03.10.2013 Aufrufe

Bedingungen - DVG

Bedingungen - DVG

Bedingungen - DVG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 21 – Tiere mit Antikörpern gegen<br />

Nichtstrukturproteine bei Ausschluss<br />

von zirkulierendem Virus<br />

1. entweder Tötung und unschädliche Beseitigung aller<br />

empfänglichen Tiere oder Tötung nur der betroffenen<br />

Tiere<br />

2. Schlachtung der nicht getöteten Tiere<br />

3. Reinigung und Desinfektion des Betriebes (Anlage IV<br />

der Richtlinie)<br />

4. Fleisch und Fleischprodukte sowie Milch und daraus<br />

hergestellte Milcherzeugnisse, die im Zeitraum der<br />

Untersuchungen nach § 20 gewonnen wurden,<br />

müssen behandelt und gekennzeichnet werden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!