05.10.2013 Aufrufe

Juni 2013 - Holzkirchen

Juni 2013 - Holzkirchen

Juni 2013 - Holzkirchen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Holzkirchen</strong> I <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

amtliche Bekanntmachungen<br />

vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes nr. 140 für ein Gebiet an der<br />

wilhelm-liebhaber-straße<br />

Der Bauausschuss der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

hat in seiner Sitzung am 18.04.<strong>2013</strong> die<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 in<br />

der Fassung vom 16.10.2012 als Satzung und<br />

die Begründung hierzu beschlossen.<br />

Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt<br />

gemacht.<br />

Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3<br />

BauGB tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 140 in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan mit Begründung wird ab<br />

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in<br />

den Amtsräumen des Bauamtes (Rathaus,<br />

Zimmer II/210-218) während der allgemeinen<br />

Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.<br />

Über den Inhalt wird auf Verlangen<br />

Auskunft erteilt.<br />

hinweis gem. § 44 BauGB:<br />

Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3<br />

Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB hingewiesen.<br />

Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />

für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene<br />

Vermögensnachteile,<br />

wenn nicht innerhalb<br />

von drei Jahren nach<br />

Ablauf des Kalenderjahres,<br />

in dem die Vermögensnachteileeingetreten<br />

sind, die Fälligkeit<br />

des Anspruch herbeigeführt<br />

wird.<br />

InformatIonen - aus Dem rathaus<br />

hinweis gemäß § 215 BauGB:<br />

Unbeachtlich werden:<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3<br />

BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />

Verfahrens-<br />

und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.<br />

2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes<br />

und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel<br />

des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht<br />

innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

des vorstehenden Bebauungsplanes<br />

schriftlich gegenüber der Gemeinde<br />

unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />

Sachverhalts geltend gemacht worden<br />

sind.<br />

Scheiber, Bauamt/Verw.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!