Juni 2013 - Holzkirchen
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<strong>Holzkirchen</strong> I <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />
amtliche Bekanntmachungen<br />
3. Änderung des Bebauungsplanes nr. 88 für den ortsteil thann;<br />
• öffentliche auslegung gemäß § 3 abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Der Bauausschuss der Marktgemeinde hat am<br />
08.11.2012 beschlossen, für das eingangs genannte<br />
Gebiet den Bebauungsplan zu ändern<br />
(Ziel und Zweck der Planung: Einbeziehung<br />
der landwirtschaftlichen Grundstücke Fl.Nrn.<br />
1787 und 1790/T, Gemarkung Hartpenning, in<br />
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes –<br />
„Sondergebiet Pferdehaltung“).<br />
Gegenüber der der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
(§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1<br />
BauGB) zugrunde liegenden Planung haben<br />
sich keine wesentliche Änderung ergeben.<br />
Der vom Planungsbüro Planungsverband Äußerer<br />
Wirtschaftsraum München, ausgearbeitete<br />
Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. vom<br />
21.03.<strong>2013</strong> mit Begründung, Umweltbericht,<br />
die bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />
und sonstigen<br />
Stellungnahmen sowie das Ergebnis<br />
der Prüfung des Marktgemeinderates<br />
zu diesen Stellungnahmen<br />
liegen in der Zeit<br />
vom 30.04.<strong>2013</strong> bis 31.05.<strong>2013</strong><br />
in den Amtsräumen des Bauamtes<br />
(Rathaus, 2. Stock) öffentlich<br />
aus. Während der Auslegungsfrist<br />
können Stellungnahmen<br />
abgegeben werden. Nicht fristgemäß<br />
abgegebene Stellung-<br />
InformatIonen - aus Dem rathaus<br />
nahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />
nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle<br />
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Holzkirchen</strong>, den 19.04.<strong>2013</strong> IV Se<br />
Scheiber, Bauamt/Verw.<br />
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