03.10.2013 Aufrufe

Bedingungen - DVG

Bedingungen - DVG

Bedingungen - DVG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ursprüngliche §§ 6 und 7 sind in<br />

Neu:<br />

§ 7 zusammengefasst<br />

Ist die MKS in einem Betrieb amtlich<br />

festgestellt, so kann die zuständige<br />

Behörde für Tiere nicht empfänglicher<br />

Arten die Tötung und unschädliche<br />

Beseitigung anordnen. Das gilt nicht für<br />

Equiden, Equiden,<br />

sofern sie gemäß § 24 c) der<br />

VVVO gekennzeichnet sind, abgesondert<br />

und gereinigt sowie desinfiziert werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!