Ausgabe 2/2009 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Ausgabe 2/2009 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Ausgabe 2/2009 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
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GÖD<br />
P.b.b. ◆ Erscheinungsort Wien ◆ Verlagspostamt 3100 1010 St. Wien Pölten ◆ GZ ◆ 03Z035300M<br />
GZ 03Z035300<br />
Der öffentliche <strong>Dienst</strong> aktuell<br />
<strong>Ausgabe</strong> <strong>Ausgabe</strong> 2/März 6/2005 <strong>2009</strong> 7 1,09<br />
GÖD<br />
I n f o r m a t I o n a u s e r s t e r<br />
GÖD<br />
H a n d<br />
InFormatIon aus erster hand<br />
Das<br />
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LExIkon<br />
wIe dIe uno-mIllenIumszIele<br />
dIe welt verändern sollen<br />
GÖD<br />
A Z bis<br />
faIrness von<br />
global<br />
+++ göD rechtsschutz – ein verlässlicher pArtner +++<br />
+++ olympIa 2006 +++ medaIllenregen beI Heeressportlern<br />
Foto: helix – Fotolia.com<br />
Foto: Andi Bruckner
Die Regierung ist jetzt<br />
rund 100 Tage im Amt.<br />
Ein passender Anlass für eine<br />
erste Tour d’Horizon.<br />
Die traditionelle Schonzeit ist vorüber, es wird gearbeitet. Schon<br />
längst, wie ein Blick auf die innenpolitische Agenda zeigt. 100 Tage<br />
nach Amtsantritt steht die neue Regierung bereits voll im Geschäft<br />
– auch was den öffentlichen <strong>Dienst</strong> betrifft. Hier ist zwar das Gegenüber<br />
neu, die Themen jedoch sind es nicht. In ersten konstruktiven Gesprächen<br />
mit der für den öffentlichen <strong>Dienst</strong> zuständigen Bundesministerin Gabriele<br />
Heinisch-Hosek traten daher alte Vertraute ebenso auf die Bühne wie neue<br />
Gesichter:<br />
• <strong>Dienst</strong>rechtsreform: Es geht weiter. Besonders berücksichtigt werden die<br />
bereits im Positionspapier der GÖD hervorgehobenen Schwerpunktthemen<br />
Aus- und Weiterbildung, Schutz der Rechtsstaatlichkeit vor willkürlicher Einflussnahme<br />
und die Bauprinzipien einer zukünftigen Besoldung.<br />
• Entwicklung des Personalstandes: Die Belastbarkeitsgrenze im öffentlichen<br />
<strong>Dienst</strong> ist längst erreicht, eine Aufgabenreform auch angesichts der schwierigen<br />
Altersstruktur zwingend geworden.<br />
Die wichtigsten weiteren Themen im Überblick:<br />
• Reise- und Übersiedlungskostenrecht (Erhöhung von Tarifen<br />
und Vergütungen)<br />
• Produktivitätsstudie<br />
• Evaluierung aller bisher ausgegliederten <strong>Dienst</strong>stellen<br />
• PVG-Novelle<br />
• <strong>Dienst</strong>rechtsnovelle<br />
• Datenschutz nach innen<br />
• Ausbau der „Jobbörse im BKA“<br />
• Pensionskassenzusage für BeamtInnen und LandeslehrerInnen<br />
• neues Haushaltsrecht<br />
Jetzt heißt es: Ärmel hochkrempeln und gemeinsam die besten Lösungen für<br />
die Zukunft erarbeiten. Es gibt viel zu tun. Packen wir es an!<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />
Fritz Neugebauer<br />
Letzte Meldung vor Redaktionsschluss: Bundesministerin Claudia Schmied<br />
überraschte mit der Ankündigung, die Unterrichtsverpflichtung um zwei Stunden<br />
zu erhöhen. Zehntausende Lehrerinnen und Lehrer müssen nun um ihre<br />
Arbeitsplätze zittern, der Nutzen für die Schüler ist gleich Null. Ein solches<br />
Vorgehen tritt die Sozialpartnerschaft mit Füßen. Die <strong>Gewerkschaft</strong> wird sich<br />
gegen derartige Willkürakte zur Wehr setzen!<br />
Foto: Andi Bruckner Es<br />
Editorial<br />
gibt<br />
viEl<br />
zu tun!
aus deR Redaktion<br />
„Und in dem Wie, da liegt der ganze Unterschied.“<br />
Hugo von Hofmannsthal<br />
Damit Sie immer wissen, wie Sie wo am besten von der <strong>Gewerkschaft</strong><br />
<strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> unterstützt werden, haben wir eine kleine Enzyklopädie<br />
namens „GÖD vonA bis Z“ zusammengestellt.Ab Seite 12 finden<br />
Sie geballt alle Informationen zu den umfangreichen Serviceleistungen<br />
der GÖD.<br />
„Gewusst wie“ ist auch das Um und Auf bei juristischen Problemen:<br />
Der GÖDRechtsschutz hilft Mitgliedern in schwierigen Situationen, die<br />
alleine einfach nicht bewältigbar sind.Aktuelle Erfolge aus den verschiedenen<br />
Bereichen der Rechtsabteilung und der Bundesvertretungen können<br />
Sie ab Seite 20 nachlesen.<br />
Viel Vergnügen mit unserer März-<strong>Ausgabe</strong> wünscht die Redaktion<br />
titelgesChiChte<br />
12<br />
RubRiken<br />
PanoRama 6<br />
kolumne 11<br />
bV 22 Pensionisten 31<br />
mitgliedeRaktion 41<br />
seRViCe<br />
ReCht 34<br />
gÖd-CaRd 40<br />
wbV wohnen 42<br />
ZimmeRbÖRse 43<br />
gÖd-hotels 44<br />
geweRksChaft<br />
bV 2 wiRtsChaftsVeRwaltung 46<br />
geweRksChaft aktuell 46<br />
das seRViCe-lexikon<br />
gÖd Von a bis Z<br />
Im praktischen Nachschlagewerk<br />
im kleinformat finden<br />
sie sämtliche <strong>Dienst</strong>e der GÖD<br />
aufgelistet. lesen sie ab seite<br />
12, was die GÖD von a und z<br />
alles bietet.<br />
HABEn SIE EInEn nEUEnARBEItGEBER oDER StEHEn SIEvoR IHRER PEnSIonIERUnG?<br />
In DIESEn FällEn RUFEn SIE BIttE 01/53 5 131 BZW. 132 (EvIDEnZ DER GÖD),<br />
oDER SEnDEn SIE UnS EIn EMAIl: GoED@GoED.At.<br />
Impressum „GÖD – Der öffentliche <strong>Dienst</strong> aktuell“ ist das mitgliedermagazin der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> und erscheint im 63. Jahrgang.<br />
HerausGeber: <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>, Fritz Neugebauer. meDIeNINHaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH, a-1010 Wien, Teinfaltstraße 7.<br />
CHeFreDakTeur: Hermann Feiner, a-1010 Wien, Teinfaltstraße 7, Tel.: 01/534 54-233, Fax: DW 326. Internet: www.goed.at. e-mail: goed@goed.at. reDakTIoNsleITuNG:<br />
Dr. michaela baumgartner. CHeFIN vom DIeNsT: mag. katharina steiner. mITarbeITer/INNeN TexT: Hermann Feiner, Doris bayer, Dr. otto benesch, Judith Humer, mag.<br />
martin Holzinger, leopold keiblinger, reg.-rat kurt kumhofer, emanuel lampert, Dr. manfred mögele, mag. Helmut mooslechner, Julia motz, klaus m. platzer, Janine polyak,<br />
Josef strassner, Willi Waldner, michael Winhofer, mag. edgar Wojta. GraFIsCHe leITuNG & layouT: andrea Donesch. koNzepTIoN, aNzeIGeN:<br />
modern Times media verlagsgesmbH, a-4111 Walding. büro Wien: a-1030 Wien, lagergasse 6/2/35, Tel.: 01/513 15-50, Fax: DW 21. HersTeller:<br />
Niederösterreichisches pressehaus Druck- und verlagsges. m. b. H., a-3100 st. pölten, Gutenbergstraße 12. verlagsort: Wien. HersTelluNGsorT:<br />
st. pölten. Dvr-Nr.: 0046655. Die redaktion behält sich das ausschließliche recht auf vervielfältigung und vertrieb der zum abdruck gelangenden beiträge sowie<br />
ihre verwendung für andere ausgaben vor. Namentlich gekennzeichnete beiträge stellen die meinung des autors dar, die sich nicht mit der meinung der GÖD<br />
decken muss.<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
ReChtsfälle<br />
GÖD-reCHTssCHuTz<br />
eIN verlässlICHer parTNer<br />
bei problemen rechtlicher Natur hilft der GÖD-rechtsschutz.<br />
Dr. manfred mögele, leiter der GÖD-rechtsabteilung,<br />
und die bundesvertretungen von bundesheer,<br />
Finanz und polizei berichten über aktuelle Fälle,<br />
in denen der juristische beistand zum erfolg führte.<br />
landesdienst<br />
„sICHerHeIT IsT esseNzIell“<br />
Im Interview mit GÖD aktuell spricht<br />
vors.-stv. Dr. Hans Freiler über das einheitliche <strong>Dienst</strong>recht<br />
in Niederösterreich, die bevorstehenden<br />
pv-Wahlen und die erfolgreich umgesetzten<br />
reformen der letzten Jahre.<br />
RePoRtage<br />
GemeINsam eNGaGIerT Für uNsere kINDer!<br />
eine innovative Imagekampagne soll in Tirol die Wertschätzung<br />
für den lehrberuf wieder erhöhen. Warum<br />
dies notwendig ist, erklären landesrätin Dr. beate<br />
palfrader und Walter riegler, vorsitzender der<br />
pflichtschullehrer-bundesvertretung.<br />
PensPoweR<br />
aNFeCHTuNG Des peNsIoNsbesCHeIDes<br />
Die eu-richtlinie von 2008 bringt Geld für GÖD-pensionistInnen:<br />
all jene, die die auf seite 32 beschriebenen<br />
voraussetzungen erfüllen, können ihren pensionsbescheid<br />
beim amt der bva anfechten und mit geringfügigen<br />
verbesserungen ihrer pension rechnen.<br />
ReCht<br />
oHNe beTrIebsraT keINe<br />
varIableN verGüTuNGsmoDelle<br />
mag. martin Holzinger berichtet von der entscheidung<br />
des obersten Gerichtshofes, die besagt, dass die einführung<br />
von variablen Gehaltsmodellen wie etwa prämien<br />
eine zwingende zustimmung des betriebsrates<br />
verlangen, wenn ein solches modell nicht aufgrund<br />
eines kollektivvertrages besteht.<br />
ReCht<br />
Das DIszIplINarverFaHreN (III)<br />
Im letzten Teil der artikelreihe von mag. edgar Wojta<br />
werden der weitere Gang des Disziplinarverfahrens<br />
sowie mögliche Disziplinarstrafen beleuchtet.<br />
mitgliedeRaktion<br />
WerbeN sIe eIN Neues GÖD-mITGlIeD uND<br />
GeWINNeN sIe eINeN Der WerTvolleN preIse!<br />
verlost werden karten für die schlossspiele kobersdorf,<br />
„rigoletto“ im römersteinbruch, aufenthalte in<br />
mercure-Hotels sowie ein Wellness-Wochenende von<br />
der Öbv-versicherung und vieles mehr!<br />
20<br />
24<br />
28<br />
31<br />
34<br />
37<br />
41<br />
inhalt<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 5
PaNorama<br />
glosse<br />
göd muss sein<br />
Neulich fragte mich eine junge Kollegin,<br />
warum sie denn der <strong>Gewerkschaft</strong><br />
<strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> beitreten solle?<br />
Es koste nur viel Geld und würde ihr<br />
eigentlich nichts bringen. Und außerdem<br />
gäbe es viele ihrer Kolleginnen<br />
und Kollegen, die meinen, dass Verbesserungen<br />
im <strong>Dienst</strong>recht oder Gehaltserhöhungen<br />
ohnedies für alle gelten.<br />
Und vor Verschlechterungen würde ein<br />
sozialer <strong>Dienst</strong>geber eh zurückschrecken.<br />
Nun, vielen von Ihnen wird dies<br />
bekannt vorkommen: alle Vorteile für<br />
sich selbst sehr wohl genießen, den<br />
eigenen Beitrag zum Wohlstand, zur<br />
Sicherheit, zur Mitgestaltung aber nicht<br />
leisten wollen.<br />
Abgesehen von dieser charakterlich<br />
nicht gerade hochstehenden Haltung<br />
und dem Hang zur TrittbrettfahrerMentalität<br />
muss sich eigentlich jede/r fragen,<br />
welche Zukunftsaussichten so ein<br />
Verhalten nach sich zieht? Eine „starke“<br />
GÖD ohne Mitglieder? Die Durchsetzungskraft<br />
eines solchen „Schwergewichts“<br />
wird sich in Grenzen halten.<br />
Jeder <strong>Dienst</strong>geber wird sich solch eines<br />
Gegenübers erfreut zeigen – es ist dann<br />
niemand mehr da,<br />
* der massive, ungerechte und unausgewogene<br />
Verschlechterungen<br />
bekämpft,<br />
* der um Sozialleistungen ringt,<br />
* der Rechtssicherheit und schutz<br />
einfordert bzw. leistet,<br />
* der um die Gesundheitsinteressen<br />
jedes/jeder Einzelnen von uns kämpft,<br />
* der in immer schwieriger werdenden<br />
Zeiten besoldungsmäßige Gerechtigkeiten<br />
durchsetzt und so weiter.<br />
In dieser <strong>Ausgabe</strong> finden sich viele<br />
Gründe, warum Sie sich selbst und uns<br />
allen helfen sollten.<br />
Die aktuelle Situation in manchen<br />
Arbeitsbereichen sollte alle aufrütteln!<br />
Wir brauchen jede/n Einzelne/n, denn:<br />
GÖD muss sein!<br />
Das meint<br />
Ihr Helmut Mooslechner<br />
es grünt<br />
so grün ...<br />
... wenn Spaniens Blüten blühen. Bis Eliza Doolittle (gespielt von Katrin Fuchs und<br />
Nadine Zeintl) den Satz endlich vornehm genug aussprechen kann, muss sich<br />
Professor Higgins (Michael Maertens) richtig anstrengen. Die Operette „My Fair<br />
Lady“ wird heuer im Juli und August bei den Seefestspielen Mörbisch gezeigt. Die<br />
Inszenierung von Regisseur Helmut Lohner richtet sich nach der wienerischen<br />
Fassung von Gerhard Bronner. Für die Musik ist <strong>2009</strong> erstmals MusicalSpezialist<br />
Caspar Richter, der Musikdirektor der Vereinigten Bühnen Wien, zuständig. Die<br />
Wette um Elizas Lernfähigkeit verliert Intendant Prof. Harald Serafin, der als Oberst<br />
Pickering an ihrer Anmut zweifelt.<br />
„My Fair Lady“: vom 9. 7. bis 23. 8. <strong>2009</strong> bei den Seefestspielen Mörbisch am<br />
Neusiedler See. Nähere Infos unter www.seefestspielemoerbisch.at oder unter<br />
Tel.: 02682/662 1011.<br />
„Hofrätin dir. Christine gubitzer“<br />
Wir gratulieren!<br />
Als besonderen Dank und Anerkennung für ihre jahrzehntelange Tätigkeit als Personalvertreterin<br />
und <strong>Gewerkschaft</strong>sfunktionärin, die sich stets für die berechtigten<br />
Anliegen der Frauen (z. B. Gleichbehandlung) mit großer sozialer Kompetenz engagiert<br />
hat, erhielt Vors.Stv. Dir. Christine Gubitzer vom Bundespräsidenten den Berufstitel<br />
Hofrätin verliehen. Frau BM Dr. Claudia Schmied überreichte mit anerkennenden<br />
Worten die Verleihungsurkunde. Wir gratulieren „Hofrätin Dir. Christine Gubitzer“ sehr<br />
herzlich zu dieser besonderen Auszeichnung!<br />
Hat sicH iHr Name oder iHre adresse geäNdert?<br />
In diesen Fällen rufen Sie bitte die Evidenz der GÖD: 01/534 54131 oder 132,<br />
oder senden Sie uns ein EMail: goed.evidenz@goed.at.<br />
göd_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />
Fotos: Lichtstark.com (1) / maria Lassnig (1) / sepp Dreissinger (1)
ironie<br />
im 9.Jahrzehnt<br />
„Ich wäre gern böser“, sagt Malerin Maria Lassnig, die sich gern als Einzelgängerin<br />
gibt. Dabei hat die heuer 90Jährige es auch so geschafft, sich immer<br />
wieder neu zu erfinden. Zu ihrem Jubiläum präsentiert das Museum Moderner<br />
Kunst Stiftung Ludwig Wien eine große Personale, die sich auf Arbeiten der<br />
letzten zehn Jahre konzentriert. Dem Thema „Körperempfindungen“, das seit<br />
60 Jahren im Mittelpunkt ihres Schaffens steht, ist sie bis heute treu geblieben.<br />
„Die Außenwelt dringt so sehr auf einen Menschen ein, dass man eigentlich gar<br />
nichts anderes darstellen könnte“, so Lassnig über ihr Motiv. In ihren neueren<br />
Selbstporträts ironisiert sie ihre eigenen früheren Arbeiten, indem sie bereits<br />
aufgegriffene Themen neu interpretiert. Ihre Gemälde werden in den letzten<br />
Jahren immer freier: So kombiniert sie in ihren neueren Arbeiten ihre charakteristische<br />
Strichtechnik mit einer naturalistischen Malweise.<br />
„Maria Lassnig – Das neunte Jahrzehnt“: bis 17. Mai <strong>2009</strong> im MUMOK in Wien.<br />
Öffnungszeiten: Mo–So 10–18 Uhr, Do 10–21 Uhr. Nähere Informationen auf<br />
www.mumok.at oder unter Tel.: 01/525 00.<br />
göd_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />
gewerkscHaft iNterNatioNal<br />
europA<br />
poLen. poLiZisTenmAngeL. Nach<br />
einer Ankündigung zur Änderung der Pensionsvorschriften<br />
sieht sich Polen mit einem Problem<br />
konfrontiert: Doppelt so viele Polizisten als normal<br />
planen heuer in den Ruhestand zu treten, aus<br />
Angst vor einer Verschlechterung der Vorruhestandsbedingungen.<br />
Gemeinsam mit dem zu<br />
geringen Abgang aus Polizeischulen und dem<br />
seit der Umstellung auf ein Berufsheer fehlenden<br />
Nachschub an Wehrdienstleistenden bei der Polizei<br />
könnte dies zu einer bedrohlichen Destabilisierung<br />
führen. Innenminister Schetyna versucht<br />
mit einem neuen Gesetz gegenzusteuern.<br />
deuTsCHLAnd. WArnung. Bevor die<br />
Tarifverhandlungen in Deutschland in die dritte<br />
Runde gehen, bauen die Arbeitnehmer des öffentlichen<br />
<strong>Dienst</strong>es durch Warnstreiks schon mal vor.<br />
In Bayern legten die Mitarbeiter von Nahverkehrsbetrieben<br />
ihre Arbeit nieder, in Folge standen in<br />
München die Öffis erst mal still. Doch auch Lehrer<br />
und andere Landesbedienstete folgten dem Ruf<br />
der <strong>Gewerkschaft</strong>en. Somit blieben zahlreiche<br />
Schulen sowie Unikliniken vorerst geschlossen,<br />
während sich die Angestellten bei öffentlichen<br />
Kundgebungen einfanden. Gefordert wird eine<br />
Gehaltserhöhung von acht Prozent, mindestens<br />
jedoch 200 Euro mehr im Monat.<br />
inTernATionAL<br />
usA. Lösung. Noch nie in der Geschichte<br />
der USA hat ein Präsident die <strong>Gewerkschaft</strong>sbewegung<br />
dermaßen gebilligt. Als Startschuss der<br />
Arbeitsgruppe für MittelstandArbeiterfamilien<br />
meinte Präsident Obama, dass er <strong>Gewerkschaft</strong>en<br />
nicht als Teil des Problems, sondern als Teil der<br />
Lösung betrachte. Ohne sie sei die Bildung einer<br />
starken Mittelklasse unmöglich. Die Ziele der<br />
soeben aus der Taufe gehobenen Arbeitsgruppe<br />
sind Arbeitsplatzsicherheit, Sicherung des Einkommens<br />
der Mittelklasse und Arbeiterfamilien<br />
sowie Pensionssicherheit.<br />
CHinA. ArbeiTsLos. In ihren Prognosen,<br />
dass <strong>2009</strong> das bisher schwierigste Jahr sein werde,<br />
behält die chinesische Regierung anscheinend<br />
Recht. Zurzeit zählt die Volksrepublik 26 Millionen<br />
Arbeitslose – eine Zahl, die laut Experten noch<br />
weit untertrieben sein könnte. Am stärksten betroffen<br />
sind die Bewohner des ländlichen Raums,<br />
dessen Entwicklung seit zwei Jahrzehnten deutlich<br />
hinter den Städten liegt.<br />
PaNorama
PaNorama<br />
2<br />
bucHtiPP<br />
im TAnZsCHriTT<br />
durch Europa<br />
feiNdbild leHrer?<br />
1<br />
Der 40. Ball des öffentlichen <strong>Dienst</strong>es war das Highlight der Saison. Bei der „Ballnacht durch<br />
Europa“ tanzten zahlreiche Ehrengäste und BesucherInnen durch das Parkhotel Schönbrunn.<br />
1) Staatssekretärin Christine Marek, NAbg. Gabriele Tamandl und<br />
Zentralsekretärin Mag. Regina BauerAlbrecht<br />
2) Erich Gaspar, Eva Gollubits (re.) und eine Kollegin der Tamburica Musikkapelle<br />
3) GÖDVorsitzender Fritz Neugebauer, AKVorstandsmitglied<br />
Mag. Christina GötzTiefenbacher und BM Dr. Johannes Hahn<br />
4) Sicherheitsdirektor NÖ Hofrat Dr. Franz Prucher und ÖGBVizepräsident Norbert Schnedl<br />
5) „The First Leiblach Vally Pipes and Drums“, 1. Schottische Dudelsackgruppe Österreichs<br />
6) ÖVPGeneralsekretär DI Fritz Kaltenegger, Kabinettschef Mag. Thomas Obernosterer<br />
und GÖDVorstandsmitglied Hannes Taborsky<br />
JA, denn viele Lehrer geben an, dass sie als „Feind“ betrachtet werden! Das ergibt die aktuelle<br />
Studie vom Institut für Stressprophylaxe & Salutogenese unter der Leitung von Univ.Prof.<br />
Dr. Rotraud A. Perner. In dieser Analyse wurden einmal nicht die Kinder und Jugendlichen, sondern<br />
LehrerInnen und Eltern befragt, wie sie sich im Umfeld zunehmender Gewalt sehen. Gab es früher<br />
ein oder zwei Störenfriede in den Klassen, so sind es heute die Hälfte oder gar zwei Drittel der<br />
Schülerschaft. Verbale Attacken sind an der Tagesordnung, vielfach auch von den Eltern der Kinder,<br />
die ihre Wünsche hinsichtlich des Schulerfolgs ihrer Kinder auf diese Art und Weise durchzusetzen<br />
versuchen. Die Studie ergründet, wie zeitgemäßer Unterricht aussehen könnte, in dem sich LehrerInnen<br />
und SchülerInnen respektvoll begegnen.<br />
Rotraud A. Perner: Feindbild Lehrer? 5. Symposium. Institut für Stressprophylaxe & Salutogenese.<br />
160 Seiten, erschienen im aaptos Verlag <strong>2009</strong>, ISBN 9783901499159, Preis: 6 13,20.<br />
3<br />
5<br />
4<br />
6<br />
göd_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />
Fotos: maDriD, museo DeL praDo (1) / Wien, kunsthistorisches museum (1) / Wien museum (2)
Fotos: mucha trust <strong>2009</strong> (1) /mucha trust <strong>2009</strong>, Foto: mak (1)<br />
pLAkATe<br />
à la<br />
Alfons Mucha<br />
Begonnen hat er als Autodidakt, geendet mit weltweitem<br />
Ruhm. Heute gilt Alfons Mucha als einer der herausragendsten<br />
Repräsentanten des Jugendstils. Kaum zu glauben, dass<br />
dieses Talent von der Prager Akademie anfangs abgelehnt<br />
wurde. Umso besser für Wien, denn dies ist der Ort, an den<br />
es den jungen Tschechen in Folge hinverschlug. In der Schule<br />
für Bühnendekoration legte er den Grundstein für jene Kunst,<br />
die ihm später sogar Lehraufträge an den renommiertesten<br />
bucHtiPPs<br />
Universitäten Amerikas verschaffen sollte. Sein Durchbruch<br />
ist aber mit der Geschichte einer anderen Stadt und mit einer<br />
ihrer schillerndsten Persönlichkeiten verwoben, nämlich mit<br />
Sarah Bernhardt. Keine Geringere als die berühmte französische<br />
Schauspielerin war es, die ihn mit der Gestaltung ihres<br />
Theaterplakats beauftragte, welches sich tags darauf an allen<br />
Ecken von Paris wiederfand. Und Mucha stand plötzlich im<br />
Brennpunkt des öffentlichen Interesses, wurde mit den<br />
unterschiedlichsten Werken beauftragt, unter anderem mit<br />
der Gestaltung des Pavillons von Bosnien und Herzegowina<br />
für die Weltausstellung in Paris. Über eine Zeitspanne von<br />
18 Jahren schuf er sein Meisterwerk, das „Slawische Epos“,<br />
welches in 20 monumentalen Gemälden die Geschichte der<br />
slawischen Völker beschreibt.<br />
Nun kehrt Alfons Mucha an den Ausgangspunkt seines künstlerischen<br />
Schaffens zurück, denn das Belvedere erweist ihm,<br />
in einer Österreichpremiere, die Ehre. Dort kann man nun,<br />
in thematisch gegliederten Sektionen über rund 250 Werke<br />
eines der bedeutendsten Künstler der Jahrhundertwende<br />
staunen.<br />
Vom 12. 2. bis 1. 6. <strong>2009</strong> im Unteren Belvedere.<br />
Öffnungszeiten: täglich zwischen 10 und 18 Uhr, mittwochs<br />
zwischen 10 und 21 Uhr. Einen Vorgeschmack auf die Bilder<br />
gibt es auf www.belvedere.at zu sehen.<br />
göd_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 9<br />
PaNorama
FAHREN SIE MIT DEM<br />
TESTSIEGER<br />
vav.at<br />
Der Verein für Konsumenteninformation (Konsument 03/2008) bestätigt: Die VAV KFZ-Versicherungen sind „sehr gut“.<br />
Mit dem leistungsstarken KFZ-Tarif der VAV Versicherung profitieren Sie von einer einzigartigen Versicherungslösung in<br />
Österreich – der typenabhängigen Berechnung Ihrer KFZ-Haftpflicht- und Kasko-Prämie. Machen Sie jetzt den<br />
Prämiencheck unter www.vav.at.
habe die göd noch nie gebraucht“, sagte mir ein mitglied vor<br />
kurzem. meine direkte rückfrage „Aber das meinen sie nicht<br />
„ich<br />
ernst“ erweckte sichtlich emotionales unverständnis. „ihr seid<br />
die einzigen, die sich wirklich für ihre Leute ins Zeug legen“,<br />
lobte mir gegenüber anlässlich des diesjährigen Wiener polizeiballs ein<br />
Freiberufler die göd. Zwei Aussagen und zwei konträre Wahrnehmungsund<br />
betroffenheitsbilder.<br />
Alljährlich schließt die göd für rund 350.000 bedienstete des bundes,<br />
der Länder und für die in den Verhandlungen angeschlossenen bediensteten<br />
der gemeinden gehaltserhöhungen ab. Jährlich wiederkehrend werden<br />
unter mitwirkung der göd über 50 betriebsvereinbarungen und kollektivverträge<br />
abgeschlossen. und wir rempeln argumentativ bei anstehenden<br />
pensionserhöhungen die bundesregierung ordentlich an. Von all diesem<br />
gewerkschaftlichen engagement profitieren mitglieder und nichtmitglieder<br />
gleichermaßen. das ist uns wichtig, weil uns menschen wichtig sind.<br />
Über 200 soziale Verbesserungen erreichen wir in den alljährlichen und<br />
von der göd initiierten dienstrechtsnovellen. das sind durchgehend<br />
gravierende Fortschritte im dienst-, gehalts- und pensionsrecht – und<br />
davon sind letztlich alle bediensteten des bundes und der Länder in unterschiedlicher<br />
Weise positiv betroffen. das kann nur die göd, weil nur wir<br />
der sozialpartner auf dienstnehmerseite für die bediensteten des bundes<br />
und der Länder und den bediensteten in den ausgegliederten bereichen<br />
dieser gebietskörperschaften sind. das ist die Verantwortung, die wir mit<br />
umsicht und nachhaltigkeit für sie wahrnehmen.<br />
Zwischen und 10 millionen euro erstreiten wir alljährlich für unsere<br />
mitglieder im rahmen des gewerkschaftlichen rechtsschutzes. da sind<br />
viele die wirtschaftliche und berufliche existenz unserer mitglieder bedrohende<br />
rechtsschutzfälle dabei, und in den meisten dieser Fälle würde eine<br />
rechtsschutzversicherung erst gar nicht einsteigen. der gewerkschaftliche<br />
rechtsschutz der göd ist keine Versicherung, sondern eine solidarleistung<br />
der solidargemeinschaft aller göd-mitglieder. es ist eine „einer<br />
für alle und alle für einen“-gemeinschaftsleistung. und dieser solidarische<br />
rechtsschutz zeigt auch Wirkung: Alljährlich gewinnen wir rund zwei drittel<br />
aller Verfahren vor den Höchstgerichten.<br />
in der aktuellen <strong>Ausgabe</strong> haben wir in einem „service-Lexikon. die<br />
göd von A bis Z“ auch alle sehr persönlichen betreuungsleistungen ihrer<br />
göd zusammengestellt. Über alle gewerkschaftlichen kernaufgaben<br />
hinaus strecken wir ihnen mit unseren umfassenden serviceleistungen<br />
die Hand aus, um ihnen auch im privaten bereich vieles zu erleichtern.<br />
sie sind uns wichtig!<br />
Übrigens: glauben sie noch immer, dass sie die göd noch nie gebraucht<br />
haben?<br />
Hermann Feiner<br />
kolumNe<br />
SIE sind uns<br />
wichtig!<br />
göd_<strong>Ausgabe</strong> 1_<strong>2009</strong> 11<br />
Foto: anDi Bruckner<br />
„Und dieser solidarischeRechtsschutz<br />
zeigt auch<br />
Wirkung: Alljährlich<br />
gewinnen wir rund<br />
zwei Drittel aller<br />
Verfahren vor den<br />
Höchstgerichten.“
titelgeschichte<br />
GÖD<br />
A<br />
von<br />
Z bis<br />
Redaktion: doRis BayeR<br />
Das<br />
SERVICE<br />
LExIkon<br />
Wer A sagt, muss auch B sagen? Das reicht noch lange<br />
nicht, zumindest nicht im GÖD-Lexikon.Von A wie<br />
Ausbildung bis Z wie Zimmerbörse finden Sie in unserer<br />
praktischen Enzyklopädie sämtliche Serviceleistungen<br />
der GÖD aufgelistet. Und das Wichtigste: Brauchen Sie<br />
zu einem Thema mehr Informationen, ist die zuständige<br />
Kontaktstelle oder Homepage-Adresse angegeben.<br />
12 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
BildungsReisen und -veRanstaltungen<br />
„Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, muss der<br />
Prophet zum Berge gehen.“ <strong>Gewerkschaft</strong>liche Betriebsausschüsse,<br />
die Bildungsfahrten für GÖD-Mitglieder zu interessanten<br />
Vorträgen, Ausstellungen und Museen organisieren,<br />
können um einen Zuschuss zu den Fahrt- und Eintrittskosten<br />
ansuchen. Die Vergabe ist in den einzelnen Bundesländern<br />
verschieden geregelt.<br />
Info: Auskunft darüber, welche Bildungsfahrten gefördert<br />
werden, erteilt der jeweilige Landesvorstand. Im Bereich<br />
Wien ist das Ansuchen an die zuständige Bundesvertretung<br />
zu richten. Infos unter www.goed.at.<br />
dienstRecht<br />
Verbesserungen und Weiterentwicklungen des <strong>Dienst</strong>rechts<br />
sind zentrale Punkte unserer gewerkschaftlichen<br />
Arbeit. Daher führen wir auch in sämtlichen Bereichen des<br />
<strong>Dienst</strong>- und Pensionsrechtes Verhandlungen mit der <strong>Dienst</strong>geberseite.<br />
Das Aufgreifen und Umsetzen von Forderungen<br />
sämtlicher Organe der GÖD sowie Schulungen unserer PersonalvertreterInnen,<br />
umfassende Rechtsberatung in dienst-<br />
und pensionsrechtlichen Fragen, Erstellung von Expertisen<br />
im Bereich des <strong>Dienst</strong>- und Pensionsrechtes sind nur einige<br />
unserer Aufgaben.<br />
GÖD-Mitgliedern steht unsere Abteilung für <strong>Dienst</strong>recht aber<br />
auch noch mit einem besonderen Service zur Verfügung:<br />
BundesbeamtInnen und pragmatisierte LandeslehrerInnen<br />
können sich die Pensionsansprüche berechnen lassen.<br />
Alle Unterlagen finden sich auf der Website<br />
www.goed.at unter Menüpunkt „Service/<strong>Dienst</strong>recht“.<br />
b<br />
a<br />
d<br />
aus- und WeiteRBildung<br />
Wer sich bildet, bleibt in Bewegung. Der stetige wirtschaftliche<br />
und technische Wandel sowie geänderte Gesellschaftsstrukturen<br />
führen zu einer weiteren Aufwertung der<br />
Qualifikation als Wettbewerbsfaktor. Bildung ist darüber<br />
hinaus aber auch eine entscheidende Voraussetzung für die<br />
aktive Teilnahme am politischen Geschehen. Das Wissen<br />
um Zusammenhänge und kritisches Denken ermöglichen<br />
eigenbestimmte Entfaltung des einzelnen Menschen in der<br />
Gesellschaft. Die Vermittlung von Kompetenz für die beruflichen<br />
und privaten Lebensbereiche ihrer Mitglieder besitzt<br />
daher für die <strong>Gewerkschaft</strong> einen besonderen Stellenwert.<br />
Wir fördern daher abgeschlossene berufliche Fort- oder<br />
Weiterbildungen mit einem Bildungsförderungsbeitrag.<br />
Die Höhe der Förderung ist von der Dauer der Ausbildung<br />
abhängig. Das Formblatt für das Ansuchen und die genauen<br />
Vergaberichtlinien können auf www.goed.at im Bereich<br />
„Service/Bildung“ heruntergeladen werden.<br />
caRd, göd-caRd<br />
Unsere GÖD-Card wurde zur Kreditkarte! In Kooperation<br />
mit der Erste Bank bieten wir seit Juli 2007 unseren Mitgliedern<br />
die GÖD-VISA-Kreditkarte in zwei Varianten. Neben<br />
dem deutlich günstigeren Preis und dem erweiterten Reiseversicherungsschutz,<br />
der die GÖD-Kreditkarte bis jetzt schon<br />
so außergewöhnlich gemacht hat, bieten wir seit Jänner<br />
<strong>2009</strong> einen neuen zusätzlichen Service: Bei Bezahlung mit<br />
der First- oder GoldCard bei einer OMV-Tankstelle in Österreich<br />
werden 2 Prozent vom Umsatz gutgeschrieben. Auch<br />
gibt es nunmehr zu jeder GoldCard Zusatzkarten für Partner<br />
und Angehörige.<br />
Selbstverständlich ist auch die „alte“ Mitgliedskarte erhalten<br />
geblieben, und sie hat nach wie vor ihre Gültigkeit für alle<br />
Angebote.<br />
Mehr Infos dazu finden Sie auf unserer Homepage:<br />
www.goed.at.<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 13<br />
c<br />
fotos: Gudellaphoto / fyle – fotolia.com
fotos: jeremias münch / nik frey / pat fauve – fotolia.com<br />
e<br />
elteRnkaRenz<br />
Wenn Nachwuchs kommt, ändert sich vieles. Damit unsere<br />
Mitglieder nicht den Überblick verlieren, stehen wir ihnen<br />
auch in dieser Zeit beratend zur Seite. Unser Ratgeber „Ein<br />
Baby kommt …“ klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen für<br />
berufstätige Eltern aus dem öffentlichen <strong>Dienst</strong>. Neben den akut<br />
relevanten Bereichen wie zum Beispiel Karenzurlaub, Kündigungsschutz<br />
oder pensionsrechtliche Auswirkungen werden<br />
auch viele Fragen angeschnitten, die für Eltern von Interesse<br />
sind, die wieder in den Beruf einsteigen wollen.<br />
Umfassende Informationen gibt es auf www.goed.at unter dem<br />
Menüpunkt „Service/Frauen“. Eltern finden hier Rechtliches wie<br />
Antragsmuster, Gesetzestexte, eine Zusammenstellung der<br />
FAQ und aktuelle Themen.<br />
Die GÖD-Frauen bieten auch Hilfe bei individuellen Problemstellungen<br />
und stehen GÖD-Mitgliedern telefonisch, per E-Mail<br />
oder nach Terminvereinbarung auch für persönliche Beratungsgespräche<br />
zur Verfügung. In diesem Rahmen bietet die GÖD<br />
mit der Berechnung der Zuverdienstgrenze auch einen einzigartigen<br />
Service für berufstätige Eltern in Karenz, denn ohne<br />
rechtliches Wissen ist diese nur sehr schwer zu bestimmen.<br />
Bestimmte Gehaltsbestandteile werden nicht mit einberechnet.<br />
In diese Kalkulation einbezogen werden jedoch unter anderem<br />
gleichBehandlung und gendeR-mainstReaming<br />
Für unsere Mitglieder haben die GÖD-Frauen eine Broschüre verfasst, die die wesentlichen Tatbestände rund um das<br />
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zusammenfasst. Auch die zuständigen Organe für die Umsetzung und das Verfahren vor<br />
der Bundesgleichbehandlungskommission werden darin beschrieben. Auf unserer Website www.goed.at gibt es unter dem<br />
Menüpunkt „Service/Frauen“ neben rechtlichen Themen auch informative Artikel zum Thema Gleichbehandlung und Gender-<br />
Mainstreaming, die nicht nur für Frauen interessant sind – denn wir sind alle für die Gleichstellung von Frauen und Männern<br />
verantwortlich.<br />
hotline<br />
Wenn die Personalvertretung unseren Mitgliedern bei einem<br />
Rechtsproblem einmal nicht weiterhelfen kann, können Sie<br />
uns auch direkt erreichen: Sei es in Fragen rund um Arbeits-<br />
und Sozialrecht, im Bereich des <strong>Dienst</strong>-, Besoldungs- oder<br />
Pensionsrechts – unsere Spezialisten sind bemüht, Sie auch<br />
telefonisch zu beraten:<br />
Rechtsabteilung: 01/534 54-253 oder 246<br />
<strong>Dienst</strong>recht: 01/534 54-291 oder 238<br />
Besoldungsrecht: 01/534 54-292<br />
Infos auch auf www.goed.at.<br />
h<br />
eventuelle Vorrückungen und Gehaltserhöhungen – keine<br />
leichte Übung ohne die Hilfe eines Experten oder einer Expertin.<br />
Info: GÖD-Frauen, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, Tel.: 01/534 54-<br />
270 oder 273, E-Mail: frauen@goed.at und auf der Homepage<br />
www.goed.at.<br />
eRmässigungen<br />
Die Mitgliedschaft bei der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong><br />
nützt nicht nur im beruflichen Leben – auch in der Freizeit<br />
bringt sie viele Vorteile. Wir haben bereits mit vielen Unternehmen<br />
verhandelt und bemühen uns laufend, um für unsere<br />
Mitglieder Ermäßigungen und besondere Angebote zu<br />
erreichen. Mittlerweile gibt es ein umfangreiches Spektrum<br />
von Vergünstigungen, die mit der GÖD-Card genützt werden<br />
können: Wellness in vielen verschiedenen Thermenhotels und<br />
Sportclubs, Urlaubsreisen, Kulturangebote in Museen, Kino-<br />
und Theatervorstellungen, Shopping-Rabatte, spezielle Handytarife<br />
und sogar Einfamilienhäuser werden GÖD-Mitgliedern zu<br />
reduzierten Preisen angeboten.<br />
Alle teilnehmenden Unternehmen finden Sie im Serviceteil<br />
der GÖD-Homepage. Für weitere Fragen steht Ihnen unter<br />
der Telefonnummer 01/534 54-288 auch Janine Polyak vom<br />
Bereich Freizeit, Jugend und Sport zur Verfügung.<br />
Familienaktion<br />
Seit 1985 veranstaltet die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong><br />
<strong>Dienst</strong> die Ferienaktion für Familien mit behinderten Kindern.<br />
112 Familien verbringen bereits mit der GÖD ihren<br />
Urlaub im Burgenland. Nicht nur der ansprechende Preis<br />
hat dieses Projekt zu einem echten „Renner“ gemacht. Auch<br />
die Betreuung vor Ort ist für die Familien eine hervorragende<br />
Serviceleistung. Wir sind sehr stolz, dass wir damit<br />
vielen Familien, die vom Schicksal nicht bevorzugt sind,<br />
den Urlaub verschönern können. Die GÖD ist unter allen<br />
Fachgewerkschaften die einzige, die eine derartige Familienaktion<br />
durchführt!<br />
Das Anmeldeformular finden Sie auf der GÖD-Homepage<br />
www.goed.at. Für weitere Fragen steht Ihnen unter der<br />
Telefonnummer 01/534 54-288 auch Janine Polyak vom<br />
Bereich Freizeit, Jugend und Sport zur Verfügung.<br />
FamilienunteRstützung<br />
Große Familien haben auch große Bedürfnisse. Wir bieten<br />
Mehrkindfamilien mit vier oder mehr Kindern und Familien<br />
mit behinderten Kindern, für die sie Familienbeihilfe beziehen,<br />
finanzielle Unterstützung. Um diese Unterstützung kann<br />
für das laufende Kalenderjahr jederzeit angesucht werden,<br />
rückwirkend wird sie allerdings nicht ausbezahlt.<br />
Info: Bereich Soziale Betreuung, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien,<br />
Tel.: 01/534 54-250, www.goed.at/8686.html.<br />
14 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />
f<br />
g
inFoRmationen Rund um die geWeRkschaFt<br />
Unseren Mitgliedern einen Wissensvorsprung zu<br />
verschaffen – das ist das Ziel unserer zahlreichen Publikationen,<br />
mit denen wir Sie in periodischen Abständen über<br />
die gewerkschaftliche Arbeit, politische Rahmenbedingungen<br />
Ihres Arbeitsumfelds und spezifische Themen Ihres<br />
Berufsstandes informieren.<br />
Das Herzstück ist natürlich das Magazin „GÖD – Der öffentliche<br />
<strong>Dienst</strong> aktuell“, weil es das Sprachrohr zu all unseren<br />
Mitgliedern ist und ein offenes Forum für gesellschaftspolitische<br />
Themen und gewerkschaftliche Arbeit darstellt.<br />
Darüber hinaus gibt es aber auch eine Reihe von Fachzeitschriften<br />
für die einzelnen Berufsgruppen, die aktuelle Themen<br />
in diesen Sparten reflektieren und diskutieren.<br />
Seit nunmehr zehn Jahren sind wir für unsere Mitglieder<br />
auch online präsent. Als aktuelle Kommunikations- und<br />
Serviceplattform hat sich das Internet als ideales Medium<br />
erwiesen, um unmittelbar und interaktiv mit unseren Mitgliedern<br />
zu kommunizieren.<br />
Informieren Sie sich auf unserer Website: www.goed.at.<br />
k<br />
kindeRFeRienaktion<br />
Gerade für berufstätige Eltern ist ein gemeinsamer<br />
Urlaub mit ihren Kindern eine ganz besondere Zeit. Damit<br />
dieses Erlebnis nicht an finanziellen Schwierigkeiten scheitert,<br />
leisten wir unter bestimmten Voraussetzungen einen<br />
Kostenzuschuss. Einige Landesvorstände bieten zudem die<br />
Möglichkeit einer Unterbringung in betreuten Kinderheimen<br />
der <strong>Gewerkschaft</strong> an, damit Sie Ihre Kinder auch in guten<br />
Händen wissen, wenn Sie nicht dabei sein können.<br />
Info: Bereich Soziale Betreuung, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien,<br />
Tel.: 01/534 54-250 und im Internet unter www.goed.at.<br />
i<br />
JahRBuch<br />
titelgeschichte<br />
Das Jahrbuch ist ein kostenloses Rechtsnachschlagewerk<br />
für GÖD-Mitglieder. Auf 1500 Seiten vereint es eine Sammlung<br />
aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Erlässe<br />
zum <strong>Dienst</strong>- und Besoldungsrecht der öffentlich Bediensteten.<br />
Auch Gehaltstabellen, Informationen zum Mutterschutz<br />
oder Pensionsrecht werden in diesem jährlich aktualisierten<br />
Buch veröffentlicht.<br />
Johann-Böhm-Fonds<br />
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung ist eine<br />
Investition in die Zukunft Österreichs. Die GÖD fördert aus<br />
diesem Grund StudentInnen, die in der Studienabschlussphase<br />
sind. Mit Mitteln des Johann-Böhm-Fonds werden<br />
Diplomarbeiten und Dissertationen gefördert, deren Inhalt<br />
für ArbeitnehmerInnen relevant ist. Ziel ist auch, die Motivation,<br />
sich wissenschaftlich mit arbeitnehmerInnenorientierten<br />
Themen auseinanderzusetzen, zu erhöhen.<br />
Voraussetzungen für eine Förderung sind:<br />
• mindestens 3 Jahre Mitgliedschaft bei der <strong>Gewerkschaft</strong>,<br />
• ordentliches Studium an einer Universität, Akademie oder<br />
FH,<br />
• soziale Bedürftigkeit abhängig vom Familieneinkommen.<br />
Unterlagen und Details zu Höhe und Kriterien der Förderung<br />
erhalten Sie beim ÖGB, Referat Humanisierung, Bereich<br />
Technologie und Umwelt, Johann-Böhm-Fonds, Laurenzerberg<br />
2, 1010 Wien, Tel.: 01/534 44-443 und auf der<br />
GÖD-Homepage www.goed.at.<br />
lehRlinge im öFFentlichen dienst<br />
Lehrlingen bieten wir eine spezielle berufliche Betreuung,<br />
die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, zusätzliche<br />
Ermäßigungen über die GÖD-Card (z. B. für Fahrschulen).<br />
Im Juli 2008 gab es erstmals neben dem jährlichen Alpin-<br />
Workshop auch einen Lehrlings-Sporttag, der auch heuer<br />
wieder stattfinden wird.<br />
Infos und Anmeldungen: Bereich Freizeit, Jugend und Sport,<br />
Jugendsekretärin Doris Bayer, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien,<br />
Tel.: 01/534 54-297, Homepage: www.goed.at.<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 15<br />
j<br />
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fotos: jeremias münch / matttilda / tom mc nemar – fotolia.com<br />
moBBingBeRatung<br />
Konflikte sind komplexe Sachverhalte und können gerade im<br />
Arbeitsumfeld zu schwierigen Situationen führen. Mobbing<br />
ist aber mehr als eine Auseinandersetzung unter KollegInnen<br />
und für die Betroffenen manchmal der Beginn eines<br />
langen Leidensweges. Oft als Übersensibilität abgewertet,<br />
zeigt sich, dass es sehr häufig starke und kompetente Persönlichkeiten<br />
trifft, die mit diesen gezielten Verleumdungen<br />
zu kämpfen haben. Statistisch gesehen ist jeder 7. Mitarbeiter<br />
im öffentlichen <strong>Dienst</strong> einmal im Leben mit Mobbing konfrontiert<br />
– Männer genauso häufig wie Frauen. Die GÖD hat<br />
schon vor vielen Jahren auf diese Problematik reagiert und<br />
die Mobbingberatung ins Leben gerufen. Mit der Vorsitzenden-Stellvertreterin<br />
Christine Gubitzer konnte eine fachlich<br />
notFälle<br />
Notfälle kommen immer unvorhergesehen und können<br />
jeden kurzfristig aus der Bahn werfen. Als <strong>Gewerkschaft</strong><br />
sehen wir unsere Aufgabe nicht nur in der beruflichen Unterstützung<br />
unserer Mitglieder. Wir sind eine große Familie,<br />
die sich in Notlagen gegenseitig beisteht. Sollten Sie durch<br />
plötzliche Ereignisse, wie zum Beispiel einen Krankheits-<br />
oder Todesfall in der Familie oder ein Elementarereignis,<br />
in eine finanzielle Notlage geraten, greift die GÖD mit einer<br />
Geldaushilfe unter die Arme. Auch im Falle einer unverschuldeten<br />
Erwerbsunfähigkeit kann eine Unterstützung<br />
gewährt werden.<br />
Info: Bereich Soziale Betreuung, Teinfaltstraße 7,<br />
1010 Wien, Tel.: 01/534 54-250,<br />
www.goed.at/8686.html.<br />
oRganisation<br />
Dass wir unsere Mitglieder so umfassend betreuen können, verdanken wir dem unermüdlichen Einsatz unserer 13.600<br />
FunktionärInnen, die sich zum überwiegenden Teil ehrenamtlich für die Belange ihrer MitarbeiterInnen engagieren. Als<br />
Funktionärsgewerkschaft können wir sicherstellen, dass unsere VertreterInnen direkt am Puls sind – sie arbeiten selbst in<br />
den <strong>Dienst</strong>stellen und wissen um die Probleme und Herausforderungen des Alltags im öffentlichen <strong>Dienst</strong> Bescheid. In unseren<br />
acht Landesvorständen und 27 Bundesvertretungen sind alle Berufsgruppen vereinigt: Allgemeiner Verwaltungsdienst,<br />
Handwerker, Lehrer, Exekutive, Ärzte und Krankenpflegepersonal, Richter, Universitäts- und Hochschullehrer sowie Militärpersonen<br />
– sie alle haben in der GÖD ihre starke Interessenvertretung.<br />
Info: Bereich Organisation, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, Tel.: 01/534 54-203 und 328 oder auf www.goed.at.<br />
o<br />
n<br />
überaus versierte Mobbing- und Konfliktberaterin gewonnen<br />
werden, die Betroffenen für Beratungsgespräche zur Verfügung<br />
steht. In allen Fällen, die rechtliche Konsequenzen<br />
nach sich ziehen, und bei <strong>Dienst</strong>rechtsverletzungen hilft die<br />
Rechtsberatung. Um die Betreuung vor Ort zu sichern, bildet<br />
die Beratungsstelle für Mobbing auch PersonalvertreterInnen<br />
und <strong>Gewerkschaft</strong>sfunktionärInnen aus. Jede <strong>Dienst</strong>stelle<br />
kann zudem für ihre Mitarbeiter eintägige Seminare<br />
und Vorträge von unseren Mobbingexperten anfordern.<br />
Info: Beratungsstelle für Mobbing, Teinfaltstraße 7,<br />
1010 Wien, Dir. Christine Gubitzer, Tel.: 01/534 54-270<br />
oder 273 oder per E-Mail: christine.gubitzer@goed.at.<br />
PeRsonalveRtRetung<br />
Das Personalvertretungsgesetz gilt für alle <strong>Dienst</strong>stellen des<br />
Bundes. Alles Wissenswerte über die Rechte und Pflichten<br />
der Personalvertreter finden sich in einer kommentierten<br />
Taschenausgabe des PVG Bundesvertretungsrechts. Jedes<br />
GÖD-Mitglied kann dieses Nachschlagewerk beim Pressebereich<br />
anfordern:<br />
Bereich Presse, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien,<br />
Tel.: 01/534 54-205 oder 281.<br />
16 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />
m<br />
p
q<br />
Qualität deR BeRatung<br />
Beratungsstellen für Berufstätige gibt es viele – die<br />
<strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> kennt aber aufgrund der<br />
jahrzehntelangen Erfahrung die speziellen Problemkreise,<br />
mit denen öffentlich Bedienstete in ihrem Arbeitsalltag konfrontiert<br />
sind. Und hat ExpertInnen, die unsere Mitglieder in<br />
allen Fragen kompetent unterstützen können.<br />
Alle Ansprechpartner sind auf der GÖD-Website zu finden:<br />
www.goed.at.<br />
Rechtsschutz<br />
Die Wahrung Ihrer Rechte ist unsere wichtigste Aufgabe.<br />
Im Bereich der dienst- und besoldungsrechtlichen Belange<br />
ist das ohnehin unser tägliches Brot. Mit unserem GÖD-<br />
Rechtsschutz haben wir darüber hinaus aber ein Instrument<br />
geschaffen, das Ihnen auch bei persönlichen Problemstellungen<br />
Hilfe leisten kann. Jedes unserer Mitglieder genießt<br />
kostenlosen Rechtsschutz bei <strong>Dienst</strong>rechtsverfahren,<br />
Arbeitsgerichtsverfahren, Zivilprozessen zur Erlangung von<br />
Schadensersatz, Strafprozessen, Disziplinarverfahren und<br />
Beschwerden an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.<br />
Unsere JuristInnen beraten fachlich kompetent und begleiten<br />
Sie durch alle Instanzen, ohne dass Ihnen ein finanzielles<br />
Risiko daraus entsteht. So haben wir beispielsweise 2007<br />
in zahlreichen Verfahren knapp 5 Millionen Euro für unsere<br />
Mitglieder erstritten ...<br />
In folgenden Angelegenheiten beraten und vertreten die<br />
JuristInnen der GÖD-Rechtsabteilung:<br />
• Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen<br />
Fragen<br />
• Vertretung in <strong>Dienst</strong>rechtsverfahren (inkl. Berufungen und<br />
Stellungnahmen)<br />
• Vertretung bei Arbeitsgerichtsverfahren(z. B. bei Kündigungen,<br />
Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen,<br />
Abwehr von Forderungen des <strong>Dienst</strong>gebers nach dem<br />
Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- oder <strong>Dienst</strong>nehmerhaftpflichtgesetz)<br />
• Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z. B. wg. Leistungen<br />
aus der Unfallversicherung, bei ASVG-Versicherten Invaliditäts-<br />
bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Ansprüche aus<br />
Bundespflegegeldgesetz)<br />
• spezielle Mobbing-Beratung<br />
In folgenden Verfahren Beistellung eines Rechtsanwaltes<br />
durch die GÖD:<br />
• Vertretung in Zivilprozessen zur Erlangung von Schadensersatz<br />
• Verteidigung in Strafverfahren<br />
• Verteidigung in Disziplinarverfahren (eventuell auch<br />
Beistellung eines Kollegenverteidigers)<br />
• Einbringung von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof<br />
oder Verfassungsgerichtshof<br />
Info: Rechtsabteilung der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>,<br />
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, Tel.: 01/534 54-246.<br />
In allen privatrechtlichen Fragen gibt die Rechtsberatung<br />
der Solidarität Auskunft:<br />
Laurenzerberg 2, 1010 Wien, Tel.: 01/534 44-580,<br />
<strong>Dienst</strong>ag und Donnerstag von 16.30 bis 17.30 Uhr.<br />
Weitere Infomationen finden Sie auf www.goed.at.<br />
r<br />
schulungen<br />
titelgeschichte<br />
„Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden.<br />
Es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun.“<br />
Diesen Leitspruch von Johann W. von Goethe können Mitglieder<br />
und FunktionärInnen der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong><br />
<strong>Dienst</strong> jederzeit verwirklichen, und zwar mit dem Wissensangebot<br />
des Bereiches für Schulung, Mitgliederwerbung<br />
und -betreuung.<br />
Wir wollen unsere Mitglieder bestmöglich betreuen. Das<br />
sichern wir mit kontinuierlichen Schulungen für unsere<br />
<strong>Gewerkschaft</strong>sfunktionärInnen und BetriebsrätInnen.<br />
Unsere ExpertInnen halten Seminare zu Themen wie<br />
dem Personalvertretungs- und <strong>Dienst</strong>rechtsgesetz, Mobbing,<br />
Mutterschutz, Rhetorik, Verhaltenstechnik u. v. m.,<br />
um unsere FunktionärInnen sowohl in der Beratung der<br />
<strong>Dienst</strong>nehmerInnen als auch im Kontakt mit dem <strong>Dienst</strong>geber<br />
bestmöglich auszubilden. Darüber hinaus gibt es in<br />
regelmäßigen Abständen auch Schulungen für neu bestellte<br />
LaienrichterInnen.<br />
Auskunft geben die Personalvertretung und die BetriebsrätInnen<br />
in den <strong>Dienst</strong>stellen.<br />
Für weitere Fragen steht Ihnen unter der Telefonnummer<br />
01/534 54-265 auch Frau Lydia Horvath vom Bereich Schulung<br />
zur Verfügung. Daten und Fakten dazu liefert Ihnen<br />
auch unsere Homepage auf www.goed.at.<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 17<br />
s
fotos: alexander shumilov / christophe Baudot / dieGo cervo / jens klinGeBiel – fotolia.com<br />
v<br />
uRlauB<br />
theateR- und konzeRtkaRten<br />
Für unsere <strong>Gewerkschaft</strong>smitglieder gibt es bei vielen<br />
österreichischen Kulturinstitutionen ermäßigte Eintrittspreise.<br />
Informationen über das aktuelle Programm und die<br />
beteiligten Theater gibt es auf der GÖD-Website auf<br />
www.goed.at.<br />
Bestellungen werden unter der Telefonnummer<br />
01/534 54-200 in der Zeit von 13 bis 15 Uhr gerne<br />
entgegengenommen.<br />
Wer hart arbeitet, braucht auch Zeit zur Entspannung. Damit unsere Mitglieder ihre Freizeit wirklich genießen können,<br />
haben wir in attraktiven Regionen Erholungseinrichtungen, die zu geringen Kosten angemietet werden können.<br />
Unser Appartementhaus Kirchberg in Tirol lockt im Sommer wie im Winter viele Gäste an, denn die unmittelbare Nähe zum<br />
Badesee und dem Kitzbüheler Skizirkus sorgt für ganzjähriges Vergnügen.<br />
Das Alpenhotel Moaralm in Obertauern in Salzburg ist ebenfalls ein idealer Ort für Skibegeisterte und wurde in den Rang<br />
eines 4-Sterne-Hotels erhoben. Es bietet auch ein umfangreiches Sport- und Wellnessangebot, das ganzjährig genutzt<br />
werden kann.<br />
Das Wellnesshotel Sportalm Hintermoos in Salzburg liegt am Fuße des Steinernen Meeres und des Hochkönigs und ist<br />
deshalb die erste Wahl für die Berg- und Kletterfreunde unter unseren Mitgliedern.<br />
Auskünfte zu Kosten und Verfügbarkeit gibt es auf der Website http://hotels.goed.at<br />
und beim Heimverein der GÖD, Tel.: 01/534 54-274.<br />
„GÖD-Reisen“ mit unserem Reisepartner „Berge & Meer“ auf www.goed.at.<br />
t<br />
veRsicheRung<br />
ÖGB-Mitglieder sind nach drei Jahren Mitgliedschaft über die Solidaritätsversicherung umfassend abgesichert:<br />
• Freizeit-Unfallversicherung: Im Falle eines Unfalles in der Freizeit mit Todesfolge oder bleibenden körperlichen Schäden<br />
entsteht unseren Mitgliedern oder deren Angehörigen ein Anspruch auf Versicherungsleistung, die sich in der Höhe nach<br />
der Dauer der Mitgliedschaft richtet.<br />
• Spitalgeld: Bei einem unfallbedingten Spitalsaufenthalt von mindestens vier Tagen werden ab dem ersten Tag täglich<br />
4 Euro ausbezahlt, jedoch längstens bis zu einer Aufenthaltsdauer von 77 Tagen.<br />
• Begräbniskosten: Die nächsten Angehörigen eines verstorbenen ÖGB-Mitglieds sind zum Bezug eines Begräbniskostenbeitrages<br />
berechtigt. Die Höhe ist von der Dauer der Mitgliedschaft abhängig.<br />
Info: Bereich Soziale Betreuung, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien,<br />
Tel.: 01/534 54-250, Homepage: www.goed.at/8686.html.<br />
18 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />
u
w<br />
WeBsite<br />
Alle Infos finden Sie auch unserer Homepage:<br />
www.goed.at.<br />
Sollten Sie dort etwas vermissen, können Sie sich natürlich<br />
jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!<br />
Unsere E-Mail-Adresse: goed@goed.at.<br />
WohnBauveReinigung<br />
Die Wohnbauvereinigung der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong><br />
<strong>Dienst</strong> ist ein gemeinnütziger Bauträger, der in ganz Öster-<br />
young<br />
Wir sind auch und gerade für unsere jungen Mitglieder der<br />
ideale Ansprechpartner. Die vielfältigen Serviceleistungen<br />
bieten Orientierungshilfe im Arbeitsalltag und sorgen somit<br />
für den perfekten Einstieg ins Berufsleben. Und mit den<br />
zahlreichen Ermäßigungen, die die GÖD-Card zu bieten hat,<br />
kann man auch nach getaner Arbeit die Freizeit spannend<br />
und abwechslungsreich genießen.<br />
Info: Einfach unser Leistungsspektrum auf unserer Website<br />
www.goed.at durchforsten...<br />
y<br />
titelgeschichte<br />
reich Wohnungen, Reihenhäuser, Eigenheime, Viertelhäuser<br />
und kommunale Einrichtungen errichtet und verwaltet. Da<br />
die Gesellschaft nicht gewinnorientiert arbeitet und von den<br />
jeweiligen Bundesländern Förderungen bezieht, kann sie<br />
diesen Wohnraum sehr günstig anbieten. Unsere Mitglieder<br />
erfahren über das Magazin „GÖD aktuell“ als erste von neuen<br />
Angeboten, und da die Vergabe der Wohnungen nach Reihung<br />
erfolgt, haben GÖD-Mitglieder einen entscheidenden<br />
Informationsvorsprung.<br />
Alle freien Wohnungen und Projekte in Bau sind auch auf<br />
www.wbvgoed.at einzusehen.<br />
XenoPhoBie<br />
Unser Einsatz beschränkt sich nicht nur auf die Verbesserung<br />
der Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder. Die<br />
<strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> versteht sich als demokratische<br />
Kraft in unserem Land, und als solche setzen wir uns<br />
seit Anbeginn unserer Geschichte auch für gesellschaftspolitische<br />
Belange ein. Dabei treten wir ganz entschieden<br />
gegen jede Form der Fremdenfeindlichkeit in Österreich<br />
auf und forcieren die positive Integration von MigrantInnen.<br />
Unsere Mitglieder können, wenn sie sich in ihrer <strong>Dienst</strong>stelle<br />
mit xenophobisch motivierten Zurücksetzungen konfrontiert<br />
sehen, unsere Mobbingberatung kontaktieren. Wenn diese<br />
Vorkommnisse dienstrechtliche Konsequenzen nach sich<br />
ziehen, wird unsere Rechtsabteilung entsprechende Schritte<br />
einleiten.<br />
Info: Rechtsabteilung der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>,<br />
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, Tel.: 01/534 54-246.<br />
zimmeRBöRse<br />
Eine fixe Rubrik in diesem Mitgliedermagazin ist unsere<br />
Zimmerbörse, mit der wir unsere Mitglieder vernetzen.<br />
Zimmer, Ferienwohnungen und Appartements, die von<br />
GÖD-Mitgliedern vermietet werden, finden in unserem Heft<br />
eine breite Leserschaft. Und stoßen auf großes Interesse,<br />
schließlich erhalten alle Mitglieder 10 Prozent Rabatt bei der<br />
Buchung.<br />
Für weitere Fragen steht Ihnen unter der Telefonnummer<br />
01/534 54-288 auch Janine Polyak vom Bereich Freizeit,<br />
Jugend und Sport zur Verfügung.<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 19<br />
x<br />
z
göd-rechtsschutz<br />
ein verlässlicher Partner<br />
§<br />
„In der Folge konnten<br />
für den Kollegen,<br />
der viele Jahre gödmitglied<br />
ist, die ihm<br />
zustehenden schadenersatzleistungen<br />
gegen die haftpflichtversicherung<br />
des<br />
Verursachers des<br />
unfalls durchgesetzt<br />
werden.“<br />
Dr. Manfred Mögele:<br />
Leiter der<br />
GÖD-Rechtsabteilung<br />
rechtsfälle<br />
Wenn es brenzlig wird, hat man besser einen starken Partner an der<br />
Seite. Der GÖD-Rechtsschutz hilft bei juristischen Problemen im<br />
Beruf, die allein nicht mehr zu bewältigen sind.Wie unterschiedlich<br />
die Schwierigkeiten gelagert sein können, zeigen unsere Beispiele:<br />
Dr. Manfred Mögele, Leiter der GÖD-Rechtsabteilung, und die<br />
Bundesvertreter von Polizei, Bundesheer und Finanz berichten von<br />
Fällen, die in ihren Ressorts auftauchen.<br />
Immer Am Puls: Aktuelle Fälle aus der Praxis<br />
text: Dr. ManfreD Mögele<br />
Verfahren gegen Versetzung<br />
in den ruhestand<br />
Die Lehrerin Christine B. musste sich im<br />
Laufe der letzten drei Jahre mehrerer Operationen<br />
unterziehen und befand sich immer<br />
wieder für mehrere Wochen im Krankenstand.<br />
Dies veranlasste die <strong>Dienst</strong>behörde,<br />
ein Verfahren einzuleiten, mit dem ihre Versetzung<br />
in den Ruhestand beabsichtigt war.<br />
Die Kollegin, ein langjähriges <strong>Gewerkschaft</strong>smitglied,<br />
war gesundheitlich mittlerweile<br />
wieder hergestellt und fühlte sich<br />
gesundheitlich durchaus in der Lage, die<br />
Unterrichtstätigkeit weiter fortzusetzen.<br />
Nachdem mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz<br />
gegen die Ruhestandsversetzung<br />
Rechtsmittel eingebracht wurden, kam<br />
letztlich derVerwaltungsgerichtshof zu dem<br />
Ergebnis, dass die von der Behörde eingeholten<br />
Gutachten keine ausreichende Grundlage<br />
für die Ruhestandsversetzung darstellen<br />
würden. Die bereits verfügte Ruhestandsversetzung<br />
wurde aufgehoben, und Kollegin<br />
B. konnte wieder ihrer Unterrichtstätigkeit<br />
nachgehen.<br />
Anspruch auf rechtsanwalt nach unfall<br />
Auf dem Weg zu einer <strong>Dienst</strong>stelle, die im<br />
BetreuungsbereichdesBeamtenundPersonalvertreters<br />
Ludwig S. lag, verunglückte dieser<br />
und erlitt schwereVerletzungen. Ein anderes<br />
Fahrzeug hatte aufgrund einer Missachtung<br />
der Vorfahrtsregel eine Kollision verursacht.<br />
Noch während seines Krankenhausaufenthaltes<br />
wandte sich Kollege Ludwig S. an die<br />
GÖD um Unterstützung, die ihm im Rahmen<br />
des GÖD-Rechtsschutzes einen Rechtsanwalt<br />
zur Geltendmachung seiner Schadenersatzansprüche<br />
beistellte. In der Folge konnten<br />
für den Kollegen, der viele Jahre GÖD-Mitglied<br />
ist, die ihm zustehenden Schadenersatzleistungen<br />
gegen die Haftpflichtversicherung<br />
des Verursachers des Unfalles durchgesetzt<br />
werden.<br />
rasche hilfe für PolizistInnen<br />
Unsere Mitglieder von der Exekutive sind<br />
immer wiederVorwürfen in derWeise ausgesetzt,dass<br />
sie beiAmtshandlungen nicht erforderliche,<br />
unverhältnismäßige Gewalt angewendet<br />
hätten. So auch im Fall des Kollegen<br />
20 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
Josef L., gegen den wegen solcher Vorwürfe<br />
ein Straf- und Disziplinarverfahren eingeleitet<br />
wurde. Der Kollege erhielt mit GÖD-<br />
Rechtsschutz einen Rechtsanwalt zu seiner<br />
Verteidigung beigestellt, und im Strafverfahren<br />
konnten die erhobenen Beschuldigungen<br />
entkräftet werden. DasVerfahren endete mit<br />
einem Freispruch. Dies hatte auch zur Folge,<br />
dass das anhängige Disziplinarverfahren eingestellt<br />
wurde.<br />
zahlung an dienstgeber abgewehrt!<br />
Heinrich Z., der bereits seit mehr als 30<br />
Jahren im Straßenerhaltungsdienst tätig war,<br />
Der Oberste Gerichtshof ließ den Staat haften,<br />
weil ein früherer Finanzminister bei einer<br />
Stellenbesetzung seine Befugnisse missbraucht<br />
hat. Ist das der Anfang vom Ende parteipolitisch<br />
motivierter Stellenbesetzungen? Der<br />
Oberste Gerichtshof gewährte einem Beamten<br />
Schadenersatz, der bei einer Stellenbesetzung<br />
trotz bester Eignung übergangen worden<br />
ist.Weil der frühere Finanzminister nach den<br />
gerichtlichen Feststellungen seine Befugnisse<br />
missbraucht hat, musste der Staat den Bewerber<br />
finanziell so stellen,als hätte er den Posten<br />
bekommen. Die Entscheidung ist von großer<br />
Tragweite: Beförderungen im öffentlichen<br />
<strong>Dienst</strong> können von den Zivilgerichten dahingehend<br />
überprüft werden, ob die jeweilige<br />
Personalentscheidung nach sachlichen Kriterien<br />
erfolgt ist und ob tatsächlich der bestgeeignete<br />
Bewerber zum Zug gekommen ist.<br />
Kläger an erste stelle gereiht<br />
Der Anlass liegt einige Jahre zurück: Der<br />
Beamte musste – gestärkt durch gewerkschaftlichen<br />
Rechtsschutz – den Instanzenweg mehrmals<br />
auf- und abwärts durchlaufen.Es ging um<br />
eine frei gewordene Stelle des Inspizierenden<br />
der Zollämter im Bereich der Finanzlandesdirektion<br />
(FLD) für Salzburg,einer der höchsten<br />
B-Beamten-Posten, den das Ressort zu<br />
vergeben hat.<br />
musste mit seinem Räumfahrzeug auf einer<br />
schneeglatten Bundesstraße wegen eines entgegenkommenden<br />
Pkw nach rechts zum Straßenrand<br />
ausweichen. Auf dem unbefestigten<br />
Bankett sank der schwere Lkw ein und kippte<br />
über die rechte Seite in den Straßengraben.<br />
Der Lkw war schwer beschädigt, und der<br />
<strong>Dienst</strong>geber erhob gegen den Kollegen nach<br />
dem <strong>Dienst</strong>nehmer-Haftpflichtgesetz eine<br />
Schadenersatzforderung in beträchtlicher<br />
Höhe und machte diese dann auch gerichtlich<br />
geltend. Mithilfe des GÖD-Rechtsschutzes<br />
konnte diese Forderung gegen den Kollegen<br />
erfolgreich abgewehrt werden.<br />
schAdenersAtz<br />
nach minister-Interventionen<br />
text: Klaus M. Platzer<br />
Unter den zehn Bewerbern für die Stelle<br />
war auch der spätere Kläger: Der Beamte<br />
wurde von der Begutachtungskommission der<br />
Finanzlandesdirektion Salzburg an die erste<br />
Stelle gereiht. Der Präsident der FLD schloss<br />
sich dieser Bewertung ebenso an wie die Personalsektion<br />
im Finanzministerium. Nur die<br />
für die Zollverwaltung zuständige Fachsektion<br />
(Abteilung III/1) wollte lieber den zweitgereihtenBewerberbestelltwissen–undfandletztlich<br />
Gehör bei ihrem Chef, dem Finanzminister.<br />
der Alleingang des ministers<br />
Bemerkenswert ist, was sich bis zur Ernennung<br />
des Zweitgereihten sonst abgespielt hat.<br />
Denn der Minister wollte das Besetzungsverfahren<br />
zunächst offenbar in eine andere Richtung<br />
lenken, indem er seinen eigenen Favoriten<br />
bestimmte: „Völlig losgelöst vom Ernennungsvorschlag<br />
der Abteilung III/1“, so zitiert der<br />
OGH das bestätigte Urteil des Oberlandesgerichts<br />
Wien, habe der Minister die Ernennung<br />
des von ihm vorgeschlagenen Gemeinderats<br />
angestrebt. Und: Der Minister und sein Sekretär<br />
hätten in Telefonaten und direkten GesprächenbeimdamaligenFLD-Präsidentenindieser<br />
Richtunginterveniert.DochderFLD-Cheflegte<br />
sichgegendenvomFinanzministerfavorisierten<br />
Gemeindemandatar quer. Begründung:Wegen<br />
dessen politischer Tätigkeit stehe er nicht in<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 21<br />
§<br />
„Beförderungen im öffentlichen<br />
dienst können von<br />
den zivilgerichten dahingehend<br />
überprüft werden, ob<br />
die jeweilige Personalentscheidung<br />
nach sachlichen<br />
Kriterien erfolgt ist und<br />
ob tatsächlich der bestgeeignete<br />
Bewerber zum zug<br />
gekommen ist.“<br />
Klaus M. Platzer:<br />
Vorsitzender der<br />
Bundesvertretung Finanz
Foto: HBF<br />
§<br />
„der Verfassungsgerichtshof<br />
hat in seiner<br />
entscheidung eindeutig<br />
festgestellt, dass auch<br />
entsendungen von<br />
Bediensteten zu vorbereitenden<br />
und unterstützenden<br />
tätigkeiten für<br />
militärische Kontingente<br />
im Ausland dem<br />
Kse-BVg unterliegen.“<br />
Willi Waldner:<br />
Vorsitzender der<br />
Bundesheergewerkschaft<br />
rechtsfälle<br />
ausreichendem Ausmaß für die arbeitsintensive<br />
Funktion des Inspizierenden zurVerfügung.<br />
entschädigung für einbußen<br />
Bei Gericht hat die Finanzprokuratur, die<br />
den Staat als Beklagten vertrat, es freilich verabsäumt,<br />
im richtigen Moment eine Zeugenvernehmung<br />
des Ministers zu den umstrittenen<br />
Aussagenzubeantragen.FürdenOGHbleibtdie<br />
zweitinstanzliche Entscheidung dennoch unanfechtbar:<br />
Denn das Oberlandesgericht habe,<br />
als es die missbräuchliche Ausübung der Befugnisse<br />
durch den Minister feststellte, sich nicht<br />
auf das Diktum zu Rot und Schwarz gestützt.<br />
Vielmehr sei es „aufgrund der Würdigung des<br />
gesamtenVerhaltensdesMinisters,insbesondere<br />
dessenintensiverInterventionen“,zurÜberzeu-<br />
gung gelangt: Der Kläger wurde deshalb nicht<br />
ernannt, weil sich der Minister mit seinem<br />
Wunsch nach Ernennung des SP-Gemeinderats<br />
nichtdurchsetzenkonnte.DamitwarderBeweis<br />
der unsachlichen Benachteiligung des Klägers<br />
erbracht.<br />
AlsostehteinemSchadenersatzanspruchprinzipiell<br />
nichts imWege: Obwohl aus dem Beamten-<strong>Dienst</strong>rechtsgesetz<br />
kein subjektives Recht<br />
einesKandidatenaufeinebestimmteErnennung<br />
ableitbar ist, können aus einer unterbliebenen<br />
Beförderung dann Amtshaftungsansprüche<br />
abgeleitet werden, wenn sie nachweislich auf<br />
einen Missbrauch der eingeräumten Befugnisse<br />
zurückzuführen ist. Die Bewerber sollen sich<br />
darauf verlassen können, dass die Entscheidung<br />
verfahrensrechtlich einwandfrei fällt.<br />
durchgesetzt!<br />
rechtsschutz-erfolge für das Bundesheer<br />
text: Willi WalDner<br />
Im Bundesheer treten immer wieder Situationen<br />
auf, die ein zielgerichtetes Zusammenwirken<br />
der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong><br />
<strong>Dienst</strong> nicht nur mit der Bundesheergewerkschaft,sondern<br />
auch mit den jeweils zuständigen<br />
Personalvertretungsorganen erfordern.<br />
Nachstehend zwei Beispiele für ein erfolgreiches<br />
Einschreiten des gewerkschaftlichen<br />
Rechtsschutzes für die Bediensteten.<br />
Fall nr. 1: Auslandsreise als Pflicht<br />
In einer wichtigen Grundsatzentscheidung<br />
hat sich der Verfassungsgerichtshof zur Frage<br />
der <strong>Dienst</strong>pflichten von Bediensteten des<br />
Bundesministeriums für Landesverteidigung<br />
und Sport geäußert. Der <strong>Dienst</strong>geber vertrat<br />
gegenüber den Bediensteten dieAnsicht, dass<br />
die Entsendung von Bediensteten zu kurzfristigen<br />
technischenAbnahmen oder Inventuren<br />
bei Auslandskontingenten des Österreichischen<br />
Bundesheeres nicht nach den strengen<br />
Regeln des Bundesverfassungsgesetzes über<br />
Kooperation und Solidarität bei der Entsendung<br />
in das Ausland (KSE-BVG) erfolgen<br />
müsste, sondern dass kurzfristige Entsendungen<br />
auch in Form einer Auslandsdienstreise<br />
rechtlich zulässig wären. Der gewaltige<br />
Unterschied: Im Gegensatz zumVerfassungs-<br />
gesetz über die Entsendung, welches für<br />
Auslandskontingente des Bundesheeres die<br />
strikte Freiwilligkeit der Teilnahme an einer<br />
Auslandsmission regelt, kann ein Bediensteter<br />
zur Durchführung einer Auslandsdienstreise<br />
im Regelfall mitWeisung „verpflichtet“<br />
werden. Darüber hinaus wären durch diese<br />
Vorgangsweise auch im Hinblick auf die soziale<br />
Absicherung der Bediensteten Nachteile<br />
gegenüber einer Entsendung nach dem KSE-<br />
BVG eingetreten.<br />
Freiwillige meldung entscheidend<br />
Mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz<br />
wurde eine Musterbeschwerde gegen den<br />
Bescheid des <strong>Dienst</strong>gebers, in welchem<br />
festgestellt wurde, dass dieTeilnahme – auch<br />
an Reisen zu einem Auslandskontingent des<br />
Österreichischen Bundesheeres und damit<br />
im Regelfall in ein Krisengebiet – zu den<br />
<strong>Dienst</strong>pflichten gehören solle, erhoben.<br />
Diese Beschwerde an den VfGH war erfolgreich.<br />
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner<br />
Entscheidung eindeutig festgestellt, dass<br />
auch Entsendungen von Bediensteten zu<br />
vorbereitenden und unterstützenden Tätigkeiten<br />
für militärische Kontingente im Aus-<br />
22 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
land dem KSE-BVG unterliegen – und daher<br />
nur aufgrund einer freiwilligen Meldung in<br />
Form einer Entsendung erfolgen dürfen –,<br />
und zwar unabhängig davon, ob diese Angehörige<br />
des Bundesheeres oder aber andere<br />
(Zivil-)Personen sind.<br />
Fall nr. 2:<br />
Anspruch auf Überstundenabgeltung<br />
Die GÖD führte auch eine Musterbeschwerde<br />
an den Verwaltungsgerichtshof<br />
gegen einen Bescheid der <strong>Dienst</strong>behörde,<br />
mit dem die Abgeltung von Zeiten konkreter<br />
Reisebewegungen außerhalb der Normdienstzeit<br />
als Mehrdienstleistungszeiten<br />
bestritten wurde.<br />
Dem Verfahren lag der <strong>Dienst</strong>betrieb im<br />
Rahmen derVerlegung eines mechanisierten<br />
Verbandes des Österreichischen Bundesheeres<br />
auf einenTruppenübungsplatz zugrunde.<br />
Die Bediensteten erhielten für die Fahrzeiten<br />
im Zuge der Verlegung – welche außerhalb<br />
der Normdienstzeit lagen – lediglich eine<br />
Bereitschaftsentschädigung nach § 17b GehG,<br />
obwohl vor Reiseantritt und nach Ankunft<br />
im Zielort noch <strong>Dienst</strong>verrichtungen (Bela-<br />
den, Sichern, Abladen) zu erbringen waren,<br />
welche auch eine Mehrdienstleistung nach<br />
§ 16 GehG darstellten. DerAnwalt der GÖD<br />
argumentierte, dass daraus aber folge, dass<br />
auch wenn während der jeweiligen Fahrt keine<br />
konkreten <strong>Dienst</strong>verrichtungen auszuführen<br />
wären, die Fahrzeit (wie die Zeiten davor<br />
und danach) einheitlich als „Zeit des <strong>Dienst</strong>versehens<br />
im Sinne des § 49 Abs. 1 BDG“ zu<br />
beurteilen wäre und damit – wenn außerhalb<br />
der Normdienstzeit – einAnspruch auf Überstundenabgeltung<br />
begründet würde.<br />
zeiten der reisebewegung<br />
als Überstunden vergüten<br />
DerVerwaltungsgerichtshof hob den angefochtenen<br />
Bescheid der <strong>Dienst</strong>behörde wegen<br />
Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf und hielt<br />
ausdrücklich fest, dass wenn vor Beginn oder<br />
auch nach Beendigung der Reisebewegung<br />
dienstliche Tätigkeiten in einem insgesamt<br />
auch zeitlich nicht unerheblichen Umfang<br />
vorliegen, die im unmittelbaren Konnex mit<br />
der <strong>Dienst</strong>verrichtung gelegen sind, auch für<br />
Zeiten der Reisebewegung eine Überstundenvergütung<br />
nach § 16 GehG gebührt.<br />
„strafrechtliche Angelegenheiten<br />
liegen in<br />
der regel in der natur<br />
des Polizeiberufes, die<br />
für andere Bereiche des<br />
öffentlichen dienstes<br />
nie in Frage kämen:<br />
Beschuldigungen von<br />
misshandlungen, Freiheitsberaubungen<br />
bis<br />
hin zum tatbestand einer<br />
fahrlässigen tötung.“<br />
Leopold Keiblinger:<br />
Vors.-Stv. der<br />
Polizeigewerkschaft<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 23<br />
Foto: FFCuCina – Fotolia.Com
lanDesDIenst<br />
Dr. Hans Freiler,<br />
stellvertretender GÖD-<br />
Vorsitzender und<br />
Niederösterreichs oberster<br />
Personalvertreter, im<br />
Interview über das neue<br />
<strong>Dienst</strong>recht, die bevorstehenden<br />
PV-Wahlen<br />
und seine persönliche<br />
Erfolgsbilanz.<br />
„Sicher-<br />
heit ist<br />
essenziell“<br />
IntervIew: Dr. MIchaela BauMgartner<br />
Die Verhandlungen um ein neues <strong>Dienst</strong>recht für den Bund<br />
sind Anfang des Jahres ins Stocken geraten. Worum man auf<br />
Bundesebene ringt, hat Niederösterreich längst erreicht,<br />
nämlich ein einheitliches <strong>Dienst</strong>recht für Beamte und Vertragsbedienstete.<br />
Die Länder haben generell Reformen intensiv vorangetrieben, das<br />
ist kein niederösterreichisches Phänomen. Oberösterreich, Steiermark<br />
und Tirol, mittlerweile auch Salzburg, sind sehr gut unterwegs.Tatsächlich<br />
ist Niederösterreich das erste und einzige Bundesland,<br />
das ein weitgehend einheitliches <strong>Dienst</strong>recht für Beamte und<br />
Vertragsbedienstete hat.<br />
Wie wird es weitergehen?<br />
Da gibt es seit längerem eine Diskussion. Ich glaube, derWeg, der<br />
jetzt eingeschlagen wurde, nämlich sich positive Beispiele anzuschauen,<br />
ist richtig. Man hat verschiedene Beispiele – die Schweiz,<br />
Vorarlberg, Niederösterreich – in einer Enquete dargelegt und<br />
gesehen, dass es durchaus Wege gibt, ein möglichst harmonisches<br />
<strong>Dienst</strong>recht für den öffentlichen <strong>Dienst</strong> zu schaffen. Aus Sicht der<br />
Länder wäre es wünschenswert, wenn der Bund einen ähnlichen<br />
Weg geht, weil damit auch eine Bundesforderung, nämlich eine<br />
24 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
weitgehende Gleichstellung der Rahmenbedingungen<br />
für alle öffentlich Bediensteten zu<br />
erreichen, möglich wird.Was jetzt bremsend<br />
wirkt, ist zweifellos die wirtschaftliche Lage,<br />
weil eine solche Reform im Umstieg sicher<br />
eine budgetäre Herausforderung darstellt.<br />
Dann heißt es wieder einmal:<br />
Bitte warten ...<br />
Nein, das muss nicht sein. Wir sprechen<br />
hier ja nicht über ein Projekt, das sich in ein<br />
paarWochen oder Monaten realisieren lässt.<br />
Daher glaube ich, es wäre an der Zeit, dass<br />
man trotzdem damit beginnt.Die Umsetzung<br />
in ein, zwei Jahren könnte dann auch wieder<br />
wirtschaftlich ermöglicht werden.<br />
Stößt das jetzt auf ein offenes Ohr<br />
beim <strong>Dienst</strong>geber?<br />
Also die grundsätzliche Notwendigkeit einer<br />
Reform ist mittlerweile unbestritten, und es<br />
gibt ja auch Bemühungen. Die für den öffentlichen<br />
<strong>Dienst</strong> zuständige Ministerin hat die<br />
Gespräche dahingehend bereits wieder aufgenommen.<br />
Also geht es weiter?<br />
Es geht weiter.<br />
Was würden Sie den verhandelnden<br />
Personen auf den Weg mitgeben?<br />
Es gehören einmal grundsätzliche Eckpunkte<br />
festgelegt. Die bisherigen Personalbudgets<br />
sind in einer anderen Art und Weise – höhere<br />
Anfangsgehälter, niedrigere Endgehälter<br />
– umzulegen.<br />
Der zweite Punkt betrifft dieAbwicklung des<br />
Projekts in sozialpartnerschaftlicher Form.<br />
Da gibt es denVorschlag von der Bundesseite,<br />
in Arbeitsgruppen dieThemenschwerpunkte<br />
abzuhandeln.<br />
Der dritte Eckpunkt wäre, dass eine Freiwilligkeit<br />
besteht, in ein neues System umzusteigen.<br />
Also nicht nur für Neueintretende ein<br />
neues <strong>Dienst</strong>recht zu schaffen, sondern auch<br />
für Leute, die bereits im öffentlichen <strong>Dienst</strong><br />
des Bundes tätig sind und selbst entscheiden<br />
können, ob sie ins neue <strong>Dienst</strong>recht und in<br />
die neue Besoldung gehen oder im bisheri-<br />
gen System verbleiben. In Niederösterreich<br />
waren das die Eckpunkte, und es hat sich herausgestellt:<br />
Das vorweg zu fixieren, war am<br />
Schluss ein sehr positiver Punkt.<br />
Überalterung ist im Gegensatz zu<br />
vielen Bereichen des öffentlichen<br />
<strong>Dienst</strong>es im niederösterreichischen<br />
Landesdienst kein Thema. Was macht<br />
ihn besonders für junge Leute so<br />
attraktiv?<br />
Zweifellos ist dieses neue <strong>Dienst</strong>recht der<br />
Kernpunkt der Attraktivität und vor allem<br />
auch die neue Besoldung, weil die Anfangsgehälter<br />
im Vergleich der Gebietskörperschaften<br />
durchaus attraktiv gestaltet wurden.<br />
Ein aktuelles Beispiel: Die Besetzung<br />
von vielen neuen Kindergartengruppen war<br />
meines Erachtens nur möglich, weil es eine<br />
neue Besoldung in diesem Bereich gegeben<br />
hat. Damit hat man die Konkurrenzfähigkeit<br />
gegenüber anderen Anbietern, zum Beispiel<br />
auch der StadtWien, entsprechend erhöht.<br />
Und natürlich die Stärkung des Leistungsprinzips<br />
gegenüber demAusbildungsprinzip.<br />
Bisher war das System sehr strikt,Akademiker<br />
inA, Maturanten in B und so weiter. Jetzt<br />
geht es um eine Bewertung des Arbeitsplatzes,<br />
losgelöst von der Person, die diesen<br />
Arbeitsplatz besetzt. Damit ist zumindest<br />
der Versuch gemacht worden, eine gerechtere<br />
und leistungsorientiertereAbgeltung zu<br />
erreichen, als es bisher der Fall war.<br />
Was sind die Kernpunkte dieser<br />
Besoldungsreform? Was ist neu?<br />
Wir haben versucht, gemeinsam mit dem<br />
<strong>Dienst</strong>geber die Unterschiede vonVertragsbediensteten<br />
zu öffentlich-rechtlich Bediensteten<br />
möglichst gering zu halten. Nur dort,<br />
wo das verfassungsrechtlich geboten ist, gibt<br />
es Unterschiede. Im Übrigen hat man versucht,<br />
eine völlige Gleichstellung zu erreichen.<br />
Auch im Pensionsrecht ist durch die<br />
Pensionsharmonisierung, die ja nicht freiwillig<br />
gemacht wurde, eine völlige Angleichung<br />
auf lange Sicht gegeben. Daher war<br />
die Forderung, hier völlige Gleichstellung zu<br />
erreichen, ein völlig logischer Schritt.<br />
„in Niederösterreich<br />
wird am 23. und 24. März<br />
gewählt. Wir wollen<br />
wieder ein klares ergebnis,<br />
das uns die Möglichkeit<br />
gibt, auch gegenüber<br />
dem <strong>Dienst</strong>geber und allen<br />
eventualitäten, die auf uns<br />
zukommen, entsprechend<br />
auftreten können.“<br />
Dr. hans Freiler<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 25
Zufriedenheit also<br />
auf der ganzen Linie?<br />
Wir können in einer ersten Bilanz sagen, dass<br />
ein relativ großer Anteil von Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern – zwischen 20 und 50<br />
Prozent, je nach Bereich – in das neue System<br />
umgestiegen sind. Und wer im alten System<br />
verbleiben wollte,der konnte das.Also ja, ich<br />
glaube, wir sind auf dem richtigenWeg.<br />
Sie haben die Wirtschaftskrise ja<br />
bereits angesprochen. Gerade in<br />
schwierigen Zeiten brauchen<br />
Menschen Partner, auf die sie sich<br />
verlassen können. Zählen die<br />
<strong>Gewerkschaft</strong>en, etwas pointiert<br />
formuliert, zu den Kriegsgewinnern?<br />
So können Sie das nicht sehen, wir sitzen ja<br />
alle in einem Boot.Was man allerdings positiv<br />
hervorheben muss, ist, dass jetzt durch<br />
die von den Sozialpartnern ausverhandelte<br />
Sicherheit des Arbeitsplatzes auch die gerade<br />
in Krisenphasen notwendige Kontinuität in<br />
derVerwaltung und in der <strong>Dienst</strong>leistung den<br />
Bürgerinnen und Bürgern gegenüber gewährleistet<br />
ist. Das ist positiv für die Bevölkerung,<br />
aber auch für die Kolleginnen und Kollegen<br />
im öffentlichen <strong>Dienst</strong>. Der Zulauf, also das<br />
Zunehmen der Bewerbungen, spricht für<br />
sich.Welche Konsequenzen aus einer länger<br />
andauernden Finanz- undWirtschaftskrise zu<br />
erwarten sind, weiß kein Mensch.Vor allem<br />
weiß auch niemand, wie lange sie wirklich<br />
dauern wird. Aber Sicherheit ist zur Zeit<br />
etwas ganz Essenzielles.<br />
Also ist das jetzt das Ende<br />
der Fahnenstange?<br />
Mammutprojekte oder Meilensteine wie das<br />
neue <strong>Dienst</strong>- und Besoldungsrecht werden<br />
wir in der nächsten Zeit weder anstreben<br />
noch erleben. Aber es gibt immer wieder<br />
Verbesserungsmöglichkeiten und berechtigte<br />
Wünsche. Diese, sagen wir, Spartenprobleme<br />
werden wir in den nächsten Jahren natürlich<br />
behandeln. Unser großes Ziel ist, im<br />
Sozialbereich einiges zu bewegen.Vor allem<br />
die längere Lebensarbeitszeit bedeutet eine<br />
Herausforderung in der Frage der gesundheitlichen<br />
Eignung. Da wird es notwendig sein,<br />
gemeinsam mit dem <strong>Dienst</strong>geber Umschulungsmaßnahmen<br />
und Umstiegsmöglichkeiten<br />
vorzusehen. Darüber hinaus sind wir<br />
überzeugt davon, dass wir im Kommunikationsbereich<br />
vieles verbessern können. Wir<br />
Personalvertreter sehen uns als Begleiter der<br />
Kolleginnen und Kollegen vom Beginn ihres<br />
Arbeitsverhältnisses weg bis zum Ende der<br />
Aktivlaufbahn und auch später in der Pension.<br />
Hier eine verstärkte Schiene zu den Kolleginnen<br />
und Kollegen zu schaffen, ist sicher die<br />
Aufgabe der nächsten fünf Jahre.<br />
An dieser Stelle ist wohl ein<br />
Rückblick auf die vergangenen<br />
fünf Jahre angebracht.<br />
Ganz sicher kann man auf die Art und Weise<br />
stolz sein, wie wir die Reformschritte beim<br />
<strong>Dienst</strong>recht und der Besoldung gesetzt haben.<br />
Besonders stolz sind wir auf die Kolleginnen<br />
und Kollegen,die im Bereich der Übernahme<br />
der Gemeindespitäler tätig waren,die in Projekten<br />
wie Kindergartengesetz, Öffnung des<br />
Kindergartengesetzes tätig sind und in der<br />
Umsetzung fast keine Probleme haben. Das<br />
sind die positiven Erfahrungen der letzten<br />
Jahre, wobei wir immer wieder versuchen,<br />
diese schwierigen Situationen zunächst in<br />
der Theorie und dann auch in der Praxis als<br />
<strong>Dienst</strong>nehmervertreter zu begleiten.<br />
Die Personalvertretungswahlen<br />
stehen vor der Tür. Sind die<br />
Erwartungen hoch?<br />
In Niederösterreich wird am 23. und 24.<br />
März gewählt.Wir wollen wieder ein klares<br />
Ergebnis, das uns die Möglichkeit gibt, auch<br />
gegenüber dem <strong>Dienst</strong>geber und allen Eventualitäten,<br />
die auf uns zukommen, entsprechend<br />
auftreten zu können. Was ich erhoffe,<br />
ist jedenfalls eine hohe Wahlbeteiligung,<br />
weil sie zeigt, dass die Personalvertretung<br />
den Kolleginnen und Kollegen ein wichtiges<br />
Anliegen ist.<br />
Danke für das Gespräch.<br />
26 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
An alle GÖD-PersonalvertreterInnnen<br />
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Die Tiroler Bildungslandesrätin<br />
Dr. Beate Palfrader hat sich zum<br />
Ziel gesetzt, das Image der Lehrerschaft<br />
in der Öffentlichkeit aufzupolieren.<br />
Die Imagekampagne<br />
startet in Kürze.<br />
text: emanuel lampert<br />
Bild, das die Öffentlichkeit von<br />
LehrerInnen und vom Lehrberuf<br />
hat,ist verzerrt und gehört richtiggestellt.<br />
Das sagt die Tiroler Landesrätin<br />
für Bildung und Kultur,<br />
Dr. Beate Palfrader, die selbst über 20 Jahre lang<br />
im Schuldienst gestanden ist und auch in der Standesvertretung<br />
aktiv war.Walter Riegler,Vorsitzender<br />
der Bundesvertretung Pflichtschullehrer, teilt<br />
ihre Ansicht.<br />
28 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
Obwohl im Bildungssektor hervorragende<br />
Arbeit geleistet werde, bestünden Vorurteile,<br />
die nicht der Realität entsprächen: „Oft sind<br />
es nur einzelne Emotionen, die sich aufgrund<br />
eines bestimmten Vorfalls oder Ereignisses zu<br />
Vorurteilen gegenüber der gesamten Lehrarbeit<br />
und dem gesamten Lehrberuf aufbauen“,<br />
erklärt Palfrader. Als typisches Beispiel nennt<br />
sie die letzte Phase im Schuljahr,wenn es an die<br />
Zeugnisverteilung geht und schlechte Noten<br />
für Debatten über die Qualität des Unterrichts<br />
sorgen. „Da werden dann Fehlleistungen einer<br />
einzelnen Person angeprangert – sei es zu<br />
Recht oder zu Unrecht – und auf den ganzen<br />
Berufsstand projiziert.“<br />
Gegensätzliche Wahrnehmungen<br />
Dass es oft nur solche singulärenVorkommnisse<br />
sind, die das Stimmungsbild belasten,<br />
belegen für Palfrader Umfragen, die zeigen,<br />
dass über Lehrerinnen und Lehrer durchaus<br />
auch anders gedacht wird: „Diese Umfragen<br />
zeigen, dass ein Großteil der Eltern eigentlich<br />
mit der Arbeit der LehrerInnen zufrieden<br />
ist.“ Wären da nicht auf der anderen Seite die<br />
eingangs erwähnten speziellen Momente, die<br />
Anlass zu Diskussionen zwischen Eltern und<br />
Lehrkräften geben.<br />
Um genau diese gegensätzlichen Wahrnehmungen<br />
des LehrerInnenbildes geht es in der<br />
Imagekampagne,die dieTiroler Landesrätin für<br />
die Lehrerschaft ins Leben gerufen hat: „Unser<br />
Ziel ist es,diesen ‚Wettbewerb der Emotionen‘<br />
zu gewinnen.Wir wollen mit unserer Initiative<br />
das Image aller in der Bildungsarbeit Tätigen<br />
verbessern und das Bewusstsein schaffen, dass<br />
man mit der an unseren Schulen geleisteten<br />
Arbeit aus gutem Grund zufrieden sein kann.“<br />
Selbst im Regierungsprogramm, das sich die<br />
Mitte 2008 angetretene Tiroler Landesregierung<br />
gegeben hat, findet sich eine Grundlage<br />
für die Initiative. Darin heißt es: „Die Koalitionspartner<br />
vereinbaren die verstärkte politische<br />
und gesellschaftliche Wertschätzung der<br />
in Bildung und ErziehungTätigen.“<br />
Wichtig ist Palfrader aber nicht nur dieWertschätzung<br />
der Eltern und der Öffentlichkeit,<br />
sondern auch jene des <strong>Dienst</strong>gebers: „Es geht<br />
uns um einen positiven Prozess sowohl nach<br />
außen als auch nach innen. Die Innenwirkung<br />
ist besonders wichtig. Wenn Wertschätzung<br />
gespürt wird, verbessert sich die Motivation.<br />
Und wer motiviert ist,macht seineArbeit noch<br />
besser.“<br />
„DrinGenD nötiG“<br />
Walter Riegler, Vorsitzender der<br />
Bundesvertretung Pflichtschullehrer,<br />
über Lehrerbilder, die schon<br />
lange nicht mehr stimmen, und<br />
neue Aufgaben, für die zu wenig<br />
Zeit zur Verfügung steht.<br />
Tirol bringt heuer eine breit angelegte<br />
Kampagne auf den Weg, um das<br />
öffentliche Bild der Lehrkräfte zu verbessern.<br />
Wie schätzen Sie den Bedarf<br />
nach einer solchen Initiative ein?<br />
Riegler: So eine Kampagne ist dringend<br />
nötig! Das Bild, das die Öffentlichkeit vom<br />
Lehrberuf hat, ist ja äußerst zwiespältig.<br />
Einerseits bekommen wir positive Reaktionen<br />
nach dem Motto „Es ist toll, was Sie<br />
leisten“ undAnerkennung („Das könnte ich<br />
nicht“).Auf der anderen Seite ist die öffentliche<br />
– bzw. die veröffentlichte – Meinung<br />
extrem schlecht. Es kursieren Schlagworte<br />
vom Halbtagsjob und vom Lehrer, der<br />
mehr Urlaub hat als alle anderen.<br />
Was hat sich im Unterrichtsalltag der<br />
Lehrer geändert?<br />
Riegler: Die Zeiten, in denen sich eine<br />
Lehrerin oder ein Lehrer aufs Unterrichten<br />
„beschränken“ konnte, sind schon<br />
lange vorbei. Bedingt durch gesellschaftliche<br />
Veränderungen, ist die Schule heute<br />
zusätzlich zu einem wichtigen Faktor in der<br />
Erziehung geworden. Dafür wird auch ein<br />
erheblicherTeil der Unterrichtszeit aufgewendet.<br />
Uns ist klar, dass sich die Schule<br />
dieser Aufgabe stellen muss. Die Frage ist<br />
nur:Wann soll diese „Miterziehung“ stattfinden?<br />
Soll ich innerhalb desselben Zeitrahmens,<br />
der mir früher für den Deutschund<br />
MathematikUnterricht zurVerfügung<br />
gestanden ist, jetzt zusätzlich zu Deutsch<br />
und Mathematik noch Erziehungsaufgaben<br />
wahrnehmen? Die PISAErgebnisse sind<br />
nicht zustande gekommen, weil die Lehrer<br />
schlechter unterrichten, sondern weil<br />
schlicht immer weniger Zeit für immer<br />
mehr Aufgaben vorhanden ist. Wir haben<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 29<br />
foto: Land tiroL / fotowerk nusser aichner (1)<br />
Walter Riegler:<br />
Vorsitzender der Bundesvertretung<br />
Pflichtschullehrer
Landesrätin<br />
Dr. Beate Palfrader<br />
foto: Land tiroL / fotowerk nusser aichner (1)<br />
auch mit dem Problem zu kämpfen, dass es<br />
Eltern gibt,die ihren Erziehungsauftrag nicht<br />
mehr erfüllen können oder wollen.<br />
Wie kann man also ansetzen?<br />
Riegler: Indem man versucht, diese Probleme<br />
aufzuzeigen und anzusprechen. Denn die<br />
nächste Studie kommt bestimmt, und es wird<br />
wieder heißen, dass die Lehrer besser ausgebildet<br />
werden müssen.Wenn das Einmaleins<br />
nicht sitzt,wird doch aber wohl kaum jemand<br />
behaupten wollen, dass das am Ausbildungs<br />
„Der päDaGoGische BeDarf steiGt“<br />
Tirols Bildungslandesrätin Dr. Beate Palfrader spricht im GÖD-Interview<br />
über geänderte Unterrichtsbedingungen und darüber, wie zufrieden sie mit<br />
ihren eigenen LehrerInnen war.<br />
Ist die Arbeit der Pädagogen im Vergleich<br />
zu früher schwieriger geworden?<br />
Palfrader:Wir haben es mit sinkenden Schülerzahlen<br />
zu tun, gleichzeitig steigt aber der<br />
pädagogische Bedarf. Ich denke hier etwa an<br />
die Betreuung der Schüler oder an die Integration<br />
von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache.<br />
Dazu kommt, dass sich die Kinder<br />
geändert haben. Sie sind heute lebhafter<br />
als früher. Das ist gut so. Nur: Je aktiver ein<br />
Kind ist, desto schwieriger ist es, ihm jene<br />
Betreuung zukommen zu lassen,die es für eine<br />
gute Ausbildung braucht; in einer größeren<br />
Gruppe gilt das umso mehr.All das erfordert<br />
natürlich Ressourcen, und das kostet wiederum<br />
Geld. Bund und Länder werden hier<br />
noch stark gefordert sein, aber ich möchte in<br />
diesem Zusammenhang auf ein KennedyZitat<br />
zurückgreifen:„Bildung ist das Zweitteuerste,<br />
dasTeuerste ist die Unbildung.“<br />
Sind die Lehrer auf die neuen Bedingungen<br />
ausreichend vorbereitet?<br />
Palfrader: Das ist ein wichtiger Punkt. Lehrerinnen<br />
und Lehrer müssen vorbereitet sein<br />
und müssen wissen, welche Dynamik sich<br />
entwickelt, wenn beispielsweise Kinder mit<br />
stand des Lehrers liegen könnte. Die zweite<br />
Frage, die diskutiert gehört, ist, ob es der<br />
Lehrer selbst sein muss, der sich um die hinzugekommenen<br />
Betreuungsaufgaben kümmern<br />
soll. Hier müsste man offen und ehrlich<br />
feststellen, wie hoch der Zeitaufwand ist und<br />
welcherWissensstand erforderlich ist,um die<br />
neuenAufgaben zu bewältigen. Danach wäre<br />
zu überlegen, ob der Lehrer das leisten kann<br />
– mit demVorteil einer zusätzlichen Bindung<br />
zum Schüler – oder ob es dafür ausgewiesene<br />
Psychologen braucht.<br />
unterschiedlichen Sprachen zusammenkommen.<br />
Die pädagogische Ausbildung ist umso<br />
wichtiger, je kleiner die Kinder sind. Sie<br />
muss deshalb gegenüber der Fachausbildung<br />
gestärkt werden. Das Hauptrezept lautet: Es<br />
dürfen nur jene Personen Lehrer werden,<br />
die dafür geeignet sind, die eine Neigung für<br />
diesen Beruf haben und die Kinder mögen.<br />
Dazu sind die Schuleingangsphasen zu verstärken,<br />
ebenso die Schulpraxis in der ersten<br />
Ausbildungszeit. Ein weiteres Mittel sind<br />
Eingangs und Aufnahmetests, wie sie zum<br />
Beispiel in den skandinavischen Ländern vorgenommen<br />
werden.<br />
Waren Sie selbst als Schülerin mit Ihren<br />
Lehrern zufrieden?<br />
Palfrader: Ich erinnere mich an meine Lehrer<br />
grundsätzlich sehr positiv zurück. Negative<br />
Erfahrungen habe ich nur wenige gemacht.<br />
Ich war immer ein sehr offenes Kind, und<br />
für mich waren die besten Lehrer jene, die<br />
den Dialog nicht gescheut und mir nicht das<br />
Gefühl gegeben haben, du bist ein Kind, du<br />
verstehst die Welt nicht. Das hat nichts mit<br />
einem lockeren LaissezfaireStil zu tun, sondern<br />
einfach mit der Einsicht,dass Lehren und<br />
Lernen gemeinsam Spaß machen.<br />
30 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
MEINUNG<br />
des Vorsitzenden<br />
Die erste große Weltwirtschaftskrise ist vor<br />
80 Jahren ausgebrochen, ebenso alt sind jene<br />
Kollegen, die 1945 der letzte wehrpflichtige<br />
Jahrgang waren. Für die gleichaltrigen Kolleginnen<br />
ist anderweitig vorgesorgt worden, damit auch<br />
sie nichts vom Krieg versäumten.<br />
Sie zusammen, mit einer immer schütter werdenden<br />
älteren KollegInnenschaft, haben nach 1945 unter heute<br />
kaum vorstellbaren Bedingungen angefangen, unseren<br />
Staat wieder aufzubauen. Und das nicht zuletzt bei einer<br />
Besoldung, die in der Liste der Lohnempfänger ganz<br />
unten angesiedelt war, und das über viele Jahre hinweg,<br />
auch dann noch, als es wirtschaftlich unübersehbar viel<br />
besser ging.<br />
Mäßigung war bei der Besoldung der Aktiven immer<br />
angesagt, die Staatsfinanzen durften durch die Beamten<br />
nicht strapaziert werden, und zu Ende der Laufbahn des<br />
Beamten winkte ja aufgrund des Alimentationsprinzips<br />
ohnehin ein anständiger Ruhebezug.<br />
Obwohl seit des Inkrafttretens des ASVG – und das<br />
ist auch wieder 53 Jahre her – <strong>Dienst</strong>geber- und <strong>Dienst</strong>nehmerbeiträge<br />
vorgesehen sind, um nach dem Versicherungsprinzip<br />
Pensionen zahlen zu können, tat dies dem<br />
Alimentationsprinzip keinen Abbruch. Vielmehr war<br />
fiktiv mit den <strong>Dienst</strong>geberbeiträgen des Bundes viel zu<br />
machen, etwa Budgetlöcher zu stopfen, denn irgendwo<br />
ging es sich ja allemal aus – auch als man sich 1965 zum<br />
Pensionsgesetz durchgerungen hatte.<br />
Die Idylle hielt allerdings nicht sehr lange an, nämlich<br />
nur bis Anfang der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts.<br />
Die <strong>Dienst</strong>geberbeiträge waren noch immer gut versteckt<br />
im Budget, aber wenn die Beamtenpensionisten<br />
mit den Erhöhungen der Bezüge im öffentlicher <strong>Dienst</strong><br />
mitziehen und ihr Pensionsrecht beibehalten wollten,<br />
sollten sie auch etwas dazu beitragen.<br />
Die jährlichen Bezugserhöhungen im öffentlichen<br />
<strong>Dienst</strong> hatten sich nämlich nicht zuletzt dank des Verhandlungsgeschicks<br />
der GÖD recht günstig für die<br />
Beamten erwiesen, und das Alimentationsprinzip wurde<br />
ja beibehalten.<br />
Allerdings wurde bereits damals in der Öffentlichkeit<br />
schon kräftig gegen die Beamten manipuliert und der<br />
latent vorhandene Neid geschürt.<br />
Daher mussten also die Pensionisten im Bundesdienst<br />
mit allen ihren „Privilegien“ herhalten und haben einer<br />
Regelung zugestimmt, die bei Beibehaltung des Systems<br />
einen Beitrag vorgesehen hat. Allerdings wurden sie aber<br />
nicht gefragt, wie es ihnen besoldungsmäßig in den ersten<br />
Jahrzehnten ihrer Laufbahn ergangen war.<br />
Letztlich erfolgte die Zustimmung im Hinblick auf<br />
die Staatsfinanzen. Denn, wie gesagt, Mäßigung war im<br />
öffentlichen <strong>Dienst</strong> immer oberste Richtschnur. Seit dem<br />
Jahr 2000 ist damit Schluss.<br />
Die politisch Verantwortlichen haben sich ihren Verpflichtungen<br />
entzogen, sie nehmen als Draufgabe mit<br />
herablassenden Worten und geschachtelten Sätzen zur<br />
Kenntnis, dass unsere Sozialversicherung seit Jahrzehnten<br />
dank des Selbstbehalts positiv bilanzieren kann.<br />
Der Umstieg in ein völlig anderes Pensionssystem wurde<br />
uns damit gelohnt, dass der Sicherungsbeitrag geblieben<br />
ist und im Jahr 2002 noch erhöht wurde. Nicht zu<br />
vergessen, dass die Pensionen ab einer gewissen Höhe<br />
auch gedeckelt werden.<br />
Unsere Vorstöße an die Bundesregierungen, an die<br />
Abgeordneten zum Nationalrat, treffen auf höfliches Desinteresse<br />
bis hin zur Nichtkenntnisnahme.Das möchte<br />
ich denjenigen sagen, die uns Untätigkeit vorwerfen und<br />
ihnen gerne Beweise für unsere Interventionen liefern.<br />
Aber uns von denjenigen, die trotz intensiver Beratung<br />
heute noch nicht wissen, an welchem Punkt der<br />
Wirtschafts- und Finanzkrise wir derzeit stehen, die mit<br />
Steuergeld versuchen, die Folgen der Krise zu mildern,<br />
und so tun, als wäre dieses verteilte Geld ihres, sei trotzdem<br />
gesagt, dass es – gelinde gesagt – ungehörig ist, uns<br />
mitzuteilen, dass der Beitrag geringer wird und ohnehin<br />
2024 ausläuft.<br />
Wie viel bis dahin von den Krediten, die lebensnotwendig<br />
jetzt vom Staat vergeben werden, zurückgezahlt<br />
sein wird, braucht uns dann wahrscheinlich nicht mehr zu<br />
interessieren, denn die erste Weltwirtschaftskrise wäre<br />
dann fast 100 Jahre zurück.<br />
Warum ich diesen Exkurs gemacht habe? Weil ab<br />
1. Jänner dieses Jahres ein neues Haushaltsrecht gilt und<br />
dort auch die <strong>Dienst</strong>geberbeiträge zu sehen sind, ebenso<br />
mit dem, was wir dazu beitragen dürfen.<br />
Dr. Otto Benesch<br />
www.goed.penspower.at<br />
Tel.: 01/534 54-311 oder -312, Fax: 01/534 54-388, E-Mail: office.bs22@goed.at<br />
BV 22 Pensionisten<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 31
Anfechtung des Pensionsbescheides<br />
EU-Richtlinie bringt Geld für GÖD-Pensionisten<br />
Aufgrund der Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom<br />
27. 11. 2000 hat der VwGH mit dem Erkenntnis vom<br />
23. 1. 2008 GZ 2007/12/0070 entschieden, dass § 96 Abs.<br />
4 des Pensionsgesetzes europarechtswidrig ist. Die<br />
Rechtsnorm, die dem Europarecht widerspricht, lautet:<br />
§ 96 Abs. Pensionsgesetz: „Auf Beamte, die ihr 55.<br />
Lebensjahr vor dem 1. 12. 1997 vollendet haben, und<br />
spätestens mit Ablauf des Monats, in dem sie ihren 738.<br />
Lebensmonat vollendet haben (61 ½ Jahre alt sind), in<br />
den Ruhestand versetzt werden, sind bei der Bemessung<br />
des Ruhebezuges die §§ 4 Abs. 1,5 und 12, PG<br />
1965 jeweils in der am 31. 12. 2002 geltenden Fassung,<br />
anstelle der §§ 3a und 4 anzuwenden.“ Dadurch können<br />
Kolleginnen und Kollegen, die diese Voraussetzungen<br />
erfüllen, ihren Pensionsbescheid beim Amt der BVA<br />
anfechten und mit geringfügigen Verbesserungen ihrer<br />
Pension rechnen.<br />
GÖD-MitGlieDer Besser inforMiert<br />
Im Jahr 2008 hat die Bundesvertretung zirka 750 Mitglieder,<br />
die vom Pensionsantritt und dem Alter her für eine<br />
Verbesserung in Frage kommen, angeschrieben und sie<br />
über die Rechtslage in Kenntnis gesetzt. Gleichzeit wurde<br />
den Kolleginnen und Kollegen ein vom Rechtsbüro der<br />
GÖD verfasster Vordruck zur Anfechtung beim Amt der<br />
BVA mit versendet. In der GÖD-<strong>Ausgabe</strong> 6/2008 erschien<br />
von Dr. Gerd Swoboda ein diesbezüglicher Artikel.<br />
Trotz dieser sehr umfangreichen Information haben<br />
noch nicht alle in Frage kommenden Kolleginnen und<br />
Kollegen ihren Bescheid beeinsprucht. Die Bundesvertretung<br />
empfiehlt daher allen, die für eine Verbesserung<br />
Die Landesvertretung Pensionisten in der GÖD-NÖ<br />
ehrte in ihrer letzten Sitzung im Jahr 2008 AR Rudi<br />
Singer für seine 50-jährige Tätigkeit als <strong>Gewerkschaft</strong>sfunktionär.<br />
Sein bewundernswerter Einsatz für die Kollegenschaft<br />
verdient größte Anerkennung und Hochachtung.<br />
Schon 1958 wurde er Vorsitzender des GBA bei<br />
der 3. Brigade in Mautern, wo er als Kommandant<br />
der Militärstreife korrekt und streng seinen <strong>Dienst</strong><br />
in Frage kommen und noch keine Anfechtung ihres Pensionsbescheides<br />
gemacht haben, sich im kurzen Wege<br />
telefonisch mit den Funktionären der Bundesvertretung<br />
der Pensionisten in der GÖD ins Einvernehmen zu setzen<br />
(Tel.: 01/534 54-311, Di und Do 9 bis 11.30 Uhr).<br />
Wie Viel GelD BekoMMe ich Mehr?<br />
Da für die Neuberechnung nur ein kurzer Zeitraum in<br />
Frage kommt, kann es sich nicht um große materielle<br />
Verbesserungen handeln. Natürlich ist es von der entsprechenden<br />
Einstufung in der Aktivzeit abhängig. Aber<br />
auch dann, wenn es nur wenige Euros sind, so dies<br />
immerhin auf die gesamte Pensionszeit.<br />
kann Die Pension auch Gekürzt WerDen?<br />
Grundsätzlich nein! Bisher hat das Amt der BVA erst<br />
einem Antragsteller empfohlen, die Anfechtung zurückzuziehen,<br />
weil ein geringerer Ruhebezug errechnet wurde.<br />
Dies kann z. B. dann zutreffen, wenn der/die Beamte<br />
in eine Aktivzulage (Wachdienstzulage, Truppenverwendungszulage,<br />
Erzieherzulage etc.) bezogen hat und die<br />
volle Nebengebührenzulage (20 %) erhält.<br />
ist eine VerjährunG MÖGlich?<br />
Das Amt der BVA hat bei verspäteter Antragstellung<br />
bereits eine Verjährung bescheidmäßig ausgesprochen.<br />
Dagegen hat die GÖD bereits Berufung eingelegt und<br />
beabsichtigt, erforderlichenfalls beim VwGH Beschwerde<br />
zu führen.<br />
Vors. Stv. Kurt Kumhofer<br />
GÖD nieDerÖsterreich: aMtsrat ruDi sinGer (85) seit 50 jahren funktionär<br />
leistete. 1969 wurde er Vorsitzender der Landessektion<br />
25 in NÖ. Gleichzeitig konnte er sein Wissen als<br />
Organisations- und Schulungsreferent der Bundessektion<br />
25 weitergeben. Bis zu seinem Übertritt in<br />
den Ruhestand 1992 war er auch Mitglied des Zentralvorstandes<br />
der GÖD. Kein Wunder, dass er in der<br />
Pension gleich in die Landessektion Pensionisten<br />
aufgenommen und zum Vorsitzenden-Stellvertreter<br />
gewählt wurde – eine Funktion, die er noch immer<br />
bestens erfüllt. Rudi Singer ist auch in der Bundesvertretung<br />
der Pensionisten in der GÖD und auch im<br />
Landespensionistenvorstand des ÖGB-NÖ verankert.<br />
In all seinen Funktionen bemüht er sich mit ganzer<br />
Kraft für die Anliegen der älteren Generation. Seine<br />
Erfahrung und sein Wissen sind von größtem Wert für<br />
unsere Arbeit.<br />
Die Landesvertretung Pensionisten NÖ wünscht<br />
Rudi Singer noch viele Jahre Gesundheit und Freude<br />
mit seiner Arbeit als Funktionär.<br />
32 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
SERVicE<br />
Großes Interesse hat das Reiseangebot des Freizeitservice<br />
<strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> zu den Naturschönheiten im<br />
südlichen Afrika gefunden, sodass bereits 2. Termine<br />
festgelegt wurden.<br />
Die Reise „Widhook bis zu den Niagarafällen“ führt zu<br />
den Natürschönheiten Walvis Bay – Sossusvlei – Capa<br />
Cross – Namib – Etoscha – Otjikoto See – in den Caprivi,<br />
Kwando River – Chobe Park – Chobe River und zu<br />
den Victoria-Fällen. Dauer der Reise: 15 Tage.<br />
Richtpreis mit Flughafentaxen und Sicherheitsgebühren:<br />
6 3.390,–. Weiters im Preis enthalten:<br />
Linienflüge mit South African Airways, alle Transfers,<br />
naMiBia – BotsWana – saMBia<br />
Ausflüge, Rundfahrten und Besichtigungen laut Programm,<br />
12 Nächtigungen in Lodges und guten Mittelklassehotels<br />
mit Frühstück, weitere Mittagessen und<br />
Abendessen, Reiseleitung ab Wien.<br />
Termine: 3. 11. bis 17. 11. und 5. 11. bis 19. 11. <strong>2009</strong>.<br />
Für den Termin 5. 11. bis 19. 11. sind noch Plätze frei.<br />
Das Programm finden Sie auf der Webiste:<br />
www.goed.penspower.at. Auf Wunsch wird es auch per<br />
Post zugesandt (Tel.: 01/533 87 20).<br />
Anmeldungen bei Kurt Kumhofer:<br />
Tel.: 0676/559 09 08 bzw. kurt.kumhofer@chello.at<br />
Erfolgreiche Jahresbilanz 2008<br />
für die Landesvertretung der Pensionisten Vorarlberg<br />
Im Berichtsjahr wurden vier Leitungssitzungen und<br />
zwei Vertrauenspersonenkonferenzen durchgeführt.<br />
Referenten der Bundesvertretung und des Landesvorstandes<br />
berichteten über aktuelle gewerkschaftliche<br />
Angelegenheiten, z. B. die auf der Warteliste<br />
gesetzte Abschaffung des § 13a Pensionsgesetz. Eine<br />
diesbezügliche Novellierung des Pensionsgesetzes<br />
ist nach wie vor zentrale Forderung der Landes- und<br />
Bundesvertretung Pensionisten in der GÖD.<br />
Bei der sehr gut besuchten Mitgliederversammlung<br />
in Rankweil am 16. April 2008 referierten Facharzt<br />
Dr. Reinhard Bacher zum Thema „Vergesslichkeit im<br />
Alter“ und Chefinspektor Herbert Humpeler des Landeskriminalamtes<br />
Vorarlberg zum Thema „Sicherheit<br />
für Senioren“.<br />
Der Mitgliederstand der GÖD-Pensionisten in Vorarlberg<br />
beträgt 847. Im Berichtsjahr wurden 49 KollegInnen<br />
aus Anlass des 80., 85. und 95. Geburtstages<br />
und 54 Jubilare mit einer Mitgliedschaft von 25, 40, 50<br />
und 60 Jahren besucht. Drei Mitglieder erhielten eine<br />
Sozialunterstützung, 22 Hinterbliebene einen Begräbniskostenbeitrag,<br />
ein Mitglied einen Zuschuss zur<br />
Kinderferienaktion, und an fünf Mitglieder wurde ein<br />
Bildungsförderungsbeitrag ausbezahlt.<br />
Opernaufführung riGoletto am 16. Juli <strong>2009</strong><br />
Fahrt zum Römersteinbruch St. Margarethen<br />
Busfahrt und Karte Kat. IV: pro Person 6 61,–<br />
BV 22 Pensionisten<br />
Die vom Organisations- und Bildungsreferenten<br />
Erich Hansmann bestens vorbereitete und betreute<br />
fünftägige Bildungsreise führte nach Frankfurt, Köln,<br />
Brüssel und Aachen.<br />
Sehr aktiv war die Landesvertretung in BVA-Angelegenheiten<br />
bei Unterstützungen für Kur- und Rehab-<br />
Aufenthalte sowie bei der Erledigung von Kurkostenbeiträgen.<br />
Auf eine finanzielle Unterstützung bei<br />
Grippeschutzimpfungen für SeniorInnen durch die<br />
BVA wurde und wird weiter interveniert.<br />
Die im Jahr 2008 erfolgreich durchgeführten Veranstaltungen<br />
sollen auch im Jahr <strong>2009</strong> weitergeführt<br />
und auf die Mitgliederbetreuung wie bisher ein<br />
besonderes Augenmerk gelegt werden.<br />
Wir bitten die KollegInnen, Anregungen, Verbesserungen<br />
sowie ihr Interesse an einer aktiven Mitarbeit<br />
in der Pensionistenvertretung mitzuteilen.<br />
Adresse: Landesvertretung Pensionisten Vorarlberg,<br />
Reutegasse 11, 6900 Bregenz,<br />
E-Mail: lv.vorarlberg@goed.at.<br />
Ernst Rosskopf, Vorsitzender<br />
A N M E L D U N G E N bis 15. März <strong>2009</strong> bei<br />
Frau Edith Osterbauer, BV Pensionisten<br />
1010 Wien, Schenkenstrasse 4/5<br />
Fax: 01/534 54/388, E-Mail: office.bs22@goed.at<br />
NAME und MITGLIEDSNUMMER: _____________________________________________________________________________<br />
ADRESSE und TEL.-NR.: ____________________________________________________________________________________<br />
WEITERE PERSONEN: ______________________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________________________________________<br />
UNTERSCHRIFT: __________________________________________________________________________________________
Mag. Martin Holzinger:<br />
Der Autor ist Leiter<br />
der Abteilung<br />
Kollektivvertrags-<br />
und Arbeitsverfassungsrecht.<br />
§<br />
„ Je nach Unternehmenserfolg<br />
setzt dann<br />
der Aufsichtsrat noch<br />
einen Multiplikator fest,<br />
womit die endgültige<br />
Höhe der Prämie rechnerisch<br />
festgelegt wird.<br />
Dieses System wurde<br />
ohne Beteiligung bzw.<br />
Befürwortung des<br />
Betriebrates<br />
eingeführt.“<br />
OHne BetrieBSrAt<br />
keine variablen<br />
VergütUngSMODelle<br />
Der Oberste Gerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung 1<br />
ausgesprochen, dass die Einführung variabler Gehaltsbestandteile<br />
(Prämien) in Ergänzung zu einem Fixgehalt der zwingenden<br />
Zustimmung des Betriebsrates bedarf, wenn ein solches Modell<br />
nicht aufgrund eines Kollektivvertrags besteht.<br />
TexT: Mag. MarTin Holzinger<br />
Zum Sachverhalt: Die Betriebsleitung<br />
der Firma X (nachfolgend<br />
AG) hat ohne entsprechende<br />
Einbindung des Betriebsrates<br />
ein sogenanntes „Performance-<br />
Plus“-System eingeführt,wonach den Bediensteten<br />
(nachfolgend AN) ermöglicht wurde,<br />
neben dem Fixgehalt auch variable Gehaltsbestandteile<br />
(Prämien) zu erhalten. Dazu wurde<br />
jedem AN der freiwillige einzelvertragliche<br />
Übertritt im Sinne eines Abtausches des alten<br />
„klassischen“GehaltsmodellsindasneueModell<br />
angeboten. Das neue System hat folgenden<br />
Inhalt: Zu Beginn des Jahres soll jeder Vorgesetzte<br />
mit seinen unmittelbaren Untergebenen<br />
im Rahmen eines Gespräches individuelle Zielvorgaben<br />
festlegen. Dabei wurde nach Hauptaufgaben,<br />
persönlichen Entwicklungszielen<br />
und allfälligen Sonderaufgaben unterschieden.<br />
Persönliche Entwicklungsziele und Sonderaufgaben<br />
sollen jährlich neu vereinbart werden,<br />
die Hauptaufgaben werden längerfristig definiert.<br />
Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs<br />
kommt es zu einem halbjährlichen Feedback,<br />
bei welchem eine Zwischenbilanz über das bisher<br />
Erreichte zwischenVorgesetztem und AN<br />
gezogen wird. Am Jahresende erfolgt dann<br />
eine Bewertung des Ergebnisses, wobei es fünf<br />
Abstufungen gibt – von Ziel „deutlich überschritten“<br />
bis „mangelhaft erfüllt“,wobei es die<br />
Vorgabe an dieVorgesetzten gab, dass maximal<br />
30 Prozent der Belegschaft in die höchsten<br />
Prämienstufen kommen kann. Diese Bewertung<br />
hat dann unmittelbare Auswirkungen auf<br />
die Gewährung sowie die Höhe der Prämie. Je<br />
nach Unternehmenserfolg setzt dann der Aufsichtsrat<br />
noch einen Multiplikator fest, womit<br />
die endgültige Höhe der Prämie rechnerisch<br />
festgelegt wird. Dieses System wurde ohne<br />
Beteiligung bzw. Befürwortung des Betriebrates<br />
eingeführt.<br />
Betriebsrat setzt sich durch<br />
Der Betriebsrat (nachfolgend BR) hat daraufhin<br />
eine Klage eingebracht. Er begehrte<br />
die Feststellung, dass auf dieAN weiterhin das<br />
ursprüngliche Entgeltmodell anzuwenden ist.<br />
Begründet wurde dies damit, dass es sich bei<br />
dem neuen Modell um eine Maßnahme handelt,<br />
welche zwingend der Zustimmung des<br />
BR in Form desAbschlusses einer Betriebsvereinbarung<br />
(BV) 2 bedarf, eine solche BV wurde<br />
jedoch nicht abgeschlossen. Die variablen<br />
Gehaltsbestandteile gehören zu den „sonstigen<br />
leistungsbezogenen Prämien und Entgelten“,<br />
die auf Arbeits-Persönlichkeitsbewertungsverfahren,<br />
statistischen Verfahren, Datenerfassungsverfahren<br />
oder Ähnlichem beruhen.<br />
Die beklagte Partei bestritt dasVorliegen eines<br />
generellen Entgeltermittlungssystems, weshalb<br />
zwar die Einbindung des BR in die Entwicklung<br />
des Systems zulässig, aber gesetzlich<br />
34 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
nicht notwendig gewesen wäre. Nachdem das<br />
Erstgericht das Klagebegehren des BR abgewiesen<br />
hat, gab das Berufungsgericht dem BR<br />
Recht.Von der beklagten Partei wurde beim<br />
OGH erfolglos das Rechtsmittel der Revision<br />
eingebracht, der OGH bestätigte das Klagebegehren.<br />
Der BR hatte sich somit auf dem<br />
Klagsweg durchgesetzt.<br />
Definition „leistungsbezogen“<br />
Ein Leistungsentlohnungssystem liegt dann<br />
vor,wennessichumEntgeltimSinnedesweiten<br />
Entgeltbegriffes handelt,das Entgelt muss leistungsbezogen<br />
sein, und es muss einem im § 96<br />
Abs. 1 Z 4 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)<br />
genanntenEntgeltfindungssystem unterliegen.<br />
Das ArbVG definiert jedoch den Begriff der<br />
„sonstigen leistungsbezogenen Prämien“ nicht<br />
näher. Leistungsbezogen ist eine Prämie dann,<br />
wenn sie in irgendeiner Form von der tatsächlichen<br />
erbrachten Arbeitsleistung abhängt, sei<br />
es,dass sie für eine bestimmte Mengenleistung<br />
gewährt wird (Quantitätsprämie), sei es, dass<br />
sie auf anderen mit derArbeitsleistung zusammenhängenden<br />
Bezugsgrößen wie etwa Güte<br />
und Genauigkeit der Arbeit, bestmögliche<br />
Auslastung von Maschinen, Qualitätssteigerung,<br />
sonstige Einsparungserzielung, genaue<br />
Einhaltung vorgegebenerTermine etc.beruht.<br />
Wichtig ist das Bestehen eines objektiv nachvollziehbaren<br />
Bewertungsverfahrens. Aus-<br />
drücklich abgelehnt wurde vom OGH die<br />
Ausdehnung des Begriffs „leistungsbezogenes<br />
Engelt“ auf Abschlussprovisionen, weil neben<br />
dem Bemühen des AN auf Vertragsabschluss<br />
auch dasVerhalten eines Dritten (z.B.ein Käufer)<br />
relevant sei.So könne etwa ohne Bemühen<br />
desAN derVertragsabschluss erreicht werden,<br />
weil der Dritte das Geschäft anbahnt,andererseits<br />
könne dieser auch trotz größter Bemühungen<br />
des AN den Vertragsabschluss nicht<br />
eingehen.<br />
Stärkste Form der Mitwirkung<br />
Die BV, welche hätte abgeschlossen werden<br />
müssen, wird „zustimmungspflichtige BV“<br />
genannt. Diese Form der BV ist als „stärkste<br />
Form de Mitwirkungsmöglichkeit“ des BR zu<br />
bezeichnen.Ohne Zustimmung des BR mittels<br />
Unterschrift kann die Maßnahme nicht umgesetzt/eingeführt<br />
werden. Die BV kann jederzeit<br />
von einem der beiden Vertragspartner<br />
ohne Bindung an eine Frist gekündigt werden.<br />
Mit Kündigung der BV muss die Maßnahme<br />
jedoch sofort gestoppt werden.<br />
Kriterium transparenz<br />
Der OGH kam zu dem Ergebnis, dass unter<br />
Leistungsentgelten im Sinne des ArbVG nur<br />
jene Entgeltformen zu verstehen sind, die auf<br />
objektiven Verfahrensweisen beruhen, eine<br />
unmittelbare Umsetzung des vom AN selbst<br />
recHT<br />
1 OGH vom 8. 10. 2008,<br />
9 Ob A 144/07b.<br />
2 Sogenannte „Zustimmungspflichtige<br />
Betriebsvereinbarung“<br />
gemäß § 96 Abs. 1 Z 4<br />
ArbVG.<br />
3 Z. B. OGH 4. 6. 2003,<br />
9 ObA 3/03m.<br />
4 Infas 2008, 43.<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 35<br />
foto: Lars Koch – fotoLia.com
„Ausdrücklich abgelehnt<br />
wurde vom OgH<br />
die Ausdehnung des<br />
Begriffs ,leistungsbezogenes<br />
entgelt‘ auf<br />
Abschlussprovisionen,<br />
weil neben dem Bemühen<br />
des An auf Vertragsabschluss<br />
auch<br />
das Verhalten eines<br />
Dritten (z. B. ein Käufer)<br />
relevant sei.“<br />
§<br />
überwiegend beeinflussten Leistungsergebnisses<br />
in Geld darstellen und die Leistungskomponente<br />
gegenüber der Erfolgskomponente<br />
dominiert. Auch wenn neben der Arbeitsqualität<br />
und -quantität eher „dehnbare und nicht<br />
exakt definierbare“ Kriterien wie Arbeitssorgfalt<br />
und Vertrauenswürdigkeit, Arbeitseinstellung,Teamwork<br />
und Lernbereitschaft herangezogen<br />
werden, liegt eine Leistungsbezogenheit<br />
vor, wenn die Beurteilung durch ein transparentes<br />
und nachvollziehbares Persönlichkeitsbewertungsverfahren<br />
gedeckt ist. Weder vom<br />
AG nach subjektiven Gesichtspunkten bezahlte<br />
Leistungsprämien noch an bestimme AN freiwilliggezahltePrämien,weil<br />
sie ihreArbeit„gut<br />
gemacht haben“, gehören zu diesen Entgelten.<br />
Auch die von einer durch den Vorgesetzten<br />
abhängigePrämienformdesBilanzgeldeserfüllt<br />
nicht dieses Kriterium. Liegt die Festsetzung<br />
der Höhe der Prämie ausschließlich auf dem<br />
subjektiven Ermessen des AG, liegt keine Mitbestimmungspflicht<br />
des BR vor. Gleiches wird<br />
wohlauchdanngelten,wennPrämiennachdem<br />
„Gießkannenprinzip“ beispielsweise an alle AN<br />
einer Abteilung ausgezahlt werden, auch wenn<br />
die Prämienhöhe gestaffelt ist.<br />
Offenlegung der Prämien für Betriebsrat<br />
DerAG hat jedoch in jedem Fall – also auch<br />
ohne zwingenden Abschluss einer BV – dem<br />
BR jedenfalls die Höhe der jedem einzelnen<br />
AN gewährten Prämie zwingend mitzuteilen.<br />
Dies ergibt sich aus § 89 Z 1ArbVG.Nach dieser<br />
Bestimmung ist der BR berechtigt, in die<br />
vom Betrieb geführten Aufzeichnungen über<br />
die Bezüge der AN und die zur Berechnung<br />
dieser Bezüge erforderlichen Unterlagen<br />
Einsicht zu nehmen. 3 Der Begriff „Bezüge“<br />
im Sinne des § 89 Z 1 ArbVG hat sich wohl<br />
am weit auszulegenden Entgeltbegriff des §<br />
1152 ABGB zu orientieren. Er umfasst jede<br />
Leistung,die derAN vomAG dafür bekommt,<br />
dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung<br />
stellt. Für die Qualifikation als Entgelt ist<br />
nicht die Bezeichnung durch dieVertragsparteien,<br />
sondern die Ausgestaltung und damit<br />
die Funktion maßgebend. In den allermeisten<br />
Fällen wird man zu dem Ergebnis kommen,<br />
dass ausbezahlte Prämien und Bonuszahlungen<br />
als arbeitsrechtliches Entgelt und somit<br />
als „Bezüge“ im Sinne des § 89 ArbVG zu<br />
qualifizieren sind, und zwar unabhängig<br />
davon, ob der AG der Meinung ist, dass er<br />
diese Zahlungen freiwillig und bis aufWiderruf<br />
leistet. 4 Daraus leitet sich auch das Einsichtnahmerecht<br />
des BR in Unterlagen über<br />
geleistete Überstunden, bei Gewinnbeteiligungssystemen<br />
auch die Bilanz und sonstige<br />
notwendige Unterlagen ab.<br />
Bedeutung der persönlichen leistung<br />
Der Begriff der „Leistungsbezogenheit“ ist<br />
hier so zu verstehen, dass die unmittelbare<br />
persönliche Leistungserbringung eine wesentliche<br />
Bedeutung hat. Wenn eine Prämie sich<br />
einer „Gewinn- und Erfolgsbeteiligung“ des<br />
Unternehmens annähert,wird dies wohl nicht<br />
mehr unter § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG zu unterstellen<br />
sein, da die Leistung des einzelnen<br />
AN in den Hintergrund tritt. Teamprämien<br />
können insbesondere dann mitbestimmungspflichtig<br />
sein, wenn es sich um ein kleines<br />
Team handelt, weil der „Gruppendruck“ oft<br />
eine Leistungssteigerung jedes einzelnen Mitglieds<br />
bewirkt und somit wieder die Leistung<br />
des einzelnen AN imVordergrund steht.<br />
Fazit<br />
Welche Schlussfolgerung kann aus der Entscheidung<br />
des OGH getroffen werden? Leistungsvereinbarungen<br />
sind natürlich zulässig.<br />
HandeltessichdabeiumeinSystemderBemessung<br />
leistungsbezogener Prämien durch ein<br />
objektiv nachvollziehbares Bewertungsverfahren,<br />
wobei das Ergebnis der Leistung vom<br />
AN selbst überwiegend beeinflusst werden<br />
kann, dann bedarf es hiezu der Zustimmung<br />
des Betriebsrates in Form des Abschlusses<br />
einer Betriebsvereinbarung. Wird hingegen<br />
die Prämie nach subjektiven Gesichtspunkten<br />
vom AG bezahlt, hat der BR zwar im Rahmen<br />
seines Interventionsrechts die Möglichkeit,<br />
eine Stellungnahme abzugeben, ein Einverständnis<br />
mit dem BR muss jedoch nicht hergestellt<br />
werden (was jedoch zur Steigerung der<br />
Mitarbeiterzufriedenheit dringend jedemAG<br />
anzuraten wäre).Wenn der AG also nicht nur<br />
nach „Gutdünken“ Prämien vergeben möchte,<br />
sondern im Sinne eines möglichst gerechten<br />
Entgeltfindungssystems die „Mehrleister“ prämieren<br />
möchte, muss eine entsprechende BV<br />
abgeschlossen werden.<br />
36 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
Das Disziplinarverfahren<br />
(iii)<br />
Im letzten Teil der Artikelreihe werden der weitere Gang des Disziplinarverfahrens<br />
sowie mögliche Disziplinarstrafen beleuchtet.<br />
TexT: Mag. edgar WojTa<br />
Mündliche Verhandlung<br />
Erachtet die Disziplinarkommission nach<br />
Durchführung der erforderlichen Ermittlungen<br />
den Sachverhalt als ausreichend geklärt,<br />
so hat sie die mündliche Verhandlung anzuberaumen.<br />
Diese Verhandlung ist selbstverständlich<br />
nicht öffentlich, auf Verlangen des<br />
Beschuldigten können aber bis zu drei Beamte<br />
als Vertrauenspersonen anwesend sein. Eine<br />
ausdrückliche Regelung, dass diese im Rahmen<br />
ihrer <strong>Dienst</strong>zeit dieser Verhandlung beiwohnen<br />
können, ist dem Gesetz nicht zu<br />
entnehmen.<br />
Der Beginn<br />
Die mündliche Verhandlung beginnt mit<br />
der Verlesung des Verhandlungsbeschlusses.<br />
Dieser hat die dem Beamten vorgeworfenen<br />
Anschuldigungspunkte zu enthalten. Sodann<br />
ist der Beschuldigte zu diesen Vorwürfen zu<br />
vernehmen. Dabei darf der Beschuldigte aber<br />
zur Beantwortung der an ihn gerichteten<br />
Fragen nicht gezwungen werden. Über die<br />
gesamte Verhandlung ist eine Verhandlungsschrift,<br />
d. h. ein Verhandlungsprotokoll anzufertigen.<br />
Sofern die Parteien keinen Einwand<br />
erheben, erfolgt die Protokollierung durch<br />
Aufnahme auf einen Schallträger (Tonband).<br />
Beweisaufnahme<br />
Es folgt die Beweisaufnahme, wobei die Reihenfolge<br />
vom Vorsitzenden des erkennenden<br />
Senates festgelegt wird.<br />
Die Parteien des Verfahrens, der Beschuldigte<br />
sowie der Disziplinaranwalt, haben das<br />
Recht, Beweisanträge, z. B. die Ladung eines<br />
bestimmten Zeugen, zu stellen. Über die<br />
„Zulassung“ dieser Beweisanträge entscheidet<br />
wiederum der Senatsvorsitzende. Allerdings<br />
kann jedes der beiden anderen Senatsmitglieder<br />
eine formelle Beschlussfassung des Senates<br />
verlangen. Diese Entscheidungen, z. B. auf<br />
Ablehnung eines Beweisantrages,können nicht<br />
selbstständig, sondern nur in Verbindung mit<br />
dem dasVerfahren abschließenden Erkenntnis<br />
angefochten werden.<br />
Schlusswort<br />
Nach Abschluss des Beweisverfahrens ist<br />
zunächst der Disziplinaranwalt amWort. Dieser<br />
hat im Rahmen seines Schlussplädoyers<br />
die Ergebnisse der Beweisführung zusammenzufassen<br />
und seine begründeten Anträge<br />
zu stellen.Das Schlusswort in derVerhandlung<br />
gebührt aber stets dem Beschuldigten, dem es<br />
aber überlassen bleibt, ob er dieses selbst oder<br />
durch seinenVerteidiger ausübt.<br />
Verkündung<br />
Nach Schluss der Verhandlung zieht sich<br />
der Senat zur Beratung und Beschlussfassung<br />
zurück. Sofern die Parteien nicht darauf verzichtet<br />
haben,ist aber zuvor noch dieVerhandlungsschrift<br />
zu verlesen bzw. dasTonbandprotokoll<br />
wiederzugeben. Bei der Beschlussfassung<br />
ist nur das in der mündlichenVerhandlung<br />
Mag. Edgar Wojta:<br />
Der Autor ist<br />
Mitarbeiter<br />
in der GÖD-<br />
Rechtsabteilung.<br />
recHT<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 37
§<br />
Vorgekommene zu berücksichtigen.Über diese<br />
Beratung ist ein eigenes Beratungsprotokoll<br />
zu erstellen. Unmittelbar nach Beschlussfassung<br />
ist das Erkenntnis (Urteil) des Senates<br />
samt den wesentlichen Entscheidungsgründen<br />
mündlich zu verkünden.<br />
Das Disziplinarerkenntnis<br />
Das Disziplinarerkenntnis hat entweder auf<br />
Schuldspruch oder auf Freispruch zu lauten<br />
– tertium non datur – und in der Regel die<br />
Strafe festzusetzen. In Ausnahmefällen kann<br />
aber auch im Fall eines Schuldspruchs von<br />
der Verhängung einer Disziplinarstrafe abgesehen<br />
werden. Dies kommt aber nur dann<br />
in Betracht, wenn sowohl nach den Umständen<br />
des Falles als auch der Persönlichkeit des<br />
Beamten davon ausgegangen werden kann,<br />
dass die Verhängung einer Strafe nicht erforderlich<br />
ist,um den Beamten von der Begehung<br />
weiterer Verfehlungen abzuhalten und dies<br />
ohneVerletzung dienstlicher Interessen möglich<br />
ist. Dennoch handelt es sich auch beim<br />
„Schuldspruch ohne Strafe“ um eine Disziplinarstrafe,<br />
da damit ein rechtlich verbindlicher<br />
Vorwurf mit nachteiligenWirkungen (z. B. als<br />
Erschwerungsgrund bei einer erneutenVerurteilung)<br />
festgestellt wird (VwGH 18.12.1998<br />
SlgNF 14.834A).<br />
Disziplinarstrafen<br />
Neben dem Schuldspruch ohne Strafe kommen<br />
in Betracht: der Verweis, die Geldbuße,<br />
die Geldstrafe oder die Entlassung. Der Verweis<br />
ähnelt der dienstrechtlichen Ermahnung.<br />
Während diese aber eine spezielle Ausformung<br />
des Weisungsrechts darstellt, handelt<br />
es sich beimVerweis um eine „echte“ Disziplinarstrafe.Die<br />
Geldbuße und Geldstrafe unterscheiden<br />
sich in der Höhe.Von einer Geldbuße<br />
spricht das Gesetz bei einer „Strafe“ bis zur<br />
Hälfte des Monatsbezuges, eine Geldstrafe<br />
hingegen kann bis zur Höhe von fünf Monatsbezügen<br />
verhängt werden. Die Kinderzulage<br />
wird bei der Bemessung in beiden Fällen nicht<br />
berücksichtigt, maßgeblich ist aber die besoldungsrechtliche<br />
Stellung des Delinquenten im<br />
Zeitpunkt der Fällung des erstinstanzlichen<br />
Disziplinarerkenntnisses. Allfällige Kürzungen<br />
des Monatsbezuges, etwa aufgrund einer<br />
Suspendierung oder infolge einer krankheitsbedingten<br />
<strong>Dienst</strong>abwesenheit über 182<br />
Kalendertage hinaus, führen nicht zu einer<br />
Kürzung der Bemessungsgrundlage. Eine<br />
anteilsmäßige Verminderung der Bezüge wie<br />
im Fall der Herabsetzung der regelmäßigen<br />
Wochendienstzeit nach §50a BDG vermindert<br />
aber die Berechnungsbasis sehr wohl (VwGH<br />
vom 20. 11. 2006,VwSlgN 17060A). Hier ist<br />
folglich vom tatsächlich ausbezahlten Monatsbezug<br />
auszugehen.<br />
ratenzahlung<br />
Bei der Vollziehung einer Geldbuße oder<br />
-strafe ist auf die persönlichen Verhältnisse<br />
und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des<br />
Beamten Bedacht zu nehmen.Erforderlichenfalls<br />
sind diese durchAbzug vom Monats- bzw.<br />
Ruhebezug hereinzubringen; vollziehende<br />
Behörde ist die <strong>Dienst</strong>behörde. Die Disziplinarkommission<br />
kann eine Ratenzahlung<br />
bewilligen, wobei aber 36 Monatsraten nicht<br />
überschritten werden dürfen. Dabei sind<br />
die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit des Beamten<br />
zu berücksichtigen. Eine explizite Bindung an<br />
die Bestimmungen der Existenzminimumverordnung<br />
ist dem Gesetz nicht zu entnehmen,<br />
eine auf Grundlage dieserVerordnung vorgenommene<br />
Berechnung wird aber vomVwGH<br />
in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl.<br />
VwGH vom 20. 11. 2001, 98/09/0323).<br />
Die entlassung<br />
Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist<br />
zweifellos die schwerwiegendste, führt sie<br />
doch zur Auflösung des grundsätzlich auf<br />
Lebensdauer angelegten öffentlich-rechtlichen<br />
<strong>Dienst</strong>verhältnisses.<br />
DerVwGH vertrat in ständiger Rechtsprechung<br />
den sogenannten Untragbarkeitsgrundsatz:„Die<br />
Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe<br />
gegen aktive Beamte. Sie bezweckt,<br />
dass sich die <strong>Dienst</strong>behörde von einem Beamten,<br />
der sich infolge seines Fehlverhaltens<br />
untragbar gemacht hat (Untragbarkeitsgrundsatz),<br />
unterAuflösung des Beamtenverhältnisses<br />
trennen kann.Nur die im Fehlverhalten des<br />
Beamten offenbar gewordene Untragbarkeit,<br />
die es der <strong>Dienst</strong>behörde unzumutbar macht,<br />
mit dem Beamten weiterhin das Beamtenverhältnis<br />
fortzusetzen, darf Grund für die Verhängung<br />
der Disziplinarstrafe der Entlassung<br />
sein. Damit bewirkt die Entlassung zugleich<br />
die Reinigung der Beamtenschaft von einem<br />
Organwalter, der sich nicht mehr würdig<br />
38 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
erwiesen hat, ihr noch weiter anzugehören“<br />
(VwGH vom 29. 9. 1992, 91/09/0186). Bei<br />
„erwiesener“ Untragbarkeit könne anderen<br />
Strafzumessungsgründen wie dem Grad des<br />
Verschuldens oder dem bisherigen <strong>Dienst</strong>verhalten<br />
keine Bedeutung mehr zukommen.<br />
Mit Erkenntnis vom 6. 11. 2006,<br />
2005/09/0053 hat der VwGH aber bereits<br />
betont, dass die Disziplinarbehörden bei<br />
der Beurteilung der Schwere einer <strong>Dienst</strong>pflichtverletzung<br />
alle geltend gemachten, der<br />
Aktenlage nach oder aufgrund der Ergebnisse<br />
einer mündlichen Verhandlung zu berücksichtigenden<br />
Milderungsgründe einzubeziehen<br />
haben. Mit Erkenntnis vom 14. 11. 2007,<br />
2005/09/0115 (verstärkter Senat) sprach der<br />
VwGH dann aus, dass eine im Anschluss an<br />
eine strafgerichtliche Verurteilung aus rein<br />
generalpräventiven Gründen erfolgte Entlassung<br />
nicht dem Gesetz entspricht. § 95Abs. 3<br />
BDG in der damals noch anzuwendenden Fassung<br />
bestimmte nämlich, dass im Falle einer<br />
strafgerichtlichen Verurteilung eine Strafe<br />
nur auszusprechen ist, wenn und soweit dies<br />
zusätzlich erforderlich ist, um den Beamten<br />
von der Begehung weiterer <strong>Dienst</strong>pflichtverletzungen<br />
abzuhalten. Eine Entlassung wäre<br />
nicht mehr zulässig gewesen, wenn die Disziplinarbehörde<br />
nicht begründen hätte können,<br />
warum die Strafe der Entlassung als letztes<br />
Mittel unbedingt vonnöten ist, den Beamten<br />
von weiteren <strong>Dienst</strong>pflichtverletzungen abzuhalten.<br />
Der gesetzgeber<br />
Mit <strong>Dienst</strong>rechts-Novelle 2008, BGBl.<br />
147/2008,erfolgte eine Neufassung der §§ 93<br />
und 95 BDG unterAkzentuierung generalpräventiverAspekte.<br />
So ist fortan bei der Strafzumessung<br />
expressis verbis auch zu berücksichtigen,dass<br />
durch die Strafhöhe andere Beamte<br />
von der Begehung ähnlicher <strong>Dienst</strong>pflichtverletzungen<br />
abgehalten werden (§ 93 Abs. 1<br />
2. Satz BDG i. d. F. BGBl. 147/2008).<br />
Folgen der entlassung<br />
Mit Rechtskraft des die Disziplinarstrafe<br />
der Entlassung verhängenden Erkenntnisses<br />
erlöschen alle sich aus dem <strong>Dienst</strong>verhältnis<br />
ergebenden Anwartschaften, Rechte<br />
und Befugnisse des Beamten, aber auch seiner<br />
Angehörigen. Der <strong>Dienst</strong>geber ist nach<br />
§ 311 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz<br />
(ASVG) verpflichtet, Überweisungsbeiträge<br />
an den zuständigen Pensionsversicherungsträger<br />
zu leisten.Wesentlich ist, dass auf diese<br />
Weise auch für entlassene Beamte eineAltersversorgung<br />
sichergestellt ist.Da Beamte nicht<br />
arbeitslosenversichert sind, regelt das Überbrückungshilfegesetz<br />
die temporäre finanzielle<br />
Versorgung des entlassenen Beamten in<br />
Anlehnung an dasArbeitslosenversicherungsgesetz<br />
(AlVG).Administrierende Behörde ist<br />
das Arbeitsmarktservice.<br />
rechtsmittel<br />
Gegen das Erkenntnis der Disziplinarkommission<br />
kann Berufung an die Disziplinaroberkommission<br />
erhoben werden. Die Berufung<br />
kann sowohl vom verurteilten Beamten als<br />
auch vom Disziplinaranwalt zum Nachteil des<br />
freigesprochenen oder nach Ansicht des Disziplinaranwaltes<br />
zu gering bestraften Beamten<br />
erhoben werden. Eine vom verurteilten<br />
Beamten zu dessen Gunsten ausgeführte Berufung<br />
darf aber nicht dazu führen, dass sich das<br />
Strafausmaß erhöht (Verbot der reformatio<br />
in peius, § 129 BDG). Erhebt aber gleichzeitig<br />
auch der Disziplinaranwalt Berufung und<br />
beantragt dieser eine strengere Bestrafung, so<br />
kann in Stattgebung dieser Berufung sehr wohl<br />
eine strengere Bestrafung erfolgen.<br />
Die Höchstgerichte<br />
Gegen Erkenntnisse der Disziplinaroberkommission<br />
steht das außerordentliche<br />
Rechtsmittel der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof<br />
oder den Verwaltungsgerichtshof<br />
offen, wobei in disziplinarrechtlichen<br />
Angelegenheiten einer Anrufung des<br />
VfGH in der Regel keine Erfolgsaussichten<br />
einzuräumen sind.<br />
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Selbstverständlich greift auch in allen disziplinarrechtlichen<br />
Angelegenheiten die Serviceleistung<br />
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Variante 1: Miete: hier ist nur eine Kaution in höhe von 6 Monatsmieten erforderlich – kein Finanzierungsbeitrag.<br />
Variante 2: Mietkaufmodell: Der Mieter leistet vor Bezug einen Finanzierungsbeitrag.<br />
Variante 3: Soforteigentum: es kann auch sofort eigentum begründet werden.<br />
Sämtliche Unterlagen wie Projektbeschreibung, Kosten, Lagepläne und Wohnungspläne auf www.wbvgoed.at.<br />
WIen 10, InZeRSDoRFeR STRASSe 65<br />
16 Wohnungen + 19 Garagenplätze, Zwei-, Drei-,<br />
Vierzimmerwohnungen von 54 bis 95 m2 Nutzfläche<br />
Baubeginn: Mai 2008, Fertigstellung: September <strong>2009</strong><br />
Variante 1 MIETE:<br />
WOHNUNG: Nutzungsentgelt:6 10,50/m2 p. m.<br />
Kaution: 6 Monatsmieten<br />
GARAGE: Nutzungsentgelt: 6 105,00 p. m.<br />
Kaution: 6 Monatsmieten<br />
Variante 2 MIETKAUFMODELL:<br />
WOHNUNG: Eigenmittel: ca.6 534,00/m2 Nutzungsentgelt: 6 8,00/m2 p. m.<br />
GARAGE: Eigenmittel: ca. 6 3.500,00<br />
Nutzungsentgelt: ca.6 90,00 p. m.<br />
Variante 3 SOFORTEIGENTUM:<br />
Kaufpreise auf der Homepage unter<br />
www.wbvgoed.at abrufbar.<br />
WIen 10, WALDGASSe 11<br />
25 Wohnungen + 25 Garagenplätze<br />
Zwei-, Drei-, Vierzimmerwohnungen von 54 bis 90 m2 Nutzfläche<br />
Baubeginn: Februar 2008, Fertigstellung: März <strong>2009</strong><br />
Variante 1 MIETE:<br />
WOHNUNG: Nutzungsentgelt: 6 10,50/m2 p. m., Kaution: 6 Monatsmieten<br />
GARAGE: Nutzungsentgelt: 6 85,00 p. m., Kaution: 6 Monatsmieten<br />
Variante 2 MIETKAUFMODELL:<br />
WOHNUNG: Eigenmittel: ca.6 580,00/m2 – Nutzungsentgelt: 6 8,50/m2 p. m.<br />
GARAGE: Eigenmittel: ca.6 3.500,00, Nutzungsentgelt: ca.6 70,00 p. m.<br />
Variante 3 SOFORTEIGENTUM:<br />
Kaufpreise auf der Homepage unter www.wbvgoed.at abrufbar.<br />
www.wbvgoed.at<br />
Sämtliche Informationen zu unseren Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.wbvgoed.at,<br />
oder Sie kontaktieren Ihre persönliche Ansprechpartnerin Frau Panzenböck, Tel.: 01/605 73 DW 12,<br />
bzw. Frau Kienast, Tel.: 01/605 73 DW 20, oder per E-Mail: wohnen@wbvgoed.at.<br />
42 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />
Foto: WBV-GÖD
Foto: GUDELLAPHoto – FotoLIA.CoM<br />
GRIECHENLAND RHoDoS<br />
SCHÖFMANN Mag. Lambert, 2130 Mistelbach, Kirchengasse<br />
9a, 0699/107 455 72. FH: original griechischerBaustilimSüdenderInselinderOrtschaftKattavia,<br />
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PFLEGER Gudrun, 4160, Hauptstr. 20, Tel.: 07281/<br />
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Tel.: 02752/722 31 oder 0664/216 98 24. FH für Selbstversorger<br />
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SALZBURG RADStADt<br />
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WINTER Hermann, 5550, Unt. Schwemmberg 37,<br />
Tel/Fax:06452/5077,0676/398 84 70,www.radstadt.<br />
com/quartier/eschbachhof.Bio-BH/2 FW (4 P,6–7 P),<br />
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WIMMER Johann, 5450 Werfen, Poststr. 10, 06468/<br />
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Pp, sehr ruhige Lage. Zi + F: Bad/WC, TV.<br />
FW: 6 26,55/2 P/T, Zi: 6 13,50/P/T.<br />
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Tel.: 0049/89/68 05 07 32, Fax: 0049/89/68 09 49-<br />
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Tel./Fax:03472/301 90,radler-planet@lycos.at,www.<br />
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mit Küchenblock ausgestattet. Direkt am Murradwanderweg<br />
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Radkersburg. Ca. 25 km von der Therme Bad Radkersburg<br />
entfernt.VS/NS: 6 21,–, HS: 6 24,–.<br />
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ABKÜRZUNGEN: AP Appartement AR Aufenthaltsraum BH Bauernhof/-haus Bk Balkon DZ Doppelzimmer D(M)Z Doppel(mehrbett)zimmer EdR Endreinigung EZZ Einzelzimmerzuschlag<br />
F Frühstück FP(B) Frühstückspension(-buffet) FRä Fahrräder (bzw. -verleih) FW(H) Ferienwohnung/-haus GS Geschirrspüler KiE Kinderermäßigung KiSp Kinderspielplatz<br />
Lw Liegewiese MW Mikrowelle N Nacht Nk Nebenkosten ot ortstaxe o(St)Z orts(Stadt)zentrum Pp Parkplatz P/t(W) pro Person und tag (Woche) SchBe(Ba) Schwimmbecken<br />
(-bad) tt tischtennis V(HP) Voll-, Halbpension VR Vorraum WM Waschmaschine WSZ Wohnschlafzimmer (Wo)Kü (Wohn)Küche Zh Zentralheizung Zi Zimmer Ü Übernachtung<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 43
Ihr Urlaubsvorteil<br />
<strong>2009</strong><br />
UrlaUbseinrichtUngen der göd<br />
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Alpenhotel MoArAlM<br />
Die Moaralm verfügt über 21 modernst ausgestattete Zimmer<br />
mit Dusche/WC, Direktwahltelefon und KabelTV und<br />
wurde erst kürzlich in den Rang eines 4SterneHotels<br />
erhoben. Wir bieten Ihnen Tiefgarage, Lift, Tischtennis, TV,<br />
Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine und Solarium. Sowohl in<br />
den Sommermonaten als auch in der Wintersaison überraschen<br />
wir Sie mit einer großen Auswahl an Angeboten.<br />
Sommerurlaub in Obertauern lockt durch ein wunderbares<br />
Alm und Wandergebiet. Die vielen Hütten und romantische<br />
Gebirgsseen machen Wandern, Klettern und Bergtouren zu<br />
einem großen Erlebnis. Sportbegeisterte finden bei Rafting,<br />
Canyoning und Flusswandern viel Abwechslung, die Kids<br />
werden beim Grillen am Lagerfeuer und Schnupperklettern<br />
bestens betreut. Auch Radsportler und Golfer können ihrer<br />
Leidenschaft inmitten traumhafter Natur nachgehen. Abgerundet<br />
wird das Angebot durch einmaliges Badevergnügen<br />
im Krumschnabelsee auf 2000 Metern Seehöhe.<br />
1. Bezahlung: Mit der Reservierung erhalten Sie einen Zahlschein.<br />
Die Bezahlung hat spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt<br />
zu erfolgen.<br />
2. Stornierung: Bei Stornierung der Buchung werden folgende<br />
Stornokosten in Rechnung gestellt (Stornogebühren sind dann<br />
zu entrichten, wenn das gebuchte Zimmer nicht mehr weitergegeben<br />
werden kann. Eine Tagespauschale pro Person ist aber<br />
in jedem Fall zu bezahlen):<br />
42 bis 30 Tage vor Reisetermin ..............................15 %<br />
29 bis 15 Tage vor Reisetermin ..............................30 %<br />
14 bis 8 Tage vor Reisetermin ................................60 %<br />
ab 7 Tage vor Reisetermin ......................................80 %<br />
No Show .................................................................100 %<br />
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Diese Drei GÖD-hotels sinD für MitGlieDer<br />
besonDers GünstiG!<br />
http://hotels.goed.at<br />
Im Winter erwartet Skifahrer, Snowboarder, Langläufer<br />
und Spaziergänger eine belebende Atmosphäre auf bestpräparierten,<br />
schneesicheren Pisten. Von „Ihrer“ Moaralm<br />
aus steigen Sie direkt in den Skizirkus mit 26 Seilbahnen<br />
und Liften ein. Sie beginnen, wo andere aufhören (auf<br />
1738 m). Die Tauernrunde schaffen Sie ohne Auto und<br />
ohne Bus. Und wer Fitness tanken will, kann dies am<br />
Olympiastützpunkt Obertauern tun.<br />
Wer weiß, vielleicht treffen Sie ja SkiSuperstar Hermann<br />
Maier, der regelmäßig dort trainiert.<br />
Tweng 34, 5562 Obertauern<br />
Tel.: 06456/72 16<br />
Fax: 06456/72 16 DW 44<br />
EMail: moaralm@sbg.at<br />
PREISE FüR MITGLIEDER & ANGEHÖRIGE/<br />
WOCHENPAUSCHALE<br />
inklusive Benutzung der Tiefgarage<br />
Halbpension (Frühstück/<br />
Abendessen), Du/WC<br />
Sommersaison<br />
<strong>2009</strong><br />
Erwachsene<br />
Kinder (im Zimmer der<br />
322,– 427,–<br />
Eltern) von 10 bis 14<br />
Jahren<br />
Kinder (im Zimmer<br />
217,– 266,–<br />
der Eltern) von 6 bis 10<br />
Jahren<br />
Kleinkinder bis<br />
196,– 231,–<br />
6 Jahre (Nächtigung,<br />
ohne Essen)<br />
63,– 70,–<br />
EinzelzimmerZuschlag 35,– 49,–<br />
Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />
Wintersaison<br />
2008/09<br />
3. No Show: No Show liegt vor, wenn Sie nicht zum vereinbarten<br />
Zeitpunkt anreisen bzw. die Reservierung auch nicht schriftlich<br />
stornieren oder Ihre verspätete Ankunft nicht mitgeteilt wurde.<br />
In diesem Fall behalten die GÖDHotels den Anspruch auf den<br />
vollen Reisepreis. Gerichtsstand: Wien.<br />
TURNUSWECHSEL ist in allen Häusern Samstag.<br />
Ihre Anmeldung erbitten wir schriftlich an:<br />
Heimverein der GÖD, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien<br />
Fragen und Auskünfte:<br />
Tel.: 01/534 54274, Fax: 01/534 54134, EMail: goedhotels@goed.at<br />
Wir hoffen, dass diese Angebote für unsere Kolleginnen und Kollegen<br />
interessant sind, und wünschen bereits jetzt gute Erholung!<br />
Information und Buchungen: Martina Kaiblinger<br />
44 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
AppArteMenthAus kirchberG<br />
Unser Appartementhaus bietet 14 Appartements für<br />
2 bis 6 Personen. Die Appartements sind mit Dusche/<br />
WC, KabelTV und Telefon ausgestattet und für Selbstversorger<br />
komplett eingerichtet.<br />
Als zusätzliche Entspannungsmöglichkeiten bieten wir<br />
unseren Gästen Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine, Solarium,<br />
Tischtennis und Dart an. Die romantische Bergwelt<br />
in Kirchberg glänzt durch Kletterrouten in allen Schwierigkeitsgraden,<br />
für Wasserratten ist der Schwarzsee mit<br />
seinem moorhältigen Wasser ideal.<br />
Auch Biker sind auf den 445 Kilometer langen Bikingwegen<br />
herzlich willkommen.<br />
Im Winter gewährt die nur 300 Meter vom Appartementhaus<br />
entfernte „MaierlLiftkette“ direkten Einstieg in<br />
den weltberühmten Kitzbüheler Skizirkus. Geräumte<br />
Wanderwege in winterlicher Natur laden auch die Spaziergänger<br />
ein, das einmalige Skigebiet auszunutzen.<br />
Stadlwies 7, 6365 Kirchberg/Tirol<br />
Tel.: 05357/24 73<br />
Fax: 05357/24 73 DW 73<br />
EMail: aon.913068470@aon.at<br />
PREISE FüR MITGLIEDER & ANGEHÖRIGE/<br />
WOCHENPAUSCHALE<br />
Halbpension (Frühstück/<br />
Abendessen), Du/WC<br />
Sommersaison<br />
<strong>2009</strong><br />
Erwachsene<br />
Kinder (im Zimmer der<br />
294,– 371,–<br />
Eltern) von 10 bis 14<br />
Jahren<br />
217,– 259,–<br />
Kinder (im Zimmer der<br />
Eltern) bis 10 Jahre<br />
Kleinkinder bis<br />
196,– 210,–<br />
6 Jahre (Nächtigung,<br />
ohne Essen)<br />
63,– 70,–<br />
EinzelzimmerZuschlag 35,– 49,–<br />
Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />
Wintersaison<br />
2008/09<br />
PREISE FüR MITGLIEDER & ANGEHÖRIGE/<br />
WOCHENPAUSCHALE<br />
inklusive Parkplatz<br />
Sommersaison<br />
<strong>2009</strong><br />
GÖD-hotels<br />
Wintersaison<br />
2008/09<br />
Erwachsene 112,–/140,– 154,–/168,–<br />
Kinder bis 14 Jahre 91,–/112,– 112,–/126,–<br />
Kleinkinder bis<br />
6 Jahre<br />
Endreinigung je<br />
63,–/63,– 70,–/70,–<br />
nach Appartementgröße<br />
21,–/35,– 21,– /35,–<br />
Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />
wellnesshotel ★ ★ ★<br />
sportAlM hinterMoos<br />
Die Sportalm verfügt über 24 modernst ausgestattete<br />
Zimmer mit Dusche/WC, Direktwahltelefon und Kabel<br />
TV sowie Lift und eigenen Fernsehraum. Dazu hat<br />
der hauseigene Wellnessbereich nun von Sauna über<br />
Dampfbad, Infrarotkabine und Whirlpool bis zum Solarium<br />
alles zu bieten, was das Herz begehrt.<br />
Kulinarisch versorgt werden unsere Gäste durch<br />
die bekannte hauseigene Küche und die exklusive<br />
Vinothek.<br />
Hintermoos, ein Ortsteil von Maria Alm (unweit von<br />
Saalfelden), liegt eingebettet in einem wunderschönen<br />
Talkessel zwischen Steinernem Meer, Hochkönig<br />
und den Schieferalpen. Spaziergänger genießen die<br />
Landschaft auf den idyllischen Wanderwegen, während<br />
Sporthungrige ein Paradies für Radfahrer, Mountainbiker<br />
und Tennisspieler vorfinden.<br />
Im Winter können die Skier vor der Haustür angeschnallt<br />
werden, mit direktem Einstieg in die Aberger<br />
Skiwelt. Ohne viele Umwege können Sie mit einem<br />
Skipass alle Lifte im Großraum Maria Alm – Hintermoos,<br />
Hinterthal, Dienten und Mühlbach – benützen.<br />
Schneesicherheit und Pisten für Anfänger und Könner<br />
versprechen ein einzigartiges Skierlebnis.<br />
Bachwinkl 6, 5761 Hintermoos / Maria Alm<br />
Tel.: 06584/75 76, Fax: 06584/75 76 DW 7<br />
EMail: sportalmhintermoos@sbg.at<br />
BUCHUNGEN: Tel.: 01/534 54 DW 274, Fax: 01/534 54 DW 134, EMail: goedhotels@goed.at<br />
GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 45
BV 2 WirtschaftsVerWaltung / geWerkschaft aktuell<br />
BeV<br />
42. Skimeisterschaften<br />
in Maria Alm<br />
BMWa<br />
Die traditionellen BEV-Skimeisterschaften, die nunmehr zum<br />
42. Mal stattfanden, zeigten, dass sich viele unserer Kolleginnen<br />
und Kollegen auch von der anherrschenden Grippewelle<br />
nicht abhalten ließen, wieder bei den Winterspielen dabei zu<br />
sein.<br />
Bei Sonnenschein und besten Pistenverhältnissen wurden die<br />
Bewerbe mit guter Laune abgehalten.<br />
Bei der Siegerehrung am Freitagabend begrüßte der Vorsitzende<br />
des Fachausschusses Hannes Taborsky die Führungskräfte<br />
aus dem BEV, des BMWA, der GÖD, dem IMG, dem<br />
einheimischen Tourismusverband und den Skiklubs.<br />
Bei Mag. Hans Herold, der mit Ende des vergangenen Jahres<br />
in Pension gegangen ist, bedankte sich Hannes Taborsky<br />
recht herzlich für die jahrelange gute Zusammenarbeit und<br />
begrüßte den ebenfalls anwesenden neuen ZA-Vorsitzenden<br />
Thomas Rasch.<br />
Unser Personalvertreter aus Tirol und SKEV-Organisationsmitglied<br />
Bertram Peer moderierte die Vergabe der Pokale und<br />
Medaillen an unsere KollegInnen.<br />
Am Ende der Siegerehrung bedankte sich Taborsky noch bei<br />
Wolfgang Söllner, der viele Jahre das Team um die Organisation<br />
der Skimeisterschaften tatkräftig unterstützt hat, sich aber<br />
ab 2010 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.<br />
Wir freuen uns alle schon auf ein Wiedersehen bei der<br />
Skimeisterschaft im nächsten Jahr.<br />
Thomas Rasch ist<br />
neuer Vorsitzender<br />
Nach 37 Jahren im Wirtschafts- und Arbeitsministerium<br />
und davon 31 Jahre als Vorsitzender des Zentralausschusses<br />
im Interesse der Kolleginnen und Kollegen<br />
tätig, hat Ministerialrat Mag. Hans Herold mit<br />
1. 1. <strong>2009</strong> seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten.<br />
In der Sitzung des Zentralausschusses am 1. 12. 2008<br />
hat Mag. Hans Herold seinen Vorsitz im Zentralausschuss<br />
zurückgelegt. Kollege Thomas Rasch aus der<br />
Bundesimmobiliengesellschaft, bisher bereits seit 2000<br />
Stellvertreter im Zentralausschuss, wurde einstimmig<br />
zum neuen Vorsitzenden gewählt.<br />
Thomas Rasch und alle anderen Mitglieder im Zentralausschuss<br />
bedankten sich bei Mag. Hans Herold für seinen<br />
außerordentlichen Einsatz für die Kollegenschaft,<br />
seine ehrliche und konsensuale Zusammenarbeit und<br />
wünschten ihm für seinen Ruhestand alles Gute.<br />
geWerkschaft aktuell<br />
POliZeigeWerkschaft WÄhlt<br />
herMann greYlinger ZuM<br />
VOrsitZenDen<br />
Der langjährige Vorsitzende der Polizeigewerkschaft,<br />
Franz Pail, ist mit 30. 11. 2008 nach 46<br />
Arbeitsjahren in den Ruhestand getreten. Von der<br />
Erweiterten Bundesleitung wurde Hermann Greylinger<br />
einstimmig zu seinem Nachfolger gewählt.<br />
Hermann Greylinger trat 1977 bei der damaligen<br />
Sicherheitswache in Wien seinen <strong>Dienst</strong> an. Nach<br />
Verwendungen im exekutiven Außendienst widmete<br />
er sich im Personalreferat des Generalinspektorates<br />
dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten.<br />
Das dort angeeignete Wissen brachte er bald als<br />
Personalvertreter und <strong>Gewerkschaft</strong>sfunktionär zum<br />
Wohle der Kollegenschaft ein. Seit dem Jahr 1996<br />
ist Kollege Greylinger in verschiedensten gewerkschaftlichen<br />
Funktionen wie auch als Personalvertreter<br />
im Zentralausschuss für die Bediensteten des<br />
öffentlichen Sicherheitswesens im BM.I tätig.<br />
Vorsitzender Hermann Greylinger: „Große Herausforderungen<br />
stehen an. Ich gehe mit viel Engagement,<br />
Mut und Energie an die neue Aufgabe heran,<br />
das bei der Wahl gezeigte Vertrauen stärkt mich. Die<br />
Probleme der Kolleginnen und Kollegen vor Ort kann<br />
man nur lösen, wenn man sie erkennt. Gehen wir<br />
hinaus, bei uns finden sie Gehör!“<br />
Wir danken dem scheidenden Vorsitzenden für seine<br />
lange erfolgreiche Tätigkeit und wünschen dem<br />
neuen Vorsitzenden viel Durchsetzungsvermögen<br />
und Erfolg!<br />
46 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>
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© 2008 XEROX CORPORATION. Alle Rechte vorbehalten. XEROX ® , das Sphären-Symbol und „There’s a new way to look at it.“ sind Warenzeichen der XEROX CORPORATION.<br />
* Basierend auf einem Druckaufkommen von 4.000 Seiten pro Monat im Vergleich zu HP und Lexmark bei Einsatz markeneigener Verbrauchsmaterialien.