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Ausgabe 2/2009 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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GÖD<br />

P.b.b. ◆ Erscheinungsort Wien ◆ Verlagspostamt 3100 1010 St. Wien Pölten ◆ GZ ◆ 03Z035300M<br />

GZ 03Z035300<br />

Der öffentliche <strong>Dienst</strong> aktuell<br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>Ausgabe</strong> 2/März 6/2005 <strong>2009</strong> 7 1,09<br />

GÖD<br />

I n f o r m a t I o n a u s e r s t e r<br />

GÖD<br />

H a n d<br />

InFormatIon aus erster hand<br />

Das<br />

SERVICE<br />

LExIkon<br />

wIe dIe uno-mIllenIumszIele<br />

dIe welt verändern sollen<br />

GÖD<br />

A Z bis<br />

faIrness von<br />

global<br />

+++ göD rechtsschutz – ein verlässlicher pArtner +++<br />

+++ olympIa 2006 +++ medaIllenregen beI Heeressportlern<br />

Foto: helix – Fotolia.com<br />

Foto: Andi Bruckner


Die Regierung ist jetzt<br />

rund 100 Tage im Amt.<br />

Ein passender Anlass für eine<br />

erste Tour d’Horizon.<br />

Die traditionelle Schonzeit ist vorüber, es wird gearbeitet. Schon<br />

längst, wie ein Blick auf die innenpolitische Agenda zeigt. 100 Tage<br />

nach Amtsantritt steht die neue Regierung bereits voll im Geschäft<br />

– auch was den öffentlichen <strong>Dienst</strong> betrifft. Hier ist zwar das Gegenüber<br />

neu, die Themen jedoch sind es nicht. In ersten konstruktiven Gesprächen<br />

mit der für den öffentlichen <strong>Dienst</strong> zuständigen Bundesministerin Gabriele<br />

Heinisch-Hosek traten daher alte Vertraute ebenso auf die Bühne wie neue<br />

Gesichter:<br />

• <strong>Dienst</strong>rechtsreform: Es geht weiter. Besonders berücksichtigt werden die<br />

bereits im Positionspapier der GÖD hervorgehobenen Schwerpunktthemen<br />

Aus- und Weiterbildung, Schutz der Rechtsstaatlichkeit vor willkürlicher Einflussnahme<br />

und die Bauprinzipien einer zukünftigen Besoldung.<br />

• Entwicklung des Personalstandes: Die Belastbarkeitsgrenze im öffentlichen<br />

<strong>Dienst</strong> ist längst erreicht, eine Aufgabenreform auch angesichts der schwierigen<br />

Altersstruktur zwingend geworden.<br />

Die wichtigsten weiteren Themen im Überblick:<br />

• Reise- und Übersiedlungskostenrecht (Erhöhung von Tarifen<br />

und Vergütungen)<br />

• Produktivitätsstudie<br />

• Evaluierung aller bisher ausgegliederten <strong>Dienst</strong>stellen<br />

• PVG-Novelle<br />

• <strong>Dienst</strong>rechtsnovelle<br />

• Datenschutz nach innen<br />

• Ausbau der „Jobbörse im BKA“<br />

• Pensionskassenzusage für BeamtInnen und LandeslehrerInnen<br />

• neues Haushaltsrecht<br />

Jetzt heißt es: Ärmel hochkrempeln und gemeinsam die besten Lösungen für<br />

die Zukunft erarbeiten. Es gibt viel zu tun. Packen wir es an!<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />

Fritz Neugebauer<br />

Letzte Meldung vor Redaktionsschluss: Bundesministerin Claudia Schmied<br />

überraschte mit der Ankündigung, die Unterrichtsverpflichtung um zwei Stunden<br />

zu erhöhen. Zehntausende Lehrerinnen und Lehrer müssen nun um ihre<br />

Arbeitsplätze zittern, der Nutzen für die Schüler ist gleich Null. Ein solches<br />

Vorgehen tritt die Sozialpartnerschaft mit Füßen. Die <strong>Gewerkschaft</strong> wird sich<br />

gegen derartige Willkürakte zur Wehr setzen!<br />

Foto: Andi Bruckner Es<br />

Editorial<br />

gibt<br />

viEl<br />

zu tun!


aus deR Redaktion<br />

„Und in dem Wie, da liegt der ganze Unterschied.“<br />

Hugo von Hofmannsthal<br />

Damit Sie immer wissen, wie Sie wo am besten von der <strong>Gewerkschaft</strong><br />

<strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> unterstützt werden, haben wir eine kleine Enzyklopädie<br />

namens „GÖD vonA bis Z“ zusammengestellt.Ab Seite 12 finden<br />

Sie geballt alle Informationen zu den umfangreichen Serviceleistungen<br />

der GÖD.<br />

„Gewusst wie“ ist auch das Um und Auf bei juristischen Problemen:<br />

Der GÖD­Rechtsschutz hilft Mitgliedern in schwierigen Situationen, die<br />

alleine einfach nicht bewältigbar sind.Aktuelle Erfolge aus den verschiedenen<br />

Bereichen der Rechtsabteilung und der Bundesvertretungen können<br />

Sie ab Seite 20 nachlesen.<br />

Viel Vergnügen mit unserer März-<strong>Ausgabe</strong> wünscht die Redaktion<br />

titelgesChiChte<br />

12<br />

RubRiken<br />

PanoRama 6<br />

kolumne 11<br />

bV 22 Pensionisten 31<br />

mitgliedeRaktion 41<br />

seRViCe<br />

ReCht 34<br />

gÖd-CaRd 40<br />

wbV wohnen 42<br />

ZimmeRbÖRse 43<br />

gÖd-hotels 44<br />

geweRksChaft<br />

bV 2 wiRtsChaftsVeRwaltung 46<br />

geweRksChaft aktuell 46<br />

das seRViCe-lexikon<br />

gÖd Von a bis Z<br />

Im praktischen Nachschlagewerk<br />

im kleinformat finden<br />

sie sämtliche <strong>Dienst</strong>e der GÖD<br />

aufgelistet. lesen sie ab seite<br />

12, was die GÖD von a und z<br />

alles bietet.<br />

HABEn SIE EInEn nEUEnARBEItGEBER oDER StEHEn SIEvoR IHRER PEnSIonIERUnG?<br />

In DIESEn FällEn RUFEn SIE BIttE 01/53 5 ­131 BZW. ­132 (EvIDEnZ DER GÖD),<br />

oDER SEnDEn SIE UnS EIn E­MAIl: GoED@GoED.At.<br />

Impressum „GÖD – Der öffentliche <strong>Dienst</strong> aktuell“ ist das mitgliedermagazin der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> und erscheint im 63. Jahrgang.<br />

HerausGeber: <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>, Fritz Neugebauer. meDIeNINHaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH, a-1010 Wien, Teinfaltstraße 7.<br />

CHeFreDakTeur: Hermann Feiner, a-1010 Wien, Teinfaltstraße 7, Tel.: 01/534 54-233, Fax: DW 326. Internet: www.goed.at. e-mail: goed@goed.at. reDakTIoNsleITuNG:<br />

Dr. michaela baumgartner. CHeFIN vom DIeNsT: mag. katharina steiner. mITarbeITer/INNeN TexT: Hermann Feiner, Doris bayer, Dr. otto benesch, Judith Humer, mag.<br />

martin Holzinger, leopold keiblinger, reg.-rat kurt kumhofer, emanuel lampert, Dr. manfred mögele, mag. Helmut mooslechner, Julia motz, klaus m. platzer, Janine polyak,<br />

Josef strassner, Willi Waldner, michael Winhofer, mag. edgar Wojta. GraFIsCHe leITuNG & layouT: andrea Donesch. koNzepTIoN, aNzeIGeN:<br />

modern Times media verlagsgesmbH, a-4111 Walding. büro Wien: a-1030 Wien, lagergasse 6/2/35, Tel.: 01/513 15-50, Fax: DW 21. HersTeller:<br />

Niederösterreichisches pressehaus Druck- und verlagsges. m. b. H., a-3100 st. pölten, Gutenbergstraße 12. verlagsort: Wien. HersTelluNGsorT:<br />

st. pölten. Dvr-Nr.: 0046655. Die redaktion behält sich das ausschließliche recht auf vervielfältigung und vertrieb der zum abdruck gelangenden beiträge sowie<br />

ihre verwendung für andere ausgaben vor. Namentlich gekennzeichnete beiträge stellen die meinung des autors dar, die sich nicht mit der meinung der GÖD<br />

decken muss.<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


ReChtsfälle<br />

GÖD-reCHTssCHuTz<br />

eIN verlässlICHer parTNer<br />

bei problemen rechtlicher Natur hilft der GÖD-rechtsschutz.<br />

Dr. manfred mögele, leiter der GÖD-rechtsabteilung,<br />

und die bundesvertretungen von bundesheer,<br />

Finanz und polizei berichten über aktuelle Fälle,<br />

in denen der juristische beistand zum erfolg führte.<br />

landesdienst<br />

„sICHerHeIT IsT esseNzIell“<br />

Im Interview mit GÖD aktuell spricht<br />

vors.-stv. Dr. Hans Freiler über das einheitliche <strong>Dienst</strong>recht<br />

in Niederösterreich, die bevorstehenden<br />

pv-Wahlen und die erfolgreich umgesetzten<br />

reformen der letzten Jahre.<br />

RePoRtage<br />

GemeINsam eNGaGIerT Für uNsere kINDer!<br />

eine innovative Imagekampagne soll in Tirol die Wertschätzung<br />

für den lehrberuf wieder erhöhen. Warum<br />

dies notwendig ist, erklären landesrätin Dr. beate<br />

palfrader und Walter riegler, vorsitzender der<br />

pflichtschullehrer-bundesvertretung.<br />

PensPoweR<br />

aNFeCHTuNG Des peNsIoNsbesCHeIDes<br />

Die eu-richtlinie von 2008 bringt Geld für GÖD-pensionistInnen:<br />

all jene, die die auf seite 32 beschriebenen<br />

voraussetzungen erfüllen, können ihren pensionsbescheid<br />

beim amt der bva anfechten und mit geringfügigen<br />

verbesserungen ihrer pension rechnen.<br />

ReCht<br />

oHNe beTrIebsraT keINe<br />

varIableN verGüTuNGsmoDelle<br />

mag. martin Holzinger berichtet von der entscheidung<br />

des obersten Gerichtshofes, die besagt, dass die einführung<br />

von variablen Gehaltsmodellen wie etwa prämien<br />

eine zwingende zustimmung des betriebsrates<br />

verlangen, wenn ein solches modell nicht aufgrund<br />

eines kollektivvertrages besteht.<br />

ReCht<br />

Das DIszIplINarverFaHreN (III)<br />

Im letzten Teil der artikelreihe von mag. edgar Wojta<br />

werden der weitere Gang des Disziplinarverfahrens<br />

sowie mögliche Disziplinarstrafen beleuchtet.<br />

mitgliedeRaktion<br />

WerbeN sIe eIN Neues GÖD-mITGlIeD uND<br />

GeWINNeN sIe eINeN Der WerTvolleN preIse!<br />

verlost werden karten für die schlossspiele kobersdorf,<br />

„rigoletto“ im römersteinbruch, aufenthalte in<br />

mercure-Hotels sowie ein Wellness-Wochenende von<br />

der Öbv-versicherung und vieles mehr!<br />

20<br />

24<br />

28<br />

31<br />

34<br />

37<br />

41<br />

inhalt<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 5


PaNorama<br />

glosse<br />

göd muss sein<br />

Neulich fragte mich eine junge Kollegin,<br />

warum sie denn der <strong>Gewerkschaft</strong><br />

<strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> beitreten solle?<br />

Es koste nur viel Geld und würde ihr<br />

eigentlich nichts bringen. Und außerdem<br />

gäbe es viele ihrer Kolleginnen<br />

und Kollegen, die meinen, dass Verbesserungen<br />

im <strong>Dienst</strong>recht oder Gehaltserhöhungen<br />

ohnedies für alle gelten.<br />

Und vor Verschlechterungen würde ein<br />

sozialer <strong>Dienst</strong>geber eh zurückschrecken.<br />

Nun, vielen von Ihnen wird dies<br />

bekannt vorkommen: alle Vorteile für<br />

sich selbst sehr wohl genießen, den<br />

eigenen Beitrag zum Wohlstand, zur<br />

Sicherheit, zur Mitgestaltung aber nicht<br />

leisten wollen.<br />

Abgesehen von dieser charakterlich<br />

nicht gerade hochstehenden Haltung<br />

und dem Hang zur Trittbrettfahrer­Mentalität<br />

muss sich eigentlich jede/r fragen,<br />

welche Zukunftsaussichten so ein<br />

Verhalten nach sich zieht? Eine „starke“<br />

GÖD ohne Mitglieder? Die Durchsetzungskraft<br />

eines solchen „Schwergewichts“<br />

wird sich in Grenzen halten.<br />

Jeder <strong>Dienst</strong>geber wird sich solch eines<br />

Gegenübers erfreut zeigen – es ist dann<br />

niemand mehr da,<br />

* der massive, ungerechte und unausgewogene<br />

Verschlechterungen<br />

bekämpft,<br />

* der um Sozialleistungen ringt,<br />

* der Rechtssicherheit und ­schutz<br />

einfordert bzw. leistet,<br />

* der um die Gesundheitsinteressen<br />

jedes/jeder Einzelnen von uns kämpft,<br />

* der in immer schwieriger werdenden<br />

Zeiten besoldungsmäßige Gerechtigkeiten<br />

durchsetzt und so weiter.<br />

In dieser <strong>Ausgabe</strong> finden sich viele<br />

Gründe, warum Sie sich selbst und uns<br />

allen helfen sollten.<br />

Die aktuelle Situation in manchen<br />

Arbeitsbereichen sollte alle aufrütteln!<br />

Wir brauchen jede/n Einzelne/n, denn:<br />

GÖD muss sein!<br />

Das meint<br />

Ihr Helmut Mooslechner<br />

es grünt<br />

so grün ...<br />

... wenn Spaniens Blüten blühen. Bis Eliza Doolittle (gespielt von Katrin Fuchs und<br />

Nadine Zeintl) den Satz endlich vornehm genug aussprechen kann, muss sich<br />

Professor Higgins (Michael Maertens) richtig anstrengen. Die Operette „My Fair<br />

Lady“ wird heuer im Juli und August bei den Seefestspielen Mörbisch gezeigt. Die<br />

Inszenierung von Regisseur Helmut Lohner richtet sich nach der wienerischen<br />

Fassung von Gerhard Bronner. Für die Musik ist <strong>2009</strong> erstmals Musical­Spezialist<br />

Caspar Richter, der Musikdirektor der Vereinigten Bühnen Wien, zuständig. Die<br />

Wette um Elizas Lernfähigkeit verliert Intendant Prof. Harald Serafin, der als Oberst<br />

Pickering an ihrer Anmut zweifelt.<br />

„My Fair Lady“: vom 9. 7. bis 23. 8. <strong>2009</strong> bei den Seefestspielen Mörbisch am<br />

Neusiedler See. Nähere Infos unter www.seefestspiele­moerbisch.at oder unter<br />

Tel.: 02682/662 10­11.<br />

„Hofrätin dir. Christine gubitzer“<br />

Wir gratulieren!<br />

Als besonderen Dank und Anerkennung für ihre jahrzehntelange Tätigkeit als Personalvertreterin<br />

und <strong>Gewerkschaft</strong>sfunktionärin, die sich stets für die berechtigten<br />

Anliegen der Frauen (z. B. Gleichbehandlung) mit großer sozialer Kompetenz engagiert<br />

hat, erhielt Vors.­Stv. Dir. Christine Gubitzer vom Bundespräsidenten den Berufstitel<br />

Hofrätin verliehen. Frau BM Dr. Claudia Schmied überreichte mit anerkennenden<br />

Worten die Verleihungsurkunde. Wir gratulieren „Hofrätin Dir. Christine Gubitzer“ sehr<br />

herzlich zu dieser besonderen Auszeichnung!<br />

Hat sicH iHr Name oder iHre adresse geäNdert?<br />

In diesen Fällen rufen Sie bitte die Evidenz der GÖD: 01/534 54­131 oder ­132,<br />

oder senden Sie uns ein E­Mail: goed.evidenz@goed.at.<br />

göd_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />

Fotos: Lichtstark.com (1) / maria Lassnig (1) / sepp Dreissinger (1)


ironie<br />

im 9.Jahrzehnt<br />

„Ich wäre gern böser“, sagt Malerin Maria Lassnig, die sich gern als Einzelgängerin<br />

gibt. Dabei hat die heuer 90­Jährige es auch so geschafft, sich immer<br />

wieder neu zu erfinden. Zu ihrem Jubiläum präsentiert das Museum Moderner<br />

Kunst Stiftung Ludwig Wien eine große Personale, die sich auf Arbeiten der<br />

letzten zehn Jahre konzentriert. Dem Thema „Körperempfindungen“, das seit<br />

60 Jahren im Mittelpunkt ihres Schaffens steht, ist sie bis heute treu geblieben.<br />

„Die Außenwelt dringt so sehr auf einen Menschen ein, dass man eigentlich gar<br />

nichts anderes darstellen könnte“, so Lassnig über ihr Motiv. In ihren neueren<br />

Selbstporträts ironisiert sie ihre eigenen früheren Arbeiten, indem sie bereits<br />

aufgegriffene Themen neu interpretiert. Ihre Gemälde werden in den letzten<br />

Jahren immer freier: So kombiniert sie in ihren neueren Arbeiten ihre charakteristische<br />

Strichtechnik mit einer naturalistischen Malweise.<br />

„Maria Lassnig – Das neunte Jahrzehnt“: bis 17. Mai <strong>2009</strong> im MUMOK in Wien.<br />

Öffnungszeiten: Mo–So 10–18 Uhr, Do 10–21 Uhr. Nähere Informationen auf<br />

www.mumok.at oder unter Tel.: 01/525 00.<br />

göd_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />

gewerkscHaft iNterNatioNal<br />

europA<br />

poLen. poLiZisTenmAngeL. Nach<br />

einer Ankündigung zur Änderung der Pensionsvorschriften<br />

sieht sich Polen mit einem Problem<br />

konfrontiert: Doppelt so viele Polizisten als normal<br />

planen heuer in den Ruhestand zu treten, aus<br />

Angst vor einer Verschlechterung der Vorruhestandsbedingungen.<br />

Gemeinsam mit dem zu<br />

geringen Abgang aus Polizeischulen und dem<br />

seit der Umstellung auf ein Berufsheer fehlenden<br />

Nachschub an Wehrdienstleistenden bei der Polizei<br />

könnte dies zu einer bedrohlichen Destabilisierung<br />

führen. Innenminister Schetyna versucht<br />

mit einem neuen Gesetz gegenzusteuern.<br />

deuTsCHLAnd. WArnung. Bevor die<br />

Tarifverhandlungen in Deutschland in die dritte<br />

Runde gehen, bauen die Arbeitnehmer des öffentlichen<br />

<strong>Dienst</strong>es durch Warnstreiks schon mal vor.<br />

In Bayern legten die Mitarbeiter von Nahverkehrsbetrieben<br />

ihre Arbeit nieder, in Folge standen in<br />

München die Öffis erst mal still. Doch auch Lehrer<br />

und andere Landesbedienstete folgten dem Ruf<br />

der <strong>Gewerkschaft</strong>en. Somit blieben zahlreiche<br />

Schulen sowie Unikliniken vorerst geschlossen,<br />

während sich die Angestellten bei öffentlichen<br />

Kundgebungen einfanden. Gefordert wird eine<br />

Gehaltserhöhung von acht Prozent, mindestens<br />

jedoch 200 Euro mehr im Monat.<br />

inTernATionAL<br />

usA. Lösung. Noch nie in der Geschichte<br />

der USA hat ein Präsident die <strong>Gewerkschaft</strong>sbewegung<br />

dermaßen gebilligt. Als Startschuss der<br />

Arbeitsgruppe für Mittelstand­Arbeiterfamilien<br />

meinte Präsident Obama, dass er <strong>Gewerkschaft</strong>en<br />

nicht als Teil des Problems, sondern als Teil der<br />

Lösung betrachte. Ohne sie sei die Bildung einer<br />

starken Mittelklasse unmöglich. Die Ziele der<br />

soeben aus der Taufe gehobenen Arbeitsgruppe<br />

sind Arbeitsplatzsicherheit, Sicherung des Einkommens<br />

der Mittelklasse­ und Arbeiterfamilien<br />

sowie Pensionssicherheit.<br />

CHinA. ArbeiTsLos. In ihren Prognosen,<br />

dass <strong>2009</strong> das bisher schwierigste Jahr sein werde,<br />

behält die chinesische Regierung anscheinend<br />

Recht. Zurzeit zählt die Volksrepublik 26 Millionen<br />

Arbeitslose – eine Zahl, die laut Experten noch<br />

weit untertrieben sein könnte. Am stärksten betroffen<br />

sind die Bewohner des ländlichen Raums,<br />

dessen Entwicklung seit zwei Jahrzehnten deutlich<br />

hinter den Städten liegt.<br />

PaNorama


PaNorama<br />

2<br />

bucHtiPP<br />

im TAnZsCHriTT<br />

durch Europa<br />

feiNdbild leHrer?<br />

1<br />

Der 40. Ball des öffentlichen <strong>Dienst</strong>es war das Highlight der Saison. Bei der „Ballnacht durch<br />

Europa“ tanzten zahlreiche Ehrengäste und BesucherInnen durch das Parkhotel Schönbrunn.<br />

1) Staatssekretärin Christine Marek, NAbg. Gabriele Tamandl und<br />

Zentralsekretärin Mag. Regina Bauer­Albrecht<br />

2) Erich Gaspar, Eva Gollubits (re.) und eine Kollegin der Tamburica Musikkapelle<br />

3) GÖD­Vorsitzender Fritz Neugebauer, AK­Vorstandsmitglied<br />

Mag. Christina Götz­Tiefenbacher und BM Dr. Johannes Hahn<br />

4) Sicherheitsdirektor NÖ Hofrat Dr. Franz Prucher und ÖGB­Vizepräsident Norbert Schnedl<br />

5) „The First Leiblach Vally Pipes and Drums“, 1. Schottische Dudelsackgruppe Österreichs<br />

6) ÖVP­Generalsekretär DI Fritz Kaltenegger, Kabinettschef Mag. Thomas Obernosterer<br />

und GÖD­Vorstandsmitglied Hannes Taborsky<br />

JA, denn viele Lehrer geben an, dass sie als „Feind“ betrachtet werden! Das ergibt die aktuelle<br />

Studie vom Institut für Stressprophylaxe & Salutogenese unter der Leitung von Univ.­Prof.<br />

Dr. Rotraud A. Perner. In dieser Analyse wurden einmal nicht die Kinder und Jugendlichen, sondern<br />

LehrerInnen und Eltern befragt, wie sie sich im Umfeld zunehmender Gewalt sehen. Gab es früher<br />

ein oder zwei Störenfriede in den Klassen, so sind es heute die Hälfte oder gar zwei Drittel der<br />

Schülerschaft. Verbale Attacken sind an der Tagesordnung, vielfach auch von den Eltern der Kinder,<br />

die ihre Wünsche hinsichtlich des Schulerfolgs ihrer Kinder auf diese Art und Weise durchzusetzen<br />

versuchen. Die Studie ergründet, wie zeitgemäßer Unterricht aussehen könnte, in dem sich LehrerInnen<br />

und SchülerInnen respektvoll begegnen.<br />

Rotraud A. Perner: Feindbild Lehrer? 5. Symposium. Institut für Stressprophylaxe & Salutogenese.<br />

160 Seiten, erschienen im aaptos Verlag <strong>2009</strong>, ISBN 978­3­901499­15­9, Preis: 6 13,20.<br />

3<br />

5<br />

4<br />

6<br />

göd_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />

Fotos: maDriD, museo DeL praDo (1) / Wien, kunsthistorisches museum (1) / Wien museum (2)


Fotos: mucha trust <strong>2009</strong> (1) /mucha trust <strong>2009</strong>, Foto: mak (1)<br />

pLAkATe<br />

à la<br />

Alfons Mucha<br />

Begonnen hat er als Autodidakt, geendet mit weltweitem<br />

Ruhm. Heute gilt Alfons Mucha als einer der herausragendsten<br />

Repräsentanten des Jugendstils. Kaum zu glauben, dass<br />

dieses Talent von der Prager Akademie anfangs abgelehnt<br />

wurde. Umso besser für Wien, denn dies ist der Ort, an den<br />

es den jungen Tschechen in Folge hinverschlug. In der Schule<br />

für Bühnendekoration legte er den Grundstein für jene Kunst,<br />

die ihm später sogar Lehraufträge an den renommiertesten<br />

bucHtiPPs<br />

Universitäten Amerikas verschaffen sollte. Sein Durchbruch<br />

ist aber mit der Geschichte einer anderen Stadt und mit einer<br />

ihrer schillerndsten Persönlichkeiten verwoben, nämlich mit<br />

Sarah Bernhardt. Keine Geringere als die berühmte französische<br />

Schauspielerin war es, die ihn mit der Gestaltung ihres<br />

Theaterplakats beauftragte, welches sich tags darauf an allen<br />

Ecken von Paris wiederfand. Und Mucha stand plötzlich im<br />

Brennpunkt des öffentlichen Interesses, wurde mit den<br />

unterschiedlichsten Werken beauftragt, unter anderem mit<br />

der Gestaltung des Pavillons von Bosnien und Herzegowina<br />

für die Weltausstellung in Paris. Über eine Zeitspanne von<br />

18 Jahren schuf er sein Meisterwerk, das „Slawische Epos“,<br />

welches in 20 monumentalen Gemälden die Geschichte der<br />

slawischen Völker beschreibt.<br />

Nun kehrt Alfons Mucha an den Ausgangspunkt seines künstlerischen<br />

Schaffens zurück, denn das Belvedere erweist ihm,<br />

in einer Österreichpremiere, die Ehre. Dort kann man nun,<br />

in thematisch gegliederten Sektionen über rund 250 Werke<br />

eines der bedeutendsten Künstler der Jahrhundertwende<br />

staunen.<br />

Vom 12. 2. bis 1. 6. <strong>2009</strong> im Unteren Belvedere.<br />

Öffnungszeiten: täglich zwischen 10 und 18 Uhr, mittwochs<br />

zwischen 10 und 21 Uhr. Einen Vorgeschmack auf die Bilder<br />

gibt es auf www.belvedere.at zu sehen.<br />

göd_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 9<br />

PaNorama


FAHREN SIE MIT DEM<br />

TESTSIEGER<br />

vav.at<br />

Der Verein für Konsumenteninformation (Konsument 03/2008) bestätigt: Die VAV KFZ-Versicherungen sind „sehr gut“.<br />

Mit dem leistungsstarken KFZ-Tarif der VAV Versicherung profitieren Sie von einer einzigartigen Versicherungslösung in<br />

Österreich – der typenabhängigen Berechnung Ihrer KFZ-Haftpflicht- und Kasko-Prämie. Machen Sie jetzt den<br />

Prämiencheck unter www.vav.at.


habe die göd noch nie gebraucht“, sagte mir ein mitglied vor<br />

kurzem. meine direkte rückfrage „Aber das meinen sie nicht<br />

„ich<br />

ernst“ erweckte sichtlich emotionales unverständnis. „ihr seid<br />

die einzigen, die sich wirklich für ihre Leute ins Zeug legen“,<br />

lobte mir gegenüber anlässlich des diesjährigen Wiener polizeiballs ein<br />

Freiberufler die göd. Zwei Aussagen und zwei konträre Wahrnehmungsund<br />

betroffenheitsbilder.<br />

Alljährlich schließt die göd für rund 350.000 bedienstete des bundes,<br />

der Länder und für die in den Verhandlungen angeschlossenen bediensteten<br />

der gemeinden gehaltserhöhungen ab. Jährlich wiederkehrend werden<br />

unter mitwirkung der göd über 50 betriebsvereinbarungen und kollektivverträge<br />

abgeschlossen. und wir rempeln argumentativ bei anstehenden<br />

pensionserhöhungen die bundesregierung ordentlich an. Von all diesem<br />

gewerkschaftlichen engagement profitieren mitglieder und nichtmitglieder<br />

gleichermaßen. das ist uns wichtig, weil uns menschen wichtig sind.<br />

Über 200 soziale Verbesserungen erreichen wir in den alljährlichen und<br />

von der göd initiierten dienstrechtsnovellen. das sind durchgehend<br />

gravierende Fortschritte im dienst-, gehalts- und pensionsrecht – und<br />

davon sind letztlich alle bediensteten des bundes und der Länder in unterschiedlicher<br />

Weise positiv betroffen. das kann nur die göd, weil nur wir<br />

der sozialpartner auf dienstnehmerseite für die bediensteten des bundes<br />

und der Länder und den bediensteten in den ausgegliederten bereichen<br />

dieser gebietskörperschaften sind. das ist die Verantwortung, die wir mit<br />

umsicht und nachhaltigkeit für sie wahrnehmen.<br />

Zwischen und 10 millionen euro erstreiten wir alljährlich für unsere<br />

mitglieder im rahmen des gewerkschaftlichen rechtsschutzes. da sind<br />

viele die wirtschaftliche und berufliche existenz unserer mitglieder bedrohende<br />

rechtsschutzfälle dabei, und in den meisten dieser Fälle würde eine<br />

rechtsschutzversicherung erst gar nicht einsteigen. der gewerkschaftliche<br />

rechtsschutz der göd ist keine Versicherung, sondern eine solidarleistung<br />

der solidargemeinschaft aller göd-mitglieder. es ist eine „einer<br />

für alle und alle für einen“-gemeinschaftsleistung. und dieser solidarische<br />

rechtsschutz zeigt auch Wirkung: Alljährlich gewinnen wir rund zwei drittel<br />

aller Verfahren vor den Höchstgerichten.<br />

in der aktuellen <strong>Ausgabe</strong> haben wir in einem „service-Lexikon. die<br />

göd von A bis Z“ auch alle sehr persönlichen betreuungsleistungen ihrer<br />

göd zusammengestellt. Über alle gewerkschaftlichen kernaufgaben<br />

hinaus strecken wir ihnen mit unseren umfassenden serviceleistungen<br />

die Hand aus, um ihnen auch im privaten bereich vieles zu erleichtern.<br />

sie sind uns wichtig!<br />

Übrigens: glauben sie noch immer, dass sie die göd noch nie gebraucht<br />

haben?<br />

Hermann Feiner<br />

kolumNe<br />

SIE sind uns<br />

wichtig!<br />

göd_<strong>Ausgabe</strong> 1_<strong>2009</strong> 11<br />

Foto: anDi Bruckner<br />

„Und dieser solidarischeRechtsschutz<br />

zeigt auch<br />

Wirkung: Alljährlich<br />

gewinnen wir rund<br />

zwei Drittel aller<br />

Verfahren vor den<br />

Höchstgerichten.“


titelgeschichte<br />

GÖD<br />

A<br />

von<br />

Z bis<br />

Redaktion: doRis BayeR<br />

Das<br />

SERVICE<br />

LExIkon<br />

Wer A sagt, muss auch B sagen? Das reicht noch lange<br />

nicht, zumindest nicht im GÖD-Lexikon.Von A wie<br />

Ausbildung bis Z wie Zimmerbörse finden Sie in unserer<br />

praktischen Enzyklopädie sämtliche Serviceleistungen<br />

der GÖD aufgelistet. Und das Wichtigste: Brauchen Sie<br />

zu einem Thema mehr Informationen, ist die zuständige<br />

Kontaktstelle oder Homepage-Adresse angegeben.<br />

12 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


BildungsReisen und -veRanstaltungen<br />

„Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, muss der<br />

Prophet zum Berge gehen.“ <strong>Gewerkschaft</strong>liche Betriebsausschüsse,<br />

die Bildungsfahrten für GÖD-Mitglieder zu interessanten<br />

Vorträgen, Ausstellungen und Museen organisieren,<br />

können um einen Zuschuss zu den Fahrt- und Eintrittskosten<br />

ansuchen. Die Vergabe ist in den einzelnen Bundesländern<br />

verschieden geregelt.<br />

Info: Auskunft darüber, welche Bildungsfahrten gefördert<br />

werden, erteilt der jeweilige Landesvorstand. Im Bereich<br />

Wien ist das Ansuchen an die zuständige Bundesvertretung<br />

zu richten. Infos unter www.goed.at.<br />

dienstRecht<br />

Verbesserungen und Weiterentwicklungen des <strong>Dienst</strong>rechts<br />

sind zentrale Punkte unserer gewerkschaftlichen<br />

Arbeit. Daher führen wir auch in sämtlichen Bereichen des<br />

<strong>Dienst</strong>- und Pensionsrechtes Verhandlungen mit der <strong>Dienst</strong>geberseite.<br />

Das Aufgreifen und Umsetzen von Forderungen<br />

sämtlicher Organe der GÖD sowie Schulungen unserer PersonalvertreterInnen,<br />

umfassende Rechtsberatung in dienst-<br />

und pensionsrechtlichen Fragen, Erstellung von Expertisen<br />

im Bereich des <strong>Dienst</strong>- und Pensionsrechtes sind nur einige<br />

unserer Aufgaben.<br />

GÖD-Mitgliedern steht unsere Abteilung für <strong>Dienst</strong>recht aber<br />

auch noch mit einem besonderen Service zur Verfügung:<br />

BundesbeamtInnen und pragmatisierte LandeslehrerInnen<br />

können sich die Pensionsansprüche berechnen lassen.<br />

Alle Unterlagen finden sich auf der Website<br />

www.goed.at unter Menüpunkt „Service/<strong>Dienst</strong>recht“.<br />

b<br />

a<br />

d<br />

aus- und WeiteRBildung<br />

Wer sich bildet, bleibt in Bewegung. Der stetige wirtschaftliche<br />

und technische Wandel sowie geänderte Gesellschaftsstrukturen<br />

führen zu einer weiteren Aufwertung der<br />

Qualifikation als Wettbewerbsfaktor. Bildung ist darüber<br />

hinaus aber auch eine entscheidende Voraussetzung für die<br />

aktive Teilnahme am politischen Geschehen. Das Wissen<br />

um Zusammenhänge und kritisches Denken ermöglichen<br />

eigenbestimmte Entfaltung des einzelnen Menschen in der<br />

Gesellschaft. Die Vermittlung von Kompetenz für die beruflichen<br />

und privaten Lebensbereiche ihrer Mitglieder besitzt<br />

daher für die <strong>Gewerkschaft</strong> einen besonderen Stellenwert.<br />

Wir fördern daher abgeschlossene berufliche Fort- oder<br />

Weiterbildungen mit einem Bildungsförderungsbeitrag.<br />

Die Höhe der Förderung ist von der Dauer der Ausbildung<br />

abhängig. Das Formblatt für das Ansuchen und die genauen<br />

Vergaberichtlinien können auf www.goed.at im Bereich<br />

„Service/Bildung“ heruntergeladen werden.<br />

caRd, göd-caRd<br />

Unsere GÖD-Card wurde zur Kreditkarte! In Kooperation<br />

mit der Erste Bank bieten wir seit Juli 2007 unseren Mitgliedern<br />

die GÖD-VISA-Kreditkarte in zwei Varianten. Neben<br />

dem deutlich günstigeren Preis und dem erweiterten Reiseversicherungsschutz,<br />

der die GÖD-Kreditkarte bis jetzt schon<br />

so außergewöhnlich gemacht hat, bieten wir seit Jänner<br />

<strong>2009</strong> einen neuen zusätzlichen Service: Bei Bezahlung mit<br />

der First- oder GoldCard bei einer OMV-Tankstelle in Österreich<br />

werden 2 Prozent vom Umsatz gutgeschrieben. Auch<br />

gibt es nunmehr zu jeder GoldCard Zusatzkarten für Partner<br />

und Angehörige.<br />

Selbstverständlich ist auch die „alte“ Mitgliedskarte erhalten<br />

geblieben, und sie hat nach wie vor ihre Gültigkeit für alle<br />

Angebote.<br />

Mehr Infos dazu finden Sie auf unserer Homepage:<br />

www.goed.at.<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 13<br />

c<br />

fotos: Gudellaphoto / fyle – fotolia.com


fotos: jeremias münch / nik frey / pat fauve – fotolia.com<br />

e<br />

elteRnkaRenz<br />

Wenn Nachwuchs kommt, ändert sich vieles. Damit unsere<br />

Mitglieder nicht den Überblick verlieren, stehen wir ihnen<br />

auch in dieser Zeit beratend zur Seite. Unser Ratgeber „Ein<br />

Baby kommt …“ klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen für<br />

berufstätige Eltern aus dem öffentlichen <strong>Dienst</strong>. Neben den akut<br />

relevanten Bereichen wie zum Beispiel Karenzurlaub, Kündigungsschutz<br />

oder pensionsrechtliche Auswirkungen werden<br />

auch viele Fragen angeschnitten, die für Eltern von Interesse<br />

sind, die wieder in den Beruf einsteigen wollen.<br />

Umfassende Informationen gibt es auf www.goed.at unter dem<br />

Menüpunkt „Service/Frauen“. Eltern finden hier Rechtliches wie<br />

Antragsmuster, Gesetzestexte, eine Zusammenstellung der<br />

FAQ und aktuelle Themen.<br />

Die GÖD-Frauen bieten auch Hilfe bei individuellen Problemstellungen<br />

und stehen GÖD-Mitgliedern telefonisch, per E-Mail<br />

oder nach Terminvereinbarung auch für persönliche Beratungsgespräche<br />

zur Verfügung. In diesem Rahmen bietet die GÖD<br />

mit der Berechnung der Zuverdienstgrenze auch einen einzigartigen<br />

Service für berufstätige Eltern in Karenz, denn ohne<br />

rechtliches Wissen ist diese nur sehr schwer zu bestimmen.<br />

Bestimmte Gehaltsbestandteile werden nicht mit einberechnet.<br />

In diese Kalkulation einbezogen werden jedoch unter anderem<br />

gleichBehandlung und gendeR-mainstReaming<br />

Für unsere Mitglieder haben die GÖD-Frauen eine Broschüre verfasst, die die wesentlichen Tatbestände rund um das<br />

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zusammenfasst. Auch die zuständigen Organe für die Umsetzung und das Verfahren vor<br />

der Bundesgleichbehandlungskommission werden darin beschrieben. Auf unserer Website www.goed.at gibt es unter dem<br />

Menüpunkt „Service/Frauen“ neben rechtlichen Themen auch informative Artikel zum Thema Gleichbehandlung und Gender-<br />

Mainstreaming, die nicht nur für Frauen interessant sind – denn wir sind alle für die Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

verantwortlich.<br />

hotline<br />

Wenn die Personalvertretung unseren Mitgliedern bei einem<br />

Rechtsproblem einmal nicht weiterhelfen kann, können Sie<br />

uns auch direkt erreichen: Sei es in Fragen rund um Arbeits-<br />

und Sozialrecht, im Bereich des <strong>Dienst</strong>-, Besoldungs- oder<br />

Pensionsrechts – unsere Spezialisten sind bemüht, Sie auch<br />

telefonisch zu beraten:<br />

Rechtsabteilung: 01/534 54-253 oder 246<br />

<strong>Dienst</strong>recht: 01/534 54-291 oder 238<br />

Besoldungsrecht: 01/534 54-292<br />

Infos auch auf www.goed.at.<br />

h<br />

eventuelle Vorrückungen und Gehaltserhöhungen – keine<br />

leichte Übung ohne die Hilfe eines Experten oder einer Expertin.<br />

Info: GÖD-Frauen, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, Tel.: 01/534 54-<br />

270 oder 273, E-Mail: frauen@goed.at und auf der Homepage<br />

www.goed.at.<br />

eRmässigungen<br />

Die Mitgliedschaft bei der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong><br />

nützt nicht nur im beruflichen Leben – auch in der Freizeit<br />

bringt sie viele Vorteile. Wir haben bereits mit vielen Unternehmen<br />

verhandelt und bemühen uns laufend, um für unsere<br />

Mitglieder Ermäßigungen und besondere Angebote zu<br />

erreichen. Mittlerweile gibt es ein umfangreiches Spektrum<br />

von Vergünstigungen, die mit der GÖD-Card genützt werden<br />

können: Wellness in vielen verschiedenen Thermenhotels und<br />

Sportclubs, Urlaubsreisen, Kulturangebote in Museen, Kino-<br />

und Theatervorstellungen, Shopping-Rabatte, spezielle Handytarife<br />

und sogar Einfamilienhäuser werden GÖD-Mitgliedern zu<br />

reduzierten Preisen angeboten.<br />

Alle teilnehmenden Unternehmen finden Sie im Serviceteil<br />

der GÖD-Homepage. Für weitere Fragen steht Ihnen unter<br />

der Telefonnummer 01/534 54-288 auch Janine Polyak vom<br />

Bereich Freizeit, Jugend und Sport zur Verfügung.<br />

Familienaktion<br />

Seit 1985 veranstaltet die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong><br />

<strong>Dienst</strong> die Ferienaktion für Familien mit behinderten Kindern.<br />

112 Familien verbringen bereits mit der GÖD ihren<br />

Urlaub im Burgenland. Nicht nur der ansprechende Preis<br />

hat dieses Projekt zu einem echten „Renner“ gemacht. Auch<br />

die Betreuung vor Ort ist für die Familien eine hervorragende<br />

Serviceleistung. Wir sind sehr stolz, dass wir damit<br />

vielen Familien, die vom Schicksal nicht bevorzugt sind,<br />

den Urlaub verschönern können. Die GÖD ist unter allen<br />

Fachgewerkschaften die einzige, die eine derartige Familienaktion<br />

durchführt!<br />

Das Anmeldeformular finden Sie auf der GÖD-Homepage<br />

www.goed.at. Für weitere Fragen steht Ihnen unter der<br />

Telefonnummer 01/534 54-288 auch Janine Polyak vom<br />

Bereich Freizeit, Jugend und Sport zur Verfügung.<br />

FamilienunteRstützung<br />

Große Familien haben auch große Bedürfnisse. Wir bieten<br />

Mehrkindfamilien mit vier oder mehr Kindern und Familien<br />

mit behinderten Kindern, für die sie Familienbeihilfe beziehen,<br />

finanzielle Unterstützung. Um diese Unterstützung kann<br />

für das laufende Kalenderjahr jederzeit angesucht werden,<br />

rückwirkend wird sie allerdings nicht ausbezahlt.<br />

Info: Bereich Soziale Betreuung, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien,<br />

Tel.: 01/534 54-250, www.goed.at/8686.html.<br />

14 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />

f<br />

g


inFoRmationen Rund um die geWeRkschaFt<br />

Unseren Mitgliedern einen Wissensvorsprung zu<br />

verschaffen – das ist das Ziel unserer zahlreichen Publikationen,<br />

mit denen wir Sie in periodischen Abständen über<br />

die gewerkschaftliche Arbeit, politische Rahmenbedingungen<br />

Ihres Arbeitsumfelds und spezifische Themen Ihres<br />

Berufsstandes informieren.<br />

Das Herzstück ist natürlich das Magazin „GÖD – Der öffentliche<br />

<strong>Dienst</strong> aktuell“, weil es das Sprachrohr zu all unseren<br />

Mitgliedern ist und ein offenes Forum für gesellschaftspolitische<br />

Themen und gewerkschaftliche Arbeit darstellt.<br />

Darüber hinaus gibt es aber auch eine Reihe von Fachzeitschriften<br />

für die einzelnen Berufsgruppen, die aktuelle Themen<br />

in diesen Sparten reflektieren und diskutieren.<br />

Seit nunmehr zehn Jahren sind wir für unsere Mitglieder<br />

auch online präsent. Als aktuelle Kommunikations- und<br />

Serviceplattform hat sich das Internet als ideales Medium<br />

erwiesen, um unmittelbar und interaktiv mit unseren Mitgliedern<br />

zu kommunizieren.<br />

Informieren Sie sich auf unserer Website: www.goed.at.<br />

k<br />

kindeRFeRienaktion<br />

Gerade für berufstätige Eltern ist ein gemeinsamer<br />

Urlaub mit ihren Kindern eine ganz besondere Zeit. Damit<br />

dieses Erlebnis nicht an finanziellen Schwierigkeiten scheitert,<br />

leisten wir unter bestimmten Voraussetzungen einen<br />

Kostenzuschuss. Einige Landesvorstände bieten zudem die<br />

Möglichkeit einer Unterbringung in betreuten Kinderheimen<br />

der <strong>Gewerkschaft</strong> an, damit Sie Ihre Kinder auch in guten<br />

Händen wissen, wenn Sie nicht dabei sein können.<br />

Info: Bereich Soziale Betreuung, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien,<br />

Tel.: 01/534 54-250 und im Internet unter www.goed.at.<br />

i<br />

JahRBuch<br />

titelgeschichte<br />

Das Jahrbuch ist ein kostenloses Rechtsnachschlagewerk<br />

für GÖD-Mitglieder. Auf 1500 Seiten vereint es eine Sammlung<br />

aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Erlässe<br />

zum <strong>Dienst</strong>- und Besoldungsrecht der öffentlich Bediensteten.<br />

Auch Gehaltstabellen, Informationen zum Mutterschutz<br />

oder Pensionsrecht werden in diesem jährlich aktualisierten<br />

Buch veröffentlicht.<br />

Johann-Böhm-Fonds<br />

Die Förderung von Wissenschaft und Forschung ist eine<br />

Investition in die Zukunft Österreichs. Die GÖD fördert aus<br />

diesem Grund StudentInnen, die in der Studienabschlussphase<br />

sind. Mit Mitteln des Johann-Böhm-Fonds werden<br />

Diplomarbeiten und Dissertationen gefördert, deren Inhalt<br />

für ArbeitnehmerInnen relevant ist. Ziel ist auch, die Motivation,<br />

sich wissenschaftlich mit arbeitnehmerInnenorientierten<br />

Themen auseinanderzusetzen, zu erhöhen.<br />

Voraussetzungen für eine Förderung sind:<br />

• mindestens 3 Jahre Mitgliedschaft bei der <strong>Gewerkschaft</strong>,<br />

• ordentliches Studium an einer Universität, Akademie oder<br />

FH,<br />

• soziale Bedürftigkeit abhängig vom Familieneinkommen.<br />

Unterlagen und Details zu Höhe und Kriterien der Förderung<br />

erhalten Sie beim ÖGB, Referat Humanisierung, Bereich<br />

Technologie und Umwelt, Johann-Böhm-Fonds, Laurenzerberg<br />

2, 1010 Wien, Tel.: 01/534 44-443 und auf der<br />

GÖD-Homepage www.goed.at.<br />

lehRlinge im öFFentlichen dienst<br />

Lehrlingen bieten wir eine spezielle berufliche Betreuung,<br />

die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, zusätzliche<br />

Ermäßigungen über die GÖD-Card (z. B. für Fahrschulen).<br />

Im Juli 2008 gab es erstmals neben dem jährlichen Alpin-<br />

Workshop auch einen Lehrlings-Sporttag, der auch heuer<br />

wieder stattfinden wird.<br />

Infos und Anmeldungen: Bereich Freizeit, Jugend und Sport,<br />

Jugendsekretärin Doris Bayer, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien,<br />

Tel.: 01/534 54-297, Homepage: www.goed.at.<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 15<br />

j<br />

l


fotos: jeremias münch / matttilda / tom mc nemar – fotolia.com<br />

moBBingBeRatung<br />

Konflikte sind komplexe Sachverhalte und können gerade im<br />

Arbeitsumfeld zu schwierigen Situationen führen. Mobbing<br />

ist aber mehr als eine Auseinandersetzung unter KollegInnen<br />

und für die Betroffenen manchmal der Beginn eines<br />

langen Leidensweges. Oft als Übersensibilität abgewertet,<br />

zeigt sich, dass es sehr häufig starke und kompetente Persönlichkeiten<br />

trifft, die mit diesen gezielten Verleumdungen<br />

zu kämpfen haben. Statistisch gesehen ist jeder 7. Mitarbeiter<br />

im öffentlichen <strong>Dienst</strong> einmal im Leben mit Mobbing konfrontiert<br />

– Männer genauso häufig wie Frauen. Die GÖD hat<br />

schon vor vielen Jahren auf diese Problematik reagiert und<br />

die Mobbingberatung ins Leben gerufen. Mit der Vorsitzenden-Stellvertreterin<br />

Christine Gubitzer konnte eine fachlich<br />

notFälle<br />

Notfälle kommen immer unvorhergesehen und können<br />

jeden kurzfristig aus der Bahn werfen. Als <strong>Gewerkschaft</strong><br />

sehen wir unsere Aufgabe nicht nur in der beruflichen Unterstützung<br />

unserer Mitglieder. Wir sind eine große Familie,<br />

die sich in Notlagen gegenseitig beisteht. Sollten Sie durch<br />

plötzliche Ereignisse, wie zum Beispiel einen Krankheits-<br />

oder Todesfall in der Familie oder ein Elementarereignis,<br />

in eine finanzielle Notlage geraten, greift die GÖD mit einer<br />

Geldaushilfe unter die Arme. Auch im Falle einer unverschuldeten<br />

Erwerbsunfähigkeit kann eine Unterstützung<br />

gewährt werden.<br />

Info: Bereich Soziale Betreuung, Teinfaltstraße 7,<br />

1010 Wien, Tel.: 01/534 54-250,<br />

www.goed.at/8686.html.<br />

oRganisation<br />

Dass wir unsere Mitglieder so umfassend betreuen können, verdanken wir dem unermüdlichen Einsatz unserer 13.600<br />

FunktionärInnen, die sich zum überwiegenden Teil ehrenamtlich für die Belange ihrer MitarbeiterInnen engagieren. Als<br />

Funktionärsgewerkschaft können wir sicherstellen, dass unsere VertreterInnen direkt am Puls sind – sie arbeiten selbst in<br />

den <strong>Dienst</strong>stellen und wissen um die Probleme und Herausforderungen des Alltags im öffentlichen <strong>Dienst</strong> Bescheid. In unseren<br />

acht Landesvorständen und 27 Bundesvertretungen sind alle Berufsgruppen vereinigt: Allgemeiner Verwaltungsdienst,<br />

Handwerker, Lehrer, Exekutive, Ärzte und Krankenpflegepersonal, Richter, Universitäts- und Hochschullehrer sowie Militärpersonen<br />

– sie alle haben in der GÖD ihre starke Interessenvertretung.<br />

Info: Bereich Organisation, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, Tel.: 01/534 54-203 und 328 oder auf www.goed.at.<br />

o<br />

n<br />

überaus versierte Mobbing- und Konfliktberaterin gewonnen<br />

werden, die Betroffenen für Beratungsgespräche zur Verfügung<br />

steht. In allen Fällen, die rechtliche Konsequenzen<br />

nach sich ziehen, und bei <strong>Dienst</strong>rechtsverletzungen hilft die<br />

Rechtsberatung. Um die Betreuung vor Ort zu sichern, bildet<br />

die Beratungsstelle für Mobbing auch PersonalvertreterInnen<br />

und <strong>Gewerkschaft</strong>sfunktionärInnen aus. Jede <strong>Dienst</strong>stelle<br />

kann zudem für ihre Mitarbeiter eintägige Seminare<br />

und Vorträge von unseren Mobbingexperten anfordern.<br />

Info: Beratungsstelle für Mobbing, Teinfaltstraße 7,<br />

1010 Wien, Dir. Christine Gubitzer, Tel.: 01/534 54-270<br />

oder 273 oder per E-Mail: christine.gubitzer@goed.at.<br />

PeRsonalveRtRetung<br />

Das Personalvertretungsgesetz gilt für alle <strong>Dienst</strong>stellen des<br />

Bundes. Alles Wissenswerte über die Rechte und Pflichten<br />

der Personalvertreter finden sich in einer kommentierten<br />

Taschenausgabe des PVG Bundesvertretungsrechts. Jedes<br />

GÖD-Mitglied kann dieses Nachschlagewerk beim Pressebereich<br />

anfordern:<br />

Bereich Presse, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien,<br />

Tel.: 01/534 54-205 oder 281.<br />

16 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />

m<br />

p


q<br />

Qualität deR BeRatung<br />

Beratungsstellen für Berufstätige gibt es viele – die<br />

<strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> kennt aber aufgrund der<br />

jahrzehntelangen Erfahrung die speziellen Problemkreise,<br />

mit denen öffentlich Bedienstete in ihrem Arbeitsalltag konfrontiert<br />

sind. Und hat ExpertInnen, die unsere Mitglieder in<br />

allen Fragen kompetent unterstützen können.<br />

Alle Ansprechpartner sind auf der GÖD-Website zu finden:<br />

www.goed.at.<br />

Rechtsschutz<br />

Die Wahrung Ihrer Rechte ist unsere wichtigste Aufgabe.<br />

Im Bereich der dienst- und besoldungsrechtlichen Belange<br />

ist das ohnehin unser tägliches Brot. Mit unserem GÖD-<br />

Rechtsschutz haben wir darüber hinaus aber ein Instrument<br />

geschaffen, das Ihnen auch bei persönlichen Problemstellungen<br />

Hilfe leisten kann. Jedes unserer Mitglieder genießt<br />

kostenlosen Rechtsschutz bei <strong>Dienst</strong>rechtsverfahren,<br />

Arbeitsgerichtsverfahren, Zivilprozessen zur Erlangung von<br />

Schadensersatz, Strafprozessen, Disziplinarverfahren und<br />

Beschwerden an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.<br />

Unsere JuristInnen beraten fachlich kompetent und begleiten<br />

Sie durch alle Instanzen, ohne dass Ihnen ein finanzielles<br />

Risiko daraus entsteht. So haben wir beispielsweise 2007<br />

in zahlreichen Verfahren knapp 5 Millionen Euro für unsere<br />

Mitglieder erstritten ...<br />

In folgenden Angelegenheiten beraten und vertreten die<br />

JuristInnen der GÖD-Rechtsabteilung:<br />

• Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen<br />

Fragen<br />

• Vertretung in <strong>Dienst</strong>rechtsverfahren (inkl. Berufungen und<br />

Stellungnahmen)<br />

• Vertretung bei Arbeitsgerichtsverfahren(z. B. bei Kündigungen,<br />

Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen,<br />

Abwehr von Forderungen des <strong>Dienst</strong>gebers nach dem<br />

Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- oder <strong>Dienst</strong>nehmerhaftpflichtgesetz)<br />

• Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z. B. wg. Leistungen<br />

aus der Unfallversicherung, bei ASVG-Versicherten Invaliditäts-<br />

bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Ansprüche aus<br />

Bundespflegegeldgesetz)<br />

• spezielle Mobbing-Beratung<br />

In folgenden Verfahren Beistellung eines Rechtsanwaltes<br />

durch die GÖD:<br />

• Vertretung in Zivilprozessen zur Erlangung von Schadensersatz<br />

• Verteidigung in Strafverfahren<br />

• Verteidigung in Disziplinarverfahren (eventuell auch<br />

Beistellung eines Kollegenverteidigers)<br />

• Einbringung von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof<br />

oder Verfassungsgerichtshof<br />

Info: Rechtsabteilung der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>,<br />

Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, Tel.: 01/534 54-246.<br />

In allen privatrechtlichen Fragen gibt die Rechtsberatung<br />

der Solidarität Auskunft:<br />

Laurenzerberg 2, 1010 Wien, Tel.: 01/534 44-580,<br />

<strong>Dienst</strong>ag und Donnerstag von 16.30 bis 17.30 Uhr.<br />

Weitere Infomationen finden Sie auf www.goed.at.<br />

r<br />

schulungen<br />

titelgeschichte<br />

„Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden.<br />

Es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun.“<br />

Diesen Leitspruch von Johann W. von Goethe können Mitglieder<br />

und FunktionärInnen der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong><br />

<strong>Dienst</strong> jederzeit verwirklichen, und zwar mit dem Wissensangebot<br />

des Bereiches für Schulung, Mitgliederwerbung<br />

und -betreuung.<br />

Wir wollen unsere Mitglieder bestmöglich betreuen. Das<br />

sichern wir mit kontinuierlichen Schulungen für unsere<br />

<strong>Gewerkschaft</strong>sfunktionärInnen und BetriebsrätInnen.<br />

Unsere ExpertInnen halten Seminare zu Themen wie<br />

dem Personalvertretungs- und <strong>Dienst</strong>rechtsgesetz, Mobbing,<br />

Mutterschutz, Rhetorik, Verhaltenstechnik u. v. m.,<br />

um unsere FunktionärInnen sowohl in der Beratung der<br />

<strong>Dienst</strong>nehmerInnen als auch im Kontakt mit dem <strong>Dienst</strong>geber<br />

bestmöglich auszubilden. Darüber hinaus gibt es in<br />

regelmäßigen Abständen auch Schulungen für neu bestellte<br />

LaienrichterInnen.<br />

Auskunft geben die Personalvertretung und die BetriebsrätInnen<br />

in den <strong>Dienst</strong>stellen.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen unter der Telefonnummer<br />

01/534 54-265 auch Frau Lydia Horvath vom Bereich Schulung<br />

zur Verfügung. Daten und Fakten dazu liefert Ihnen<br />

auch unsere Homepage auf www.goed.at.<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 17<br />

s


fotos: alexander shumilov / christophe Baudot / dieGo cervo / jens klinGeBiel – fotolia.com<br />

v<br />

uRlauB<br />

theateR- und konzeRtkaRten<br />

Für unsere <strong>Gewerkschaft</strong>smitglieder gibt es bei vielen<br />

österreichischen Kulturinstitutionen ermäßigte Eintrittspreise.<br />

Informationen über das aktuelle Programm und die<br />

beteiligten Theater gibt es auf der GÖD-Website auf<br />

www.goed.at.<br />

Bestellungen werden unter der Telefonnummer<br />

01/534 54-200 in der Zeit von 13 bis 15 Uhr gerne<br />

entgegengenommen.<br />

Wer hart arbeitet, braucht auch Zeit zur Entspannung. Damit unsere Mitglieder ihre Freizeit wirklich genießen können,<br />

haben wir in attraktiven Regionen Erholungseinrichtungen, die zu geringen Kosten angemietet werden können.<br />

Unser Appartementhaus Kirchberg in Tirol lockt im Sommer wie im Winter viele Gäste an, denn die unmittelbare Nähe zum<br />

Badesee und dem Kitzbüheler Skizirkus sorgt für ganzjähriges Vergnügen.<br />

Das Alpenhotel Moaralm in Obertauern in Salzburg ist ebenfalls ein idealer Ort für Skibegeisterte und wurde in den Rang<br />

eines 4-Sterne-Hotels erhoben. Es bietet auch ein umfangreiches Sport- und Wellnessangebot, das ganzjährig genutzt<br />

werden kann.<br />

Das Wellnesshotel Sportalm Hintermoos in Salzburg liegt am Fuße des Steinernen Meeres und des Hochkönigs und ist<br />

deshalb die erste Wahl für die Berg- und Kletterfreunde unter unseren Mitgliedern.<br />

Auskünfte zu Kosten und Verfügbarkeit gibt es auf der Website http://hotels.goed.at<br />

und beim Heimverein der GÖD, Tel.: 01/534 54-274.<br />

„GÖD-Reisen“ mit unserem Reisepartner „Berge & Meer“ auf www.goed.at.<br />

t<br />

veRsicheRung<br />

ÖGB-Mitglieder sind nach drei Jahren Mitgliedschaft über die Solidaritätsversicherung umfassend abgesichert:<br />

• Freizeit-Unfallversicherung: Im Falle eines Unfalles in der Freizeit mit Todesfolge oder bleibenden körperlichen Schäden<br />

entsteht unseren Mitgliedern oder deren Angehörigen ein Anspruch auf Versicherungsleistung, die sich in der Höhe nach<br />

der Dauer der Mitgliedschaft richtet.<br />

• Spitalgeld: Bei einem unfallbedingten Spitalsaufenthalt von mindestens vier Tagen werden ab dem ersten Tag täglich<br />

4 Euro ausbezahlt, jedoch längstens bis zu einer Aufenthaltsdauer von 77 Tagen.<br />

• Begräbniskosten: Die nächsten Angehörigen eines verstorbenen ÖGB-Mitglieds sind zum Bezug eines Begräbniskostenbeitrages<br />

berechtigt. Die Höhe ist von der Dauer der Mitgliedschaft abhängig.<br />

Info: Bereich Soziale Betreuung, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien,<br />

Tel.: 01/534 54-250, Homepage: www.goed.at/8686.html.<br />

18 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />

u


w<br />

WeBsite<br />

Alle Infos finden Sie auch unserer Homepage:<br />

www.goed.at.<br />

Sollten Sie dort etwas vermissen, können Sie sich natürlich<br />

jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!<br />

Unsere E-Mail-Adresse: goed@goed.at.<br />

WohnBauveReinigung<br />

Die Wohnbauvereinigung der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong><br />

<strong>Dienst</strong> ist ein gemeinnütziger Bauträger, der in ganz Öster-<br />

young<br />

Wir sind auch und gerade für unsere jungen Mitglieder der<br />

ideale Ansprechpartner. Die vielfältigen Serviceleistungen<br />

bieten Orientierungshilfe im Arbeitsalltag und sorgen somit<br />

für den perfekten Einstieg ins Berufsleben. Und mit den<br />

zahlreichen Ermäßigungen, die die GÖD-Card zu bieten hat,<br />

kann man auch nach getaner Arbeit die Freizeit spannend<br />

und abwechslungsreich genießen.<br />

Info: Einfach unser Leistungsspektrum auf unserer Website<br />

www.goed.at durchforsten...<br />

y<br />

titelgeschichte<br />

reich Wohnungen, Reihenhäuser, Eigenheime, Viertelhäuser<br />

und kommunale Einrichtungen errichtet und verwaltet. Da<br />

die Gesellschaft nicht gewinnorientiert arbeitet und von den<br />

jeweiligen Bundesländern Förderungen bezieht, kann sie<br />

diesen Wohnraum sehr günstig anbieten. Unsere Mitglieder<br />

erfahren über das Magazin „GÖD aktuell“ als erste von neuen<br />

Angeboten, und da die Vergabe der Wohnungen nach Reihung<br />

erfolgt, haben GÖD-Mitglieder einen entscheidenden<br />

Informationsvorsprung.<br />

Alle freien Wohnungen und Projekte in Bau sind auch auf<br />

www.wbvgoed.at einzusehen.<br />

XenoPhoBie<br />

Unser Einsatz beschränkt sich nicht nur auf die Verbesserung<br />

der Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder. Die<br />

<strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> versteht sich als demokratische<br />

Kraft in unserem Land, und als solche setzen wir uns<br />

seit Anbeginn unserer Geschichte auch für gesellschaftspolitische<br />

Belange ein. Dabei treten wir ganz entschieden<br />

gegen jede Form der Fremdenfeindlichkeit in Österreich<br />

auf und forcieren die positive Integration von MigrantInnen.<br />

Unsere Mitglieder können, wenn sie sich in ihrer <strong>Dienst</strong>stelle<br />

mit xenophobisch motivierten Zurücksetzungen konfrontiert<br />

sehen, unsere Mobbingberatung kontaktieren. Wenn diese<br />

Vorkommnisse dienstrechtliche Konsequenzen nach sich<br />

ziehen, wird unsere Rechtsabteilung entsprechende Schritte<br />

einleiten.<br />

Info: Rechtsabteilung der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>,<br />

Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, Tel.: 01/534 54-246.<br />

zimmeRBöRse<br />

Eine fixe Rubrik in diesem Mitgliedermagazin ist unsere<br />

Zimmerbörse, mit der wir unsere Mitglieder vernetzen.<br />

Zimmer, Ferienwohnungen und Appartements, die von<br />

GÖD-Mitgliedern vermietet werden, finden in unserem Heft<br />

eine breite Leserschaft. Und stoßen auf großes Interesse,<br />

schließlich erhalten alle Mitglieder 10 Prozent Rabatt bei der<br />

Buchung.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen unter der Telefonnummer<br />

01/534 54-288 auch Janine Polyak vom Bereich Freizeit,<br />

Jugend und Sport zur Verfügung.<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 19<br />

x<br />

z


göd-rechtsschutz<br />

ein verlässlicher Partner<br />

§<br />

„In der Folge konnten<br />

für den Kollegen,<br />

der viele Jahre gödmitglied<br />

ist, die ihm<br />

zustehenden schadenersatzleistungen<br />

gegen die haftpflichtversicherung<br />

des<br />

Verursachers des<br />

unfalls durchgesetzt<br />

werden.“<br />

Dr. Manfred Mögele:<br />

Leiter der<br />

GÖD-Rechtsabteilung<br />

rechtsfälle<br />

Wenn es brenzlig wird, hat man besser einen starken Partner an der<br />

Seite. Der GÖD-Rechtsschutz hilft bei juristischen Problemen im<br />

Beruf, die allein nicht mehr zu bewältigen sind.Wie unterschiedlich<br />

die Schwierigkeiten gelagert sein können, zeigen unsere Beispiele:<br />

Dr. Manfred Mögele, Leiter der GÖD-Rechtsabteilung, und die<br />

Bundesvertreter von Polizei, Bundesheer und Finanz berichten von<br />

Fällen, die in ihren Ressorts auftauchen.<br />

Immer Am Puls: Aktuelle Fälle aus der Praxis<br />

text: Dr. ManfreD Mögele<br />

Verfahren gegen Versetzung<br />

in den ruhestand<br />

Die Lehrerin Christine B. musste sich im<br />

Laufe der letzten drei Jahre mehrerer Operationen<br />

unterziehen und befand sich immer<br />

wieder für mehrere Wochen im Krankenstand.<br />

Dies veranlasste die <strong>Dienst</strong>behörde,<br />

ein Verfahren einzuleiten, mit dem ihre Versetzung<br />

in den Ruhestand beabsichtigt war.<br />

Die Kollegin, ein langjähriges <strong>Gewerkschaft</strong>smitglied,<br />

war gesundheitlich mittlerweile<br />

wieder hergestellt und fühlte sich<br />

gesundheitlich durchaus in der Lage, die<br />

Unterrichtstätigkeit weiter fortzusetzen.<br />

Nachdem mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz<br />

gegen die Ruhestandsversetzung<br />

Rechtsmittel eingebracht wurden, kam<br />

letztlich derVerwaltungsgerichtshof zu dem<br />

Ergebnis, dass die von der Behörde eingeholten<br />

Gutachten keine ausreichende Grundlage<br />

für die Ruhestandsversetzung darstellen<br />

würden. Die bereits verfügte Ruhestandsversetzung<br />

wurde aufgehoben, und Kollegin<br />

B. konnte wieder ihrer Unterrichtstätigkeit<br />

nachgehen.<br />

Anspruch auf rechtsanwalt nach unfall<br />

Auf dem Weg zu einer <strong>Dienst</strong>stelle, die im<br />

BetreuungsbereichdesBeamtenundPersonalvertreters<br />

Ludwig S. lag, verunglückte dieser<br />

und erlitt schwereVerletzungen. Ein anderes<br />

Fahrzeug hatte aufgrund einer Missachtung<br />

der Vorfahrtsregel eine Kollision verursacht.<br />

Noch während seines Krankenhausaufenthaltes<br />

wandte sich Kollege Ludwig S. an die<br />

GÖD um Unterstützung, die ihm im Rahmen<br />

des GÖD-Rechtsschutzes einen Rechtsanwalt<br />

zur Geltendmachung seiner Schadenersatzansprüche<br />

beistellte. In der Folge konnten<br />

für den Kollegen, der viele Jahre GÖD-Mitglied<br />

ist, die ihm zustehenden Schadenersatzleistungen<br />

gegen die Haftpflichtversicherung<br />

des Verursachers des Unfalles durchgesetzt<br />

werden.<br />

rasche hilfe für PolizistInnen<br />

Unsere Mitglieder von der Exekutive sind<br />

immer wiederVorwürfen in derWeise ausgesetzt,dass<br />

sie beiAmtshandlungen nicht erforderliche,<br />

unverhältnismäßige Gewalt angewendet<br />

hätten. So auch im Fall des Kollegen<br />

20 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


Josef L., gegen den wegen solcher Vorwürfe<br />

ein Straf- und Disziplinarverfahren eingeleitet<br />

wurde. Der Kollege erhielt mit GÖD-<br />

Rechtsschutz einen Rechtsanwalt zu seiner<br />

Verteidigung beigestellt, und im Strafverfahren<br />

konnten die erhobenen Beschuldigungen<br />

entkräftet werden. DasVerfahren endete mit<br />

einem Freispruch. Dies hatte auch zur Folge,<br />

dass das anhängige Disziplinarverfahren eingestellt<br />

wurde.<br />

zahlung an dienstgeber abgewehrt!<br />

Heinrich Z., der bereits seit mehr als 30<br />

Jahren im Straßenerhaltungsdienst tätig war,<br />

Der Oberste Gerichtshof ließ den Staat haften,<br />

weil ein früherer Finanzminister bei einer<br />

Stellenbesetzung seine Befugnisse missbraucht<br />

hat. Ist das der Anfang vom Ende parteipolitisch<br />

motivierter Stellenbesetzungen? Der<br />

Oberste Gerichtshof gewährte einem Beamten<br />

Schadenersatz, der bei einer Stellenbesetzung<br />

trotz bester Eignung übergangen worden<br />

ist.Weil der frühere Finanzminister nach den<br />

gerichtlichen Feststellungen seine Befugnisse<br />

missbraucht hat, musste der Staat den Bewerber<br />

finanziell so stellen,als hätte er den Posten<br />

bekommen. Die Entscheidung ist von großer<br />

Tragweite: Beförderungen im öffentlichen<br />

<strong>Dienst</strong> können von den Zivilgerichten dahingehend<br />

überprüft werden, ob die jeweilige<br />

Personalentscheidung nach sachlichen Kriterien<br />

erfolgt ist und ob tatsächlich der bestgeeignete<br />

Bewerber zum Zug gekommen ist.<br />

Kläger an erste stelle gereiht<br />

Der Anlass liegt einige Jahre zurück: Der<br />

Beamte musste – gestärkt durch gewerkschaftlichen<br />

Rechtsschutz – den Instanzenweg mehrmals<br />

auf- und abwärts durchlaufen.Es ging um<br />

eine frei gewordene Stelle des Inspizierenden<br />

der Zollämter im Bereich der Finanzlandesdirektion<br />

(FLD) für Salzburg,einer der höchsten<br />

B-Beamten-Posten, den das Ressort zu<br />

vergeben hat.<br />

musste mit seinem Räumfahrzeug auf einer<br />

schneeglatten Bundesstraße wegen eines entgegenkommenden<br />

Pkw nach rechts zum Straßenrand<br />

ausweichen. Auf dem unbefestigten<br />

Bankett sank der schwere Lkw ein und kippte<br />

über die rechte Seite in den Straßengraben.<br />

Der Lkw war schwer beschädigt, und der<br />

<strong>Dienst</strong>geber erhob gegen den Kollegen nach<br />

dem <strong>Dienst</strong>nehmer-Haftpflichtgesetz eine<br />

Schadenersatzforderung in beträchtlicher<br />

Höhe und machte diese dann auch gerichtlich<br />

geltend. Mithilfe des GÖD-Rechtsschutzes<br />

konnte diese Forderung gegen den Kollegen<br />

erfolgreich abgewehrt werden.<br />

schAdenersAtz<br />

nach minister-Interventionen<br />

text: Klaus M. Platzer<br />

Unter den zehn Bewerbern für die Stelle<br />

war auch der spätere Kläger: Der Beamte<br />

wurde von der Begutachtungskommission der<br />

Finanzlandesdirektion Salzburg an die erste<br />

Stelle gereiht. Der Präsident der FLD schloss<br />

sich dieser Bewertung ebenso an wie die Personalsektion<br />

im Finanzministerium. Nur die<br />

für die Zollverwaltung zuständige Fachsektion<br />

(Abteilung III/1) wollte lieber den zweitgereihtenBewerberbestelltwissen–undfandletztlich<br />

Gehör bei ihrem Chef, dem Finanzminister.<br />

der Alleingang des ministers<br />

Bemerkenswert ist, was sich bis zur Ernennung<br />

des Zweitgereihten sonst abgespielt hat.<br />

Denn der Minister wollte das Besetzungsverfahren<br />

zunächst offenbar in eine andere Richtung<br />

lenken, indem er seinen eigenen Favoriten<br />

bestimmte: „Völlig losgelöst vom Ernennungsvorschlag<br />

der Abteilung III/1“, so zitiert der<br />

OGH das bestätigte Urteil des Oberlandesgerichts<br />

Wien, habe der Minister die Ernennung<br />

des von ihm vorgeschlagenen Gemeinderats<br />

angestrebt. Und: Der Minister und sein Sekretär<br />

hätten in Telefonaten und direkten GesprächenbeimdamaligenFLD-Präsidentenindieser<br />

Richtunginterveniert.DochderFLD-Cheflegte<br />

sichgegendenvomFinanzministerfavorisierten<br />

Gemeindemandatar quer. Begründung:Wegen<br />

dessen politischer Tätigkeit stehe er nicht in<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 21<br />

§<br />

„Beförderungen im öffentlichen<br />

dienst können von<br />

den zivilgerichten dahingehend<br />

überprüft werden, ob<br />

die jeweilige Personalentscheidung<br />

nach sachlichen<br />

Kriterien erfolgt ist und<br />

ob tatsächlich der bestgeeignete<br />

Bewerber zum zug<br />

gekommen ist.“<br />

Klaus M. Platzer:<br />

Vorsitzender der<br />

Bundesvertretung Finanz


Foto: HBF<br />

§<br />

„der Verfassungsgerichtshof<br />

hat in seiner<br />

entscheidung eindeutig<br />

festgestellt, dass auch<br />

entsendungen von<br />

Bediensteten zu vorbereitenden<br />

und unterstützenden<br />

tätigkeiten für<br />

militärische Kontingente<br />

im Ausland dem<br />

Kse-BVg unterliegen.“<br />

Willi Waldner:<br />

Vorsitzender der<br />

Bundesheergewerkschaft<br />

rechtsfälle<br />

ausreichendem Ausmaß für die arbeitsintensive<br />

Funktion des Inspizierenden zurVerfügung.<br />

entschädigung für einbußen<br />

Bei Gericht hat die Finanzprokuratur, die<br />

den Staat als Beklagten vertrat, es freilich verabsäumt,<br />

im richtigen Moment eine Zeugenvernehmung<br />

des Ministers zu den umstrittenen<br />

Aussagenzubeantragen.FürdenOGHbleibtdie<br />

zweitinstanzliche Entscheidung dennoch unanfechtbar:<br />

Denn das Oberlandesgericht habe,<br />

als es die missbräuchliche Ausübung der Befugnisse<br />

durch den Minister feststellte, sich nicht<br />

auf das Diktum zu Rot und Schwarz gestützt.<br />

Vielmehr sei es „aufgrund der Würdigung des<br />

gesamtenVerhaltensdesMinisters,insbesondere<br />

dessenintensiverInterventionen“,zurÜberzeu-<br />

gung gelangt: Der Kläger wurde deshalb nicht<br />

ernannt, weil sich der Minister mit seinem<br />

Wunsch nach Ernennung des SP-Gemeinderats<br />

nichtdurchsetzenkonnte.DamitwarderBeweis<br />

der unsachlichen Benachteiligung des Klägers<br />

erbracht.<br />

AlsostehteinemSchadenersatzanspruchprinzipiell<br />

nichts imWege: Obwohl aus dem Beamten-<strong>Dienst</strong>rechtsgesetz<br />

kein subjektives Recht<br />

einesKandidatenaufeinebestimmteErnennung<br />

ableitbar ist, können aus einer unterbliebenen<br />

Beförderung dann Amtshaftungsansprüche<br />

abgeleitet werden, wenn sie nachweislich auf<br />

einen Missbrauch der eingeräumten Befugnisse<br />

zurückzuführen ist. Die Bewerber sollen sich<br />

darauf verlassen können, dass die Entscheidung<br />

verfahrensrechtlich einwandfrei fällt.<br />

durchgesetzt!<br />

rechtsschutz-erfolge für das Bundesheer<br />

text: Willi WalDner<br />

Im Bundesheer treten immer wieder Situationen<br />

auf, die ein zielgerichtetes Zusammenwirken<br />

der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Öffentlicher</strong><br />

<strong>Dienst</strong> nicht nur mit der Bundesheergewerkschaft,sondern<br />

auch mit den jeweils zuständigen<br />

Personalvertretungsorganen erfordern.<br />

Nachstehend zwei Beispiele für ein erfolgreiches<br />

Einschreiten des gewerkschaftlichen<br />

Rechtsschutzes für die Bediensteten.<br />

Fall nr. 1: Auslandsreise als Pflicht<br />

In einer wichtigen Grundsatzentscheidung<br />

hat sich der Verfassungsgerichtshof zur Frage<br />

der <strong>Dienst</strong>pflichten von Bediensteten des<br />

Bundesministeriums für Landesverteidigung<br />

und Sport geäußert. Der <strong>Dienst</strong>geber vertrat<br />

gegenüber den Bediensteten dieAnsicht, dass<br />

die Entsendung von Bediensteten zu kurzfristigen<br />

technischenAbnahmen oder Inventuren<br />

bei Auslandskontingenten des Österreichischen<br />

Bundesheeres nicht nach den strengen<br />

Regeln des Bundesverfassungsgesetzes über<br />

Kooperation und Solidarität bei der Entsendung<br />

in das Ausland (KSE-BVG) erfolgen<br />

müsste, sondern dass kurzfristige Entsendungen<br />

auch in Form einer Auslandsdienstreise<br />

rechtlich zulässig wären. Der gewaltige<br />

Unterschied: Im Gegensatz zumVerfassungs-<br />

gesetz über die Entsendung, welches für<br />

Auslandskontingente des Bundesheeres die<br />

strikte Freiwilligkeit der Teilnahme an einer<br />

Auslandsmission regelt, kann ein Bediensteter<br />

zur Durchführung einer Auslandsdienstreise<br />

im Regelfall mitWeisung „verpflichtet“<br />

werden. Darüber hinaus wären durch diese<br />

Vorgangsweise auch im Hinblick auf die soziale<br />

Absicherung der Bediensteten Nachteile<br />

gegenüber einer Entsendung nach dem KSE-<br />

BVG eingetreten.<br />

Freiwillige meldung entscheidend<br />

Mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz<br />

wurde eine Musterbeschwerde gegen den<br />

Bescheid des <strong>Dienst</strong>gebers, in welchem<br />

festgestellt wurde, dass dieTeilnahme – auch<br />

an Reisen zu einem Auslandskontingent des<br />

Österreichischen Bundesheeres und damit<br />

im Regelfall in ein Krisengebiet – zu den<br />

<strong>Dienst</strong>pflichten gehören solle, erhoben.<br />

Diese Beschwerde an den VfGH war erfolgreich.<br />

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner<br />

Entscheidung eindeutig festgestellt, dass<br />

auch Entsendungen von Bediensteten zu<br />

vorbereitenden und unterstützenden Tätigkeiten<br />

für militärische Kontingente im Aus-<br />

22 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


land dem KSE-BVG unterliegen – und daher<br />

nur aufgrund einer freiwilligen Meldung in<br />

Form einer Entsendung erfolgen dürfen –,<br />

und zwar unabhängig davon, ob diese Angehörige<br />

des Bundesheeres oder aber andere<br />

(Zivil-)Personen sind.<br />

Fall nr. 2:<br />

Anspruch auf Überstundenabgeltung<br />

Die GÖD führte auch eine Musterbeschwerde<br />

an den Verwaltungsgerichtshof<br />

gegen einen Bescheid der <strong>Dienst</strong>behörde,<br />

mit dem die Abgeltung von Zeiten konkreter<br />

Reisebewegungen außerhalb der Normdienstzeit<br />

als Mehrdienstleistungszeiten<br />

bestritten wurde.<br />

Dem Verfahren lag der <strong>Dienst</strong>betrieb im<br />

Rahmen derVerlegung eines mechanisierten<br />

Verbandes des Österreichischen Bundesheeres<br />

auf einenTruppenübungsplatz zugrunde.<br />

Die Bediensteten erhielten für die Fahrzeiten<br />

im Zuge der Verlegung – welche außerhalb<br />

der Normdienstzeit lagen – lediglich eine<br />

Bereitschaftsentschädigung nach § 17b GehG,<br />

obwohl vor Reiseantritt und nach Ankunft<br />

im Zielort noch <strong>Dienst</strong>verrichtungen (Bela-<br />

den, Sichern, Abladen) zu erbringen waren,<br />

welche auch eine Mehrdienstleistung nach<br />

§ 16 GehG darstellten. DerAnwalt der GÖD<br />

argumentierte, dass daraus aber folge, dass<br />

auch wenn während der jeweiligen Fahrt keine<br />

konkreten <strong>Dienst</strong>verrichtungen auszuführen<br />

wären, die Fahrzeit (wie die Zeiten davor<br />

und danach) einheitlich als „Zeit des <strong>Dienst</strong>versehens<br />

im Sinne des § 49 Abs. 1 BDG“ zu<br />

beurteilen wäre und damit – wenn außerhalb<br />

der Normdienstzeit – einAnspruch auf Überstundenabgeltung<br />

begründet würde.<br />

zeiten der reisebewegung<br />

als Überstunden vergüten<br />

DerVerwaltungsgerichtshof hob den angefochtenen<br />

Bescheid der <strong>Dienst</strong>behörde wegen<br />

Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf und hielt<br />

ausdrücklich fest, dass wenn vor Beginn oder<br />

auch nach Beendigung der Reisebewegung<br />

dienstliche Tätigkeiten in einem insgesamt<br />

auch zeitlich nicht unerheblichen Umfang<br />

vorliegen, die im unmittelbaren Konnex mit<br />

der <strong>Dienst</strong>verrichtung gelegen sind, auch für<br />

Zeiten der Reisebewegung eine Überstundenvergütung<br />

nach § 16 GehG gebührt.<br />

„strafrechtliche Angelegenheiten<br />

liegen in<br />

der regel in der natur<br />

des Polizeiberufes, die<br />

für andere Bereiche des<br />

öffentlichen dienstes<br />

nie in Frage kämen:<br />

Beschuldigungen von<br />

misshandlungen, Freiheitsberaubungen<br />

bis<br />

hin zum tatbestand einer<br />

fahrlässigen tötung.“<br />

Leopold Keiblinger:<br />

Vors.-Stv. der<br />

Polizeigewerkschaft<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 23<br />

Foto: FFCuCina – Fotolia.Com


lanDesDIenst<br />

Dr. Hans Freiler,<br />

stellvertretender GÖD-<br />

Vorsitzender und<br />

Niederösterreichs oberster<br />

Personalvertreter, im<br />

Interview über das neue<br />

<strong>Dienst</strong>recht, die bevorstehenden<br />

PV-Wahlen<br />

und seine persönliche<br />

Erfolgsbilanz.<br />

„Sicher-<br />

heit ist<br />

essenziell“<br />

IntervIew: Dr. MIchaela BauMgartner<br />

Die Verhandlungen um ein neues <strong>Dienst</strong>recht für den Bund<br />

sind Anfang des Jahres ins Stocken geraten. Worum man auf<br />

Bundesebene ringt, hat Niederösterreich längst erreicht,<br />

nämlich ein einheitliches <strong>Dienst</strong>recht für Beamte und Vertragsbedienstete.<br />

Die Länder haben generell Reformen intensiv vorangetrieben, das<br />

ist kein niederösterreichisches Phänomen. Oberösterreich, Steiermark<br />

und Tirol, mittlerweile auch Salzburg, sind sehr gut unterwegs.Tatsächlich<br />

ist Niederösterreich das erste und einzige Bundesland,<br />

das ein weitgehend einheitliches <strong>Dienst</strong>recht für Beamte und<br />

Vertragsbedienstete hat.<br />

Wie wird es weitergehen?<br />

Da gibt es seit längerem eine Diskussion. Ich glaube, derWeg, der<br />

jetzt eingeschlagen wurde, nämlich sich positive Beispiele anzuschauen,<br />

ist richtig. Man hat verschiedene Beispiele – die Schweiz,<br />

Vorarlberg, Niederösterreich – in einer Enquete dargelegt und<br />

gesehen, dass es durchaus Wege gibt, ein möglichst harmonisches<br />

<strong>Dienst</strong>recht für den öffentlichen <strong>Dienst</strong> zu schaffen. Aus Sicht der<br />

Länder wäre es wünschenswert, wenn der Bund einen ähnlichen<br />

Weg geht, weil damit auch eine Bundesforderung, nämlich eine<br />

24 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


weitgehende Gleichstellung der Rahmenbedingungen<br />

für alle öffentlich Bediensteten zu<br />

erreichen, möglich wird.Was jetzt bremsend<br />

wirkt, ist zweifellos die wirtschaftliche Lage,<br />

weil eine solche Reform im Umstieg sicher<br />

eine budgetäre Herausforderung darstellt.<br />

Dann heißt es wieder einmal:<br />

Bitte warten ...<br />

Nein, das muss nicht sein. Wir sprechen<br />

hier ja nicht über ein Projekt, das sich in ein<br />

paarWochen oder Monaten realisieren lässt.<br />

Daher glaube ich, es wäre an der Zeit, dass<br />

man trotzdem damit beginnt.Die Umsetzung<br />

in ein, zwei Jahren könnte dann auch wieder<br />

wirtschaftlich ermöglicht werden.<br />

Stößt das jetzt auf ein offenes Ohr<br />

beim <strong>Dienst</strong>geber?<br />

Also die grundsätzliche Notwendigkeit einer<br />

Reform ist mittlerweile unbestritten, und es<br />

gibt ja auch Bemühungen. Die für den öffentlichen<br />

<strong>Dienst</strong> zuständige Ministerin hat die<br />

Gespräche dahingehend bereits wieder aufgenommen.<br />

Also geht es weiter?<br />

Es geht weiter.<br />

Was würden Sie den verhandelnden<br />

Personen auf den Weg mitgeben?<br />

Es gehören einmal grundsätzliche Eckpunkte<br />

festgelegt. Die bisherigen Personalbudgets<br />

sind in einer anderen Art und Weise – höhere<br />

Anfangsgehälter, niedrigere Endgehälter<br />

– umzulegen.<br />

Der zweite Punkt betrifft dieAbwicklung des<br />

Projekts in sozialpartnerschaftlicher Form.<br />

Da gibt es denVorschlag von der Bundesseite,<br />

in Arbeitsgruppen dieThemenschwerpunkte<br />

abzuhandeln.<br />

Der dritte Eckpunkt wäre, dass eine Freiwilligkeit<br />

besteht, in ein neues System umzusteigen.<br />

Also nicht nur für Neueintretende ein<br />

neues <strong>Dienst</strong>recht zu schaffen, sondern auch<br />

für Leute, die bereits im öffentlichen <strong>Dienst</strong><br />

des Bundes tätig sind und selbst entscheiden<br />

können, ob sie ins neue <strong>Dienst</strong>recht und in<br />

die neue Besoldung gehen oder im bisheri-<br />

gen System verbleiben. In Niederösterreich<br />

waren das die Eckpunkte, und es hat sich herausgestellt:<br />

Das vorweg zu fixieren, war am<br />

Schluss ein sehr positiver Punkt.<br />

Überalterung ist im Gegensatz zu<br />

vielen Bereichen des öffentlichen<br />

<strong>Dienst</strong>es im niederösterreichischen<br />

Landesdienst kein Thema. Was macht<br />

ihn besonders für junge Leute so<br />

attraktiv?<br />

Zweifellos ist dieses neue <strong>Dienst</strong>recht der<br />

Kernpunkt der Attraktivität und vor allem<br />

auch die neue Besoldung, weil die Anfangsgehälter<br />

im Vergleich der Gebietskörperschaften<br />

durchaus attraktiv gestaltet wurden.<br />

Ein aktuelles Beispiel: Die Besetzung<br />

von vielen neuen Kindergartengruppen war<br />

meines Erachtens nur möglich, weil es eine<br />

neue Besoldung in diesem Bereich gegeben<br />

hat. Damit hat man die Konkurrenzfähigkeit<br />

gegenüber anderen Anbietern, zum Beispiel<br />

auch der StadtWien, entsprechend erhöht.<br />

Und natürlich die Stärkung des Leistungsprinzips<br />

gegenüber demAusbildungsprinzip.<br />

Bisher war das System sehr strikt,Akademiker<br />

inA, Maturanten in B und so weiter. Jetzt<br />

geht es um eine Bewertung des Arbeitsplatzes,<br />

losgelöst von der Person, die diesen<br />

Arbeitsplatz besetzt. Damit ist zumindest<br />

der Versuch gemacht worden, eine gerechtere<br />

und leistungsorientiertereAbgeltung zu<br />

erreichen, als es bisher der Fall war.<br />

Was sind die Kernpunkte dieser<br />

Besoldungsreform? Was ist neu?<br />

Wir haben versucht, gemeinsam mit dem<br />

<strong>Dienst</strong>geber die Unterschiede vonVertragsbediensteten<br />

zu öffentlich-rechtlich Bediensteten<br />

möglichst gering zu halten. Nur dort,<br />

wo das verfassungsrechtlich geboten ist, gibt<br />

es Unterschiede. Im Übrigen hat man versucht,<br />

eine völlige Gleichstellung zu erreichen.<br />

Auch im Pensionsrecht ist durch die<br />

Pensionsharmonisierung, die ja nicht freiwillig<br />

gemacht wurde, eine völlige Angleichung<br />

auf lange Sicht gegeben. Daher war<br />

die Forderung, hier völlige Gleichstellung zu<br />

erreichen, ein völlig logischer Schritt.<br />

„in Niederösterreich<br />

wird am 23. und 24. März<br />

gewählt. Wir wollen<br />

wieder ein klares ergebnis,<br />

das uns die Möglichkeit<br />

gibt, auch gegenüber<br />

dem <strong>Dienst</strong>geber und allen<br />

eventualitäten, die auf uns<br />

zukommen, entsprechend<br />

auftreten können.“<br />

Dr. hans Freiler<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 25


Zufriedenheit also<br />

auf der ganzen Linie?<br />

Wir können in einer ersten Bilanz sagen, dass<br />

ein relativ großer Anteil von Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern – zwischen 20 und 50<br />

Prozent, je nach Bereich – in das neue System<br />

umgestiegen sind. Und wer im alten System<br />

verbleiben wollte,der konnte das.Also ja, ich<br />

glaube, wir sind auf dem richtigenWeg.<br />

Sie haben die Wirtschaftskrise ja<br />

bereits angesprochen. Gerade in<br />

schwierigen Zeiten brauchen<br />

Menschen Partner, auf die sie sich<br />

verlassen können. Zählen die<br />

<strong>Gewerkschaft</strong>en, etwas pointiert<br />

formuliert, zu den Kriegsgewinnern?<br />

So können Sie das nicht sehen, wir sitzen ja<br />

alle in einem Boot.Was man allerdings positiv<br />

hervorheben muss, ist, dass jetzt durch<br />

die von den Sozialpartnern ausverhandelte<br />

Sicherheit des Arbeitsplatzes auch die gerade<br />

in Krisenphasen notwendige Kontinuität in<br />

derVerwaltung und in der <strong>Dienst</strong>leistung den<br />

Bürgerinnen und Bürgern gegenüber gewährleistet<br />

ist. Das ist positiv für die Bevölkerung,<br />

aber auch für die Kolleginnen und Kollegen<br />

im öffentlichen <strong>Dienst</strong>. Der Zulauf, also das<br />

Zunehmen der Bewerbungen, spricht für<br />

sich.Welche Konsequenzen aus einer länger<br />

andauernden Finanz- undWirtschaftskrise zu<br />

erwarten sind, weiß kein Mensch.Vor allem<br />

weiß auch niemand, wie lange sie wirklich<br />

dauern wird. Aber Sicherheit ist zur Zeit<br />

etwas ganz Essenzielles.<br />

Also ist das jetzt das Ende<br />

der Fahnenstange?<br />

Mammutprojekte oder Meilensteine wie das<br />

neue <strong>Dienst</strong>- und Besoldungsrecht werden<br />

wir in der nächsten Zeit weder anstreben<br />

noch erleben. Aber es gibt immer wieder<br />

Verbesserungsmöglichkeiten und berechtigte<br />

Wünsche. Diese, sagen wir, Spartenprobleme<br />

werden wir in den nächsten Jahren natürlich<br />

behandeln. Unser großes Ziel ist, im<br />

Sozialbereich einiges zu bewegen.Vor allem<br />

die längere Lebensarbeitszeit bedeutet eine<br />

Herausforderung in der Frage der gesundheitlichen<br />

Eignung. Da wird es notwendig sein,<br />

gemeinsam mit dem <strong>Dienst</strong>geber Umschulungsmaßnahmen<br />

und Umstiegsmöglichkeiten<br />

vorzusehen. Darüber hinaus sind wir<br />

überzeugt davon, dass wir im Kommunikationsbereich<br />

vieles verbessern können. Wir<br />

Personalvertreter sehen uns als Begleiter der<br />

Kolleginnen und Kollegen vom Beginn ihres<br />

Arbeitsverhältnisses weg bis zum Ende der<br />

Aktivlaufbahn und auch später in der Pension.<br />

Hier eine verstärkte Schiene zu den Kolleginnen<br />

und Kollegen zu schaffen, ist sicher die<br />

Aufgabe der nächsten fünf Jahre.<br />

An dieser Stelle ist wohl ein<br />

Rückblick auf die vergangenen<br />

fünf Jahre angebracht.<br />

Ganz sicher kann man auf die Art und Weise<br />

stolz sein, wie wir die Reformschritte beim<br />

<strong>Dienst</strong>recht und der Besoldung gesetzt haben.<br />

Besonders stolz sind wir auf die Kolleginnen<br />

und Kollegen,die im Bereich der Übernahme<br />

der Gemeindespitäler tätig waren,die in Projekten<br />

wie Kindergartengesetz, Öffnung des<br />

Kindergartengesetzes tätig sind und in der<br />

Umsetzung fast keine Probleme haben. Das<br />

sind die positiven Erfahrungen der letzten<br />

Jahre, wobei wir immer wieder versuchen,<br />

diese schwierigen Situationen zunächst in<br />

der Theorie und dann auch in der Praxis als<br />

<strong>Dienst</strong>nehmervertreter zu begleiten.<br />

Die Personalvertretungswahlen<br />

stehen vor der Tür. Sind die<br />

Erwartungen hoch?<br />

In Niederösterreich wird am 23. und 24.<br />

März gewählt.Wir wollen wieder ein klares<br />

Ergebnis, das uns die Möglichkeit gibt, auch<br />

gegenüber dem <strong>Dienst</strong>geber und allen Eventualitäten,<br />

die auf uns zukommen, entsprechend<br />

auftreten zu können. Was ich erhoffe,<br />

ist jedenfalls eine hohe Wahlbeteiligung,<br />

weil sie zeigt, dass die Personalvertretung<br />

den Kolleginnen und Kollegen ein wichtiges<br />

Anliegen ist.<br />

Danke für das Gespräch.<br />

26 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


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Die Tiroler Bildungslandesrätin<br />

Dr. Beate Palfrader hat sich zum<br />

Ziel gesetzt, das Image der Lehrerschaft<br />

in der Öffentlichkeit aufzupolieren.<br />

Die Imagekampagne<br />

startet in Kürze.<br />

text: emanuel lampert<br />

Bild, das die Öffentlichkeit von<br />

LehrerInnen und vom Lehrberuf<br />

hat,ist verzerrt und gehört richtiggestellt.<br />

Das sagt die Tiroler Landesrätin<br />

für Bildung und Kultur,<br />

Dr. Beate Palfrader, die selbst über 20 Jahre lang<br />

im Schuldienst gestanden ist und auch in der Standesvertretung<br />

aktiv war.Walter Riegler,Vorsitzender<br />

der Bundesvertretung Pflichtschullehrer, teilt<br />

ihre Ansicht.<br />

28 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


Obwohl im Bildungssektor hervorragende<br />

Arbeit geleistet werde, bestünden Vorurteile,<br />

die nicht der Realität entsprächen: „Oft sind<br />

es nur einzelne Emotionen, die sich aufgrund<br />

eines bestimmten Vorfalls oder Ereignisses zu<br />

Vorurteilen gegenüber der gesamten Lehrarbeit<br />

und dem gesamten Lehrberuf aufbauen“,<br />

erklärt Palfrader. Als typisches Beispiel nennt<br />

sie die letzte Phase im Schuljahr,wenn es an die<br />

Zeugnisverteilung geht und schlechte Noten<br />

für Debatten über die Qualität des Unterrichts<br />

sorgen. „Da werden dann Fehlleistungen einer<br />

einzelnen Person angeprangert – sei es zu<br />

Recht oder zu Unrecht – und auf den ganzen<br />

Berufsstand projiziert.“<br />

Gegensätzliche Wahrnehmungen<br />

Dass es oft nur solche singulärenVorkommnisse<br />

sind, die das Stimmungsbild belasten,<br />

belegen für Palfrader Umfragen, die zeigen,<br />

dass über Lehrerinnen und Lehrer durchaus<br />

auch anders gedacht wird: „Diese Umfragen<br />

zeigen, dass ein Großteil der Eltern eigentlich<br />

mit der Arbeit der LehrerInnen zufrieden<br />

ist.“ Wären da nicht auf der anderen Seite die<br />

eingangs erwähnten speziellen Momente, die<br />

Anlass zu Diskussionen zwischen Eltern und<br />

Lehrkräften geben.<br />

Um genau diese gegensätzlichen Wahrnehmungen<br />

des LehrerInnenbildes geht es in der<br />

Imagekampagne,die dieTiroler Landesrätin für<br />

die Lehrerschaft ins Leben gerufen hat: „Unser<br />

Ziel ist es,diesen ‚Wettbewerb der Emotionen‘<br />

zu gewinnen.Wir wollen mit unserer Initiative<br />

das Image aller in der Bildungsarbeit Tätigen<br />

verbessern und das Bewusstsein schaffen, dass<br />

man mit der an unseren Schulen geleisteten<br />

Arbeit aus gutem Grund zufrieden sein kann.“<br />

Selbst im Regierungsprogramm, das sich die<br />

Mitte 2008 angetretene Tiroler Landesregierung<br />

gegeben hat, findet sich eine Grundlage<br />

für die Initiative. Darin heißt es: „Die Koalitionspartner<br />

vereinbaren die verstärkte politische<br />

und gesellschaftliche Wertschätzung der<br />

in Bildung und ErziehungTätigen.“<br />

Wichtig ist Palfrader aber nicht nur dieWertschätzung<br />

der Eltern und der Öffentlichkeit,<br />

sondern auch jene des <strong>Dienst</strong>gebers: „Es geht<br />

uns um einen positiven Prozess sowohl nach<br />

außen als auch nach innen. Die Innenwirkung<br />

ist besonders wichtig. Wenn Wertschätzung<br />

gespürt wird, verbessert sich die Motivation.<br />

Und wer motiviert ist,macht seineArbeit noch<br />

besser.“<br />

„DrinGenD nötiG“<br />

Walter Riegler, Vorsitzender der<br />

Bundesvertretung Pflichtschullehrer,<br />

über Lehrerbilder, die schon<br />

lange nicht mehr stimmen, und<br />

neue Aufgaben, für die zu wenig<br />

Zeit zur Verfügung steht.<br />

Tirol bringt heuer eine breit angelegte<br />

Kampagne auf den Weg, um das<br />

öffentliche Bild der Lehrkräfte zu verbessern.<br />

Wie schätzen Sie den Bedarf<br />

nach einer solchen Initiative ein?<br />

Riegler: So eine Kampagne ist dringend<br />

nötig! Das Bild, das die Öffentlichkeit vom<br />

Lehrberuf hat, ist ja äußerst zwiespältig.<br />

Einerseits bekommen wir positive Reaktionen<br />

nach dem Motto „Es ist toll, was Sie<br />

leisten“ undAnerkennung („Das könnte ich<br />

nicht“).Auf der anderen Seite ist die öffentliche<br />

– bzw. die veröffentlichte – Meinung<br />

extrem schlecht. Es kursieren Schlagworte<br />

vom Halbtagsjob und vom Lehrer, der<br />

mehr Urlaub hat als alle anderen.<br />

Was hat sich im Unterrichtsalltag der<br />

Lehrer geändert?<br />

Riegler: Die Zeiten, in denen sich eine<br />

Lehrerin oder ein Lehrer aufs Unterrichten<br />

„beschränken“ konnte, sind schon<br />

lange vorbei. Bedingt durch gesellschaftliche<br />

Veränderungen, ist die Schule heute<br />

zusätzlich zu einem wichtigen Faktor in der<br />

Erziehung geworden. Dafür wird auch ein<br />

erheblicherTeil der Unterrichtszeit aufgewendet.<br />

Uns ist klar, dass sich die Schule<br />

dieser Aufgabe stellen muss. Die Frage ist<br />

nur:Wann soll diese „Miterziehung“ stattfinden?<br />

Soll ich innerhalb desselben Zeitrahmens,<br />

der mir früher für den Deutschund<br />

Mathematik­Unterricht zurVerfügung<br />

gestanden ist, jetzt zusätzlich zu Deutsch<br />

und Mathematik noch Erziehungsaufgaben<br />

wahrnehmen? Die PISA­Ergebnisse sind<br />

nicht zustande gekommen, weil die Lehrer<br />

schlechter unterrichten, sondern weil<br />

schlicht immer weniger Zeit für immer<br />

mehr Aufgaben vorhanden ist. Wir haben<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 29<br />

foto: Land tiroL / fotowerk nusser aichner (1)<br />

Walter Riegler:<br />

Vorsitzender der Bundesvertretung<br />

Pflichtschullehrer


Landesrätin<br />

Dr. Beate Palfrader<br />

foto: Land tiroL / fotowerk nusser aichner (1)<br />

auch mit dem Problem zu kämpfen, dass es<br />

Eltern gibt,die ihren Erziehungsauftrag nicht<br />

mehr erfüllen können oder wollen.<br />

Wie kann man also ansetzen?<br />

Riegler: Indem man versucht, diese Probleme<br />

aufzuzeigen und anzusprechen. Denn die<br />

nächste Studie kommt bestimmt, und es wird<br />

wieder heißen, dass die Lehrer besser ausgebildet<br />

werden müssen.Wenn das Einmaleins<br />

nicht sitzt,wird doch aber wohl kaum jemand<br />

behaupten wollen, dass das am Ausbildungs­<br />

„Der päDaGoGische BeDarf steiGt“<br />

Tirols Bildungslandesrätin Dr. Beate Palfrader spricht im GÖD-Interview<br />

über geänderte Unterrichtsbedingungen und darüber, wie zufrieden sie mit<br />

ihren eigenen LehrerInnen war.<br />

Ist die Arbeit der Pädagogen im Vergleich<br />

zu früher schwieriger geworden?<br />

Palfrader:Wir haben es mit sinkenden Schülerzahlen<br />

zu tun, gleichzeitig steigt aber der<br />

pädagogische Bedarf. Ich denke hier etwa an<br />

die Betreuung der Schüler oder an die Integration<br />

von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache.<br />

Dazu kommt, dass sich die Kinder<br />

geändert haben. Sie sind heute lebhafter<br />

als früher. Das ist gut so. Nur: Je aktiver ein<br />

Kind ist, desto schwieriger ist es, ihm jene<br />

Betreuung zukommen zu lassen,die es für eine<br />

gute Ausbildung braucht; in einer größeren<br />

Gruppe gilt das umso mehr.All das erfordert<br />

natürlich Ressourcen, und das kostet wiederum<br />

Geld. Bund und Länder werden hier<br />

noch stark gefordert sein, aber ich möchte in<br />

diesem Zusammenhang auf ein Kennedy­Zitat<br />

zurückgreifen:„Bildung ist das Zweitteuerste,<br />

dasTeuerste ist die Unbildung.“<br />

Sind die Lehrer auf die neuen Bedingungen<br />

ausreichend vorbereitet?<br />

Palfrader: Das ist ein wichtiger Punkt. Lehrerinnen<br />

und Lehrer müssen vorbereitet sein<br />

und müssen wissen, welche Dynamik sich<br />

entwickelt, wenn beispielsweise Kinder mit<br />

stand des Lehrers liegen könnte. Die zweite<br />

Frage, die diskutiert gehört, ist, ob es der<br />

Lehrer selbst sein muss, der sich um die hinzugekommenen<br />

Betreuungsaufgaben kümmern<br />

soll. Hier müsste man offen und ehrlich<br />

feststellen, wie hoch der Zeitaufwand ist und<br />

welcherWissensstand erforderlich ist,um die<br />

neuenAufgaben zu bewältigen. Danach wäre<br />

zu überlegen, ob der Lehrer das leisten kann<br />

– mit demVorteil einer zusätzlichen Bindung<br />

zum Schüler – oder ob es dafür ausgewiesene<br />

Psychologen braucht.<br />

unterschiedlichen Sprachen zusammenkommen.<br />

Die pädagogische Ausbildung ist umso<br />

wichtiger, je kleiner die Kinder sind. Sie<br />

muss deshalb gegenüber der Fachausbildung<br />

gestärkt werden. Das Hauptrezept lautet: Es<br />

dürfen nur jene Personen Lehrer werden,<br />

die dafür geeignet sind, die eine Neigung für<br />

diesen Beruf haben und die Kinder mögen.<br />

Dazu sind die Schuleingangsphasen zu verstärken,<br />

ebenso die Schulpraxis in der ersten<br />

Ausbildungszeit. Ein weiteres Mittel sind<br />

Eingangs­ und Aufnahmetests, wie sie zum<br />

Beispiel in den skandinavischen Ländern vorgenommen<br />

werden.<br />

Waren Sie selbst als Schülerin mit Ihren<br />

Lehrern zufrieden?<br />

Palfrader: Ich erinnere mich an meine Lehrer<br />

grundsätzlich sehr positiv zurück. Negative<br />

Erfahrungen habe ich nur wenige gemacht.<br />

Ich war immer ein sehr offenes Kind, und<br />

für mich waren die besten Lehrer jene, die<br />

den Dialog nicht gescheut und mir nicht das<br />

Gefühl gegeben haben, du bist ein Kind, du<br />

verstehst die Welt nicht. Das hat nichts mit<br />

einem lockeren Laissez­faire­Stil zu tun, sondern<br />

einfach mit der Einsicht,dass Lehren und<br />

Lernen gemeinsam Spaß machen.<br />

30 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


MEINUNG<br />

des Vorsitzenden<br />

Die erste große Weltwirtschaftskrise ist vor<br />

80 Jahren ausgebrochen, ebenso alt sind jene<br />

Kollegen, die 1945 der letzte wehrpflichtige<br />

Jahrgang waren. Für die gleichaltrigen Kolleginnen<br />

ist anderweitig vorgesorgt worden, damit auch<br />

sie nichts vom Krieg versäumten.<br />

Sie zusammen, mit einer immer schütter werdenden<br />

älteren KollegInnenschaft, haben nach 1945 unter heute<br />

kaum vorstellbaren Bedingungen angefangen, unseren<br />

Staat wieder aufzubauen. Und das nicht zuletzt bei einer<br />

Besoldung, die in der Liste der Lohnempfänger ganz<br />

unten angesiedelt war, und das über viele Jahre hinweg,<br />

auch dann noch, als es wirtschaftlich unübersehbar viel<br />

besser ging.<br />

Mäßigung war bei der Besoldung der Aktiven immer<br />

angesagt, die Staatsfinanzen durften durch die Beamten<br />

nicht strapaziert werden, und zu Ende der Laufbahn des<br />

Beamten winkte ja aufgrund des Alimentationsprinzips<br />

ohnehin ein anständiger Ruhebezug.<br />

Obwohl seit des Inkrafttretens des ASVG – und das<br />

ist auch wieder 53 Jahre her – <strong>Dienst</strong>geber- und <strong>Dienst</strong>nehmerbeiträge<br />

vorgesehen sind, um nach dem Versicherungsprinzip<br />

Pensionen zahlen zu können, tat dies dem<br />

Alimentationsprinzip keinen Abbruch. Vielmehr war<br />

fiktiv mit den <strong>Dienst</strong>geberbeiträgen des Bundes viel zu<br />

machen, etwa Budgetlöcher zu stopfen, denn irgendwo<br />

ging es sich ja allemal aus – auch als man sich 1965 zum<br />

Pensionsgesetz durchgerungen hatte.<br />

Die Idylle hielt allerdings nicht sehr lange an, nämlich<br />

nur bis Anfang der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts.<br />

Die <strong>Dienst</strong>geberbeiträge waren noch immer gut versteckt<br />

im Budget, aber wenn die Beamtenpensionisten<br />

mit den Erhöhungen der Bezüge im öffentlicher <strong>Dienst</strong><br />

mitziehen und ihr Pensionsrecht beibehalten wollten,<br />

sollten sie auch etwas dazu beitragen.<br />

Die jährlichen Bezugserhöhungen im öffentlichen<br />

<strong>Dienst</strong> hatten sich nämlich nicht zuletzt dank des Verhandlungsgeschicks<br />

der GÖD recht günstig für die<br />

Beamten erwiesen, und das Alimentationsprinzip wurde<br />

ja beibehalten.<br />

Allerdings wurde bereits damals in der Öffentlichkeit<br />

schon kräftig gegen die Beamten manipuliert und der<br />

latent vorhandene Neid geschürt.<br />

Daher mussten also die Pensionisten im Bundesdienst<br />

mit allen ihren „Privilegien“ herhalten und haben einer<br />

Regelung zugestimmt, die bei Beibehaltung des Systems<br />

einen Beitrag vorgesehen hat. Allerdings wurden sie aber<br />

nicht gefragt, wie es ihnen besoldungsmäßig in den ersten<br />

Jahrzehnten ihrer Laufbahn ergangen war.<br />

Letztlich erfolgte die Zustimmung im Hinblick auf<br />

die Staatsfinanzen. Denn, wie gesagt, Mäßigung war im<br />

öffentlichen <strong>Dienst</strong> immer oberste Richtschnur. Seit dem<br />

Jahr 2000 ist damit Schluss.<br />

Die politisch Verantwortlichen haben sich ihren Verpflichtungen<br />

entzogen, sie nehmen als Draufgabe mit<br />

herablassenden Worten und geschachtelten Sätzen zur<br />

Kenntnis, dass unsere Sozialversicherung seit Jahrzehnten<br />

dank des Selbstbehalts positiv bilanzieren kann.<br />

Der Umstieg in ein völlig anderes Pensionssystem wurde<br />

uns damit gelohnt, dass der Sicherungsbeitrag geblieben<br />

ist und im Jahr 2002 noch erhöht wurde. Nicht zu<br />

vergessen, dass die Pensionen ab einer gewissen Höhe<br />

auch gedeckelt werden.<br />

Unsere Vorstöße an die Bundesregierungen, an die<br />

Abgeordneten zum Nationalrat, treffen auf höfliches Desinteresse<br />

bis hin zur Nichtkenntnisnahme.Das möchte<br />

ich denjenigen sagen, die uns Untätigkeit vorwerfen und<br />

ihnen gerne Beweise für unsere Interventionen liefern.<br />

Aber uns von denjenigen, die trotz intensiver Beratung<br />

heute noch nicht wissen, an welchem Punkt der<br />

Wirtschafts- und Finanzkrise wir derzeit stehen, die mit<br />

Steuergeld versuchen, die Folgen der Krise zu mildern,<br />

und so tun, als wäre dieses verteilte Geld ihres, sei trotzdem<br />

gesagt, dass es – gelinde gesagt – ungehörig ist, uns<br />

mitzuteilen, dass der Beitrag geringer wird und ohnehin<br />

2024 ausläuft.<br />

Wie viel bis dahin von den Krediten, die lebensnotwendig<br />

jetzt vom Staat vergeben werden, zurückgezahlt<br />

sein wird, braucht uns dann wahrscheinlich nicht mehr zu<br />

interessieren, denn die erste Weltwirtschaftskrise wäre<br />

dann fast 100 Jahre zurück.<br />

Warum ich diesen Exkurs gemacht habe? Weil ab<br />

1. Jänner dieses Jahres ein neues Haushaltsrecht gilt und<br />

dort auch die <strong>Dienst</strong>geberbeiträge zu sehen sind, ebenso<br />

mit dem, was wir dazu beitragen dürfen.<br />

Dr. Otto Benesch<br />

www.goed.penspower.at<br />

Tel.: 01/534 54-311 oder -312, Fax: 01/534 54-388, E-Mail: office.bs22@goed.at<br />

BV 22 Pensionisten<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 31


Anfechtung des Pensionsbescheides<br />

EU-Richtlinie bringt Geld für GÖD-Pensionisten<br />

Aufgrund der Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom<br />

27. 11. 2000 hat der VwGH mit dem Erkenntnis vom<br />

23. 1. 2008 GZ 2007/12/0070 entschieden, dass § 96 Abs.<br />

4 des Pensionsgesetzes europarechtswidrig ist. Die<br />

Rechtsnorm, die dem Europarecht widerspricht, lautet:<br />

§ 96 Abs. Pensionsgesetz: „Auf Beamte, die ihr 55.<br />

Lebensjahr vor dem 1. 12. 1997 vollendet haben, und<br />

spätestens mit Ablauf des Monats, in dem sie ihren 738.<br />

Lebensmonat vollendet haben (61 ½ Jahre alt sind), in<br />

den Ruhestand versetzt werden, sind bei der Bemessung<br />

des Ruhebezuges die §§ 4 Abs. 1,5 und 12, PG<br />

1965 jeweils in der am 31. 12. 2002 geltenden Fassung,<br />

anstelle der §§ 3a und 4 anzuwenden.“ Dadurch können<br />

Kolleginnen und Kollegen, die diese Voraussetzungen<br />

erfüllen, ihren Pensionsbescheid beim Amt der BVA<br />

anfechten und mit geringfügigen Verbesserungen ihrer<br />

Pension rechnen.<br />

GÖD-MitGlieDer Besser inforMiert<br />

Im Jahr 2008 hat die Bundesvertretung zirka 750 Mitglieder,<br />

die vom Pensionsantritt und dem Alter her für eine<br />

Verbesserung in Frage kommen, angeschrieben und sie<br />

über die Rechtslage in Kenntnis gesetzt. Gleichzeit wurde<br />

den Kolleginnen und Kollegen ein vom Rechtsbüro der<br />

GÖD verfasster Vordruck zur Anfechtung beim Amt der<br />

BVA mit versendet. In der GÖD-<strong>Ausgabe</strong> 6/2008 erschien<br />

von Dr. Gerd Swoboda ein diesbezüglicher Artikel.<br />

Trotz dieser sehr umfangreichen Information haben<br />

noch nicht alle in Frage kommenden Kolleginnen und<br />

Kollegen ihren Bescheid beeinsprucht. Die Bundesvertretung<br />

empfiehlt daher allen, die für eine Verbesserung<br />

Die Landesvertretung Pensionisten in der GÖD-NÖ<br />

ehrte in ihrer letzten Sitzung im Jahr 2008 AR Rudi<br />

Singer für seine 50-jährige Tätigkeit als <strong>Gewerkschaft</strong>sfunktionär.<br />

Sein bewundernswerter Einsatz für die Kollegenschaft<br />

verdient größte Anerkennung und Hochachtung.<br />

Schon 1958 wurde er Vorsitzender des GBA bei<br />

der 3. Brigade in Mautern, wo er als Kommandant<br />

der Militärstreife korrekt und streng seinen <strong>Dienst</strong><br />

in Frage kommen und noch keine Anfechtung ihres Pensionsbescheides<br />

gemacht haben, sich im kurzen Wege<br />

telefonisch mit den Funktionären der Bundesvertretung<br />

der Pensionisten in der GÖD ins Einvernehmen zu setzen<br />

(Tel.: 01/534 54-311, Di und Do 9 bis 11.30 Uhr).<br />

Wie Viel GelD BekoMMe ich Mehr?<br />

Da für die Neuberechnung nur ein kurzer Zeitraum in<br />

Frage kommt, kann es sich nicht um große materielle<br />

Verbesserungen handeln. Natürlich ist es von der entsprechenden<br />

Einstufung in der Aktivzeit abhängig. Aber<br />

auch dann, wenn es nur wenige Euros sind, so dies<br />

immerhin auf die gesamte Pensionszeit.<br />

kann Die Pension auch Gekürzt WerDen?<br />

Grundsätzlich nein! Bisher hat das Amt der BVA erst<br />

einem Antragsteller empfohlen, die Anfechtung zurückzuziehen,<br />

weil ein geringerer Ruhebezug errechnet wurde.<br />

Dies kann z. B. dann zutreffen, wenn der/die Beamte<br />

in eine Aktivzulage (Wachdienstzulage, Truppenverwendungszulage,<br />

Erzieherzulage etc.) bezogen hat und die<br />

volle Nebengebührenzulage (20 %) erhält.<br />

ist eine VerjährunG MÖGlich?<br />

Das Amt der BVA hat bei verspäteter Antragstellung<br />

bereits eine Verjährung bescheidmäßig ausgesprochen.<br />

Dagegen hat die GÖD bereits Berufung eingelegt und<br />

beabsichtigt, erforderlichenfalls beim VwGH Beschwerde<br />

zu führen.<br />

Vors. Stv. Kurt Kumhofer<br />

GÖD nieDerÖsterreich: aMtsrat ruDi sinGer (85) seit 50 jahren funktionär<br />

leistete. 1969 wurde er Vorsitzender der Landessektion<br />

25 in NÖ. Gleichzeitig konnte er sein Wissen als<br />

Organisations- und Schulungsreferent der Bundessektion<br />

25 weitergeben. Bis zu seinem Übertritt in<br />

den Ruhestand 1992 war er auch Mitglied des Zentralvorstandes<br />

der GÖD. Kein Wunder, dass er in der<br />

Pension gleich in die Landessektion Pensionisten<br />

aufgenommen und zum Vorsitzenden-Stellvertreter<br />

gewählt wurde – eine Funktion, die er noch immer<br />

bestens erfüllt. Rudi Singer ist auch in der Bundesvertretung<br />

der Pensionisten in der GÖD und auch im<br />

Landespensionistenvorstand des ÖGB-NÖ verankert.<br />

In all seinen Funktionen bemüht er sich mit ganzer<br />

Kraft für die Anliegen der älteren Generation. Seine<br />

Erfahrung und sein Wissen sind von größtem Wert für<br />

unsere Arbeit.<br />

Die Landesvertretung Pensionisten NÖ wünscht<br />

Rudi Singer noch viele Jahre Gesundheit und Freude<br />

mit seiner Arbeit als Funktionär.<br />

32 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


SERVicE<br />

Großes Interesse hat das Reiseangebot des Freizeitservice<br />

<strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong> zu den Naturschönheiten im<br />

südlichen Afrika gefunden, sodass bereits 2. Termine<br />

festgelegt wurden.<br />

Die Reise „Widhook bis zu den Niagarafällen“ führt zu<br />

den Natürschönheiten Walvis Bay – Sossusvlei – Capa<br />

Cross – Namib – Etoscha – Otjikoto See – in den Caprivi,<br />

Kwando River – Chobe Park – Chobe River und zu<br />

den Victoria-Fällen. Dauer der Reise: 15 Tage.<br />

Richtpreis mit Flughafentaxen und Sicherheitsgebühren:<br />

6 3.390,–. Weiters im Preis enthalten:<br />

Linienflüge mit South African Airways, alle Transfers,<br />

naMiBia – BotsWana – saMBia<br />

Ausflüge, Rundfahrten und Besichtigungen laut Programm,<br />

12 Nächtigungen in Lodges und guten Mittelklassehotels<br />

mit Frühstück, weitere Mittagessen und<br />

Abendessen, Reiseleitung ab Wien.<br />

Termine: 3. 11. bis 17. 11. und 5. 11. bis 19. 11. <strong>2009</strong>.<br />

Für den Termin 5. 11. bis 19. 11. sind noch Plätze frei.<br />

Das Programm finden Sie auf der Webiste:<br />

www.goed.penspower.at. Auf Wunsch wird es auch per<br />

Post zugesandt (Tel.: 01/533 87 20).<br />

Anmeldungen bei Kurt Kumhofer:<br />

Tel.: 0676/559 09 08 bzw. kurt.kumhofer@chello.at<br />

Erfolgreiche Jahresbilanz 2008<br />

für die Landesvertretung der Pensionisten Vorarlberg<br />

Im Berichtsjahr wurden vier Leitungssitzungen und<br />

zwei Vertrauenspersonenkonferenzen durchgeführt.<br />

Referenten der Bundesvertretung und des Landesvorstandes<br />

berichteten über aktuelle gewerkschaftliche<br />

Angelegenheiten, z. B. die auf der Warteliste<br />

gesetzte Abschaffung des § 13a Pensionsgesetz. Eine<br />

diesbezügliche Novellierung des Pensionsgesetzes<br />

ist nach wie vor zentrale Forderung der Landes- und<br />

Bundesvertretung Pensionisten in der GÖD.<br />

Bei der sehr gut besuchten Mitgliederversammlung<br />

in Rankweil am 16. April 2008 referierten Facharzt<br />

Dr. Reinhard Bacher zum Thema „Vergesslichkeit im<br />

Alter“ und Chefinspektor Herbert Humpeler des Landeskriminalamtes<br />

Vorarlberg zum Thema „Sicherheit<br />

für Senioren“.<br />

Der Mitgliederstand der GÖD-Pensionisten in Vorarlberg<br />

beträgt 847. Im Berichtsjahr wurden 49 KollegInnen<br />

aus Anlass des 80., 85. und 95. Geburtstages<br />

und 54 Jubilare mit einer Mitgliedschaft von 25, 40, 50<br />

und 60 Jahren besucht. Drei Mitglieder erhielten eine<br />

Sozialunterstützung, 22 Hinterbliebene einen Begräbniskostenbeitrag,<br />

ein Mitglied einen Zuschuss zur<br />

Kinderferienaktion, und an fünf Mitglieder wurde ein<br />

Bildungsförderungsbeitrag ausbezahlt.<br />

Opernaufführung riGoletto am 16. Juli <strong>2009</strong><br />

Fahrt zum Römersteinbruch St. Margarethen<br />

Busfahrt und Karte Kat. IV: pro Person 6 61,–<br />

BV 22 Pensionisten<br />

Die vom Organisations- und Bildungsreferenten<br />

Erich Hansmann bestens vorbereitete und betreute<br />

fünftägige Bildungsreise führte nach Frankfurt, Köln,<br />

Brüssel und Aachen.<br />

Sehr aktiv war die Landesvertretung in BVA-Angelegenheiten<br />

bei Unterstützungen für Kur- und Rehab-<br />

Aufenthalte sowie bei der Erledigung von Kurkostenbeiträgen.<br />

Auf eine finanzielle Unterstützung bei<br />

Grippeschutzimpfungen für SeniorInnen durch die<br />

BVA wurde und wird weiter interveniert.<br />

Die im Jahr 2008 erfolgreich durchgeführten Veranstaltungen<br />

sollen auch im Jahr <strong>2009</strong> weitergeführt<br />

und auf die Mitgliederbetreuung wie bisher ein<br />

besonderes Augenmerk gelegt werden.<br />

Wir bitten die KollegInnen, Anregungen, Verbesserungen<br />

sowie ihr Interesse an einer aktiven Mitarbeit<br />

in der Pensionistenvertretung mitzuteilen.<br />

Adresse: Landesvertretung Pensionisten Vorarlberg,<br />

Reutegasse 11, 6900 Bregenz,<br />

E-Mail: lv.vorarlberg@goed.at.<br />

Ernst Rosskopf, Vorsitzender<br />

A N M E L D U N G E N bis 15. März <strong>2009</strong> bei<br />

Frau Edith Osterbauer, BV Pensionisten<br />

1010 Wien, Schenkenstrasse 4/5<br />

Fax: 01/534 54/388, E-Mail: office.bs22@goed.at<br />

NAME und MITGLIEDSNUMMER: _____________________________________________________________________________<br />

ADRESSE und TEL.-NR.: ____________________________________________________________________________________<br />

WEITERE PERSONEN: ______________________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________________________________________<br />

UNTERSCHRIFT: __________________________________________________________________________________________


Mag. Martin Holzinger:<br />

Der Autor ist Leiter<br />

der Abteilung<br />

Kollektivvertrags-<br />

und Arbeitsverfassungsrecht.<br />

§<br />

„ Je nach Unternehmenserfolg<br />

setzt dann<br />

der Aufsichtsrat noch<br />

einen Multiplikator fest,<br />

womit die endgültige<br />

Höhe der Prämie rechnerisch<br />

festgelegt wird.<br />

Dieses System wurde<br />

ohne Beteiligung bzw.<br />

Befürwortung des<br />

Betriebrates<br />

eingeführt.“<br />

OHne BetrieBSrAt<br />

keine variablen<br />

VergütUngSMODelle<br />

Der Oberste Gerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung 1<br />

ausgesprochen, dass die Einführung variabler Gehaltsbestandteile<br />

(Prämien) in Ergänzung zu einem Fixgehalt der zwingenden<br />

Zustimmung des Betriebsrates bedarf, wenn ein solches Modell<br />

nicht aufgrund eines Kollektivvertrags besteht.<br />

TexT: Mag. MarTin Holzinger<br />

Zum Sachverhalt: Die Betriebsleitung<br />

der Firma X (nachfolgend<br />

AG) hat ohne entsprechende<br />

Einbindung des Betriebsrates<br />

ein sogenanntes „Performance-<br />

Plus“-System eingeführt,wonach den Bediensteten<br />

(nachfolgend AN) ermöglicht wurde,<br />

neben dem Fixgehalt auch variable Gehaltsbestandteile<br />

(Prämien) zu erhalten. Dazu wurde<br />

jedem AN der freiwillige einzelvertragliche<br />

Übertritt im Sinne eines Abtausches des alten<br />

„klassischen“GehaltsmodellsindasneueModell<br />

angeboten. Das neue System hat folgenden<br />

Inhalt: Zu Beginn des Jahres soll jeder Vorgesetzte<br />

mit seinen unmittelbaren Untergebenen<br />

im Rahmen eines Gespräches individuelle Zielvorgaben<br />

festlegen. Dabei wurde nach Hauptaufgaben,<br />

persönlichen Entwicklungszielen<br />

und allfälligen Sonderaufgaben unterschieden.<br />

Persönliche Entwicklungsziele und Sonderaufgaben<br />

sollen jährlich neu vereinbart werden,<br />

die Hauptaufgaben werden längerfristig definiert.<br />

Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs<br />

kommt es zu einem halbjährlichen Feedback,<br />

bei welchem eine Zwischenbilanz über das bisher<br />

Erreichte zwischenVorgesetztem und AN<br />

gezogen wird. Am Jahresende erfolgt dann<br />

eine Bewertung des Ergebnisses, wobei es fünf<br />

Abstufungen gibt – von Ziel „deutlich überschritten“<br />

bis „mangelhaft erfüllt“,wobei es die<br />

Vorgabe an dieVorgesetzten gab, dass maximal<br />

30 Prozent der Belegschaft in die höchsten<br />

Prämienstufen kommen kann. Diese Bewertung<br />

hat dann unmittelbare Auswirkungen auf<br />

die Gewährung sowie die Höhe der Prämie. Je<br />

nach Unternehmenserfolg setzt dann der Aufsichtsrat<br />

noch einen Multiplikator fest, womit<br />

die endgültige Höhe der Prämie rechnerisch<br />

festgelegt wird. Dieses System wurde ohne<br />

Beteiligung bzw. Befürwortung des Betriebrates<br />

eingeführt.<br />

Betriebsrat setzt sich durch<br />

Der Betriebsrat (nachfolgend BR) hat daraufhin<br />

eine Klage eingebracht. Er begehrte<br />

die Feststellung, dass auf dieAN weiterhin das<br />

ursprüngliche Entgeltmodell anzuwenden ist.<br />

Begründet wurde dies damit, dass es sich bei<br />

dem neuen Modell um eine Maßnahme handelt,<br />

welche zwingend der Zustimmung des<br />

BR in Form desAbschlusses einer Betriebsvereinbarung<br />

(BV) 2 bedarf, eine solche BV wurde<br />

jedoch nicht abgeschlossen. Die variablen<br />

Gehaltsbestandteile gehören zu den „sonstigen<br />

leistungsbezogenen Prämien und Entgelten“,<br />

die auf Arbeits-Persönlichkeitsbewertungsverfahren,<br />

statistischen Verfahren, Datenerfassungsverfahren<br />

oder Ähnlichem beruhen.<br />

Die beklagte Partei bestritt dasVorliegen eines<br />

generellen Entgeltermittlungssystems, weshalb<br />

zwar die Einbindung des BR in die Entwicklung<br />

des Systems zulässig, aber gesetzlich<br />

34 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


nicht notwendig gewesen wäre. Nachdem das<br />

Erstgericht das Klagebegehren des BR abgewiesen<br />

hat, gab das Berufungsgericht dem BR<br />

Recht.Von der beklagten Partei wurde beim<br />

OGH erfolglos das Rechtsmittel der Revision<br />

eingebracht, der OGH bestätigte das Klagebegehren.<br />

Der BR hatte sich somit auf dem<br />

Klagsweg durchgesetzt.<br />

Definition „leistungsbezogen“<br />

Ein Leistungsentlohnungssystem liegt dann<br />

vor,wennessichumEntgeltimSinnedesweiten<br />

Entgeltbegriffes handelt,das Entgelt muss leistungsbezogen<br />

sein, und es muss einem im § 96<br />

Abs. 1 Z 4 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)<br />

genanntenEntgeltfindungssystem unterliegen.<br />

Das ArbVG definiert jedoch den Begriff der<br />

„sonstigen leistungsbezogenen Prämien“ nicht<br />

näher. Leistungsbezogen ist eine Prämie dann,<br />

wenn sie in irgendeiner Form von der tatsächlichen<br />

erbrachten Arbeitsleistung abhängt, sei<br />

es,dass sie für eine bestimmte Mengenleistung<br />

gewährt wird (Quantitätsprämie), sei es, dass<br />

sie auf anderen mit derArbeitsleistung zusammenhängenden<br />

Bezugsgrößen wie etwa Güte<br />

und Genauigkeit der Arbeit, bestmögliche<br />

Auslastung von Maschinen, Qualitätssteigerung,<br />

sonstige Einsparungserzielung, genaue<br />

Einhaltung vorgegebenerTermine etc.beruht.<br />

Wichtig ist das Bestehen eines objektiv nachvollziehbaren<br />

Bewertungsverfahrens. Aus-<br />

drücklich abgelehnt wurde vom OGH die<br />

Ausdehnung des Begriffs „leistungsbezogenes<br />

Engelt“ auf Abschlussprovisionen, weil neben<br />

dem Bemühen des AN auf Vertragsabschluss<br />

auch dasVerhalten eines Dritten (z.B.ein Käufer)<br />

relevant sei.So könne etwa ohne Bemühen<br />

desAN derVertragsabschluss erreicht werden,<br />

weil der Dritte das Geschäft anbahnt,andererseits<br />

könne dieser auch trotz größter Bemühungen<br />

des AN den Vertragsabschluss nicht<br />

eingehen.<br />

Stärkste Form der Mitwirkung<br />

Die BV, welche hätte abgeschlossen werden<br />

müssen, wird „zustimmungspflichtige BV“<br />

genannt. Diese Form der BV ist als „stärkste<br />

Form de Mitwirkungsmöglichkeit“ des BR zu<br />

bezeichnen.Ohne Zustimmung des BR mittels<br />

Unterschrift kann die Maßnahme nicht umgesetzt/eingeführt<br />

werden. Die BV kann jederzeit<br />

von einem der beiden Vertragspartner<br />

ohne Bindung an eine Frist gekündigt werden.<br />

Mit Kündigung der BV muss die Maßnahme<br />

jedoch sofort gestoppt werden.<br />

Kriterium transparenz<br />

Der OGH kam zu dem Ergebnis, dass unter<br />

Leistungsentgelten im Sinne des ArbVG nur<br />

jene Entgeltformen zu verstehen sind, die auf<br />

objektiven Verfahrensweisen beruhen, eine<br />

unmittelbare Umsetzung des vom AN selbst<br />

recHT<br />

1 OGH vom 8. 10. 2008,<br />

9 Ob A 144/07b.<br />

2 Sogenannte „Zustimmungspflichtige<br />

Betriebsvereinbarung“<br />

gemäß § 96 Abs. 1 Z 4<br />

ArbVG.<br />

3 Z. B. OGH 4. 6. 2003,<br />

9 ObA 3/03m.<br />

4 Infas 2008, 43.<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 35<br />

foto: Lars Koch – fotoLia.com


„Ausdrücklich abgelehnt<br />

wurde vom OgH<br />

die Ausdehnung des<br />

Begriffs ,leistungsbezogenes<br />

entgelt‘ auf<br />

Abschlussprovisionen,<br />

weil neben dem Bemühen<br />

des An auf Vertragsabschluss<br />

auch<br />

das Verhalten eines<br />

Dritten (z. B. ein Käufer)<br />

relevant sei.“<br />

§<br />

überwiegend beeinflussten Leistungsergebnisses<br />

in Geld darstellen und die Leistungskomponente<br />

gegenüber der Erfolgskomponente<br />

dominiert. Auch wenn neben der Arbeitsqualität<br />

und -quantität eher „dehnbare und nicht<br />

exakt definierbare“ Kriterien wie Arbeitssorgfalt<br />

und Vertrauenswürdigkeit, Arbeitseinstellung,Teamwork<br />

und Lernbereitschaft herangezogen<br />

werden, liegt eine Leistungsbezogenheit<br />

vor, wenn die Beurteilung durch ein transparentes<br />

und nachvollziehbares Persönlichkeitsbewertungsverfahren<br />

gedeckt ist. Weder vom<br />

AG nach subjektiven Gesichtspunkten bezahlte<br />

Leistungsprämien noch an bestimme AN freiwilliggezahltePrämien,weil<br />

sie ihreArbeit„gut<br />

gemacht haben“, gehören zu diesen Entgelten.<br />

Auch die von einer durch den Vorgesetzten<br />

abhängigePrämienformdesBilanzgeldeserfüllt<br />

nicht dieses Kriterium. Liegt die Festsetzung<br />

der Höhe der Prämie ausschließlich auf dem<br />

subjektiven Ermessen des AG, liegt keine Mitbestimmungspflicht<br />

des BR vor. Gleiches wird<br />

wohlauchdanngelten,wennPrämiennachdem<br />

„Gießkannenprinzip“ beispielsweise an alle AN<br />

einer Abteilung ausgezahlt werden, auch wenn<br />

die Prämienhöhe gestaffelt ist.<br />

Offenlegung der Prämien für Betriebsrat<br />

DerAG hat jedoch in jedem Fall – also auch<br />

ohne zwingenden Abschluss einer BV – dem<br />

BR jedenfalls die Höhe der jedem einzelnen<br />

AN gewährten Prämie zwingend mitzuteilen.<br />

Dies ergibt sich aus § 89 Z 1ArbVG.Nach dieser<br />

Bestimmung ist der BR berechtigt, in die<br />

vom Betrieb geführten Aufzeichnungen über<br />

die Bezüge der AN und die zur Berechnung<br />

dieser Bezüge erforderlichen Unterlagen<br />

Einsicht zu nehmen. 3 Der Begriff „Bezüge“<br />

im Sinne des § 89 Z 1 ArbVG hat sich wohl<br />

am weit auszulegenden Entgeltbegriff des §<br />

1152 ABGB zu orientieren. Er umfasst jede<br />

Leistung,die derAN vomAG dafür bekommt,<br />

dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung<br />

stellt. Für die Qualifikation als Entgelt ist<br />

nicht die Bezeichnung durch dieVertragsparteien,<br />

sondern die Ausgestaltung und damit<br />

die Funktion maßgebend. In den allermeisten<br />

Fällen wird man zu dem Ergebnis kommen,<br />

dass ausbezahlte Prämien und Bonuszahlungen<br />

als arbeitsrechtliches Entgelt und somit<br />

als „Bezüge“ im Sinne des § 89 ArbVG zu<br />

qualifizieren sind, und zwar unabhängig<br />

davon, ob der AG der Meinung ist, dass er<br />

diese Zahlungen freiwillig und bis aufWiderruf<br />

leistet. 4 Daraus leitet sich auch das Einsichtnahmerecht<br />

des BR in Unterlagen über<br />

geleistete Überstunden, bei Gewinnbeteiligungssystemen<br />

auch die Bilanz und sonstige<br />

notwendige Unterlagen ab.<br />

Bedeutung der persönlichen leistung<br />

Der Begriff der „Leistungsbezogenheit“ ist<br />

hier so zu verstehen, dass die unmittelbare<br />

persönliche Leistungserbringung eine wesentliche<br />

Bedeutung hat. Wenn eine Prämie sich<br />

einer „Gewinn- und Erfolgsbeteiligung“ des<br />

Unternehmens annähert,wird dies wohl nicht<br />

mehr unter § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG zu unterstellen<br />

sein, da die Leistung des einzelnen<br />

AN in den Hintergrund tritt. Teamprämien<br />

können insbesondere dann mitbestimmungspflichtig<br />

sein, wenn es sich um ein kleines<br />

Team handelt, weil der „Gruppendruck“ oft<br />

eine Leistungssteigerung jedes einzelnen Mitglieds<br />

bewirkt und somit wieder die Leistung<br />

des einzelnen AN imVordergrund steht.<br />

Fazit<br />

Welche Schlussfolgerung kann aus der Entscheidung<br />

des OGH getroffen werden? Leistungsvereinbarungen<br />

sind natürlich zulässig.<br />

HandeltessichdabeiumeinSystemderBemessung<br />

leistungsbezogener Prämien durch ein<br />

objektiv nachvollziehbares Bewertungsverfahren,<br />

wobei das Ergebnis der Leistung vom<br />

AN selbst überwiegend beeinflusst werden<br />

kann, dann bedarf es hiezu der Zustimmung<br />

des Betriebsrates in Form des Abschlusses<br />

einer Betriebsvereinbarung. Wird hingegen<br />

die Prämie nach subjektiven Gesichtspunkten<br />

vom AG bezahlt, hat der BR zwar im Rahmen<br />

seines Interventionsrechts die Möglichkeit,<br />

eine Stellungnahme abzugeben, ein Einverständnis<br />

mit dem BR muss jedoch nicht hergestellt<br />

werden (was jedoch zur Steigerung der<br />

Mitarbeiterzufriedenheit dringend jedemAG<br />

anzuraten wäre).Wenn der AG also nicht nur<br />

nach „Gutdünken“ Prämien vergeben möchte,<br />

sondern im Sinne eines möglichst gerechten<br />

Entgeltfindungssystems die „Mehrleister“ prämieren<br />

möchte, muss eine entsprechende BV<br />

abgeschlossen werden.<br />

36 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


Das Disziplinarverfahren<br />

(iii)<br />

Im letzten Teil der Artikelreihe werden der weitere Gang des Disziplinarverfahrens<br />

sowie mögliche Disziplinarstrafen beleuchtet.<br />

TexT: Mag. edgar WojTa<br />

Mündliche Verhandlung<br />

Erachtet die Disziplinarkommission nach<br />

Durchführung der erforderlichen Ermittlungen<br />

den Sachverhalt als ausreichend geklärt,<br />

so hat sie die mündliche Verhandlung anzuberaumen.<br />

Diese Verhandlung ist selbstverständlich<br />

nicht öffentlich, auf Verlangen des<br />

Beschuldigten können aber bis zu drei Beamte<br />

als Vertrauenspersonen anwesend sein. Eine<br />

ausdrückliche Regelung, dass diese im Rahmen<br />

ihrer <strong>Dienst</strong>zeit dieser Verhandlung beiwohnen<br />

können, ist dem Gesetz nicht zu<br />

entnehmen.<br />

Der Beginn<br />

Die mündliche Verhandlung beginnt mit<br />

der Verlesung des Verhandlungsbeschlusses.<br />

Dieser hat die dem Beamten vorgeworfenen<br />

Anschuldigungspunkte zu enthalten. Sodann<br />

ist der Beschuldigte zu diesen Vorwürfen zu<br />

vernehmen. Dabei darf der Beschuldigte aber<br />

zur Beantwortung der an ihn gerichteten<br />

Fragen nicht gezwungen werden. Über die<br />

gesamte Verhandlung ist eine Verhandlungsschrift,<br />

d. h. ein Verhandlungsprotokoll anzufertigen.<br />

Sofern die Parteien keinen Einwand<br />

erheben, erfolgt die Protokollierung durch<br />

Aufnahme auf einen Schallträger (Tonband).<br />

Beweisaufnahme<br />

Es folgt die Beweisaufnahme, wobei die Reihenfolge<br />

vom Vorsitzenden des erkennenden<br />

Senates festgelegt wird.<br />

Die Parteien des Verfahrens, der Beschuldigte<br />

sowie der Disziplinaranwalt, haben das<br />

Recht, Beweisanträge, z. B. die Ladung eines<br />

bestimmten Zeugen, zu stellen. Über die<br />

„Zulassung“ dieser Beweisanträge entscheidet<br />

wiederum der Senatsvorsitzende. Allerdings<br />

kann jedes der beiden anderen Senatsmitglieder<br />

eine formelle Beschlussfassung des Senates<br />

verlangen. Diese Entscheidungen, z. B. auf<br />

Ablehnung eines Beweisantrages,können nicht<br />

selbstständig, sondern nur in Verbindung mit<br />

dem dasVerfahren abschließenden Erkenntnis<br />

angefochten werden.<br />

Schlusswort<br />

Nach Abschluss des Beweisverfahrens ist<br />

zunächst der Disziplinaranwalt amWort. Dieser<br />

hat im Rahmen seines Schlussplädoyers<br />

die Ergebnisse der Beweisführung zusammenzufassen<br />

und seine begründeten Anträge<br />

zu stellen.Das Schlusswort in derVerhandlung<br />

gebührt aber stets dem Beschuldigten, dem es<br />

aber überlassen bleibt, ob er dieses selbst oder<br />

durch seinenVerteidiger ausübt.<br />

Verkündung<br />

Nach Schluss der Verhandlung zieht sich<br />

der Senat zur Beratung und Beschlussfassung<br />

zurück. Sofern die Parteien nicht darauf verzichtet<br />

haben,ist aber zuvor noch dieVerhandlungsschrift<br />

zu verlesen bzw. dasTonbandprotokoll<br />

wiederzugeben. Bei der Beschlussfassung<br />

ist nur das in der mündlichenVerhandlung<br />

Mag. Edgar Wojta:<br />

Der Autor ist<br />

Mitarbeiter<br />

in der GÖD-<br />

Rechtsabteilung.<br />

recHT<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 37


§<br />

Vorgekommene zu berücksichtigen.Über diese<br />

Beratung ist ein eigenes Beratungsprotokoll<br />

zu erstellen. Unmittelbar nach Beschlussfassung<br />

ist das Erkenntnis (Urteil) des Senates<br />

samt den wesentlichen Entscheidungsgründen<br />

mündlich zu verkünden.<br />

Das Disziplinarerkenntnis<br />

Das Disziplinarerkenntnis hat entweder auf<br />

Schuldspruch oder auf Freispruch zu lauten<br />

– tertium non datur – und in der Regel die<br />

Strafe festzusetzen. In Ausnahmefällen kann<br />

aber auch im Fall eines Schuldspruchs von<br />

der Verhängung einer Disziplinarstrafe abgesehen<br />

werden. Dies kommt aber nur dann<br />

in Betracht, wenn sowohl nach den Umständen<br />

des Falles als auch der Persönlichkeit des<br />

Beamten davon ausgegangen werden kann,<br />

dass die Verhängung einer Strafe nicht erforderlich<br />

ist,um den Beamten von der Begehung<br />

weiterer Verfehlungen abzuhalten und dies<br />

ohneVerletzung dienstlicher Interessen möglich<br />

ist. Dennoch handelt es sich auch beim<br />

„Schuldspruch ohne Strafe“ um eine Disziplinarstrafe,<br />

da damit ein rechtlich verbindlicher<br />

Vorwurf mit nachteiligenWirkungen (z. B. als<br />

Erschwerungsgrund bei einer erneutenVerurteilung)<br />

festgestellt wird (VwGH 18.12.1998<br />

SlgNF 14.834A).<br />

Disziplinarstrafen<br />

Neben dem Schuldspruch ohne Strafe kommen<br />

in Betracht: der Verweis, die Geldbuße,<br />

die Geldstrafe oder die Entlassung. Der Verweis<br />

ähnelt der dienstrechtlichen Ermahnung.<br />

Während diese aber eine spezielle Ausformung<br />

des Weisungsrechts darstellt, handelt<br />

es sich beimVerweis um eine „echte“ Disziplinarstrafe.Die<br />

Geldbuße und Geldstrafe unterscheiden<br />

sich in der Höhe.Von einer Geldbuße<br />

spricht das Gesetz bei einer „Strafe“ bis zur<br />

Hälfte des Monatsbezuges, eine Geldstrafe<br />

hingegen kann bis zur Höhe von fünf Monatsbezügen<br />

verhängt werden. Die Kinderzulage<br />

wird bei der Bemessung in beiden Fällen nicht<br />

berücksichtigt, maßgeblich ist aber die besoldungsrechtliche<br />

Stellung des Delinquenten im<br />

Zeitpunkt der Fällung des erstinstanzlichen<br />

Disziplinarerkenntnisses. Allfällige Kürzungen<br />

des Monatsbezuges, etwa aufgrund einer<br />

Suspendierung oder infolge einer krankheitsbedingten<br />

<strong>Dienst</strong>abwesenheit über 182<br />

Kalendertage hinaus, führen nicht zu einer<br />

Kürzung der Bemessungsgrundlage. Eine<br />

anteilsmäßige Verminderung der Bezüge wie<br />

im Fall der Herabsetzung der regelmäßigen<br />

Wochendienstzeit nach §50a BDG vermindert<br />

aber die Berechnungsbasis sehr wohl (VwGH<br />

vom 20. 11. 2006,VwSlgN 17060A). Hier ist<br />

folglich vom tatsächlich ausbezahlten Monatsbezug<br />

auszugehen.<br />

ratenzahlung<br />

Bei der Vollziehung einer Geldbuße oder<br />

-strafe ist auf die persönlichen Verhältnisse<br />

und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des<br />

Beamten Bedacht zu nehmen.Erforderlichenfalls<br />

sind diese durchAbzug vom Monats- bzw.<br />

Ruhebezug hereinzubringen; vollziehende<br />

Behörde ist die <strong>Dienst</strong>behörde. Die Disziplinarkommission<br />

kann eine Ratenzahlung<br />

bewilligen, wobei aber 36 Monatsraten nicht<br />

überschritten werden dürfen. Dabei sind<br />

die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit des Beamten<br />

zu berücksichtigen. Eine explizite Bindung an<br />

die Bestimmungen der Existenzminimumverordnung<br />

ist dem Gesetz nicht zu entnehmen,<br />

eine auf Grundlage dieserVerordnung vorgenommene<br />

Berechnung wird aber vomVwGH<br />

in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl.<br />

VwGH vom 20. 11. 2001, 98/09/0323).<br />

Die entlassung<br />

Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist<br />

zweifellos die schwerwiegendste, führt sie<br />

doch zur Auflösung des grundsätzlich auf<br />

Lebensdauer angelegten öffentlich-rechtlichen<br />

<strong>Dienst</strong>verhältnisses.<br />

DerVwGH vertrat in ständiger Rechtsprechung<br />

den sogenannten Untragbarkeitsgrundsatz:„Die<br />

Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe<br />

gegen aktive Beamte. Sie bezweckt,<br />

dass sich die <strong>Dienst</strong>behörde von einem Beamten,<br />

der sich infolge seines Fehlverhaltens<br />

untragbar gemacht hat (Untragbarkeitsgrundsatz),<br />

unterAuflösung des Beamtenverhältnisses<br />

trennen kann.Nur die im Fehlverhalten des<br />

Beamten offenbar gewordene Untragbarkeit,<br />

die es der <strong>Dienst</strong>behörde unzumutbar macht,<br />

mit dem Beamten weiterhin das Beamtenverhältnis<br />

fortzusetzen, darf Grund für die Verhängung<br />

der Disziplinarstrafe der Entlassung<br />

sein. Damit bewirkt die Entlassung zugleich<br />

die Reinigung der Beamtenschaft von einem<br />

Organwalter, der sich nicht mehr würdig<br />

38 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


erwiesen hat, ihr noch weiter anzugehören“<br />

(VwGH vom 29. 9. 1992, 91/09/0186). Bei<br />

„erwiesener“ Untragbarkeit könne anderen<br />

Strafzumessungsgründen wie dem Grad des<br />

Verschuldens oder dem bisherigen <strong>Dienst</strong>verhalten<br />

keine Bedeutung mehr zukommen.<br />

Mit Erkenntnis vom 6. 11. 2006,<br />

2005/09/0053 hat der VwGH aber bereits<br />

betont, dass die Disziplinarbehörden bei<br />

der Beurteilung der Schwere einer <strong>Dienst</strong>pflichtverletzung<br />

alle geltend gemachten, der<br />

Aktenlage nach oder aufgrund der Ergebnisse<br />

einer mündlichen Verhandlung zu berücksichtigenden<br />

Milderungsgründe einzubeziehen<br />

haben. Mit Erkenntnis vom 14. 11. 2007,<br />

2005/09/0115 (verstärkter Senat) sprach der<br />

VwGH dann aus, dass eine im Anschluss an<br />

eine strafgerichtliche Verurteilung aus rein<br />

generalpräventiven Gründen erfolgte Entlassung<br />

nicht dem Gesetz entspricht. § 95Abs. 3<br />

BDG in der damals noch anzuwendenden Fassung<br />

bestimmte nämlich, dass im Falle einer<br />

strafgerichtlichen Verurteilung eine Strafe<br />

nur auszusprechen ist, wenn und soweit dies<br />

zusätzlich erforderlich ist, um den Beamten<br />

von der Begehung weiterer <strong>Dienst</strong>pflichtverletzungen<br />

abzuhalten. Eine Entlassung wäre<br />

nicht mehr zulässig gewesen, wenn die Disziplinarbehörde<br />

nicht begründen hätte können,<br />

warum die Strafe der Entlassung als letztes<br />

Mittel unbedingt vonnöten ist, den Beamten<br />

von weiteren <strong>Dienst</strong>pflichtverletzungen abzuhalten.<br />

Der gesetzgeber<br />

Mit <strong>Dienst</strong>rechts-Novelle 2008, BGBl.<br />

147/2008,erfolgte eine Neufassung der §§ 93<br />

und 95 BDG unterAkzentuierung generalpräventiverAspekte.<br />

So ist fortan bei der Strafzumessung<br />

expressis verbis auch zu berücksichtigen,dass<br />

durch die Strafhöhe andere Beamte<br />

von der Begehung ähnlicher <strong>Dienst</strong>pflichtverletzungen<br />

abgehalten werden (§ 93 Abs. 1<br />

2. Satz BDG i. d. F. BGBl. 147/2008).<br />

Folgen der entlassung<br />

Mit Rechtskraft des die Disziplinarstrafe<br />

der Entlassung verhängenden Erkenntnisses<br />

erlöschen alle sich aus dem <strong>Dienst</strong>verhältnis<br />

ergebenden Anwartschaften, Rechte<br />

und Befugnisse des Beamten, aber auch seiner<br />

Angehörigen. Der <strong>Dienst</strong>geber ist nach<br />

§ 311 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz<br />

(ASVG) verpflichtet, Überweisungsbeiträge<br />

an den zuständigen Pensionsversicherungsträger<br />

zu leisten.Wesentlich ist, dass auf diese<br />

Weise auch für entlassene Beamte eineAltersversorgung<br />

sichergestellt ist.Da Beamte nicht<br />

arbeitslosenversichert sind, regelt das Überbrückungshilfegesetz<br />

die temporäre finanzielle<br />

Versorgung des entlassenen Beamten in<br />

Anlehnung an dasArbeitslosenversicherungsgesetz<br />

(AlVG).Administrierende Behörde ist<br />

das Arbeitsmarktservice.<br />

rechtsmittel<br />

Gegen das Erkenntnis der Disziplinarkommission<br />

kann Berufung an die Disziplinaroberkommission<br />

erhoben werden. Die Berufung<br />

kann sowohl vom verurteilten Beamten als<br />

auch vom Disziplinaranwalt zum Nachteil des<br />

freigesprochenen oder nach Ansicht des Disziplinaranwaltes<br />

zu gering bestraften Beamten<br />

erhoben werden. Eine vom verurteilten<br />

Beamten zu dessen Gunsten ausgeführte Berufung<br />

darf aber nicht dazu führen, dass sich das<br />

Strafausmaß erhöht (Verbot der reformatio<br />

in peius, § 129 BDG). Erhebt aber gleichzeitig<br />

auch der Disziplinaranwalt Berufung und<br />

beantragt dieser eine strengere Bestrafung, so<br />

kann in Stattgebung dieser Berufung sehr wohl<br />

eine strengere Bestrafung erfolgen.<br />

Die Höchstgerichte<br />

Gegen Erkenntnisse der Disziplinaroberkommission<br />

steht das außerordentliche<br />

Rechtsmittel der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof<br />

oder den Verwaltungsgerichtshof<br />

offen, wobei in disziplinarrechtlichen<br />

Angelegenheiten einer Anrufung des<br />

VfGH in der Regel keine Erfolgsaussichten<br />

einzuräumen sind.<br />

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Selbstverständlich greift auch in allen disziplinarrechtlichen<br />

Angelegenheiten die Serviceleistung<br />

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betroffenen Mitgliedern mit Rat und<br />

Tat zur Seite.<br />

recHT<br />

„im Verfahren werden<br />

unsere Mitglieder von<br />

in dieser schwierigen<br />

Materie besonders<br />

bewanderten Vertrauensanwälten<br />

der gÖD<br />

oder von geschulten<br />

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vertreten.“<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 39


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40 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


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3 Monate die „Wiener Zeitung“ gratis.<br />

3-mal 1 Wochenende für 2 Personen im 4-Sterne-Hotel. Zur Verfügung gestellt von Mercure Hotels.<br />

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für eine Donnerstags-<br />

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des Stücks „Der Knopf des<br />

Joseph Haydn“.


WBV · Wohnen<br />

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MIETE, MIETKAUF oder<br />

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Die objekte befinden sich in zentraler Lage in Wien. Die Infrastruktur der Umgebung ist für Wohnen bestens geeignet.<br />

Schulen, Kindergarten und einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer nähe.<br />

Sie können je nach objekt aus folgenden Finanzierungsvarianten wählen:<br />

Variante 1: Miete: hier ist nur eine Kaution in höhe von 6 Monatsmieten erforderlich – kein Finanzierungsbeitrag.<br />

Variante 2: Mietkaufmodell: Der Mieter leistet vor Bezug einen Finanzierungsbeitrag.<br />

Variante 3: Soforteigentum: es kann auch sofort eigentum begründet werden.<br />

Sämtliche Unterlagen wie Projektbeschreibung, Kosten, Lagepläne und Wohnungspläne auf www.wbvgoed.at.<br />

WIen 10, InZeRSDoRFeR STRASSe 65<br />

16 Wohnungen + 19 Garagenplätze, Zwei-, Drei-,<br />

Vierzimmerwohnungen von 54 bis 95 m2 Nutzfläche<br />

Baubeginn: Mai 2008, Fertigstellung: September <strong>2009</strong><br />

Variante 1 MIETE:<br />

WOHNUNG: Nutzungsentgelt:6 10,50/m2 p. m.<br />

Kaution: 6 Monatsmieten<br />

GARAGE: Nutzungsentgelt: 6 105,00 p. m.<br />

Kaution: 6 Monatsmieten<br />

Variante 2 MIETKAUFMODELL:<br />

WOHNUNG: Eigenmittel: ca.6 534,00/m2 Nutzungsentgelt: 6 8,00/m2 p. m.<br />

GARAGE: Eigenmittel: ca. 6 3.500,00<br />

Nutzungsentgelt: ca.6 90,00 p. m.<br />

Variante 3 SOFORTEIGENTUM:<br />

Kaufpreise auf der Homepage unter<br />

www.wbvgoed.at abrufbar.<br />

WIen 10, WALDGASSe 11<br />

25 Wohnungen + 25 Garagenplätze<br />

Zwei-, Drei-, Vierzimmerwohnungen von 54 bis 90 m2 Nutzfläche<br />

Baubeginn: Februar 2008, Fertigstellung: März <strong>2009</strong><br />

Variante 1 MIETE:<br />

WOHNUNG: Nutzungsentgelt: 6 10,50/m2 p. m., Kaution: 6 Monatsmieten<br />

GARAGE: Nutzungsentgelt: 6 85,00 p. m., Kaution: 6 Monatsmieten<br />

Variante 2 MIETKAUFMODELL:<br />

WOHNUNG: Eigenmittel: ca.6 580,00/m2 – Nutzungsentgelt: 6 8,50/m2 p. m.<br />

GARAGE: Eigenmittel: ca.6 3.500,00, Nutzungsentgelt: ca.6 70,00 p. m.<br />

Variante 3 SOFORTEIGENTUM:<br />

Kaufpreise auf der Homepage unter www.wbvgoed.at abrufbar.<br />

www.wbvgoed.at<br />

Sämtliche Informationen zu unseren Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.wbvgoed.at,<br />

oder Sie kontaktieren Ihre persönliche Ansprechpartnerin Frau Panzenböck, Tel.: 01/605 73 DW 12,<br />

bzw. Frau Kienast, Tel.: 01/605 73 DW 20, oder per E-Mail: wohnen@wbvgoed.at.<br />

42 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong><br />

Foto: WBV-GÖD


Foto: GUDELLAPHoto – FotoLIA.CoM<br />

GRIECHENLAND RHoDoS<br />

SCHÖFMANN Mag. Lambert, 2130 Mistelbach, Kirchengasse<br />

9a, 0699/107 455 72. FH: original griechischerBaustilimSüdenderInselinderOrtschaftKattavia,<br />

abseits vom Massentourismus,ideal auf für Familien mit<br />

(Klein-)Kindern.Nähere Infos unter:http://members.<br />

aon.at/rhodos-haus/, regina.schoefmann@aon.at.<br />

BURGENLAND NEUSIEDLER SEE<br />

Fam. LACKNER, 7141 Podersdorf, Überland 1, Tel.:<br />

02177/28 32 (ab 18 Uhr).2 FW (2–6 P) im DG:Kabel-<br />

TV,MW,Plattengriller,TT,Eigenbauweine,ruhige Lage,<br />

Seenähe, Garten/SchBe, Pergola/Grillmöglichkeit,<br />

KiSp. 6 32,40 bis 6 65,70/Tag + EdR, OT/Strandbenützung.<br />

BURGENLAND LUtZMANNSBURG<br />

WINTER Maria, 7361 Frankenau 158, Tel./Fax:<br />

02615/870 06, maria.winter@utanet.at, www.tiscover.com/winter.<br />

Sommer: BH mit FP (2 DZ, 1 MB):<br />

Du/WC, Kabel-TV, Radio, Safe, ruhige Lage, KiE,<br />

FB, Gitterbett/FRä gratis, Thermennähe. 6 20,70 bis<br />

6 22,50/P/T.<br />

SÜDKÄRNtEN KLoPEINER SEE<br />

Fam. KAPUS, 9133 Miklauzhof, Jerischach 4,<br />

Tel.: 04237/22 21, Fax: 22 21-21, familiengh.<br />

schmautz@carinthia.com. 4 FW und 4 AP: Bad/Du/<br />

WC,TV,Tel.,Safe,Sauna,Solarium,Fitness,SchBe,Kinderbetreuung.VS/NS:<br />

6 40,50 bis 6 43,20/HP/T/P,<br />

HS: 6 43,20 bis 6 49,50/HP/T/P.<br />

KÄRNtEN VELDEN<br />

KUSTERNIK Gerald, 9220 Velden, Excelsiorstr. 26,<br />

Tel.: 0664/597 65 45, kusternik@tele2.at. FW (4 P):<br />

neu eingerichtet, 2 SZ,WoKü, Du/WC, GS, E-Herd,<br />

MW, Ks, WM, Sat-TV 2x, Safe, Balkon, Liegewiese,<br />

Kinderschaukel, Tischtennis. Geschirr, Handtücher<br />

und Bettwäsche werden zurVerfügung gestellt.VS/NS:<br />

6 295,–/W/4 P, HS: 6 495,–/W/4 P. Exkl. OT, Anund<br />

Abreise mögl. samstags!<br />

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REICHEL Heidi,9520 Satendorf,Wasserfallweg 9,Tel./<br />

Fax:01/545 81 89,reichel.h@aon.at,www.schuetzenhof-reichel.at.<br />

6 FW (2 bis 5 P): komplett ausgestattet,<br />

eigenes Seebad, Bk, schöner Seeblick, ruhige Lage,<br />

wenige Min. zum See, Lw, Pp, KiSp, Frä, Sauna, Fitnessraum.<br />

6 43,– bis 6 52,–.<br />

oÖ ULRICHSBERG/BÖHMERWALD<br />

MÄRZINGER Maria, 4161, Mühlwald 1,Tel.: 07288/<br />

62 27. BH/2 neu einger. FW (je 4–5 P): kinderfreundlich,Wandern,<br />

Radfahren, Fischen, Badesee, Golfplatz,<br />

Reithalle!VS/NS: 6 36,90/T, HS: 6 41,40/T.<br />

oÖ AIGEN<br />

PFLEGER Gudrun, 4160, Hauptstr. 20, Tel.: 07281/<br />

89 51. 2 FW (2–6 P): komplett ausgestattet mit<br />

Wohnkü, Du/WC,TV, Zh. 6 28,– bis 6 46,–/T, EdR<br />

6 22,– bis 6 29,–.<br />

SALZBURG BAD HoFGAStEIN<br />

FLEISCHMANN Eduard, 5082 Grödig, Glanriedl 4,<br />

Tel./Fax: 06246/742 65. AP (bis 4 P):WZ, SZ, Bad/<br />

WC, Kü, VR, Bk, Sat-TV, Pp. Direkt neben Kurpark.<br />

Sommer: VS/NS: 6 222,10/Wo, HS: 6 279,30/Wo,<br />

OT/EdR extra; Winter: VS/NS: 6 251,80/Wo, HS:<br />

6 315,90/Wo, 25. 12. bis 6. 1.: 6 389,20/Wo, OT/<br />

EdR extra.<br />

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SALZBURG SPoRtWELt AMADè<br />

MAURER Maximilian, 5602 Waigrain, K.-H.-Waggerl-<br />

Str. 34,Tel./Fax: 06413/81 90. FW (4 P):TV, Radio, Bk,<br />

zentrale/ruhige Lage, NäheWasserwelt Amadè. Sommer:<br />

6 52,–/FW/T.<br />

SALZBURG SAALACHtAL<br />

MESSNER Christine, 5092 St. Martin, Wildmoos 104,<br />

Tel.: 06588/86 29, alois.messner@aon.at. AP: Wohnkü,<br />

WZ, 2 DZ, 2 EZ, Sat-TV, Carport 3 StPl. Sommercard:<br />

Frei-SchBe, Hallenbad, Bergbahn, Saalachtal Naturgewalten.<br />

2 P: 6 34,80, jede weitere P: 6 7,60, EdR 6 25,50.<br />

SALZBURG SAALFELDEN<br />

PÖCHLINGER Walter, 5760 Saalfelden,Loferer Bundesstr.<br />

26. Kontakt: 3644 Emmersdorf, Kolomanistr. 15,<br />

Tel.: 02752/722 31 oder 0664/216 98 24. FH für Selbstversorger<br />

(max. 8 P): Küchenbenützung, AR,TV, eigene<br />

Bettwäsche mitbringen.10 Gehmin.ins Zentrum.VS/NS:<br />

6 9,–/T/P, HS: 6 10,80/T/P.<br />

SALZBURG RADStADt<br />

ZIMMeRBöRSe<br />

WINTER Hermann, 5550, Unt. Schwemmberg 37,<br />

Tel/Fax:06452/5077,0676/398 84 70,www.radstadt.<br />

com/quartier/eschbachhof.Bio-BH/2 FW (4 P,6–7 P),<br />

Holz-BH (bis 10 P): KleinkiAusstatt., Ponyreiten, Grillabend<br />

u. v. m.Wandermögl., Badeseen i. d. Umgebung.<br />

4 P:VS/NS: 6 43,20/T, HS: 6 49,50/T.<br />

SALZBURG HoCHKÖNIGGEBIEt<br />

WIMMER Johann, 5450 Werfen, Poststr. 10, 06468/<br />

74 02. Große FW bis 6 P: Bad, 2WC,TV,Terrasse, Liege-wiese,<br />

Pp, sehr ruhige Lage. Zi + F: Bad/WC, TV.<br />

FW: 6 26,55/2 P/T, Zi: 6 13,50/P/T.<br />

StEIERMARK GRAZ-ZENtRUM<br />

DIRNBERGER Claudia,8020 Graz,Sigmundstadl 18/2,<br />

Tel.: 0049/89/68 05 07 32, Fax: 0049/89/68 09 49-<br />

81, c.dirnberger@gmx.at, www.meinewebseite.net/<br />

appartement 2003. AP (bis 3 P): WSZ, Kü, Bad/WC,<br />

Sat-TV, Zh; Park mit großem KiSp in der Nähe. Infos<br />

unter: www.meinewebseite.net/appartements2003. 6<br />

50,–/N, Bettwäsche/Handtücher 6 7,–, EdR 6 25,–<br />

(ab 3Tagen).<br />

StEIERMARK SCHILCHERLAND<br />

Fam.FÄRBER,8503 St.Josef 117,Tel./Fax:03136/811<br />

26,hansfaerber@telering.at.FW (5 P) im Schilcherland,<br />

sehr geräumig, Graz-Nähe. 6 63,–/T.<br />

StEIERMARK MURECK<br />

HARING Bettina,8480 Mureck,Marburger Str.10–10a,<br />

Tel./Fax:03472/301 90,radler-planet@lycos.at,www.<br />

radler-planet.net. 11 DZ: Bad/WC, Sat-TV, KS. 6 Zimmer<br />

mit Küchenblock ausgestattet. Direkt am Murradwanderweg<br />

R2 an der Südausfahrt Mureck,Richtung Bad<br />

Radkersburg. Ca. 25 km von der Therme Bad Radkersburg<br />

entfernt.VS/NS: 6 21,–, HS: 6 24,–.<br />

tIRoL BEZIRK LANDECK<br />

WINKLER Wilhelmine, 6531 Ried 154, Tel.: 05472/<br />

64 41, ma.wi@tirol.com. FW (2–4 P): behagl. eingerichtet,<br />

ruhige Lage.Wandermögl., Badesee. Sommerskigebiet.VS/NS:<br />

6 33,50/T, HS: 6 40,–/T.<br />

tIRoL KRAMSACH<br />

ZISTERER Angelika, 6233, Kuglg. 22, 05337/935 11,<br />

zisterer@chello.at, www.tiscover.com/zisterer. FW<br />

(2–4 P): 1 DZ, Du/WC, WohnKü, Sat-TV, Bettwä./<br />

Handtü. gratis. Badeseen, Radwege, Wandern, Tennis<br />

u. v. m.VS/NS: 6 38,70/T/FW, HS: 6 42,30/T/FW.<br />

VoRARLBERG EGG<br />

HAMMERER Lieselotte,Andreas, 6863 Egg, Hub 882,<br />

Tel.: 05512/38 86 od. 0664/105 16 89, haus.hammerer@A1.net,<br />

www.tiscover.at/haus.hammerer. FW<br />

(2 bis 6 P): kompl. eingerichtet, Du/Bad/WC, Zh,<br />

WoKü mit GS, Sat/TV, Bk, Bett u. Küchenwäsche vorhanden.<br />

Ruhige Südhanglage, OZ 5 Gehmin. Freibäder<br />

in Region kostenlos. 6 30,– bis 6 65,–/T.<br />

WIEN 1040, LAMBRECHtGASSE<br />

MARTINEZ-GARCIA Dr. Maria Belén, 4451 Garsten,<br />

Mayrgutstraße 52,Tel.: 0660/769 55 54, 07252/<br />

423 35, bra.gar@ris.at. AP (2 Zi): kompl. eingerichtet.<br />

Wäsche, 2 Betten, Sofa, 2 Gästematratzen, TV,<br />

CD-Player, E-Herd, Kühlschrank, GS, MW, Geschirr,<br />

Kaffee,Tee, Zucker, Salz, Essig und Öl.Wenige Minuten<br />

zur Ringstraße/Oper. 6 49,50/P/T, jede weitere Pers.<br />

6 4,50/T, EdR 6 27,–.<br />

ABKÜRZUNGEN: AP Appartement AR Aufenthaltsraum BH Bauernhof/-haus Bk Balkon DZ Doppelzimmer D(M)Z Doppel(mehrbett)zimmer EdR Endreinigung EZZ Einzelzimmerzuschlag<br />

F Frühstück FP(B) Frühstückspension(-buffet) FRä Fahrräder (bzw. -verleih) FW(H) Ferienwohnung/-haus GS Geschirrspüler KiE Kinderermäßigung KiSp Kinderspielplatz<br />

Lw Liegewiese MW Mikrowelle N Nacht Nk Nebenkosten ot ortstaxe o(St)Z orts(Stadt)zentrum Pp Parkplatz P/t(W) pro Person und tag (Woche) SchBe(Ba) Schwimmbecken<br />

(-bad) tt tischtennis V(HP) Voll-, Halbpension VR Vorraum WM Waschmaschine WSZ Wohnschlafzimmer (Wo)Kü (Wohn)Küche Zh Zentralheizung Zi Zimmer Ü Übernachtung<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 43


Ihr Urlaubsvorteil<br />

<strong>2009</strong><br />

UrlaUbseinrichtUngen der göd<br />

★ ★ ★ ★<br />

Alpenhotel MoArAlM<br />

Die Moaralm verfügt über 21 modernst ausgestattete Zimmer<br />

mit Dusche/WC, Direktwahltelefon und Kabel­TV und<br />

wurde erst kürzlich in den Rang eines 4­Sterne­Hotels<br />

erhoben. Wir bieten Ihnen Tiefgarage, Lift, Tischtennis, TV,<br />

Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine und Solarium. Sowohl in<br />

den Sommermonaten als auch in der Wintersaison überraschen<br />

wir Sie mit einer großen Auswahl an Angeboten.<br />

Sommerurlaub in Obertauern lockt durch ein wunderbares<br />

Alm­ und Wandergebiet. Die vielen Hütten und romantische<br />

Gebirgsseen machen Wandern, Klettern und Bergtouren zu<br />

einem großen Erlebnis. Sportbegeisterte finden bei Rafting,<br />

Canyoning und Flusswandern viel Abwechslung, die Kids<br />

werden beim Grillen am Lagerfeuer und Schnupperklettern<br />

bestens betreut. Auch Radsportler und Golfer können ihrer<br />

Leidenschaft inmitten traumhafter Natur nachgehen. Abgerundet<br />

wird das Angebot durch einmaliges Badevergnügen<br />

im Krumschnabelsee auf 2000 Metern Seehöhe.<br />

1. Bezahlung: Mit der Reservierung erhalten Sie einen Zahlschein.<br />

Die Bezahlung hat spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt<br />

zu erfolgen.<br />

2. Stornierung: Bei Stornierung der Buchung werden folgende<br />

Stornokosten in Rechnung gestellt (Stornogebühren sind dann<br />

zu entrichten, wenn das gebuchte Zimmer nicht mehr weitergegeben<br />

werden kann. Eine Tagespauschale pro Person ist aber<br />

in jedem Fall zu bezahlen):<br />

42 bis 30 Tage vor Reisetermin ..............................15 %<br />

29 bis 15 Tage vor Reisetermin ..............................30 %<br />

14 bis 8 Tage vor Reisetermin ................................60 %<br />

ab 7 Tage vor Reisetermin ......................................80 %<br />

No Show .................................................................100 %<br />

trAuMurlAub zu trAuMpreisen für<br />

GÖD-MitGlieDer – sicherheit, spAss unD erholunG<br />

Diese Drei GÖD-hotels sinD für MitGlieDer<br />

besonDers GünstiG!<br />

http://hotels.goed.at<br />

Im Winter erwartet Skifahrer, Snowboarder, Langläufer<br />

und Spaziergänger eine belebende Atmosphäre auf bestpräparierten,<br />

schneesicheren Pisten. Von „Ihrer“ Moaralm<br />

aus steigen Sie direkt in den Skizirkus mit 26 Seilbahnen<br />

und Liften ein. Sie beginnen, wo andere aufhören (auf<br />

1738 m). Die Tauernrunde schaffen Sie ohne Auto und<br />

ohne Bus. Und wer Fitness tanken will, kann dies am<br />

Olympiastützpunkt Obertauern tun.<br />

Wer weiß, vielleicht treffen Sie ja Ski­Superstar Hermann<br />

Maier, der regelmäßig dort trainiert.<br />

Tweng 34, 5562 Obertauern<br />

Tel.: 06456/72 16<br />

Fax: 06456/72 16 DW 44<br />

E­Mail: moaralm@sbg.at<br />

PREISE FüR MITGLIEDER & ANGEHÖRIGE/<br />

WOCHENPAUSCHALE<br />

inklusive Benutzung der Tiefgarage<br />

Halbpension (Frühstück/<br />

Abendessen), Du/WC<br />

Sommersaison<br />

<strong>2009</strong><br />

Erwachsene<br />

Kinder (im Zimmer der<br />

322,– 427,–<br />

Eltern) von 10 bis 14<br />

Jahren<br />

Kinder (im Zimmer<br />

217,– 266,–<br />

der Eltern) von 6 bis 10<br />

Jahren<br />

Kleinkinder bis<br />

196,– 231,–<br />

6 Jahre (Nächtigung,<br />

ohne Essen)<br />

63,– 70,–<br />

Einzelzimmer­Zuschlag 35,– 49,–<br />

Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />

Wintersaison<br />

2008/09<br />

3. No Show: No Show liegt vor, wenn Sie nicht zum vereinbarten<br />

Zeitpunkt anreisen bzw. die Reservierung auch nicht schriftlich<br />

stornieren oder Ihre verspätete Ankunft nicht mitgeteilt wurde.<br />

In diesem Fall behalten die GÖD­Hotels den Anspruch auf den<br />

vollen Reisepreis. Gerichtsstand: Wien.<br />

TURNUSWECHSEL ist in allen Häusern Samstag.<br />

Ihre Anmeldung erbitten wir schriftlich an:<br />

Heimverein der GÖD, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien<br />

Fragen und Auskünfte:<br />

Tel.: 01/534 54­274, Fax: 01/534 54­134, E­Mail: goedhotels@goed.at<br />

Wir hoffen, dass diese Angebote für unsere Kolleginnen und Kollegen<br />

interessant sind, und wünschen bereits jetzt gute Erholung!<br />

Information und Buchungen: Martina Kaiblinger<br />

44 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


AppArteMenthAus kirchberG<br />

Unser Appartementhaus bietet 14 Appartements für<br />

2 bis 6 Personen. Die Appartements sind mit Dusche/<br />

WC, Kabel­TV und Telefon ausgestattet und für Selbstversorger<br />

komplett eingerichtet.<br />

Als zusätzliche Entspannungsmöglichkeiten bieten wir<br />

unseren Gästen Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine, Solarium,<br />

Tischtennis und Dart an. Die romantische Bergwelt<br />

in Kirchberg glänzt durch Kletterrouten in allen Schwierigkeitsgraden,<br />

für Wasserratten ist der Schwarzsee mit<br />

seinem moorhältigen Wasser ideal.<br />

Auch Biker sind auf den 445 Kilometer langen Bikingwegen<br />

herzlich willkommen.<br />

Im Winter gewährt die nur 300 Meter vom Appartementhaus<br />

entfernte „Maierl­Liftkette“ direkten Einstieg in<br />

den weltberühmten Kitzbüheler Skizirkus. Geräumte<br />

Wanderwege in winterlicher Natur laden auch die Spaziergänger<br />

ein, das einmalige Skigebiet auszunutzen.<br />

Stadlwies 7, 6365 Kirchberg/Tirol<br />

Tel.: 05357/24 73<br />

Fax: 05357/24 73 DW 73<br />

E­Mail: aon.913068470@aon.at<br />

PREISE FüR MITGLIEDER & ANGEHÖRIGE/<br />

WOCHENPAUSCHALE<br />

Halbpension (Frühstück/<br />

Abendessen), Du/WC<br />

Sommersaison<br />

<strong>2009</strong><br />

Erwachsene<br />

Kinder (im Zimmer der<br />

294,– 371,–<br />

Eltern) von 10 bis 14<br />

Jahren<br />

217,– 259,–<br />

Kinder (im Zimmer der<br />

Eltern) bis 10 Jahre<br />

Kleinkinder bis<br />

196,– 210,–<br />

6 Jahre (Nächtigung,<br />

ohne Essen)<br />

63,– 70,–<br />

Einzelzimmer­Zuschlag 35,– 49,–<br />

Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />

Wintersaison<br />

2008/09<br />

PREISE FüR MITGLIEDER & ANGEHÖRIGE/<br />

WOCHENPAUSCHALE<br />

inklusive Parkplatz<br />

Sommersaison<br />

<strong>2009</strong><br />

GÖD-hotels<br />

Wintersaison<br />

2008/09<br />

Erwachsene 112,–/140,– 154,–/168,–<br />

Kinder bis 14 Jahre 91,–/112,– 112,–/126,–<br />

Kleinkinder bis<br />

6 Jahre<br />

Endreinigung je<br />

63,–/63,– 70,–/70,–<br />

nach Appartementgröße<br />

21,–/35,– 21,– /35,–<br />

Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage!<br />

wellnesshotel ★ ★ ★<br />

sportAlM hinterMoos<br />

Die Sportalm verfügt über 24 modernst ausgestattete<br />

Zimmer mit Dusche/WC, Direktwahltelefon und Kabel­<br />

TV sowie Lift und eigenen Fernsehraum. Dazu hat<br />

der hauseigene Wellnessbereich nun von Sauna über<br />

Dampfbad, Infrarotkabine und Whirlpool bis zum Solarium<br />

alles zu bieten, was das Herz begehrt.<br />

Kulinarisch versorgt werden unsere Gäste durch<br />

die bekannte hauseigene Küche und die exklusive<br />

Vinothek.<br />

Hintermoos, ein Ortsteil von Maria Alm (unweit von<br />

Saalfelden), liegt eingebettet in einem wunderschönen<br />

Talkessel zwischen Steinernem Meer, Hochkönig<br />

und den Schieferalpen. Spaziergänger genießen die<br />

Landschaft auf den idyllischen Wanderwegen, während<br />

Sporthungrige ein Paradies für Radfahrer, Mountainbiker<br />

und Tennisspieler vorfinden.<br />

Im Winter können die Skier vor der Haustür angeschnallt<br />

werden, mit direktem Einstieg in die Aberger<br />

Skiwelt. Ohne viele Umwege können Sie mit einem<br />

Skipass alle Lifte im Großraum Maria Alm – Hintermoos,<br />

Hinterthal, Dienten und Mühlbach – benützen.<br />

Schneesicherheit und Pisten für Anfänger und Könner<br />

versprechen ein einzigartiges Skierlebnis.<br />

Bachwinkl 6, 5761 Hintermoos / Maria Alm<br />

Tel.: 06584/75 76, Fax: 06584/75 76 DW 7<br />

E­Mail: sportalm­hintermoos@sbg.at<br />

BUCHUNGEN: Tel.: 01/534 54 DW 274, Fax: 01/534 54 DW 134, E­Mail: goedhotels@goed.at<br />

GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong> 45


BV 2 WirtschaftsVerWaltung / geWerkschaft aktuell<br />

BeV<br />

42. Skimeisterschaften<br />

in Maria Alm<br />

BMWa<br />

Die traditionellen BEV-Skimeisterschaften, die nunmehr zum<br />

42. Mal stattfanden, zeigten, dass sich viele unserer Kolleginnen<br />

und Kollegen auch von der anherrschenden Grippewelle<br />

nicht abhalten ließen, wieder bei den Winterspielen dabei zu<br />

sein.<br />

Bei Sonnenschein und besten Pistenverhältnissen wurden die<br />

Bewerbe mit guter Laune abgehalten.<br />

Bei der Siegerehrung am Freitagabend begrüßte der Vorsitzende<br />

des Fachausschusses Hannes Taborsky die Führungskräfte<br />

aus dem BEV, des BMWA, der GÖD, dem IMG, dem<br />

einheimischen Tourismusverband und den Skiklubs.<br />

Bei Mag. Hans Herold, der mit Ende des vergangenen Jahres<br />

in Pension gegangen ist, bedankte sich Hannes Taborsky<br />

recht herzlich für die jahrelange gute Zusammenarbeit und<br />

begrüßte den ebenfalls anwesenden neuen ZA-Vorsitzenden<br />

Thomas Rasch.<br />

Unser Personalvertreter aus Tirol und SKEV-Organisationsmitglied<br />

Bertram Peer moderierte die Vergabe der Pokale und<br />

Medaillen an unsere KollegInnen.<br />

Am Ende der Siegerehrung bedankte sich Taborsky noch bei<br />

Wolfgang Söllner, der viele Jahre das Team um die Organisation<br />

der Skimeisterschaften tatkräftig unterstützt hat, sich aber<br />

ab 2010 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.<br />

Wir freuen uns alle schon auf ein Wiedersehen bei der<br />

Skimeisterschaft im nächsten Jahr.<br />

Thomas Rasch ist<br />

neuer Vorsitzender<br />

Nach 37 Jahren im Wirtschafts- und Arbeitsministerium<br />

und davon 31 Jahre als Vorsitzender des Zentralausschusses<br />

im Interesse der Kolleginnen und Kollegen<br />

tätig, hat Ministerialrat Mag. Hans Herold mit<br />

1. 1. <strong>2009</strong> seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten.<br />

In der Sitzung des Zentralausschusses am 1. 12. 2008<br />

hat Mag. Hans Herold seinen Vorsitz im Zentralausschuss<br />

zurückgelegt. Kollege Thomas Rasch aus der<br />

Bundesimmobiliengesellschaft, bisher bereits seit 2000<br />

Stellvertreter im Zentralausschuss, wurde einstimmig<br />

zum neuen Vorsitzenden gewählt.<br />

Thomas Rasch und alle anderen Mitglieder im Zentralausschuss<br />

bedankten sich bei Mag. Hans Herold für seinen<br />

außerordentlichen Einsatz für die Kollegenschaft,<br />

seine ehrliche und konsensuale Zusammenarbeit und<br />

wünschten ihm für seinen Ruhestand alles Gute.<br />

geWerkschaft aktuell<br />

POliZeigeWerkschaft WÄhlt<br />

herMann greYlinger ZuM<br />

VOrsitZenDen<br />

Der langjährige Vorsitzende der Polizeigewerkschaft,<br />

Franz Pail, ist mit 30. 11. 2008 nach 46<br />

Arbeitsjahren in den Ruhestand getreten. Von der<br />

Erweiterten Bundesleitung wurde Hermann Greylinger<br />

einstimmig zu seinem Nachfolger gewählt.<br />

Hermann Greylinger trat 1977 bei der damaligen<br />

Sicherheitswache in Wien seinen <strong>Dienst</strong> an. Nach<br />

Verwendungen im exekutiven Außendienst widmete<br />

er sich im Personalreferat des Generalinspektorates<br />

dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten.<br />

Das dort angeeignete Wissen brachte er bald als<br />

Personalvertreter und <strong>Gewerkschaft</strong>sfunktionär zum<br />

Wohle der Kollegenschaft ein. Seit dem Jahr 1996<br />

ist Kollege Greylinger in verschiedensten gewerkschaftlichen<br />

Funktionen wie auch als Personalvertreter<br />

im Zentralausschuss für die Bediensteten des<br />

öffentlichen Sicherheitswesens im BM.I tätig.<br />

Vorsitzender Hermann Greylinger: „Große Herausforderungen<br />

stehen an. Ich gehe mit viel Engagement,<br />

Mut und Energie an die neue Aufgabe heran,<br />

das bei der Wahl gezeigte Vertrauen stärkt mich. Die<br />

Probleme der Kolleginnen und Kollegen vor Ort kann<br />

man nur lösen, wenn man sie erkennt. Gehen wir<br />

hinaus, bei uns finden sie Gehör!“<br />

Wir danken dem scheidenden Vorsitzenden für seine<br />

lange erfolgreiche Tätigkeit und wünschen dem<br />

neuen Vorsitzenden viel Durchsetzungsvermögen<br />

und Erfolg!<br />

46 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>


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