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BGR 132 BGR 132<br />
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In Zone 0 sollen nur Schutzhelme aus ableitfähigem Werkstoff verwendet<br />
werden.<br />
3.6 Erdung und Potenzialausgleich<br />
Zur Vermeidung gefährlicher Aufladungen in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen sind Personen sowie Gegenstände oder Einrichtungen<br />
aus leitfähigem oder ableitfähigem Material zu erden bzw.<br />
mit Erdkontakt zu versehen. Entsprechendes gilt auch für leitfähige<br />
oder ableitfähige Stoffe, z. B. Flüssigkeiten oder Schüttgüter.<br />
Elektrostatische Aufladungen leitfähiger isolierter Gegenstände<br />
bilden eine wesentliche Gefahrenquelle, da die gespeicherte<br />
Energie in einer Entladung zur Erde oder auf einen<br />
anderen leitfähigen geerdeten Gegenstand übergehen<br />
kann. Für die Ableitung statischer Elektrizität gelten nachfolgende<br />
Kriterien; es können auch Maßnahmen zur Erdung<br />
und zum Potenzialausgleich aus der Blitzschutz-Technik angewendet<br />
werden.<br />
Bestehen Einrichtungen aus mehreren leitfähigen Komponenten,<br />
sind diese einzeln zu erden oder untereinander elektrisch zu verbinden<br />
und insgesamt zu erden.<br />
3.6.1 Ableitung statischer Elektrizität von leitfähigen Gegenständen<br />
Im Allgemeinen soll der Ableitwiderstand 106 Ω nicht überschreiten.<br />
Ein Ableitwiderstand RE von 108 Ω reicht jedoch aus, wenn z. B. die<br />
Ladestromstärke I < 10-6A und die Kapazität C < 100 pF betragen.<br />
Kleine Gegenstände können auch dadurch elektrostatisch geerdet<br />
werden, indem ihre Relaxationszeit 10-2 s unterschreitet.<br />
RE ist der Ableitwiderstand eines Gegenstandes zur Erde. Er<br />
beeinflusst entscheidend die Aufladung eines Gegenstandes<br />
und die Relaxation seiner Ladungen.<br />
Der Zusammenhang zwischen Potenzial, Ladestromstärke<br />
und Erdableitwiderstand wird in Anhang 5 erläutert.<br />
Leitfähige Gegenstände werden aufgeladen, wenn die Geschwindigkeit<br />
der Ladungsaufnahme die der Ladungsableitung<br />
überschreitet.<br />
Eine gefährliche zündwirksame Entladung tritt auf, wenn die<br />
elektrische Feldstärke die Durchschlagspannung der Atmosphäre<br />
überschreitet und die in der Entladung freiwerdende<br />
Energie gleich oder größer der Mindestzündenergie des<br />
brennbaren Stoffes ist.<br />
Die Erdung und der Potenzialausgleich müssen zuverlässig und<br />
dauerhaft sein und den zu erwartenden Beanspruchungen, insbesondere<br />
durch Korrosion, standhalten.<br />
3.6.2 Ableitwiderstand von Fußböden<br />
In explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1, 20 sowie in Zone<br />
21 bei Stoffen mit MZE < 3 mJ darf der Ableitwiderstand des Fußbodens<br />
einschließlich des Fußbodenbelages den Wert von 108 Ω nicht<br />
überschreiten. Verschmutzungen, z. B. durch Farb- oder Ölreste, oder<br />
ungewollte Isolierung, z. B. durch abgelegte Folien oder Leergut, sind<br />
zu vermeiden.<br />
Da zur Bestimmung des Ableitwiderstandes von Fußböden<br />
unterschiedliche Prüfnormen mit entsprechenden Prüfverfahren<br />
angewendet werden können, sollte bereits vor der Lieferung<br />
und Verlegung von Fußbodenbelägen in der Ausschreibung<br />
auf das in der Abnahme anzuwendende Prüfverfahren<br />
und die einzuhaltenden Höchstwerte hingewiesen werden.<br />
Tabelle 15 in Anhang 8 gibt typische Erfahrungswerte für<br />
verschiedene Fußböden wieder.<br />
Bei geklebten Fußbodenbelägen ist auf die ausreichende Leitfähigkeit<br />
der verwendeten Klebstoffe zu achten. Bei nicht ausreichend<br />
leitfähiger Unterlage ist durch besondere Maßnahmen, z. B. durch<br />
Feuchthalten, dafür zu sorgen, dass der Ableitwiderstand unter<br />
10 8 Ω bleibt.<br />
Durch Fußbodenpflegemittel darf der Widerstand nicht erhöht werden.<br />
In Bereichen, in denen mit Explosivstoffen umgegangen wird, darf<br />
der Ableitwiderstand des Fußbodens 106 Ω nicht überschreiten.<br />
Zur Bestimmung des elektrischen Widerstandes von Fußböden<br />
siehe DIN EN 1081 oder auch DIN IEC 61340-4-1; hinsichtlich<br />
der Anzahl der Messpunkte siehe auch DIN 28052-6.<br />
3.6.3 Erdung und Potenzialausgleich in besonderen Fällen<br />
Meist wird mit der Energieversorgung eine Erdleitung verlegt. Darüber<br />
hinaus sind industrielle Anlagen normalerweise fest zusammengesetzt,<br />
z. B. durch Schraub- oder Schweißverbindungen, und<br />
der Ableitwiderstand beträgt bereits ohne zusätzliche Maßnahmen<br />
meist weniger als 106 Ω.<br />
Nur wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sind zusätzliche<br />
Erdungsleitungen notwendig.<br />
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