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44<br />

Steuer<br />

Bilanzsteuerrechtliche Behandlung<br />

– Gastbeitrag –<br />

<strong>Flotte</strong>nmanagement 6/2011<br />

von Kfz-Rückverkaufsoptionen<br />

Im Firmenkun<strong>de</strong>ngeschäft hat sich schon vor<br />

vielen Jahren etabliert, dass sich Kfz-Händler<br />

gegenüber ihren Kun<strong>de</strong>n verpflichten, das gelieferte<br />

Fahrzeug nach einem bestimmten Zeitraum<br />

zu einem bereits zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Kaufvertrag-Abschlusses<br />

über das Fahrzeug festgelegten<br />

Preis, abhängig von Laufleistung und<br />

Zustand, zurückzuerwerben, soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

dies dann wünscht. Der Kun<strong>de</strong> ist damit in <strong>de</strong>r<br />

Lage, sich <strong>de</strong>s Risikos zu entledigen, dass sich<br />

<strong>de</strong>r Marktwert <strong>de</strong>s Fahrzeugs gegenüber <strong>de</strong>n Erwartungen<br />

im Erwerbszeitpunkt negativ entwickelt<br />

hat. Das sogenannte Restwertrisiko wird<br />

auf <strong>de</strong>n Händler abgewälzt, während positive<br />

Verwertungschancen beim Kun<strong>de</strong>n verbleiben.<br />

Wird das Fahrzeug finanziert o<strong>de</strong>r geleast,<br />

lassen sich die Finanzierungsinstitute o<strong>de</strong>r<br />

die Leasinggesellschaften gleichermaßen die<br />

Restwerte in Form einer Rücknahmeverpflichtung<br />

<strong>de</strong>s liefern<strong>de</strong>n Händlers garantieren. Nur<br />

so lassen sich Zins o<strong>de</strong>r Leasingrate sicher kalkulieren.<br />

Mit seinen Urteilen vom 11. Oktober 2007 und<br />

vom 17. November 2010 hatte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzhof<br />

ein Einsehen mit <strong>de</strong>n Kfz-Händlern, in<strong>de</strong>m er<br />

in <strong>de</strong>r Rücknahmeverpflichtung <strong>als</strong> solche eine<br />

passivierungsfähige Verbindlichkeit erblickte,<br />

die auch mit steuermin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Wirkung in<br />

<strong>de</strong>r Steuerbilanz zum Ansatz kommt. Nach <strong>de</strong>m<br />

Urteil ist das Fahrzeuggeschäft in zwei Komponenten<br />

aufzuteilen: Zum einen das Neuwagengeschäft,<br />

zum an<strong>de</strong>ren die Rückverkaufsoption.<br />

Nach langem Wi<strong>de</strong>rstand lässt nunmehr auch<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzminister <strong>de</strong>n Ansatz von<br />

Rücknahmeverpflichtungen in <strong>de</strong>n Steuerbilanzen<br />

<strong>de</strong>r Kfz-Händler zu (BMF-Schreiben vom<br />

12. Oktober 2011), jedoch mit Folgen für die<br />

Fahrzeugkäufer wie <strong>Flotte</strong>ninhaber o<strong>de</strong>r Leasingunternehmen.<br />

Der Fiskus will sich schadlos halten<br />

Kosten soll es <strong>de</strong>n Fiskus jedoch nichts. Denn<br />

<strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r das Recht zur Fahrzeugrückgabe<br />

an <strong>de</strong>n Händler innehat, hat nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>r Finanzverwaltung ein immaterielles Wirtschaftsgut<br />

„Rückverkaufsoption“ in seine Bilanz<br />

aufzunehmen, welches erst bei Ausübung<br />

o<strong>de</strong>r Verfall <strong>de</strong>r Option steuermin<strong>de</strong>rnd auszubuchen<br />

ist. Der Ansatz dieses Rechts soll in <strong>de</strong>r<br />

Höhe erfolgen, in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verkäufer in seiner<br />

Bilanz eine entsprechen<strong>de</strong> Verbindlichkeit einstellt.<br />

Die Anschaffungskosten <strong>de</strong>s Fahrzeugs,<br />

und somit <strong>de</strong>ssen Abschreibungsbasis, wer<strong>de</strong>n<br />

um diesen Betrag gemin<strong>de</strong>rt.<br />

Die Konfliktpotenziale, die sich aus <strong>de</strong>r zuvor<br />

dargestellten Rechtsprechung und <strong>de</strong>r Auffassung<br />

<strong>de</strong>r Finanzverwaltung im Rahmen von<br />

steuerlichen Außenprüfungen ergeben können,<br />

sind enorm. Wie weist <strong>de</strong>r Händler sachgerecht<br />

die Höhe seiner Rücknahmeverbindlichkeit<br />

nach, wie <strong>de</strong>r Käufer die Anschaffungskosten<br />

<strong>de</strong>s Rechts? Ist die von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

insoweit gefor<strong>de</strong>rte spiegelbildliche Bilanzierung<br />

rechtens? Was ist in <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen<br />

<strong>de</strong>r tatsächliche Käufer in die Verhandlungen<br />

über das Fahrzeuggeschäft überhaupt nicht involviert<br />

war?<br />

Höhe <strong>de</strong>s Rückgaberechts beim Fahrzeugkäufer<br />

Soweit nicht konkret verhan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r aus differenzierten<br />

Rabattstaffeln ableitbar, besteht<br />

hier für <strong>de</strong>n Erwerber ein Informationsproblem,<br />

da er die Bewertung <strong>de</strong>r Rücknahmeverpflichtung<br />

beim Händler nicht kennt und möglicherweise<br />

auch nicht erfahren wird.<br />

Fraglich ist, ob die spiegelbildliche Bilanzierung<br />

tatsächlich gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann. Der<br />

Teilwertgedanke im Steuerrecht unterstellt,<br />

dass ein fiktiver Unternehmenskäufer einen<br />

Preis für ein Wirtschaftsgut im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Gesamtkaufpreises für ein Unternehmen zahlt.<br />

Einen objektiven Teilwert eines Wirtschaftsgutes<br />

gibt es nicht. Teilwerte für ein und dasselbe<br />

Wirtschaftsgut können, je nach<strong>de</strong>m, in welches<br />

Unternehmen sie eingebettet sind, völlig unterschiedlich<br />

sein. Hat ein latent zahlungsschwaches<br />

Unternehmen seine Verbindlichkeiten mit<br />

<strong>de</strong>m Erfüllungsbetrag zu bewerten, hin<strong>de</strong>rt das<br />

<strong>de</strong>n Gläubiger mitnichten daran, die For<strong>de</strong>rung<br />

sachgerecht abzuwerten.<br />

Kfz-Händler und Firmenkun<strong>de</strong>n sehen sich<br />

auch in <strong>de</strong>r Weitervermarktung von Gebrauchtfahrzeugen<br />

in einem unterschiedlichen Marktumfeld.<br />

Es kann mit Sicherheit gefolgert wer<strong>de</strong>n,<br />

dass sich das wirtschaftliche Ergebnis aus<br />

<strong>de</strong>r Weitervermarktung eines Fahrzeugs beim<br />

Käufer und beim Händler stark unterschei<strong>de</strong>n.

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