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VERHALTENSKODEX - Alcoa

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<strong>VERHALTENSKODEX</strong><br />

Verwendung von Computersystemen und darauf gespeicherten Informationenen<br />

(Referenz: Unternehmensvorschriften über die zulässige Nutzung von Computern)<br />

<strong>Alcoa</strong> verfügt über spezielle Anforderungen betreffend den Gebrauch der unternehmensweiten E-Mail, des<br />

Internets und des unternehmensweiten Intranets sowie anderer elektronischer Informationsquellen durch die<br />

Mitarbeiter in der Arbeitszeit oder auf firmeneigenen Computern. Alle auf <strong>Alcoa</strong>-eigenen Computern gespeicherten<br />

Daten, einschließlich der über das <strong>Alcoa</strong>-Netzwerk gesendeten und empfangenen E-Mails, gelten als<br />

Firmeneigentum und nicht als Privatdaten, sofern nicht durch örtliche Gesetze anders geregelt. Mitarbeiter dürfen<br />

unternehmenseigene Ressourcen nicht zum Versand, Empfang, Zugriff auf oder zur Speicherung elektronischer<br />

Informationen verwenden, die eindeutig sexueller Natur sind oder Hass, Gewalt, Glücksspiel, illegale Drogen oder<br />

den rechtswidrigen Kauf oder Gebrauch von Waffen zum Inhalt haben.<br />

Mitarbeiter dürfen außerdem keine Computerdateien oder -software installieren, die nicht durch das Unternehmen<br />

lizenziert bzw. durch das Management genehmigt sind. Die Nutzung der genehmigten Software muss in einer<br />

Weise erfolgen, die der Lizenz- bzw. Urheberrechtsvereinbarung entspricht.<br />

Was würden Sie tun?<br />

1. Frage: Kann ich über das Wochenende ein <strong>Alcoa</strong>-Fahrzeug ausleihen, um einige Dinge zu transportieren,<br />

die nicht in mein Privatfahrzeug passen? Das Benzin bezahle ich.<br />

Antwort: Nein. <strong>Alcoa</strong> stellt die Fahrzeuge nur für geschäftliche Zwecke zur Verfügung.<br />

2. Frage: Gelegentlich wurde ich von meinem Vorgesetzten darum gebeten, eine Rechnung an einen<br />

Kunden zu senden, obwohl das Produkt erst einige Tage später für die Lieferung bereit war. Das<br />

kommt mir komisch vor, da ich dachte, dass nur tatsächliche gelieferte Produkte berechnet<br />

werden sollen. Ist diese Anweisung zulässig?<br />

Antwort: Unter Umständen. Üblicherweise wird die Rechnung erst zum Lieferzeitpunkt ausgestellt, doch es<br />

gibt auch Ausnahmefälle. Die <strong>Alcoa</strong>-Vorschriften und -Geschäftsverfahren sind jedoch unbedingt<br />

einzuhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über Ihre Bedenken. Wenn Sie mit der Antwort<br />

nicht zufrieden sind, wenden Sie sich damit an die Geschäftsleitung Ihres Standorts oder des<br />

Geschäftsbereichs oder rufen Sie die Ethik- und Verhaltenskodex-Hotline an. Auch das<br />

Finanzmanagement-Handbuch enthält diesbezüglich hilfreiche Informationen.<br />

3. Frage: Ich werde <strong>Alcoa</strong> bald verlassen. Welche Einschränkungen gibt es nach meinem Weggang<br />

darüber, was ich über das Unternehmen und meine Tätigkeit äußern darf?<br />

Antwort: Ihre Verantwortlichkeit ist dieselbe wie während Ihrer Anstellung bei <strong>Alcoa</strong>. Sie dürfen nicht über<br />

Informationen sprechen oder Informationen weitergeben, die vertraulich, kritisch oder firmenintern<br />

sind oder aus Material bestehen, das noch nicht veröffentlicht wurde. Kontaktieren Sie eine<br />

Person in der <strong>Alcoa</strong>-Rechtsabteilung, wenn Sie Rat brauchen oder spezifische Fragen haben.<br />

4. Frage: Wir planen, einen Berater zu engagieren, der mit unseren Computern arbeiten wird. Er oder sie<br />

wird möglicherweise einige Dateien sehen, die vertrauliche Informationen enthalten. Muss ich ihn<br />

eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben lassen?<br />

Antwort: Verträge mit externen Firmen oder Beratern enthalten möglicherweise bereits derartige<br />

Geheimhaltungsvereinbarungen. Falls nicht, ist es ratsam, eine derartige Vertraulichkeits- bzw.<br />

Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben zu lassen. Sprechen Sie mit den Rechtsanwälten<br />

Ihres Geschäftsbereichs oder Ihrer Ressourceneinheit.<br />

<strong>Alcoa</strong> Verhaltenskodex | 17

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