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05. Ausgabe

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Beratungshilfe DER BÄNNJERRÜCKBOTE 03<br />

Unser Tipp: Wer muss als Rentner Steuern zahlen<br />

Seit 01.01.2005 sind mehr Rentnerhaushalte steuerpflichtig. Nach der neuen Gesetzgebung muss<br />

seitdem ein Teil der gesetzlichen Rente versteuert werden.<br />

Betroffen sind Rentenempfänger, die als Alleinstehende im damaligen Jahr des Rentenbeginns<br />

mehr als 1575 Euro und Ehepaare gemeinsam mehr als 3150 Euro monatliche Rente beziehen.<br />

Die meisten Rentner bleiben mit ihrer Rente unter dem monatlich festgelegten Betrag, sie müssen<br />

also auch jetzt keine Steuern zahlen.<br />

Zu beachten ist, dass auch weitere Einkünfte, zum Beispiel Betriebsrente, Einnahmen aus Vermietungen,<br />

Verpachtungen oder Kapitaleinkünfte, versteuert werden müssen.<br />

Die zusätzlichen Einkünfte und der steuerpflichtige Teil der Rente werden zusammengezählt.<br />

Übersteigt die Summe den Freibetrag von 7664 Euro im Jahr für Alleinstehende, bei Verheirateten<br />

15 329 Euro, werden Steuern fällig.<br />

Steigende Steuerpflicht für Neurentner<br />

Für jedes spätere Jahr des Rentenbeginns steigt der zu besteuernde Rentenanteil um 2 Prozent.<br />

So sind jeweils zum Einritt in den Rentenbeginn im Jahr 2006 52 %, 2007 54 %, 2008 56 % und<br />

2009 58 % der Rente steuerpflichtig.<br />

Der mit Rentenbeginn festgelegte Steuerfreibetrag bleibt lebenslänglich erhalten.<br />

Man kann jedoch auch hier Steuern sparen<br />

Rentner können außergewöhnliche <strong>Ausgabe</strong>n wie Zahnersatz, Brillen, Medikamente, von der<br />

Steuer absetzen. Auch Aufwendungen für eine Scheidung oder einen Todesfall können die Steuerlast<br />

drücken.<br />

Müssen Rentner unzumutbar viel für außergewöhnliche <strong>Ausgabe</strong>n zuzahlen, drückt auch dies das<br />

steuerpflichtige Einkommen.<br />

Daher unser Tipp: Wird in einem Kalenderjahr viel ausgegeben, ist die Grenze der Zumutbarkeit<br />

schnell erreicht. Aber: Ein Arzt muss die Notwendigkeit bescheinigen. Dann können auch beispielsweise<br />

die Kosten für eine Kur beim Finanzamt eingereicht werden.<br />

Wichtig: Alle <strong>Ausgabe</strong>n müssen mit einer Quittung belegt werden.<br />

Für besondere außergewöhnliche Belastungen können Rentner Pauschalbeträge absetzen. Zum<br />

Beispiel wegen Behinderung bis zu 3700 Euro, Aufwendungen für Hinterbliebene bis zu 370 Euro,<br />

für eine Haushaltshilfe wegen Pflegebedürftigkeit bis zu 624 Euro oder pauschal wegen Pflegebedürftigkeit<br />

924 Euro.<br />

Der Seniorenbeirat der Stadt Kaiserslautern berät Sie im Stadtteilbüro Leipziger Straße 150<br />

jeden ersten Dienstag im Monat von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.<br />

Patientenverfügung. Für den Ernstfall gerüstet sein, mit einer Patientenverfügung den eigenen<br />

Willen rechtzeitig festhalten. Wir haben eine deutlich längere Lebenserwartung als unsere Großeltern.<br />

Die moderne Intensivmedizin ermöglicht eine lebensverlängernde Behandlung auch im<br />

schwersten Krankheitsfall. Damit rücken neue Fragen in den Blickpunkt, die sich mit Grenzsituationen<br />

des Lebens beschäftigen. Dieses Thema geht uns alle an.<br />

Eine Patientenverfügung schreibt den eigenen Willen fest und gibt den behandelnden Ärzten eine<br />

bindende Entscheidungsgrundlage an die Hand. Wichtig ist, dass der eigene Wille rechtzeitig und<br />

formal einwandfrei in einer Patientenverfügung festgehalten wird. (hs)

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