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Contingent Convertibles - Deutsche Bank Research

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Finanzmarkt Spezial EU-Monitor 79<br />

15. April 2011<br />

<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong><br />

<strong>Bank</strong>anleihen im Wandel<br />

Nach der jüngsten Finanzkrise werden die Mindestanforderungen<br />

an Schuldtitel, die zum regulatorischen Eigenkapital zählen dürfen,<br />

angepasst. Der Baseler Ausschuss für <strong>Bank</strong>enaufsicht hat im Januar 2011<br />

Regeln präsentiert, die die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen nach<br />

Basel III ergänzen. Demnach zählen nur noch solche hybriden Kapitalformen<br />

zum regulatorischen Eigenkapital, die voll zur Verlustabdeckung bereitstehen.<br />

Das Kapitalmanagement der <strong>Bank</strong>en wird sich an die neuen<br />

regulatorischen Vorgaben anpassen müssen. In der letzten Zeit haben<br />

sich unterschiedliche Formen bedingten Kapitals gebildet, die in die Finanzierungstruktur<br />

der Kreditinstitute mit einbezogen werden könnten, deren regulatorische<br />

Anrechenbarkeit jedoch nicht mehr oder noch nicht gegeben ist.<br />

<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong> (CoCos): Die nächste Generation der<br />

Nachranganleihen? Unter CoCos versteht man eine neuartige Form von<br />

Wandelanleihen, die automatisch bei Eintreten eines vorher festgelegten Ereignisses<br />

in eine vorher festgelegte Menge an Aktien gewandelt werden. Da<br />

diese Anleiheform nach Wandlung zu Eigenkapital wird, stünde sie zur weiteren<br />

Verlustabdeckung bereit und erfüllt damit die neuen regulatorischen<br />

Anforderungen an hybride Kapitalformen.<br />

Für die Marktfähigkeit der CoCos ist die richtige Ausgestaltung<br />

essentiell. Je nach Wahl des Auslösers und der Höhe des Umwandlungskurses<br />

können mit den CoCos aus regulatorischer und finanzwirtschaftlicher<br />

Sicht unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Dies gilt es bei der Ausgestaltung<br />

zu beachten.<br />

Autor<br />

Meta Zähres<br />

+49 69 910-31444<br />

meta.zaehres@db.com<br />

Editor<br />

Bernhard Speyer<br />

Publikationsassistenz<br />

Sabine Kaiser<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Research</strong><br />

Frankfurt am Main<br />

Deutschland<br />

Internet: www.dbresearch.de<br />

E-Mail: marketing.dbr@db.com<br />

Fax: +49 69 910-31877<br />

DB <strong>Research</strong> Management<br />

Thomas Mayer<br />

Investoreninteresse: Unsicherheit bleibt. Da es sich bei CoCos um<br />

neuartige Papiere handelt, bei denen die Wandlungsrechte nicht in den Händen<br />

der Investoren liegen und diese zu einem tendenziell ungünstigen Zeitpunkt<br />

Aktionäre werden, ist die Platzierbarkeit der CoCos weiterhin offen und<br />

schwer abzuschätzen. Letzten Endes wird die Marktfähigkeit davon abhängen,<br />

ob sich genügend, insbesondere institutionelle Investoren finden lassen, die<br />

diese Papiere halten wollen und können.<br />

Die Zukunft der CoCos steht oder fällt mit den regulatorischen Initiativen.<br />

Die Möglichkeit zur Einrechnung von CoCos in das regulatorische<br />

Eigenkapital unter Basel III stellt einen Anreiz dar, diese Instrumente zu begeben.<br />

Das Konzept der Pflichtwandelanleihen könnte so zukünftig an Boden<br />

gewinnen; CoCos könnten langfristig die bisherigen Nachranganleihen ersetzen.<br />

Bislang sehen Regulierer, bspw. der Baseler Ausschuss, jedoch eine<br />

Wandlung auf Geheiß nationaler Aufsichtsbehörden vor. Dies könnte zu<br />

Schwierigkeiten bei der Platzierung von CoCos führen, da es Unsicherheit<br />

über Zeitpunkt und Umstände der Wandlung schafft. Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

sind so schwerer abzuschätzen, CoCos sind (noch) schwerer zu<br />

bepreisen.


EU-Monitor 79<br />

2 15. April 2011


<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong><br />

Einleitung<br />

Die jüngste Finanzkrise hat gezeigt, dass nicht nur die Höhe der<br />

Eigenkapitaldecke einer <strong>Bank</strong>, sondern auch die Qualität des zur<br />

Verlustabdeckung bereitstehenden Kapitals von Bedeutung ist. Als<br />

Reaktion hat der Baseler Ausschuss für <strong>Bank</strong>enaufsicht nunmehr<br />

die qualitativen Anforderungen an das Kernkapital angehoben. Im<br />

Rahmen dieser neuen regulatorischen Absichten ist in Zukunft das<br />

harte Kernkapital, wie Aktien und Gewinnrücklagen, entscheidend,<br />

weil es bei Verlusten uneingeschränkt und sofort beansprucht werden<br />

kann. Die alten Formen von Hybridkapital sollen im regulatorischen<br />

Eigenkapital nur noch in geringem Umfang anerkannt werden,<br />

denn die Regulatoren drängen auf eine höhere Verlusttragfähigkeit<br />

für hybride Kapitalformen. Dies gilt insbesondere für Nachranganleihen.<br />

Ziel ist es, nachrangige Gläubiger ebenso wie Eigenkapitalgeber<br />

bereits in der Recovery Phase und somit an den Kosten des Krisenmanagements<br />

zu beteiligen. Während der Finanzkrise blieben<br />

Anleihegläubiger weitgehend verschont, da <strong>Bank</strong>en, die technisch<br />

insolvent waren, auf Grund ihrer Bedeutung für das Finanzsystem<br />

staatlich aufgefangen wurden; selbst die Zahlungsansprüche nachrangiger<br />

Bondinvestoren wurden dabei aufrecht erhalten. Investoren<br />

in nachrangige <strong>Bank</strong>schuldverschreibungen hafteten nur im Falle<br />

eines Insolvenzverfahrens (gone concern). Das daraus resultierende<br />

Problem negativer Anreizwirkungen („moral hazard―) soll nun<br />

durch das frühzeitige Einbeziehen der nachrangigen Gläubiger verringert<br />

werden. Ziel ist es, die Risiken der nachrangigen Anleihen<br />

adäquat in den Konditionen widerzuspiegeln; ein Profitieren von der<br />

Risikoübernahme durch den Staat soll so nicht mehr möglich sein,<br />

Steuerzahler sollen nicht mehr in Anspruch genommen werden<br />

müssen. Die Verlusthaftung von Investoren nachrangiger Schuldverschreibungen<br />

soll zukünftig daher bereits eintreten, wenn <strong>Bank</strong>en<br />

sich nicht mehr privat refinanzieren können.<br />

Auf Basis dieser Motive entstanden zwei grundsätzliche Ansatzpunkte<br />

zur verbesserten Anleihegläubigerhaftung: Erstens, eine<br />

neue Form hybriden Kapitals, d.h. festverzinsliche Wertpapiere, die<br />

in einer finanziellen Notlage als Kapitalpuffer dienen, so genannte<br />

<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong> (CoCos). Zweitens, das „Bail-in― von Anleihegläubigern.<br />

Die beiden Ideen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer<br />

Basis: CoCos sind marktbasierte Instrumente, Bail-ins dagegen<br />

beruhen auf diskretionären Eingriffen. Gemeinsam ist ihnen, dass<br />

sie die Stabilität des Finanzsystems stärken wollen – ein Gedanke,<br />

der grundsätzlich auch von der Finanzindustrie unterstützt wird.<br />

<strong>Contingent</strong> Capital: Eine Abgrenzung<br />

An die Änderungen der regulatorischen Vorgaben und die neuen<br />

Anforderungen an das Kernkapital wird sich auch das Kapitalmanagement<br />

der <strong>Bank</strong>en anpassen müssen. Das Begeben von Anleihen,<br />

die unter den neuen Regeln zur Verlustabdeckung bereitstehen,<br />

stellt für <strong>Bank</strong>en somit eine Notwendigkeit im Rahmen eines vorausschauenden<br />

Kapitalmanagements dar. So haben sich bereits<br />

verschiedene Alternativen gebildet, unterschiedliche Formen bedingten<br />

Kapitals in die Kapitalstruktur mit einzubeziehen. Die regulatorische<br />

Anrechenbarkeit dieser Instrumente ist jedoch noch unklar.<br />

Ursprünglich beschreibt bedingtes Kapital (<strong>Contingent</strong> Capital) ganz<br />

allgemein eine Art Put Option, die es dem Emittenten ermöglicht,<br />

15. April 2011 3


EU-Monitor 79<br />

neues Eigenkapital zu vorher festgelegten Konditionen zu emittieren.<br />

Die Emission erfolgt im Regelfall nach Eintreten gewisser risikobasierter<br />

Ereignisse, die ex ante in den Vertragsbedingungen<br />

definiert werden. Derzeit kursieren viele Konstrukte und Begrifflichkeiten,<br />

die unter dem Oberbegriff <strong>Contingent</strong> Capital zusammen<br />

gefasst werden können; auch CoCos sind in gewisser Weise eine<br />

Abwandlung davon. Oft aber werden CoCo-ähnliche Konstrukte als<br />

CoCos bezeichnet, bei denen es sich bei genauer Betrachtung nicht<br />

um CoCos handelt, wohl aber um eine Form bedingten Kapitals:<br />

— Write-down Bonds: Wertberichtigung statt Wandlung<br />

Write-down Bonds sind eine marktbasierte Refinanzierungsform.<br />

Anstatt einer Wandlung, wie es bei CoCos der Fall ist, findet hier<br />

ein Wertabschlag statt. Der Unterschied ist, dass dabei kein zusätzliches<br />

Kapital zur Verfügung gestellt wird, sondern nur die<br />

Verbindlichkeiten durch Wertberichtigung reduziert werden. So<br />

steht das Unternehmen zwar bilanziell besser dar, Eigenkapital<br />

„entsteht― jedoch nur in der Höhe des vorgenommenen Wertabschlags,<br />

da durch die „Befreiung― der Verbindlichkeiten ein außerordentlicher<br />

Ertrag entsteht, der in die Gewinnrücklage eingestellt<br />

werden kann.<br />

— Temporary Write-down Bonds<br />

Vorübergehende Write-down Bonds – oder auch Step-up, Stepdown<br />

Bonds – sind Anleihen, die einerseits in ihren Verpflichtungen<br />

reduziert werden können, wenn ein ex ante festgesetzter<br />

Auslöser erreicht wird, aber andererseits auch Aufwärtspotential<br />

haben. D.h. eine Wertberichtigung kann anteilsmäßig auch nach<br />

oben erfolgen; die Anleihen würden demnach nur vorübergehend<br />

wertberichtigt.<br />

Anleihen mit solch einer Struktur existieren bereits auf dem<br />

Markt. Bislang verhindern bilanzrechtliche Vorschriften jedoch die<br />

Anrechenbarkeit dieser Anleihen zu den regulatorischen Kapitalquoten.<br />

1 Der Baseler Vorschlag sieht vielmehr eine permanente,<br />

teilweise Übernahme von Verlusten vor, was bei vorübergehenden<br />

Write-down Bonds nicht der Fall ist.<br />

— Call Option Enhanced Reversible <strong>Convertibles</strong> [COERCs]<br />

Hierbei handelt es sich um einen (bislang) nur theoretischen Vorschlag,<br />

der einen Bond beschreibt, der automatisch gewandelt<br />

wird, wenn ein vorher definierter Auslöser erreicht ist. Der Wandlungskurs<br />

liegt unter dem wandlungsauslösenden Preis und die<br />

Anleihen haben eine „buy-back― Option für Altaktionäre, d.h. eine<br />

Art Bezugsrecht. Inwieweit solche Instrumente praxistauglich<br />

sind, ist offen. Auch die regulatorische Anrechenbarkeit ist unklar.<br />

2<br />

Auf Grund ihrer Eigenschaften sind derzeit insbesondere CoCos (im<br />

engeren Sinn) Gegenstand der aktuellen Diskussion um die Anrechenbarkeit<br />

zum regulatorischen Eigenkapital. Was sich dahinter<br />

verbirgt und wie erfolgsversprechend die neue Anleiheform ist, soll<br />

im Folgenden analysiert werden.<br />

1<br />

2<br />

Die Gewinnanrechnung vorübergehender Write-down Bonds sollte angepasst<br />

werden und wäre über den Mechanismus der Prudential Filter zu rechtfertigen.<br />

Prudential Filter sorgen dafür, dass Aufsichtsrechtlich anerkannte Eigenmittel auch<br />

dann dem Zweck, als Risikopuffer zu dienen, gerecht werden, wenn <strong>Bank</strong>en ihre<br />

konsolidierten Eigenmittel auf Basis von IFRS ermitteln.<br />

Pennacchi et al. 2010.<br />

4 15. April 2011


<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong><br />

<strong>Contingent</strong> Convertible Bonds<br />

Bei <strong>Contingent</strong> Convertible Bonds (CoCos) handelt es sich um langfristige<br />

nachrangige Schuldverschreibungen mit festem Coupon, die<br />

entsprechend vorher festgelegter Kriterien (Trigger) automatisch von<br />

Fremd- in Eigenkapital gewandelt werden können; aus den bisherigen<br />

Fremdkapitalgebern werden Aktionäre. Da die hybriden Anleihen<br />

bei Bedarf in haftendes Eigenkapital umgewandelt werden können,<br />

haben sie die Fähigkeit, die Eigenkapitalausstattung des Emittenten<br />

in adversen Umständen zu verbessern und Verluste auszugleichen.<br />

Wird der Wandlungsauslöser nicht erreicht, sind CoCos<br />

„normale― Bonds, die am Ende ihrer Laufzeit getilgt werden.<br />

Die vorgenommene Rekapitalisierung findet am Kapitalmarkt und<br />

somit durch den Privatsektor statt. Mit der Umwandlung erhält das<br />

Institut unmittelbar neues Eigenkapital. Gleichzeitig reduziert es<br />

seine Zinsverpflichtungen. Wichtig ist hier die Differenzierung von<br />

Liquidität und Kapital: So bringen CoCos zwar kein neues Geld ins<br />

Unternehmen, transferieren aber einen Schuldtitel in neues Stammkapital,<br />

was eine bessere Übernahme von (zukünftigen) Verlusten<br />

ermöglicht. Die Wandlung von CoCos entspricht einer sofortigen<br />

Verbesserung der Kapitalqualität. Die Umwandlung erfolgt zu einem<br />

Zeitpunkt, an dem das Kreditinstitut zwar als solvent gilt, aber auf<br />

Grund der Marktlage dennoch nicht in der Lage ist, seine Eigenkapitalbasis<br />

durch die Ausgabe neuer Aktien zu stärken. Indirekt könnte<br />

so auch der Zugang zu anderen privatwirtschaftlichen Refinanzierungsmitteln<br />

erleichtert werden, was ein staatliches Eingreifen letztlich<br />

unnötig oder zumindest unwahrscheinlicher macht.<br />

Aus Sicht der Finanzstabilität haben CoCos zudem den Vorteil, dass<br />

sie im Gegensatz zu Aktien nicht von dem Gewinnpotential hoher<br />

Risiken profitieren. Da außerdem die Risikoprämie für CoCos mit<br />

dem Risiko einer <strong>Bank</strong> steigen dürfte, könnten CoCos auch zur<br />

Disziplinierung beitragen.<br />

Die Bedingungen, zu denen ein CoCo gewandelt wird, umfassen<br />

das Verhältnis, zu dem gewandelt wird, sowie den Preis und den<br />

Zeitpunkt, zu welchem die Wandlung stattfindet. Sie werden in den<br />

Anleihebedingungen festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung findet<br />

auf Institutsebene statt.<br />

Den CoCos verwandte Wertpapierarten sind herkömmliche Wandelanleihen.<br />

Der Unterschied ist, dass bei herkömmlichen Wandelanleihen<br />

nicht automatisch gewandelt wird; das Umtausch- und Wahlrecht<br />

liegt im Regelfall bei den Investoren (für einen Vergleich der<br />

unterschiedlichen Wandelanleihen s. Tabelle auf Seite 6).<br />

Gewusst wie: Die Ausgestaltung macht’s<br />

Damit sich eine CoCo-Struktur auf dem Markt erfolgreich durchsetzen<br />

kann, müssen im Prinzip drei unterschiedliche Interessensgruppen<br />

berücksichtigt werden: Erstens, Regulierer, die davon überzeugt<br />

sein müssen, dass der CoCo Bond volle Verlusttragfähigkeit in der<br />

Recovery Phase hat. Zweitens, Aktionäre, deren Anteile durch die<br />

automatische Kapitalerhöhung verwässert werden und die diese<br />

Verwässerung daher möglichst vermeiden bzw. gering halten wollen,<br />

und drittens, Investoren, die noch nicht recht wissen, was auf<br />

sie zukommt und ob sie diese Instrumente überhaupt werden halten<br />

können. Sowohl Aktionäre, als auch Investoren betrachten CoCos<br />

gegenwärtig daher noch mit gemischten Gefühlen. Eine gezielte<br />

15. April 2011 5


EU-Monitor 79<br />

Unterschiedliche Formen von Wandelanleihen<br />

Herkömmliche<br />

Wandelanleihe<br />

Umtauschanleihe<br />

Pflichtwandelanleihe<br />

Bedingte<br />

Wandelanleihe<br />

(CoCo)<br />

Ein festverzinsliches Wertpapier, das dem Inhaber das Recht<br />

einräumt, es während einer Wandlungsfrist zu einem vorher<br />

festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen.<br />

Eine Anleihe, die dem Investor das Recht gibt, die Anleihe jederzeit<br />

in eine feste, gegebene Anzahl von Aktien zu tauschen. Im<br />

Gegensatz zur Wandelanleihe ist der Emittent der Umtauschanleihe<br />

nicht das Unternehmen, das die zugrunde liegenden Aktien<br />

emittiert, sondern typischerweise ein (Groß-)Aktionär.<br />

Eine Variante der herkömmlichen Wandelanleihe, bei der die<br />

Rechte der Investoren eingeschränkt sind. Während der Anleger<br />

bei einer herkömmlichen Wandelanleihe bis zum Laufzeitende<br />

die Wahl hat, ob er in Aktien umwandelt oder nicht, ist bei einer<br />

Pflichtwandelanleihe die Wandlung in Aktien spätestens zum<br />

Laufzeitende verpflichtend. Das Risiko, im Fall fallender Kurse<br />

selbst Renditeverluste zu erleiden, ist bei Pflichtwandelanleihen<br />

somit höher. Auf Grund der verpflichtenden Wandlung, die über<br />

die Ausgabe junger Aktien getätigt wird, stellt die Pflichtwandelanleihe<br />

eine indirekte Kapitalerhöhung mit verbundenem Verwässerungseffekt<br />

für Altaktionäre dar.<br />

Wandelanleihen, die während ihrer Laufzeit bei Erreichen eines<br />

vorher festgesetzten Auslösers automatisch zu einem vorher<br />

festgesetzten Verhältnis in Aktien gewandelt werden.<br />

Eine gezielte Ausgestaltung auf<br />

Institutsebene ist essentiell für die<br />

Marktfähigkeit der CoCos<br />

Optionsanleihe<br />

Optionsanleihen verbriefen neben den üblichen Forderungsrechten<br />

(Zins- und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein<br />

auch ein Bezugsrecht auf Aktien. Wie bei der Ausgabe von<br />

Pflichtwandelanleihen und (un)bedingten Wandelanleihen ist<br />

auch für die Ausgabe von Optionsanleihen eine bedingte Kapitalerhöhung<br />

Voraussetzung. Im Gegensatz zu herkömmlichen<br />

Anleihen kann die Wandlungsoption hier jedoch auch von der<br />

Anleihe abgetrennt und gesondert gehandelt werden.<br />

Ausgestaltung der Anleihebedingungen auf Institutsebene ist daher<br />

essentiell und gleichermaßen schwierig. Denn obwohl die Preisbildung<br />

der beiden Grundelemente von CoCos, also von nachrangigen<br />

Anleihen und von Eigenkapital, etabliert ist, ist die Preisbildung der<br />

CoCos selbst eine Herausforderung.<br />

Die Wahl des Wandlungsauslösers (Trigger) und die Bedingungen,<br />

zu denen ein CoCo Bond gewandelt wird, sind die Krux in jeder<br />

Diskussion über die Praktikabilität der Anleihen. Auch gibt es nicht<br />

die eine richtige Struktur für die Ausgestaltung der Anleihen. Eine<br />

Entscheidung muss immer in Einklang mit der individuellen Unternehmenssituation<br />

getroffen werden.<br />

Wahl des Auslösers: Wann wird gewandelt?<br />

Der Auslöser beschreibt das Ereignis, das eine Wandlung verursacht.<br />

Das Eintreten des Auslösers ist somit das entscheidende<br />

Kriterium für die automatische Wandlung in Eigenkapital. Gerade die<br />

Festsetzung dieses Auslösers ist aber sehr schwierig. Die komplexe<br />

Struktur der CoCos kann asymmetrische Informationen zwischen<br />

der emittierenden <strong>Bank</strong> und den Investoren hervorrufen. Daher sollten<br />

die Auslöser möglichst einfach, transparent und nachvollziehbar<br />

sein. Wichtig ist auch die Höhe, denn sie entscheidet darüber, wie<br />

―schnell‖ eine Wandlung erfolgt. Grundsätzlich lassen sich hohe und<br />

niedrige Wandlungsauslöser unterscheiden. 3 Ein hoher Auslöser<br />

(bspw. das Unterschreiten einer Kernkapitalquote von 7%) bedeutet,<br />

dass eine Wandlung der Anleihen relativ schnell erfolgen kann,<br />

3<br />

Ein hoher Wandlungsauslöser bedeutet hier, dass die Schwelle, die Voraussetzung<br />

für eine Wandlung ist, relativ schnell erreicht wird, d.h. es muss vergleichsweise<br />

wenig passieren, damit eine Wandlung nötig wird. Bei einem niedrigen<br />

Wandlungsauslöser ist es genau umgekehrt: eine Wandlung erfolgt erst zu einem<br />

relativ späten Zeitpunkt.<br />

6 15. April 2011


<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong><br />

Die Höhe des Auslösers entscheidet<br />

auch über den Zweck der CoCos<br />

Wird Regulierern die Wandlungsentscheidung<br />

überlassen, bringt dies<br />

Unsicherheit in die Ausfallswahrscheinlichkeit<br />

wenn eine <strong>Bank</strong> Verluste erleidet. Bedingtes Kapital mit hohem Auslöser,<br />

und somit auch CoCos, haben bereits heute eine positive<br />

Wirkung bei Ratingagenturen oder auf ICAAP Stresstests. Ein niedriger<br />

Auslöser (bspw. das Unterschreiten einer Kernkapitalquote von<br />

5%) würde hingegen dazu führen, dass eine Wandlung nur im „Notfall―<br />

stattfindet; CoCos wären dann eine Versicherung für schlechte<br />

Zeiten. Außerdem wäre ein solches Instrument attraktiver für institutionelle<br />

Investoren, da es klar auf außergewöhnliche Krisensituationen<br />

abzielt und somit leichter einschätzbar ist.<br />

So kann mit der Höhe des Auslösers u.a. auch der Zweck der<br />

CoCos gesteuert werden: Sollen CoCos eher als Katastrophenversicherung<br />

in systemischen Krisen fungieren (niedriger Auslöser)<br />

oder als „laufender― Puffer in schlechten Zeiten (hoher Auslöser)?<br />

Außerdem gilt: Je höher der Auslöser, desto teurer der CoCo, denn<br />

ein höherer Auslöser bedeutet aus Sicht der Investoren ein größeres<br />

Wandlungsrisiko. Mit dem Wandlungsrisiko steigt der vom Markt<br />

verlangte Zins. Ein niedriger Auslöser hingegen hätte den Vorteil,<br />

dass eine Wandlung unwahrscheinlicher wäre und die Risikoprämie<br />

für CoCos daher geringer ausfallen dürfte.<br />

Grundlagen für Auslöser können sein:<br />

— Buchwerte / Bilanzwerte;<br />

— Risikogewichtetes Eigenkapital / Eigenkapitalquoten;<br />

— Marktpreise / Aktienkurse.<br />

Außerdem gibt es die Möglichkeit, verschiedene Auslöser zu kombinieren.<br />

Ein Beispiel sind doppelte Auslöser, bei denen zwei Bedingungen<br />

gleichzeitig erfüllt sein müssen, z.B. der Aktienpreis des<br />

Instituts und ein industrieweiter Index. Bei solch einem doppelten<br />

Auslöser würde dann gewandelt, wenn der Aktienkurs der <strong>Bank</strong><br />

unter einen bestimmten Wert fällt und gleichzeitig bspw. ein breiter<br />

<strong>Bank</strong>en orientierter Index den vorher festgesetzten Auslöser unterschreitet.<br />

Im Wesentlichen erlaubt dieser doppelte Auslöser eine<br />

Rekapitalisierung aller emittierenden Institute während einer Krise,<br />

gleichzeitig aber auch den Konkurs einzelner Institute in „normalen―<br />

Zeiten. Die Sinnhaftigkeit eines Auslösers, der sich an einem industrieweiten<br />

Index orientiert, ist für CoCos im Rahmen der derzeitigen<br />

Diskussion in Frage zu stellen. Denn für die Systemstabilität erscheint<br />

ein an einem industrieweiten Index orientierter Auslöser<br />

nicht wesentlich. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass auch ein<br />

institutsspezifischer Auslöser dazu führen wird, dass alle Institute,<br />

die von einer Krise betroffen sind, in einer solchen Krise auch wandeln<br />

müssen. Zudem stellen CoCos ein institutsspezifisches Instrument<br />

dar, daher sollte auch die Wandlungsentscheidung individuell<br />

erfolgen.<br />

Neben diesen an Unternehmenswerten oder am Markt orientierten<br />

Auslösern gibt es außerdem die Möglichkeit, die Wandlungsentscheidung<br />

in die Hand von Regulierern zu legen. Dies birgt jedoch<br />

für Investoren die Gefahr eines schwer einschätzbaren Elements in<br />

der Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Wandlungsrisiken. Die Einschätzung<br />

eben dieser Wandlungsrisiken würde dadurch erschwert<br />

und brächte zusätzliche Volatilität in die Anleihemärkte. 4<br />

Auslöser: Einfach und transparent<br />

Welcher Auslöser eignet sich nun am besten, um die Funktionalität<br />

der CoCos bestmöglich zu unterstützen? Die Wahl besteht grundsätzlich<br />

zwischen Auslösern basierend auf Marktwerten mit dem<br />

4<br />

The US Shadow Financial Regulatory Committee (SFRC).<br />

15. April 2011 7


EU-Monitor 79<br />

Die Gefahr bei einer Aktienkursmanipulation<br />

besteht im Erzeugen<br />

von künstlichen Wandlungen<br />

Nachteil der stochastischen Prozesse, denen diese unterliegen, und<br />

Auslösern basierend auf Bilanzgrößen und den Nachteilen, denen<br />

deren mögliche Beeinflussung unterliegt.<br />

Zwar stehen Bilanzgrößen in direktem Zusammenhang mit dem<br />

Zustand des Unternehmens, jedoch werden sie im Regelfall nur<br />

quartalsweise und somit nicht kontinuierlich bestimmt. Da die finanzielle<br />

Lage so nur quartärlich erkennbar wird, wird auch der Auslöser<br />

nur quartärlich aktualisiert. Eine Sonderprüfung wäre zwar jederzeit<br />

möglich, allerdings müsste diese dann sehr schnell und unabhängig<br />

erfolgen. Ein entscheidender Nachteil bilanzieller Werte ist<br />

auch, dass sie stets von den zugrunde liegenden Rechnungslegungsmethoden<br />

abhängen, die politischem Druck ausgesetzt sein<br />

und Arbitrage unterliegen können. 5 Damit hängt ein auf Buchwerten<br />

basierter Auslöser auch stets von der Verfügbarkeit und Qualität der<br />

bilanziellen Informationen ab.<br />

Eine weitere Möglichkeit bestünde in der Verwendung des risikogewichteten<br />

Eigenkapitals bzw. von Eigenkapitalquoten. Zwar werden<br />

bspw. risikogewichtete Aktiva nur am Ende des Quartals bestimmt,<br />

eine Sonderprüfung wäre aber auch hier stets möglich. Ein Vorteil<br />

wäre außerdem, dass die Wandlung zu einem risikogerechteren<br />

Ereignis wird.<br />

Als dritte Möglichkeit ergibt sich die Verwendung von Marktpreisen,<br />

z.B. in Form des Aktienkurses. Unter Berücksichtigung der Tatsache,<br />

dass Auslöser möglichst einfach und transparent sein sollten,<br />

wären Aktienkurse im Vorteil. Denn sie können regelmäßig sowohl<br />

von der <strong>Bank</strong>, als auch von Investoren nachvollzogen und beobachtet<br />

werden. Die Verwendung von Aktienkursen bedeutet überdies,<br />

dass die Rekapitalisierung ein marktgerechtes Ereignis wird, das<br />

nicht von regulatorischen Einschätzungen abhängt. Nachteilig ist<br />

jedoch, dass sie der Aktienmarkt-Volatilität unterliegen und sich<br />

außerdem durch Manipulation des Aktienpreises die Möglichkeit zur<br />

Beeinflussung des Wandlungsauslösers ergibt. 6<br />

Ergibt sich die Möglichkeit zur Manipulation von Aktienkursen, können<br />

Anreize entstehen, aus den durch Manipulation erzeugten<br />

Kursbewegungen zu profitieren. 7 Attraktiv könnte dies bspw. für Attacken<br />

von Investoren sein, die versuchen eine „künstliche― Wandlung<br />

hervorzurufen, um aus der resultierenden Verwässerung des<br />

Kapitals zu profitieren. Wenn Händler neben den Aktien auch Positionen<br />

in CoCos mit marktbasiertem Auslöser halten, könnte ein Arbitrageur<br />

CoCos kaufen sowie Aktien des Instituts leerverkaufen, um<br />

den Preis in Richtung des Auslösers zu drücken, woraufhin gewandelt<br />

wird. Der Arbitrageur würde dann von dem Gewinn profitieren,<br />

der sich auf die gewandelten Aktien ergibt, wenn sich der Aktienkurs<br />

auf sein „normales― Niveau erholt. Diese Manipulationsmöglichkeiten<br />

können jedoch durch das ex ante Festsetzen der bei Wandlung<br />

zu erhaltenden Menge an Aktien vermieden oder zumindest eingeschränkt<br />

werden. Ist die Anzahl der Aktien, die die Investoren nach<br />

Wandlung erhalten, von vornherein fix, „lohnt― sich eine Preisbeeinflussung<br />

und damit das Hervorrufen einer künstlichen Wandlung<br />

nicht. 8,9<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

McDonald (2010), S.13.<br />

Hinzu kommt der Nachteil, dass Börsenwerte für nicht gelistete <strong>Bank</strong>en nicht<br />

verfügbar sind.<br />

<strong>Bank</strong> of Japan Working Paper (2010).<br />

Die Alternative wäre die Wandlung zu einem fixen Geldbetrag. Dies würde eine<br />

flexible Anzahl an Aktien mit sich bringen, die abhängig von dem vorbestimmten<br />

Geldbetrag bei Wandlung bestimmt wird. Die Investoren hätten so u.U. den Anreiz<br />

den Preis zu drücken, um bei Wandlung für den gleichen (fixen) Betrag eine grö-<br />

8 15. April 2011


<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong><br />

Aktienkursvolatilität kann einen<br />

marktbasierten Auslöser negativ<br />

beeinflussen<br />

Eine Wandlung mindestens zum<br />

Nennwert ist empfehlenswert<br />

Hinsichtlich der Aktienkursvolatilität könnte sich eine negative Beeinflussung<br />

des Auslösers ergeben, wenn Aktienkurse sich irrational<br />

verhalten oder es zu unvorhersehbaren Kursstürzen kommt, die sich<br />

nicht auf die Unternehmenssituation beziehen – wie es z.B. im<br />

Rahmen des „Flash Crash― im Mai 2010 der Fall war. Hier hätte die<br />

extreme Aktienkursvolatilität unter Umständen dazu geführt, dass<br />

CoCos mit marktbasiertem Auslöser gewandelt worden wären, obgleich<br />

keine Krise oder verschlechterte Marktlage vorlag.<br />

Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Für und Wider scheinen<br />

sich insbesondere solche Auslöser zu eignen, die sich am risikogewichteten<br />

Eigenkapital bzw. an Eigenkapitalquoten orientieren.<br />

Festsetzen des Umwandlungskurses: Wie wird gewandelt?<br />

Der Umwandlungskurs (conversion rate), der in den Anleihebedingungen<br />

festgeschrieben wird, bestimmt den Wert und die Anzahl an<br />

Aktien, die Investoren für eine entsprechende Menge an Anleihen<br />

nach der Wandlung erhalten.<br />

Ähnlich wie bei der Höhe des Auslösers, kann auch der Wert des<br />

Umwandlungskurses über die Zielsetzung der CoCos entscheiden:<br />

So kann ein Umwandlungskurs, der niedriger ist als der Nennwert<br />

der Anleihen, helfen, Manipulationsmöglichkeiten einzuschränken,<br />

insbesondere, wenn ein marktbasierter Auslöser verwendet wird. 10<br />

Ein Umwandlungskurs über dem Nennwert könnte hingegen den<br />

Anreiz für die emittierende <strong>Bank</strong> erhöhen, eine Wandlung durch<br />

rechtzeitige korrigierende Maßnahmen zu vermeiden; denn eine<br />

Wandlung würde zu einer schwerwiegenden Verwässerung der Anteile<br />

führen und die bisherigen Anleger verärgern. 11 Ein zusätzlicher<br />

und wichtiger positiver Effekt von einem höheren Wandlungskurs<br />

wäre eine verbesserte Attraktivität für Investoren – was letzten Endes<br />

eine geringere Risikoprämie zur Folge haben könnte. Demnach<br />

wäre sowohl aus <strong>Bank</strong>ensicht, als auch aus regulatorischer Perspektive<br />

eine Wandlung mindestens zum Nennwert empfehlenswert.<br />

Laufzeiten<br />

Neben dem Umwandlungskurs und dem Auslöser, müssen die Laufzeiten<br />

der CoCos festgelegt werden. Diese sollten sich an den verschiedenen<br />

Investorengruppen und deren Interessen orientieren.<br />

Laut IIF erwarten die wichtigsten Investorengruppen Laufzeiten zwischen<br />

drei und sieben Jahren. Es ist aber auch denkbar, dass<br />

CoCos eher Teil der langfristigen Finanzierungsstruktur werden –<br />

bspw. mit Laufzeiten von mind. 30 Jahren. 12 Der im Februar 2011<br />

erfolgreich emittierte CoCo Bond der Credit Suisse wies eine Laufzeit<br />

von 30 Jahren auf. Bei derart langen Laufzeiten gilt es jedoch<br />

zu bedenken, dass dies auch eine entsprechend langfristige Bindung<br />

aus Sicht der Investoren impliziert. Grundsätzlich sollte es in<br />

jedem Fall möglich sein, dass ein Unternehmen unterschiedliche<br />

CoCos mit unterschiedlichen Laufzeiten und unterschiedlichen Auslösern<br />

emittiert.<br />

ßere Menge an Aktien zu erhalten. Das Festsetzen der Menge entspricht auch der<br />

gängigen Praxis bei (bisherigen) Wandelanleihen.<br />

9<br />

McDonald 2010, S.7.<br />

10 Ein niedrigerer Wandlungskurs schränkt die inhärente Manipulationsgefahr von<br />

Aktienkursen zumindest teilweise ein, da die Wandlung so erfolgt, dass es sich<br />

nicht lohnt, die Wandlung der CoCos „künstlich― zu erzeugen.<br />

11 The US Shadow Financial Regulatory Committee (SFRC).<br />

12 von Furstenberg (2011) spricht sich bspw. für entsprechend lange Laufzeiten aus.<br />

15. April 2011 9


EU-Monitor 79<br />

Potential und Rational der Abgabe<br />

von CoCos an Mitarbeiter<br />

Idee: Im Rahmen der Diskussion über die<br />

Schwierigkeit, Abnehmer für CoCos zu finden,<br />

sind zunehmend auch die Mitarbeiter der<br />

Kreditinstitute als potentielle „Investoren― in<br />

den Fokus gerückt. Die Idee ist, CoCos im<br />

Rahmen der variablen Vergütung an die<br />

Mitarbeiter zu emittieren. Aus regulatorischer<br />

Sicht hätte das den zusätzlichen positiven<br />

Nebeneffekt, dass die Anreizstrukturen der<br />

Mitarbeiter in die gewünschte Richtung beeinflusst<br />

werden würden. Denn es wäre dann im<br />

Sinne der Mitarbeiter, auch mittel- bis langfristig<br />

risikobewusst zu handeln, um eine Wandlung<br />

der Anleihen zu vermeiden. Theoretischer<br />

Hintergrund ist die Prinzipal-Agenten-<br />

Theorie: Die Anreize der Risikoträger in der<br />

<strong>Bank</strong> werden mit denen der Anleihegläubiger<br />

verbunden – und nicht mit denen der Aktionäre,<br />

d.h. die Stabilität des Instituts bestimmt die<br />

Höhe der Vergütung, nicht die (kurzfristige)<br />

Rentabilität.<br />

Potential: Der Anteil der Mitarbeiter, die<br />

CoCos im Rahmen ihrer variablen Vergütung<br />

erhalten (können), dürfte zwar einen Anteil an<br />

dem potentiellen CoCo Markt haben, insgesamt<br />

jedoch zu klein sein, um für große Teile<br />

des Marktes bereit zu stehen. Je nach Szenario<br />

könnte die variable Vergütung demnach<br />

etwa 10-25% des potentiellen CoCo-Marktes<br />

auffangen.<br />

Probleme bei der Abgabe von CoCos an<br />

Mitarbeiter als Teil der variablen Vergütung<br />

könnten sich zudem bei der praktischen Umsetzung<br />

ergeben: Kommt es zu einem Verfall<br />

der Entschädigung zu Gunsten der <strong>Bank</strong>,<br />

wenn ein Mitarbeiter (und in diesem Fall dann<br />

auch Investor) frühzeitig aus dem Unternehmen<br />

(und damit aus der Investition) ausscheidet<br />

(„bad leaver―), müsste die <strong>Bank</strong> den Trust<br />

konsolidieren und die CoCos somit in die<br />

Bilanz übernehmen. Die Konsequenz wäre<br />

ein Kapitalabzug am regulatorischen Eigenkapital<br />

– zu dem die CoCos (vorher)<br />

zumindest teilweise zählen würden.<br />

Unsicherheitsfaktor Investoreninteresse<br />

Das größte Problem bleibt, genügend Abnehmer zu finden, die bereit<br />

sind CoCos zu halten. Traditionelle Anleiheinvestoren wären<br />

institutionelle Investoren wie Fonds, Versicherer und Pension- und<br />

Versorgungskassen sowie andere Fixed-Income Investoren oder<br />

<strong>Bank</strong>en. Diese bisherigen Anleiheinvestoren sind durch die Ausgestaltung<br />

der Papiere derzeit jedoch noch verunsichert, nicht zuletzt<br />

da die bilanzielle Behandlung der Anleihen noch nicht geklärt ist:<br />

Gelten CoCos bilanzrechtlich künftig als Aktien (statt als Anleihen),<br />

müssten viele bisherige Anleiheinvestoren wegen ihrer Anlagerichtlinien<br />

von einem Kauf absehen. Insbesondere Fixed-Income Investoren<br />

hätten Probleme, CoCos zu halten, sobald sie gewandelt wären.<br />

Auch ist es vielen institutionellen Anlegern durch ihre Richtlinien<br />

bislang untersagt, Pflichtwandelanleihen ins Portfolio zu nehmen.<br />

Ein Beispiel sind auf Nachrangtitel spezialisierte Fonds – die bisherige<br />

Hauptklientel von Anleihen. Deren Anlagerichtlinien sehen explizit<br />

kein Engagement in Wandelinstrumente vor.<br />

Versicherer wiederum dürften ihr Engagement in Anleihen zukünftig<br />

ohnehin überdenken, insbesondere im Hinblick auf Solvency II, da<br />

die neuen Regeln es ihnen schwerer bzw. teurer machen, in Instrumente<br />

wie CoCos, Lower-Tier-2-Anleihen oder vorrangige <strong>Bank</strong>schuldverschreibungen<br />

zu investieren. 13<br />

Letzten Endes wird die Partizipation traditioneller Anleiheinvestoren,<br />

insbesondere die der Fixed-Income Investoren, aber unverzichtbar<br />

sein, um einen potentiellen CoCo-Markt hinreichend bedienen zu<br />

können. Entscheidend wird aber auch sein, ob traditionelle Anleiheinvestoren<br />

mit niedriger bis mittlerer Risikobereitschaft, z.B. Pensionsfonds,<br />

bereit sein werden, in das risikoreichere Geschäft mit<br />

CoCos einzusteigen.<br />

Wahrscheinlich ist auch, dass sich neben den traditionellen Anleiheinvestoren,<br />

die zum Teil möglicherweise nicht in der Lage sein werden<br />

CoCos zu halten, neue Zielgruppen mit höherem Risiko/Rendite-Profil<br />

als Investoren bisheriger Hybride herausbilden, die<br />

Interesse an den CoCos haben. Dazu zählen Hedge Fonds oder<br />

vermögende Privatkunden, die CoCos als Beimischung in ihre Portfolien<br />

verwenden; ähnlich der Responsible Investments, wie es sie<br />

bereits auf dem Markt gibt.<br />

Rendite und Risiko von Refinanzierungsinstrumenten<br />

von Unternehmen<br />

Eigenkapital<br />

Renditeerwartung<br />

Sicht<br />

Unternehmen<br />

Aktie<br />

Unternehmensanleihe<br />

Hybridkapital<br />

Hybridanleihe<br />

Fremdkapital<br />

Sicht<br />

Investoren<br />

Risiko / Schwankungsbreite<br />

Quelle: Börsenzeitung 1<br />

13 Im Rahmen von Solvency II müssen Aktien- und Anleiheinvestments von Versicherern<br />

mit mehr Kapital unterlegt werden als bisher. Dies gilt insbesondere für Aktien<br />

und Unternehmensanleihen.<br />

10 15. April 2011


<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong><br />

Neue Zielgruppen mit höherem<br />

Risiko/Renditeprofil, wie z.B. Hedge<br />

Fonds, werden sich bilden<br />

Die Aufnahme der CoCos in Anleiheindizes<br />

setzt ein Rating voraus<br />

Insgesamt kommen also drei Abnehmergruppen für CoCos in Frage:<br />

traditionelle Anleiheinvestoren, Hedge Fonds / vermögende Privatkunden<br />

und Mitarbeiter der Kreditinstitute. Insgesamt könnte sich so<br />

eine Investorenbasis bilden, die es ermöglicht, CoCos auch in größeren<br />

Mengen zu platzieren. Der bisherige Anleihemarkt wird zunächst<br />

jedoch nicht in dem Maße für CoCos zur Verfügung stehen,<br />

wie es bislang bei Nachranganleihen der Fall war.<br />

Ratingagenturen & Anleiheindizes: Einfluss auf Marktfähigkeit<br />

Insbesondere die Investitionsfähigkeit von Fixed-Income Investoren<br />

hängt auch von der Tatsache ab, ob CoCos in Indizes für festverzinsliche<br />

Wertpapiere aufgenommen werden können. Wegen der<br />

Eigenkapitalelemente der Papiere ist die Aufnahme von CoCos in<br />

die führenden Anleiheindizes als festverzinsliche Wertpapiere<br />

grundsätzlich jedoch noch strittig. Auch indexbasierte Finanzprodukte<br />

sind solange noch ausgeschlossen.<br />

Für die Aufnahme in Anleiheindizes wird üblicherweise ein Rating<br />

vorausgesetzt. Daher ist der Umgang der Ratingagenturen mit<br />

CoCos ein wichtiger Punkt für die Marktfähigkeit der Instrumente.<br />

Schwierigkeiten könnte es mit der Berechnung der Wandlungswahrscheinlichkeit,<br />

deren Änderungen und der Frage geben, inwieweit<br />

diese Änderungen von Ratinganpassungen bei dem Emittenten<br />

abhängen. 14 Insbesondere für institutionelle Investoren, die klassische<br />

Hauptzielgruppe für festverzinsliche Anleihen, ist ein Rating<br />

essentiell, da sie (bislang) nur geratete Papiere halten können. 15<br />

Ratings könnten somit helfen, die Marktfähigkeit der CoCos für potentielle<br />

Investoren zu verbessern.<br />

Grundsätzlich ist auf Grund geänderter Risikokonstellationen für<br />

CoCos, verglichen mit herkömmlichen <strong>Bank</strong>anleihen, mit Ratingabschlägen<br />

zu rechnen. Die Ratingagentur Fitch gab Ende 2010 bekannt,<br />

dass sich ihre Rating-Stufungen für hybrides Kapital, dass<br />

von <strong>Bank</strong>en ausgegeben wird und den Vorschlägen des Baseler<br />

Ausschusses entspricht, am bereits existierenden Ansatz des<br />

ungestützten Emittentenausfall-Rating (IDR) orientieren wird. 16 Als<br />

Richtschnur gab Fitch eine Abstufung um mindestens drei Rating-<br />

Stufungen, orientiert am IDR, bekannt (Fitch, 08.11.2010). 17<br />

Theoretische Ansätze: Einfluss auf Marktfähigkeit<br />

Eine theoretische Möglichkeit, das Investoreninteresse für CoCos zu<br />

erhöhen und damit die Platzierbarkeit der Instrumente zu verbessern,<br />

ist die Idee, Sondergesellschaften zu gründen, die die Aktien<br />

nach Wandlung übernehmen.<br />

Ähnlich, in dem Sinn, dass ursprüngliche Anleihegläubiger zwar die<br />

Anleihen, nicht aber die gewandelten Instrumente halten, ist der<br />

Vorschlag, die CoCos von Anfang an mit einer „Buy-back― Option zu<br />

versehen. 18 Durch eine „buy-back― Option entstünde eine Art Bezugsrecht<br />

für Altaktionäre, denn sie hätten die Möglichkeit die gewandelten<br />

Aktien den bisherigen Anleiheinhabern zum Wandlungskurs<br />

abzukaufen. Durch diese implizite Call Option kann der Verwässerungseffekt,<br />

der durch die Wandlung der Anleihen in Aktien<br />

entsteht, aus Aktionärssicht „rückgängig― gemacht werden, mögliche<br />

14 von Furstenberg (2011), S. 13.<br />

15 Derzeit laufen regulatorische Bemühungen, die Rolle von Ratings zu verbessern.<br />

16 Begründung: Eine Aktivierung zum Wertverlust oder zur Kapitalwandlung komme<br />

einem Ausfall (Default) gleich, auch wenn faktisch kein Default vorliegt. Angewandtes<br />

Kriterium: „Rating Hybrid Securities― vom 29. Dezember 2009.<br />

17 Beispiel: Die im Februar 2011 von der Credit Suisse emittierten CoCos erhielten<br />

von Fitch ein BBB+ Rating; vier Rating-Stufungen unter Credit Suisse’s IDR.<br />

18 Pennacchi et al. (2010).<br />

15. April 2011 11


EU-Monitor 79<br />

Wohlfahrtstransfers werden negiert. Ein positiver Nebeneffekt wäre,<br />

dass sich auch das Risiko für Fremdkapitalgeber verringert. Diese<br />

Risikoreduktion würde die Instrumente handelbarer machen, die<br />

Marktfähigkeit für Fixed-Income Investoren verbessern und zu niedrigeren<br />

Risikoprämien führen. Ein notwendiger Anreiz für die Altaktionäre,<br />

die Call Option auch auszuüben, wäre jedoch, dass der<br />

Wandlungskurs deutlich unter dem den Auslöser aktivierenden<br />

Aktienkurs liegt. Dieser Anreiz besteht zumindest so lange, wie der<br />

Aktienkurs inklusiver aller Verwässerungseffekte größer gleich dem<br />

Wandlungskurs ist, denn eine nicht erfolgende Rückzahlung würde<br />

dann zu einer massiven Verwässerung für die Altaktionäre und zu<br />

einem Wohlfahrtstransfer von den Aktionären zu den Fremdkapitalgebern<br />

führen.<br />

Wie realistisch die Umsetzung einer solchen Buy-back Option ist, ist<br />

fraglich. Denn das Interesse und die Bereitschaft der Altaktionäre,<br />

die gewandelten Papiere zu kaufen, ist stark davon abhängig, wie<br />

liquide und investitionswillig diese zum Zeitpunkt der Wandlung sind;<br />

die Altaktionäre könnten nicht zu Letzt ihrerseits auch von der Krise<br />

betroffen sein. Grundsätzlich dürfte die der obigen Argumentation<br />

zugrunde liegende Anreizstruktur nur für finanzstarke Institute zutreffend<br />

sein, wo die Aktionäre davon ausgehen, dass sich die zum<br />

Zeitpunkt der Wandlung schwächelnde Finanzlage wieder auf ein<br />

profitables Niveau erholt. Bei kapitalschwächeren Instituten könnte<br />

hingegen der Anreiz fehlen, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die<br />

Unternehmenssituation verschlechtert, (mehr) Aktien zu erwerben.<br />

CoCo Szenarien sollen helfen, die<br />

Größe des Marktes einzuschätzen<br />

Nationale Rechtsgrundlagen: Einschränkung der Marktfähigkeit<br />

Ein weiterer Punkt, der unabhängig vom Investoreninteresse die<br />

Marktfähigkeit der CoCos einschränken kann, sind mögliche<br />

Restriktionen, die sich auf nationaler Ebene durch entsprechende<br />

Gesetze ergeben. So könnten (derzeit) bspw. in Deutschland nationale<br />

rechtliche Rahmenbedingungen die Ausgabe von CoCos beschränken,<br />

denn das deutsche Aktiengesetz (AktG) schränkt die<br />

Aktienausgabe mit Ausschluss von Bezugsrechten – wie es bei<br />

CoCos der Fall wäre – auf maximal 10 Prozent des Grundkapitals<br />

ein. Außerdem ist den Investoren laut AktG zwingend ein Wahlrecht<br />

einzuräumen. 19 Somit ist dem gesellschaftsrechtlichen Rahmen bei<br />

der nationalen Umsetzung aufsichtsrechtlicher Reformen unbedingt<br />

Beachtung zu schenken.<br />

CoCo Szenarien Europa<br />

Das Konzept der Pflichtwandelanleihen könnte künftig an Boden<br />

gewinnen, da bisheriges Hybridkapital zukünftig nicht mehr in gewohntem<br />

Maße regulatorisch anerkannt wird. CoCos könnten langfristig<br />

die bisherigen Hybridanleihen ersetzen. Nachstehend sollen<br />

daher Szenarien für die potentielle Größe des CoCo-Anleihemarktes<br />

betrachtet werden. Ziel ist es, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie<br />

groß der Markt etwa werden könnte, so dass die Einschätzung des<br />

benötigten Investoreninteresses leichter fällt.<br />

Ein entsprechendes Anwendungsbeispiel liefert die Schweiz. Hier<br />

wurde als zusätzlicher Kapitalpuffer eine progressive Kapitalkomponente<br />

von 6% der risikogewichteten Aktiva festgesetzt, die vollständig<br />

aus CoCos mit relativ niedrigem Auslöser bestehen soll – das<br />

Konstrukt stellt somit eine Basisversicherung für schlechte Zeiten<br />

19 Das Wahlrecht könnte bei CoCos bspw. durch eine eingebaute Out-of-the-money<br />

Call-Option darstellbar sein. D.h., es wird eine Kaufoption eingebaut, bei der der<br />

Kurs des Basiswertes (in diesem Fall des CoCos) unter dem Basispreis liegt – also<br />

dem Preis, zu dem der Basiswert gekauft werden kann.<br />

12 15. April 2011


<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong><br />

Erste Gehversuche<br />

— November 2009: Die Lloyds <strong>Bank</strong>ing<br />

Group begibt „Enhanced Capital Notes―<br />

(ECNs) im Tausch gegen bereits existierende<br />

hybride Anleihen. Die ECNs konvertieren,<br />

wenn die Kernkapitalquote unter<br />

5% fällt. Der Umwandlungskurs wurde<br />

ex ante basierend auf dem beobachteten<br />

Aktienkurs bestimmt. Die ECNs haben die<br />

gleichen Prioritäten wie herkömmliches<br />

Ergänzungskaital und Laufzeiten zwischen<br />

10 und 15 Jahren. Der Zinsaufschlag<br />

beläuft sich auf 1,5% bis 2,5%. Bei<br />

der Bewertung des Zinsaufschlags muss<br />

jedoch berücksichtigt werden, dass Lloyds<br />

zum Zeitpunkt der Emission teilweise verstaatlicht<br />

waren und daher keine Bonds<br />

tilgen oder Zinszahlungen leisten durfte.<br />

Unter diesen Bedingungen bot der Tausch<br />

in ECNs einen entscheidenden Vorteil:<br />

ECNs boten höhere Zinszahlungen und,<br />

einmal gewandelt in Aktien, konnten sie<br />

verkauft und so zu Geld gemacht werden.<br />

Inwieweit die gebotenen Zinsen repräsentativ<br />

sind, ist somit unklar.<br />

— März 2010: Die niederländische<br />

Rabobank gibt „Senior <strong>Contingent</strong> Notes―<br />

(SCN) aus. Diese Anleiheform berücksichtigt<br />

die problematische Eigenschaft<br />

der CoCos, dass diese per definitionem<br />

nur Abwärtspotential und kein<br />

Aufwärtspotential haben. Die SCN der<br />

Rabobank wurden, im Gegensatz zur<br />

Emission bei Lloyds, neu begeben. Die<br />

Kerneigenschaften: Wenn die Eigenkapitalquote<br />

vor Ende der Laufzeit (10 Jahre)<br />

unter 7% fällt, werden das Grundkapital<br />

und die unbezahlten Zinszahlungen um<br />

25% reduziert und den Investoren in bar<br />

ausgezahlt. Allerdings wird der SCN nicht<br />

von den Baseler Vorschlägen erfasst und<br />

zählt daher nicht zum regulatorischen Eigenkapital.<br />

Der Zinssatz belief sich auf<br />

6,875% und die Nachfrage war doppelt so<br />

groß wie geplant. Diese SCNs sind insofern<br />

ein Sonderfall, als das die Rabobank<br />

als einzige <strong>Bank</strong> über ein AAA Rating verfügt,<br />

so dass das Investoreninteresse entsprechend<br />

höher ausfallen dürfte, als bei<br />

anderen <strong>Bank</strong>en.<br />

— Eine andere Anleihe, die Aufwärtspotential<br />

in der Auszahlungsstruktur berücksichtigt:<br />

„step-down, step-up Bonds―. Die Idee<br />

ähnelt dem SCN und wurde u.a. von<br />

Barclays verwendet. Investoren nehmen<br />

einen Bewertungsabschlag von bis zu<br />

30% hin, wenn die Kernkapitalquote der<br />

<strong>Bank</strong> unter 7% fällt. Eine Aufwertung ist<br />

möglich, wenn es der <strong>Bank</strong> besser geht<br />

und wieder Dividenden gezahlt werden<br />

können. Auch die Intesa SanPaolo hat im<br />

September 2010 eine Anleihe mit ähnlichen<br />

Eigenschaften begeben. Auch diese<br />

Anleihe würde bislang jedoch nicht zu den<br />

regulatorischen Kapitalquoten zählen, da<br />

der Baseler Vorschlag eine permanente<br />

teilweise Übernahme von Verlusten vorschreibt;<br />

das ist bei step-down, step-up<br />

Bonds nicht der Fall.<br />

Quelle: Reuters, <strong>Bank</strong> of Japan<br />

dar. Weitere Komponenten der Schweizer Kapitalvorschriften sind<br />

ein nicht risikogewichteter Leverage Ratio und ein verlustabdeckender<br />

Kapitalpuffer von 8,5%. 5,5% der 8,5% sollen dabei aus hartem<br />

Eigenkapital bereit gestellt werden, bis zu maximal 3% dürfen<br />

CoCos mit relativ hohem Auslöser sein. Die systemrelevanten<br />

Schweizer <strong>Bank</strong>en kämen somit jeweils auf einen Anteil von bis zu<br />

9% ihrer risikogewichteten Aktiva, den sie über CoCos aufbauen<br />

müssen, um die Eigenkapitalbasis zu stärken.<br />

Da die Schweiz auf Grund der Größe des <strong>Bank</strong>ensektors relativ<br />

zum BIP ein Sonderfall ist 20 , erscheint es plausibel, bei Modellrechnungen<br />

auf europäischer Ebene maximal einen Aufschlag von 6%<br />

der risikogewichteten Aktiva (RWA) zu berücksichtigen. CoCos<br />

könnten dann nach und nach einen Teil des Aufschlags ausmachen.<br />

Für die nachstehend betrachteten Szenarien wurden folgende Annahmen<br />

getroffen:<br />

— Grundlage der Berechnungen sind die prognostizierten RWA<br />

unter Berücksichtigung von Basel III;<br />

— Die 25 größten <strong>Bank</strong>en Europas müssen zusätzlich zu den neuen<br />

Eigenkapitalregeln (Basel III) einen Aufschlag von bis zu 6%<br />

der RWA halten.<br />

— Der Anteil der CoCos an dem Aufschlag beträgt, je nach Szenario,<br />

1,5%, 3%, 4,5% oder 6 Prozentpunkte der RWA;<br />

— CoCos werden mit 9% verzinst.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Annahmen könnte der endgültige<br />

CoCo Markt EUR 138 Mrd. (1,5% Szenario) bis EUR 550 Mrd. (6%<br />

Szenario) groß werden. 21 Als Vergleich: Die Menge der hybriden<br />

Anleihen im derzeitigen Tier 1 Kapital der 20 größten <strong>Bank</strong>en Europas<br />

beläuft sich auf etwa EUR 150 Mrd. Demnach erscheinen die<br />

konservativeren Schätzungen für den potentiellen CoCo-Markt<br />

(1,5% und 3% Szenario) nicht unplausibel. Voraussetzung ist jedoch,<br />

dass Investoren CoCos so bereitwillig abnehmen wie bisherige<br />

hybride Anleihen.<br />

CoCo Szenarien Europa<br />

Mrd. EUR<br />

138<br />

275<br />

Die ersten CoCo-artigen Anleihen wurden vom Markt bisher recht<br />

gut angenommen (s. Kasten). Jedoch bleibt die Vergleichbarkeit<br />

dieser Emissionen für den Gesamtmarkt fraglich: Einmal handelte<br />

es sich um die englische <strong>Bank</strong> Llyods, die zum Zeitpunkt der Emission<br />

teilverstaatlicht war und als Folge keine Nachrangtitel tilgen<br />

oder Zinszahlungen leisten durfte. 22 Bei dem anderen Beispiel han-<br />

20 Die Bilanzsummen der beiden Großbanken UBS und Credit Suisses macht ein<br />

Vielfaches des Schweizer BIP aus.<br />

21 Detailergebnisse: s. Tabelle auf Seite 15.<br />

22 Zum Zeitpunkt der Emission verlangte die Europäische Kommission als „Gegenleistung―<br />

dafür, dass Staatshilfen gewährt wurden, das Aussetzen von Dividenden-<br />

413<br />

550<br />

1,5% 3,0% 4,5% 6,0%<br />

CoCos CoCos CoCos CoCos<br />

Quelle: DB <strong>Research</strong> 2<br />

15. April 2011 13


Jan. 05<br />

Jul. 05<br />

Jan. 06<br />

Jul. 06<br />

Jan. 07<br />

Jul. 07<br />

Jan. 08<br />

Jul. 08<br />

Jan. 09<br />

Jul. 09<br />

Jan. 10<br />

Jul. 10<br />

EU-Monitor 79<br />

Zinsen auf Talfahrt<br />

Umlaufrenditen inländischer<br />

Inhaberschuldverschreibungen in %<br />

5<br />

4<br />

3<br />

delt es sich um die Rabobank, die zu den „ratingstärksten― <strong>Bank</strong>en<br />

Europas gehört, so dass die zugrunde liegenden Konditionen der<br />

Emission nicht als repräsentativ betrachtet werden können.<br />

Erfolgreiche CoCo-Platzierung der Credit Suisse im Februrar 2011<br />

Etwas Licht ins Dunkel brachte die CoCo-Platzierung der Credit<br />

Suisse im Februar 2011. Im Rahmen der neuen schweizerischen<br />

Kapitalvorschriften (s.o.) wurden hier, verglichen mit bisherigen<br />

Emissionen CoCo-artiger Anleihen, zum ersten Mal auf vergleichbare<br />

Weise CoCos am Markt platziert. Dabei handelte es sich um<br />

CoCos mit 30-jähriger Laufzeit, einem Coupon von 7,875% und<br />

einem Auslöser, der als unterschritten gilt, wenn die Kernkapitalquote<br />

unter 7% fällt. Eine Wandlung kann außerdem erfolgen, wenn die<br />

nationale Aufsichtsbehörde der Meinung ist, dass die <strong>Bank</strong> ohne die<br />

Wandlung nicht mehr überlebensfähig wäre („point of non-viability―).<br />

Die Papiere wurden von Fitch mit BBB+ geratet.<br />

Die erfolgreiche Platzierung der Credit Suisse zeigt, dass CoCos ein<br />

realistisches Potential haben, zu einem akzeptablen Preis vom<br />

Markt angenommen zu werden. Dennoch bleibt zu bedenken, dass<br />

Credit Suisse auch davon profitierte, das ihnen strategische Investoren<br />

und ein Netzwerk an vermögenden Privatkunden zur Verfügung<br />

stand, an die sie verkaufen konnte. Die Frage, ob es genügend –<br />

auch traditionelle – Anleiheinvestoren gäbe, um eine größere Menge<br />

entsprechender Anleihen zu einem für <strong>Bank</strong>en akzeptablen Preis zu<br />

platzieren, bleibt damit weiter offen.<br />

über 3 bis einschl. 4 Jahren<br />

über 4 bis einschl. 5 Jahren<br />

über 5 bis einschl. 6 Jahren<br />

über 6 bis einschl. 7 Jahren<br />

Quelle: <strong>Deutsche</strong> Bundesbank 3<br />

Eigen- vs. Fremdkapitalkosten<br />

Fremdkapitalkosten sind in der Regel geringer<br />

als Eigenkapitalkosten. Grund dafür sind u.a.<br />

steuerliche Vorteile bei Zinszahlungen, die<br />

einen wichtigen Anreiz darstellen können,<br />

Fremd- statt Eigenkapital zu begeben.<br />

In Deutschland ergeben sich steuerliche<br />

Vorteile bspw. dadurch, dass Zinszahlungen<br />

für Fremdkapital bei der zahlenden Kapitalgesellschaft<br />

als Betriebsausgaben geltend gemacht<br />

werden können. Auf sie fällt, anders als<br />

bei Dividendenzahlungen, keine Körperschaftsteuer<br />

an. Somit wird durch Fremdfinanzierung<br />

eine der beiden Steuern, die bei<br />

Eigenkapitalgewährung zu zahlen wären,<br />

gespart. Dieser Effekt ist zumindest dann<br />

vorteilhaft, wenn Zinsen und Dividenden beim<br />

Gesellschafter demselben Einkommensteuersatz<br />

unterliegen.<br />

Das gleiche Prinzip käme auch bei CoCos zur<br />

Anwendung, allerdings nur, wenn CoCos<br />

steuerrechtlich auch als Fremdkapital behandelt<br />

werden würden.<br />

2<br />

1<br />

Einflussfaktoren des Pricings<br />

Sollen CoCos – wie bislang Nachranganleihen – dazu dienen, das<br />

regulatorische Eigenkapital zu stärken, ist aus <strong>Bank</strong>ensicht relevant,<br />

ob sie günstiger sind als Eigenkapital. Grundsätzlich sind daher die<br />

Eigenkapitalkosten der <strong>Bank</strong> als Obergrenze für die Kosten der<br />

CoCos zu sehen. Da CoCos bei Erreichen des Auslösers automatisch<br />

gewandelt werden und Investoren so das Risiko tragen, zu<br />

einem ungünstigen Zeitpunkt Aktionär zu werden, ist für CoCos<br />

grundsätzlich mit einem höheren Coupon als für klassische <strong>Bank</strong>anleihen<br />

zu rechnen. Aus Investorensicht hingegen ist in erster Linie<br />

die Risiko/Rendite-Konstellation entscheidend. Die relativ hohe Risikoprämie,<br />

die der Markt für CoCos verlangen wird, macht die Bonds<br />

einerseits für Investoren zwar attraktiv, insbesondere derzeit, wo das<br />

Zinsniveau relativ niedrig ist (s. Graphik). Andererseits ist die Ausgabe<br />

der Instrumente dadurch aber auch relativ teuer und damit<br />

unattraktiv für <strong>Bank</strong>en – insbesondere für diejenigen, die optimistisch<br />

in die eigene finanzielle Zukunft blicken. Je höher der vom<br />

Markt verlangte Zins für CoCos, desto näher rücken die Kosten an<br />

die für zusätzliches Eigenkapital heran; CoCos würden sich dann für<br />

den Emittenten eventuell nicht mehr lohnen.<br />

Da die Platzierbarkeit, und damit die Erfolgswahrscheinlichkeit und<br />

Sinnhaftigkeit, der CoCos von der individuellen Situation des Emittenten<br />

und dessen Kapitalstruktur abhängt, müssen beim Pricing –<br />

und damit auch bei der Frage, wie hoch der Coupon sein wird –<br />

unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden.<br />

und sonstigen optionalen Zahlungen auf Nachranganleihen sowie das Unterlassen<br />

des Ausübens von Call Optionen auf hybrides Kapital in einem Zeitraum von zwei<br />

Jahren. Der Tausch von Nachranganleihen gegen CoCos, die eine feste Restlaufzeit<br />

und Zinszahlungen versprachen, ermöglichte es somit, die Einschränkungen<br />

der Europäischen Kommission „zu umgehen― [von Furstenberg (2011), S. 11ff.].<br />

14 15. April 2011


<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong><br />

Detailergebnisse der CoCo Szenarien<br />

Mio. EUR*<br />

RWA Prognostizierte RWA CoCos CoCos CoCos CoCos<br />

Ende 2010 unter Basel III-Regeln 1,5% 3,0% 4,5% 6,0%<br />

Frankreich<br />

BNP Paribas 601.000 685.483 10.282 20.564 30.847 41.129<br />

Société Generale 334.800 369.527 5.543 11.086 16.629 22.172<br />

Credit Agricole 371.700 441.700 6.626 13.251 19.877 26.502<br />

Natixis 148.000 181.900 2.729 5.457 8.186 10.914<br />

Deutschland<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Bank</strong> 346.000 529.000 7.935 15.870 23.805 31.740<br />

Commerzbank 268.000 279.017 4.185 8.371 12.556 16.741<br />

Italien<br />

Intesa SanPaolo 354.970 365.570 5.484 10.967 16.451 21.934<br />

Unicredit 453.478 492.426 7.386 14.773 22.159 29.546<br />

Skandinavien<br />

DnB NOR 117.037 140.140 2.102 4.204 6.306 8.408<br />

Danske 113.293 120.512 1.808 3.615 5.423 7.231<br />

Nordea 214.760 236.240 3.544 7.087 10.631 14.174<br />

Sv. Handelsbanken 59.174 78.285 1.174 2.349 3.523 4.697<br />

SEB 79.633 82.758 1.241 2.483 3.724 4.966<br />

Spanien<br />

BBVA 313.327 378.942 5.684 11.368 17.052 22.737<br />

Banco Santander 604.885 699.005 10.485 20.970 31.455 41.940<br />

Schweiz<br />

Credit Suisse 173.474 261.756 3.926 7.853 11.779 15.705<br />

UBS 157.748 265.722 3.986 7.972 11.957 15.943<br />

Großbritannien<br />

Barclays 468.526 645.106 9.677 19.353 29.030 38.706<br />

HSBC 840.155 1.018.393 15.276 30.552 45.828 61.104<br />

Lloyds 478.381 484.121 7.262 14.524 21.785 29.047<br />

RBS 544.573 648.166 9.722 19.445 29.167 38.890<br />

Standard Chartered 135.202 162.434 2.437 4.873 7.310 9.746<br />

Benelux<br />

ING 321.103 332.101 4.982 9.963 14.945 19.926<br />

Dexia 140.834 122.858 1.843 3.686 5.529 7.371<br />

KBC Group 132.000 151.000 2.265 4.530 6.795 9.060<br />

7.772.052 9.172.162 137.582 275.165 412.748 550.330<br />

* bei abweichender Landeswährung: Wechselkurs als Durchschnittswert von 2010, Quelle: OANDA<br />

Quelle: <strong>Deutsche</strong> <strong>Bank</strong>, Firmeninformationen 4<br />

Einer der wichtigsten Bestimmungsfaktoren für die Höhe des Coupons<br />

ist die Höhe des Auslösers und das damit verbundene Wandlungsrisiko:<br />

Je höher das Wandlungsrisiko, desto höher die Risikoprämie.<br />

Das Wandlungsrisiko wird wiederrum von folgenden Faktoren<br />

beeinflusst:<br />

— Das Geschäftsmodell des Instituts und die damit verbundene<br />

Volatilität der Erträge: Je größer die Volatilität, desto höher die<br />

Wahrscheinlichkeit von Wandlungen und damit desto höher die<br />

Risikoprämie der CoCos;<br />

— Das Tier 1 Kapital: Je geringer das Tier 1 Kapital, desto wahrscheinlicher<br />

ist das Eintreten einer Wandlung und damit desto<br />

höher die Risikoprämie der CoCos.<br />

Derzeit scheinen viele europäische <strong>Bank</strong>en noch nicht genug<br />

Kernkapital gebildet zu haben, um CoCo Investoren mit einem<br />

15. April 2011 15


EU-Monitor 79<br />

hinreichenden Puffer über dem Auslöser Level zu versorgen.<br />

D.h. <strong>Bank</strong>en müssten ggf. erst mehr Kernkapital aufbauen, bevor<br />

sich eine CoCo Emission aus ökonomischen Gesichtspunkten<br />

lohnt. Hier kommt erschwerend hinzu, dass sich das anrechenbare<br />

(harte) Kernkapital durch die Verschärfung der Abzüge unter<br />

Basel III verglichen mit Basel II signifikant reduzieren wird;<br />

— Die Höhe der Wahrscheinlichkeit, dass CoCos tatsächlich gewandelt<br />

werden: Auf Grund der Existenz vieler (neuer)<br />

diskretionärer Eingriffsrechte nationaler Aufsichtsbehörden, die<br />

frühzeitig eingreifen können (z.B. wenn aus Sicht der Aufsicht zu<br />

riskante Geschäftsmodelle vorherrschen), könnte die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass CoCos zum Einsatz kommen, letzten Endes<br />

gering sein. CoCos wären vielmehr ein „theoretisches― Konstrukt.<br />

D.h. je überzeugender die Aufsichtsprävention, desto unwahrscheinlicher<br />

ist eine Wandlung und desto niedriger ist die Risikoprämie<br />

der CoCos.<br />

Ferner sind beim Pricing Nebeneffekte auf weitere Teile der<br />

Refinanzierungskosten zu berücksichtigen. So könnte die Tatsache,<br />

dass CoCos erfolgreich platziert werden können, einen positiven<br />

Nebeneffekt auf die Kosten von Senior Debt haben. Denn die<br />

Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz durch CoCos<br />

reduziert wird, führt auch zu einem geringeren Ausfallrisiko, und<br />

damit zu niedrigeren Zinsen, für Senior Debt.<br />

Erwartete Zinsen von 8% bis 9%<br />

Wie hoch der vom Markt geforderte Risikoaufschlag für CoCos letzten<br />

Endes sein wird, ist noch unklar und wird auch von Institut zu<br />

Institut unterschiedlich sein. Derzeit wird davon ausgegangen, dass<br />

CoCos zu einem Zins zwischen 8% und 9% handeln werden.<br />

Regulatorischer Ansatz: Bail-ins<br />

Bislang beinhalten alle<br />

regulatorischen Initiativen ein<br />

Eingreifen von Aufsichtsbehörden<br />

Als Reaktion auf die jüngste Finanzkrise entstanden in den letzten<br />

Monaten erste konkrete regulatorische Initiativen, die sich mit Änderungen<br />

in der Gläubigerhaftung beschäftigen. Bislang beinhalten die<br />

Initiativen alle einen regulatorischen Ansatz, so genannte Bail-ins:<br />

Das Eingreifen (nationaler) Aufsichtsbehörden, die im Ernstfall einen<br />

Forderungsverzicht von Anleihegläubigern durchsetzen. Im Rahmen<br />

eines Bail-in wird ein Unternehmen durch Tauschgeschäfte („Debt<br />

for Equity Swaps―) refinanziert. 23 Hierbei handelt es sich um Vereinbarungen,<br />

bei denen Forderungen gegenüber einem Schuldner in<br />

Beteiligungen umgewandelt werden. Aus Schuldnersicht wird eine<br />

Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt, der Kreditgeber sagt<br />

wiederum zu, Teile der Schulden im Austausch zu tilgen. Ein Bail-in<br />

könnte eine letzte Option vor der Insolvenz sein, d.h. erst nachdem<br />

das Unternehmen alle privatwirtschaftlichen Optionen ausgeschöpft<br />

hat. Langfristiges Ziel hierbei ist es, die <strong>Bank</strong> so zu rekapitalisieren,<br />

dass sie restrukturiert und oder verkauft werden kann.<br />

Unterschied zwischen CoCos und Bail-ins<br />

Bail-ins gehen mit neuen Eingriffsrechten in der Finanzmarktregulierung<br />

einher, denn eine Aufsichtsbehörde entscheidet über den richtigen<br />

Zeitpunkt für einen Forderungsverzicht, der dann alle Anleihegläubiger<br />

gleichermaßen beträfe. Es werden keine automatischen<br />

Auslöser verwendet. Im Regelfall findet ein Bail-in im Rahmen eines<br />

23 Eine Alternative wäre ein einfacher Forderungsverzicht.<br />

16 15. April 2011


<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong><br />

Der Puffer vom Puffer?<br />

Wenn CoCos als Teil eines Puffers regulatorisch<br />

vorgeschrieben werden, ist eine wichtige<br />

Frage, wie nach einer Wandlung verfahren<br />

werden soll. Müssen CoCos als Puffer gehalten<br />

werden, wäre der Puffer „verbraucht―,<br />

wenn gewandelt werden muss. Es müsste<br />

also entweder im Vorhinein Regeln für die<br />

Wiederauffüllung des Puffers geben, die<br />

vorschreiben, nach welchem Zeitraum nach<br />

einer Wandlung der Puffer wieder aufgefüllt<br />

sein muss. Oder aber die Institute müssten de<br />

facto einen Puffer für den Puffer halten, um<br />

den (eigentlichen) Puffer auch dann zu erfüllen,<br />

wenn gewandelt werden musste. Die<br />

Entscheidung, welche dieser beiden Varianten<br />

gewählt wird, ist offenkundig auch relevant für<br />

die Größe des (potentiellen) CoCo Marktes.<br />

Auflösungs- oder Restrukturierungsverfahrens statt und nicht als<br />

frühzeitige „Rettungsmaßnahme―.<br />

Bei CoCos handelt es sich hingegen um eine neue Form der Wandelanleihe,<br />

d.h. ein neues Finanzmarktprodukt. CoCos haben vorbestimmte,<br />

rechtlich festgesetzte, automatisch getriggerte, beobachtbare<br />

und transparente Wandlungsbedingungen. D.h. es werden<br />

im Vorfeld neue Anleihen zu festgesetzten Konditionen begeben,<br />

um die Kapitalbasis bei Bedarf ad hoc stärken zu können. Im<br />

Fall einer Wandlung wären nur die CoCos betroffen.<br />

Entscheidend für die Unterscheidung von Bail-ins und CoCos sind<br />

demnach zwei Punkte: der Zeitpunkt und die Verantwortlichkeit der<br />

Maßnahme. CoCos sind eine selbstständige, ex ante Maßnahme;<br />

Bail-ins hingegen unterliegen einem statutarischen Prozess und<br />

stellen eine ex post Maßnahme dar.<br />

Bail-ins: Aktuelle regulatorische Initiativen<br />

Ein Vorschlag der EU-Kommission (EU KOM 2010/579) prüft derzeit<br />

die Maßnahme, Schulden eines in Schieflage geratenen Instituts in<br />

Eigenkapital umwandeln zu können, um die Eigenkapitalbasis des<br />

Instituts wiederherzustellen und so die (vorübergehende oder dauerhafte)<br />

Fortführung der Geschäftstätigkeit zu ermöglichen.<br />

In Deutschland unterliegen <strong>Bank</strong>anleihen bereits Neuerungen. So<br />

ermöglicht das <strong>Bank</strong>enrestrukturierungsgesetzes, das Anfang 2011<br />

in Kraft getreten ist, Regulierern bei drohenden <strong>Bank</strong>pleiten (und<br />

nicht erst bei faktischer Insolvenz) Anleihegläubiger über einen Forderungsverzicht<br />

an den Verlusten zu beteiligen. Das so genannte<br />

Reorganisationsverfahren erlaubt, in die Rechte von Gläubigern,<br />

z.B. durch Kürzung von Forderungen, und von Anteilseignern, z.B.<br />

durch die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital, einzugreifen.<br />

Im Januar setzte der Baseler Ausschuss die Mindestanforderungen<br />

fest, die Schuldtitel zukünftig erfüllen müssen, um zum erweiterten<br />

Kernkapital „Tier 1― oder zum Ergänzungskapital „Tier 2― gerechnet<br />

werden zu dürfen. Diese Regeln stellen eine Ergänzung zu den im<br />

Dezember 2010 finalisierten Regeln zu Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen<br />

nach Basel III dar. Nach den neuen Mindestanforderungen<br />

müssen hybride Kapitalformen, die weiterhin regulatorisch<br />

anerkannt werden sollen, voll an der Verlustabdeckung einer<br />

<strong>Bank</strong> partizipieren. Dies soll in Form einer Abschreibung oder Wandlung<br />

auf Geheiß nationaler Aufsichtsbehörden erfolgen. Als Auslöser<br />

sieht der Baseler Ausschuss den Punkt, an dem eine <strong>Bank</strong> ohne<br />

Zugriff auf das Hybridkapital nicht mehr überlebensfähig wäre. Der<br />

Zeitplan des Baseler Ausschusses sieht ein Inkrafttreten der Anforderungen<br />

zum Jahresanfang 2013 vor. Das heißt, Bonds, die am<br />

oder nach dem 1. Januar 2013 begeben werden, müssen den neuen<br />

Kriterien genügen, wenn sie zum regulatorischen Kapital zählen<br />

sollen. Anleihen, die vor dem Stichtag begeben wurden und den<br />

Kriterien nicht genügen, werden im Rahmen eines Portfolioansatzes<br />

einem „phasing-out― unterstellt – die Anrechenbarkeit aller Anleihen<br />

wird über zehn Jahre hinweg in Zehnprozentschritten gesenkt. 24<br />

24 Dies könnte zu einem Konflikt mit bestehendem EU-Recht führen, da die kürzlich<br />

in Kraft getretene Novelle der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD II) einen pauschalen<br />

Bestandsschutz („Grandfathering―) von zehn Jahren vorsieht.<br />

15. April 2011 17


EU-Monitor 79<br />

Fazit: Auswirkungen auf den Anleihemarkt<br />

Die Struktur des <strong>Bank</strong>enanleihemarktes<br />

wird mittel- bis langfristig<br />

größeren strukturellen Umwälzungen<br />

unterworfen sein<br />

Mittel- bis langfristig könnten sich<br />

zwei Arten von CoCos entwickeln<br />

Der Anleihemarkt für <strong>Bank</strong>en wird in den nächsten Jahren grundlegenden<br />

strukturellen Veränderungen unterworfen sein. Risiken und<br />

damit auch Risikoprämien von Nachranganleihen der <strong>Bank</strong>en werden<br />

sich verändern, da Ausfallrisiken angepasst werden müssen.<br />

Die neuen Regulierungsinitiativen werden dazu führen, dass bisheriges<br />

Hybridkapital an Bedeutung verliert. Für neue Anleiheformen –<br />

wie bspw. CoCos – könnte Platz gemacht werden. CoCos hätten auf<br />

Grund ihrer Fähigkeit, Verluste zu absorbieren, das Potential, mittelbis<br />

langfristig als Ersatz für die hybriden Anleihen, die bislang zum<br />

regulatorischen Ergänzungskapital der <strong>Bank</strong>en zählten, zu fungieren.<br />

So könnte eine neue Generation an <strong>Bank</strong>anleihen entstehen,<br />

die wiederum, zumindest teilweise, ins regulatorische Eigenkapital<br />

eingerechnet werden kann. Welche Form die neue Anleihegläubigerhaftung<br />

letzten Endes haben wird, ist derzeit jedoch noch unklar.<br />

Der Regulierung kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Denn erstens<br />

ist sie, zumindest teilweise, als Motivation für das Thema zu sehen<br />

und zweitens kann sie mit gezielter Ausgestaltung der regulatorischen<br />

Rahmenbedingungen helfen, neue Instrumente, wie bspw.<br />

CoCos, marktgängig zu machen.<br />

Nachrangige Anleihegläubiger an den Kosten einer Institutsrettung<br />

zu beteiligen, ist richtig. Auch ist es letzten Endes unabdingbar, dass<br />

entsprechende Stabilisierungsbemühungen weitgehend von den<br />

Kreditinstituten selbst zu tragen sind. Ob es allerdings der richtige<br />

Weg ist, allein <strong>Bank</strong>aufseher darüber entscheiden zu lassen, wann<br />

ein wandlungsauslösendes Ereignis erreicht ist, ist zu bezweifeln.<br />

Dass die Entscheidung zur Wandlung einer Aufsichtsbehörde und<br />

nicht dem Markt überlassen wird, bringt aus Sicht potentieller Anleger<br />

ein diskretionäres, schwer einschätzbares Element in die Wahrscheinlichkeit<br />

des Eintritts der Ausfallrisiken. Dies dürfte die Berechnung<br />

der Risikoprämien weiter erschweren. Auch die Platzierbarkeit<br />

der CoCos wird durch die Entscheidung des Baseler Ausschusses,<br />

das Wandlungsrecht in die Hände der Regulierer zu legen, erschwert.<br />

Falls nur noch Bonds, die auf regulatorisches Geheiß gewandelt<br />

werden können, zum regulatorischen Eigenkapital zählen, wird es<br />

keine CoCos geben, die ausschließlich einen marktbasierten oder<br />

Eigenkapitalorientierten Auslöser haben. Vielmehr wird es <strong>Bank</strong>anleihen<br />

geben, die jederzeit gewandelt werden können, wenn Finanzaufseher<br />

dies für nötig erachten. Dieser Schritt konterkariert<br />

das Ziel einer stärker risikoangepassten Bewertung von Bonds und<br />

dürfte unnötige Volatilität in die <strong>Bank</strong>enrefinanzierung bringen.<br />

Wird jedoch Raum für die Entstehung von CoCos mit marktbasiertem<br />

oder Eigenkapitalorientiertem Auslöser gelassen, könnten sich<br />

mittel- bis langfristig zwei Arten von CoCos entwickeln, entsprechend<br />

unterschiedlicher Investoreninteressen: Erstens, CoCos, mit<br />

hohem Auslöser, die als „going-concern CoCos― so früh eingreifen,<br />

dass verhindert wird, dass eine <strong>Bank</strong> den Punkt, an dem kein laufender<br />

Betrieb mehr möglich ist, gar nicht erst erreicht. CoCos mit<br />

hohem Auslöser dürften für Investoren nur attraktiv sein, wenn sie<br />

von stabilen <strong>Bank</strong>en begeben werden. Zweitens, CoCos mit relativ<br />

niedrigem Auslöser, bei denen es relativ unwahrscheinlich ist, dass<br />

der Auslöser erreicht wird. Wenn er jedoch erreicht wird, befindet<br />

sich die <strong>Bank</strong> an einem Punkt, an dem ein regulärer laufender Betrieb<br />

nicht mehr möglich ist. Der Fokus läge darauf, den Einsatz<br />

staatlicher Mittel zur Rettung des Instituts („Bail-out―) zu verhindern.<br />

CoCos mit niedrigem Auslöser könnten einfacher zu emittieren sein,<br />

18 15. April 2011


<strong>Contingent</strong> <strong>Convertibles</strong><br />

da sie klar auf die Ausfallwahrscheinlichkeit („default risk―) abzielen<br />

und damit berechenbarer sind. Das ist allerdings nur dann der Fall,<br />

wenn die Entscheidung über eine Wandlung nicht allein in den Händen<br />

von Aufsichtsbehörden liegt, sondern ein transparentes Ereignis<br />

darstellt. Die jüngsten Entwicklungen am Regulierungshimmel lassen<br />

nicht darauf schließen, dass dieser Aspekt hinreichend Berücksichtigung<br />

findet.<br />

Auf Grund der derzeit noch vorhandenen großen Unsicherheiten<br />

sollte nur ganz allgemein die Ausgabe von Instrumenten, die zur<br />

Verlustabdeckung bereitstehen, gesetzlich vorgeschrieben werden.<br />

Die Definition der Bedingungen sollte dann dem Emittenten selbst<br />

überlassen werden, denn letzten Endes hängt die Sinnhaftigkeit der<br />

CoCos immer auch von der individuellen Situation des Emittenten,<br />

dessen Kapitalstruktur und den rechtlichen nationalen Rahmenbedingungen<br />

ab.<br />

Meta Zähres (+49 69 910-31444, meta.zaehres@db.com)<br />

Ausgewählte Literatur<br />

Flannery, M.: No Pain, No Gain? Effecting Market Discipline via<br />

―Reverse Convertible Debentures‖. Working Paper. November<br />

2002.<br />

Flannery, M.: Stabilizing Large Financial Institutions with <strong>Contingent</strong><br />

Capital Certificates. Working Paper. Oktober 2009.<br />

IIF Working Group on Definition of Capital: Straw Man Industry <strong>Contingent</strong><br />

Capital Considerations. Mai 2010.<br />

Kamada, K.: Understanding <strong>Contingent</strong> Capital. <strong>Bank</strong> of Japan<br />

Working Paper Series, No. 10-E-9. Oktober 2010.<br />

McDonald, R. L.: <strong>Contingent</strong> Capital with a Dual Price Trigger. Working<br />

Paper. Februar 2010.<br />

Pennacchi, G., Vermaelen, T., Wolff, C. C. P.: <strong>Contingent</strong> Capital:<br />

The Case for COERCs. Insead Business School Working Paper.<br />

August 2010.<br />

Plosser, C. I.: Convertible Securities and <strong>Bank</strong>ruptcy Reforms: Addressing<br />

Too Big to Fail and Reducing the Fragility of the Financial<br />

System. Conference on the Squam Lake Report: Fixing the<br />

Financial System. June 2010.<br />

Sundaresan, S., Wang, Z.: Design of <strong>Contingent</strong> Capital with a<br />

Stock Price Trigger for Mandatory Conversion. Federal Reserve<br />

<strong>Bank</strong> of New York. Staff Report no. 448. May 2010.<br />

Squam Lake Working Group on Financial Regulation: An Expedited<br />

Resolution Mechanism for Distressed Financial Firms: Regulatory<br />

Hybrid Securities. Working Paper. April 2009.<br />

The US Shadow Financial Regulatory Committee: The Case for a<br />

Properly Structured <strong>Contingent</strong> Capital Requirement. Statement<br />

No. 303. Dezember 2010.<br />

von Furstenberg, G. M.: <strong>Contingent</strong> Capital to strengthen the private<br />

safety net for financial institutions: Cocos to the rescue?<br />

<strong>Deutsche</strong> Bundesbank Discussion Paper, Series 2: <strong>Bank</strong>ing and<br />

Financial Studies, No 01/2011. Januar 2011.<br />

15. April 2011 19


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