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7 Anhang I – Schriftsatzmuster aus den<br />
Fallanalysen<br />
7.1 Muster von Schriftsätzen und Telefonvermerke n<br />
7.1.1 Schriftsatz 1: Widerspruch Verwaltungsakt<br />
Frau P Lüneburg, den 17.09.2008<br />
Musterstraße 99<br />
21999 Lüneburg<br />
ARGE Landkreis Lüneburg<br />
Horst-Nickel-Str. 4<br />
21337 Lüneburg<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
gegen den Verwaltungsakt vom 04.09.2008, Nr.-BG: XXXXXXXXX erhebe ich<br />
Widerspruch.<br />
Meine Begründung wird in den nächsten Tagen folgen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Frau P<br />
292<br />
R. Krüger (Hrsg.), Sozialberatung, DOI 10.1007/978-3-531-92711-4,<br />
© VS Verlag für Sozialwissenschaften | <strong>Springer</strong> Fachmedien Wiesbaden GmbH 2011
7.1.2 Schriftsatz 2: Ergänzung zu Widerspruch Verwaltungsakt<br />
Anhang<br />
Frau P Lüneburg, den 29.09.2009<br />
Musterstraße 99<br />
21999 Lüneburg<br />
ARGE Landkreis Lüneburg<br />
Horst-Nickel-Str. 4<br />
21337 Lüneburg<br />
Ergänzung zu meinem Widerspruch vom 17.09.2008<br />
Nummer BG: XXXXXXXXXX<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
am 17.09.2008 habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt gegen Ihren Verwaltungsakt<br />
vom 04.09.2008.<br />
Die von Ihnen vorgenommene Berechnung meiner Heiz- und Nebenkosten sowie Ihre<br />
Aussage, dass mir keine Leistungen nachgezahlt werden können, sind für mich nicht<br />
nachvollziehbar. Bitte erläutern Sie mir diese.<br />
Gemäß § 35 Abs. 1 SGB X ist ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich<br />
oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt mit einer Begründung zu versehen. In der<br />
Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die<br />
die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen<br />
muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei<br />
der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.<br />
Sobald eine entsprechend nachvollziehbare Berechnung vorliegt, werde ich meinen Widerspruch<br />
weiter begründen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Frau P<br />
293
Anhang<br />
7.1.3 Schriftssatz 3: Nebenkostennachzahlung Vermieter<br />
Frau P Lüneburg, den 30.10.08<br />
Musterstraße 99<br />
21999 Lüneburg<br />
Hans-Hermann Vermietermann<br />
Haus- und Grundstücksverwaltung<br />
Vermieterstraße<br />
21999 Lüneburg<br />
Bezug nehmend auf ihr Schreiben vom 15.09.2008<br />
Sehr geehrter Herr Vermietermann,<br />
zu Ihrem Schreiben vom 15.09.2008 teile ich Ihnen Folgendes mit:<br />
1. Ihre Forderung bezieht sich nicht auf eine Mietzahlung, sondern auf eine von Ihnen<br />
geforderte Nebenkostenzahlung.<br />
2. Ihrer Nebenkostenabrechnung wird widersprochen.<br />
a. Die Umlageausfallwagnis, die Sie in Ihrer Rechnung geltend machen, wird nicht<br />
anerkannt. Diese wäre nur dann zulässig, wenn die Wohnung eine staatlich geförderte<br />
Sozialwohnung wäre. Ein entsprechender Nachweis wurde bisher nicht erbracht.<br />
b. Die Aufstellung Heiz- und Warmwasserabrechnung ist für mich nicht nachvollziehbar.<br />
Die Aufteilung in Grundkosten Warmwasser bezogen auf Quadratmeter ergibt<br />
sich nicht aus § 9 der Heizkostenverordnung. Diese Aufteilungsberechnung ist nicht<br />
sachgerecht.<br />
c. Sonstige Nebenkosten wie zum Beispiel die Müllgebühren können nicht auf die<br />
Wohnfl äche umgelegt werden. Dies ist ebenfalls nicht sachgerecht.<br />
Werden Sie nicht zeitnah auf mein Schreiben eingehen, werde ich die Nebenkostenzahlung<br />
bis auf weiteres einstellen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Frau P<br />
294
7.1.4 Schriftsatz 4: Widerspruch Heizkosten<br />
Anhang<br />
Frau P Lüneburg, den 30.10.2008<br />
Musterstraße 99<br />
21999 Lüneburg<br />
ARGE Landkreis Lüneburg<br />
Horst-Nickel-Str. 4<br />
21337 Lüneburg<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
gegen den Verwaltungsakt vom 15.10.2008, Nr.-BG: XXXXXXXXX erhebe ich Widerspruch.<br />
Ich beantrage die Rücknahme Ihrer Forderung einer angeblichen Überzahlung der Heizkosten<br />
von 99,07 Euro.<br />
Begründung:<br />
Betriebskosten sowie Heizkosten sind laufende Kosten und können von mir als Mieter<br />
nur in geringem Maße beeinfl usst oder gesenkt werden. Sie sind gemäß § 22 SGB II in<br />
vollem Umfang zu übernehmen.<br />
Es erscheint mir widersprüchlich, zum einen meine Betriebskosten nicht in vollem Umfang<br />
zu übernehmen und zum anderen angebliche Überzahlungen der Heizkosten zurückzufordern.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Frau P<br />
295
Anhang<br />
7.1.5 Schriftsatz 5: Klage Sozialgericht<br />
Frau P Lüneburg, den 30.10.2008<br />
Musterstraße 99<br />
21999 Lüneburg<br />
An das<br />
Sozialgericht Lüneburg<br />
Lessingstraße 1<br />
21335 Lüneburg<br />
Ich erhebe<br />
Klage<br />
gegen die Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lüneburg,<br />
Horst-Nickel-Straße 4, 21337 Lüneburg,<br />
wegen Nichtgewährung der gesamten Übernahme meiner Betriebskostenschulden<br />
und stelle den folgenden Antrag:<br />
Die Arge wird verpfl ichtet, die Betriebskostenschulden von 518,18 Euro in vollem Umfang<br />
zu übernehmen.<br />
Begründung:<br />
Seit dem 01.07.2005 erhalten meine Kinder und ich Arbeitslosengeld II /Sozialgeld als<br />
Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Bestimmungen des SGB II.<br />
Ich lebe mit meinen Kindern in einer 94,46 qm großen Wohnung in der Stadt Lüneburg.<br />
Meine Mietkosten betrugen in dem streitbefangenen Zeitraum 705 Euro (Kaltmiete). Dabei<br />
handelt es sich um 525 Euro Mietkosten und um 180 Euro Betriebskosten. Gemäß §<br />
22 SGB II wurden meine Kosten für Unterkunft und Heizung, abzüglich der Warmwasserkosten,<br />
für den unten aufgeführten Zeitraum übernommen (Vorauszahlungen).<br />
Am 27.08.2008 erhielt ich von meinem Vermieter eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung<br />
für den Zeitraum vom 01.03.2007 bis zum 29.02.2008, die ebenfalls eine Nachzahlungsaufforderung<br />
von 518,18 Euro enthielt.<br />
Die Übernahme der Betriebskostenschulden beantragte ich am 03.09.2008 bei der Arbeitsgemeinschaft<br />
Arbeit und Grundsicherung des Landkreises Lüneburg. Dieser Antrag<br />
wurde am 04.09.2008 durch die Arge abgelehnt, da angeblich eine Berechnung meiner<br />
Heiz- und Nebenkosten ergeben hatte, dass mir keine Leistungen nachgezahlt werden<br />
können.<br />
296
Anhang<br />
Am 17.09.2008 legte ich gegen die Ablehnung Widerspruch ein und ergänzte diesen am<br />
29.09.2008 mit einer Begründung.<br />
Über meinen Widerspruch wurde am 10.10.2008 nur teilweise positiv entschieden. Es<br />
wurde ein Betrag von 408 Euro für die Betriebs- und Heizkostenschulden für den Zeitraum<br />
vom 01.03.2007 bis 29.02.2008 gewährt.<br />
Gemäß § 22 SGB II werden die Kosten der Unterkunft und Heizung soweit angemessen<br />
in vollem Umfang übernommen. Der Abzug der Warmwasserkosten ist hierbei gerechtfertigt.<br />
In diesem Fall werden die Kosten jedoch nicht in vollem Umfang übernommen, mit der<br />
Begründung, dass in der Stadt Lüneburg 649 Euro für die Kaltmiete (ohne Heizkosten)<br />
als angemessen gelten. Aus der Berechnung gehe hervor, dass monatlich 124 Euro für<br />
Betriebskosten für unsere Bedarfsgemeinschaft angemessen seien und sich daraus ergeben<br />
würde, dass nur ein übernahmefähiger Betrag von 401 Euro bestehe. Da es sich<br />
bei Betriebskosten niemals um einen festen Betrag handelt, also um sich dauerhaft nicht<br />
verändernde Kosten, kann hier auch nicht von einem angemessenen Festbetrag ausgegangen<br />
werden. Auf die anfallenden Betriebskosten habe ich als Mieter nur sehr geringen<br />
Einfl uss. Somit kann von mir auch nicht erwartet werden, dass monatlich nicht mehr als<br />
124 Euro für Betriebskosten anfallen. Dies ist nicht sachgerecht.<br />
Bisher wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass meine Wohnung zu groß oder zu teuer<br />
ist für die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung. Also kann im Nachhinein<br />
auch nicht behauptet werden, dass die Kosten nicht angemessen sind. Die Angemessenheit<br />
von Nebenkosten kann sich nicht ausschließlich aus der Höhe der Miete oder Größe<br />
der Wohnung ergeben.<br />
Frau P<br />
Anlagen (werden in der vorliegenden Arbeit nicht abgedruckt):<br />
Betriebs- und Heizkostenabrechnung vom 27.08.2008<br />
Antrag auf Übernahme der Kosten für Betriebs- und Heizkostenschulden durch die<br />
ARGE Landkreis Lüneburg vom 03.09.2008<br />
Verwaltungsakt vom 04.09.2008 (Ablehnung des Antrags)<br />
Widerspruch vom 17.09.2008<br />
Widerspruchsbescheid vom 10.10.2008 (alles in Kopi e)<br />
297
Anhang<br />
7.1.6 Schriftsatz 6: Zahlungsaufforderung Arbeitsagentur<br />
Frau P Lüneburg, den 18.11.08<br />
Musterstraße 99<br />
21999 Lüneburg<br />
Forderungsmanagement<br />
Bundesagentur für Arbeit<br />
Regionaldirektion<br />
Niedersachsen Bremen<br />
Zahlungsaufforderung vom 15.10.2008<br />
Mein Zeichen: XXXXXXXXX<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich gegen den Verwaltungsakt der Arge des<br />
Landkreises Lüneburg vom 15.10.2008 Widerspruch eingelegt habe. Daher werde ich<br />
auch Ihrer Zahlungsaufforderung vom 15.10.2008 zunächst nicht nachkommen. Ich bitte<br />
Sie, bis auf Weiteres auf kostenpfl ichtige Mahnungen zu verzichten und die Entscheidung<br />
der Arge über den Widerspruch abzuwarten.<br />
Da ich durch Frau X von der Jugend- und Sozialberatung der AWO-Kreisverband Lüneburg/Lüchow-Dannenberg<br />
e. V. unterstützt werde, wird sie dieses Schreiben per E-mail<br />
an Sie weiterleiten. Benötigen Sie eine von mir unterschriebene Version dieser Mitteilung,<br />
bitte ich Sie dies Frau X schnellstmöglich mitzuteilen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Fra u P<br />
298
7.1.7 Schriftsatz 7: Inkassoabteilung Citibank<br />
Citibank<br />
- Inkassoabteilung -<br />
Frau E<br />
Postfach 100230<br />
47051 Duisburg<br />
Anhang<br />
Zuständig:<br />
Kristine Langhorst<br />
1.7.12.M-O-04-### 04131 – 409 00 11<br />
20.09.2008<br />
Unsere telefonische Vereinbarung vom 11.09.2008, 12.00 Uhr<br />
Kundennr.: ##########/Kontonr.: ##########/ZV-Nr.: ##########<br />
Sehr geehrte Frau E,<br />
Bezug nehmend auf das Telefonat vom 11.9.2008 wird nachstehend noch einmal schriftlich<br />
wiedergegeben, was im Beisein unserer Klientin Frau X und dem Filialleiter der<br />
Citibank in Lüneburg, Herrn N, besprochen wurde:<br />
Bis zum 30.09.2008 wollen Sie nachweisen, wann welche Forderungen gegen Frau<br />
X in welcher Art entstanden sind. Diese Nachweise wollen Sie an die AWO Jugend-<br />
und Sozialberatung, Zweigstelle Auf dem Meere 41, 21335 Lüneburg, schicken.<br />
Des Weiteren haben Sie zugesagt nachzuweisen, inwiefern Frau X eine Lohnabtretung<br />
unterschrieben hat und wie es sein kann, dass das Einkommen (Sozialleistungen,<br />
die unpfändbar sind) unserer Klientin vollkommen - und eben nicht nur über den<br />
Pfändungsfreibetrag hinaus - einbehalten wurde.<br />
Wir hingegen wollen bis zu dem o. g. Datum bzw. der vollständigen Aufl istung die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unbeteiligt lassen. Ebenso legen wir<br />
keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Filiale der Citibank in Lüneburg bzw. die<br />
Zuständigen der Inkassoabteilung ein und wenden uns auch nicht an die Presse.<br />
Sofern die ausstehende Forderung klar nachvollziehbar und unstrittig von Ihnen<br />
nachgewiesen worden wäre, hätten wir über eine neue Abzahlungsvereinbarung verhandelt<br />
bzw. ggf. mithilfe der Schuldnerberatung Antrag auf Privatinsolvenz gestellt.<br />
Innerhalb von drei Tagen kamen zwei der drei von Ihnen angekündigten Briefe, auf den<br />
letzten bzw. eine Nachricht von Ihnen warten wir bis heute.<br />
Leider ist es Ihnen nicht gelungen, die Ursprungsforderung bis zur genannten Frist hinreichend<br />
nachzuweisen. Es fehlen noch immer Informationen (Unterlagen), wie die Ursprungsforderung<br />
zustande gekommen ist.<br />
299
Anhang<br />
Demzufolge gehen wir davon aus, dass die Forderung an Frau X nicht zu Recht besteht,<br />
sodass wir uns gezwungen sehen weitere rechtliche Schritte einzuleiten.<br />
Zudem werden wir überprüfen, ob die bisherigen Zahlungen an die Citibank zurückgefordert<br />
werden können.<br />
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass Frau Xs Einkommen lediglich geringfügig<br />
über der Pfändungsfreigrenze liegt.<br />
Zur Aufklärung ziehen wir nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hinzu.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
i. A.<br />
Kristine Langhorst<br />
(AWO Jugend- und Sozialbe ratun g)<br />
300
7.1.8 Schriftsatz 8: BaFin<br />
BaFin<br />
Banken- und Versicherungsaufsicht<br />
Graurheindorfer Str. 108<br />
53117 Bonn<br />
Anhang<br />
Zuständig:<br />
Kristine Langhorst<br />
1.7.12.M-O-08-###04131 – 409 00 11 05.10.2008<br />
Beschwerde über die Citibank/Bitte um Überprüfung<br />
Kd.-Nr. bei der Citibank: ########## (Frau X, Muster Str. 1, Lüneburg)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit bitten wir Sie, die Schuldenforderung aus einem Kreditvertrag mit der Citibank<br />
gegenüber unserer Klientin Frau X zu überprüfen.<br />
In der Vergangenheit haben sowohl Frau X als auch die Mitarbeiter der AWO Jugend-<br />
und Sozialberatung in Lüneburg unzählige Versuche unternommen, die Ursprungsforderung<br />
bei der Citibank zu klären – leider vergeblich.<br />
Frau X kann nicht erklären, wie es zu dieser Summe gekommen ist. Sie erklärte weiter,<br />
dass ihre Rente eine Zeit lang komplett von der Citibank einbehalten wurde.<br />
Als ihre Rente einbehalten wurde, ging sie zu der Citibank und bat um Klärung. Seitens<br />
der Citibank wurde Frau X erklärt, sie müsse einen Zettel unterschreiben, um wieder<br />
Geld zu bekommen. Ihr wurde versichert, dass daraus für sie keine Nachteile entstehen<br />
würden; es sei nur eine Formalität. Sie wurde nicht darüber aufgeklärt, dass sie neue Kreditverträge<br />
und unnötige Versicherungsverträge unterschrieb und sogar eine sittenwidrig<br />
formulierte Lohnabtretung.<br />
Diese Aufklärungen wären allerdings notwendig gewesen, da es Frau X nicht möglich<br />
war, die kleine Schrift in diesen Verträgen zu lesen.<br />
Seit 2004 ist uns, der AWO Jugend- und Sozialberatung, bekannt, dass Frau X in fi nanzielle<br />
Not geraten ist. Daraufhin wurde die CiV-Unfallvorsorgeversicherung und die CiV-<br />
Lebensversicherung der Citibank-Partner mit unserer Hilfe gekündigt.<br />
301
Anhang<br />
Mit dem Schreiben der AWO vom 17.03.2005 wurde der Citibank mitgeteilt, dass Frau X<br />
Einkommen nur 42,00 Euro über der damaligen Pfändungsfreigrenze lag und sie bis auf<br />
Weiteres den Zahlungsverpfl ichtungen nicht nachkommen könne.<br />
Mit einem Schreiben vom 31.03.2005 teilte die Citibank mit, dass ihr Konto gekündigt<br />
werde und die Außenstände von 1622,55 Euro fortan von der Inkassoabteilung eingefordert<br />
werden würden.<br />
Am 23.5.2005 erklärten wir, die AWO Jugend- und Sozialberatung, für unsere Klientin<br />
noch einmal die Zahlungsunfähigkeit und gaben ihre Scheckkarte ab.<br />
Infolgedessen wurde in einem Schreiben der Citibank der von ihr aufgenommene Kredit<br />
in damaliger Höhe von 13.938,52 Euro sofort fällig.<br />
Frau X hat darauf reagiert, indem sie dem Bestehen der Kreditlebensversicherung widersprach<br />
und diese fristgerecht zum 01.07.2005 kündigte.<br />
Bis zum 14.04.2008 hatten sich die Schulden durch den Kredit und Verzugszinsen auf<br />
14.958,50 Euro erhöht.<br />
In einem Schreiben bat unsere Klientin am 28.04.2008 um Aufschlüsselung der Forderung<br />
und um Stundung des säumigen Betrages, mit dem Hinweis, dass ihr Einkommen<br />
unter der Pfändungsfreigrenze läge.<br />
Einen Kontoauszug schickte die Citibank am 14.05.2008.<br />
Wir nahmen darauf Bezug und sandten am 23.06.2008 erneut ein Schreiben an die Citibank<br />
mit der Bitte um Aufschlüsselung der 14.958,50 Euro und um Stundung, noch<br />
einmal mit dem Hinweis, dass sie unter der Pfändungsfreigrenze lebe.<br />
Es erfolgte ein Telefonat am 26.05.2008 mit der Inkassoabteilung, in dem von uns ein<br />
Vorschlag unterbreitet wurde; Frau X war bereit, die Außenstände in kleinen Raten abzubezahlen.<br />
Die Citibank lehnte diesen Vorschlag ab.<br />
Nun hat die Citibank gedroht, Ihre Forderung gerichtlich geltend zu machen. Frau X ist<br />
nach wie vor zahlungsunfähig und lebt von 991,00 Euro (u. a. Rente) im Monat, also<br />
knapp über der aktuellen Pfändungsfreigrenze.<br />
Es ist der Citibank nicht möglich gewesen, die Ursprungsforderung zu belegen. Seitens<br />
der Citibank wurde sogar behauptet, die Frist zur Aufbewahrungspfl icht wäre längst verronnen<br />
und die Dokumente dazu vernichtet. Diese Information entspricht nicht der Wahrheit,<br />
da die Aufbewahrungsfrist laut ihrer Telefonauskunft 10 Jahre beträgt.<br />
302
Anhang<br />
Wie kann eine Bank bzw. ein Kreditunternehmen Geld fordern, ohne den Nachweis der<br />
Ursprungsforderung zu erbringen?<br />
Es ist also nicht verwunderlich, dass bis heute keine so vielfach rechtlich angedrohten<br />
Schritte eingeleitet wurden. Des Weiteren wurde Frau X eine Zeit lang fast täglich mit<br />
Anrufen der Citibank genötigt, nun unverzüglich das Geld zu zahlen.<br />
Unserer Klientin wurde angedroht, dass ihr bei Nichtzahlung Schlimmes passieren würde.<br />
Diese Nötigungen belasten unsere Klientin emotional und körperlich so stark, dass<br />
sie sich außerstande sah, ans Telefon zu gehen, die Haustür zu öffnen oder nur nach der<br />
Post zu schauen.<br />
Seit 4 Jahren bekommt Frau X nun eine Zahlungsaufforderung nach der anderen und<br />
fordert nunmehr mit unserer Hilfe die Aufschlüsselung der Grundforderung an – ohne<br />
Erfolg.<br />
In einem persönlichen Gespräch mit dem Leiter der Citibank, Herrn N und einem Telefonat<br />
mit der Inkassoabteilung wurden Vereinbarungen getroffen, mit denen beide Parteien<br />
einverstanden waren. Das Schreiben an die Citibank mit den getroffenen Vereinbarungen<br />
füge ich diesem Schreiben bei. Diese Vereinbarungen wurden seitens der Citibank nicht<br />
eingehalten.<br />
Wir bitten Sie daher um Prüfung dieser Angelegenheiten.<br />
Wir bitten um eine Klärung<br />
der Ursprungsforderung aus 1999<br />
sowie um eine rechtliche Überprüfung der Einbehaltung des Einkommens, welches pfändungsfrei<br />
war – ohne die Betroffene über diese Handlungen zu informieren.<br />
Für Fragen und ggf. noch fehlende Nachweise stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Auf<br />
dem Meere 41, 21335 Lüneburg; Tel.: 04131 – 409 00 11 (Mo. 18 - 19:30 Uhr)<br />
In Erwartung Ihrer baldigen Rückantwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.<br />
i. A.<br />
Kristine Langhorst<br />
AWO Jugend- und Sozialberatung<br />
Anlage: (wird in der vorliegenden Arbeit nicht abgedruckt):<br />
Kopie des letzten Schreibens an di e Citibank.<br />
303
Anhang<br />
7.1.9 Telefonvermerk 1: Telefonat Citibank vom 18.02.2009<br />
Ansprechpartnerin der Citibank bezüglich Frau X:<br />
Frau W<br />
Tel.: 0211 – ## ## ## ##<br />
Telefonat am 18.02.2009 gegen 16:30 Uhr mit Frau W der Citibank. Sie war sehr freundlich<br />
und ist ebenfalls an einer schnellen Problemlösung interessiert.<br />
1. sie erklärte mir, dass die Citibank selbst nicht den gesamten Lohn von Frau X einbehalten<br />
konnte. Der Arbeitgeber hätte der Citibank den Betrag überwiesen bzw. übertragen,<br />
wenn also zu viel Lohn einbehalten wurde, sollte das durch Belege nachgewiesen<br />
werden. Die Citibank wäre dann ggf. sogar bereit Rückzahlungen vorzunehmen.<br />
Diesbezüglich müsste man die Abrechnung ansehen und prüfen und ggf. noch einmal<br />
Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen.<br />
2. Bezüglich der enormen Schulden, die angefallen sind.<br />
Die Citibank möchte gerne folgende Unterlagen von Frau X zugeschickt bekommen:<br />
a. Aktuelle Einkommensnachweise<br />
b. Monatlich anfallende Kostenaufschlüsselung um daraus ein Vergleichsangebot bzw.<br />
eine Forderungsfestschreibung zu entwickeln.<br />
Frau W sagte mir, dass die Citibank die Zinsforderung einstellen und eine Forderungsfestschreibung<br />
aufsetzen wird, damit Frau X die Möglichkeit erhält gegen die Schulden<br />
anzukommen.<br />
Nachdem die oben angegebenen Unterlagen bei der Citibank eingegangen sind, werden<br />
sie den Betrag der Forderungsfestschreibung errechnen und uns bzw. Frau X mitteilen.<br />
Frau W teilte mir mit, dass sie eine monatliche Ratenzahlung von ca. 50 Euro für möglich<br />
hält, sofern dieses Frau X möglich ist.<br />
Sobald Frau X der Ratenzahlung jedoch nicht nachkommen sollte/kann bzw. einen Monat<br />
aussetzt, würde die Gesamtforderung wieder zum Tragen kommen und das „Angebot“<br />
der Forderungsfestschreibung würde nichtig werden.<br />
K. Langhorst<br />
304
7.1.10 Schriftsatz 9: Übersendung von Unterlagen an die Citibank<br />
Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA<br />
Verfahrensabteilung/Recht<br />
Frau W/AH<br />
Kasenstraße 10<br />
40213 Düsseldorf<br />
Anhang<br />
Zuständig:<br />
Kristine Langhorst<br />
1.7.12.M-O-04-###04131 – 409 00 11 27.04.2009<br />
Übersendung von fehlenden Unterlagen/Angaben<br />
Bezug: unser Telefonat vom 18.02.2009<br />
Kundennr.: ##########/Kontonr.: ##########/ZV-Nr.: ##########<br />
Sehr geehrte Frau W,<br />
Bezug nehmend auf unser Telefonat am 18.02.2009 möchte ich Ihnen hiermit die geforderten<br />
Angaben übersenden, die Sie für die Vergleichsangebotserrechnung für Frau X<br />
benötigen.<br />
Sie sagten mir, dass Sie zum Einen die aktuellen Einkommensnachweise benötigen, diese<br />
liegen diesem Schreiben bei, und zum Anderen eine Aufl istung der monatlich anfallenden<br />
Kosten von Frau X:<br />
Telefonkosten ca. 30 Euro<br />
Miete<br />
(diese Angabe wird sich in den nächsten Monaten ändern, da Frau X aufgrund eines<br />
Zwangsauszugs ihre Wohnung wechseln muss, d. h., es werden in den nächsten Monaten<br />
noch zusätzliche Umzugs- und Renovierungskosten auftreten) ca. 390 Euro<br />
Lebensmittel/Medikamente ca. 360 Euro<br />
Strom ca. 20 Euro<br />
Lebensversicherung ca. 40 Euro<br />
Rundfunk ca. 55 Euro<br />
Heizkosten ca. 60 Euro<br />
Bekleidungskosten ca. 30 Euro<br />
monatlich anfallende Kosten 985 Euro<br />
Frau X Rente pro Monat 999,25 Euro<br />
305
Anhang<br />
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass dieses Schreiben lediglich eine Aufforderung<br />
ist, uns ein Angebot zukommen zu lassen und keine Zusage unsererseits darstellen<br />
soll.<br />
Bitte übersenden Sie uns zudem alle Kontoauszüge für das Konto ########## von Frau<br />
X aus den Jahren 2004 - 2009.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
i.A.<br />
Kristine Langhorst<br />
(AWO Jugend- und Sozia lberatung)<br />
306
7.1.11 Telefonvermerk 2: Telefonate Citibank vom 14.05.2009<br />
Telefonate am 14.05.2009<br />
Anhang<br />
Mit Frau X<br />
Ich informierte sie über die beiden Schreiben der Citibank und besprach das weitere<br />
Vorgehen. Sie willigte ein, dass ich mit Frau W einen geringeren Betrag versuche auszuhandeln.<br />
Mit Frau W der Citibank<br />
Ich bedankte mich für die Schreiben und erklärte ihr, dass es Frau X nicht möglich sei,<br />
einen so hohen Betrag (2500,00 Euro) auf einmal aufzubringen und bot ihr einen Betrag<br />
von 400 Euro an. Leider darf Frau W dieses nicht entscheiden und forderte dieses<br />
Angebot freundlich schriftlich an. Sie sagte mir zudem, dass es aufgrund des geringen<br />
Betrages dann wohl eher auf eine Ratenzahlung hinauslaufen würde. Dabei würde der<br />
Betrag etwas höher werden und ein Ratenbetrag festgelegt werden.<br />
Sie versicherte mir, nachdem ich ihr erklärte, dass es sein könnte, dass es Frau X einen<br />
Monat schwer werden könnte, die Rate fristgerecht zu zahlen, dass dieses kein Problem<br />
darstelle, wenn sie rechtzeitig mit der Citibank Kontakt aufnimmt.<br />
Wir verabredeten, dass ich bis zum 31.05. ein Schreiben mit unseren Angeboten aufsetze<br />
und ihnen zuschicke und sie uns dann ein Angebot zurücksende. Die Frist aus dem Brief<br />
vom 07.05.2009 wäre damit eingehalten und es würde daher zu keinerlei Problemen<br />
kommen. Die Telefonnotiz wollte sie zudem in die Akte legen.<br />
Mit Frau X<br />
Ich beschrieb Frau X die Situation und berichtete ihr, was ich mit Frau W vereinbart<br />
habe. Zum Einen versicherte mir Frau X, dass sie 200 Euro noch auf den Betrag des<br />
Guten Nachbarn von 400-490 Euro dazugeben könnte für die Einmalzahlung. Monatlich<br />
sei sie bereit 100 Euro zu bezahlen. Ich erkundigte mich noch einmal, ob ihr das wirklich<br />
möglich ist, ohne sich zu verausgaben und sie sagte mir nur lachend, dass sie sich das<br />
alles gut überlegt habe und dass es wirklich kein Problem sei. Sie wird dabei von ihrer<br />
Tochter unterstützt.<br />
Zusammenfassung:<br />
Es wird von mir in den nächsten Tagen ein Schreiben an die Citibank aufgesetzt, in dem<br />
voraussichtlich zum Einen ein Angebot für die Einmalzahlung stehen wird (ca. 450 - 650<br />
Euro) und zum Anderen ein Angebot bzgl. der Ratenzahlung. Frau X würde 100 Euro pro<br />
Monat zahlen, da es ihr wirklich am Herzen liegt, dieses Verfahren endlich zu beenden<br />
und die Schulden abzubezahlen.<br />
K . Lan ghorst<br />
307
Anhang<br />
7.1.12 Schriftsatz 10: Angebot zur Entschuldung<br />
Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA<br />
Verfahrensabteilung/Recht<br />
Frau W/AH<br />
Kasenstraße 10<br />
40213 Düsseldorf<br />
Zuständig:<br />
Kristine Langhorst<br />
1.7.12.M-O-04-###<br />
04131 – 409 00 11 18.05.2009<br />
Angebot zur Entschuldung<br />
Bezug: unser Telefonat vom 18.02.2009<br />
Kundennr.: ##########/Kontonr.: ##########/ZV-Nr.: ##########<br />
Sehr geehrte Frau W,<br />
Bezug nehmend auf unser Telefonat am 14.05.2009 und Ihren Schreiben vom 04.05. und<br />
07.05.2009 möchte ich Ihnen hiermit unser Angebot unterbreiten:<br />
Frau X ist es aufgrund ihrer fi nanziellen Situation nicht möglich, einen Betrag von<br />
2.500,00 Euro einmalig zu zahlen. Ich könnte Ihnen zurzeit maximal einen Betrag von<br />
400,00 Euro aus caritativen Mitteln einmalig anbieten, wenn Sie dadurch auf all Ihre darüber<br />
hinausgehenden Ansprüche gegenüber Frau X verzichten. Wie bereits erwähnt liegt<br />
Frau X Einkommen nur knapp über der Pfändungsfreigrenze und es ist ihr daher nicht<br />
möglich, anderen Zahlungen nachzukommen.<br />
Aufgrund meines fristgerechten Antwortschreibens bitte ich Sie daher die mitgeteilte<br />
Frist, 31. Mai 2009, neu zu berechnen und unser Angebot zu überdenken. Ich hoffe auf<br />
Ihr Entgegenkommen und verbleibe<br />
mit freundlichen Grüßen<br />
i. A.<br />
Kristine Langhorst<br />
(AWO Jugend- und Sozialberatung)<br />
308
8 Anhang II – Weitere Schriftsatzmuster<br />
8.1 Schriftsatzmuster zur Arbeit in der Sozialberatung<br />
8.1.1 Vollmacht<br />
Absender<br />
Hiermit erteile ich Herrn/Frau _______________________<br />
Anhang<br />
(als Mitarbeiter/in der)____________________________________________________<br />
eine Handlungsvollmacht in folgender Angelegenheit:<br />
Auftrag:<br />
______________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________<br />
Diese Vollmacht beinhaltet auch die Einwilligung zum Austausch meiner personenbezogenen<br />
Daten, soweit dies zur Erledigung der Sache erforderlich ist.<br />
Diese Vollmacht erlischt automatisch mit Erfüllung des Auftrages bzw. im Fall meines<br />
schriftlichen Widerrufs, jedoch spätestens am ________________________________<br />
_____________________________________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
309<br />
R. Krüger (Hrsg.), Sozialberatung, DOI 10.1007/978-3-531-92711-4,<br />
© VS Verlag für Sozialwissenschaften | <strong>Springer</strong> Fachmedien Wiesbaden GmbH 2011
Anhang<br />
8.1.2 Antrag<br />
Absender<br />
An die ARGE (Datum)<br />
Betreff: Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen Schwangerschaft,<br />
BG-Nr.: ...<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit beantrage ich einen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft.<br />
Wie Sie dem beiliegenden Attest meines Gynäkologen entnehmen können, werde ich<br />
mich ab dem 06.08.2009 in der 13. Schwangerschaftswoche befi nden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
___________________________________________<br />
(Ort, Datum, Unterschrift)<br />
310
8.1.3 Antrag nach § 44 SGB X<br />
Absender<br />
Anhang<br />
An die ARGE (Datum)<br />
Betreff: Antrag gem. § 44 SGB X zur Rücknahme des Verwaltungsaktes vom ...<br />
BG-Nr.: ...<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit beantrage ich<br />
die Überprüfung und Rücknahme des Verwaltungsaktes vom ... gem. § 44 SG X.<br />
Begründung:<br />
Mit Bescheid vom ... wurden mir Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von<br />
300,00 Euro für meine Wohnung in Größe von 50 qm gewährt. Dieser Betrag setzt sich<br />
zusammen aus den Kosten für die Unterkunft in Höhe von 250,00 Euro und Kosten für<br />
die Heizung in Höhe von 50,00 Euro monatlich. Bei Ihrer Entscheidung haben Sie entgegen<br />
dem geltenden Recht eine Pauschalisierung der Heizkosten auf 1,00 Euro/qm<br />
vorgenommen. Dies ist rechtswidrig, wie auch das Sozialgericht Lüneburg mit Urteil<br />
vom 13.02.2006 – S 25 AS 53/06 ER – festgestellt hat. Somit müssen die tatsächlichen<br />
Heizkosten, was in meinem Fall einem monatlichen Betrag von 60,00 Euro entsprechen<br />
würde, übernommen werden. Meiner Auffassung nach ist dieser Betrag nicht als unangemessen<br />
anzusehen.<br />
Daher beantrage ich die Überprüfung und Rücknahme des oben benannten Bescheides<br />
sowie die Neufestsetzung der zu zahlenden Heizkosten auf monatlich 60,00 Euro für den<br />
gesamten Zeitraum.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
_________________________________________<br />
(Ort, Datum, Unterschrift)<br />
311
Anhang<br />
8.1.4 Widerspruch<br />
Absender<br />
An die ARGE (Datum)<br />
Betreff: Widerspruch gegen den Verwaltungsakt vom …<br />
BG-Nr.: ...<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit lege ich gegen den Verwaltungsakt vom ... frist- und formgerecht<br />
Widerspruch<br />
ein.<br />
Begründung:<br />
Mit Verwaltungsakt vom ... haben Sie bei den Kosten der Unterkunft und Heizung einen<br />
monatlichen Betrag in Höhe von 300,00 Euro für meine Wohnung in Größe von<br />
50 qm berücksichtigt. Dabei entfallen 250,00 Euro auf die Kosten der Unterkunft, die<br />
Heizkosten haben Sie pauschal mit 1,00 Euro/qm auf 50,00 Euro monatlich festgesetzt.<br />
Eine Pauschalisierung ist jedoch rechtswidrig. Meine tatsächlichen Heizkostenvorauszahlungen<br />
betragen monatlich 60,00 Euro, was kaum als unangemessen hoch angesehen<br />
werden kann.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
______________________________________<br />
(Ort, Datum, Unterschrift)<br />
312
8.1.5 Einstweilige Anordnung<br />
Absender<br />
Anhang<br />
An das Sozialgericht (Datum)<br />
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung<br />
der Frau/des Herrn (Name, Vorname, Beruf)<br />
wohnhaft<br />
gegen<br />
die ARGE<br />
(Anschrift)<br />
vertreten durch<br />
Ich beantrage<br />
- Antragstellerin -<br />
- Antragsgegnerin -<br />
die Antragsgegnerin im Rahmen der einstweiligen Anordnung zu verpfl ichten, Leistungen<br />
zur Grundsicherung des Lebensunterhalts zu zahlen.<br />
Begründung:<br />
Ich bewohne mit meinem 3-jährigen Kind eine Wohnung in der... .<br />
Am habe ich ... einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts<br />
bei der ARGE ... gestellt. Bisher ist über diesen Antrag nicht entschieden worden. Eine<br />
Vorschussleistung habe ich auch auf Antrag nicht erhalten.<br />
Eilbedürftigkeit ist gegeben, da ich über keinerlei fi nanziellen Mittel mehr verfüge, um<br />
den Lebensbedarf von meinem Kind und mir zu decken.<br />
________________________________________<br />
(Ort, Datum, Unterschrift)<br />
313
Anhang<br />
8.1.6 Klage<br />
Absender<br />
An das Sozialgericht (Datum)<br />
Klage<br />
der Frau/des Herrn (Name, Vorname, Beruf)<br />
wohnhaft ....<br />
gegen<br />
die ARGE...,<br />
(Anschrift)<br />
vertreten durch....<br />
wegen: Kosten der Unterkunft und Heizung<br />
Hiermit erhebe ich Klage und beantrage wie folgt zu erkennen:<br />
314<br />
- Kläger/in -<br />
- Beklagte/r -<br />
1. Der Verwaltungsakt vom ... in Gestalt des Widerspruch sbescheides vom ..., BG-Nr. ...,<br />
wird dahingehend abgeändert, als dass tatsächliche Heizkosten in Höhe von monatlich<br />
60,00 Euro berücksichtigt werden.<br />
2. Die Beklagte wird verpfl ichtet an die Klägerin/den Kläger einen Betrag in Höhe von ...<br />
Euro zu leisten.<br />
Begründung:<br />
I.<br />
Ich bewohne allein eine Wohnung in Größe von 50 qm in der ... und beziehe seit dem ...<br />
Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts durch die Beklagte.<br />
Mit Bescheid vom ... wurden mir Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von<br />
300,00 Euro monatlich bewilligt. Diese setzen sich zusammen aus 250,00 Euro für die<br />
Unterkunft und 50,00 Euro für die Heizkosten.<br />
Beweis: Bescheid vom ... in Kopie
Anhang<br />
- Anlage K 1 -<br />
Gegen diesen Bescheid habe ich mit Schreiben vom ... Widerspruch eingelegt. Auf die<br />
Begründung im Widerspruch wird verwiesen.<br />
Beweis: Widerspruch vom ... in Kopie<br />
- Anlage K 2 -<br />
Daraufhin erließ die Beklagte einen Verwaltungsakt in Form des Widerspruchsbescheides<br />
vom ... .<br />
Beweis: Widerspruchsbescheid vom ... in Kopie<br />
- Anlage K 3 -<br />
Darin teilte die Beklagte mit, dass die tatsächlichen Kosten für die Heizung unangemessen<br />
hoch wären und mir nur Heizkosten in Höhe von 1,00 Euro/qm zustehen würden.<br />
Diese Auffassung wird durch die Klägerin nicht geteilt. Meine tatsächliche monatliche<br />
Heizkostenvorauszahlung beträgt 60,00 Euro, was einen Quadratmeterpreis von 1,20<br />
Euro ausmacht. Dies kann nicht als unangemessen hoch angesehen werden.<br />
II.<br />
Der im Klagantrag 2 geforderte Betrag setzt sich zusammen aus der durch die Beklagte<br />
nicht übernommenen monatlichen Differenz in Höhe von 10,00 Euro für die vergangenen<br />
vier Monate des Bewilligungszeitraumes.<br />
Klage ist mithin geboten.<br />
Einfache Abschrift anbei.<br />
________________________________________<br />
(Ort, Datum, Unterschrift)<br />
Anlagen:<br />
Bescheid vom ... (Anlage K 1)<br />
Widerspruch vom ... (Anlage K 2)<br />
Widerspruchsbescheid vom ... (Anlage K 3)<br />
315
Anhang<br />
8.1.7 Untätigkeitsklage<br />
Absender<br />
An das Sozialgericht (Datum)<br />
Klage<br />
der Frau/des Herrn (Name, Vorname, Beruf)<br />
wohnhaft ....<br />
gegen<br />
die ARGE...,<br />
(Anschrift)<br />
vertreten durch....<br />
wegen: Untätigkeit<br />
Hiermit erhebe ich Klage und werde beantragen:<br />
316<br />
- Kläger/in -<br />
- Beklagte/r -<br />
1. Der Verwaltungsakt vom ... wird dahingehend abgeändert, als dass tatsächliche Heizkosten<br />
in Höhe von monatlich 60,00 Euro gewährt werden.<br />
2. Die Beklagte wird verpfl ichtet, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von ... für die<br />
Monate ... zu zahlen.<br />
Begründung:<br />
I.<br />
Ich bewohne allein eine Wohnung in Größe von 50 qm in der ... und beziehe seit dem ...<br />
Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts durch die Beklagte.<br />
Mit Bescheid vom ... wurden mir Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von<br />
300,00 Euro monatlich bewilligt. Diese setzen sich zusammen aus 250,00 Euro für die<br />
Unterkunft und 50,00 Euro für die Heizkosten.<br />
Beweis: Bescheid vom ... in Kopie<br />
- Anlage K 1 -<br />
Gegen diesen Bescheid habe ich mit Schreiben vom ... Widerspruch eingelegt. Auf die<br />
Begründung im Widerspruch wird verwiesen.<br />
Beweis: Widerspruch vom ... in Kopie
Anhang<br />
- Anlage K 2 -<br />
Der Widerspruch wurde mithin schon vor über 3 Monaten eingelegt, bisher ist durch die<br />
Beklagte jedoch noch kein Widerspruchsbescheid ergangen.<br />
Untätigkeitsklage ist daher geboten.<br />
II.<br />
Der im Klagantrag 2 geforderte Betrag setzt sich zusammen aus der durch die Beklagte<br />
nicht übernommenen monatlichen Differenz in Höhe von 10,00 Euro für die vergangenen<br />
vier Monate des Bewilligungszeitraumes.<br />
Einfach Abschrift anbei.<br />
______________________________________<br />
(Ort, Datum, Unterschrift)<br />
Anlagen:<br />
Bescheid vom ...(Anlage K 1)<br />
Widerspruch vom ... (Anlage K 2)<br />
317
Anhang<br />
8.1.8 Pfändungsschutzantrag gem. § 850l ZPO<br />
Absender<br />
An das<br />
Amtsgericht:<br />
- Vollstreckungsgericht -<br />
Antrag auf Freigabe des unpfändbaren Betrages gem. § 850l ZPO<br />
Geschäftsnummer:<br />
(Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
318<br />
(Datum)<br />
meinem Kreditinstitut liegt ein von meinem Gläubiger erwirkter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />
vor.<br />
Ich beantrage hiermit,<br />
1. die vorläufi ge Pfändung meines Kontos insoweit aufzuheben, als dass es sich um unpfändbares<br />
Einkommen handelt,<br />
2. die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen.<br />
Begründung:<br />
Ich beziehe Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für mich und meine Familie<br />
in Höhe von ... Euro. Ich bin gegenüber ... Personen unterhaltsverpfl ichtet und benötige<br />
daher den pfändungsfreien Betrag zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes<br />
für mich und meine Familie.<br />
Wenn es sich nicht um Sozialleistungen, sondern um pfändungsfreien Betrag aus Arbeitseinkommen<br />
handelt:<br />
Im Übrigen beantrage ich,<br />
dass der pfändungsfreie Betrag der künftigen Monatsgehälter für pfandfrei erklärt wird.<br />
Sofern möglich, bitte ich Sie zudem um telefonische Unterrichtung des Kreditinstitutes<br />
(Telefonnummer des Ansprechpartners) über die Höhe des monatlichen Freibetrages.)
Anhang<br />
Zur Glaubhaftmachung meiner Angaben sende ich Ihnen anbei Nachweise über meine<br />
Einkommensverhältnisse bzw. die meiner Familie.<br />
Meine Bankverbindung lautet:<br />
(Name der Bank)<br />
(Kontonummer)<br />
(BLZ)<br />
Es handelt sich hierbei nicht um ein Pfändungsschutzkonto .<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
____________________________________<br />
(Ort, Datum, Unterschrift)<br />
Anlage:<br />
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />
Einkommensnachweis<br />
Nachweis über die notwendigen Ausgaben<br />
319
Anhang<br />
8.1.9 Pfändungsschutzantrag gem. § 833a ZPO<br />
Absender<br />
An das<br />
Amtsgericht:<br />
- Vollstreckungsgericht -<br />
Antrag auf Pfändungsschutz<br />
des unpfändbaren Betrages gem. § 833a ZPO<br />
Geschäftsnummer:<br />
(Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
320<br />
(Datum)<br />
meinem Kreditinstitut liegt ein von meinem Gläubiger erwirkter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />
vor.<br />
Ich beantrage hiermit,<br />
1. die vorläufi ge Pfändung meines Kontos insoweit aufzuheben, als dass es sich um unpfändbares<br />
Einkommen handelt,<br />
2. festzustellen, dass das Guthaben auf meinem Konto für die nächsten zwölf Monate ab<br />
Antragsstellung nicht der Pfändung unterworfen wird.<br />
Begründung:<br />
Ich beziehe seit einem Jahr Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für mich<br />
und meine Familie in Höhe von ... Euro. Ich bin gegenüber ... Personen unterhaltsverpfl<br />
ichtet und benötige daher den pfändungsfreien Betrag zur Sicherstellung des notwendigen<br />
Lebensunterhaltes für mich und meine Familie.<br />
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich glaubhaft versichern, dass sich innerhalb der<br />
nächsten zwölf Monate an meiner Einkommenssituation nichts verändern wird und ich<br />
weiterhin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen<br />
werde, welche unter unpfändbare Bezüge fallen.<br />
Zum Beweis meiner Angaben sende ich Ihnen anbei Nachweise über meine Einkommensverhältnisse<br />
bzw. die meiner Familie.
Meine Bankverbindung lautet:<br />
(Name der Bank)<br />
(Kontonummer)<br />
(BLZ)<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
_______________________________________<br />
(Ort, Datum, Unterschrift)<br />
Anlage:<br />
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />
Einkommensnachweis<br />
Nachweis über die notwendigen Ausgaben<br />
Anhang<br />
321
Sachregister<br />
A<br />
Agenda 2010 32, 47<br />
Analytische Fallbeschreibung 218<br />
Aufbau 224<br />
Herleitung 219<br />
Informationsquelle 221<br />
Typen 220<br />
Verallgemeinerbarkeit 227<br />
Antrag nach § 44 SGB X 187, 311<br />
Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und<br />
Grundsicherung (ARGE) 42,<br />
58, 181, 247<br />
Arbeitslosengeld I 35, 38, 104<br />
Arbeitslosengeld II 35, 37, 84, 141,<br />
142, 296<br />
Armut 13, 14, 19, 21, 25, 31, 47,<br />
54, 231<br />
absolute 14<br />
Armutsbekämpfung 36, 163<br />
bekämpfte 18<br />
Bildungsarmut 18, 44<br />
Einkommensarmut 16, 21, 35,<br />
53<br />
Folgen 19, 20, 22, 40, 47<br />
relative 15<br />
Ursachen 20, 22<br />
B<br />
BaFin 240, 301<br />
Bedarfsgemeinschaft 17, 38, 59, 85,<br />
87, 124, 158, 232, 254, 280,<br />
297<br />
Berufsausbildungsbeihilfe 104, 107<br />
Betreuungsgericht 159<br />
Betriebskostenabrechnung 177, 178,<br />
257, 267<br />
D<br />
Datenschutz 56, 76, 82, 233<br />
bei freien Trägern 79<br />
bei öffentlichen Trägern 76<br />
Dienstaufsichtsbeschwerde 290, 299<br />
Drogenberatung 50, 63<br />
E<br />
eidesstattliche Versicherung 175,<br />
176, 196<br />
Eingliederungshilfe 92, 152<br />
Einkommen 15, 16, 76, 84, 89, 99,<br />
110, 118, 120, 140, 152, 194,<br />
197, 236, 282, 302<br />
Einmaliger Bedarf 95, 117<br />
Einmalleistung 101<br />
Einsatz des Einkommens 38, 86,<br />
101, 111, 118, 120, 155<br />
Einsatz des Vermögens 111, 118,<br />
122, 155<br />
einstweilige Anordnung 162, 313<br />
einstweiliges Anordnungsverfahren<br />
191, 193<br />
einstweilige Verfügung (Zivilprozess)<br />
201<br />
Erziehungsbeistandsschaft 149<br />
Erziehungsberatung 44, 48, 58, 147<br />
322<br />
R. Krüger (Hrsg.), Sozialberatung, DOI 10.1007/978-3-531-92711-4,<br />
© VS Verlag für Sozialwissenschaften | <strong>Springer</strong> Fachmedien Wiesbaden GmbH 2011
F<br />
Fallanalysen 218, 234<br />
fristlose Kündigung (Wohnung)<br />
166, 263, 277<br />
G<br />
Gesetzliche Betreuung 159<br />
Aufhebung der Betreuung 164<br />
Betreuerwechsel 164<br />
Formen der Betreuung 162<br />
Verfahrensrecht 161<br />
Gesprächsführung 210<br />
direktive 210<br />
Gesprächsform 216<br />
Gesprächsverlauf 223<br />
Gesprächsverlauf 211<br />
Informationserschließung 214<br />
nicht-direktiv 210<br />
nicht-direktiv 208, 224<br />
H<br />
Haushaltsvorstand 113, 143<br />
Heizkosten 94, 117, 181, 182, 253,<br />
295, 311<br />
Heizkostenabrechnung 296<br />
Heizkostenverordnung 180<br />
Hilfebedürftigkeit 86, 90, 101, 126<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt 111,<br />
118, 123, 141, 157, 188<br />
Hilfe zur Überwindung besonderer<br />
sozialer Schwierigkeiten 153<br />
K<br />
kalte Nebenkosten 177<br />
Kindergeld 138, 139, 140, 175, 288<br />
Kosten der Heizung 95, 117<br />
Kosten der Unterkunft 90, 94, 116,<br />
156, 182, 248, 254, 288, 311<br />
Sachregister<br />
L<br />
Leistungen für Unterkunft und Heizung<br />
84, 98<br />
M<br />
Mahnbescheid 171, 194, 260<br />
Mahnverfahren 194, 262<br />
Mehrbedarf 92, 111, 114, 115<br />
Mehrbedarfe 93, 113, 116<br />
Methodisches Handeln 206<br />
Mietnebenkosten 94, 181<br />
Mietschulden 98, 118, 166<br />
Mietvertrag 94, 142, 252<br />
N<br />
Netzwerk 209<br />
P<br />
Parteilichkeit 203<br />
Personenbezogene soziale<br />
Dienstleis tungen 146<br />
Pfändung 41, 173, 196, 236, 239,<br />
320<br />
Pfändungsschutzkonto 175, 319<br />
Pfl egeversicherung 59, 119, 125,<br />
154, 188<br />
Kurzzeitpfl ege 132<br />
Leistungen 128<br />
Leistungsberechtigte 125<br />
Pfl egegeld 129<br />
Pfl egehilfsmittel 130<br />
teilstationäre Leistungen 134<br />
Verhinderungspfl ege 131<br />
vollstationäre Leistungen 135<br />
P-Konto 201<br />
Prekariat 26<br />
Prozesskostenhilfe 198, 267<br />
psychosoziale Beratung 52, 62, 155<br />
323
Sachregister<br />
R<br />
Rechtsdienstleistung 71<br />
Rechtsdienstleistungsgesetz 71<br />
Regelsätze 33, 113<br />
Restschuldbefreiung 169<br />
S<br />
Schuldnerberatung 48, 50, 61, 62,<br />
68, 155, 168<br />
Sozialberatung 13, 14, 20<br />
Armut und Sozialberatung 41<br />
Aufgaben und Ziele 52<br />
Defi ntion 47<br />
Finanzierung 66<br />
notwendige Kompetenzen 56<br />
Organisationsformen 57<br />
Soziale Gruppenarbeit 147, 148<br />
Sozialgericht 72, 184, 188, 248,<br />
255, 290<br />
Sozialpädagogische Familienhilfe<br />
150<br />
Stundung 167, 238<br />
Suchtberatung 146, 155<br />
U<br />
Umzugskosten 97, 117<br />
Untätigkeitsklage 190<br />
324<br />
V<br />
Verbraucherinsolvenz 169<br />
Vermögen 38, 84, 89, 99, 100, 120,<br />
152, 173, 263<br />
Verwaltungsakt 68, 95, 184, 251,<br />
281<br />
Verwaltungsgericht 191<br />
Verwaltungsverfahren 184, 289<br />
Verzug 166, 171<br />
Vollstreckungsbescheid 172, 194,<br />
196, 200, 262<br />
W<br />
Widerspruch 172, 184, 195, 251,<br />
262, 281, 292, 314, 315<br />
Widerspruchsverfahren 186<br />
Wohngeld 36, 58, 141, 142, 144,<br />
175<br />
Z<br />
Zivilprozess 194, 271<br />
Zwangsvollstreckung 171, 201, 262,<br />
318<br />
Zwangsvollstreckungsverfahren<br />
173, 197
Die Autorinnen und Autoren<br />
Krüger, Rolf, geb. 1948, Sozialoberamtsrat, Lehrender Sozialarbeiter an der<br />
Leuphana Universität Lüneburg; langjähriger Studiendekan bzw. Studiengangsleiter<br />
des Diplomstudiengangs (FH) Sozialarbeit/Sozialpädagogik und des BA<br />
Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik; ehrenamtlich tätig in Vorständen<br />
freier Träger der Jugendhilfe; Lehr- und Forschungsgebiete u. a.: rechtliche und<br />
institutionelle Rahmenbedingungen der Arbeitsfelder der Sozialarbeit, Organisation<br />
und Finanzierung der Sozialarbeit sowie Kommunale Jugend- und Sozialpolitik<br />
Langhorst, Kristine, geb. 1981, nach Fachabitur Ausbildung zur technischen<br />
Assistentin für Informatik und zur staatl. geprüften Informatikerin. Berufstätigkeit<br />
als Informatikerin, Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik; Auslandsaufenthalt<br />
mit Tätigkeit in der Sozialarbeit in Australien<br />
Oertel, Katja, geb. 1987, nach Abitur Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik<br />
(BA), derzeit Tätigkeit im ASD eines Kommunalen Jugendamtes<br />
Paterowicz, Mandy, geb. 1986, nach Abitur verschiedene Praktika, Studium<br />
der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (BA), Sozialarbeiterin in den ambulanten<br />
Diensten der Justiz<br />
Rönck, Tina, geb. 1986, nach Realschulabschluss Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten,<br />
danach Arbeit in diesem Beruf. Studium der Sozialarbeit/<br />
Sozialpädagogik (BA). Sozialarbeiterin im ASD eines Kommunalen Jugendamtes<br />
Schwill, Meike, geb. 1985, nach Abitur verschiedene Praktika im sozialen Bereich,<br />
Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (BA), Sozialarbeiterin im ASD<br />
eines Großstadtjugendamtes<br />
Zimmermann, Gerhard, geb. 1947, Sozialoberamtsrat, Lehrender Sozialarbeiter<br />
an der Leuphana Universität Lüneburg, vorher arbeitete er in der praktischen<br />
Jugendhilfe; ehrenamtliches Engagement in Vorständen freier Träger der<br />
Jugendhilfe; Lehrgebiete: Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung sowie Sozialarbeit<br />
im Sozialisationsbereich<br />
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R. Krüger (Hrsg.), Sozialberatung, DOI 10.1007/978-3-531-92711-4,<br />
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