Contingent Convertibles - Deutsche Bank Research
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EU-Monitor 79<br />
hinreichenden Puffer über dem Auslöser Level zu versorgen.<br />
D.h. <strong>Bank</strong>en müssten ggf. erst mehr Kernkapital aufbauen, bevor<br />
sich eine CoCo Emission aus ökonomischen Gesichtspunkten<br />
lohnt. Hier kommt erschwerend hinzu, dass sich das anrechenbare<br />
(harte) Kernkapital durch die Verschärfung der Abzüge unter<br />
Basel III verglichen mit Basel II signifikant reduzieren wird;<br />
— Die Höhe der Wahrscheinlichkeit, dass CoCos tatsächlich gewandelt<br />
werden: Auf Grund der Existenz vieler (neuer)<br />
diskretionärer Eingriffsrechte nationaler Aufsichtsbehörden, die<br />
frühzeitig eingreifen können (z.B. wenn aus Sicht der Aufsicht zu<br />
riskante Geschäftsmodelle vorherrschen), könnte die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass CoCos zum Einsatz kommen, letzten Endes<br />
gering sein. CoCos wären vielmehr ein „theoretisches― Konstrukt.<br />
D.h. je überzeugender die Aufsichtsprävention, desto unwahrscheinlicher<br />
ist eine Wandlung und desto niedriger ist die Risikoprämie<br />
der CoCos.<br />
Ferner sind beim Pricing Nebeneffekte auf weitere Teile der<br />
Refinanzierungskosten zu berücksichtigen. So könnte die Tatsache,<br />
dass CoCos erfolgreich platziert werden können, einen positiven<br />
Nebeneffekt auf die Kosten von Senior Debt haben. Denn die<br />
Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz durch CoCos<br />
reduziert wird, führt auch zu einem geringeren Ausfallrisiko, und<br />
damit zu niedrigeren Zinsen, für Senior Debt.<br />
Erwartete Zinsen von 8% bis 9%<br />
Wie hoch der vom Markt geforderte Risikoaufschlag für CoCos letzten<br />
Endes sein wird, ist noch unklar und wird auch von Institut zu<br />
Institut unterschiedlich sein. Derzeit wird davon ausgegangen, dass<br />
CoCos zu einem Zins zwischen 8% und 9% handeln werden.<br />
Regulatorischer Ansatz: Bail-ins<br />
Bislang beinhalten alle<br />
regulatorischen Initiativen ein<br />
Eingreifen von Aufsichtsbehörden<br />
Als Reaktion auf die jüngste Finanzkrise entstanden in den letzten<br />
Monaten erste konkrete regulatorische Initiativen, die sich mit Änderungen<br />
in der Gläubigerhaftung beschäftigen. Bislang beinhalten die<br />
Initiativen alle einen regulatorischen Ansatz, so genannte Bail-ins:<br />
Das Eingreifen (nationaler) Aufsichtsbehörden, die im Ernstfall einen<br />
Forderungsverzicht von Anleihegläubigern durchsetzen. Im Rahmen<br />
eines Bail-in wird ein Unternehmen durch Tauschgeschäfte („Debt<br />
for Equity Swaps―) refinanziert. 23 Hierbei handelt es sich um Vereinbarungen,<br />
bei denen Forderungen gegenüber einem Schuldner in<br />
Beteiligungen umgewandelt werden. Aus Schuldnersicht wird eine<br />
Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt, der Kreditgeber sagt<br />
wiederum zu, Teile der Schulden im Austausch zu tilgen. Ein Bail-in<br />
könnte eine letzte Option vor der Insolvenz sein, d.h. erst nachdem<br />
das Unternehmen alle privatwirtschaftlichen Optionen ausgeschöpft<br />
hat. Langfristiges Ziel hierbei ist es, die <strong>Bank</strong> so zu rekapitalisieren,<br />
dass sie restrukturiert und oder verkauft werden kann.<br />
Unterschied zwischen CoCos und Bail-ins<br />
Bail-ins gehen mit neuen Eingriffsrechten in der Finanzmarktregulierung<br />
einher, denn eine Aufsichtsbehörde entscheidet über den richtigen<br />
Zeitpunkt für einen Forderungsverzicht, der dann alle Anleihegläubiger<br />
gleichermaßen beträfe. Es werden keine automatischen<br />
Auslöser verwendet. Im Regelfall findet ein Bail-in im Rahmen eines<br />
23 Eine Alternative wäre ein einfacher Forderungsverzicht.<br />
16 15. April 2011