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VERHALTENSKODEX - Alcoa

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<strong>VERHALTENSKODEX</strong><br />

Mitarbeiter dürfen Geschenke, Aufmerksamkeiten und Einladungen nur dann annehmen oder selbst<br />

machen, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:<br />

Sie sind nicht gesetzwidrig und widersprechen nicht den Vorschriften des anderen<br />

Unternehmens.<br />

Sie entsprechen den im jeweiligen Land oder der jeweiligen Branche üblichen<br />

Geschäftspraktiken.<br />

Sie stehen in einem vernünftigen Maß zu den Geschäftsbeziehungen.<br />

Sie sind nicht zu aufwendig und verstoßen gegen keine anderen Verhaltensrichtlinien der<br />

Geschäftsbereiche.<br />

Sie können nicht als Bestechung, Schmiergeld oder unzulässige Beeinflussung betrachtet<br />

werden.<br />

Die Bekanntgabe der jeweiligen Umstände würde weder das Unternehmen noch den<br />

jeweiligen Mitarbeiter bloßstellen.<br />

Sie verletzen unsere Geschäftswerte oder -ethik auch sonst in keinster Weise.<br />

Wenn man Ihnen ein Geschenk anbietet, das diesen Kriterien nicht entspricht, sollten Sie es höflich<br />

ablehnen. In einzelnen Fällen, etwa bei einem öffentlichen Anlass, ist es vielleicht nicht möglich<br />

abzulehnen, oder in manchen Ländern mag die Zurückweisung eines Geschenks aufgrund der<br />

Landeskultur als unhöflich gelten. In diesen Situationen können Sie das Geschenk annehmen, müssen<br />

es aber unverzüglich an <strong>Alcoa</strong> übergeben. Unter keinen Umständen dürfen Sie Geschenke,<br />

Aufmerksamkeiten, Einladungen oder Dienstleistungen verlangen.<br />

Um Konflikte im Zusammenhang mit Geschenken zu vermeiden, kann es hilfreich sein, am Beginn<br />

einer Geschäftsbeziehung klarzustellen, was erlaubt ist und was nicht.<br />

Fairer Wettbewerb und Kartellgesetz<br />

(Referenz: Vorschrift zur Einhaltung der Kartellgesetze)<br />

<strong>Alcoa</strong> ist davon überzeugt, dass von einem fairen und offenen Wettbewerb die Kunden, die<br />

Verbraucher und die Gesellschaft als Ganzes profitieren. Auf der ganzen Welt werden Unternehmen<br />

zu einem offensiven aber fairen Geschäftsverhalten aufgefordert. In vielen Ländern gibt es<br />

Wettbewerbs- oder Kartellgesetze, um die Richtlinien des unternehmerischen und individuellen<br />

Verhaltens in diesem Bereich zu regeln und durchzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Gesetze kann<br />

schwere Strafen für das Unternehmen und den Mitarbeiter nach sich ziehen. <strong>Alcoa</strong> wird diese Gesetze<br />

vollständig erfüllen. Dazu gehören die folgenden Richtlinien:<br />

Vertreter von <strong>Alcoa</strong> dürfen mit Mitarbeitern von Konkurrenzunternehmen nicht über Preise oder<br />

preisrelevante Themen, Produktionsmengen oder Lagerbestände, Angebote oder<br />

Produktionsaufteilungen, Verkaufsgebiete, Produkte, Kunden oder Lieferanten sprechen noch<br />

mit diesen formelle oder informelle Vereinbarungen darüber treffen. Grundsätzlich empfiehlt es<br />

sich, sich nicht mit Mitarbeitern von Konkurrenzunternehmen zu treffen.<br />

Vereinbarungen mit Kunden oder Lieferanten, die den Verkaufspreis eines Produkts<br />

reglementieren, die Verkaufsmöglichkeiten eines Kunden einschränken oder den Verkauf von<br />

Produkten von einer Vereinbarung zum Kauf anderer <strong>Alcoa</strong>-Produkte abhängig machen, sind in<br />

vielen rechtlichen Geltungsbereichen nicht erlaubt.<br />

Die Entscheidung, eine Geschäftsverbindung zu beenden oder den Preis eines Produktes unter<br />

dem angesetzten Wert festzulegen, kann der jeweils gültigen Gesetzgebung unterworfen sein.<br />

Da viele Wettbewerbs- und Kartellfragen sehr einzelfallbezogen sind, sollten Sie sich bei<br />

diesbezüglichen Fragen mit den Rechtsanwälten von <strong>Alcoa</strong> in Verbindung setzen.<br />

10 | <strong>Alcoa</strong> Verhaltenskodex

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