downloaden
downloaden
downloaden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BGR 132 BGR 132<br />
64<br />
Glasapparaturen dürfen<br />
• in Bereichen der Zone 0,<br />
• in Bereichen der Zone 1 zündempfindlicher Stoffe, z. B. Stoffe<br />
der Explosionsgruppe IIC,<br />
• bei Glasbauteilen mit einer Temperatur > 50 °C<br />
nur mit zusätzlichen Maßnahmen gegen gefährliche Aufladungen<br />
betrieben werden, wenn in ihrer Umgebung mit einer rel. Luftfeuchte<br />
< 50 % zu rechnen ist. Die Glasoberflächen dürfen in den genannten<br />
Fällen nicht gerieben werden, z. B. beim Reinigen.<br />
Zusätzliche Maßnahmen sind z. B. Erhöhen der Leitfähigkeit<br />
der Glasoberflächen und Erhöhen der Luftfeuchte. Büschelentladungen<br />
können von Glasoberflächen nur bei einer<br />
niedrigen relativen Luftfeuchte ausgehen, z. B. wenn die<br />
Oberflächentemperatur deutlich über der Umgebungstemperatur<br />
liegt.<br />
Leitfähige Gegenstände und Einrichtungen an Glasapparaturen<br />
sind gemäß Abschnitt 3.6 zu erden und ableitfähige mit Erde zu<br />
verbinden. Für Teile kleiner Kapazität siehe Abschnitt 3.6.3.5.<br />
Die Kapazität leitfähiger Teile an Glasapparaturen, z. B.<br />
Metallflansche, Schrauben, Anschlussstücke, Messeinrichtungen,<br />
hängt unter anderem von der Größe der Gegenstände,<br />
z. B. vom Nenndurchmesser, ab.<br />
Liegen zuverlässige Messwerte der Kapazität leitfähiger Teile an<br />
Glasapparaturen nicht vor, sind alle leitfähigen Gegenstände gemäß<br />
Tabelle 8 zu erden und ableitfähige mit Erde zu verbinden.<br />
Typische Metallflansche in Glasapparaturen besitzen häufig<br />
eine Kapazität C > 3 pF. Die Kapazität von Schrauben und<br />
Bolzen bis 150 mm Länge liegt meist unter 3 pF.<br />
Stoffe der Explosionsgruppen<br />
Zone IIA, IIB IIC<br />
0 für alle DN für alle DN<br />
1 für DN ≥ 50 für alle DN<br />
2 für DN ≥ 50 für DN ≥ 50<br />
Tabelle 8: Erforderliche Erdung leitfähiger Teile an Glasapparaturen<br />
in Abhängigkeit des Nenndurchmessers DN bei Abwesenheit<br />
stark ladungserzeugender Prozesse<br />
Im Inneren von Glasapparaturen sind die gleichen Maßnahmen zu<br />
treffen wie in anderen ableitfähigen Einrichtungen.<br />
Elektrostatische Aufladungen in Glasapparaturen treten<br />
hauptsächlich prozessbedingt durch Flüssigkeiten, Tropfen<br />
und Suspensionen oder durch Staub/Luft-Gemische geringer<br />
Leitfähigkeit auf.<br />
3.3 Elektrostatische Aufladungen beim Umgang mit gasförmigen Stoffen<br />
Die Bewegung reiner Gase oder Gasgemische erzeugt keine oder<br />
nur eine geringe Aufladung. Enthält ein Gasstrom jedoch Feststoffpartikel<br />
oder Flüssigkeitströpfchen, können diese sowie alle betroffenen<br />
Anlagenteile und Gegenstände aufgeladen werden.<br />
Beispielhafte Prozesse, die zu beträchtlichen elektrostatischen<br />
Aufladungen führen können, sind der pneumatische<br />
Transport, das Freisetzen von Druckgas mit Partikeln, das<br />
Ausströmen von flüssigem Kohlendioxid, der Einsatz von industriellen<br />
Staubsaugern oder das Farbspritzen.<br />
Solche Prozesse können zu zündwirksamen Funkenentladungen,<br />
Büschelentladungen, Gleitstielbüschelentladungen oder Schüttkegelentladungen<br />
führen.<br />
Siehe auch Anhang 1.<br />
Die Aufladung der Partikel selbst kann nicht vermieden werden.<br />
Zusätzlich zur Vermeidung isolierender Materialien sind folgende<br />
Maßnahmen geeignet, gefährliche Aufladungen zu verhindern:<br />
• Entfernung der Partikel,<br />
• Wahl ausreichend niedriger Strömungsgeschwindigkeiten,<br />
• Wahl geeigneter Düsengeometrie zur Verringerung der Ladungsdichte,<br />
• Verwendung leitfähiger Gegenstände oder Einrichtungen, die<br />
zu erden sind.<br />
3.3.1 Sandstrahlen<br />
Werden in explosionsgefährdeten Bereichen Sandstrahlarbeiten<br />
durchgeführt oder kann beim Sandstrahlen explosionsfähige<br />
Atmosphäre entstehen, dürfen nur leitfähige Sandstrahlgeräte<br />
benutzt werden. Alle leitfähigen Teile der Sandstrahlgeräte, insbesondere<br />
die am Ende des Schlauches befestigte Düse, müssen<br />
geerdet sein. Einzelne Anlagenteile, z. B. Schläuche, müssen min-<br />
65