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Stenografischer Bericht - Deutscher Bundestag

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9564 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007<br />

Stephan Mayer (Altötting)<br />

(A) Verfügung hatten, nicht ausreichten, dass sie nicht ge- der Verhandlungen dazu durchgerungen haben, dieses (C)<br />

griffen haben. Deswegen ist es richtig, jetzt auch hier Ehegattennachzugsalter entsprechend festzulegen.<br />

deutliche Nachbesserungen vorzunehmen: Wir legen das<br />

Ehegattennachzugsalter auf 18 Jahre fest. Wir haben<br />

(Beifall bei der CDU/CSU)<br />

die Erfahrung gemacht, dass junge Mädchen – man muss<br />

offen sagen: vor allem türkische Mädchen –<br />

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meines Erachtens<br />

wurde in der bisherigen Debatte zu wenig be-<br />

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN]: Jetzt kommt’s raus!)<br />

tont, dass dieser Gesetzentwurf auch ein Reflex auf das<br />

ist, was wir in den vergangenen Jahren im Bereich des<br />

Ausländer- und Zuwanderungsrechtes erlebt haben. Ich<br />

möchte in diesem Zusammenhang nur den Fall Mehmet,<br />

dieses Serienstraftäters aus München, erwähnen. Nach<br />

Umsetzung dieses Gesetzentwurfs können erstmals heranwachsende<br />

Serienstraftäter, die schon eine Niederlassungserlaubnis<br />

in Deutschland haben, unter erleichterten<br />

Bedingungen abgeschoben werden. Das ist ein großer<br />

Erfolg, der mit diesem Gesetz erreicht wird.<br />

besonders einfach von den Eltern, von den Großeltern<br />

gezwungen werden können, einen Mann zu heiraten, den<br />

sie an und für sich gar nicht heiraten wollen. Diese Mädchen<br />

müssen dann – auch gegen ihren Willen – nach<br />

Deutschland kommen. Ich hoffe, dass es gelingt, dies in<br />

Zukunft zu verhindern. Man kann es zum jetzigen Zeitpunkt<br />

sicher noch nicht versprechen, aber ich wünsche<br />

mir, dass es mit der Festlegung des Ehegattennachzugsalters<br />

auf 18 Jahre gelingen wird, dem Phänomen der<br />

Zwangsverheiratung in Zukunft Einhalt zu gebieten.<br />

Sevim Dağdelen (DIE LINKE):<br />

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nachdem Sie ja jetzt<br />

noch einmal die Festsetzung des Ehegattenalters für den<br />

Nachzug und in diesem Zusammenhang auch die geforderten<br />

Deutschkenntnisse verteidigt haben, möchte ich<br />

Sie gerne fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass es vier Gutachten<br />

des Wissenschaftlichen Dienstes gibt, die besagen,<br />

dass es sowohl erhebliche verfassungsrechtliche<br />

Bedenken gibt gegen die geplanten Änderungen – Festsetzung<br />

des Ehegattenalters auf 18 Jahre und Verlangen<br />

von Deutschkenntnissen als Zuzugsvoraussetzung – in<br />

Bezug auf den Nachzug zu Deutschen und zu Drittstaatenangehörigen<br />

in Deutschland als auch Bedenken, ob<br />

dies richtlinienkonform ist.<br />

Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU):<br />

Sehr verehrte Frau Kollegin Dağdelen, es gibt Gutachten<br />

in die eine und in die andere Richtung. Verfassungsrechtliche<br />

Bedenken werden ja in der heutigen Zeit<br />

immer dann vorgebracht, wenn man politisch etwas ablehnt<br />

oder in eine andere Richtung bringen möchte. Ich<br />

habe zum Ausdruck gebracht: Mit der Festlegung des<br />

Ehegattennachzugsalters auf 18 Jahre soll der Versuch<br />

unternommen werden, dem Phänomen der Zwangsverheiratung<br />

entgegenzuwirken. Ob das zu 100 Prozent gelingt,<br />

kann an dieser Stelle keiner versprechen. Ich bin<br />

aber der festen Überzeugung, dass es einen Versuch wert<br />

ist. Deswegen finde ich es richtig, dass wir uns am Ende<br />

(Beifall bei der CDU/CSU)<br />

Ich kann jedem Kollegen und jeder Kollegin nur empfehlen,<br />

das Buch „Die fremde Braut“ von Necla Kelek<br />

zu lesen. Hier wird klargemacht, welche Ausmaße das<br />

Phänomen der Zwangsverheiratung für eine Familie und<br />

für ein Individuum im Extremfall annehmen kann.<br />

Ein weiterer aktueller Fall, der auch Niederschlag in<br />

diesem Gesetzentwurf gefunden hat, ist der der Kofferbombenattentäter<br />

vom 31. Juli letzten Jahres, bei dem es<br />

glücklicherweise beim schrecklichen Versuch geblieben<br />

ist. Wir haben darauf entsprechend reagiert, indem wir<br />

die Möglichkeit eröffnen, ausländischen Studenten die<br />

Aufenthaltserlaubnis zunächst einmal nur probeweise<br />

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:<br />

Kollege Mayer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der<br />

Kollegin Dağdelen?<br />

für ein Jahr zu gewähren. Diese Aufenthaltserlaubnis<br />

kann dann in der Folge natürlich verlängert werden. Es<br />

gibt aber leider Gottes, wie wir feststellen mussten, das<br />

Phänomen, dass an sich unbescholtene und ideologisch<br />

noch nicht verbrämte ausländische Studenten nach<br />

Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU):<br />

Deutschland kamen und während ihres Aufenthaltes hier<br />

(B) Sehr gerne.<br />

radikalisiert wurden. Ich meine diese sogenannten<br />

Homegrown Terrorists, die hier in Deutschland erst dadurch,<br />

dass sie den falschen Imamen in die Finger kamen,<br />

radikalisiert wurden. Diesem Phänomen kann dadurch<br />

Einhalt geboten werden, dass zunächst einmal nur<br />

eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt wird.<br />

(D)<br />

Der Gesetzentwurf, der heute in erster Lesung zur Beratung<br />

ansteht, trägt in vielen Fällen dazu bei, ein zielund<br />

passgenaueres und auch den Anforderungen der Realität<br />

angemesseneres Ausländer- und Zuwanderungsrecht<br />

zu schaffen. Dieses Zuwanderungsrecht lässt aber<br />

auf der anderen Seite auch liberalere Tendenzen erkennen.<br />

So setzen wir die Opferschutzrichtlinie um und<br />

schaffen einen neuen Aufenthaltserlaubnistatbestand für<br />

Forscher. Darüber hinaus gibt es für Studenten zum Beispiel<br />

die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nicht<br />

nur für ein Mitgliedsland der Europäischen Union, sondern<br />

auch noch für ein zweites zu bekommen.<br />

Es wäre also verfehlt und meines Erachtens eine bewusste<br />

Fehlinformation, wenn behauptet würde, bei diesem<br />

Gesetz handele sich um ein Zuwanderungsverhinderungsgesetz<br />

oder dieses Gesetz enthalte nur restriktive<br />

Gedanken. Es handelt sich meines Erachtens, wie schon<br />

erwähnt, um einen sehr ausgewogenen Kompromiss. Ich<br />

kann nur allen Kolleginnen und Kollegen empfehlen,<br />

das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv – vonseiten der<br />

Opposition möglicherweise auch kritisch, aber dann<br />

bitte konstruktiv-kritisch – zu begleiten und es zügig voranzutreiben.<br />

Es laufen derzeit ja schon acht Vertragsverletzungsverfahren<br />

der Europäischen Kommission ge-

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