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Immobilien - Consult Staacke - in Grosspösna

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Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Vorhaben- und<br />

Erschließungsplanes „Dienstleistungs- und Versorgungszentrum PÖSNA PARK“ unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den werden über die Auslegungsfrist<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Schreiben direkt und e<strong>in</strong>zeln benachrichtigt (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs.<br />

2 BauGB).<br />

Dr. Gabriela Lantzsch<br />

Bürgermeister<strong>in</strong><br />

Bekanntmachung über die Widmung von Straßen<br />

Gemäß § 6 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 21.Januar 1993 GVBl. S.<br />

93 <strong>in</strong> der Fassung der Änderungsgesetze vom 04.Juli 1994 GVBl. S. 1261, vom 18.Juli<br />

2001 GVBl. S. 453, vom 06.Juni 2002 GVBl. S 168, vom 14.November 2002 GVBl. S. 307<br />

und vom 01. September 2003 GVBl. S. 425 wird die unten näher bezeichnete Straße dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet.<br />

(Lfd.Nr., Bezeichnung, Verlauf, Länge, Widmungsbeschränkung, Straßenklasse)<br />

1. Rudolf-Breitscheid-Straße (Teilflächen aus dem Flurstück Nr. 228/8 der Gemarkung<br />

Großpösna)<br />

Die gewidmeten Teilflächen 1 und 2 s<strong>in</strong>d<br />

wie folgt angelegt:<br />

Teilfläche 1: Die keilförmige Fläche beg<strong>in</strong>nt<br />

am Gutsweg - geme<strong>in</strong>same Grenze<br />

der Flurstück 228/8 und 228a – <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Breite von 2,50 m, verläuft <strong>in</strong> westliche<br />

Richtung und verjüngt sich dabei bis<br />

zur westlichen Grenze des Flurstückes<br />

Nr. 228/10 auf 0,00 m.<br />

Fahrbahn: Länge – 72m, Breite – 2,50m<br />

/ 0,00 m.<br />

Teilfläche 2: Die trapezförmige Fläche beg<strong>in</strong>nt an der geme<strong>in</strong>samen Grenze der Flurstücke<br />

228/12 und 228/8 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Breite von 3,00 m. Sie verläuft <strong>in</strong> westliche Richtung<br />

und endet an der geme<strong>in</strong>samen Grenze der Flurstücke 228/8 und 228/22 mit e<strong>in</strong>er<br />

Breite von 3,90 m.<br />

Fahrbahn: Länge – 11,20 m, Breite – 3,00m / 3,90 m.<br />

E<strong>in</strong>teilung der Straße: Ortsstraße;<br />

Träger der Straßenbaulast: Geme<strong>in</strong>de Großpösna;<br />

Zeitpunkt der Nutzung: sofort;<br />

Sonstige Angaben: Das Flurstück Nr. 228/8 Gemarkung Großpösna bef<strong>in</strong>det<br />

sich <strong>in</strong> Privatbesitz.<br />

Die Verkehrsanlage ist Bestandteil der Rudolf-Breitscheid-Straße und erhält den gleichen<br />

Namen.<br />

2. Mühlweg<br />

Die gewidmeten Teilflächen 1, 2 und 3 s<strong>in</strong>d wie folgt angelegt:<br />

6

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