05. Ausgabe
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Beratungshilfe DER BÄNNJERRÜCKBOTE 03<br />
Unser Tipp: Wer muss als Rentner Steuern zahlen<br />
Seit 01.01.2005 sind mehr Rentnerhaushalte steuerpflichtig. Nach der neuen Gesetzgebung muss<br />
seitdem ein Teil der gesetzlichen Rente versteuert werden.<br />
Betroffen sind Rentenempfänger, die als Alleinstehende im damaligen Jahr des Rentenbeginns<br />
mehr als 1575 Euro und Ehepaare gemeinsam mehr als 3150 Euro monatliche Rente beziehen.<br />
Die meisten Rentner bleiben mit ihrer Rente unter dem monatlich festgelegten Betrag, sie müssen<br />
also auch jetzt keine Steuern zahlen.<br />
Zu beachten ist, dass auch weitere Einkünfte, zum Beispiel Betriebsrente, Einnahmen aus Vermietungen,<br />
Verpachtungen oder Kapitaleinkünfte, versteuert werden müssen.<br />
Die zusätzlichen Einkünfte und der steuerpflichtige Teil der Rente werden zusammengezählt.<br />
Übersteigt die Summe den Freibetrag von 7664 Euro im Jahr für Alleinstehende, bei Verheirateten<br />
15 329 Euro, werden Steuern fällig.<br />
Steigende Steuerpflicht für Neurentner<br />
Für jedes spätere Jahr des Rentenbeginns steigt der zu besteuernde Rentenanteil um 2 Prozent.<br />
So sind jeweils zum Einritt in den Rentenbeginn im Jahr 2006 52 %, 2007 54 %, 2008 56 % und<br />
2009 58 % der Rente steuerpflichtig.<br />
Der mit Rentenbeginn festgelegte Steuerfreibetrag bleibt lebenslänglich erhalten.<br />
Man kann jedoch auch hier Steuern sparen<br />
Rentner können außergewöhnliche <strong>Ausgabe</strong>n wie Zahnersatz, Brillen, Medikamente, von der<br />
Steuer absetzen. Auch Aufwendungen für eine Scheidung oder einen Todesfall können die Steuerlast<br />
drücken.<br />
Müssen Rentner unzumutbar viel für außergewöhnliche <strong>Ausgabe</strong>n zuzahlen, drückt auch dies das<br />
steuerpflichtige Einkommen.<br />
Daher unser Tipp: Wird in einem Kalenderjahr viel ausgegeben, ist die Grenze der Zumutbarkeit<br />
schnell erreicht. Aber: Ein Arzt muss die Notwendigkeit bescheinigen. Dann können auch beispielsweise<br />
die Kosten für eine Kur beim Finanzamt eingereicht werden.<br />
Wichtig: Alle <strong>Ausgabe</strong>n müssen mit einer Quittung belegt werden.<br />
Für besondere außergewöhnliche Belastungen können Rentner Pauschalbeträge absetzen. Zum<br />
Beispiel wegen Behinderung bis zu 3700 Euro, Aufwendungen für Hinterbliebene bis zu 370 Euro,<br />
für eine Haushaltshilfe wegen Pflegebedürftigkeit bis zu 624 Euro oder pauschal wegen Pflegebedürftigkeit<br />
924 Euro.<br />
Der Seniorenbeirat der Stadt Kaiserslautern berät Sie im Stadtteilbüro Leipziger Straße 150<br />
jeden ersten Dienstag im Monat von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.<br />
Patientenverfügung. Für den Ernstfall gerüstet sein, mit einer Patientenverfügung den eigenen<br />
Willen rechtzeitig festhalten. Wir haben eine deutlich längere Lebenserwartung als unsere Großeltern.<br />
Die moderne Intensivmedizin ermöglicht eine lebensverlängernde Behandlung auch im<br />
schwersten Krankheitsfall. Damit rücken neue Fragen in den Blickpunkt, die sich mit Grenzsituationen<br />
des Lebens beschäftigen. Dieses Thema geht uns alle an.<br />
Eine Patientenverfügung schreibt den eigenen Willen fest und gibt den behandelnden Ärzten eine<br />
bindende Entscheidungsgrundlage an die Hand. Wichtig ist, dass der eigene Wille rechtzeitig und<br />
formal einwandfrei in einer Patientenverfügung festgehalten wird. (hs)