Juli - Amt Preetz Land
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Seite 4 Der <strong>Amt</strong>sschimmel Nr. 07/2013 vom 31. <strong>Juli</strong> 2013 17. Jahrgang<br />
(Fortsetzung von Seite 3)<br />
ö/r Vertrag Pohnsdorf/Honigsee<br />
Betreuungsplätze für Kinder unter drei<br />
Jahren bevorzugt in Anspruch zu nehmen.<br />
Alle nicht belegten Plätze werden<br />
im Rahmen der Gesamtkapazität der<br />
vorgenannten Kindertagesstätte (genehmigte<br />
Plätze laut Betriebserlaubnis<br />
des Kreises Plön) zunächst den Gemeinden<br />
angeboten, die sich an den<br />
Investitionskosten beteiligen. Dabei<br />
erfolgt die Vergabe der nicht belegten<br />
Plätze in der folgenden Reihenfolge:<br />
1. Kinder aus der Gemeinde Pohnsdorf,<br />
2. Kinder aus der Gemeinde Honigsee,<br />
3. Kinder aus anderen Gemeinden.<br />
(2) Die Gemeinde Pohnsdorf wird die Vergabereihenfolge<br />
dem jeweiligen Träger<br />
der Kindertagesstätte verbindlich vorgeben.<br />
(3) Die Gemeinde Honigsee beteiligt sich<br />
gemäß § 3 an den Betriebskosten der<br />
Kindertagesstätte.<br />
§ 2 Baukosten<br />
(1) Die Gemeinde Honigsee beteiligt sich<br />
an den Gesamtbaukosten für die in § 1<br />
bezeichnete Kindertagesstätte mit einem<br />
Betrag von EUR 14.000.<br />
Gemeinde Lehmkuhlen<br />
(2) Die Gemeinde Pohnsdorf fordert den<br />
nach Abs. 1 genannten Betrag von der<br />
Gemeinde Honigsee nach der Fertigstellung<br />
der Kindertagesstätte und<br />
nach der Abnahme durch die zuständige<br />
Behörde an. Die Gemeinde Honigsee<br />
wird den Betrag unverzüglich nach<br />
erfolgter Anforderung zahlen.<br />
(3) Baukosten sind die in § 22 Kindertagesstättengesetz<br />
(KiTaG) aufgeführten<br />
Kosten.<br />
§ 3 Betriebskosten<br />
(1) Die Gemeinde Honigsee beteiligt sich<br />
gemäß § 25 Abs. 2 KiTaG entsprechend<br />
der von ihr tatsächlich in Anspruch<br />
genommenen Plätze an den<br />
Betriebskosten.<br />
(2) Sofern ein Betreuungsplatz der von der<br />
Gemeinde Honigsee gemäß § 1 vertraglich<br />
in Anspruch genommenen<br />
Platzart (Betreuungsplatz für Kinder<br />
unter 3 Jahren) leer bleiben sollte,<br />
beteiligt sich die Gemeinde Honigsee<br />
an den Betriebskosten mit 1/15.<br />
(3) Betriebskosten sind die in § 24 KiTaG<br />
aufgeführten Kosten.<br />
§ 4 Schriftform<br />
13. Änderung des Flächennutzungsplans der<br />
Gemeinde Lehmkuhlen sowie Vorhabenbezogener<br />
Bebauungsplan „Windpark Lepahn“ der<br />
Gemeinde Lehmkuhlen<br />
a) hier: Aufstellungsbeschluss<br />
b) hier: Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lehmkuhlen hat durch<br />
Beschluss vom 21.05.2013 entschieden, für das Gebiet<br />
nördlich des Gutes Lehmkuhlen,<br />
westlich des Ortsteils Marienwarder<br />
und östlich des Bakersberges<br />
(siehe Skizze)<br />
eine 13. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie einen Vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan aufzustellen.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) bekanntgemacht.<br />
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen<br />
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der<br />
Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Entwurfsunterlagen<br />
im Dienstgebäude des <strong>Amt</strong>es <strong>Preetz</strong>-<strong>Land</strong>, Am<br />
Berg 2, 24211 Schellhorn, Zimmer 21, während der Öffnungszeiten<br />
der <strong>Amt</strong>sverwaltung für die Dauer eines Monats.<br />
Änderungen dieses Vertrages bedürfen<br />
der Schriftform.<br />
Ende der amtlichen Bekanntmachungen<br />
§ 5 Vertragslaufzeit/Kündigung<br />
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />
geschlossen.<br />
(2) Die Kündigung dieses Vertrages ist<br />
erstmalig zum 31.07.2038 möglich und<br />
nur im gesetzlichen Rahmen des § 127<br />
<strong>Land</strong>esverwaltungsgesetz mit einer<br />
Frist von einem Jahr zum Ende eines<br />
Kalenderjahres zulässig.<br />
(3) Sollte sich während der Laufzeit des<br />
Vertrages aufgrund von Verwaltungsstrukturreformen<br />
Änderungen im Bestand<br />
der Gebietskörperschaften ergeben,<br />
erhält die Gemeinde Honigsee ein<br />
Sonderkündigungsrecht, welches innerhalb<br />
von einem Jahr nach Eintritt<br />
der Tatsachen auszuüben ist.<br />
§ 6 Inkrafttreten<br />
Dieser Vertrag tritt am Tage nach der<br />
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Pohnsdorf, Honigsee,<br />
den 13.06.2013 den 13.06.2013<br />
gez. gez.<br />
W.-D. Rath A. Nicolaisen<br />
Bürgermeister Bürgermeister<br />
Stellungnahmen zu der Planung können bis zum 16. September<br />
2013 schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
(Anschrift s.o.) eingereicht werden.<br />
Zusätzlich soll in einer Einwohnerversammlung am Donnerstag,<br />
dem 15. August 2013 ab 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus<br />
Lepahn über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die<br />
wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden.<br />
Diese Einwohnerversammlung ist öffentlich, also für Jedermann<br />
zugänglich. Sie ist nicht auf Betroffene oder Einwohnerinnen und<br />
Einwohner der Gemeinde beschränkt. Auch im Rahmen dieser<br />
Einwohnerversammlung wird die Gelegenheit zur Äußerung und<br />
Erörterung gegeben.<br />
Schellhorn, den 22.07.2013 Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
Im Auftrage: gez. Jann<br />
Windpark Rethwisch