Handbuch Ganzkörper-Vibration - Bundesministerium für Arbeit und ...
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EU-<strong>Handbuch</strong> GKV VERMEIDUNG ODER VERRINGERUNG DER EXPOSITION<br />
3.2 Anhörung <strong>und</strong> Beteiligung der <strong>Arbeit</strong>nehmer<br />
Erfolgreiches Gefährdungsmanagement beruht auf der Mitarbeit <strong>und</strong> der Einbeziehung der<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer, insbesondere ihrer Vertreter. <strong>Arbeit</strong>nehmervertreter können ein wirkungsvolles<br />
Verbindungsglied in der Kommunikation mit den Beschäftigten sein <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmern<br />
helfen, arbeitschutzrelevante Informationen zu verstehen <strong>und</strong> umzusetzen.<br />
Schmerzen im unteren Rückenbereich können auf eine Kombination mehrerer Faktoren zurückgehen,<br />
einschließlich einer Exposition gegenüber <strong>Ganzkörper</strong>-Schwingungen; aus diesem<br />
Gr<strong>und</strong>e kann eine Vielzahl von unterschiedlichen Lösungen notwendig sein. Einige Lösungen<br />
werden sich sehr schnell <strong>und</strong> problemlos umsetzen lassen. Andere wiederum bringen<br />
Änderungen in der <strong>Arbeit</strong>sorganisation mit sich. Häufig lassen sich diese Themen nur in<br />
Abstimmung mit den <strong>Arbeit</strong>nehmervertretern wirksam regeln.<br />
Zu einer wirkungsvollen Anhörung gehört, dass:<br />
• <strong>Arbeit</strong>nehmern nützliche Informationen zu Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sicherheitsmaßnahmen<br />
übermittelt werden,<br />
• die <strong>Arbeit</strong>nehmer die Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten darzulegen <strong>und</strong> zeitnah<br />
zur Lösung von Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sicherheitsthemen beizutragen.<br />
• die Meinung der <strong>Arbeit</strong>nehmer gewürdigt <strong>und</strong> berücksichtigt wird.<br />
Die Anhörung kann dazu führen, dass bessere Überwachungslösungen gef<strong>und</strong>en werden,<br />
die <strong>für</strong> die <strong>Arbeit</strong>nehmer gut nachvollziehbar sind. Als <strong>Arbeit</strong>geber vertrauen Sie darauf, dass<br />
die <strong>Arbeit</strong>nehmer die Wirksamkeit der Überwachungsmaßnahmen unterstützen. Vorbehaltlich<br />
einer angemessenen Schulung <strong>und</strong> Beaufsichtigung sind die <strong>Arbeit</strong>nehmer verpflichtet,<br />
die Maschinen ordnungsgemäß einzusetzen <strong>und</strong> mit dem <strong>Arbeit</strong>geber zu kooperieren. Auf<br />
diese Weise ist er in der Lage, <strong>für</strong> ein sicheres <strong>Arbeit</strong>sumfeld <strong>und</strong> sichere <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />
zu sorgen, so dass die Gefährdungen <strong>für</strong> Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit auf ein Minimum<br />
reduziert bzw., wo möglich, beseitigt werden. Der Prozess der Anhörung fördert die aktive<br />
Beteiligung <strong>und</strong> Zusammenarbeit der <strong>Arbeit</strong>nehmer bei Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> sorgt somit<br />
da<strong>für</strong>, dass die erfolgreiche Umsetzung der Überwachung wesentlich wahrscheinlicher ist.<br />
Den rechtlichen Rahmen bildet in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)<br />
bzw. das Personalvertretungsgesetz PersVG.<br />
<strong>Handbuch</strong> zum Thema GKV 09/05/2007