VERHALTENSKODEX - Alcoa
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<strong>VERHALTENSKODEX</strong><br />
Mitarbeiter dürfen Geschenke, Aufmerksamkeiten und Einladungen nur dann annehmen oder selbst<br />
machen, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:<br />
Sie sind nicht gesetzwidrig und widersprechen nicht den Vorschriften des anderen<br />
Unternehmens.<br />
Sie entsprechen den im jeweiligen Land oder der jeweiligen Branche üblichen<br />
Geschäftspraktiken.<br />
Sie stehen in einem vernünftigen Maß zu den Geschäftsbeziehungen.<br />
Sie sind nicht zu aufwendig und verstoßen gegen keine anderen Verhaltensrichtlinien der<br />
Geschäftsbereiche.<br />
Sie können nicht als Bestechung, Schmiergeld oder unzulässige Beeinflussung betrachtet<br />
werden.<br />
Die Bekanntgabe der jeweiligen Umstände würde weder das Unternehmen noch den<br />
jeweiligen Mitarbeiter bloßstellen.<br />
Sie verletzen unsere Geschäftswerte oder -ethik auch sonst in keinster Weise.<br />
Wenn man Ihnen ein Geschenk anbietet, das diesen Kriterien nicht entspricht, sollten Sie es höflich<br />
ablehnen. In einzelnen Fällen, etwa bei einem öffentlichen Anlass, ist es vielleicht nicht möglich<br />
abzulehnen, oder in manchen Ländern mag die Zurückweisung eines Geschenks aufgrund der<br />
Landeskultur als unhöflich gelten. In diesen Situationen können Sie das Geschenk annehmen, müssen<br />
es aber unverzüglich an <strong>Alcoa</strong> übergeben. Unter keinen Umständen dürfen Sie Geschenke,<br />
Aufmerksamkeiten, Einladungen oder Dienstleistungen verlangen.<br />
Um Konflikte im Zusammenhang mit Geschenken zu vermeiden, kann es hilfreich sein, am Beginn<br />
einer Geschäftsbeziehung klarzustellen, was erlaubt ist und was nicht.<br />
Fairer Wettbewerb und Kartellgesetz<br />
(Referenz: Vorschrift zur Einhaltung der Kartellgesetze)<br />
<strong>Alcoa</strong> ist davon überzeugt, dass von einem fairen und offenen Wettbewerb die Kunden, die<br />
Verbraucher und die Gesellschaft als Ganzes profitieren. Auf der ganzen Welt werden Unternehmen<br />
zu einem offensiven aber fairen Geschäftsverhalten aufgefordert. In vielen Ländern gibt es<br />
Wettbewerbs- oder Kartellgesetze, um die Richtlinien des unternehmerischen und individuellen<br />
Verhaltens in diesem Bereich zu regeln und durchzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Gesetze kann<br />
schwere Strafen für das Unternehmen und den Mitarbeiter nach sich ziehen. <strong>Alcoa</strong> wird diese Gesetze<br />
vollständig erfüllen. Dazu gehören die folgenden Richtlinien:<br />
Vertreter von <strong>Alcoa</strong> dürfen mit Mitarbeitern von Konkurrenzunternehmen nicht über Preise oder<br />
preisrelevante Themen, Produktionsmengen oder Lagerbestände, Angebote oder<br />
Produktionsaufteilungen, Verkaufsgebiete, Produkte, Kunden oder Lieferanten sprechen noch<br />
mit diesen formelle oder informelle Vereinbarungen darüber treffen. Grundsätzlich empfiehlt es<br />
sich, sich nicht mit Mitarbeitern von Konkurrenzunternehmen zu treffen.<br />
Vereinbarungen mit Kunden oder Lieferanten, die den Verkaufspreis eines Produkts<br />
reglementieren, die Verkaufsmöglichkeiten eines Kunden einschränken oder den Verkauf von<br />
Produkten von einer Vereinbarung zum Kauf anderer <strong>Alcoa</strong>-Produkte abhängig machen, sind in<br />
vielen rechtlichen Geltungsbereichen nicht erlaubt.<br />
Die Entscheidung, eine Geschäftsverbindung zu beenden oder den Preis eines Produktes unter<br />
dem angesetzten Wert festzulegen, kann der jeweils gültigen Gesetzgebung unterworfen sein.<br />
Da viele Wettbewerbs- und Kartellfragen sehr einzelfallbezogen sind, sollten Sie sich bei<br />
diesbezüglichen Fragen mit den Rechtsanwälten von <strong>Alcoa</strong> in Verbindung setzen.<br />
10 | <strong>Alcoa</strong> Verhaltenskodex