Handbuch Ganzkörper-Vibration - Bundesministerium für Arbeit und ...
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EU-<strong>Handbuch</strong> GKV VERMEIDUNG ODER VERRINGERUNG DER EXPOSITION<br />
3.4 Überwachung der Schwingungen <strong>und</strong> erneute Beurteilung<br />
Das Management der Exposition gegenüber Schwingungen ist ein ständiger Prozess. Sie<br />
müssen gewährleisten, dass die Überwachungssysteme tatsächlich genutzt werden <strong>und</strong> zu<br />
den erwarteten Ergebnissen führen.<br />
In diesem Kapitel schauen wir uns an, wie die Schwingungsschutzmaßnahmen zu überwachen<br />
sind <strong>und</strong> wann die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden muss.<br />
3.4.1 Woher weiß ich, dass meine Überwachung der <strong>Ganzkörper</strong>-<br />
Schwingungen funktioniert?<br />
In regelmäßigen Abständen müssen Sie die Schutzmaßnahmen der <strong>Ganzkörper</strong>-<br />
Schwingungen überprüfen, um sicherzustellen, dass diese immer noch wirksam <strong>und</strong> angemessen<br />
sind. Sie sollten<br />
• regelmäßig prüfen, dass <strong>Arbeit</strong>nehmer (einschließlich Managern <strong>und</strong> Vorgesetzten)<br />
immer noch das von Ihnen eingeführte Überwachungsprogramm durchführen,<br />
• regelmäßig Gespräche mit allen <strong>Arbeit</strong>nehmern, Sicherheitsverantwortlichen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmervertretern<br />
darüber führen, ob es bei Fahrzeugen oder Maschinen oder in<br />
der Art des Einsatzes dieser Fahrzeuge <strong>und</strong> Maschinen Probleme mit Schwingungen<br />
oder Haltungen gibt,<br />
• die Ergebnisse der Ges<strong>und</strong>heitsüberwachung prüfen <strong>und</strong> mit dem Ges<strong>und</strong>heitsdienstleister<br />
erörtern, ob die Schutzmaßnahmen wirksam sind oder verändert werden<br />
müssen.<br />
3.4.2 Wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung wiederholen?<br />
Bei jeder Änderung am <strong>Arbeit</strong>splatz, die das Ausmaß der Exposition beeinflussen kann,<br />
müssen Sie die Gefährdung durch Schwingungen <strong>und</strong> die Art der Schutzmaßnahmen neu<br />
beurteilen. Zu den möglichen Änderungen zählen:<br />
• Einführung neuer Maschinen oder Prozesse,<br />
• neue <strong>Arbeit</strong>sformen oder veränderte <strong>Arbeit</strong>smethoden,<br />
• Änderung in der Anzahl von St<strong>und</strong>en, in denen mit dem vibrierenden <strong>Arbeit</strong>smittel<br />
gearbeitet wird,<br />
• Einführung neuer Maßnahmen zum Schutz vor Schwingungen.<br />
Wird nachgewiesen (z. B. bei der Ges<strong>und</strong>heitsüberwachung), dass Ihre bestehenden<br />
Schutzmaßnahmen nicht wirkungsvoll sind, müssen Sie die Gefährdungen ebenfalls neu<br />
beurteilen.<br />
Das Ausmaß der Neubeurteilung hängt von der Art der Änderungen <strong>und</strong> der Anzahl der von<br />
ihnen betroffenen Personen ab. Veränderte <strong>Arbeit</strong>szeiten oder <strong>Arbeit</strong>sformen mögen zwar<br />
eine Neuberechnung der täglichen Exposition der betroffenen Personen erforderlich machen,<br />
bedeuten aber nicht zwingend eine Änderung der Schwingungsbelastung. Eine vollständige<br />
Neubeurteilung wird ggf. bei der Einführung neuer Fahrzeuge oder Maschinen notwendig.<br />
Es hat sich in der Praxis bewährt, die Gefährdungsbeurteilung <strong>und</strong> die <strong>Arbeit</strong>sweisen in regelmäßigen<br />
Abständen zu überprüfen, selbst wenn sich offensichtlich nichts geändert hat.<br />
Möglicherweise gibt es neue Technologien, Maschinenkonstruktionen oder <strong>Arbeit</strong>smethoden<br />
in Ihrer Branche, die es Ihnen gestatten, die Gefährdungen weiter zu verringern.<br />
<strong>Handbuch</strong> zum Thema GKV 09/05/2007