03.10.2013 Aufrufe

Bedingungen - DVG

Bedingungen - DVG

Bedingungen - DVG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 5 – Vor amtlicher Feststellung<br />

der MKS (2)<br />

Ergeben sich nach Pkt. Pkt.<br />

1 Anhaltspunkte für einen<br />

Ausbruch der MKS, so ordnet die zuständige<br />

Behörde<br />

a) die serologische und virologische Untersuchung<br />

derjenigen Tiere empfänglicher Arten des<br />

Verdachtsbetriebes an, die nicht bereits nach Nr. 1<br />

untersucht worden sind ("weitergehende<br />

Untersuchungen zur Abklärung des Verdachtes<br />

an"),<br />

b) die Tötung und unschädliche Beseitigung aller<br />

Tiere empfänglicher Arten des Verdachtsbetriebes<br />

an,<br />

c) epidemiologische Nachforschungen an.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!