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44<br />
Steuer<br />
Bilanzsteuerrechtliche Behandlung<br />
– Gastbeitrag –<br />
<strong>Flotte</strong>nmanagement 6/2011<br />
von Kfz-Rückverkaufsoptionen<br />
Im Firmenkun<strong>de</strong>ngeschäft hat sich schon vor<br />
vielen Jahren etabliert, dass sich Kfz-Händler<br />
gegenüber ihren Kun<strong>de</strong>n verpflichten, das gelieferte<br />
Fahrzeug nach einem bestimmten Zeitraum<br />
zu einem bereits zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Kaufvertrag-Abschlusses<br />
über das Fahrzeug festgelegten<br />
Preis, abhängig von Laufleistung und<br />
Zustand, zurückzuerwerben, soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
dies dann wünscht. Der Kun<strong>de</strong> ist damit in <strong>de</strong>r<br />
Lage, sich <strong>de</strong>s Risikos zu entledigen, dass sich<br />
<strong>de</strong>r Marktwert <strong>de</strong>s Fahrzeugs gegenüber <strong>de</strong>n Erwartungen<br />
im Erwerbszeitpunkt negativ entwickelt<br />
hat. Das sogenannte Restwertrisiko wird<br />
auf <strong>de</strong>n Händler abgewälzt, während positive<br />
Verwertungschancen beim Kun<strong>de</strong>n verbleiben.<br />
Wird das Fahrzeug finanziert o<strong>de</strong>r geleast,<br />
lassen sich die Finanzierungsinstitute o<strong>de</strong>r<br />
die Leasinggesellschaften gleichermaßen die<br />
Restwerte in Form einer Rücknahmeverpflichtung<br />
<strong>de</strong>s liefern<strong>de</strong>n Händlers garantieren. Nur<br />
so lassen sich Zins o<strong>de</strong>r Leasingrate sicher kalkulieren.<br />
Mit seinen Urteilen vom 11. Oktober 2007 und<br />
vom 17. November 2010 hatte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzhof<br />
ein Einsehen mit <strong>de</strong>n Kfz-Händlern, in<strong>de</strong>m er<br />
in <strong>de</strong>r Rücknahmeverpflichtung <strong>als</strong> solche eine<br />
passivierungsfähige Verbindlichkeit erblickte,<br />
die auch mit steuermin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Wirkung in<br />
<strong>de</strong>r Steuerbilanz zum Ansatz kommt. Nach <strong>de</strong>m<br />
Urteil ist das Fahrzeuggeschäft in zwei Komponenten<br />
aufzuteilen: Zum einen das Neuwagengeschäft,<br />
zum an<strong>de</strong>ren die Rückverkaufsoption.<br />
Nach langem Wi<strong>de</strong>rstand lässt nunmehr auch<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzminister <strong>de</strong>n Ansatz von<br />
Rücknahmeverpflichtungen in <strong>de</strong>n Steuerbilanzen<br />
<strong>de</strong>r Kfz-Händler zu (BMF-Schreiben vom<br />
12. Oktober 2011), jedoch mit Folgen für die<br />
Fahrzeugkäufer wie <strong>Flotte</strong>ninhaber o<strong>de</strong>r Leasingunternehmen.<br />
Der Fiskus will sich schadlos halten<br />
Kosten soll es <strong>de</strong>n Fiskus jedoch nichts. Denn<br />
<strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r das Recht zur Fahrzeugrückgabe<br />
an <strong>de</strong>n Händler innehat, hat nach Auffassung<br />
<strong>de</strong>r Finanzverwaltung ein immaterielles Wirtschaftsgut<br />
„Rückverkaufsoption“ in seine Bilanz<br />
aufzunehmen, welches erst bei Ausübung<br />
o<strong>de</strong>r Verfall <strong>de</strong>r Option steuermin<strong>de</strong>rnd auszubuchen<br />
ist. Der Ansatz dieses Rechts soll in <strong>de</strong>r<br />
Höhe erfolgen, in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verkäufer in seiner<br />
Bilanz eine entsprechen<strong>de</strong> Verbindlichkeit einstellt.<br />
Die Anschaffungskosten <strong>de</strong>s Fahrzeugs,<br />
und somit <strong>de</strong>ssen Abschreibungsbasis, wer<strong>de</strong>n<br />
um diesen Betrag gemin<strong>de</strong>rt.<br />
Die Konfliktpotenziale, die sich aus <strong>de</strong>r zuvor<br />
dargestellten Rechtsprechung und <strong>de</strong>r Auffassung<br />
<strong>de</strong>r Finanzverwaltung im Rahmen von<br />
steuerlichen Außenprüfungen ergeben können,<br />
sind enorm. Wie weist <strong>de</strong>r Händler sachgerecht<br />
die Höhe seiner Rücknahmeverbindlichkeit<br />
nach, wie <strong>de</strong>r Käufer die Anschaffungskosten<br />
<strong>de</strong>s Rechts? Ist die von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />
insoweit gefor<strong>de</strong>rte spiegelbildliche Bilanzierung<br />
rechtens? Was ist in <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen<br />
<strong>de</strong>r tatsächliche Käufer in die Verhandlungen<br />
über das Fahrzeuggeschäft überhaupt nicht involviert<br />
war?<br />
Höhe <strong>de</strong>s Rückgaberechts beim Fahrzeugkäufer<br />
Soweit nicht konkret verhan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r aus differenzierten<br />
Rabattstaffeln ableitbar, besteht<br />
hier für <strong>de</strong>n Erwerber ein Informationsproblem,<br />
da er die Bewertung <strong>de</strong>r Rücknahmeverpflichtung<br />
beim Händler nicht kennt und möglicherweise<br />
auch nicht erfahren wird.<br />
Fraglich ist, ob die spiegelbildliche Bilanzierung<br />
tatsächlich gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann. Der<br />
Teilwertgedanke im Steuerrecht unterstellt,<br />
dass ein fiktiver Unternehmenskäufer einen<br />
Preis für ein Wirtschaftsgut im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Gesamtkaufpreises für ein Unternehmen zahlt.<br />
Einen objektiven Teilwert eines Wirtschaftsgutes<br />
gibt es nicht. Teilwerte für ein und dasselbe<br />
Wirtschaftsgut können, je nach<strong>de</strong>m, in welches<br />
Unternehmen sie eingebettet sind, völlig unterschiedlich<br />
sein. Hat ein latent zahlungsschwaches<br />
Unternehmen seine Verbindlichkeiten mit<br />
<strong>de</strong>m Erfüllungsbetrag zu bewerten, hin<strong>de</strong>rt das<br />
<strong>de</strong>n Gläubiger mitnichten daran, die For<strong>de</strong>rung<br />
sachgerecht abzuwerten.<br />
Kfz-Händler und Firmenkun<strong>de</strong>n sehen sich<br />
auch in <strong>de</strong>r Weitervermarktung von Gebrauchtfahrzeugen<br />
in einem unterschiedlichen Marktumfeld.<br />
Es kann mit Sicherheit gefolgert wer<strong>de</strong>n,<br />
dass sich das wirtschaftliche Ergebnis aus<br />
<strong>de</strong>r Weitervermarktung eines Fahrzeugs beim<br />
Käufer und beim Händler stark unterschei<strong>de</strong>n.