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Contingent Convertibles - Deutsche Bank Research

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EU-Monitor 79<br />

Wohlfahrtstransfers werden negiert. Ein positiver Nebeneffekt wäre,<br />

dass sich auch das Risiko für Fremdkapitalgeber verringert. Diese<br />

Risikoreduktion würde die Instrumente handelbarer machen, die<br />

Marktfähigkeit für Fixed-Income Investoren verbessern und zu niedrigeren<br />

Risikoprämien führen. Ein notwendiger Anreiz für die Altaktionäre,<br />

die Call Option auch auszuüben, wäre jedoch, dass der<br />

Wandlungskurs deutlich unter dem den Auslöser aktivierenden<br />

Aktienkurs liegt. Dieser Anreiz besteht zumindest so lange, wie der<br />

Aktienkurs inklusiver aller Verwässerungseffekte größer gleich dem<br />

Wandlungskurs ist, denn eine nicht erfolgende Rückzahlung würde<br />

dann zu einer massiven Verwässerung für die Altaktionäre und zu<br />

einem Wohlfahrtstransfer von den Aktionären zu den Fremdkapitalgebern<br />

führen.<br />

Wie realistisch die Umsetzung einer solchen Buy-back Option ist, ist<br />

fraglich. Denn das Interesse und die Bereitschaft der Altaktionäre,<br />

die gewandelten Papiere zu kaufen, ist stark davon abhängig, wie<br />

liquide und investitionswillig diese zum Zeitpunkt der Wandlung sind;<br />

die Altaktionäre könnten nicht zu Letzt ihrerseits auch von der Krise<br />

betroffen sein. Grundsätzlich dürfte die der obigen Argumentation<br />

zugrunde liegende Anreizstruktur nur für finanzstarke Institute zutreffend<br />

sein, wo die Aktionäre davon ausgehen, dass sich die zum<br />

Zeitpunkt der Wandlung schwächelnde Finanzlage wieder auf ein<br />

profitables Niveau erholt. Bei kapitalschwächeren Instituten könnte<br />

hingegen der Anreiz fehlen, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die<br />

Unternehmenssituation verschlechtert, (mehr) Aktien zu erwerben.<br />

CoCo Szenarien sollen helfen, die<br />

Größe des Marktes einzuschätzen<br />

Nationale Rechtsgrundlagen: Einschränkung der Marktfähigkeit<br />

Ein weiterer Punkt, der unabhängig vom Investoreninteresse die<br />

Marktfähigkeit der CoCos einschränken kann, sind mögliche<br />

Restriktionen, die sich auf nationaler Ebene durch entsprechende<br />

Gesetze ergeben. So könnten (derzeit) bspw. in Deutschland nationale<br />

rechtliche Rahmenbedingungen die Ausgabe von CoCos beschränken,<br />

denn das deutsche Aktiengesetz (AktG) schränkt die<br />

Aktienausgabe mit Ausschluss von Bezugsrechten – wie es bei<br />

CoCos der Fall wäre – auf maximal 10 Prozent des Grundkapitals<br />

ein. Außerdem ist den Investoren laut AktG zwingend ein Wahlrecht<br />

einzuräumen. 19 Somit ist dem gesellschaftsrechtlichen Rahmen bei<br />

der nationalen Umsetzung aufsichtsrechtlicher Reformen unbedingt<br />

Beachtung zu schenken.<br />

CoCo Szenarien Europa<br />

Das Konzept der Pflichtwandelanleihen könnte künftig an Boden<br />

gewinnen, da bisheriges Hybridkapital zukünftig nicht mehr in gewohntem<br />

Maße regulatorisch anerkannt wird. CoCos könnten langfristig<br />

die bisherigen Hybridanleihen ersetzen. Nachstehend sollen<br />

daher Szenarien für die potentielle Größe des CoCo-Anleihemarktes<br />

betrachtet werden. Ziel ist es, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie<br />

groß der Markt etwa werden könnte, so dass die Einschätzung des<br />

benötigten Investoreninteresses leichter fällt.<br />

Ein entsprechendes Anwendungsbeispiel liefert die Schweiz. Hier<br />

wurde als zusätzlicher Kapitalpuffer eine progressive Kapitalkomponente<br />

von 6% der risikogewichteten Aktiva festgesetzt, die vollständig<br />

aus CoCos mit relativ niedrigem Auslöser bestehen soll – das<br />

Konstrukt stellt somit eine Basisversicherung für schlechte Zeiten<br />

19 Das Wahlrecht könnte bei CoCos bspw. durch eine eingebaute Out-of-the-money<br />

Call-Option darstellbar sein. D.h., es wird eine Kaufoption eingebaut, bei der der<br />

Kurs des Basiswertes (in diesem Fall des CoCos) unter dem Basispreis liegt – also<br />

dem Preis, zu dem der Basiswert gekauft werden kann.<br />

12 15. April 2011

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