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BGR 132 BGR 132<br />

92<br />

In Zone 0 sollen nur Schutzhelme aus ableitfähigem Werkstoff verwendet<br />

werden.<br />

3.6 Erdung und Potenzialausgleich<br />

Zur Vermeidung gefährlicher Aufladungen in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen sind Personen sowie Gegenstände oder Einrichtungen<br />

aus leitfähigem oder ableitfähigem Material zu erden bzw.<br />

mit Erdkontakt zu versehen. Entsprechendes gilt auch für leitfähige<br />

oder ableitfähige Stoffe, z. B. Flüssigkeiten oder Schüttgüter.<br />

Elektrostatische Aufladungen leitfähiger isolierter Gegenstände<br />

bilden eine wesentliche Gefahrenquelle, da die gespeicherte<br />

Energie in einer Entladung zur Erde oder auf einen<br />

anderen leitfähigen geerdeten Gegenstand übergehen<br />

kann. Für die Ableitung statischer Elektrizität gelten nachfolgende<br />

Kriterien; es können auch Maßnahmen zur Erdung<br />

und zum Potenzialausgleich aus der Blitzschutz-Technik angewendet<br />

werden.<br />

Bestehen Einrichtungen aus mehreren leitfähigen Komponenten,<br />

sind diese einzeln zu erden oder untereinander elektrisch zu verbinden<br />

und insgesamt zu erden.<br />

3.6.1 Ableitung statischer Elektrizität von leitfähigen Gegenständen<br />

Im Allgemeinen soll der Ableitwiderstand 106 Ω nicht überschreiten.<br />

Ein Ableitwiderstand RE von 108 Ω reicht jedoch aus, wenn z. B. die<br />

Ladestromstärke I < 10-6A und die Kapazität C < 100 pF betragen.<br />

Kleine Gegenstände können auch dadurch elektrostatisch geerdet<br />

werden, indem ihre Relaxationszeit 10-2 s unterschreitet.<br />

RE ist der Ableitwiderstand eines Gegenstandes zur Erde. Er<br />

beeinflusst entscheidend die Aufladung eines Gegenstandes<br />

und die Relaxation seiner Ladungen.<br />

Der Zusammenhang zwischen Potenzial, Ladestromstärke<br />

und Erdableitwiderstand wird in Anhang 5 erläutert.<br />

Leitfähige Gegenstände werden aufgeladen, wenn die Geschwindigkeit<br />

der Ladungsaufnahme die der Ladungsableitung<br />

überschreitet.<br />

Eine gefährliche zündwirksame Entladung tritt auf, wenn die<br />

elektrische Feldstärke die Durchschlagspannung der Atmosphäre<br />

überschreitet und die in der Entladung freiwerdende<br />

Energie gleich oder größer der Mindestzündenergie des<br />

brennbaren Stoffes ist.<br />

Die Erdung und der Potenzialausgleich müssen zuverlässig und<br />

dauerhaft sein und den zu erwartenden Beanspruchungen, insbesondere<br />

durch Korrosion, standhalten.<br />

3.6.2 Ableitwiderstand von Fußböden<br />

In explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1, 20 sowie in Zone<br />

21 bei Stoffen mit MZE < 3 mJ darf der Ableitwiderstand des Fußbodens<br />

einschließlich des Fußbodenbelages den Wert von 108 Ω nicht<br />

überschreiten. Verschmutzungen, z. B. durch Farb- oder Ölreste, oder<br />

ungewollte Isolierung, z. B. durch abgelegte Folien oder Leergut, sind<br />

zu vermeiden.<br />

Da zur Bestimmung des Ableitwiderstandes von Fußböden<br />

unterschiedliche Prüfnormen mit entsprechenden Prüfverfahren<br />

angewendet werden können, sollte bereits vor der Lieferung<br />

und Verlegung von Fußbodenbelägen in der Ausschreibung<br />

auf das in der Abnahme anzuwendende Prüfverfahren<br />

und die einzuhaltenden Höchstwerte hingewiesen werden.<br />

Tabelle 15 in Anhang 8 gibt typische Erfahrungswerte für<br />

verschiedene Fußböden wieder.<br />

Bei geklebten Fußbodenbelägen ist auf die ausreichende Leitfähigkeit<br />

der verwendeten Klebstoffe zu achten. Bei nicht ausreichend<br />

leitfähiger Unterlage ist durch besondere Maßnahmen, z. B. durch<br />

Feuchthalten, dafür zu sorgen, dass der Ableitwiderstand unter<br />

10 8 Ω bleibt.<br />

Durch Fußbodenpflegemittel darf der Widerstand nicht erhöht werden.<br />

In Bereichen, in denen mit Explosivstoffen umgegangen wird, darf<br />

der Ableitwiderstand des Fußbodens 106 Ω nicht überschreiten.<br />

Zur Bestimmung des elektrischen Widerstandes von Fußböden<br />

siehe DIN EN 1081 oder auch DIN IEC 61340-4-1; hinsichtlich<br />

der Anzahl der Messpunkte siehe auch DIN 28052-6.<br />

3.6.3 Erdung und Potenzialausgleich in besonderen Fällen<br />

Meist wird mit der Energieversorgung eine Erdleitung verlegt. Darüber<br />

hinaus sind industrielle Anlagen normalerweise fest zusammengesetzt,<br />

z. B. durch Schraub- oder Schweißverbindungen, und<br />

der Ableitwiderstand beträgt bereits ohne zusätzliche Maßnahmen<br />

meist weniger als 106 Ω.<br />

Nur wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sind zusätzliche<br />

Erdungsleitungen notwendig.<br />

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