Juni 2013 - Holzkirchen
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InformatIonen - aus Dem rathaus<br />
Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />
amtliche Bekanntmachungen<br />
wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />
<strong>Holzkirchen</strong> I <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
Bekanntmachung nach § 16 abs. 2 des Baugesetzbuches;<br />
einer veränderungssperre für das Gebiet zwischen der tegernseer straße und der<br />
Bahnlinie tegernsee-lenggries (Bebauungsplan nr. 136)<br />
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />
vom 02.05.<strong>2013</strong> beschlossen, die für das Gebiet<br />
zwischen der Tegernseer Straße und der<br />
Bahnlinie Tegernsee-Lenggries (geplantes<br />
Bebauungsplangebiet Nr. 136) bestehende<br />
Veränderungssperre (in Kraft getreten per amtliche<br />
Bekanntmachung am 26.07.2012) bzw.<br />
deren Fristablauf gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3<br />
BauGB um ein Jahr zu verlängern.<br />
Die Veränderungssperre umfasst das Grundstück<br />
Fl.Nr. 277/3, Gemarkung <strong>Holzkirchen</strong>,<br />
wie es im nachstehenden Lageplan rot gekennzeichnet<br />
ist.<br />
Die Satzung über die Veränderungssperre wird<br />
ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung<br />
zu jedermanns Einsicht im Bauverwaltungsamt<br />
des Marktes <strong>Holzkirchen</strong> (Rathaus, Zimmer<br />
210-218/II) bereit gehalten; über den Inhalt<br />
Mit der Bekanntmachung tritt die wird die Verlängerung<br />
der Veränderungssperre in Kraft.<br />
hinweis:<br />
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und<br />
3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger<br />
Entschädigungsansprüche für eingetretene<br />
Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre<br />
und auf die Vorschriften des § 18 Abs. 3<br />
Satz 1 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />
bei nicht fristgemäßer Geltendmachung<br />
wird hingewiesen.<br />
<strong>Holzkirchen</strong>, den 03.05.<strong>2013</strong>IV/2<br />
Se<br />
Scheiber<br />
Markt <strong>Holzkirchen</strong>, Bauamt/Verw.