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Juni 2013 - Holzkirchen

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InformatIonen - aus Dem rathaus<br />

Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

amtliche Bekanntmachungen<br />

wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />

<strong>Holzkirchen</strong> I <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

Bekanntmachung nach § 16 abs. 2 des Baugesetzbuches;<br />

einer veränderungssperre für das Gebiet zwischen der tegernseer straße und der<br />

Bahnlinie tegernsee-lenggries (Bebauungsplan nr. 136)<br />

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

vom 02.05.<strong>2013</strong> beschlossen, die für das Gebiet<br />

zwischen der Tegernseer Straße und der<br />

Bahnlinie Tegernsee-Lenggries (geplantes<br />

Bebauungsplangebiet Nr. 136) bestehende<br />

Veränderungssperre (in Kraft getreten per amtliche<br />

Bekanntmachung am 26.07.2012) bzw.<br />

deren Fristablauf gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3<br />

BauGB um ein Jahr zu verlängern.<br />

Die Veränderungssperre umfasst das Grundstück<br />

Fl.Nr. 277/3, Gemarkung <strong>Holzkirchen</strong>,<br />

wie es im nachstehenden Lageplan rot gekennzeichnet<br />

ist.<br />

Die Satzung über die Veränderungssperre wird<br />

ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung<br />

zu jedermanns Einsicht im Bauverwaltungsamt<br />

des Marktes <strong>Holzkirchen</strong> (Rathaus, Zimmer<br />

210-218/II) bereit gehalten; über den Inhalt<br />

Mit der Bekanntmachung tritt die wird die Verlängerung<br />

der Veränderungssperre in Kraft.<br />

hinweis:<br />

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und<br />

3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger<br />

Entschädigungsansprüche für eingetretene<br />

Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre<br />

und auf die Vorschriften des § 18 Abs. 3<br />

Satz 1 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />

bei nicht fristgemäßer Geltendmachung<br />

wird hingewiesen.<br />

<strong>Holzkirchen</strong>, den 03.05.<strong>2013</strong>IV/2<br />

Se<br />

Scheiber<br />

Markt <strong>Holzkirchen</strong>, Bauamt/Verw.

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