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Übersicht Vorschriften von batteriegestützten ...

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Erfordernisse<br />

– Beherbergungsstätten / – Großgaragen<br />

Muster - Beherbergungsstättenverordnung<br />

(12 / 2000)<br />

Beherbergungsstätte<br />

Die MBeVO gilt für den Bau und Betrieb <strong>von</strong>:<br />

Beherbergungsstätten mit > 12 Gastbetten<br />

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein<br />

in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen,<br />

in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen<br />

und Ausgängen ins Freie,<br />

für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen und<br />

für Stufen in notwendigen Fluren.<br />

Großgaragen<br />

Muster - Garagenverordnung<br />

(05 / 2008)<br />

Geschlossene Großgaragen Nutzfläche > 1000 m 2<br />

In geschlossenen Großgaragen, ausgenommen eingeschossige<br />

Großgaragen mit festem Benutzerkreis, muss zur Beleuchtung der<br />

Rettungswege eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein.<br />

Zu den Rettungswegen gelten im Allgemeinen:<br />

- Fahrgassen<br />

- Gehwegen neben Zu- und Abfahrten<br />

- Treppen und zu den Ausgängen führende Wege<br />

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