Aktuelle Themen - Deutsche Bank Research
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8. Februar 2001<br />
Deutschland: Durchbruch zu<br />
Pensionsfonds?<br />
<strong>Aktuelle</strong> <strong>Themen</strong><br />
Am 26. Januar hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition<br />
die im November von der Bundesregierung eingebrachte Reform<br />
der Alterssicherung verabschiedet. Die Rentenreform beinhaltet<br />
– neben einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen – nach wie vor in<br />
erster Linie zwei Kernelemente:<br />
den – allerdings nach aller Voraussicht nicht ausreichenden – Versuch,<br />
die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) durch verschiedene<br />
Modifikationen der Rentenformel zu stabilisieren, und<br />
den Einstieg in den Aufbau einer zusätzlichen, privaten kapitalgedeckten<br />
Altersvorsorge.<br />
Unter den vielen Veränderungen und Ergänzungen des Gesetzesentwurfs<br />
im parlamentarischen Verfahren, oft buchstäblich in letzter Minute,<br />
ragt vor allem der kurzfristig und überraschend von der Bundesregierung<br />
eingebrachte Vorschlag hervor, neben den von Anfang an vorgesehenen<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung<br />
(s. Textbox) nun auch in Deutschland „Pensionsfonds“ als einen neuen<br />
Durchführungsweg zuzulassen. Grundsätzlich ist es erfreulich, dass die<br />
Bundesregierung damit eine Forderung aufgreift, die bereits 1998 von<br />
allen Bundestagsfraktionen erhoben worden war. Auf den zweiten Blick<br />
zeigt sich allerdings, dass der konkrete Vorschlag im Gesetzesentwurf<br />
weit hinter den Standards zurückbleibt, wie sie in anderen Ländern für<br />
erfolgreiche Pensionsfonds gang und gäbe sind.<br />
Regulierung der Pensionsfonds greift zu kurz<br />
Unbestreitbar sind auch bereits mit der Schaffung von Pensionsfonds<br />
als rechtlich selbständige Trägereinrichtungen der Altersvorsorge in der<br />
jetzt vorgesehenen Form gegenüber der Pensionsrückstellung – dem<br />
in Deutschland nach wie vor „klassischen“ Durchführungsweg der betrieblichen<br />
Altersversorgung – eine Reihe von Vorteilen verbunden: Mit<br />
der Auslagerung des mit den Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung<br />
verbundenen Vermögens auf einen externen Träger entspricht<br />
die Bilanz des betreffenden Unternehmens eher den Standards auf<br />
den internationalen Kapitalmärkten; überdies wird das Unternehmen<br />
von der Vermögensverwaltung und zumindest teilweise auch von den<br />
Risiken der betrieblichen Altersversorgung entlastet. Für die Arbeitnehmer<br />
besteht der Vorteil darin, dass sie gegenüber dem Pensionsfonds<br />
einen Rechtsanspruch erhalten und ihre Altersversorgung damit<br />
vor dem Risiko der Insolvenz ihres Arbeitgebers geschützt ist und dass<br />
ihre Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel leichter übertragbar sind.<br />
Trotz dieser guten Ansätze greift die im Altersvermögensgesetz vorgesehene<br />
Einführung von Pensionsfonds jedoch in den wichtigsten Punkten<br />
entschieden zu kurz. Wesentliche Charakteristika eines Pensionsfonds<br />
nach internationalen Standards, die die eigentliche Attraktivität<br />
dieser Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge ausmachen, fehlen<br />
den im Gesetz vorgesehenen „Pensionsfonds“:<br />
Besonders zu bemängeln ist, dass die Pensionsfonds in die Regulierung<br />
des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) einbezogen werden<br />
und dass damit das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen<br />
als zuständige Aufsichtsbehörde vorgesehen ist. Bereits durch<br />
die rechtliche Anbindung an das versicherungsrechtliche Regelwerk,<br />
vor allem aber durch die Identität von Versicherungsaufsicht und<br />
Economics<br />
Übersicht:<br />
Maßnahmen zur Stärkung der<br />
betrieblichen Altersversorgung<br />
im Rahmen der Rentenreform<br />
Generelle Herabsetzung der Unverfallbarkeitsgrenzen<br />
1 von 10 Jahren auf 5 Jahre<br />
Rechtliche Bekräftigung: Entgeltumwandlung<br />
2 als Möglichkeit der betrieblichen<br />
Altersversorgung<br />
Bei Entgeltumwandlung sofort gesetzliche<br />
Unverfallbarkeit<br />
Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf<br />
betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung)<br />
Einführung von Pensionsfonds<br />
1 Unverfallbarkeitsgrenzen bezeichnen den Zeitpunkt, ab<br />
dem ein Arbeitgeberwechsel nicht mehr zu einem Verlust<br />
der erworbenen Rentenanwartschaften führen darf.<br />
2 Bei der Entgeltumwandlung werden die Beiträge zu<br />
der betrieblichen Altersversorgung aus dem Entgelt des<br />
Arbeitnehmers – und nicht aus zusätzlichen Mitteln des<br />
Arbeitgebers – geleistet.<br />
Deckungsmittel der betrieblichen<br />
Altersversorgung in Deutschland 1998<br />
Gesamtvolumen DEM 561.1 Mrd.<br />
Unterstützungskassen<br />
(DEM 44.2 Mrd.)<br />
57%<br />
P ensionsrückstellungen<br />
(DEM 318.2 Mrd.)<br />
8%<br />
22%<br />
13%<br />
P ensionskassen<br />
(DEM 125.2 Mrd.)<br />
CH NL GB US JP DE IT FR<br />
Direktversicherungen<br />
(DEM<br />
73.5 Mrd.)<br />
Anlagevolumen der<br />
Pensionsfonds im internationalen<br />
Vergleich (Stand: 1999)<br />
160<br />
% BIP<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
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