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Juli - Amt Preetz Land

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Seite 4 Der <strong>Amt</strong>sschimmel Nr. 07/2013 vom 31. <strong>Juli</strong> 2013 17. Jahrgang<br />

(Fortsetzung von Seite 3)<br />

ö/r Vertrag Pohnsdorf/Honigsee<br />

Betreuungsplätze für Kinder unter drei<br />

Jahren bevorzugt in Anspruch zu nehmen.<br />

Alle nicht belegten Plätze werden<br />

im Rahmen der Gesamtkapazität der<br />

vorgenannten Kindertagesstätte (genehmigte<br />

Plätze laut Betriebserlaubnis<br />

des Kreises Plön) zunächst den Gemeinden<br />

angeboten, die sich an den<br />

Investitionskosten beteiligen. Dabei<br />

erfolgt die Vergabe der nicht belegten<br />

Plätze in der folgenden Reihenfolge:<br />

1. Kinder aus der Gemeinde Pohnsdorf,<br />

2. Kinder aus der Gemeinde Honigsee,<br />

3. Kinder aus anderen Gemeinden.<br />

(2) Die Gemeinde Pohnsdorf wird die Vergabereihenfolge<br />

dem jeweiligen Träger<br />

der Kindertagesstätte verbindlich vorgeben.<br />

(3) Die Gemeinde Honigsee beteiligt sich<br />

gemäß § 3 an den Betriebskosten der<br />

Kindertagesstätte.<br />

§ 2 Baukosten<br />

(1) Die Gemeinde Honigsee beteiligt sich<br />

an den Gesamtbaukosten für die in § 1<br />

bezeichnete Kindertagesstätte mit einem<br />

Betrag von EUR 14.000.<br />

Gemeinde Lehmkuhlen<br />

(2) Die Gemeinde Pohnsdorf fordert den<br />

nach Abs. 1 genannten Betrag von der<br />

Gemeinde Honigsee nach der Fertigstellung<br />

der Kindertagesstätte und<br />

nach der Abnahme durch die zuständige<br />

Behörde an. Die Gemeinde Honigsee<br />

wird den Betrag unverzüglich nach<br />

erfolgter Anforderung zahlen.<br />

(3) Baukosten sind die in § 22 Kindertagesstättengesetz<br />

(KiTaG) aufgeführten<br />

Kosten.<br />

§ 3 Betriebskosten<br />

(1) Die Gemeinde Honigsee beteiligt sich<br />

gemäß § 25 Abs. 2 KiTaG entsprechend<br />

der von ihr tatsächlich in Anspruch<br />

genommenen Plätze an den<br />

Betriebskosten.<br />

(2) Sofern ein Betreuungsplatz der von der<br />

Gemeinde Honigsee gemäß § 1 vertraglich<br />

in Anspruch genommenen<br />

Platzart (Betreuungsplatz für Kinder<br />

unter 3 Jahren) leer bleiben sollte,<br />

beteiligt sich die Gemeinde Honigsee<br />

an den Betriebskosten mit 1/15.<br />

(3) Betriebskosten sind die in § 24 KiTaG<br />

aufgeführten Kosten.<br />

§ 4 Schriftform<br />

13. Änderung des Flächennutzungsplans der<br />

Gemeinde Lehmkuhlen sowie Vorhabenbezogener<br />

Bebauungsplan „Windpark Lepahn“ der<br />

Gemeinde Lehmkuhlen<br />

a) hier: Aufstellungsbeschluss<br />

b) hier: Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lehmkuhlen hat durch<br />

Beschluss vom 21.05.2013 entschieden, für das Gebiet<br />

nördlich des Gutes Lehmkuhlen,<br />

westlich des Ortsteils Marienwarder<br />

und östlich des Bakersberges<br />

(siehe Skizze)<br />

eine 13. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie einen Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan aufzustellen.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) bekanntgemacht.<br />

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der<br />

Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Entwurfsunterlagen<br />

im Dienstgebäude des <strong>Amt</strong>es <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am<br />

Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21, während der Öffnungszeiten<br />

der <strong>Amt</strong>sverwaltung für die Dauer eines Monats.<br />

Änderungen dieses Vertrages bedürfen<br />

der Schriftform.<br />

Ende der amtlichen Bekanntmachungen<br />

§ 5 Vertragslaufzeit/Kündigung<br />

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen.<br />

(2) Die Kündigung dieses Vertrages ist<br />

erstmalig zum 31.07.2038 möglich und<br />

nur im gesetzlichen Rahmen des § 127<br />

<strong>Land</strong>esverwaltungsgesetz mit einer<br />

Frist von einem Jahr zum Ende eines<br />

Kalenderjahres zulässig.<br />

(3) Sollte sich während der Laufzeit des<br />

Vertrages aufgrund von Verwaltungsstrukturreformen<br />

Änderungen im Bestand<br />

der Gebietskörperschaften ergeben,<br />

erhält die Gemeinde Honigsee ein<br />

Sonderkündigungsrecht, welches innerhalb<br />

von einem Jahr nach Eintritt<br />

der Tatsachen auszuüben ist.<br />

§ 6 Inkrafttreten<br />

Dieser Vertrag tritt am Tage nach der<br />

öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Pohnsdorf, Honigsee,<br />

den 13.06.2013 den 13.06.2013<br />

gez. gez.<br />

W.-D. Rath A. Nicolaisen<br />

Bürgermeister Bürgermeister<br />

Stellungnahmen zu der Planung können bis zum 16. September<br />

2013 schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

(Anschrift s.o.) eingereicht werden.<br />

Zusätzlich soll in einer Einwohnerversammlung am Donnerstag,<br />

dem 15. August 2013 ab 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus<br />

Lepahn über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die<br />

wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden.<br />

Diese Einwohnerversammlung ist öffentlich, also für Jedermann<br />

zugänglich. Sie ist nicht auf Betroffene oder Einwohnerinnen und<br />

Einwohner der Gemeinde beschränkt. Auch im Rahmen dieser<br />

Einwohnerversammlung wird die Gelegenheit zur Äußerung und<br />

Erörterung gegeben.<br />

Schellhorn, den 22.07.2013 Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrage: gez. Jann<br />

Windpark Rethwisch

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