Handbuch Ganzkörper-Vibration - Bundesministerium für Arbeit und ...
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EU-<strong>Handbuch</strong> GKV GESUNDHEITSÜBERWACHUNG<br />
Informationen <strong>für</strong> den <strong>Arbeit</strong>geber<br />
Der <strong>Arbeit</strong>geber wird unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht über sämtliche signifikante<br />
Ergebnisse der Ges<strong>und</strong>heitsüberwachung informiert.<br />
Aktivitäten der <strong>Arbeit</strong>geber<br />
• Überprüfen Sie die Gefährdungsbeurteilung zu <strong>Ganzkörper</strong>-Schwingungen.<br />
• Überprüfen Sie die Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung<br />
durch <strong>Ganzkörper</strong>-Schwingungen.<br />
• Berücksichtigen Sie den Rat der arbeitsmedizinischen Fachkraft oder einer anderen entsprechend<br />
qualifizierten Person oder zuständigen Behörde, wenn Sie die zur Beseitigung<br />
oder Verringerung der Gefährdung aus Exposition gegenüber <strong>Ganzkörper</strong>-<br />
Schwingungen erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Denken Sie dabei auch an die<br />
Möglichkeit, dem <strong>Arbeit</strong>nehmer eine alternative <strong>Arbeit</strong> zuzuweisen, bei der keine Gefährdung<br />
aus einer weiteren Exposition vorliegt.<br />
• Sorgen Sie <strong>für</strong> eine kontinuierliche Ges<strong>und</strong>heitsüberwachung <strong>und</strong> veranlassen Sie eine<br />
Überprüfung des Ges<strong>und</strong>heitszustandes aller <strong>Arbeit</strong>nehmer mit ähnlicher Exposition. In<br />
den vorgenannten Fällen können der zuständige Arzt, die arbeitsmedizinische Fachkraft<br />
oder die zuständige Behörde vorschlagen, dass sich die schwingungsbelasteten Personen<br />
einer medizinischen Prüfung unterziehen.<br />
<strong>Handbuch</strong> zum Thema GKV 09/05/2007