Bedingungen - DVG
Bedingungen - DVG
Bedingungen - DVG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Änderung der Definition des<br />
Seuchenausbruch, wenn:<br />
Seuchenausbruchs (2)<br />
5. ein epidemiologischer Zusammenhang zu einem bestätigten MKS- MKS<br />
Ausbruch festgestellt wurde und mindestens eine der folgenden<br />
<strong>Bedingungen</strong> gegeben ist:<br />
a) bei einem oder mehreren Tieren werden Antikörper gegen MKSV- MKSV<br />
Struktur- Struktur oder Nichtstrukturproteine nachgewiesen<br />
b) es wurde Virusantigen oder für einen oder mehrere der MKS-Serotypen<br />
MKS Serotypen<br />
spezifische virale RNS nachgewiesen<br />
c) durch Anstieg des Titers der Antikörper gegen MKSV-Struktur<br />
MKSV Struktur- oder<br />
Nichtstrukturproteine wurde eine aktive MKS-Infektion<br />
MKS Infektion nachgewiesen<br />
Probenpaare:<br />
Abstand von mindestens 5 Tagen bei Strukturprotein<br />
Abstand von mindestens 21 Tagen bei Nichtstrukturprotein<br />
d) bei einem Tier einer empfänglichen Art werden klinische Symptome<br />
festgestellt