Holzkirchner - Holzkirchen
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informationen 09/2009 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt 7<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />
5. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 80 für das Gebiet zwischen<br />
dem Otto-Mair-Ring und der Bahnlinie<br />
<strong>Holzkirchen</strong>-Rosenheim (Baugebiet<br />
am Distelweg);<br />
• Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses<br />
(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)<br />
• öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs.<br />
2 Nr. 2 BauGB<br />
Der Bauausschuss der Marktgemeinde hat<br />
am 18.11.2008 beschlossen, für das eingangs<br />
genannte Gebiet ein Verfahren zur vereinfachten<br />
Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten<br />
(Ziel und Zweck der Planung: Die überbaubare<br />
Grundstücksfläche für das Flst.<br />
545/3 wird bei gleichbleibendem Maß der<br />
baulichen Nutzung der angestrebten Bebauung<br />
des Eigentümers angepasst).<br />
Die von dem Planfertiger Christian Niederkrüger,<br />
<strong>Holzkirchen</strong>, ausgearbeitete Änderung<br />
des Bebauungsplanes in der Fassung vom<br />
18.11.2008 mit Begründung liegt in der Zeit<br />
vom 23.07.2009 bis 24.08.2009 in den Amtsräumen<br />
des Bauamtes<br />
(Rathaus,<br />
2. Stock) öffentlich<br />
aus. Während der<br />
Auslegungsfrist können<br />
Stellungnahmen<br />
abgegeben werden.<br />
Nicht fristgemäß abgegebeneStellungnahmen<br />
können bei<br />
der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplanunberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />
nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Vw-<br />
GO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig<br />
ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Hinweis:<br />
Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten<br />
Verfahren durchgeführt. Von einer<br />
Umweltprüfung wird deshalb abgesehen.<br />
Umweltbezogene Informationen stehen zu<br />
dieser Bebauungsplanänderung nicht zur Verfügung.<br />
Geltungsbereich<br />
der 5. Änderung<br />
Fl.Nr. 545/3