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Immobilien - Consult Staacke - in Grosspösna

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erhalten e<strong>in</strong>en Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von<br />

e<strong>in</strong>er anderen Seite übernommen werden.<br />

Vorrangig ist e<strong>in</strong> Antrag auf die Übernahme von Schülerbeförderungskosten gemäß Satzung<br />

über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Kultusamt,<br />

Sachgebiebt Schülerbeförderung und ÖPNV des Landratsamtes Landkreis Leipzig zu stellen.<br />

E<strong>in</strong> entsprechend von Ihnen zu tragender Eigenanteil kann bei Vorliegen der Hilfebedürftigkeit<br />

übernommen werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass im Antrags- bzw.<br />

Bedarfsmonat e<strong>in</strong> der Altersstufe entsprechender, im folgender benannter, Betrag von Ihnen<br />

zu tragen ist:<br />

berechtigte Schüler Betrag<br />

6-13 Jahre 7,00 EURO<br />

14-17 Jahre 8,00 EURO<br />

18-24 Jahre 12,00 EURO<br />

4. Ergänzende angemessene Lernförderung:<br />

Die Leistung kann gewährt werden, wenn nur dadurch das Lernziel (Versetzung) erreicht<br />

werden kann. Im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung anfallende Fahrtkosten<br />

können nicht erbracht werden. Ohne e<strong>in</strong>e Bestätigung der Schule, kann über den Antrag<br />

nicht entschieden werden. Bei e<strong>in</strong>er Bewilligung werden die Kosten direkt mit dem<br />

Leistungsanbieter verrechnet.<br />

5. Geme<strong>in</strong>schaftliches Mittagessen <strong>in</strong> der Schule/K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung:<br />

Anspruchsberechtigt s<strong>in</strong>d Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler und K<strong>in</strong>der, die e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung/<br />

K<strong>in</strong>dertagespflege besuchen. Die Verpflegung muss <strong>in</strong> Verantwortung der E<strong>in</strong>richtung<br />

angeboten werden. Kioskangebote können nicht als Mittagsverpflegung geltend<br />

gemacht werden.<br />

Bitte beachten Sie: Pro Tag der Teilnahme am geme<strong>in</strong>schaftlichen Mittagessen ist e<strong>in</strong><br />

Eigenanteil <strong>in</strong> Höhe von 1,00 Euro von Ihnen selbst zu erbr<strong>in</strong>gen (Kosten der Haushaltsersparnis).<br />

Der übersteigende Betrag wird nur direkt mit dem Essensanbieter abgerechnet.<br />

6. Teilhabe am sozialen Leben:<br />

Mit dieser Leistung soll es den K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18.<br />

Lebensjahres ermöglicht werden, sich <strong>in</strong> Vere<strong>in</strong>s- und Geme<strong>in</strong>schaftsstrukturen zu <strong>in</strong>tegrieren<br />

und <strong>in</strong>sbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.<br />

Die Leistung kann nach Wunsch e<strong>in</strong>gesetzt werden für:<br />

• Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballvere<strong>in</strong>)<br />

• Unterricht <strong>in</strong> künstlerichen Fächern (z.B. Musikunterricht)<br />

• Angeleitete Aktivitäten der kultutrellen Bildung (z.B. Museumsbesuche)<br />

• die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadf<strong>in</strong>der, Theaterfreizeit)<br />

Als Nachweis lassen Sie sich bitte e<strong>in</strong>e schriftliche Bestätigung vom Vere<strong>in</strong> bzw. der Institution<br />

ausstellen.<br />

Alle entsprechenden Anträge können Sie <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deverwaltung Großpösna und <strong>in</strong><br />

der Löwenzahn-Grundschule Großpösna erhalten.<br />

Quelle: www.landkreisleipzig.de Annegret Schrader<br />

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