhang<br />

An die ARGE (Datum)<br />

Betreff: Antrag gem. § 44 SGB X zur Rücknahme des Verwaltungsaktes vom ...<br />

BG-Nr.: ...<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit beantrage ich<br />

die Überprüfung und Rücknahme des Verwaltungsaktes vom ... gem. § 44 SG X.<br />

Begründung:<br />

Mit Bescheid vom ... wurden mir Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von<br />

300,00 Euro für meine Wohnung in Größe von 50 qm gewährt. Dieser Betrag setzt sich<br />

zusammen aus den Kosten für die Unterkunft in Höhe von 250,00 Euro und Kosten für<br />

die Heizung in Höhe von 50,00 Euro monatlich. Bei Ihrer Entscheidung haben Sie entgegen<br />

dem geltenden Recht eine Pauschalisierung der Heizkosten auf 1,00 Euro/qm<br />

vorgenommen. Dies ist rechtswidrig, wie auch das Sozialgericht Lüneburg mit Urteil<br />

vom 13.02.2006 – S 25 AS 53/06 ER – festgestellt hat. Somit müssen die tatsächlichen<br />

Heizkosten, was in meinem Fall einem monatlichen Betrag von 60,00 Euro entsprechen<br />

würde, übernommen werden. Meiner Auffassung nach ist dieser Betrag nicht als unangemessen<br />

anzusehen.<br />

Daher beantrage ich die Überprüfung und Rücknahme des oben benannten Bescheides<br />

sowie die Neufestsetzung der zu zahlenden Heizkosten auf monatlich 60,00 Euro für den<br />

gesamten Zeitraum.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

_________________________________________<br />

(Ort, Datum, Unterschrift)<br />

311


Anhang<br />

8.1.4 Widerspruch<br />

Absender<br />

An die ARGE (Datum)<br />

Betreff: Widerspruch gegen den Verwaltungsakt vom …<br />

BG-Nr.: ...<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit lege ich gegen den Verwaltungsakt vom ... frist- und formgerecht<br />

Widerspruch<br />

ein.<br />

Begründung:<br />

Mit Verwaltungsakt vom ... haben Sie bei den Kosten der Unterkunft und Heizung einen<br />

monatlichen Betrag in Höhe von 300,00 Euro für meine Wohnung in Größe von<br />

50 qm berücksichtigt. Dabei entfallen 250,00 Euro auf die Kosten der Unterkunft, die<br />

Heizkosten haben Sie pauschal mit 1,00 Euro/qm auf 50,00 Euro monatlich festgesetzt.<br />

Eine Pauschalisierung ist jedoch rechtswidrig. Meine tatsächlichen Heizkostenvorauszahlungen<br />

betragen monatlich 60,00 Euro, was kaum als unangemessen hoch angesehen<br />

werden kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

______________________________________<br />

(Ort, Datum, Unterschrift)<br />

312


8.1.5 Einstweilige Anordnung<br />

Absender<br />

Anhang<br />

An das Sozialgericht (Datum)<br />

Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung<br />

der Frau/des Herrn (Name, Vorname, Beruf)<br />

wohnhaft<br />

gegen<br />

die ARGE<br />

(Anschrift)<br />

vertreten durch<br />

Ich beantrage<br />

- Antragstellerin -<br />

- Antragsgegnerin -<br />

die Antragsgegnerin im Rahmen der einstweiligen Anordnung zu verpfl ichten, Leistungen<br />

zur Grundsicherung des Lebensunterhalts zu zahlen.<br />

Begründung:<br />

Ich bewohne mit meinem 3-jährigen Kind eine Wohnung in der... .<br />

Am habe ich ... einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts<br />

bei der ARGE ... gestellt. Bisher ist über diesen Antrag nicht entschieden worden. Eine<br />

Vorschussleistung habe ich auch auf Antrag nicht erhalten.<br />

Eilbedürftigkeit ist gegeben, da ich über keinerlei fi nanziellen Mittel mehr verfüge, um<br />

den Lebensbedarf von meinem Kind und mir zu decken.<br />

________________________________________<br />

(Ort, Datum, Unterschrift)<br />

313


Anhang<br />

8.1.6 Klage<br />

Absender<br />

An das Sozialgericht (Datum)<br />

Klage<br />

der Frau/des Herrn (Name, Vorname, Beruf)<br />

wohnhaft ....<br />

gegen<br />

die ARGE...,<br />

(Anschrift)<br />

vertreten durch....<br />

wegen: Kosten der Unterkunft und Heizung<br />

Hiermit erhebe ich Klage und beantrage wie folgt zu erkennen:<br />

314<br />

- Kläger/in -<br />

- Beklagte/r -<br />

1. Der Verwaltungsakt vom ... in Gestalt des Widerspruch sbescheides vom ..., BG-Nr. ...,<br />

wird dahingehend abgeändert, als dass tatsächliche Heizkosten in Höhe von monatlich<br />

60,00 Euro berücksichtigt werden.<br />

2. Die Beklagte wird verpfl ichtet an die Klägerin/den Kläger einen Betrag in Höhe von ...<br />

Euro zu leisten.<br />

Begründung:<br />

I.<br />

Ich bewohne allein eine Wohnung in Größe von 50 qm in der ... und beziehe seit dem ...<br />

Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts durch die Beklagte.<br />

Mit Bescheid vom ... wurden mir Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von<br />

300,00 Euro monatlich bewilligt. Diese setzen sich zusammen aus 250,00 Euro für die<br />

Unterkunft und 50,00 Euro für die Heizkosten.<br />

Beweis: Bescheid vom ... in Kopie


Anhang<br />

- Anlage K 1 -<br />

Gegen diesen Bescheid habe ich mit Schreiben vom ... Widerspruch eingelegt. Auf die<br />

Begründung im Widerspruch wird verwiesen.<br />

Beweis: Widerspruch vom ... in Kopie<br />

- Anlage K 2 -<br />

Daraufhin erließ die Beklagte einen Verwaltungsakt in Form des Widerspruchsbescheides<br />

vom ... .<br />

Beweis: Widerspruchsbescheid vom ... in Kopie<br />

- Anlage K 3 -<br />

Darin teilte die Beklagte mit, dass die tatsächlichen Kosten für die Heizung unangemessen<br />

hoch wären und mir nur Heizkosten in Höhe von 1,00 Euro/qm zustehen würden.<br />

Diese Auffassung wird durch die Klägerin nicht geteilt. Meine tatsächliche monatliche<br />

Heizkostenvorauszahlung beträgt 60,00 Euro, was einen Quadratmeterpreis von 1,20<br />

Euro ausmacht. Dies kann nicht als unangemessen hoch angesehen werden.<br />

II.<br />

Der im Klagantrag 2 geforderte Betrag setzt sich zusammen aus der durch die Beklagte<br />

nicht übernommenen monatlichen Differenz in Höhe von 10,00 Euro für die vergangenen<br />

vier Monate des Bewilligungszeitraumes.<br />

Klage ist mithin geboten.<br />

Einfache Abschrift anbei.<br />

________________________________________<br />

(Ort, Datum, Unterschrift)<br />

Anlagen:<br />

Bescheid vom ... (Anlage K 1)<br />

Widerspruch vom ... (Anlage K 2)<br />

Widerspruchsbescheid vom ... (Anlage K 3)<br />

315


Anhang<br />

8.1.7 Untätigkeitsklage<br />

Absender<br />

An das Sozialgericht (Datum)<br />

Klage<br />

der Frau/des Herrn (Name, Vorname, Beruf)<br />

wohnhaft ....<br />

gegen<br />

die ARGE...,<br />

(Anschrift)<br />

vertreten durch....<br />

wegen: Untätigkeit<br />

Hiermit erhebe ich Klage und werde beantragen:<br />

316<br />

- Kläger/in -<br />

- Beklagte/r -<br />

1. Der Verwaltungsakt vom ... wird dahingehend abgeändert, als dass tatsächliche Heizkosten<br />

in Höhe von monatlich 60,00 Euro gewährt werden.<br />

2. Die Beklagte wird verpfl ichtet, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von ... für die<br />

Monate ... zu zahlen.<br />

Begründung:<br />

I.<br />

Ich bewohne allein eine Wohnung in Größe von 50 qm in der ... und beziehe seit dem ...<br />

Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts durch die Beklagte.<br />

Mit Bescheid vom ... wurden mir Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von<br />

300,00 Euro monatlich bewilligt. Diese setzen sich zusammen aus 250,00 Euro für die<br />

Unterkunft und 50,00 Euro für die Heizkosten.<br />

Beweis: Bescheid vom ... in Kopie<br />

- Anlage K 1 -<br />

Gegen diesen Bescheid habe ich mit Schreiben vom ... Widerspruch eingelegt. Auf die<br />

Begründung im Widerspruch wird verwiesen.<br />

Beweis: Widerspruch vom ... in Kopie


Anhang<br />

- Anlage K 2 -<br />

Der Widerspruch wurde mithin schon vor über 3 Monaten eingelegt, bisher ist durch die<br />

Beklagte jedoch noch kein Widerspruchsbescheid ergangen.<br />

Untätigkeitsklage ist daher geboten.<br />

II.<br />

Der im Klagantrag 2 geforderte Betrag setzt sich zusammen aus der durch die Beklagte<br />

nicht übernommenen monatlichen Differenz in Höhe von 10,00 Euro für die vergangenen<br />

vier Monate des Bewilligungszeitraumes.<br />

Einfach Abschrift anbei.<br />

______________________________________<br />

(Ort, Datum, Unterschrift)<br />

Anlagen:<br />

Bescheid vom ...(Anlage K 1)<br />

Widerspruch vom ... (Anlage K 2)<br />

317


Anhang<br />

8.1.8 Pfändungsschutzantrag gem. § 850l ZPO<br />

Absender<br />

An das<br />

Amtsgericht:<br />

- Vollstreckungsgericht -<br />

Antrag auf Freigabe des unpfändbaren Betrages gem. § 850l ZPO<br />

Geschäftsnummer:<br />

(Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

318<br />

(Datum)<br />

meinem Kreditinstitut liegt ein von meinem Gläubiger erwirkter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />

vor.<br />

Ich beantrage hiermit,<br />

1. die vorläufi ge Pfändung meines Kontos insoweit aufzuheben, als dass es sich um unpfändbares<br />

Einkommen handelt,<br />

2. die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen.<br />

Begründung:<br />

Ich beziehe Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für mich und meine Familie<br />

in Höhe von ... Euro. Ich bin gegenüber ... Personen unterhaltsverpfl ichtet und benötige<br />

daher den pfändungsfreien Betrag zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes<br />

für mich und meine Familie.<br />

Wenn es sich nicht um Sozialleistungen, sondern um pfändungsfreien Betrag aus Arbeitseinkommen<br />

handelt:<br />

Im Übrigen beantrage ich,<br />

dass der pfändungsfreie Betrag der künftigen Monatsgehälter für pfandfrei erklärt wird.<br />

Sofern möglich, bitte ich Sie zudem um telefonische Unterrichtung des Kreditinstitutes<br />

(Telefonnummer des Ansprechpartners) über die Höhe des monatlichen Freibetrages.)


Anhang<br />

Zur Glaubhaftmachung meiner Angaben sende ich Ihnen anbei Nachweise über meine<br />

Einkommensverhältnisse bzw. die meiner Familie.<br />

Meine Bankverbindung lautet:<br />

(Name der Bank)<br />

(Kontonummer)<br />

(BLZ)<br />

Es handelt sich hierbei nicht um ein Pfändungsschutzkonto .<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

____________________________________<br />

(Ort, Datum, Unterschrift)<br />

Anlage:<br />

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />

Einkommensnachweis<br />

Nachweis über die notwendigen Ausgaben<br />

319


Anhang<br />

8.1.9 Pfändungsschutzantrag gem. § 833a ZPO<br />

Absender<br />

An das<br />

Amtsgericht:<br />

- Vollstreckungsgericht -<br />

Antrag auf Pfändungsschutz<br />

des unpfändbaren Betrages gem. § 833a ZPO<br />

Geschäftsnummer:<br />

(Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

320<br />

(Datum)<br />

meinem Kreditinstitut liegt ein von meinem Gläubiger erwirkter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />

vor.<br />

Ich beantrage hiermit,<br />

1. die vorläufi ge Pfändung meines Kontos insoweit aufzuheben, als dass es sich um unpfändbares<br />

Einkommen handelt,<br />

2. festzustellen, dass das Guthaben auf meinem Konto für die nächsten zwölf Monate ab<br />

Antragsstellung nicht der Pfändung unterworfen wird.<br />

Begründung:<br />

Ich beziehe seit einem Jahr Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für mich<br />

und meine Familie in Höhe von ... Euro. Ich bin gegenüber ... Personen unterhaltsverpfl<br />

ichtet und benötige daher den pfändungsfreien Betrag zur Sicherstellung des notwendigen<br />

Lebensunterhaltes für mich und meine Familie.<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich glaubhaft versichern, dass sich innerhalb der<br />

nächsten zwölf Monate an meiner Einkommenssituation nichts verändern wird und ich<br />

weiterhin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen<br />

werde, welche unter unpfändbare Bezüge fallen.<br />

Zum Beweis meiner Angaben sende ich Ihnen anbei Nachweise über meine Einkommensverhältnisse<br />

bzw. die meiner Familie.


Meine Bankverbindung lautet:<br />

(Name der Bank)<br />

(Kontonummer)<br />

(BLZ)<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

_______________________________________<br />

(Ort, Datum, Unterschrift)<br />

Anlage:<br />

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />

Einkommensnachweis<br />

Nachweis über die notwendigen Ausgaben<br />

Anhang<br />

321


Sachregister<br />

A<br />

Agenda 2010 32, 47<br />

Analytische Fallbeschreibung 218<br />

Aufbau 224<br />

Herleitung 219<br />

Informationsquelle 221<br />

Typen 220<br />

Verallgemeinerbarkeit 227<br />

Antrag nach § 44 SGB X 187, 311<br />

Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und<br />

Grundsicherung (ARGE) 42,<br />

58, 181, 247<br />

Arbeitslosengeld I 35, 38, 104<br />

Arbeitslosengeld II 35, 37, 84, 141,<br />

142, 296<br />

Armut 13, 14, 19, 21, 25, 31, 47,<br />

54, 231<br />

absolute 14<br />

Armutsbekämpfung 36, 163<br />

bekämpfte 18<br />

Bildungsarmut 18, 44<br />

Einkommensarmut 16, 21, 35,<br />

53<br />

Folgen 19, 20, 22, 40, 47<br />

relative 15<br />

Ursachen 20, 22<br />

B<br />

BaFin 240, 301<br />

Bedarfsgemeinschaft 17, 38, 59, 85,<br />

87, 124, 158, 232, 254, 280,<br />

297<br />

Berufsausbildungsbeihilfe 104, 107<br />

Betreuungsgericht 159<br />

Betriebskostenabrechnung 177, 178,<br />

257, 267<br />

D<br />

Datenschutz 56, 76, 82, 233<br />

bei freien Trägern 79<br />

bei öffentlichen Trägern 76<br />

Dienstaufsichtsbeschwerde 290, 299<br />

Drogenberatung 50, 63<br />

E<br />

eidesstattliche Versicherung 175,<br />

176, 196<br />

Eingliederungshilfe 92, 152<br />

Einkommen 15, 16, 76, 84, 89, 99,<br />

110, 118, 120, 140, 152, 194,<br />

197, 236, 282, 302<br />

Einmaliger Bedarf 95, 117<br />

Einmalleistung 101<br />

Einsatz des Einkommens 38, 86,<br />

101, 111, 118, 120, 155<br />

Einsatz des Vermögens 111, 118,<br />

122, 155<br />

einstweilige Anordnung 162, 313<br />

einstweiliges Anordnungsverfahren<br />

191, 193<br />

einstweilige Verfügung (Zivilprozess)<br />

201<br />

Erziehungsbeistandsschaft 149<br />

Erziehungsberatung 44, 48, 58, 147<br />

322<br />

R. Krüger (Hrsg.), Sozialberatung, DOI 10.1007/978-3-531-92711-4,<br />

© VS Verlag für Sozialwissenschaften | <strong>Springer</strong> Fachmedien Wiesbaden GmbH 2011


F<br />

Fallanalysen 218, 234<br />

fristlose Kündigung (Wohnung)<br />

166, 263, 277<br />

G<br />

Gesetzliche Betreuung 159<br />

Aufhebung der Betreuung 164<br />

Betreuerwechsel 164<br />

Formen der Betreuung 162<br />

Verfahrensrecht 161<br />

Gesprächsführung 210<br />

direktive 210<br />

Gesprächsform 216<br />

Gesprächsverlauf 223<br />

Gesprächsverlauf 211<br />

Informationserschließung 214<br />

nicht-direktiv 210<br />

nicht-direktiv 208, 224<br />

H<br />

Haushaltsvorstand 113, 143<br />

Heizkosten 94, 117, 181, 182, 253,<br />

295, 311<br />

Heizkostenabrechnung 296<br />

Heizkostenverordnung 180<br />

Hilfebedürftigkeit 86, 90, 101, 126<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt 111,<br />

118, 123, 141, 157, 188<br />

Hilfe zur Überwindung besonderer<br />

sozialer Schwierigkeiten 153<br />

K<br />

kalte Nebenkosten 177<br />

Kindergeld 138, 139, 140, 175, 288<br />

Kosten der Heizung 95, 117<br />

Kosten der Unterkunft 90, 94, 116,<br />

156, 182, 248, 254, 288, 311<br />

Sachregister<br />

L<br />

Leistungen für Unterkunft und Heizung<br />

84, 98<br />

M<br />

Mahnbescheid 171, 194, 260<br />

Mahnverfahren 194, 262<br />

Mehrbedarf 92, 111, 114, 115<br />

Mehrbedarfe 93, 113, 116<br />

Methodisches Handeln 206<br />

Mietnebenkosten 94, 181<br />

Mietschulden 98, 118, 166<br />

Mietvertrag 94, 142, 252<br />

N<br />

Netzwerk 209<br />

P<br />

Parteilichkeit 203<br />

Personenbezogene soziale<br />

Dienstleis tungen 146<br />

Pfändung 41, 173, 196, 236, 239,<br />

320<br />

Pfändungsschutzkonto 175, 319<br />

Pfl egeversicherung 59, 119, 125,<br />

154, 188<br />

Kurzzeitpfl ege 132<br />

Leistungen 128<br />

Leistungsberechtigte 125<br />

Pfl egegeld 129<br />

Pfl egehilfsmittel 130<br />

teilstationäre Leistungen 134<br />

Verhinderungspfl ege 131<br />

vollstationäre Leistungen 135<br />

P-Konto 201<br />

Prekariat 26<br />

Prozesskostenhilfe 198, 267<br />

psychosoziale Beratung 52, 62, 155<br />

323


Sachregister<br />

R<br />

Rechtsdienstleistung 71<br />

Rechtsdienstleistungsgesetz 71<br />

Regelsätze 33, 113<br />

Restschuldbefreiung 169<br />

S<br />

Schuldnerberatung 48, 50, 61, 62,<br />

68, 155, 168<br />

Sozialberatung 13, 14, 20<br />

Armut und Sozialberatung 41<br />

Aufgaben und Ziele 52<br />

Defi ntion 47<br />

Finanzierung 66<br />

notwendige Kompetenzen 56<br />

Organisationsformen 57<br />

Soziale Gruppenarbeit 147, 148<br />

Sozialgericht 72, 184, 188, 248,<br />

255, 290<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

150<br />

Stundung 167, 238<br />

Suchtberatung 146, 155<br />

U<br />

Umzugskosten 97, 117<br />

Untätigkeitsklage 190<br />

324<br />

V<br />

Verbraucherinsolvenz 169<br />

Vermögen 38, 84, 89, 99, 100, 120,<br />

152, 173, 263<br />

Verwaltungsakt 68, 95, 184, 251,<br />

281<br />

Verwaltungsgericht 191<br />

Verwaltungsverfahren 184, 289<br />

Verzug 166, 171<br />

Vollstreckungsbescheid 172, 194,<br />

196, 200, 262<br />

W<br />

Widerspruch 172, 184, 195, 251,<br />

262, 281, 292, 314, 315<br />

Widerspruchsverfahren 186<br />

Wohngeld 36, 58, 141, 142, 144,<br />

175<br />

Z<br />

Zivilprozess 194, 271<br />

Zwangsvollstreckung 171, 201, 262,<br />

318<br />

Zwangsvollstreckungsverfahren<br />

173, 197


Die Autorinnen und Autoren<br />

Krüger, Rolf, geb. 1948, Sozialoberamtsrat, Lehrender Sozialarbeiter an der<br />

Leuphana Universität Lüneburg; langjähriger Studiendekan bzw. Studiengangsleiter<br />

des Diplomstudiengangs (FH) Sozialarbeit/Sozialpädagogik und des BA<br />

Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik; ehrenamtlich tätig in Vorständen<br />

freier Träger der Jugendhilfe; Lehr- und Forschungsgebiete u. a.: rechtliche und<br />

institutionelle Rahmenbedingungen der Arbeitsfelder der Sozialarbeit, Organisation<br />

und Finanzierung der Sozialarbeit sowie Kommunale Jugend- und Sozialpolitik<br />

Langhorst, Kristine, geb. 1981, nach Fachabitur Ausbildung zur technischen<br />

Assistentin für Informatik und zur staatl. geprüften Informatikerin. Berufstätigkeit<br />

als Informatikerin, Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik; Auslandsaufenthalt<br />

mit Tätigkeit in der Sozialarbeit in Australien<br />

Oertel, Katja, geb. 1987, nach Abitur Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />

(BA), derzeit Tätigkeit im ASD eines Kommunalen Jugendamtes<br />

Paterowicz, Mandy, geb. 1986, nach Abitur verschiedene Praktika, Studium<br />

der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (BA), Sozialarbeiterin in den ambulanten<br />

Diensten der Justiz<br />

Rönck, Tina, geb. 1986, nach Realschulabschluss Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten,<br />

danach Arbeit in diesem Beruf. Studium der Sozialarbeit/<br />

Sozialpädagogik (BA). Sozialarbeiterin im ASD eines Kommunalen Jugendamtes<br />

Schwill, Meike, geb. 1985, nach Abitur verschiedene Praktika im sozialen Bereich,<br />

Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (BA), Sozialarbeiterin im ASD<br />

eines Großstadtjugendamtes<br />

Zimmermann, Gerhard, geb. 1947, Sozialoberamtsrat, Lehrender Sozialarbeiter<br />

an der Leuphana Universität Lüneburg, vorher arbeitete er in der praktischen<br />

Jugendhilfe; ehrenamtliches Engagement in Vorständen freier Träger der<br />

Jugendhilfe; Lehrgebiete: Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung sowie Sozialarbeit<br />

im Sozialisationsbereich<br />

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R. Krüger (Hrsg.), Sozialberatung, DOI 10.1007/978-3-531-92711-4,<br />

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