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Holzkirchner - Holzkirchen

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informationen 09/2009 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt 7<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

5. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 80 für das Gebiet zwischen<br />

dem Otto-Mair-Ring und der Bahnlinie<br />

<strong>Holzkirchen</strong>-Rosenheim (Baugebiet<br />

am Distelweg);<br />

• Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses<br />

(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)<br />

• öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs.<br />

2 Nr. 2 BauGB<br />

Der Bauausschuss der Marktgemeinde hat<br />

am 18.11.2008 beschlossen, für das eingangs<br />

genannte Gebiet ein Verfahren zur vereinfachten<br />

Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten<br />

(Ziel und Zweck der Planung: Die überbaubare<br />

Grundstücksfläche für das Flst.<br />

545/3 wird bei gleichbleibendem Maß der<br />

baulichen Nutzung der angestrebten Bebauung<br />

des Eigentümers angepasst).<br />

Die von dem Planfertiger Christian Niederkrüger,<br />

<strong>Holzkirchen</strong>, ausgearbeitete Änderung<br />

des Bebauungsplanes in der Fassung vom<br />

18.11.2008 mit Begründung liegt in der Zeit<br />

vom 23.07.2009 bis 24.08.2009 in den Amtsräumen<br />

des Bauamtes<br />

(Rathaus,<br />

2. Stock) öffentlich<br />

aus. Während der<br />

Auslegungsfrist können<br />

Stellungnahmen<br />

abgegeben werden.<br />

Nicht fristgemäß abgegebeneStellungnahmen<br />

können bei<br />

der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplanunberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />

nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Vw-<br />

GO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig<br />

ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Hinweis:<br />

Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten<br />

Verfahren durchgeführt. Von einer<br />

Umweltprüfung wird deshalb abgesehen.<br />

Umweltbezogene Informationen stehen zu<br />

dieser Bebauungsplanänderung nicht zur Verfügung.<br />

Geltungsbereich<br />

der 5. Änderung<br />

Fl.Nr. 545/3

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