Bedingungen - DVG
Bedingungen - DVG
Bedingungen - DVG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ursprüngliche §§ 6 und 7 sind in<br />
Neu:<br />
§ 7 zusammengefasst<br />
Ist die MKS in einem Betrieb amtlich<br />
festgestellt, so kann die zuständige<br />
Behörde für Tiere nicht empfänglicher<br />
Arten die Tötung und unschädliche<br />
Beseitigung anordnen. Das gilt nicht für<br />
Equiden, Equiden,<br />
sofern sie gemäß § 24 c) der<br />
VVVO gekennzeichnet sind, abgesondert<br />
und gereinigt sowie desinfiziert werden.