Bedingungen - DVG
Bedingungen - DVG
Bedingungen - DVG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 5 – Vor amtlicher Feststellung<br />
der MKS (2)<br />
Ergeben sich nach Pkt. Pkt.<br />
1 Anhaltspunkte für einen<br />
Ausbruch der MKS, so ordnet die zuständige<br />
Behörde<br />
a) die serologische und virologische Untersuchung<br />
derjenigen Tiere empfänglicher Arten des<br />
Verdachtsbetriebes an, die nicht bereits nach Nr. 1<br />
untersucht worden sind ("weitergehende<br />
Untersuchungen zur Abklärung des Verdachtes<br />
an"),<br />
b) die Tötung und unschädliche Beseitigung aller<br />
Tiere empfänglicher Arten des Verdachtsbetriebes<br />
an,<br />
c) epidemiologische Nachforschungen an.